Finger weg vom Fracking – Infoflyer der Fraktion DIE LINKE

Mit einem Flyer informieren die Fraktion DIE LINKE und der zuständige Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel über die Risiken des Frackings und warum das besser unterbleiben sollte. Mit einem Antrag setzen sich Zdebel und die Fraktion DIE LINKE für ein umfassendes Verbot ein.

Der Text ist hier zum nachlesen:

Fracking verbieten – ohne Ausnahmen und sofort!

Liebe Leserin, lieber Leser,

die weltweite Gas- und Ölindustrie hat eine vermeintliche Goldgrube entdeckt: Gas- und Ölgewinnung mittels Fracking. Diese Technik ermöglicht es, Gasvorkommen zu erschließen, die bisher nicht gefördert werden konnten. In Deutschland haben Energiekonzerne wie ExxonMobil, Wintershall und GdF Suez einen neuen Wettlauf ausgerufen und bereits ganze Regionen unter sich aufgeteilt. Allein in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen umfassen die Aufsuchungserlaubnisse 60 Prozent der Landesfläche.

Während die Industrie auf kurzfristige Gewinne hofft, birgt Fracking für Mensch und Umwelt hohe Risiken. Für kurzfristige Gewinninteressen der Gasindustrie wird das Grundwasser ganzer Regionen gefährdet. Zahlreiche Staaten haben deshalb bereits Moratorien oder wie in Frankreich Verbote verhängt.

In Deutschland jedoch hat die CDU-SPD-Bundesregierung für die Fracking-Pläne der Gaskonzerne ein offenes Ohr. Im Widerspruch zu ihren Wahlversprechen kommt der von den SPD-Bundesministern Sigmar Gabriel (Wirtschaft) und Barbara Hendricks (Umwelt) vorgelegte Gesetzentwurf einem Fracking- Erlaubnisgesetz gleich. Es soll noch vor der Sommerpause durch den Bundestag beschlossen werden.

Dabei wehren sich immer mehr Menschen gegen Fracking. DIE LINKE ist Teil dieses Widerstands. Wir fordern ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen. Statt die Gasförderung weiter zu intensivieren, brauchen wir nachhaltige Lösungen für unseren Energiebedarf. Am sozial-ökologischen Umbau führt kein Weg vorbei!

Ihr Hubertus Zdebel, Obmann im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Ein neuer Wettlauf um Erdgas

In Deutschland wurden zahlreiche Erlaubnisse zur Aufsuchung sogenannter unkonventioneller Erdgas und Erdölvorkommen vergeben. Unternehmen erhoffen sich große Gewinne durch die Ausbeutung dieser Ressourcen. Diese Gasvorkommen – Kohleflözgas, Schiefergas und Tight Gas – sind im Gegensatz zu konventionellem Erdgas im dichten Gestein eingeschlossen. Um das im Gestein gebundene Erdgas zu fördern, wird das riskante Verfahren des Hydraulic Fracturing, kurz Fracking, angewandt. Beim Fracking wird eine mit gefährlichen Chemikalien versetzte Flüssigkeit mit hohem Druck in die Tiefe gepumpt, um das gastragende Gestein aufzubrechen und künstliche Risse zu schaffen.

Fracking ist eine Gefahr für Mensch und Natur

Fracking verunreinigt das Grund- und Trinkwasser durch Chemikalien, aufsteigendes Methan und Lagerstättenwasser. Fracking und die Verpressung von Lagerstättenwasser können Erdbeben hervorrufen. Die Entsorgung des mit radioaktiven Isotopen, Quecksilber und Benzol belasteten Flowbacks, der gefährlichen Mischung aus Lagerstättenwasser und Frac- Flüssigkeiten, ist ungeklärt. In den USA, wo Fracking bereits großflächig eingesetzt wird, kam es zu zahlreichen Unfällen wie Trinkwasservergiftungen, Explosionen und Erdstößen. Laut einer seismologischen Studie verursacht die Verpressung von Flowback im US-Bundesstaat Oklahoma in immer stärkerem Ausmaß Erdbeben. Auch häufen sich Berichte über Geburtsfehler und Totgeburten in Gasförderregionen.

