Atommüll im Bundestag – Antrag der LINKEN zum „Nationalen Entsorgungsprogramm“

Der weitere Umgang mit den radioaktiven Abfällen aus der Nutzung der Atomenergie wird Thema des Bundestags. Dafür sorgt ein Antrag der Fraktion DIE LINKE. Das Bundesumweltministerium hat zur Umsetzung einer EU-Richtlinie einen entsprechenden Berichts-Entwurf zum Thema vorgelegt. „Nationales Entsorgungsprogramm“ (NaPro) nennt sich dieser Bericht. Erst vor wenigen Wochen hatten zahlreiche Anti-Atom-Initiativen, Umweltverbände, IG Metall Peine/Salzgitter, AG Schacht Konrad und andere fast 70.000 Einsprüche im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens gegen die dort vorgestellten Planungen erhoben und dem Ministerium übergeben. Das Papier macht auch klar: Für die Aufgaben der sogenannten „Endlager-Kommission“ entstehen weitere Herausforderungen mit weitreichenden Fragen.

Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE zu dem Antrag: „Nicht nur die dauerhafte Atommülllagerung ist ein bis heute ungelöstes Problem. Auch in den Zwischenlagern und an den AKW-Standorten nehmen die Probleme immer mehr zu. Doch von nicht mehr genehmigten Castor-Lagern mit hochradioaktiven Abfällen wie am AKW Brunsbüttel und in Jülich oder von rostigen Atommüll-Fässern mit leicht- und mittelradioaktiven Abfall ist in dem Bericht des Umweltministeriums nicht die Rede.

In Sachen Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle räumt das BMU jetzt ein, dass zumindest bei einigen der Castor-Lager die geltenden Genehmigungsfristen bis zu einer Inbetriebnahme eines „Endlagers“ nicht eingehalten werden können, ohne konkret zu erwähnen, dass die Zwischenlager in Groleben und Ahaus bereits Mitte der 2030er Jahre davon betroffen sind.

Offenbar auch aus diesem Grund bringt das Bundesumweltministerium ein auf 500 Castor-Behälter dimensioniertes neues Eingangslager ins Spiel. Dies soll am Standort des noch zu findenden „Endlagers“ unmittelbar mit der ersten Genehmigung gebaut werden. Die Standortsuche dürfte dadurch nicht einfacher werden,“ stellte Zdebel dazu fest. „Schon jetzt ist absehbar, dass ein solches Lager für weitere Jahrzehnte faktisch zu einem neuen zentralen oberirdischen Zwischenlager werden könnte. Diese Planungsentwürfe des Bundesumweltministeriums machen auch klar, dass die so genannte „Endlager-Kommission“ zusätzliche Aufgaben bei der Standortsuche und einem gesellschaftlichen Konsens bekommt.“

Der Abgeordnete macht auch auf weitere wichtige Aspekte im Entwurf des Nationalen Entsorgungsprogramms aufmerksam:

„Erstmals werden in dem Bericht leicht- und mittelradioaktive Atommüllmengen aus der ASSE II und aus der Uranfabrik der URENCO in Gronau in die Planungen einbezogen, die fast zu einer Verdoppelung bei diesen Arten von Atommüll führen. Diese Abfallberge sollen entweder im geplanten Atommülllager im Schacht Konrad oder aber in das von der „Endlager-Kommission“ zu findende Lager für hochradioaktive Abfälle. Rund um den Schacht Konrad in Salzgitter haben diese Planungen quer durch die Bevölkerung zu heftigen Protesten geführt.

Auch auf den Arbeitsplan der „Endlager-Kommission“ dürfte der Entwurf des Umweltministeriums erhebliche Auswirkungen haben. Erst vor wenigen Wochen hatte die Kommission auf die Pläne reagiert und die Arbeitsgruppe 3 (Kritierien) beauftragt, sich mit den „neuen“ Atommüllmengen bei der Suche für ein Dauer-Lager zu befassen und Vorschläge zum weiteren Umgang zu machen.“

