Atomausstieg? Bundesregierung setzt deutsch-brasilianisches Atomabkommen fort

„Atomausstieg in Deutschland und weitere Atomförderung im Ausland passen nicht zusammen!“ Das stellte Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Links-Fraktion heute in seiner Rede zum deutsch-brasilianischen Atomabkommen fest. Die Grünen hatten beantragt, das Abkommen aus den Zeiten der brasilianischen Militärdiktatur zu kündigen. Das Abkommen von 1975 sieht sowohl die „Gewinnung und Aufbereitung von Uranerzen“ vor, als auch die „Herstellung von Kernreaktoren“ und die „Urananreicherung“. Die Rede von Hubertus Zdebel im Bundestag hier als Video und Text. Die große Koalition von CDU/CSU und der SPD sorgte mit der Ablehnung des Antrags dafür, dass das Atomabkommen für weitere fünf Jahre in Kraft bleibt.

Hubertus Zdebel (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen!

Das Atomabkommen zwischen Deutschland und Brasilien wurde vor nunmehr 39 Jahren während der Militärdiktatur in Brasilien unterzeichnet. Alle fünf Jahre verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere fünf Jahre, solange ihn keiner der zwei Staaten kündigt. Zum 18. November dieses Jahres, also in einigen Tagen, könnte die Bundesregierung das Abkommen per diplomatischer Note kündigen. Es würde dann zum 18. November nächsten Jahres auslaufen. Das sind die Fakten.

Das deutsch-brasilianische Atomabkommen von 1975, das nach wie vor in Kraft ist, sieht sowohl die Gewinnung und Aufbereitung von Uranerzen als auch die Herstellung von Kernreaktoren und die Urananreicherung vor. Es ist also in dem Sinne ein Atomförderungsabkommen. Insgesamt acht Atomkraftwerke, eine Urananreicherungsanlage und eine Wiederaufbereitungsanlage sollten in Brasilien mit deutscher Technik gebaut werden. Dieser Atomvertrag war zu Beginn der 80er-Jahre für rund ein Drittel der brasilianischen Auslandsschulden verantwortlich und führte mithilfe einer deutschen Hermesbürgschaft zum Bau des Atomkraftwerks Angra 2, das weniger als 2 Prozent aller in Brasilien erzeugten Elektrizität produziert, obwohl es 14 Milliarden US-Dollar gekostet hat. Siemens/KWU freute sich damals über den Milliardenauftrag. Es war ein „Bombengeschäft“, wie es damals wörtlich hieß.

Stets hatten Kritikerinnen und Kritiker gemahnt, das brasilianische Militär habe versucht, mittels Urananreicherung in den Besitz von Atombomben zu gelangen. Nach dem Übergang zur Demokratie Anfang der 90er-Jahre bestätigte die brasilianische Regierung dies indirekt durch bestimmte Äußerungen. Auch das muss man wissen, weil die Rolle des Militärs in Brasilien immer noch sehr stark ist.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Linke meint: Atomausstieg in Deutschland und weitere Atomförderung im Ausland passen nicht zusammen. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Deutschland verweist gern auf den Atomausstieg. Bis 2022 sollen alle kommerziellen Reaktoren abgeschaltet werden. Das ist aber leider nur die halbe Wahrheit. Deutschland ist weiter ein Atomstaat. Nach 2022 wird weiter Uran aus aller Welt nach Deutschland geliefert, wie es auch jetzt immer noch der Fall ist. In den Anreicherungsanlagen in Gronau und der Brennelementefabrik in Lingen wird das radioaktive Material weiterverarbeitet und angereichert. Auch aus Brasilien treffen dort nach wie vor Lieferungen ein, nach wie vor. Das geschieht auf Basis des Atomabkommens von 1975, das weiterhin in Kraft ist.

