Atommülllagerung: Forschungszentrum Jülich schlampig – TÜV kritisiert Vorschläge des Betreibers

„Der Betreiber der ehemaligen Atomforschungsanlage Jülich arbeitet offenbar weiterhin desolat und schlampig.“ Mit diesen Worten kommentiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel  den Bericht des NRW-Wirtschaftsministers Gerralt Duin gestern in der „Endlager-Kommission“. Duin hatte über eine TÜV-Prüfung der vom Forschungszentrum vorgelegten Konzepte über den weiteren Umgang mit den 152 Castor-Behältern mit hochradioaktivem Atommüll informiert. Der TÜV Nord hat demnach zahlreiche Darlegungen und Behauptungen des Forschungszentrums in Frage gestellt und als unplausibel bezeichnet. Das wird auch in der vom Minsterium jetzt veröffentlichten Kurzfassung der TÜV-Studie deutlich. Hier als PDF-download.

„Die Ausführungen von Minister Duin und auch die vorgelegte Zusammenfassung der TÜV-Studie zeigen, dass der Betreiber des Forschungszentrum Jülich eine „Vollklatsche“ bekommen hat und wieder einmal unzureichende Unterlagen vorgelegt hat. Es drängt sich langsam die Frage auf, ob der Betreiber die atomrechtlich geforderte Kompetenz und Zuverlässigkeit im Umgang mit den hochradioaktiven Materialien hat“, so Zdebel weiter. Dabei verwies er darauf, dass die derzeitigen Unklarheiten über die Erdbebensicherheit des Zwischenlagers in Jülich auch darauf zurückzuführen sind, dass der Betreiber offenbar zu spät und unvollständig die Genehmigungsanforderungen des zuständigen Bundesamt für Strahlenschutz bearbeitet hat.

Zdebel kritisierte aber auch die Landesregierung in NRW: „Der als Option immer noch vorgesehene Export des hochradioaktiven Atommülls aus Jülich in die USA muss endlich vom Tisch. Der TÜV verweist auf zahlreiche praktische Probleme. Vor allem aber: Der Atommüll ist in Deutschland hergestellt worden und es kann nicht sein, dass andere diesen Müll vor die Tür gekarrt bekommen.“ Er verwies auf die Diskussion in der „Endlager-Kommission“, wo ein umfassendes Export-Verbot mit Blick auf die Jülich-Abfälle derzeit beraten wird.

„Eine sichere Lagermöglichkeit muss mit Hochdruck und Priorität jetzt in Jülich vor Ort angestrebt werden. Atommüll-Transporte – egal wohin – sind in jedem Fall zu vermeiden. So steht es im übrigen auch im rot-grünen Koalitionsvertrag für NRW.“

Vom Wirtschaftsminister und zuständigen Atomaufseher forderte der Abgeordnete, dass TÜV-Gutachten in vollem Umfang zu veröffentlichen.

 

Dokumentation: PM der Atomaufsicht NRW:

18.05.2015: TÜV legt Plausibilitätsprüfung zur Entfernung der AVR-Kernbrennstoffe beim Forschungszentrum Jülich vor (inklusive Zusammenfassung der Studie)

Wirtschaftsminister Duin erläutert Ergebnisse vor der Endlagersuchkommission in Berlin

Berlin. NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin hat der Endlagersuchkommission in Berlin die Ergebnisse der Plausibilitätsprüfung erläutert, in der der TÜV NORD das Konzept des Forschungszentrums Jülich (FZJ) zur Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem Behälterlager des Versuchskernkraftwerks AVR Jülich analysiert. Duin: „Die Atomaufsicht NRW wird nun die Hinweise, die sich aus der Plausibilitätsprüfung ergeben, mit dem Forschungszentrum Jülich besprechen und dessen weitere Planungen aufsichtlich überwachen. Die abschließende Entscheidung über den letztendlich zur Räumung des AVR-Behälterlagers einzuschlagenden Weg muss das Forschungszentrum Jülich unter Beachtung der jeweils notwendigen Aufbewahrungs- und Transportgenehmigungen treffen.“

Das Wirtschaftsministerium als atomrechtliche Aufsichtsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 2. Juli 2014 – in Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium als Bundesatomaufsicht – die Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem AVR-Behälterlager in Jülich angeordnet. Anlass dafür war die unklare Perspektive für die vom Forschungszentrum Jülich beantragte weitere Aufbewahrungsgenehmigung, da die Erdbebensicherheit des Lagers zurzeit nicht im atomrechtlich erforderlichen Umfang nachgewiesen werden konnte. Parallel dazu hatte das Wirtschaftsministerium dem FZJ verbindlich die Vorlage eines Räumungskonzepts aufgegeben. Darin sollte das Forschungszentrum schlüssig darlegen, welcher Weg zur Räumung des AVR-Behälterlagers der schnellstmöglich realisierbare sei und erläutern, wie es die erforderlichen Genehmigungen erwirken wolle, um den Verbleib der Kernbrennstoffe bei einem nach Atomgesetz zum Besitz Berechtigten sicher zu stellen.

