Zdebel begrüßt BUND-Initiative zum Verbot von Atomüllexporten

Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE und Mitglied der „Endlager-Kommission“ begrüßt die Initiative des BUND, der zur gestrigen Sitzung der AG2 einen Vorschlag für ein Verbot von Atommüllexporten (PDF) eingebracht hat: „Angesichts der Pläne der Betreiber der ehemaligen Atomforschungsanlage Jülich, hochradioaktive Brennelemente, verpackt in 152 Castor-Behältern, in die USA exportieren zu wollen, ist es leider dringend notwendig, im Atomgesetz ein generelles Exportverbot für derartigen Atommüll festzuschreiben“, sagte Zdebel.

Bislang ist unklar, wie sich die Beteiligten in Sachen Brennelemente Jülich entscheiden. Die Export-Option wird sowohl von der rot-grünen Landesregierung in NRW, dem staatlichen Betreiber des Foschungszentrums, als auch dem Bundesforschungsministerium als Möglichkeit angesehen, um angesichts der bestehenden Sicherheitsdefizite im Zwischenlager Jülich einen Ausweg zu finden. Zdebel und Umweltverbände hatten schon vor einiger Zeit betont, dass dieser Export bereits nach der geltenden Rechtslage nicht zulässig wäre.

Die Beteiligten allerdings versuchen es mit einem Trick: Indem sie den Atommüll aus dem AVR Jülich zu Forschungsmüll umdefinieren, soll der Export möglich gemacht werden. Allerdings haben auch Rechtsgutachten im Auftrag des BUND und von Greenpeace gezeigt, dass der AVR zwar ein Versuchsreaktor war, aber kommerziell zur Stromerzeugung eingesetzt worden ist. In diesem Sinn kann aber nicht von Forschung gesprochen werden.

Mit Spannung wird auf den Bericht von Minister Duin aus NRW gewartet, der am kommenden Montag bei der nächsten Sitzung der „Endlager-Kommission“ den bisherigen Stand zum weiteren Vorgehen darstellen will. Auf der gestrigen Sitzung der AG2 wurde aber deutlich, dass das Ministerium keine neuerliche Prüfung der Rechtlage vorgenommen habe.

Medien hatten allerdings vor einigen Wochen berichtet, dass die US-Option wegen wachsender Rechtsbedenken gegen den Exports weniger wahrscheinlich würde. Stattdessen wäre ein Transport der Behälter in das Zwischenlager nach Ahaus, ebenfalls in NRW, zu vermuten. Nicht nur Zdebel setzt sich dafür ein, dass eine Lösung ohne Atomtransporte direkt am Standort in Jülich gefunden werden muss.

Atommüll-Desaster und Nationales Entsorgungsprogramm – So geht das nicht!

Bis zu 500 Castor-Behälter mit hochradioaktiven Brennelementen sollen nach den Plänen des Bundesumweltministeriums in einem sogenannten „Eingangslager“ am noch zu findenden Atommüll-Endlager zusammen gekarrt werden. So ist es in der Strategischen Umwelt-Prüfung (PDF), einer Studie des Ökoinstituts Darmstadt zum Entwurf des Nationalen Entsorgungsprogramms (NaPro, PDF) zu lesen. Auch für das im Bau befindliche Atommülllager Schacht Konrad könnte das „NaPro“ massive Folgen haben, denn möglicherweise soll die dort einzulagernde Menge fast verdoppelt werden. Kein Wunder, wenn Bürgerinitiativen und Umweltverbände alarmiert sind und bundesweit zum Sammeleinspruch aufrufen! Mit dem NaPro ist die Bundesregierung derzeit dabei, die Anforderungen einer EU-Richtlinie zum Umgang mit den radioaktiven Atomabfällen umzusetzen. Neben dem eigentlichen „Programm“ muss dazu bis spätestens September auch das Atomgesetz durch den Bundestag geändert werden (Hier der Entwurf der ATG Novelle, PDF).

