Atommülllager-Suche: Auf der Suche nach geologischen Daten

Wie geht es bei der Suche nach einem dauerhaften Atommülllager für hochradioaktiven Abfall voran? Mit den neuen im Aufbau befindlichen staatlichen Institutionen sowie dem unabhängigen Nationalen Begleitgremium fand dazu am Mittwoch im Umweltausschuss ein öffentliches Fachgespräch statt. Thema dabei auch: Das Endlager Morsleben. Das Video des Fachgesprächs ist unten zu finden.

Die per Standortauswahlgesetz neu gestartete Suche nach einem Atommüll-Endlager befindet sich noch in der Startphase. Im Zentrum der ersten Phase steht jetzt vor allem, die geologischen Daten der gesamten Republik zu sammeln und zu prüfen, um auf dieser Basis eine Auswahl der in Frage kommenden Gebiete für ein solches Endlager zu ermitteln. (Siehe dazu unten mehr)

Sowohl beim Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) als auch der neuen staatlichen Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) muss noch erforderliches Personal aufgebaut werden. Dennoch: Grund für kritische Anmerkungen gibt es schon jetzt. So verwies der Abgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) erneut darauf, dass es nicht angehen kann, dass der Leiter der Zentralabteilung im BMUB als Kontrolleur gleichzeitig auch Geschäftsführer bei der BGE ist. Es geht beim Aufbau der neuen Institutionen darum, dass Vertrauen neu aufgebaut werden müsse, das in Gorleben über Jahrzehnte verspielt wurde, so Zdebel. Dafür brauche es klare Aufgabentrennungen. Genau diese werde durch die Doppelbesetzung beim BMUB und der BGE massiv in Frage gestellt.

Auch das Verfahren zur Stilllegung des Endlagers für leicht- und mittelradioaktive Abfälle in Morsleben war Thema des Fachgespräch. Seit Jahren gelingt des dem Betreiber nicht, die Nachweise zu erbringen, dass die geplanten technischen Einbaumaßnahmen funktionieren können. Der Langzeitsicherheitsnachweis ist bislang nicht möglich. Zuständig für die Genehmigung ist bislang das Land Sachsen-Anhalt. Sollte es zu einem neuen Antragsverfahren kommen, würde nach dem neuen StandAG das BfE künftig als Genehmigungsbehörde auftreten. Dann würde Wolfram König, der jetzt Präsident des BfE ist, diese Aufgabe als Genehmigungsbehörde übernehmen, nachdem er bislang als Präsident des BfE Antragsteller war. Darüber informiert auch der Endlagerdialog aus seiner Homepage in den Texten hier und hier.

Auf der Homepage des Bundestages ist zum Fachgespräch zu lesen: „Für die Suche nach einem Endlager für hoch radioaktive Abfälle in Deutschland ist die verfügbare Datenbasis bisher unzureichend. Dies machte die Geschäftsführerin der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), Ursula Heinen-Esser, am Mittwoch, 28. Juni 2017, in einem Fachgespräch des Umweltausschusses unter Vorsitz von Bärbel Höhn (Bündnis 90/Die Grünen) deutlich, an dem auch der Präsident des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), Wolfram König, sowie der Vorsitzende des mit der Endlagersuche befassten Nationalen Begleitgremiums, Prof. Dr. Klaus Töpfer, teilnahmen. Der Bundestag hat im vergangenen März ein neues Standortauswahlgesetz beschlossen, demzufolge die Suche nach einem geologisch geeigneten Endlager bis 2031 abgeschlossen sein soll. Es könnte 2050 in Betrieb gehen.

„Quantität und Qualität der Daten sehr unterschiedlich“

Heinen-Esser berichtete, die BGE habe in diesen Tagen alle Geologischen Landesämter angeschrieben, um Angaben über die Beschaffenheit des Untergrundes abzurufen. Schon jetzt zeichne sich ab, dass „Quantität und Qualität“ der in den Ländern vorhandenen Daten sehr unterschiedlich seien. Es gebe „exzellent“ ausgestattete Landesämter, aber auch andere, „die nicht über solche Daten verfügen“.

Zusätzliche Informationen seien aber möglicherweise auch von Privatunternehmen zu erhalten, die über Erkenntnisse aus geologischen Bohrungen verfügten. Auch Töpfer betonte die Notwendigkeit einer „Qualifizierung der Daten mit Blick auf das Auswahlverfahren“. Es gehe nicht nur darum, welche Informationen vorhanden sind. Die Frage sei auch: Welche müssten da sein? Wie sehr ihnen die Brisanz ihres Themas bewusst sei, betonten alle drei Teilnehmer der Anhörung. BfE-Präsident König plädierte für „transparente, nachvollziehbare Verfahren“ bei der Endlagersuche. Auch Heinen-Esser hob die Bedeutung der „Transparenz“ hervor, „damit Vertrauen erst einmal entstehen kann“.