Das Forschungszentrum Jülich hat in seinem Detailkonzept drei Optionen zur Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem AVR-Behälterlager angeführt: 1. Verbringung in ein vollständig neu zu errichtendes Zwischenlager am Standort Jülich, 2. Verbringung in das Transportbehälterlager Ahaus, 3. Rückführung in das Herkunftsland USA. Aus Sicht der Atomaufsicht NRW stehen jeder dieser Optionen zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine grundsätzlichen Hindernisse entgegen.

Die Atomaufsicht NRW hat die TÜV NORD EnSys Hannover GmbH & Co. KG als Sachverständige hinzugezogen und beauftragt, die im FZJ-Konzept dargestellten Optionen zur Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem AVR-Behälterlager auf ihre Plausibilität zu prüfen. Im Unterauftrag des TÜV NORD erfolgte auch eine rechtliche Plausibilitätsprüfung durch die Rechtsanwälte Gaßner, Groth, Siederer & Coll. Partnerschaftsgesellschaft.

Die Sachverständigen kommen zu dem Schluss, dass für die zeitliche Planung aller drei Optionen Unsicherheiten bestehen. Daher ist gegenwärtig eine abschließende Aussage, welche der Optionen zur Entfernung der Kernbrennstoffe sich am schnellsten umsetzen lässt, auf Basis der bisher seitens des Forschungszentrum Jülich zur Verfügung gestellten Informationen nicht möglich.

Seit dem Jahr 1993 bewahrt die Forschungszentrum Jülich GmbH die Brennelemente aus dem 1988 stillgelegten AVR-Versuchskernkraftwerk auf. Sie lagern in 152 Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR® THTR/AVR im sogenannten AVR-Behälterlager auf dem Gelände des Forschungszentrum Jülich. Die hierzu seinerzeit vom Bundesamt für Strahlenschutz erteilte und auf 20 Jahre befristete Genehmigung ist zwischenzeitlich erloschen.

RWE: Steuerschulden in Höhe eines „mittleren dreistelligen Millionenbetrag“

Nach einer Steuerprüfung für die Jahre 2004 bis 2008 muss der Stromkonzern RWE einen „mittleren dreistelligen Millionenbetrag an Gewerbesteuer“ nachzahlen, heißt es in Medienberichten. „Es ist erschreckend, wie beim RWE-Konzern mit der Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit und den BürgerInnen umgegangen wird“, so der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel aus NRW. „Natürlich ist es das gute Recht auch von Unternehmen, steuerliche Möglichkeiten zu nutzen. Aber eine derart hohe Steuernachforderung wirft kein gutes Licht auf die Unternehmens-Kultur. Immerhin sind auch zahlreiche Kommunen und Städte an RWE beteiligt und schon deshalb sollte RWE auch zum Wohle der Menschen in NRW aktiv sein. Die jetzige Steuernachforderung zeigt, dass das offenbar nicht der Fall ist.“

 

Atommüll und verantwortungslose Konzerne: Wirtschaftsminister muss Rückstellungen sichern!

„Wann endlich will Bundeswirtschaftsminister eingreifen und den Atomkonzernen die Atommüll-Rückstellungen abnehmen? Es braucht jetzt kein Zeitspiel mit Streßtests, wie Sigmar Gabriel sie plant. Es ist nun höchste Zeit, dass die Bundesregierung gegen die Erpressungsversuche der Konzerne vorgeht und die Atommüll-Rückstellungen endlich in einen öffentlichen-rechtlichen Fonds überführt werden. Nur so lassen sich diese Gelder sichern. Die Anträge dazu liegen dem Bundestag bereits auf dem Tisch und die jüngsten Gutachten im Auftrag des Wirtschaftsministers haben gezeigt, dass das funktioniert“, so kommentiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE Pressemeldungen, nach denen der RWE Chef einräumt, dass die so genannten Entsorgungs-Rückstellungen nicht in ausreichender Höhe vorhanden sind.

