Fracking-verbieten ohne Ausnahmen und sofort!

Die Beratungen über die geplante Fracking-Gesetzgebung im Bundestag kommen in die heiße Phase. Die CDU-SPD Bundesregierung hat ein offenes Ohr für die Fracking-Pläne der Konzerne. Im Widerspruch zu ihren Wahlversprechen kommt der von den SPD-Ministern Sigmar Gabriel (Wirtschaft und Energie) und Barbara Hendricks (Umwelt) vorgelegte Gesetzentwurf einem Fracking-Erlaubnisgesetz gleich. Das Gesetz soll am 3. Juli 2015, dem letzten Sitzungstag vor der Sommerpause, durch den Bundestag beschlossen werden.

DIE LINKE macht gemeinsam mit den BürgerInneninitiativen und den Umweltverbänden Druck für ein gesetzliches Fracking-Verbot ohne Ausnahmen und hat einen entsprechenden Antrag im Bundestag vorgelegt.

Es dürfte sich mittlerweile herumgesprochen haben, welche Gefahren für Mensch und Natur von Fracking ausgehen. Fracking verunreinigt das Grund- und Trinkwasser durch Chemikalien, aufsteigendes Methan und Lagerstättenwasser. Fracking und die Verpressung von Lagerstättenwasser können Erdbeben hervorrufen. Die Entsorgung des mit radioaktiven Isotopen, Quecksilber und Benzol belasteten Flowbacks, der gefährlichen Mischung aus Lagerstättenwasser und Frac-Flüssigkeiten ist ungeklärt. Und die Klimabilanz von gefracktem Erdgas ist miserabel. Ähnlich wie bei der Atomenergie ist mit hohen Folgekosten zu rechnen, etwa für Erdbebenschäden, verseuchtes Grundwasser, zerstörte Ökosysteme und die Mondlandschaften durch Fracking-Bohrungen auf engem Raum. Ganz zu schweigen von den gesundheitlichen Risiken, die von Fracking ausgehen. Das zeigen insbesondere die Erfahrungen mit Fracking in den USA.

Angesichts dieser Risiken wäre es unverantwortlich, Fracking selbst unter Einsatz ungefährlicher Frac-Flüssigkeiten und unter verschärften Auflagen zu erlauben. Statt die Gasförderung weiter zu intensivieren, brauchen wir nachhaltige Lösungen für unseren Energiebedarf. Am sozial-ökologischen Umbau führt kein Weg vorbei! Daher fordert DIE LINKE ein gesetzliches Fracking-Verbot ohne Ausnahmen.

Und wir stehen damit nicht allein: Nicht nur die Kommunen, in denen zahlreiche BürgerInneninitiativen Entscheidungen gegen Fracking herbeigeführt haben – viele Kommunen haben dies auch per Ratsbeschluss getan – überzeugt der Regierungsentwurf nicht. Der Umweltausschuss des Bundesrats hat ebenfalls ein konsequentes Fracking-Verbot beantragt. In der Begründung steht: „Auf Grund der mangelnden wissenschaftlichen Erkenntnisse und der möglichen Gefahren für das Trinkwasser, die von einem Einsatz der Hydraulic Fracturing Technologie ausgehen, ist ein generelles Verbot des Einsatzes der Fracking -Technologie zur Gewinnung von Bodenschätzen vorzusehen“.

Anders als Ministerin Hendricks ständig behauptet, ist ein gesetzliches Fracking-Verbot sehr wohl möglich. In einer Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages aus dem Jahr 2011 (WD 3 – 3000 – 372/11) heißt es:

„Ein Verbotsgesetz (…) könnte aber auch gerechtfertigt sein, wenn der Gesetzgeber zur Eindämmung aus seiner Sicht bestehender Risiken des Fracking ein Verbot zum Schutz von Mensch und Umwelt für erforderlich hielte“.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung: Fracking Erlaubnisgesetz

Entgegen den Behauptungen von Umweltministerin Hendricks und Wirtschaftsminister Gabriel hat die Bundesregierung jedoch einen Entwurf für ein reines Pro-Fracking-Recht vorgelegt. Dadurch soll Fracking auf Dreiviertel der Fläche Deutschlands möglich sein und zwar uneingeschränkt für die Erdöl- und Metallgewinnung. Und auch die Gasförderung im Sandgestein wird ausdrücklich und in jeder Tiefe erlaubt, obwohl es nie ein systematisches Umweltmonitoring der bisher durchgeführten Fracking-Vorhaben gegeben hat. Zudem wird kurzerhand der Phantasiebegriff des „konventionellen Frackings“ erfunden, wohlwissend, dass Technik und Risiken des Frackings unabhängig von Gesteinsformation und Tiefe die gleichen sind.