Wie bei der Atomenergie ist mit hohen Folgekosten zu rechnen, etwa für Erdbebenschäden, verseuchtes Grundwasser, zerstörte Ökosysteme und die Mondlandschaften durch Fracking-Bohrungen auf engem Raum. Ganz zu schweigen von den gesundheitlichen Risiken, die von Fracking ausgehen. Angesichts dieser Risiken wäre es unverantwortlich, Fracking selbst unter Einsatz ungefährlicher Frac-Flüssigkeiten und unter verschärften Auflagen zu erlauben. Daher fordert DIE LINKE ein gesetzliches Fracking-Verbot ohne Ausnahmen.

Erneuerbare Energien statt fossile Klimakiller

Die Klimabilanz von gefracktem Erdgas ist miserabel. Bei der Verbrennung von unkonventionellem Erdgas entsteht klimaschädliches CO2. Zudem tritt bei der Förderung das noch stärkere Treibhausgas Methan aus. Die Klimabilanz von unkonventionellem Erdgas ist negativ gegenüber Erdgas und Erdöl aus konventionellen Lagerstätten. Deshalb fordern wir eine Energiepolitik, die den Weg für erneuerbare Energien ebnet. Auf den weiteren Ausbau der fossilen Brennstoffe zu setzen, ist der falsche Weg! Ein öffentliches wirtschaftliches und energiepolitisches Interesse an der Gewinnung von unkonventionellen Gasvorkommen in Deutschland ist zudem nicht zu erkennen. Der Sach- verständigenrat für Umweltfragen kommt zu dem Ergebnis: »Es besteht […] kein besonderes übergeordnetes öffentliches Interesse an der Erschließung dieses Energieträgers, möglicherweise aber ein betriebswirtschaftliches Interesse der Industrie.«

Große Koalition hat Fracking-Erlaubnisgesetz auf den Weg gebracht

Entgegen den Behauptungen von Umweltministerin Hendricks und Wirtschaftsminister Gabriel hat die Bundesregierung jetzt einen Entwurf für ein reines Pro-Fracking-Recht vorgelegt.

Dadurch soll Fracking auf drei Viertel der Fläche Deutschlands möglich sein und zwar uneingeschränkt für die Erdöl- und Metallgewinnung. Und auch die Gasförderung im Sandgestein wird ausdrücklich und in jeder Tiefe erlaubt, obwohl es nie ein systematisches Umweltmonitoring der bisher durchgeführten Fracking-Vorhaben gegeben hat. Tiefer als 3 000 Meter soll ohnehin jegliches Fracking erlaubt werden. Dabei verschweigt die Regierung, dass es gerade unterhalb von 3 000 Metern – im Unterkarbon – jede Menge Erdgas zu fracken gibt. Oberhalb dieser willkürlich festgelegten 3 000 Meter Grenze soll Fracking im Schiefergestein oder in Kohleflözen angeblich untersagt werden. Doch auch diese Behauptung der Bundesregierung zerplatzt wie eine Seifenblase: Denn mit der geplanten Durchführung angeblich »wissenschaftlich begleiteter Probebohrungen « in diesen Bereichen wird die kommerzielle Nutzung vorbereitet. Zwar steht die kommerzielle Schiefer- und Kohleflözgasgewinnung oberhalb von 3 000 Metern unter dem Vorbehalt einer sechsköpfigen Kommission, doch deren Zustimmung gilt als sicher: Drei in dieser demokratisch nicht legitimierten Kommission vertretene Institutionen sind als industrienah bekannt. Umweltverbände oder andere Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft sind hier nicht vertreten.