„Es ist gut, das mit dem Nationalen Entsorgungsprogramm das Umweltministerium mehr Informationen über die Atommüllmengen und seine Planungen, wie es damit umgehen will, veröffentlicht. Aber an sehr vielen Stellen muss ich leider auch sagen: So geht das nicht! Über die realen Probleme bei der Atommülllagerung schweigt sich der Entwurf völlig aus, Müllmengen werden teilsweise weiterhin ausgeblendet. Es ist richtig und wichtig, wenn sich jetzt Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbände einmischen und auf die zahlreichen Mängel und Kritikpunkte hinweisen.“ Mit diesen Worten kommentiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE eine „Einwendungskampagne“ zahlreicher Organisationen zum Entwurf des Nationalen Entsorgungsprogramms.

  • Die „Sammeleinwendung“ zum Nationalen Entsorgungsprogramm kann hier heruntergeladen werden (PDF, bis zum 26. Mai zurücksenden!) Mehr Informationen auf Atommüll-Alarm.info
  • Die AG Schacht Konrad, die IG Metall, die Stadt Salzgitter und andere sammeln außerdem Unterschriften gegen die Absicht, die Atommüllmengen im geplanten Endlager für leicht- und mittelradioaktive Abfälle im Schacht Konrad zu verdoppeln. Siehe hier: Konrad stoppen statt erweitern!

Neues zentrales Castor-Zwischenlager heißt jetzt Eingangslager

Das „Eingangslager“ ist einer der vielen bemerkenswerten neuen Aspekte, die das BMUB mit dem NaPro zum weiteren Umgang mit den gigantischen Atommüllbergen als Entwurf veröffentlich hat. Darin räumt das BMUB auch ein, dass die Terminpläne für die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle an den AKW Standorten nicht (für alle Lager) einzuhalten sind und dass damit die 40 Jährige Genehmigungsfrist überschritten wird. Deren Genehmigungen läufen etwa Mitte der 2040er Jahre aus. Berücksichtig man außerdem, dass zahlreiche Experten die im Standortauswahlgesetz genannten Fristen, bis zu denen ein Endlager für hochradioaktive Abfälle gefunden sein soll, eher als unrealistisch bezeichnen, dann wird klar, was das so genannte Eingangslager für bis zu 500 Castor-Behälter im Grunde nichts anderes als ein neues zentrales Zwischenlager für hochradioaktiven Atommüll werden könnte.

Der Endlagerstandort soll nach dem StandAG im Jahr 2031 gefunden sein. Unmittelbar danach soll der (unterirdische?) Ausbau beantragt werden. Mit der ersten Teilerrichtungsgenehmigung, so das NaPro, soll auch dieses völlig überdimensionierte Einganglager entstehen. Eine Inbetriebnahme des Endlagers ist dann um 2050 geplant. Es liegt also auf der Hand, dass die Castor-Behälter noch für einige Jahrzehnte in dem Eingangslager oberirdisch zwischengelagert werden.

Dieses „Eingangs-Zwischenlager-Planungen“ dürfte für die Akzeptanz eines Endlagerstandortes eine deutliche Erschwernis sein. Auch hiermit wird sich die Endlager-Kommission bei ihrer Suche nach einem gesellschaftlich breit akzeptierten Endlagerstandort sicher noch intensiv befassen müssen. Wie sie das in der immer kürzer werdenden Arbeitszeit noch behandeln will bzw. kann, muss sicher auf der nächsten Sitzung im Mai noch geklärt werden.

Das gilt auch für die oben bereits genannten radioaktiven Abfälle, die aus der ASSE und der Uranverarbeitung in Gronau stammen. Das Gute ist: Erstmals werden diese radioaktiven Stoffe jetzt auch für die Endlagerplanung ins Visier genommen.