Tiefer als 3.000 Meter soll ohnehin jegliches Fracking erlaubt werden. Und dabei verschweigt Ministerin Hendricks, dass es gerade unterhalb von 3.000 Metern jede Menge Erdgas zu fracken gibt. Oberhalb dieser willkürlich festgelegten 3000 Meter Grenze soll Fracking im Schiefergestein oder in Kohleflözen angeblich untersagt werden. Doch auch diese Behauptung der Bundesregierung zerplatzt wie eine Seifenblase. Denn mit der geplanten Durchführung angeblich „wissenschaftlich begleiteter Probebohrungen“ in diesen Bereichen wird die kommerzielle Nutzung vorbereitet. Bei diesen „wissenschaftlichen“ Bohrungen dürfte es sich in der Regel um gewöhnliche Aufsuchungsbohrungen handeln, den ersten Schritt der kommerziellen Nutzung.

Von einem Frackingverbot kann keine Rede sein. Die kommerzielle Schiefer- und Kohleflözgasgewinnung oberhalb von 3000 Meter wollen Gabriel und Hendricks unter den Vorbehalt einer sechsköpfigen Kommission stellen, die mehrheitlich mit Vertretern frackingfreundlicher, industrienaher Institutionen besetzt werden soll und deren Zustimmung damit als sicher gilt. Umweltverbände und andere Vertreter der Zivilgesellschaft, welche die Interessen der Bürgerinnen und Bürger vertreten, sind hier nicht vorgesehen. Damit könnten dann ab Ende 2018 sämtliche Arten von Erdgaslagerstätten in allen Tiefen durch Fracking kommerziell erschlossen werden.

Fracking Moratorien wie in NRW werden ausgehebelt

Insofern kann es nicht wundern, dass der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) die von der Bundesregierung vorgelegten Gesetz- bzw. Verordnungsentwürfe zum Fracking begrüßt. Auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) wertete es als „ein positives Signal, dass die Schiefergas-Gewinnung in Deutschland nicht mehr völlig ausgeschlossen wird.“ (BDI-Hauptgeschäftsführer Markus Kerber).

Und das aus gutem Grund: Mit dem Regelungspaket wird für die Konzerne erst die Rechtssicherheit hergestellt, um gegen den erklärten Willen der Bevölkerung fracken zu können.

Existierende Ländermoratorien werden durch das geplante Recht ausgehebelt. Die Möglichkeit eines Unternehmens, vor einem Verwaltungsgericht problemlos eine Genehmigung für Fracking zu erstreiten, wird durch die Regierungspläne erst geschaffen.

Kniefall vor der Industrie bei Folgekosten

Die Folgekosten werden wieder einmal sozialisiert. Denn entgegen der Beteuerung der großen Koalition gibt es bei den Änderungen des Bergschadensrechts gerade keine wirksame Beweislastumkehr. Die bloße Möglichkeit eines Dritt-Verursachers hebelt die Umkehr bereits aus und das nach dem Gesetzentwurf ohne Entkräftungspflicht. Zwar erwähnt Ministerin Hendricks nun auch alibimäßig Bohrungen, doch erfüllen Erdstöße nicht die weiteren Voraussetzungen. Zur Verbändebeteiligung waren noch Regulierungen bei Erdbeben enthalten, doch offenbar vollzieht die Regierung hier den Kniefall vor der Industrie und hat die Passagen wieder herausgestrichen.

