Anhörung: Subventionen für neue AKWs stoppen – Aktiv gegen Hinkley Point

Auf Initiative der Fraktion DIE LINKE kommt es am Mittwoch (17.6., 10.30 Uhr!) im Bundestag zu einer Anhörung gegen die Erlaubnis der EU-Kommission für Großbritannien, die mit milliardenschweren Steuergeldern zwei neue Atomrektoren in Hinkley-Point bauen lassen will. Diese Erlaubnis der EU-Kommission hat obendrein Pilotcharakter. Andere EU-Staaten wie Polen und Tschechien hoffen nun, dass sie ebenfalls in die gefährliche und unnötige Atomenergie einsteigen und ihren BürgerInnen mit Erlaubnis der EU-Kommission die Kosten aufbürden können. Per Antrag fordern Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE, dass die Bundesregierung notfalls auch rechtlich gegen den EU-Kommissionsbeschluss vorgeht.

Hubertus Zdebel, Sprecher der Fraktion DIE LINKE für Atomausstieg: „Gegen jede wirtschaftliche und umweltpolitische Vernunft sollen neue Atomreaktoren in Großbritannien entstehen. 43 Mrd. Euro sollen die beiden Reaktorblöcke insgesamt kosten, große Teile davon abgesichert durch Steuergelder. Der Beschluss, mit dem die EU-Kommission der britischen Regierung derartige Subventionen erlaubt, ist ein Türoffner, denn auch andere Staaten wollen auf diese Weise den unsinnigen Atomeinstieg zum Schaden ihrer Bürger finanzieren. Sonntagsreden reichen jetzt nicht mehr – die Bundesregierung muss jetzt aktiv werden und den weiteren Ausbau der Atomenergie in Europa verhindern“, fordert der Bundestagsabgeordnete.

Zu befürchten ist, dass die Bundesregierung ihre Hände auch weiter in den Schoß legt. Während Wirtschaftsminister Gabriel (SPD) sich noch jüngst lautstark dagegen aussprach, dass in Europa neue Atommeiler auf Kosten der Steuerzahler gebaut werden dürfen, will die Regierung offenbar z.B. Klagen wie die von Österreich gegen den EU-Kommissionsbeschluss nicht unterstützen.

Nicht nur Österreich will – unterstützt von Luxemburg – gegen die Kommission vorgehen. Inzwischen haben mehr als 165.000 BürgerInnen eine Beschwerde an die EU-Kommission gerichtet und die Rücknahme des Beschlusses gefordert. Die „Ökostromrebellen“ der EWS-Schönau haben gemeinsam mit zahlreichen Umweltverbänden diese Initiative gestartet. Ein weiterer Ökostromer, Greenpeace Energy (GPE), wird gemeinsam mit anderen Stadtwerken außerdem eine Klage gegen den Kommissionsbeschluss auf den Weg bringen. VertreterInnen beider Initiativen werden am Mittwoch als Sachverständige bei der Anhörung dabei sein.

Kein gutes Signal ist auch die offizielle Reaktion des Bundestags auf eine von GPE eingebrachte Petition. In einer Pressemeldung teilt GPE mit: Bundestag will Petition zu Atombeihilfen nicht veröffentlichen: Politische Debatte um Hinkley Point C ohne Bürgerbeteiligung

Dort heißt es unter anderem: „Der Bundestag will eine von Greenpeace Energy beantragte öffentliche Petition zu den Beihilfen für das britische AKW Hinkley Point C vorerst nicht zulassen. In einem von der Hamburger Energie-Genossenschaft heute veröffentlichten Schreiben begründet der Petitionsausschuss seine Entscheidung damit, dass eine solche Petition „nicht den gewünschten Erfolg haben“ werde. Dabei entscheidet der Bundestag erst in einigen Wochen, ob die Bundesregierung zu juristischen Schritten gegen die britischen AKW-Subventionen aufgefordert werden soll – Zeit, in der sich Bürger per Petition gegen die Milliardenbeihilfen aussprechen könnten. „Offenbar geht der Petitionsausschuss schon vor der Abstimmung von einer Niederlage der Atomkraftgegner im Parlament aus“, kritisiert Sönke Tangermann, Vorstand von Greenpeace Energy. Das sei eine Missachtung des Parlamentes und von Bürgern, die ihr verbrieftes Recht zur Beteiligung an einer wichtigen politischen Debatte nutzen wollen.“