Mehr Atommüll für den Schacht Konrad oder anderswo

Laut dem Bericht könnten aus der ASSE und Gronau bis zu 300.000 Kubikmeter Atommüll anfallen, die dann entweder nach der Inbetriebnahme in den Schacht Konrad eingelagert werden sollen – oder aber gemeinsam mit dem noch zu findenen Atommülllager für hochradioaktive Abfälle.

Rund um den Schacht Konrad in Salzgitter formiert sich angesichts der Aussagen im NaPro der Protest. Seit Jahren verzögert sich der Ausbau der dortigen Schachtanlage wegen immer neuer Probleme. Auch für Konrad gibt es – wie bei Gorleben – keinen Alternativenvergleich und wurde das Genehmigungsverfahren immer wieder durch politische Eingriffe gesteuert. Die derzeitige Genehmigung umfasst ein Volumen von rund 300.000 Kubikmeter leicht- und mittelaktiven Atommüll. Diese Menge soll also jetzt möglicherweise einfach verdoppelt werden.

Dieses enorme Volumen übersteigt auch die Mengen der hochradioaktiven Abfälle um ein Vielfaches. Sollten diese „neuen“ Abfälle mit den Brennelementen gemeinsam in ein Dauerlager kommen, bräuchte es entsprechend deutlich mehr Platz. Das dürfte die Suche nach einem geeigneten Standort nicht eben leichter machen.

In jedem Fall erweitert damit das Bundesumweltministerium die Aufgaben für die vom Bundestag eingesetzte Endlager-Kommission. Denn ausdrücklich stellt wird im NaPro festgestellt, dass alle darin enthaltenen Aussagen unter dem Vorbehalt der Kommission und dem Standortauswahlgesetz stehen.

Stärken und Schwächen – und viele Mängel

Der Bericht hat stärken und schwächen. Positiv in jedem Fall, dass er bislang verdrängte oder ausgeblendete Atomabfälle jetzt wenigestens teilweis in die Planung nimmt. Wer aber erwartet, dass die Bundesregierung in dem Bericht auch auf die heutigen und künftig zu erwartenden Probleme mit der Atommülllagerung eingeht, wird enttäuscht.

Zum Beispiel:

  • Dass es dem Bundesamt für Strahlenschutz beim vermeintlichen Endlager in Morsleben seit Jahren nicht gelingt, die Langzeitsicherheit nachzuweisen und das Projekt damit vor dem Scheitern stehen könnte, bleibt einfach unerwähnt.
  • Auch über die Konsequenzen für die weitere Zwischenlagerung der hochradioaktiven Abfällle an den AKWs nach der Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Zwischenlager in Brunsbüttel durch das Oberverwaltungsgericht Schleswig wird nichts ausgesagt.
  • Ebensowenig wird das Problem angesprochen, wie den künftig die Sicherheit bei der Zwischenlagerung von Castor-Behältern gewährleistet werden soll, wenn die Reaktoren als Reparturort nach deren Abriss nicht mehr zur Verfügung stehen. Greenpeace und andere fordern seit langem sogenannte „Heiße Zellen“, in denen defekte Castor-Behälter repariert werden können. Mit keinem Wort gehen die Verfasser des NaPro auf diese sich immer mehr auftuende Sicherheitslücke ein.
  • Immer noch wird an der Option festgehalten, 152 Castor-Behälter aus dem AVR Jülich in die USA zu exportieren. Dabei wird immer deutlicher, dass dieser Export nach dem Atomgesetz nicht zulässig wäre.