Die Beschwichtigungsversuche von Gabriel und Hendricks, dass in Deutschland ohnehin kein wirtschaftliches Interesse an Fracking existieren würde, stehen in krassem Widerspruch zur Realität. Die weltweite Gas- und Ölindustrie drängt seit Jahren darauf, auch in Deutschland die vermeintliche Goldgrube ausbeuten zu dürfen. Nach der gegenwärtigen Vergabepraxis der Lizenzgebiete in Deutschland wären die großen Energiekonzerne wie ExxonMobil, Wintershall und GdF-Suez die wirklichen Profiteure. Sie haben längst einen neuen Wettlauf um Schiefergas ausgerufen und wie in NRW bereits ganze Regionen unter sich aufgeteilt. Und auch, wenn Exxon und Co nicht sofort zum Zuge kommen, so können sie mit den an sie vergebenen Aufsuchungserlaubnissen und weiteren Schürfgenehmigungen ihren Aktionären gegenüber mehr Gasreserven nachweisen und somit ihren Börsenwert stabilisieren. Ein nettes Geschenk der Regierung an die Konzerne!

Fracking-Blase und TTIP/ CETA

In die gerade in den USA platzende Frackingblase hinein wollen die Konzerne in einem wichtigen europäischen Staat den Durchbruch schaffen. Sie finden massive Unterstützung bei der Europäischen Kommission, die mit dem Argument einer vermeintlich durch Russland in Frage gestellten Energieversorgungssicherheit eine Europäische Energieunion plant, in der voll auf Fracking gesetzt werden soll. Sollten alle Stricke reißen, sind da ja noch die Freihandelsabkommen TTIP und CETA, mit denen Fracking durchgesetzt werden soll. (Hier Link zu Hubertus Zdebel: „Fracking: Immense Risiken für Mensch und Natur – kurzfristige Profite für Gas- und Ölindustrie. Für ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen“- siehe Anlage)

Auch aus diesen Gründen lehnt DIE LINKE den Gesetzentwurf der Großen Koalition ab. Wir sind der Meinung: Fracking muss wie in Frankreich ohne Ausnahmen verboten werden! Und DIE LINKE unterstützt den Widerstand der Initiativen gegen Fracking in den Kommunen und Gemeinden vor Ort.

Blinde Kuh in der Großen Koalition: Niemand will es gewesen sein

Dass Fracking eine Gefahr für Mensch und Natur ist, wissen im Grunde alle – auch die Vertreter von Union und SPD. Trotzdem ist der vorgelegte Gesetzentwurf von den SPD-Ministern Sigmar Gabriel und Barbara Hendricks ein reines Fracking-Erlaubnisgesetz. Viele Abgeordnete in der großen Koalition, insbesondere diejenigen, die in ihren Wahlkreisen versprochen haben, dass sie sich im Bundestag gegen Fracking einsetzen werden, stehen schon gehörig unter genauer Beobachtung der BürgerInneninitiativen und der Parteibasis. Sie müssen nun Farbe bekennen: Wie heute bekannt wurde, steht die zweite und dritte Lesung des Pro-Fracking-Gesetzentwurfs der Bundesregierung auf der vorläufigen Tagesordnung der Bundestagssitzung am 3.7.2015.

Es war schon auffällig, dass Ministerin Hendricks ihren Gesetzentwurf bei der Einbringung in den Bundestag kaum verteidigte und der gleichfalls zuständige Minister Gabriel vollkommen abgetaucht blieb, als habe er mit dem Fracking-Gesetzentwurf gar nichts zu tun. Derweil halten sich die starken, wirtschaftsfreundlichen und fracking-affinen Kreise in CDU und SPD vor der Verabschiedung des Gesetzes öffentlich stark zurück, auch weil sie wissen, dass Fracking von der Mehrheit der Menschen in Deutschland abgelehnt wird. Dafür äußern sich die angeblichen Fracking-KritikerInnen innerhalb der Regierungskoalition – interessanterweise vor allem aus NRW – vor laufenden Kameras und eingeschalteten Mikrofonen umso lauter. Bei genauerer Betrachtung ist ihre Kritik aber keine grundsätzliche Kritik am Fracking-Erlaubnisgesetz der Bundesregierung, sondern bezieht sich lediglich auf einzelne Regelungen wie die Einrichtung der bereits erwähnten Expertenkommission, die weitgehend eigenständig über die Zulassung einzelner Fracking-Vorhaben entscheiden soll und die auch bei den Anhörungen im Umwelt- und Wirtschaftsausschuss stark in der Kritik der Sachverständigen stand.