„Die Doppelmoral der großen Koalition in Sachen Atomenergie ins kaum auszuhalten“, so Zdebel. „Wer ernsthaft aus den Katastrophen wie in Tschernobyl und Fukushima den Atomausstieg will, der kann nicht tatenlos bleiben, wenn in der EU unbeirrbare Atomfantatiker weiter Kurs auf den nächsten Super-Gau setzen wollen.“

Weitere Informationen:

Die öffentliche Anhörung findet statt am 17. Juni, von 10:30 – 12:00 Uhr, Ausschuss für Wirtschaft und Energie, Ort: Konrad-Adenauer-Str. 1, Paul-Löbe-Haus Raum 4.900, 10557 Berlin

  • Antrag der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Aktiv gegen Subventionen für den Neubau von Atomkraftwerken in der EU (BT-Drucksache 18/4215)
  • Antrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Subventionen für britisches Atomkraftwerk Hinkley Point C stoppen und rechtliche Schritte einlegen (BT-Drucksache 18/4316)
  • Über die Anhörung informiert der Bundestag hier.

Als Sachverständige sind geladen:

Prof. Dr. Christoph Moench, Gleiss Lutz – Anwälte
Prof. Dr. Dr. Franz Jürgen Säcker, Freie Universität Berlin (FU)
Thorsten Müller, Stiftung Umweltenergierecht (SUER)
Dr. Severin Fischer, Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP)
Dr. Cornelia Ziehm, Rechtsanwältin
Marcel Keiffenheim, Greenpeace Energy eG
N.N.

Chance vertan und nicht nötig – Bundesrat beschließt befristete Verlängerung der Veränderungssperre Gorleben

„Der Bundesrat hat heute eine wichtige Chance vertan, ein deutliches und starkes Signal für den vermeintlichen ergebnisoffenen Neustart bei der Suche nach einem dauerhaften Atommülllager zu setzen“, so kommentiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel den heutigen Beschluss des Bundesrat in Sachen Verlängerung der Veränderungssperre für den Salzstock Gorleben.

„Die Verlängerung der Veränderungssperre ist nicht nur ein falsches Signal, sie ist auch unnötig. Mit alten Rechtsinstrumenten wird der Standort Gorleben weiter bevorzugt behandelt, obwohl Alternativen von der Atommüll-Kommission klar benannt und möglich waren.“ Gemeinsam mit Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbänden ist DIE LINKE der Auffassung, dass Gorleben aus dem Suchverfahren raus muss, um einen glaubwürdigen Neustart bei der Atommülllager-Suche einzuleiten. Daher hat die Fraktion DIE LINKE das entsprechende Standortauswahlgesetz im Bundestag abgelehnt. Die Bundesregierung hatte im März ohne Beteiligung der Atommüll-Kommission eine Verlängerung der Veränderungssperre bis 2025 beschlossen.

Zdebel, der Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE und Mitglied der Atommüll-Kommission ist, sagte weiter: „Die Befristung der Veränderungssperre bis zum März 2017, die nun im Bundesrat als Kompromiss mit der Bundesregierung erreicht wurde, ist zwar eine gewisse Verbesserung, kann aber nicht verbergen, mit welcher Hartnäckigkeit Bundesregierung und Atombetreiber an Gorleben festklammern. Der Beschluss steht auch gegen die Forderungen der Atommüll-Kommission, die sich mit knapper Mehrheit dafür ausgesprochen hatte, das Instrument Veränderungssperre nicht anzuwenden und stattdessen auf Basis des Bergrechts einen Beitrag zu leisten, die einseitige Bevorzugung von Gorleben weiter zu reduzieren und so etwas mehr Vertrauen für den derzeitigen Suchprozeß zu gewinnen.“