Damit könnten dann ab Ende 2018 sämtliche Arten von Erdgaslagerstätten in allen Tiefen durch Fracking kommerziell erschlossen werden. Von einem Frackingverbot kann keine Rede sein.

Wer Fracking nicht will, muss auch TTIP ablehnen

Die geplanten Freihandelsabkommen TTIP und CETA könnten Öl- und Gaskonzernen den Weg ebnen für milliardenschwere Schadensersatzklagen gegen Verbote und Regulierungen von Fracking. US-Konzerne, die in Europa investieren, könnten Fracking-Verbote, -Moratorien oder -Gesetze mit dem Hinweis auf entgangene Profite vor einem internationalen Tribunal anfechten.

In der kanadischen Provinz Québec werden solche Klagen schon erhoben: Im Jahr 2011 erließ die Provinzregierung ein vorläufiges Fracking-Verbot. Daraufhin klagte der Bergbaukonzern Lone Pine auf Basis des Freihandelsabkommens NAFTA gegen Kanada auf Schadensersatz in Höhe von 250 Millionen US-Dollar. Dieser Fall sollte alle Alarmglocken klingeln lassen.

DIE LINKE. im Bundestag fordert:

  • Fracking verbieten: keine Erdgasförderungauf Kosten von Trinkwasser und Umwelt!
  • Energiewende einleiten: Erdgas einsparen und mittelfristig durch erneuerbare Energien ersetzen!
  • Bergrecht grundsätzlich reformieren: Vorrang für Mensch, Umwelt und demokratische Mitsprache!
  • Wirksamer Wasser- und Umweltschutz im Bergbau!
  • Wissenschaftliche Begleitung der Erdgasförderung unter Berücksichtigung von Umweltauswirkungen!
  • Keine Erteilung neuer Aufsuchungserlaubnisse und Nicht-Verlängerung bereits erteilter Bergbauberechtigungen!
  • TTIP stoppen!Infos zu Bürgerinitiativen gegen Fracking unter: www.gegen-gasbohren.de

Atommüll: Bundestagsabgeordneter Zdebel fordert Nachrüstung „Heißer Zellen“ an den Castor-Zwischenlagern

In einem Brief an die Vorsitzenden der „Endlager-Kommission“ hat der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Mitglied der Kommission, heute die sicherheitstechnische Nachrüstung der Castor-Zwischenlager mit „Heißen Zellen“ gefordert. Nur so könne im Zusammenhang mit den zurückzunehmenden Atomabfällen aus der Wiederaufarbeitung im Ausland sichergestellt werden, dass defekte Castoren vor Ort repariert werden könnten.

Diese Heißen Zellen werden mittelfristig auch erforderlich, wenn im Zuge des Rückbaus der Atommeiler diese nicht mehr für die Reparatur defekter Castorbehälter zur Verfügung stehen. Zdebel stützt sich mit dieser Forderung auf eine von ihm in Auftrag gegebene Stellungnahme der INTAC Hannover, die vom Physiker Wolfgang Neumann erstellt wurde. Heiße Zellen sind hermetisch abgeschlossene Einrichtungen, in denen abgeschirmt von der Umwelt mit hochradioaktivem Material, also auch offenen oder undichten Castor-Behältern, hantiert werden kann.

  • Der Brief an die Kommission und die Kurz-Stellungnahme des Physikers Wolfgang Neumann von der INTAC Hannover hier als PDF. Auf der Seite der „Endlager-Kommission ist dieser Brief und die Stellungnahme als Drucksache 109 hier zu finden (PDF).