LINKS blinken, rechts abbiegen

Bisher liegt von den KritikerInnen in den Regierungsfraktionen aber nichts Belastbares vor. Parlamentarische Initiativen – z.B. Änderungsanträge zum Fracking-Erlaubnisgesetz der Bundesregierung oder gar Anträge in Richtung eines grundsätzlichen und echten Fracking-Verbots, wie wir LINKEN fordern? Absolute Fehlanzeige!

Eins ist gewiss: Das Kalkül „Am Ende wird das Fracken in Deutschland möglich sein und von SPD und Union will es niemand gewesen sein“ wird nicht aufgehen. Wir LINKEN werden der SPD dieses altbekannte Spiel: LINKS blinken, um dann rechts abzubiegen, nicht durchgehen lassen. Vielmehr werden wir gemeinsam mit den BürgerInneninitiativen und Umweltverbänden in den kommenden Wochen weiter Druck für ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen machen.

Fortsetzung folgt…

Anhang:

Atommüll im Bundestag – Antrag der LINKEN zum „Nationalen Entsorgungsprogramm“

Der weitere Umgang mit den radioaktiven Abfällen aus der Nutzung der Atomenergie wird Thema des Bundestags. Dafür sorgt ein Antrag der Fraktion DIE LINKE. Das Bundesumweltministerium hat zur Umsetzung einer EU-Richtlinie einen entsprechenden Berichts-Entwurf zum Thema vorgelegt. „Nationales Entsorgungsprogramm“ (NaPro) nennt sich dieser Bericht. Erst vor wenigen Wochen hatten zahlreiche Anti-Atom-Initiativen, Umweltverbände, IG Metall Peine/Salzgitter, AG Schacht Konrad und andere fast 70.000 Einsprüche im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens gegen die dort vorgestellten Planungen erhoben und dem Ministerium übergeben. Das Papier macht auch klar: Für die Aufgaben der sogenannten „Endlager-Kommission“ entstehen weitere Herausforderungen mit weitreichenden Fragen.

Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE zu dem Antrag: „Nicht nur die dauerhafte Atommülllagerung ist ein bis heute ungelöstes Problem. Auch in den Zwischenlagern und an den AKW-Standorten nehmen die Probleme immer mehr zu. Doch von nicht mehr genehmigten Castor-Lagern mit hochradioaktiven Abfällen wie am AKW Brunsbüttel und in Jülich oder von rostigen Atommüll-Fässern mit leicht- und mittelradioaktiven Abfall ist in dem Bericht des Umweltministeriums nicht die Rede.

In Sachen Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle räumt das BMU jetzt ein, dass zumindest bei einigen der Castor-Lager die geltenden Genehmigungsfristen bis zu einer Inbetriebnahme eines „Endlagers“ nicht eingehalten werden können, ohne konkret zu erwähnen, dass die Zwischenlager in Groleben und Ahaus bereits Mitte der 2030er Jahre davon betroffen sind.

Offenbar auch aus diesem Grund bringt das Bundesumweltministerium ein auf 500 Castor-Behälter dimensioniertes neues Eingangslager ins Spiel. Dies soll am Standort des noch zu findenden „Endlagers“ unmittelbar mit der ersten Genehmigung gebaut werden. Die Standortsuche dürfte dadurch nicht einfacher werden,“ stellte Zdebel dazu fest. „Schon jetzt ist absehbar, dass ein solches Lager für weitere Jahrzehnte faktisch zu einem neuen zentralen oberirdischen Zwischenlager werden könnte. Diese Planungsentwürfe des Bundesumweltministeriums machen auch klar, dass die so genannte „Endlager-Kommission“ zusätzliche Aufgaben bei der Standortsuche und einem gesellschaftlichen Konsens bekommt.“

Der Abgeordnete macht auch auf weitere wichtige Aspekte im Entwurf des Nationalen Entsorgungsprogramms aufmerksam:

„Erstmals werden in dem Bericht leicht- und mittelradioaktive Atommüllmengen aus der ASSE II und aus der Uranfabrik der URENCO in Gronau in die Planungen einbezogen, die fast zu einer Verdoppelung bei diesen Arten von Atommüll führen. Diese Abfallberge sollen entweder im geplanten Atommülllager im Schacht Konrad oder aber in das von der „Endlager-Kommission“ zu findende Lager für hochradioaktive Abfälle. Rund um den Schacht Konrad in Salzgitter haben diese Planungen quer durch die Bevölkerung zu heftigen Protesten geführt.