Bundestagsdebatte: Fraktion DIE LINKE fordert vollständiges Fracking-Verbot – Zdebel stellt Antrag vor

In seiner Rede im Bundestag hat Hubertus Zdebel für die Fraktion DIE LINKE heute den Antrag für ein vollständiges Fracking-Verbot vorgestellt. Scharf kritisierte der Münsteraner Abgeordnete den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Der Antrag zum Fracking-Verbot ist hier online (PDF). Die Rede des Abgeordneten Zdebel hier als Video und im Wortlaut unten nachzulesen:

Die Rede von Hubertus Zdebel im Wortlaut:

07.05.2015 Hubertus Zdebel

Nein zu Fracking. Für ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich freue mich auf eine ergebnisoffene Debatte hier über das Thema Fracking. Wir werden im Laufe der weiteren Beratungen sehen, inwieweit die Koalition tatsächlich bereit ist, die Debatte ergebnisoffen zu führen, wie es auch Frau Ministerin Hendricks gerade einleitend eingefordert hat.

Fracking ist eine Gefahr für Mensch und Natur. Fracking verunreinigt das Grund- und Trinkwasser durch Chemikalien, aufsteigendes Methan und Lagerstättenwasser. Fracking und die Verpressung von Lagerstättenwasser können Erdbeben hervorrufen, wie jüngst in den USA wissenschaftlich nachgewiesen worden ist. Die Entsorgung des mit radioaktiven Isotopen, Quecksilber und Benzol belasteten Flowbacks, der gefährlichen Mischung aus Lagerstättenwasser und Frack-Flüssigkeiten, ist ungeklärt. Die Klimabilanz von gefracktem Erdgas ist miserabel, teilweise sogar miserabler als die von Braunkohle.

Ähnlich wie bei der Atomenergie ist mit hohen Folgekosten zu rechnen, etwa für Erdbebenschäden, verseuchtes Grundwasser, zerstörte Ökosysteme und die Mondlandschaften durch Fracking-Bohrungen auf engstem Raum, ganz zu schweigen von den gesundheitlichen Risiken, die von Fracking ausgehen. Das zeigen insbesondere die Erfahrungen in den USA, wo es tatsächlich, im Gegensatz zu Deutschland, schon wissenschaftliche Forschung und Ergebnisse auf diesem Gebiet gibt.

Angesichts dieser Risiken wäre es unverantwortlich, Fracking selbst unter Einsatz ungefährlicher Frack-Flüssigkeiten und unter verschärften Auflagen zu erlauben.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Daher fordert die Linke ein gesetzliches Fracking-Verbot ohne Ausnahmen.

(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Wir stehen damit nicht allein. Nicht nur die Kommunen, in denen zahlreiche Bürgerinitiativen Entscheidungen gegen Fracking herbeigeführt haben – einige Kommunen haben dies sogar selber per Ratsbeschluss getan -, sondern auch die Länder Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Bremen überzeugt der Regierungsentwurf nicht. Auf Initiative dieser Länder hat der Umweltausschuss des Bundesrats ebenfalls ein konsequentes Fracking-Verbot beantragt. Das können wir nur unterstützen.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Anders als Sie, Frau Ministerin Hendricks, ständig behaupten, ist ein gesetzliches Fracking-Verbot sehr wohl möglich. In einer Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages aus dem Jahre 2011 war bereits zu lesen – ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten -:

Ein Verbotsgesetz … könnte aber gerechtfertigt sein, wenn der Gesetzgeber zur Eindämmung aus seiner Sicht bestehender Risiken des Fracking ein Verbot zum Schutz von Mensch und Umwelt für erforderlich hielte.

Ich denke, das ist klar genug: Es ist gesetzlich möglich, Fracking ohne Ausnahmen zu verbieten. Die Frage ist: Warum passiert es nicht?

(Beifall bei der LINKEN)

Es sind ausgerechnet die beiden sozialdemokratischen Minister, Frau Umweltministerin Hendricks und Herr Wirtschaftsminister Gabriel, die jetzt dieser Frackinglobby ein Geschenk machen wollen; auch das muss deutlich werden.

(Zurufe von der SPD: Oh!)

Entgegen den Behauptungen der Minister hat die Bundesregierung jetzt einen Entwurf für ein reines Pro-Fracking-Gesetz vorgelegt. Durch dieses Gesetz soll Fracking auf drei Vierteln der Fläche Deutschlands möglich sein, und zwar – das wird häufig gar nicht erwähnt – uneingeschränkt für die Erdöl- und Metallgewinnung.