„Noch sehr viele Altlasten in den Köpfen“

Aus diesem Grund habe der Gesetzgeber die Funktionen der beteiligten Behörden strikt getrennt. So ist die BGE ausschließlich für das Verfahren der Endlagersuche zuständig. Das BfA führt die Rechts- und Fachaufsicht; ihm obliegt die Genehmigung von Atommülltransporten und Zwischenlagern. Es hat auch die Beteiligung der Öffentlichkeit im Verfahren zu organisieren.

Der frühere Umweltminister Töpfer wies auf die lange Geschichte der Konflikte um ein atomares Endlager hin, die noch immer nachwirke. Vielfach sei die „Atmosphäre des Gegeneinander“ nicht aufgelöst, es gebe „noch sehr viele Altlasten in den Köpfen“.

„Wir wollen Mitwirkung haben“

Auch das von ihm geführte Nationale Begleitgremium, dessen gesetzlicher Auftrag lautet, dem Verfahren „vermittelnd und unabhängig“ zur Seite zu stehen, sehe sich dem Verdacht ausgesetzt, nur ein „Feigenblatt“ zu sein, das für „Akzeptanz“ zu sorgen habe. „Wir wollen nicht Akzeptanz haben, sondern Mitwirkung“, sagte Töpfer. Nur durch die weitestgehende Beteiligung der Betroffenen könne Vertrauen entstehen.

Deutlich wurde in der Anhörung, dass die für die Endlagersuche zuständigen Behörden sich mitten in der Aufbauphase befinden. Das BfE hat nach den Worten seines Präsidenten König zu Jahresbeginn Fachpersonal aus dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) übernommen und schreibt derzeit Stellen auch extern aus. Die Personalgewinnung sei allerdings schwierig, weil die Zahl qualifizierter Bewerber außerordentlich gering und die Konkurrenz auf diesem Segment des Arbeitsmarktes heftig sei. Immerhin hätten König und Heinen-Esser einnander versprochen, gegenseitig kein Personal abzuwerben.

Mehrphasige Standortsuche

Am 23. März 2017 hatte der Bundestag den von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam eingebrachten Gesetzentwurf (18/11398) in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (18/11647) angenommen. Die Linke hatte dagegen gestimmt. Mit dem Gesetz wurde das ältere Standortauswahlgesetz novelliert. Hintergrund sind Empfehlungen der Endlagerkommission aus dem vergangenen Jahr (18/9100), die der Bundestag einstimmig zur Kenntnis nahm. Vorgesehen sind eine mehrphasige Suche nach einem Standort mit „bestmöglicher Sicherheit“ und eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit insbesondere in den betroffenen Standortregionen.

Im Standortauswahlgesetz wurden zudem wissenschaftliche Ausschluss-, Mindest- und Abwägungskriterien festgeschrieben. Darüber hinaus sollen Normen sicherstellen, dass potenzielle Standorte nicht durch andersartige bergbauliche Maßnahmen unbrauchbar gemacht werden. Das Verfahren ist als „lernendes Verfahren“ angelegt und soll Rücksprünge ermöglichen. Nach Inbetriebnahme des Endlagers soll eine Bergung für einen längeren Zeitraum zur Korrektur von grundlegenden Fehlern möglich sein. (wid/vom/19.06.2017)

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
  • Wolfram König, Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE)
  • Ursula Heinen-Esser, Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
  • Prof. Dr. Klaus Töpfer, Nationales Begleitgremium (NBG)

Atomtransporte auf dem Neckar: Sicherheit nicht an erster Stelle

„Hochgefährliche Atommülltransporte über den Neckar, die nur deshalb zum AKW Neckarwestheim erfolgen, damit EnBW die Kosten für den Bau eines Zwischenlagers am AKW Obrigheim sparen kann – das ist unglaublich.“ So der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) zu dem ersten von fünf Castortransporten, die ab heute von Obrigheim zum AKW Neckarwestheim abgewickelt werden sollen.

„Aus diesem Grund die enormen Transportrisiken, besonders über Wasser, in Kauf zu nehmen, ist nicht Ausdruck eines Umgang mit Atommüll, bei dem Sicherheit an erster Stelle steht, sondern zeigt, dass es vor allem um wirtschaftliche Interessen des Betreibers gehen. Es ist gut, dass gegen dieses unverantwortliche Vorgehen Proteste stattfinden.“

 

Unverantwortlicher Atommüll-Vertrag zwischen Bundesregierung und Atomkonzernen – mit freundlicher Unterstützung der Grünen

„Mit ihren Unterschriften unter einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit den Atomkonzernen zementiert die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD auf Wunsch der Konzerne den für die SteuerzahlerInnen unverantwortlichen Deal zur Finanzierung der Atommülllagerung“, so der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) zur Unterzeichnung des entsprechenden Vertrages.