Auch auf den Arbeitsplan der „Endlager-Kommission“ dürfte der Entwurf des Umweltministeriums erhebliche Auswirkungen haben. Erst vor wenigen Wochen hatte die Kommission auf die Pläne reagiert und die Arbeitsgruppe 3 (Kritierien) beauftragt, sich mit den „neuen“ Atommüllmengen bei der Suche für ein Dauer-Lager zu befassen und Vorschläge zum weiteren Umgang zu machen.“

Zdebel abschließend: „Bei allen Mängeln des Entwurfs zum Nationalen Entsorgungsprogramms macht der Bericht klar, wie eng die Atommüllprobleme über alle Abfallarten und Mengen hinweg im Zusammenhang betrachtet werden müssen, wenn die Suche nach einem Standort für ein dauerhaftes und möglichst sicheres Lager im gesellschaftlichen Konsens gelingen soll. Vor diesen Problemen dürfen weder Bundesregierung und Bundestag, aber auch die Atommüll-Kommission die Augen nicht verschließen. Eine Neubestimmung im Umgang mit dem Atommüll ist dringend erforderlich. Die Kritiken der Anti-Atom-Bewegung an dem bisherigen Umgang und am Standortauswahlgesetz sind gut begründet und müssen endlich aufgegriffen werden.“

Atommüll und Castortransporte: Sicherheit der Standort-Zwischenlager muss erhöht werden

„Die Vereinbarung über die möglichen Standorte für die Rücknahme von Atommüll aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente im Ausland zur Zwischenlagerung an vier AKW-Standorten ist zwar ein erster Schritt, aber noch lange keine Lösung für die bestehenden Sicherheitsprobleme, die mit diesem Atommüll verbunden sind“. Mit diesen Worten reagiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE. auf die laut Medienberichten erzielte Vereinbarung zwischen dem Bundesumweltministerium und den Atomkonzernen über die Rücktransporte von mittel- und hochradioaktiven Atommüll aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente im Ausland.

Zdebel weiter: „Sehr genau werden wir auch auf die finanzielle Seite dieses Deals zwischen Atomkonzernen und Bundesumweltministerium schauen müssen. Es muss dabei bleiben, dass die Atomkonzerne als Verursacher des Atommülls auch die Kosten der weiteren Lagerung in vollem Umfang übernehmen“.

E.on und die anderen Konzerne hatten erklärt, dass sie die Kosten für die Zwischenlagerung dieses Atommülls an den Standorten nicht übernehmen wollen und deshalb auch Klagen eingereicht haben. Die Bundesregierung wiederum hatte zugesichert, dass die Atomkonzerne in der Verantwortung bleiben.

Jetzt muss es endlich auch um die Sicherheit der Zwischenlagerung an den Standorten gehen, so Zdebel: „Das die bestehenden Atommülllager an den AKW-Standorten schon für die vorhandenen hochradioaktiven Atomabfälle nicht ausreichend sind, hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig mit der Aufhebung der Genehmigung des Standortlagers in Brunsbüttel im Januar überaus deutlich gemacht. Deshalb braucht es an allen Standorten umfassende Sicherheitsüberprüfungen und entsprechende Nachrüstungen. Dies gilt insbesondere für den Atommüll aus der Wiederaufarbeitung. An keinem der AKW-Standortlager gibt es die Möglichkeit, undichte Castorbehälter zu reparieren. Die Nachrüstung so genannter Heißer Zellen ist jetzt unbedingt erforderlich,“ fordert Zdebel.