Zdebel abschließend: „Bei allen Mängeln des Entwurfs zum Nationalen Entsorgungsprogramms macht der Bericht klar, wie eng die Atommüllprobleme über alle Abfallarten und Mengen hinweg im Zusammenhang betrachtet werden müssen, wenn die Suche nach einem Standort für ein dauerhaftes und möglichst sicheres Lager im gesellschaftlichen Konsens gelingen soll. Vor diesen Problemen dürfen weder Bundesregierung und Bundestag, aber auch die Atommüll-Kommission die Augen nicht verschließen. Eine Neubestimmung im Umgang mit dem Atommüll ist dringend erforderlich. Die Kritiken der Anti-Atom-Bewegung an dem bisherigen Umgang und am Standortauswahlgesetz sind gut begründet und müssen endlich aufgegriffen werden.“

Atommüll und Castortransporte: Sicherheit der Standort-Zwischenlager muss erhöht werden

„Die Vereinbarung über die möglichen Standorte für die Rücknahme von Atommüll aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente im Ausland zur Zwischenlagerung an vier AKW-Standorten ist zwar ein erster Schritt, aber noch lange keine Lösung für die bestehenden Sicherheitsprobleme, die mit diesem Atommüll verbunden sind“. Mit diesen Worten reagiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE. auf die laut Medienberichten erzielte Vereinbarung zwischen dem Bundesumweltministerium und den Atomkonzernen über die Rücktransporte von mittel- und hochradioaktiven Atommüll aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente im Ausland.

Zdebel weiter: „Sehr genau werden wir auch auf die finanzielle Seite dieses Deals zwischen Atomkonzernen und Bundesumweltministerium schauen müssen. Es muss dabei bleiben, dass die Atomkonzerne als Verursacher des Atommülls auch die Kosten der weiteren Lagerung in vollem Umfang übernehmen“.

E.on und die anderen Konzerne hatten erklärt, dass sie die Kosten für die Zwischenlagerung dieses Atommülls an den Standorten nicht übernehmen wollen und deshalb auch Klagen eingereicht haben. Die Bundesregierung wiederum hatte zugesichert, dass die Atomkonzerne in der Verantwortung bleiben.

Jetzt muss es endlich auch um die Sicherheit der Zwischenlagerung an den Standorten gehen, so Zdebel: „Das die bestehenden Atommülllager an den AKW-Standorten schon für die vorhandenen hochradioaktiven Atomabfälle nicht ausreichend sind, hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig mit der Aufhebung der Genehmigung des Standortlagers in Brunsbüttel im Januar überaus deutlich gemacht. Deshalb braucht es an allen Standorten umfassende Sicherheitsüberprüfungen und entsprechende Nachrüstungen. Dies gilt insbesondere für den Atommüll aus der Wiederaufarbeitung. An keinem der AKW-Standortlager gibt es die Möglichkeit, undichte Castorbehälter zu reparieren. Die Nachrüstung so genannter Heißer Zellen ist jetzt unbedingt erforderlich,“ fordert Zdebel.

Der Abgeordnete verwies darauf, dass auch große Umweltverbände und Anti-Atom-Initiativen jüngst diese Nachrüstungen gefordert und dazu auch wissenschaftliche Stellungnahmen vorgelegt haben. Erst vor wenigen Tagen hatte Zdebel sich dieser Forderung mit einer Kurz-Stellungnahme der INTAC Hannover angeschlossen und die Atommüll-Kommission, deren Mitglied er ist, aufgefordert, sich mit diesen Sicherheits-Maßnahmen zu befassen.

  • Der Brief an die Kommission und die Kurz-Stellungnahme des Physikers Wolfgang Neumann von der INTAC Hannover hier als PDF. Auf der Seite der „Endlager-Kommission ist dieser Brief und die Stellungnahme als Drucksache 109 hier zu finden (PDF).

Während für die jetzt dort lagernden Atomabfälle noch die Möglichkeit besteht, defekte Castoren in den Sicherheitsbereichen der Reaktoren unter Wasser zu reparieren, kommt dies für den Atommüll aus Frankreich und Großbritannien nicht in Frage. Der radioaktive Abfall ist in Glaskokillen eingeschmolzen, die unter keinen Umständen mit Wasser in Kontakt kommen dürfen. Heiße Zellen sind hermetisch abgeschlossene Einrichtungen, in denen die hochradioaktiven Abfälle hantiert werden können.