„Natürlich tricksen RWE und Co. Es ist ja kein Zufall, dass RWE ausgerechnet jetzt, wo es einigen Klimakiller-Braunkohlekraftwerken an den Kragen gehen könnte, mit so einer Drohung um die Ecke kommt. Die Vorstandsetagen haben die hohen Gewinne eingefahren, so lange das möglich war. Dabei haben sie die Energiewende verschlafen und enorme Schuldenberge aufgetürmt. Für ihre Fehler, sollen künftig die SteuerzahlerInnen bezahlen und die Kosten für den Atommüll übernehmen. Das darf ein sozialdemokratischer Wirtschaftsminister nicht zulassen. Die Atomkonzerne haben nachhaltig gezeigt, dass sie nicht zukunftsfähig sind. Jetzt muss Gabriel die Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Rückstellungen endlich unter öffentliche Kontrolle kommen“, so Zdebel.

Zdebel verwies außerdem darauf, dass die Öffentlichkeit bzw. die Bundesregierung immer noch nicht ausreichende rechtliche Möglichkeiten hat, den Konzernen auf die Finger zu schauen. In zahlreichen Gutachten und Berichten ist das immer wieder festgestellt und kritisiert worden, ohne dass die Bundesregierung für rechtliche Instrumente gesorgt hat, mit denen vernünftige Kontrollen über die Bildung und Verwendung der Entsorgungs-Rückstellungen für die öffentliche Hand möglich sind. Dabei haben die Konzerne extreme Steuervorteile durch die Entsorgungs-Rückstellungen.

Gorleben und der Atommüll: „Zum Teil noch unterschiedliche Auffassungen“

Stundenlang debattierten wir gestern in der AG2 der „Endlager-Kommission“ über die (Nicht-)Verlängerung der von der Bundesregierung beschlossenen Veränderungssperre für den Salzstock in Gorleben, die im August wirksam werden soll. Mit der Verlängerung der Veränderungssperre würde weiterhin Gorleben einseitig als Atommülllager-Standort bevorzugt. Mit der vermeintlichen „weißen Landkarte“ hätte das also auch in Zukunft nichts zu tun.

Fast möchte man schmunzeln, wenn in der Presseerklärung der Kommission zu der teilweise recht leidenschaftlichen Kontroverse dazu genau zwei Sätze zu finden sind: „Die Arbeitsgruppe 2 der Endlagerkommission befasste sich unterdessen erneut mit der Veränderungssperre für den Salzstock Gorleben, deren Verlängerung die Bundesregierung beschlossen hat. Dabei wurden in der AG zum Teil noch unterschiedliche Auffassungen deutlich.“

Während das Bundesumweltministerium, Vertreter der Atomkonzerne und andere die von der Bundesregierung beschlossene Verlängerung der Veränderungssperre für erforderlich halten, haben verschiedene Beiträge in der nun seit Wochen andauernden Diskussion dargelegt, dass es dieser weiteren Bevorzugung gar nicht braucht. Im Rahmen einer Anhörung, aber auch mit weiteren Beiträgen aus Niedersachsen und z.B. von Kommissionsmitglied Hartmut Gassner wurde deutlich, dass es auch auf Basis des Bergrechts ausreichend möglich ist, den Standort zu „sichern“, ohne ihn weiter zu bevorzugen. Die Beiträge sind als Drucksachen auf der Homepage der Kommission zu finden.

Sicher, diese Diskussion um Gorleben ist absurd. Denn eigentlich gehört dieser Standort aufgeben. Für einen wirklichen Neustart kann Gorleben nach 30 Jahren Trickserein und politischen Eingriffen nicht mehr in Frage kommen, wenn man wirklich einen gesellschaftlichen Konsens bei der Atommülllagerung will. Wenn man aber die Verfechter des Standortauswahlgesetzes – gegen das wir als Fraktion DIE LINKE gestimmt haben – beim Wort nimmt, dann muss diese Verlängerung der Veränderungssperre für Gorleben vom Tisch. Gorleben steht als einziger konkreter Standort in diesem Gesetz. Schon das ist ein extremer Webfehler des Gesetzes, der dem angestrebten gesellschaftlichen Konsens im Weg steht. Jetzt noch die Veränderungssperre zu verlängern würde das vermeintliche Ziele, die „Endlagersuche“ auf einer „weißen Landkarte“ zu betreiben nicht näher bringen!

Am kommenden Montag, den 18. Mai wird die Kommission das Thema noch einmal aufgreifen. Zu hoffen ist, dass es dann zu der Einsicht kommt, dass die Veränderungssperre nicht verlängert werden darf.

Unabhängig davon entscheidet möglicherweise der Bundesrat aus seiner Sitzung im Juni zu dieser Frage. Ohne Zustimmung wäre die Veränderungssperre auch vom Tisch.

 

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