Der Abgeordnete verwies darauf, dass auch große Umweltverbände und Anti-Atom-Initiativen jüngst diese Nachrüstungen gefordert und dazu auch wissenschaftliche Stellungnahmen vorgelegt haben. Erst vor wenigen Tagen hatte Zdebel sich dieser Forderung mit einer Kurz-Stellungnahme der INTAC Hannover angeschlossen und die Atommüll-Kommission, deren Mitglied er ist, aufgefordert, sich mit diesen Sicherheits-Maßnahmen zu befassen.

  • Der Brief an die Kommission und die Kurz-Stellungnahme des Physikers Wolfgang Neumann von der INTAC Hannover hier als PDF. Auf der Seite der „Endlager-Kommission ist dieser Brief und die Stellungnahme als Drucksache 109 hier zu finden (PDF).

Während für die jetzt dort lagernden Atomabfälle noch die Möglichkeit besteht, defekte Castoren in den Sicherheitsbereichen der Reaktoren unter Wasser zu reparieren, kommt dies für den Atommüll aus Frankreich und Großbritannien nicht in Frage. Der radioaktive Abfall ist in Glaskokillen eingeschmolzen, die unter keinen Umständen mit Wasser in Kontakt kommen dürfen. Heiße Zellen sind hermetisch abgeschlossene Einrichtungen, in denen die hochradioaktiven Abfälle hantiert werden können.

EU und die Subventionen für AKW Hinkley Point: Das Rundum-Sorglos-Paket für die Atomwirtschaft muss gestoppt werden

Nach der Anhörung über die Erlaubnis der EU-Kommission mit der Großbritannien neue Atommeiler in Hinkley Point durch Steuergelder subventionieren darf, fordert Hubertus Zdebel, Sprecher für den Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, klare Konsequenzen: „Das Rundumsorglos-Paket für neue Atomreaktoren in Hinkley Point muss von der Bundesregierung auch auf dem Klageweg – wie es Österreich vormacht – angegangen werden.“

Zdebel weiter: „Atomenergie ist am freien Markt nicht finanzierbar. Wichtig sind aus meiner Sicht die Hinweise der Anwältin Cornelia Ziehm. Demnach ist entscheidend, dass die Kredit- und Preisgarantien gegen die EU-Liberalisierung des Strommarktes verstoßen. Dies schließt staatliche subventionierte Förderungen aus. An der Atomenergieförderung gibt es kein gemeinsames europäisches Interesse. Die Preisgarantien für die Atomstrom-Erzeugung über 35 Jahre sind außerdem eine direkte Betriebsbeihilfe, die nach EU-Recht nicht zulässig sind. Hiesige Ökostrom-Unternehmen befürchten durch diese Maßnahme auch Wettbewerbsverzerrungen. Der Beschluss der Kommission könnte auch der Türöffner für andere EU-Staaten wie Polen, Tschechien und anderen werden, die ebenfalls mit Steuergelder in die Atomenergie einsteigen wollen.“

Zdebel abschließend: „All dies sind Gründe genug, dass die schwarz-rote Bundesregierung jetzt mit einer eigenen Klage oder durch Unterstützung der Klage Österreichs für eine atomenergiefreie Zukunft in Europa aktiv wird.“

Auf der Seite des Bundestags wird das Statement der Anwältin Cornelia Ziehm folgendermaßen zusammengefasst: „Dagegen argumentierte die Berliner Rechtsanwältin Cornelia Ziehm, man könne schwerlich von Marktversagen sprechen, wenn nach 60 Jahren noch immer kein Kernkraftwerk wirtschaftlich betrieben werden könne. Sie bezweifelte im Übrigen, ob es sich bei der britischen Förderung tatsächlich um eine Investitionsbeihilfe handelt und nicht um eine nach europäischem Recht unzulässige Betriebsbeihilfe. Neben einer Kreditgarantie über 22 Milliarden Euro garantiere die Regierung einen festen Abnahmepreis einschließlich Inflationsausgleich sowie einen Ausgleich für den Fall einer Veränderung politischer Rahmenbedingungen, die zu einer Drosselung oder Einstellung des Betriebs führten. Dies sei ein „Rundum-Sorglos-Paket“, bei dem kein Investitionsrisiko bleibe. Ziehm bezweifelte, dass dies mit dem europäischen Beihilferecht sowie dem liberalisierten Strom-Binnenmarkt vereinbar ist, weil die Atomenergie damit nicht so wie jede andere am Binnenmarkt teilnehme.“ (Unter dem angegebenen Link finden Sie auch die Zusammenfassung der Statements der anderen Sachverständigen.)