EU und die Subventionen für AKW Hinkley Point: Das Rundum-Sorglos-Paket für die Atomwirtschaft muss gestoppt werden

Nach der Anhörung über die Erlaubnis der EU-Kommission mit der Großbritannien neue Atommeiler in Hinkley Point durch Steuergelder subventionieren darf, fordert Hubertus Zdebel, Sprecher für den Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, klare Konsequenzen: „Das Rundumsorglos-Paket für neue Atomreaktoren in Hinkley Point muss von der Bundesregierung auch auf dem Klageweg – wie es Österreich vormacht – angegangen werden.“

Zdebel weiter: „Atomenergie ist am freien Markt nicht finanzierbar. Wichtig sind aus meiner Sicht die Hinweise der Anwältin Cornelia Ziehm. Demnach ist entscheidend, dass die Kredit- und Preisgarantien gegen die EU-Liberalisierung des Strommarktes verstoßen. Dies schließt staatliche subventionierte Förderungen aus. An der Atomenergieförderung gibt es kein gemeinsames europäisches Interesse. Die Preisgarantien für die Atomstrom-Erzeugung über 35 Jahre sind außerdem eine direkte Betriebsbeihilfe, die nach EU-Recht nicht zulässig sind. Hiesige Ökostrom-Unternehmen befürchten durch diese Maßnahme auch Wettbewerbsverzerrungen. Der Beschluss der Kommission könnte auch der Türöffner für andere EU-Staaten wie Polen, Tschechien und anderen werden, die ebenfalls mit Steuergelder in die Atomenergie einsteigen wollen.“

Zdebel abschließend: „All dies sind Gründe genug, dass die schwarz-rote Bundesregierung jetzt mit einer eigenen Klage oder durch Unterstützung der Klage Österreichs für eine atomenergiefreie Zukunft in Europa aktiv wird.“

Auf der Seite des Bundestags wird das Statement der Anwältin Cornelia Ziehm folgendermaßen zusammengefasst: „Dagegen argumentierte die Berliner Rechtsanwältin Cornelia Ziehm, man könne schwerlich von Marktversagen sprechen, wenn nach 60 Jahren noch immer kein Kernkraftwerk wirtschaftlich betrieben werden könne. Sie bezweifelte im Übrigen, ob es sich bei der britischen Förderung tatsächlich um eine Investitionsbeihilfe handelt und nicht um eine nach europäischem Recht unzulässige Betriebsbeihilfe. Neben einer Kreditgarantie über 22 Milliarden Euro garantiere die Regierung einen festen Abnahmepreis einschließlich Inflationsausgleich sowie einen Ausgleich für den Fall einer Veränderung politischer Rahmenbedingungen, die zu einer Drosselung oder Einstellung des Betriebs führten. Dies sei ein „Rundum-Sorglos-Paket“, bei dem kein Investitionsrisiko bleibe. Ziehm bezweifelte, dass dies mit dem europäischen Beihilferecht sowie dem liberalisierten Strom-Binnenmarkt vereinbar ist, weil die Atomenergie damit nicht so wie jede andere am Binnenmarkt teilnehme.“ (Unter dem angegebenen Link finden Sie auch die Zusammenfassung der Statements der anderen Sachverständigen.)

Weiter ist der Bundestags-Seite zu entnehmen: „Marcel Keiffenheim von der Energiegenossenschaft Greenpeace Energy machte dagegen eine andere Rechnung (als Erwiderauf auf die Darstellung von Severin Fischer von der Stiftung Wissenschaft und Politik, Anmerk.) auf. Demnach würde die Subvention für das neue britische Kernkraftwerk zu einer Minderung des Strompreises in Deutschland um zehn bis 40 Cent pro Megawattstunde führen, bei einem derzeitigen Preis von rund 30 Euro pro Megawattstunde. Da die länderübergreifenden Stromtrassen in der EU ausgebaut werden sollen, werde sich der Effekt noch vergrößern. Dazu komme, dass es sich bei der Subvention um einen Präzedenzfall handele. Sechs Länder in der EU überlegten derzeit, nach einem ähnlichen Mechanismus vorzugehen. Das würde tendenziell die deutsche Energiewende gefährden.“

 

Die ausführlichen Schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen Cornelia Ziehm (Rechtsanwältin) und von Marcel Keiffenheim (Greenpeace Energy) finden sie hier: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/a09/anhoerungen/stellungnahmen/377924