  • Hinweis: Der jetzige Kompromiss im Bundesrat mit der Bundesregierung sieht zur Verlängerung der Verordnung für die Veränderungssperre Gorleben vor: „Diese Verordnung tritt an dem Tag außer Kraft, an dem der Salzstock Gorleben nach §29 Absatz 1 Satz 5 des Standortauswahlgesetzes aus dem Standortauswahlverfahren ausgeschlossen wird, spätestens mit Ablauf des 31.März 2017.“

Atomwaffenfähiges Uran: Deutsches Knowhow aus Jülich bei Iran-Atom-Verhandlungen

Auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel bestätigt die Bundesregierung, dass bei den Atom-Verhandlungen und der damit in Verbindung stehenden Urananreicherung des Iran zwei Jülicher Uran-Experten der URENCO hinzugezogen wurden. Diese verfügen über „eingehende Expertise zu technischen Eigenschaften und Entwicklungsstufen von Gaszentrifugen und ihrer Verwendung“, heißt es in der Antwort. Mit anderen Worten: Diese Jülicher Experten wissen, wie atomwaffenfähiges Uran hergestellt wird – und wie man das erkennt! Die im Iran eingesetzte Technik der Urananreicherung basiert auf URENCO-Knowhow. In den 70er Jahren hatte der pakistanische Spion Abdul Qadir Khan Blaupausen bei der Urenco gestohlen und sie später unter anderem an den Iran weiterverkauft.

Dual Use: Militärische und zivile Atomenergienutzung untrennbar

„Die Urananreicherung ist einer der einfachsten und vor allem schnellsten Wege zur Atombombe und damit ein Spiel mit dem atomaren Feuer. Deutsches Know-How zur Herstellung von Atomwaffen mithilfe der Urananreicherungstechnik, wie sie die URENCO unter anderem im westfälischen Gronau betreibt, dient jetzt der Bundesregierung in den internationalen Atomverhandlungen, iranische Bestrebungen zu begrenzen und zu kontrollieren. Das macht auf makabere Art klar: Eine Trennung von ziviler und militärischer Atomenergie gibt es nicht. Wo Atomkraftwerke betrieben oder gebaut werden sollen, besteht auch das Risiko der Atombombe.“ Mit diesen Worten kommentiert Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, die Beteiligung der URENCO-Experten an den internationalen Atomverhandlungen mit dem Iran.

Zdebel: „Deutlicher als am Beispiel Iran kann man kaum aufzeigen, das Atombombe und Atomkraftwerke untrennbar miteinander verbunden sind. Zwar können internationale Kontrollen den Bombenbau verzögern, aber letztlich nicht verhindern, wenn dies politisch gewollt ist. Das gilt nicht nur im Iran! Gerade die URENCO ist hier ein unrümliches Beispiel, denn das pakistanische „Abdul-Qadeer-Khan-Netzwerk“ hat mit dem Diebstahl von Anreicherungs-Knowhow bei der URENCO in den 70er Jahren – wie die Bundesregierung in ihrer Antwort einräumen muss – „in erheblichem Umfang zur Weiterverbreitung von atomwaffenrelevanten Technologien beigetragen. Es hat auch Länder wie Libyen, Iran und vermutlich Nordkorea beliefert.““