Weiter ist der Bundestags-Seite zu entnehmen: „Marcel Keiffenheim von der Energiegenossenschaft Greenpeace Energy machte dagegen eine andere Rechnung (als Erwiderauf auf die Darstellung von Severin Fischer von der Stiftung Wissenschaft und Politik, Anmerk.) auf. Demnach würde die Subvention für das neue britische Kernkraftwerk zu einer Minderung des Strompreises in Deutschland um zehn bis 40 Cent pro Megawattstunde führen, bei einem derzeitigen Preis von rund 30 Euro pro Megawattstunde. Da die länderübergreifenden Stromtrassen in der EU ausgebaut werden sollen, werde sich der Effekt noch vergrößern. Dazu komme, dass es sich bei der Subvention um einen Präzedenzfall handele. Sechs Länder in der EU überlegten derzeit, nach einem ähnlichen Mechanismus vorzugehen. Das würde tendenziell die deutsche Energiewende gefährden.“

 

Die ausführlichen Schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen Cornelia Ziehm (Rechtsanwältin) und von Marcel Keiffenheim (Greenpeace Energy) finden sie hier: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/a09/anhoerungen/stellungnahmen/377924

„Wo bleiben die Initiativen der Fracking-Kritiker bei Union und SPD?“ – DIE LINKE will das Fracking-Erlaubnisgesetz der Bundesregierung stoppen

Während die Beratungen über die geplante Fracking-Gesetzgebung im Bundestag in die heiße Phase kommen, ist von den Kritikern in den Reihen von SPD und CDU/ CSU nichts zu hören, erklärt Hubertus Zdebel, Obmann im Umweltausschuss für die Bundestagsfraktion DIE LINKE. „Derweil treibt die Bundesregierung ihre Fracking-Pläne voran. Am Ende wird das Fracken in Deutschland möglich sein und von SPD und Union will niemand etwas gewusst haben. Dieses Spiel machen wir nicht mit, deswegen hat DIE LINKE einen Antrag für ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen eingereicht. Die Kritiker in den Reihen von Union und SPD müssen sich nun positionieren!“

Zdebel weiter: „Dass Fracking eine Gefahr für Mensch und Natur ist, wissen im Grunde alle – auch die Vertreter von Union und SPD. Trotzdem ist der vorgelegte Gesetzentwurf von den SPD-Ministern Sigmar Gabriel und Barbara Hendricks ein reines Frackingerlaubnisgesetz. Wo bleiben denn die Initiativen der angeblichen Fracking-Kritiker innerhalb der Regierungskoalition? Der CDU-Abgeordnete Andreas Mattfeldt hatte zuerst die Fracking-Pläne der Regierung kritisiert und angekündigt, er wolle es richtig krachen lassen, sofern es beim derzeitigen Gesetzestext bliebe. Auch bei den Abgeordneten der SPD aus NRW gab es massive Kritik. Belastbares, etwa ein Änderungsantrag ist aber gegenwärtig nicht zu erkennen.

No-Fracking-Zdebel-2Anstatt einen Verbotsentwurf ohne Wenn und Aber oder klare gesetzliche Regelungen vorzulegen, will die Regierungskoalition aus Union und SPD zentrale Entscheidungen für Fracking-Bohrungen auf die Bundesländer und auf eine einseitig zusammengesetzte Expertenkommission verlagern. Die sechsköpfige Fracking-Kommission soll mehrheitlich mit Vertretern frackingfreundlicher Institutionen besetzt werden. Vertreter der Zivilgesellschaft bleiben außen vor. Obwohl die Kommission aufgrund ihrer Befugnisse als verfassungswidrig kritisiert wird, soll sie ohne Rücksicht auf die Folgen durchgesetzt werden. Sie ist ein zentraler Baustein, um Fracking in Deutschland durchzusetzen. Doch von den Kritikern aus SPD und CDU kommen keine klaren Initiativen.“

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