Auch die Gasförderung im Sandgestein – es geht um das so genannte Tight Gas – wird ausdrücklich und in jeder Tiefe erlaubt, obwohl es nie ein systematisches Umweltmonitoring der bisher durchgeführten Vorhaben – wie zum Beispiel in Niedersachsen, worauf ja immer wieder abgehoben wird – gegeben hat. Warum machen Sie nicht erst einmal dort die Forschung über Jahre? Dann können wir sehen, wie es damit aussieht. Insofern entlarvt sich auch das dauernde Fordern von Forschungsmaßnahmen als das, was es ist: Es soll davon ablenken, dass hier ein Fracking-Ermöglichungsgesetz durch den Bundestag gebracht werden soll.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Außerdem, Frau Ministerin Hendricks, erfinden Sie kurzerhand den Fantasiebegriff des „konventionellen Frackings“ – wohlwissend, dass Technik und Risiken des Frackings unabhängig von Gesteinsformation und Tiefe die gleichen sind. Tiefer als 3 000 Meter soll ohnehin jegliches Fracking erlaubt werden. Dabei verschweigen Sie, Frau Ministerin, öfter, manchmal systematisch, dass es gerade unterhalb von 3 000 Metern jede Menge Erdgas zu fracken gibt. Oberhalb dieser willkürlich festgelegten 3 000-Meter-Grenze soll Fracking im Schiefergestein oder in Kohlenflözen angeblich untersagt werden. Doch auch diese Behauptung der Bundesregierung zerplatzt bei genauerem Hinschauen wie eine Seifenblase; denn mit der geplanten Durchführung angeblich wissenschaftlich begleitender Probebohrungen in diesen Bereichen wird die kommerzielle Nutzung vorbereitet. Bei diesen „wissenschaftlichen“ Bohrungen dürfte es sich in der Regel um gewöhnliche Aufsuchungsbohrungen handeln, den ersten Schritt zur kommerziellen Nutzung. Von einem Fracking-Verbot kann also keine Rede sein.

Die kommerzielle Schiefer- und Kohlenflözgewinnung oberhalb von 3 000 Metern stellen Sie unter den Vorbehalt einer sechsköpfigen Kommission, deren Zustimmung jedoch als sicher gilt. Viele von den Vertretern, die da benannt werden sollen, sind als industrienah bekannt. Die Umweltverbände und andere Vertreter der Zivilgesellschaft, welche die Interessen der Bürgerinnen und Bürger vertreten, sind hier nicht vertreten. Ich finde, das ist ein absoluter Skandal, und sage: Diese Kommission muss auf jeden Fall weg.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Wenn das so kommen sollte mit dieser Kommission, könnten ab Ende 2018 sämtliche Arten von Erdgaslagerstätten in allen Tiefen durch Fracking kommerziell erschlossen werden.

Insofern darf es nicht wundern, dass der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft und der Bundesverband der Deutschen Industrie die von der Bundesregierung vorgelegten Gesetz- und Verordnungsentwürfe zum Fracking begrüßen,

(Bernd Westphal (SPD): Die Wasserwirtschaft!)

und das aus gutem Grund: Mit dem Regelungspaket wird für die Konzerne erst die Rechtssicherheit hergestellt, um gegen den erklärten Willen der Bevölkerung fracken zu können; denn was Sie auch gerne nicht erwähnen, ist, dass die existierenden Ländermoratorien durch das geplante Recht ausgehebelt werden. Die Möglichkeit, dass ein Unternehmen vor einem Verwaltungsgericht problemlos eine Genehmigung für Fracking erstreitet, wird durch Ihre Pläne erst geschaffen, Frau Hendricks. Bisher klagt ja keiner. Warum wohl? Wenn jetzt Rechtssicherheit hergestellt wird, kann geklagt werden.