Wer ankündigt, sich im eigenen Land aus der Atomkraft verabschieden zu wollen, sollte keine doppelten moralischen Standards anwenden und kann deswegen auch nicht weiter den Ausbau der Atomkraft im Ausland unterstützen. Das ist nicht länger hinnehmbar. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Die Große Koalition will aber an dem deutsch-brasilianischen Abkommen festhalten. Deutschland und deutsche Konzerne sollen im internationalen Atomgeschäft weiter mitmischen können. Das finden wir auch völlig unakzeptabel. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

  • Kündigung des bilateralen Atomabkommens mit Brasilien, Drucksachen: Antrag der Grünen: 18/2610,  Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) 18/2907

Fragestunde im Bundestag: Gefahrenprävention bei der Gasförderung

Hubertus_Herbert_Fragestunde_2Gemeinsame Stellungnahme von Herbert Behrens (DIE LINKE.) und Hubertus Zdebel zur Fragestunde des Bundestages am 5.11. zum Thema „Gefahrenprävention bei der Gasförderung“. Im Rahmen der Fragestunde an die Bundesregierung am Mittwoch, den 05.11.14, war die Gefahrenprävention bei der Erdgasförderung erneut Thema im Deutschen Bundestag.

Der Abgeordnete Hubertus Zdebel hat das Thema auf die Agenda gebracht und wollte vor allem wissen, ob die Bundesregierung in ihrer geplanten gesetzlichen Neuregelung des Frackings eine Beweislastumkehr vorsieht für Fälle, in denen mögliche Schäden an Mensch und Natur durch die Gasförderung aufgetreten ist. Der zuständige Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, Uwe Beckmeyer, gab an, dass eine solche Beweislastumkehr nur für „typische Bergschäden“ nicht aber für gesundheitliche Schäden gelte.

„Für die betroffene Bevölkerung im Umfeld von Gasförderstätten ist diese Aussage ein Schlag ins Gesicht. Wie sollen sie für eventuelle gesundheitliche Beeinträchtigungen angemessen entschädigt werden, wenn der Gesetzgeber die Unternehmen vollständig aus ihrer Verantwortung entlässt? Wir brauchen eine gesetzlich verankerte Beweislastumkehr, die explizit auf die Gefährdung von Mensch und Natur durch die Gasindustrie anwendbar ist,“ fordert Hubertus Zdebel.

Herbert_Hubertus_Fragestunde_3Der niedersächsische Abgeordnete Herbert Behrens, in dessen Wahlkreis Osterholz-Verden bereits gefrackt wurde, kritisiert vor allem, dass sich die Bundes- und Landesbehörden gegenseitig die Verantwortung zuschieben. „Angesichts der nachweislichen Verschmutzung von Böden im Umkreis von Gasförderstellen im Landkreis Rotenburg brauchen wir bundeseinheitliche Regelungen zur Gefahrenprävention, die auch das Entziehen bestehender bergrechtlicher Genehmigungen ermöglichen. Der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel sieht dafür die gesetzliche Regelung auf Bundesebene nicht gegeben. Dem widerspricht der Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium und behauptet die konkrete Umsetzung: Der Gefahrenprävention sei Ländersache. Um Klarheit zu schaffen, brauchen wir dringend eine nähere Gefahrenbestimmung im Bundesberggesetz“, so Herbert Behrens.

Die beiden Abgeordneten kritisieren auch die Einschätzung des Staatssekretärs Uwe Beckmeyer, dass ein Zusammenhang zwischen Fracking und erhöhten Leukämieraten nicht gegeben sei, obwohl es bisher noch keine Untersuchungen in dieser Richtung gibt. „Besonders dreist ist die Aussage des Staatssekretärs, es habe im Umkreis Bothel erst einen Frack gegeben. In Wahrheit können wir von mindestens 10 Fracks im Umkreis von 10 km ausgehen. Die eingesetzten Chemikalien sind überwiegend nicht bekannt. Außerdem gibt es im benachbarten Söhlingen eine Verpressbohrung für bei Gasbohrungen hochgefördertes Lagerstättenwasser, das neben Frack-Chemikalien üblicherweise auch natürlich vorhandene Schadstoffe enthält. Auf diesen Aspekt der Lagerstättenwasserproblematik ist der Staatssekretär gar nicht erst eingegangen. Wir brauchen dringend auch strengere Auflagen für die konventionelle Gasförderung,“ so Hubertus Zdebel.