Ziel bei Iran-Atom-Verhandlungen: „Mindestens“ ein Jahr Vorwarnzeit

Die Süddeutsche Zeitung (update hier) hatte im März über die Beteiligung der URENCO-Experten im Auftrag der Bundesregierung berichtet. Jetzt bestätigt die Bundesregierung: Das Knowhow der URENCO-Mitarbeiter werde gebraucht, weil in den Atomverhandlungen mit dem Iran „Fragen der Verifikation der angestrebten Vereinbarung im Vordergrund“ stehen. Der Iran steht seit Jahren im Verdacht, unter anderem mithilfe der Urananreicherung und unter dem Mantel der vermeintlich „friedlichen Nutzung der Kernenergie“ atomwaffenfäiges Material herstellen zu wollen. Wie brisant die Urananreicherung ist, zeigt sich auch in der Antwort der Bundesregierung, dass das „Ziel der aktuellen Verhandlungen über eine umfassende Vereinbarung ist (es), durch technische Beschränkungen die Ausbruchszeit für die kommende Dekade auf mindestens ein Jahr festzulegen.“

Die Bundesregierung erläutert in Sachen Risiken der iranischen Urananreicherung für Atomwaffen: „Die sog. Ausbruchszeit, d. h. die Zeit, die Iran bräuchte, um illegal genug spaltbares Material.für einen Sprengsatz zu produzieren, hängt von der Zahl und Leistungsfähigkeit der zur Verfügung stehenden Zentrifugen und den Beständen an angereichertem Uran ab.“ Gleichzeitig gibt sie aber zu: „Zur Frage der Produktionskapazitäten für die iranischen Zentrifugentypen liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.“ (Eine Nachfrage dazu beim Auswärtigen Amt hat der Abgeordnete Zdebel auf den Weg gebracht. Über die Produktionsfähigkeiten des Iran sind hier z.B. weitere Informationen, (vielen Dank für den Hinweis auf diese Quelle an das Büro des Bundestagsabgeordneten Jan van Aken).)

  • *Update: Das Auswärtige Amt hat am 11. Juni ergänzend zu Frage 13 in Bezug auf die Kleine Anfrage 18/4836 geantwortet: „Die IAEO Quartalsberichte zu Iran beinhalten die Zahlen der an den Standorten Natans und Fordow installierten bzw. tatsächlich zur Anreicherung genutzten iranischen Zentrifugen (s. auch Antwort zu Frage 12 in der Antwort auf die KA 18/4836). Sie beinhalten ferner Angaben zu der vergleichsweise sehr viel geringeren Anzahl an Zentrifugen unterschiedlicher Typen, die in der Forschungs- und Entwicklungsabteilung von Natans getestet und weiterentwickelt werden (neben IR-1 und IR-2m auch die Typen IR-4, IR-5, IR-6, IR-6s und IR-8). Serienreife hat Iran bei der IR-1 Zentrifuge erreicht, der bislang einzige zur Anreicherung genutzte Zentrifugentyp. Eine signifikante Fertigungskapazität kann auch bei dem Zentrifugentyp IR 2m (und zu einem geringeren Grad IR-4) angenommen werden. Bei der IR-5, IR-6 und IR-8 sind lediglich Prototypen in geringer Zahl vorhanden. Eine präzise Zahl für die Produktionskapazität kann jedoch nicht spezifiziert werden. Verifizierbare Beschränkungen der Produktion und Entwicklung von Zentrifugen sind Gegenstand der laufenden Verhandlungen im Rahmen der E3+3.“

Lediglich zu den in Betrieb befindlichen Zentrifugen macht die Bundesregierung Angaben: „Iran hat in seinen Anreicherungsanlagen in Natans und Fordow ca. 18.000 Zentrifugen der ersten Generation (IR-I) und ca. 1.000 Zentrifugen der zweiten Generation (IR-2m) installiert. Seit dem Inkrafttreten des Genfer Aktionsplans am 20. Januar 2014 reichert Iran mit etwa 10.000 IR-I Zentrifugen, überwacht durch die IAEO, Uran auf einen Anreicherungsgrad von maximal 5% U 235 an. Derzeit verfügt der Iran über ca. 8.000 kg (Stand: Februar 2015) angereicherten Materials (UF6), welches ebenfalls von der IAEO überwacht wird. Diese Menge entspricht ungefähr der dreifachen Jahresproduktion bei der derzeit genutzten Anreicherungskapazität. Entsprechend dem Genfer Aktionsplan hat Iran seine Anreicherungsaktivitäten auf einen Grad über 5% U 235 eingestellt und die bei Inkrafttreten des Genfer Aktionsplans am 20. Januar 2014 vorhandenen Vorräte an angereichertem Uran mit einem Anreicherungsgrad von 20% U 235 inzwischen vollständig verdünnt oder zu Uranoxid konvertiert, welches für die Herstellung von Brennstoff für den Teheraner Forschungsreaktor verwendet werden soll bzw. bereits zum Teil schon dafür verwendet wurde.“