Außerdem ist zu bemängeln und festzuhalten, dass die Folgekosten wieder einmal sozialisiert werden sollen; denn entgegen Ihrer Beteuerung, Frau Ministerin, gibt es bei den Änderungen des Bergschadensrechts gerade keine wirksame Beweislastumkehr. Es kann nach wie vor durchaus passieren, dass zum Beispiel Erdbeben entstehen. Die Erdbebenregelung, die in den ursprünglichen Entwürfen noch vorgesehen war, ist im Laufe des weiteren Verfahrens inzwischen wieder herausgestrichen worden.

Man könnte über geostrategische Zusammenhänge und Ähnliches noch viel sagen. Dafür wird in den Ausschussberatungen Zeit sein. Diese Fragen, auch der Niedergang des Frackings in den USA und Ähnliches, spielen eine Rolle.

(Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU): Was für ein Niedergang?)

Ich bin sehr gespannt auf die weiteren Diskussionen. Viele von Ihnen, insbesondere diejenigen, die in ihren Wahlkreisen versprochen haben, dass sie sich im Bundestag gegen Fracking einsetzen werden, stehen schon unter genauerer Beobachtung der Bürgerinitiativen und der Parteibasis. Das gilt für die Abgeordneten der CDU/CSU genauso wie für die der SPD.

Ich bin neugierig auf die von Ihnen angekündigten Anträge, Herr Mattfeldt und Herr Schwabe. Bisher liegt ja noch nichts vor.

Wir sagen zusammenfassend: Kein Fracking! Ohne Ausnahmen! Wir stehen an der Seite der Bürgerinitiativen vor Ort, die sich gegen Fracking ausgesprochen haben, für ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

++ Mehr Informationen ++

LINKE fordert Fracking-Verbot ohne Ausnahmen

Entgegen den Behauptungen von Umweltministerin Hendricks und Wirtschaftsminister Gabriel hat die Bundesregierung einen Entwurf für ein reines Fracking-Ermöglichungsgesetz vorgelegt. Statt diese hochriskante und umweltschädliche Gasförderung weiter zu intensivieren, brauchen wir jedoch nachhaltige Lösungen für unseren Energiebedarf und den Ausbau der regenerativen Energien.

Angesichts der unvorhersehbaren Risiken fordert DIE LINKE ein gesetzliches Fracking-Verbot ohne Ausnahmen. Auch die Länder Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein  und Bremen überzeugt der Regierungsentwurf nicht. Auf ihre Initiative hin hat der Umweltausschuss des Bundesrats ebenfalls ein konsequentes Fracking-Verbot beantragt.

Das Fracking-Gesetz der Regierung ist eine Bedrohung für Mensch und Umwelt. Entgegen der Beteuerungen von Gabriel und Hendricks (beide SPD) soll Fracking auf Dreiviertel der Fläche Deutschlands möglich sein und zwar uneingeschränkt für die Erdöl- und Metallgewinnung sowie für die Gasförderung im Sandgestein (sog. „Tight-Gas“). Zwar soll Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein oberhalb von 3.000 Metern Tiefe vorläufig untersagt werden. Doch kann die zuständige Landesbehörde Fracking auch oberhalb von 3.000 Metern Tiefe zulassen, wenn eine Expertenkommission, die weder demokratisch legitimiert noch unabhängig ist, dies als unbedenklich einstuft.

Hinzu kommt, dass sich im Gegensatz zu Hendricks’ Behauptungen auch im Unterkarbon unterhalb von 3.000 Metern große Schiefergaspotenziale befinden, nämlich mehr als 6 Billionen Kubikmeter.