„Die Sicherheitsprobleme bei der Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle nehmen kein Ende. Für den Atommüll aus der Wiederaufarbeitung, der nach Deutschland zurück kommt, gibt es an keinem bundesdeutschen Standort-Zwischenlager an den Atomkraftwerken derzeit ausreichende Sicherheitseinrichtungen, um undicht werdende Castorbehälter zu reparieren. Weil dieser WAA-Atommüll in Glaskokillen verpackt ist, die nicht mit Wasser in Kontakt kommen dürfen, können diese nicht in den Nasslagern der noch vorhandenen Reaktoren repariert werden. Wenn diese Reaktoren in den nächsten Jahren zurück gebaut werden, braucht es auch für die hochradioaktiven Brennelemente in den Zwischenlagern diese Reparaturmöglichkeit. Dann müssen an allen Zwischenlagern Heiße Zellen als Reparaturmöglichkeit nachgerüstet werden“, sagte Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE.

Weiter stellt der Abgeordnete fest: „Die vom Bundestag eingesetzte „Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ kann vor diesen wachsenden Problemen bei der Atommüll-Zwischenlagerung nicht die Augen verschließen. Die wegen Mängel bei den Sicherheitsnachweisen vom Oberverwaltungsgericht Schleswig aufgehobene Genehmigung für das Castor-Standortlager am AKW Brunsbüttel, Risiken durch Terroranschläge und die sich abzeichnenden Verzögerungen bei der Endlagersuche und damit verbundenen längeren Zwischenlager-Fristen erfordern dringlich, die Sicherheit dieser Lager zu erhöhen. Dazu muss die Kommission auch Stellung nehmen.“

Bundesregierung muss EuGH-Signal aufgreifen und Atomsteuer über 2016 hinaus verlängern

„Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist ein gutes Signal für die Energiewende und ein deutlicher Hinweis, dass die Atomsteuer unbedingt über das Jahr 2016 hinaus verlängert werden muss. Diese Maßnahme könnte den dringend notwendigen Atomausstieg beschleunigen und damit den Kurs Energiewende weiter unterstützen“, so Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der heutigen Entscheidung des EuGH, der die von deutschen Energiekonzernen zu zahlende Atomsteuer für rechtens erklärt hat. Die Bundesregierung hatte noch im Koalitionsvertrag festgelegt, dass diese Abgabe Ende 2016 abgeschafft wird. Zdebel weiter:

„Für die betroffenen Atomkonzerne E.on, RWE und EnBW dürfte damit die Chance deutlich sinken, bei der noch laufenden Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich zu sein. In der Summe geht es um Beträge in Höhe von vier bis sechs Milliarden Euro, die die Konzerne mit ihrer Klage gegen diese Steuer nicht zahlen wollen. Angesichts der enormen Steuergelder, mit denen die Atomenergie über Jahrzehnte in diesem Land gefördert wurde und wodurch die hohen Gewinne der AKW-Betreiber möglich gemacht wurden, ist es nur gerecht, dass die Atomkonzerne wenigstens in einem kleinen Umfang in die Pflicht genommen werden.“

F.d.R. Beate Figgener, 0603 / 4. Juni 2015

Atommüll-Veranstaltungen in Berlin, als Öffentlichkeitsbeteilung, als Tagung – und der Parteitag von DIE LINKE. NRW

Das war ein langer Anlauf. Über ein Jahr hat es gedauert, bis die vom Bundestag eingesetzte „Endlager“-Kommission nun das erste Mal ein direktes Gespräch mit der sogenannten Öffentlichkeit führen wird. Am 20. Juni soll das in Berlin stattfinden. Am gleichen Tag in der gleichen Stadt wird es außerdem die Tagung “Atommüll ohne Ende, Teil 2″ geben, zu der Anti-Atom-Initiativen als Gegenveranstaltung einladen. Schwere Entscheidung, aber ich werde in Dortmund beim Landesparteitag meiner Partei DIE LINKE. NRW sein! Klarer Fall!

  • Für den Bürgerdialog der Kommission kann man sich hier anmelden: www.amiando.de/standortsuche. Für die Tagung der Anti-Atom-Initiativen ist das hier per Mail möglich: tagung@ausgestrahlt.de.