Während für den Iran zurecht angestrebt wird, ein „präzedenzloses Transparenzregime“ zu installieren, verweigert die Bundesregierung auf Nachfrage jede Auskunft über die Anzahl der bei URENCO eingesetzten Zentrifugen: „Die Bundesregierung hat mit der britischen und der niederländischen Regierung im Rahmen ihrer Zusammenarbeit bei der Urananreicherung auf der Basis des völkerrechtlichen Vertrages von Almelo vereinbart, dass die Zahl der Zentrifugen in den einzelnen Standorten der Geheimhaltung unterliegt.“

Dual-Use: Urananreicherung ist von der Bombe nicht zu trennen

Die Urananreicherung ist einer der Wege zur Atombombe. Mithilfe von Zentrifugen wird das spaltbare Uran 235 angereichert. Um Brennstoff für Atomkraftwerke herzustellen, braucht es einen Anreicherungsgrad von fünf Prozent. Die Zentrifugen-Technik kann aber auch höhere Anreicherungen bis zu 80 oder 90 Prozent erreichen. Dann ist das Uran atombombentauglich.

Die URENCO verfügt über Urananreicherungsanlagen in Deutschland (Gronau), den Niederlanden und Großbritannien sowie in den USA. Der Vertrag von Almelo regelt die Förderung der Urananreicherungstechnik, soll aber gleichzeitig vor militärischem Missbrauch schützen. Gemeinsam mit dem französischen Atomgiganten AREVA betreibt URENCO die Enrichtment Technology Company (ETC), die für Forschung, Entwicklung und Bau von Gaszentrifugen zuständig ist. Die URENCO, an der die deutschen Atomkonzerne E.on und RWE mit einem Drittel beteiligt sind, soll verkauft werden. Weil diese Technologie erhebliche Risiken hinsichtlich der Herstellung von Atomwaffen birgt, unterliegt sie internationalen Kontrollen.

Sachverständige warnen vor Risiken des Fracking – Beschluss könnte sich verschieben

Menz-Zdebel-UmweltausschussJuni2015
Anhörung zum Fracking um Umweltausschuss des Bundestags: Die Abgeordneten Menz und Zdebel zufrieden mit dem Verlauf.

Fracking gehört verboten. Über die Grunde dafür konnte man gestern viel auf der Sachverständigenanhörung im Umweltausschuss des Bundestags hören. Hubertus Zdebel, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Umweltausschuss und Fracking-Experte war am Ende der dreistündigen Sitzung zufrieden. „Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist ein Fracking-Erlaubnisgesetz und muss vom Tisch. Die Experten haben in der Anhörung eine Vielzahl konkreter Mängel und Risiken aufgelistet, auf die das Gesetz und die Regierung bislang keine Antworten haben“, sagte der Abgeordnete als Fazit.

  • Hinweis: Nach der Anhörung erhöhen sich die Hinweise, dass es erneut zu einer Verschiebung der Abstimmung des Gesetzes im Bundestag kommt. Der Druck im Parlament und von seiten der Umweltverbände und Initiativen bringt die SPD offenbar weiter unter druck, wie z.B. hier auf Basis einer aktuellen dpa-Meldung nachzulesen ist.