Anders als die Umweltministerin weiter behauptet, ist ein gesetzliches Fracking-Verbot sehr wohl möglich. Aus einer Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages aus dem Jahr 2011 (WD 3 – 3000 – 372/11) geht hervor, dass nicht nur bei Fracking eingesetzte Chemikalien verboten werden können:

„Ein Verbotsgesetz (…) könnte aber auch gerechtfertigt sein, wenn der Gesetzgeber zur Eindämmung aus seiner Sicht bestehender Risiken des Fracking ein Verbot zum Schutz von Mensch und Umwelt für erforderlich hielte“.

Ernsthafte Schritte gegen den Klimawandel sind mit Fracking unvereinbar. Die Klimabilanz von gefracktem Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten ist katastrophal, die Ressourcenverschwendung enorm. Ähnlich wie bei der Atomenergie ist mit hohen Folgekosten zu rechnen, etwa für Erdbebenschäden, verseuchtes Grundwasser, zerstörte Ökosysteme und die Mondlandschaften durch Fracking-Bohrungen auf engem Raum. Ganz zu schweigen von den gesundheitlichen Risiken, die von Fracking ausgehen. Das zeigen insbesondere die Erfahrungen mit Fracking in den USA.

Hendricks‘ Beschwichtigungsversuche, dass in Deutschland ohnehin kein wirtschaftliches Interesse an Fracking existieren würde, stehen in krassem Widerspruch zur Realität. Die weltweite Gas- und Ölindustrie drängt seit Jahren darauf, auch in Deutschland die vermeintliche Goldgrube ausbeuten zu dürfen. Nach der gegenwärtigen Vergabepraxis der Lizenzgebiete in Deutschland wären die großen Energiekonzerne wie ExxonMobil, Wintershall und GdF-Suez die wirklichen Profiteure. Sie haben längst einen neuen Wettlauf um Schiefergas ausgerufen und bereits ganze Regionen unter sich aufgeteilt.

Tschernobyl: Finanzierung der neuen Schutzhülle vorerst finanziert – Unsicherheit bleibt

Auf der letzten internationalen Geberkonferenz für den Bau der neuen Schutzhülle über dem Katastrophenreaktor von Tschernobyl konnte der größte Teil der bislang bestehenden Finanzlücke weitgehend geschlossen werden. 530 der noch fehlenden 615 Millionen Euro sind in London zusammen gekommen. Das berichteten diverse Zeitungen, u.a. hier die FAZ. Nach mehreren Kostensteigerungen und jahrelangen Bauverzögerungen belaufen sich die Gesamtkosten derzeit auf 2,15 Mrd. Euro. Die Inbetriebnahme der neuen Schutzhülle ist für Ende 2017 oder Anfang 2018 vorgesehen.

Diese enorme Summe wird benötigt, damit die in aller Eile nach der Atomkatastrophe im April 1986 errichtete erste Schutzhülle und Teile des Reaktors „überdacht“ und die Umwelt vor der Strahlung besser geschützt werden können. Die alten Bauwerke sind marode und könnten einstürzen.

Enorme Probleme bleiben…

Mit der Inbetriebnahme der neuen Schutzhülle sind die Folgen der Atomkatastrophe aber auch fast 30 Jahre später nicht gelöst. Wie der Rückbau des zerstörten Reaktors und die sichere Lagerung der hochradioaktiven Abfälle von Tschernobyl erfolgen soll, ist bis heute ungelöst. Das gilt nicht nur für den zerstörten Block 4. Auch wie es mit den anderen anderen drei abgeschalteten Reaktoren und den dort befindlichen hochradioaktiven Brennelementen weiter geht, ist vollkommen unklar. Für die damit verbundenen enormen Kosten, die weit über die für den Bau der neuen Schutzhülle hinaus gehen, ist das internationale Gebergremium nicht zuständig. Diese Aufgabe soll die nicht nur wirtschaftlich schwer angeschlagene Ukraine aus eigener Kraft lösen.

Einen aktuellen Report zum 29. Jahrestag der Atomkatastrophe, verfasst von der Atomexpertin Oda Becker, hat Greenpeace hier als PDF veröffentlicht.

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