Atommüll: Konzern-Klagen torpedieren Kommission und viele Defizite am Standortauswahl-Gesetz

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Hubertus Zdebel, neulich noch mit Atommüll-Alarm und Fraktion vor Ort in NRW unterwegs.

3.11. – Fünfte Sitzung der Atommüll-Kommission. Zentraler Punkt der Tagesordnung diesmal war die Evaluation des Standortauswahlgesetzes mit einer Anhörung von zehn Experten. Im Vorfeld hatten die ebenfalls eingeladenen Vertreter von Greenpeace, der BI Umweltschutz Lüchow Dannenberg und .ausgestrahlt ihre Teilnahme an dieser Veranstaltung abgelehnt, weil sie sich nicht zum „Feigenblatt der Kommission“ machen wollten. Ihre Kritik am Gesetz und der Kommission hatten die Anti-Atom-Organisationen bereits mehrfach an anderer Stelle formuliert und sind daher der Kommission bzw. den meisten Mitgliedern grundsätzlich auch bekannt.

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Links-Fraktion und Mitglied der Kommission hatte bereits letzte Woche zu der Absage der Anti-Atom-Organisationen Stellung genommen: Richtiger Schritt – Umweltorganisationen gegen Atommüll-Kommission.

Auch in der heutigen Sitzung verteidigte er die Absage. Auf der Homepage der Kommission heißt es: „Vor Beginn der eigentlichen Anhörung hatte die Ko-Vorsitzende der Kommission, Ursula Heiner-Esser, Kritik an mehreren Verbänden geübt, die öffentlich ihre Teilnahme an der Anhörung abgelehnt hatten. Hubertus Zdebel (Die Linke) verteidigte die Absage der Verbände hingegen mit Verweis auf die grundsätzliche Skepsis, mit der die Verbände die Kommission seit Anbeginn begleitet hätten.“

Neben der Anhörung zur Evaluation des Standortauswahlgesetzes ging es zunächst um die Klagen der Atomkonzerne im direkten Zusammenhang mit diesem Gesetz und den Ankündigungen, gegen die Kostenbeteiligung an dem Alternativenvergleich ebenfalls klagen zu wollen. Dazu hatte der BUND einen „Brief“ (PDF) geschrieben, dem sich der Abgeordnete Zdebel gegenüber den Vorsitzenden Müller und Heinen-Esser ausdrücklich anschloss und damit unterstütze, das Thema auf der Sitzung zu behandeln.

Darin heißt es u.a.: „Durch diese Klagen wird die konkrete Ausgestaltung des Verursacherprinzips in Frage gestellt. Außerdem greifen e.on und RWE damit einen wichtigen Punkt der politischen Einigung über das Standortauswahlgesetz an. Das Verbot von weiteren Castor-Transporten nach Gorleben war ein zentraler Punkt für die politische Einigung und ist wichtig für den Aufbau von Vertrauen in eine neue ergebnisoffene Standortsuche.“

Und weiter: „Der BUND hält es grundsätzlich weiter für sinnvoll, dass auch Vertreter der AKW-Betreiber in der Kommission an einem möglichst konsensualen Vorschlag mitarbeiten. Aber die gleichzeitige Mitarbeit in der Kommission und Klagen gegen wichtige Grundlagen der gemeinsamen Arbeit schließen sich aus. Deshalb fordert der BUND, dass die eingereichten Feststellungs-Klagen von e.on und RWE zurückgezogen werden und dass die Vertreter der Unternehmen in der Kommission erklären, dass ihre Unternehmen keine Klage gegen die Kostenregelung des StandAG einreichen werden.“

Eine Aufforderung, der Bernhard Fischer von e.on und Mitglied der Kommission in der Weise nicht nachkommen wollte, trotzdem aber betonte, das e.on weiter an einem Konsens in der Kommission mitarbeiten wollte. Nicht nur Hubertus Zdebel kritisierte dies. Auch z.B. der Anwalt Hartmut Gassner, der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel oder der SPD-Abgeordnete Matthias Miersch verwiesen darauf, dass die Rechtsposition von e.on in dieser Frage massive Probleme für die gemeinsame weitere Arbeit in der Kommission aufwerfen würden. Die weitere Debatte zu diesem überaus brisanten Konflikt soll allerdings nun auf der nächsten Sitzung der Kommission geführt werden.