„Wo bleiben die Initiativen der Fracking-Kritiker bei Union und SPD?“ – DIE LINKE will das Fracking-Erlaubnisgesetz der Bundesregierung stoppen

Während die Beratungen über die geplante Fracking-Gesetzgebung im Bundestag in die heiße Phase kommen, ist von den Kritikern in den Reihen von SPD und CDU/ CSU nichts zu hören, erklärt Hubertus Zdebel, Obmann im Umweltausschuss für die Bundestagsfraktion DIE LINKE. „Derweil treibt die Bundesregierung ihre Fracking-Pläne voran. Am Ende wird das Fracken in Deutschland möglich sein und von SPD und Union will niemand etwas gewusst haben. Dieses Spiel machen wir nicht mit, deswegen hat DIE LINKE einen Antrag für ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen eingereicht. Die Kritiker in den Reihen von Union und SPD müssen sich nun positionieren!“

Zdebel weiter: „Dass Fracking eine Gefahr für Mensch und Natur ist, wissen im Grunde alle – auch die Vertreter von Union und SPD. Trotzdem ist der vorgelegte Gesetzentwurf von den SPD-Ministern Sigmar Gabriel und Barbara Hendricks ein reines Frackingerlaubnisgesetz. Wo bleiben denn die Initiativen der angeblichen Fracking-Kritiker innerhalb der Regierungskoalition? Der CDU-Abgeordnete Andreas Mattfeldt hatte zuerst die Fracking-Pläne der Regierung kritisiert und angekündigt, er wolle es richtig krachen lassen, sofern es beim derzeitigen Gesetzestext bliebe. Auch bei den Abgeordneten der SPD aus NRW gab es massive Kritik. Belastbares, etwa ein Änderungsantrag ist aber gegenwärtig nicht zu erkennen.

No-Fracking-Zdebel-2Anstatt einen Verbotsentwurf ohne Wenn und Aber oder klare gesetzliche Regelungen vorzulegen, will die Regierungskoalition aus Union und SPD zentrale Entscheidungen für Fracking-Bohrungen auf die Bundesländer und auf eine einseitig zusammengesetzte Expertenkommission verlagern. Die sechsköpfige Fracking-Kommission soll mehrheitlich mit Vertretern frackingfreundlicher Institutionen besetzt werden. Vertreter der Zivilgesellschaft bleiben außen vor. Obwohl die Kommission aufgrund ihrer Befugnisse als verfassungswidrig kritisiert wird, soll sie ohne Rücksicht auf die Folgen durchgesetzt werden. Sie ist ein zentraler Baustein, um Fracking in Deutschland durchzusetzen. Doch von den Kritikern aus SPD und CDU kommen keine klaren Initiativen.“

Anhörung: Subventionen für neue AKWs stoppen – Aktiv gegen Hinkley Point

Auf Initiative der Fraktion DIE LINKE kommt es am Mittwoch (17.6., 10.30 Uhr!) im Bundestag zu einer Anhörung gegen die Erlaubnis der EU-Kommission für Großbritannien, die mit milliardenschweren Steuergeldern zwei neue Atomrektoren in Hinkley-Point bauen lassen will. Diese Erlaubnis der EU-Kommission hat obendrein Pilotcharakter. Andere EU-Staaten wie Polen und Tschechien hoffen nun, dass sie ebenfalls in die gefährliche und unnötige Atomenergie einsteigen und ihren BürgerInnen mit Erlaubnis der EU-Kommission die Kosten aufbürden können. Per Antrag fordern Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE, dass die Bundesregierung notfalls auch rechtlich gegen den EU-Kommissionsbeschluss vorgeht.

Hubertus Zdebel, Sprecher der Fraktion DIE LINKE für Atomausstieg: „Gegen jede wirtschaftliche und umweltpolitische Vernunft sollen neue Atomreaktoren in Großbritannien entstehen. 43 Mrd. Euro sollen die beiden Reaktorblöcke insgesamt kosten, große Teile davon abgesichert durch Steuergelder. Der Beschluss, mit dem die EU-Kommission der britischen Regierung derartige Subventionen erlaubt, ist ein Türoffner, denn auch andere Staaten wollen auf diese Weise den unsinnigen Atomeinstieg zum Schaden ihrer Bürger finanzieren. Sonntagsreden reichen jetzt nicht mehr – die Bundesregierung muss jetzt aktiv werden und den weiteren Ausbau der Atomenergie in Europa verhindern“, fordert der Bundestagsabgeordnete.