„Die Suche nach einem gesellschaftlichen Konsens für einen dauerhaft sicheren Umgang mit dem Atommüll ist mehr als nur eine Herausforderung, allemal, wenn Fehler der Vergangenheit nicht eingestanden und daraus die Konsequenzen nicht gezogen werden“, so der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE und Mitglied der Kommission mit Blick auf die beiden Veranstaltungen.

Die Veranstaltung der Anti-Atom-Initiativen zeitgleich zur Kommissions-Veranstaltung zeigt für Zdebel nicht nur den tiefen und anhaltenden gesellschaftlichen Konflikt um die Atomenergie, sondern auch die Veranwortungsbereitschaft der Anti-Atom-Gruppen, sich jenseits der Kommission mit guten Argumenten intensiv in Sachen Sicherheit im Umgang mit der Atomenergie und dem Atommüll zu engagieren.

„Die Arbeit der Kommission steht zurecht weiterhin in der Kritik, auch wenn es in einigen Punkten Fortschritte gibt. Auch meine Fraktion hat mit guten Gründen dem Standortauswahlgesetz nicht zugestimmt. Das liegt ganz besonders auch daran, dass Gorleben bei dem vermeintlichen „Neustart“ für die Suche nach einem dauerhaft sicheren Atommülllager nicht ausgeschlossen wurde.

Ein gesellschaftlicher Konsens kann nicht gelingen, wenn ignoriert wird, dass Gorleben auch für die Erfahrungen von sehr vielen Menschen steht, dass fast 40 Jahre lang die Bevölkerung ausgetrickst wurde, willkürliche politische Entscheidungen wissenschaftliche Anforderungen ersetzten und immer wieder grundrechtswidrige Polizeieinsätze mit Besatzungscharakter große Teile der Bevölkerung nicht nur im Wendland kriminalisierten. Ein Neustart mit dem Ziel, einen gesellschaftlicher Konsens zu entwickeln braucht das Eingeständnis: Gorleben ist als Standort gesellschaftlich und politisch „verbrannt“.

Zdebel weiter: „Das Gorleben im Standortauswahlgesetz als einziger Atommülllager-Ort festgeschrieben ist, ist ein grundlegender Fehler des Gesetzes und verhindert als schwarzer Fleck die vielbeschworene „weiße Landkarte“. Wie tief der Konflikt ist, hat sich erst jetzt wieder in der Kommission bei der Debatte über die Verlängerung der Veränderungssperre für Gorleben gezeigt.“

Die „Endlager-Kommission“ informiert über den Bürger-Dialog auf dieser Seite. Über die Tagung der Anti-Atom-Initiativen inkl. Programm hier weiter informiert. Erinnert sei an dieser Stelle auch an die Atommüll-Tagung vom März 2014, die vom Deutschen Naturschutz-Ring und zahlreichen Umweltverbänden und Anti-Atom-Gruppen organisiert war und hier dokumentiert ist: „Atommüll ohne Ende – Auf der Suche nach einem besseren Umgang“ Dort sind viele der Kritikpunkte am Standortauswahlgesetz nachzulesen.

 

Bundesregierung muss handeln – Anhörung gegen Atom-Subventionen für AKW-Neubau Hinkley Point

Am 17. Juni wird es auf Initiative der Fraktion DIE LINKE im Wirtschaftsausschuss des Bundestags zu einer öffentlichen Anhörung kommen. Es geht um neue Atommeiler im britischen Hinkley Point. Die EU-Kommission hat mit einem Beschluss den Weg dafür frei gemacht, dass die britische Regierung zwei neue Reaktorblöcke mit massiven Steuer-Subventionen unterstützen darf. Die Bundestagsfraktion DIE LINKE hat die Bundesregierung per Antrag aufgefordert, alles politisch und rechtlich mögliche zu unternehmen, damit dieser EU-Kommissions-Beschluss zu Fall gebracht wird.