Am morgigen Mittag folgt im Wirtschaftsausschuss des Bundestages eine weitere Anhörung: „Erweiterte Haftung für Bergschäden“ überschreibt der Bundestag die Ankündigung für das Fachgespräch. (Siehe dort auch Termin und Ort und die Liste der eingeladenen Sachverständigen).

Oliver-Kalusch-BBU-06-2015
Sachverständige und massive Kritik am Fracking-Gesetz-Entwurf der Bundesregierung: Oliver Kalusch (Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz)

„Fracking-Regelwerk mit Schlupflöchern“ fasst die Süddeutsche Zeitung die Anhörung zusammen. Auf der Bundestagsseite ist u.a. unter der Überschrift „Nicht beherrschbare Risikotechnik“ zu lesen: „Die Sachverständigen vom Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU) und der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) forderten ein generelles Verbot des sogenannten unkonventionellen Frackings in Schiefer-, Ton- oder Kohleflözgestein oberhalb von 3.000 Metern sowie deutlich strengere Regelungen für Fracking in konventionellen Lagerstätten. Oliver Kalusch vom Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e. V. (BBU) forderte demgegenüber ein ausnahmsloses Fracking-Verbot in Deutschland.

„Bei Fracking handelt es sich um eine nicht beherrschbare Risikotechnik mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt“, begründete er die Ablehnung seines Verbandes. Beim Einsatz der Technologie könne es zu erheblichen Grundwasserkontaminationen kommen, außerdem sei die Frage der Entsorgung des Rückflusses beziehungsweise der als Lagerstättenwasser an die Oberfläche gepumpten Flüssigkeit ungelöst.

„Ökonomische Grenze von 3.000 Metern Tiefe“

Fracking erhöhe darüber hinaus deutlich die Erdbebengefahr und stelle eine klimaschädliche Variante der Energiegewinnung und Nutzung dar. Kalusch kritisierte auch die im Gesetzentwurf gezogene Grenze von 3.000 Metern Tiefe, unterhalb der Fracking weiterhin erlaubt sein soll. Dabei gehe es nicht um Sicherheit, sondern es sei vielmehr eine „ökonomische Grenze“, um ab 2018 unterhalb von 3.000 Metern Schiefergas fördern zu können.

Dr. Georg Buchholz vom NABU machte deutlich, dass der Naturschutzbund den Einsatz der Fracking-Technologie aus „energie-, klima-, naturschutz-, umwelt- und gesundheitspolitischen Gründen“ ebenfalls ablehnt. Er bedauerte, dass ein Verbot von Fracking aufgrund der politischen Mehrheitsverhältnisse derzeit nicht durchsetzbar sei.“

Der Bericht über die weiteren Vorträge ist unter dem o.g. Link vollständig nachzulesen.

Fracking verbieten – Anhörung von Sachverständigen im Umweltausschuss

Die Bundesregierung will mit einem Gesetz das Fracken regeln. Aus Sicht von Hubertus Zdebel, zuständiger Bundestagsabgeordner bei der Fraktion DIE LINKE, wird damit entgegen den Behauptungen der Bundesregierung die Möglichkeiten für ein bundesweites Fracking geschaffen. Die Fraktion DIE LINKE hat daher einen Antrag zum umfassenden Fracking-Verbot eingebracht. Am Montag, den 8. Juni findet nun im Umweltausschuss eine Anhörung statt, zu der die Fraktion DIE LINKE Oliver Kalusch vom Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltausschuss als Sachverständingen eingeladen hat. (Liste aller Sachverständigen und deren Vorträge siehe unten).

Hingewiesen werden soll noch auf eine Anhörung aus dem Jahr 2011. Auf der Seite des Bundestags zu finden unter der Überschrift:Sachverständige warnen vor Risiken des Fracking. Der Verlauf der damaligen Anhörung kann dort auch als Video nachbetrachtet werden.

Informationen zur aktuellen Anhörung gibt es hier auf der Seite des Bundestags.

Die Liste der Anhörungspersonen für die Sitzung am 8. Juni 2015 und ihre Vorträge (als PDF), soweit sie vorlagen.

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