Zu befürchten ist, dass die Bundesregierung ihre Hände auch weiter in den Schoß legt. Während Wirtschaftsminister Gabriel (SPD) sich noch jüngst lautstark dagegen aussprach, dass in Europa neue Atommeiler auf Kosten der Steuerzahler gebaut werden dürfen, will die Regierung offenbar z.B. Klagen wie die von Österreich gegen den EU-Kommissionsbeschluss nicht unterstützen.

Nicht nur Österreich will – unterstützt von Luxemburg – gegen die Kommission vorgehen. Inzwischen haben mehr als 165.000 BürgerInnen eine Beschwerde an die EU-Kommission gerichtet und die Rücknahme des Beschlusses gefordert. Die „Ökostromrebellen“ der EWS-Schönau haben gemeinsam mit zahlreichen Umweltverbänden diese Initiative gestartet. Ein weiterer Ökostromer, Greenpeace Energy (GPE), wird gemeinsam mit anderen Stadtwerken außerdem eine Klage gegen den Kommissionsbeschluss auf den Weg bringen. VertreterInnen beider Initiativen werden am Mittwoch als Sachverständige bei der Anhörung dabei sein.

Kein gutes Signal ist auch die offizielle Reaktion des Bundestags auf eine von GPE eingebrachte Petition. In einer Pressemeldung teilt GPE mit: Bundestag will Petition zu Atombeihilfen nicht veröffentlichen: Politische Debatte um Hinkley Point C ohne Bürgerbeteiligung

Dort heißt es unter anderem: „Der Bundestag will eine von Greenpeace Energy beantragte öffentliche Petition zu den Beihilfen für das britische AKW Hinkley Point C vorerst nicht zulassen. In einem von der Hamburger Energie-Genossenschaft heute veröffentlichten Schreiben begründet der Petitionsausschuss seine Entscheidung damit, dass eine solche Petition „nicht den gewünschten Erfolg haben“ werde. Dabei entscheidet der Bundestag erst in einigen Wochen, ob die Bundesregierung zu juristischen Schritten gegen die britischen AKW-Subventionen aufgefordert werden soll – Zeit, in der sich Bürger per Petition gegen die Milliardenbeihilfen aussprechen könnten. „Offenbar geht der Petitionsausschuss schon vor der Abstimmung von einer Niederlage der Atomkraftgegner im Parlament aus“, kritisiert Sönke Tangermann, Vorstand von Greenpeace Energy. Das sei eine Missachtung des Parlamentes und von Bürgern, die ihr verbrieftes Recht zur Beteiligung an einer wichtigen politischen Debatte nutzen wollen.“

„Die Doppelmoral der großen Koalition in Sachen Atomenergie ins kaum auszuhalten“, so Zdebel. „Wer ernsthaft aus den Katastrophen wie in Tschernobyl und Fukushima den Atomausstieg will, der kann nicht tatenlos bleiben, wenn in der EU unbeirrbare Atomfantatiker weiter Kurs auf den nächsten Super-Gau setzen wollen.“

Weitere Informationen:

Die öffentliche Anhörung findet statt am 17. Juni, von 10:30 – 12:00 Uhr, Ausschuss für Wirtschaft und Energie, Ort: Konrad-Adenauer-Str. 1, Paul-Löbe-Haus Raum 4.900, 10557 Berlin

  • Antrag der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Aktiv gegen Subventionen für den Neubau von Atomkraftwerken in der EU (BT-Drucksache 18/4215)
  • Antrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Subventionen für britisches Atomkraftwerk Hinkley Point C stoppen und rechtliche Schritte einlegen (BT-Drucksache 18/4316)
  • Über die Anhörung informiert der Bundestag hier.

Als Sachverständige sind geladen:

Prof. Dr. Christoph Moench, Gleiss Lutz – Anwälte
Prof. Dr. Dr. Franz Jürgen Säcker, Freie Universität Berlin (FU)
Thorsten Müller, Stiftung Umweltenergierecht (SUER)
Dr. Severin Fischer, Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP)
Dr. Cornelia Ziehm, Rechtsanwältin
Marcel Keiffenheim, Greenpeace Energy eG
N.N.

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