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE: „Von Energiewende reden und in der EU den Neubau von Atomkraftwerken mit Steuergeldern der BürgerInnen tatenlos zulassen, so sieht das doppelzüngige Spiel der Bundesregierung in Sachen EU-Kommission-Beschluss zur Erlaubnis von milliardenschweren Steuersubventionen für den Neubau von Atomreaktoren in Großbritannien aus.“

Bereits bei der Einbringung des Antrags hatte Zdebel gefordert, „die Beihilfe dahin zu befördern, wo sie hingehöre: „in den Papierkorb.“ Denn sie sei ein „Schlag gegen die Energiewende“. Die Beihilfebewilligung durch die Kommission öffne die Tür für andere Regierungen, „die den unverantwortlichen Weg in die Atomenergie gehen wollen. Polen, Tschechien und andere Länder stehen bereits in den Startlöchern“. (siehe Das Parlament)

Ohne die staatlichen Garantien der britischen Regierung für den AKW-Neubau wären die neuen Atommeiler in Hinkley Point nicht finanzierbar. Immerhin werden die gesamten Kosten laut EU-Kommission auf derzeit 43 Mrd. Euro geschätzt. Mit dem Bau und Betrieb sind die wirtschaftlich schwer angeschlagenen französischen Firmen Electricite de France (EDF) und Areva beauftragt, außerdem sind zwei chinesische Partner (China General Nuc!ear Power sowie China National Nuc!ear Group) beteiligt.

Der Beschluss der EU-Kommission erlaubt es der britischen Regierung, dem künftigen Betreiber einen fixen Strompreis von rund zwölf Cent je Kilowattstunde über einen Zeitraum von 35 Jahren zuzusichern sowie Inflationszuschläge zu garantieren. Außerdem dürfen die hohen Risiken bei der Finanzierung der Neubauten durch staatliche Bürgschaften abgesichtert werden.

Gegen den EU-Kommissionsbeschluss geht die Regierung Österreichs massiv vor und informiert hier über ihr vorgehen und den Stand der Dinge. Deren Klageschrift ist so gut wie fertig gestellt. Im Standard erklärte Österreiches Bundeskanzler Werner Faymann vor wenigen Tagen: „Das wird dem Herrn Premierminister (David Cameron, Anm.) nicht freuen, aber uns freut das Atomkraftwerk auch nicht und uns freut’s auch nicht, dass da so hohe Subventionen gegeben werden.“

Von so einer Entschlossenheit kann bei der Großen Koalition in Berlin nicht die Rede sein: Auf der Seite des Bundestags wird die bisherige Haltung dargelegt: „Die Bundesregierung habe den Beihilfebeschluss der EU-Kommission zu Hinkley Point C faktisch und rechtlich analysiert. Danach enthalte der Beschlusstext keine beihilferechtlichen Aussagen, die nach Ansicht der Bundesregierung so offensichtlich rechtsfehlerhaft sind, dass eine Nichtigkeitsklage hinreichend erfolgversprechend wäre“, heißt es dort als Antwort auf eine Anfrage der Grünen.

„Die Tatenlosigkeit der Bundesregierung in Sachen Hinley Point und Atom-Subventionen ist ein Trauerspiel. Der Wirtschaftsminister Gabriel hat gern eine große Klappe, wenn es um Ankündigungen geht. Besser wäre, er würde konsequent handeln. Vor allem sein Haus muss jetzt gegen den EU-Beschluss vorgehen, notfalls mit einer Klage, entweder in eigener Regie oder als Beihilfe der Klage Österreichs. Auch die Klagen bundesdeutscher Stadtwerke und Ökostromer sollten von der Bundesregierung unterstützt werden,“ so Zdebel.

Mitmachen und unterschreiben:

Die Anhörung im Wirtschaftsausschuss ist öffentlich und wird im Live-Stream des Deutschen Bundestags übertragen: Zeit: Mittwoch, 17. Juni 2015, 11 bis 13 Uhr, Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Europasaal 4.900

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-37708, Fax: 030/227-36708, E-Mail: wirtschaftsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

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