Zdebel weiter: „Damit entlässt die Bundesregierung die Atomkonzerne gegen eine viel zu geringe Einmalzahlung aus der gesamten Haftung für den Atommüll und verlagert alle Risiken auf die Bürgerinnen und Bürger. Vorteile haben nur die Atomkonzerne, dem Bundestag werden damit zusätzlich Ketten angelegt, diese unsäglichen Geschenke für die Atomkonzerne später noch einmal zu korrigieren.

Zur Wahrheit gehört aber auch, dass bereits im Dezember 2016 mit Unterstützung der Grünen die Voraussetzung dafür geschaffen wurde. Damals hat der Bundestag mit den Stimmen von Grünen, SPD und CDU/CSU den Atommüll-Deal per Gesetz beschlossen. Einzig DIE LINKE stimmte dagegen. Nicht einmal die Klagen der Atomkonzerne gegen den Atomausstieg mussten zurückgezogen werden. Gegen die Einmalzahlung von lediglich 24 Mrd Euro für die Atommülllagerung werden die Konzerne dauerhaft von den künftigen Kostenrisiken befreit. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Brennelementesteuer erhalten die Konzerne nun über sechs Milliarden Euro zurück und Vattenfall klagt immer noch auf Schadensersatz von rund 4,6 Mrd. Euro vor dem Schiedsgericht in Washington.“

Mehr zum Hintergrund:

Menschenkette: 50.000 für Stilllegung der AKW Tihange und Doel

Menschenkette steht! 50.000 haben heute mit der Menschenkette ihre Forderung nach einer sofortigen Stilllegung der gefährlichen Atommeiler in Tihange und Doel unterstrichen. Darunter auch der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel gemeinsam mit seinem Fraktionskollegen Andrej Hunko. Beide reihten sich bei Kilometer 48 bei Eijsden in den Niederlanden in die Kette ein.

Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Bundestagsfraktion DIE LINKE: „Das ist ein deutliches Statement für den Atomausstieg und die sofortige Stilllegung der maroden Meiler in Tihange und Doel. Die Bundesregierung muss ihre Anstrengungen gegenüber der belgischen Regierung jetzt verstärken! Mein Dank gilt den Organisatoren der Menschenkette, die diese mutige und erfolgreiche Aktion auf den Weg gebracht haben!“

Schweigen zu Fracking in NRW-Koalitionsvertrag lässt Alarmglocken klingeln

„Kein Wort zum Thema Fracking im Koalitionsvertrag von CDU und FDP in Nordrhein-Westfalen – offensichtlich will sich die schwarz-gelbe Koalition alle Optionen für einen flächendeckenden Einstieg in die unbeherrschbare Risikotechnik nach der Bundestagswahl offenhalten“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE), Obmann seiner Fraktion im Umweltausschuss. „Ich fordere CDU und FDP in NRW auf, umgehend ihre Position zum Fracking offenzulegen.“

Zdebel weiter: „Die Sprachlosigkeit von CDU und FDP bedeutet, dass selbst die unzureichenden Festlegungen der abgewählten rot-grünen Koalition im Landesentwicklungsplan NRW zum gefährlichen Gasbohren zur Disposition stehen können. Die neue Landesregierung behält sich damit sogar vor, eine befürwortende Position zur möglichen Abschaffung des Verbots von Fracking im Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein auf Bundesebene in 2021 einzunehmen. Die vier ‚wissenschaftlichen Bohrungen‘ in diesen Gesteinsarten, die noch vor 2021 möglich sind und einen Einstieg in die unbeschränkte Fracking-Anwendung bedeuten, könnten nun auch in NRW stattfinden. Das würde ein fatales Signal für die Bundesebene bedeuten.

Doch hat die Sprachlosigkeit im Koalitionsvertrag für NRW auch unmittelbare Konsequenzen. So sind Bohrungen in Tight-Gas-Reservoirs in NRW an der Grenze zu Niedersachsen weiterhin unter Anwendung der Fracking-Methode möglich. Die von der SPD/GRÜNEN-Regierung eingeführte Praxis, Fracking durch die Hintertür im Kohleflözgestein zu ermöglichen, ist weiterhin möglich. Denn die Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Bergbehörde in NRW zeigt kein Interesse an der Ermittlung, welche Bohrtechniken bei der Aufsuchung von Kohleflözgas Anwendung finden.

Wie aktuell die Problematik der Gasgewinnung im Kohleflözgestein ist, zeigt die Verlängerung der bergrechtlichen Aufsuchungserlaubnis für das Feld Nordrhein-Westfalen Nord vom 6.6.2017 zu Gunsten von Exxon Mobil. Während die Bezirksregierung Arnsberg vollmundig verkündet, dass der Einsatz von Fracking ausgeschlossen sei, bleibt der Verlängerungsantrag im Vagen. Eine Darstellung der Bohrtechnik fehlt. Selbst nach Angaben von ExxonMobil müssen die Untersuchungsprogramme noch konkret und detailliert beschrieben werden. Vor diesem Hintergrund bedeutet die Verlängerung durch die Bezirksregierung Arnsberg einen Blankoscheck für den Gaskonzern.“

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