Immer klarer wird, dass die Atomkonzerne sich von den weiteren Kosten für die Atommüllentsorgung verabschieden wollen. Besonders deutlich wird das in dem Beitrag von Prof. Dr. Christoph Moench im Rahmen der Evaluation (PDF).

  • Antrag der Links-Fraktion: Bad Bank-Pläne der Atomkonzerne zurückweisen – Rückstellungen der AKW-Betreiber in einen öffentlich-rechtlichen Fonds überführen. Drucksache 18/1959 als PDF herunterladen

Die Anhörung der geladenen Experten zur Evaluation des Standortauswahlgesetzes macht in der Folge der Sitzung deutlich, dass es dringenden Bedarf für schnelle Veränderungen gibt. Da geht es nicht nur um die Schaffung einer neuer Struktur mit dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgung, von dem mehrere Referenten kritisieren, dass es erhebliche „Schnittstellen-Probleme“ gäbe. Die Beschneidung der Klagerechte ist ebenso in der Kritik wie Fragen der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Kostenübernahme durch die Verursacher des Atommülls. Ein – sehr grober – Überblick ist auf der Kommissions-Seite nachzulesen.

Dabei ist sicherlich hervorzuheben: „Ullrich Wollenteit von der Kanzlei Günther stellte die Verfassungsmäßigkeit der Regelung infrage. Das Verfahren habe „gravierende Auswirkungen auf den Rechtsschutz“, denn ein Gesetzesbeschluss könne nur per Verfassungsbeschwerde angegriffen werden.“

Wollenteit hat auch noch einmal in aller Deutlichkeit klar gemacht, dass der Standort Gorleben aus dem Neustart bei der Standort-Suche hätte ausgeschlossen werden müssen. Auch für Zdebel und die Linke ist klar, ein Neustart kann nur gelingen, wenn Gorleben als geologisch ungeeigneter und politisch verbrannter Standort endlich ausgeschlossen wird.

Fracking: DIE LINKE fordert Beweislastumkehr für Bergschäden

Am Mittwoch, 5. November werden Hubertus Zdebel und Herbert Behrens (MdB, DIE LINKE) erneut die Fragestunde des Bundestages nutzen, um die Aufklärung von Schadensfällen in Gasförderregionen zu beschleunigen.

„In Gasförderregionen sind verstärkte seismische Aktivitäten zu beobachten. Es muss schnellstmöglich von unabhängigen Stellen überprüft werden, ob im niedersächsischen Bothel ein Zusammenhang zwischen den erhöhten Krebsraten und der Gasförderung besteht. Das ist die Politik den Menschen vor Ort schuldig. Wenn sich der Verdacht erhärtet, müssen bestehende bergrechtliche Genehmigungen umgehend entzogen werden“, sagt Herbert Behrens.

„Wir brauchen ein neues Berggesetz, das die Interessen von Mensch und Natur in den Vordergrund stellt und nicht die Interessen der Öl- und Gaskonzerne“, sagt Hubertus Zdebel. „Die Beweislast für mögliche Schäden durch die Gasförderung muss den Unternehmen auferlegt werden. Dazu muss im Gesetz auch der Gefahrenbegriff präzisiert werden. Die Einstellung der Bundesregierung in diesem Punkt ist unverantwortlich. Die zuständige Staatssekretärin behauptete bei unserer letzten Anfrage, dass das Berggesetz in seiner jetzigen Form bereits ausreichende Instrumente der Gefahrenprävention biete. Ich finde da allerdings nur schwammige Formulierungen und keine konkreten Vorgaben für die Unternehmen.“

Mündliche Einzelfragen an die Bundesregierung:

  1. Sieht sich die Bundesregierung angesichts erhöhter Krebsraten in Gasförderregionen (Vgl. http://www.berliner-zeitung.de/politik/niedersachsen-macht-fracking-krank-,10808018,28775886.html) veranlasst, die Beweislast für mögliche Schäden an Mensch und Natur durch die Gasförderung im Rahmen ihrer Gesetzesvorschläge zur Regulierung der Fracking-Gasfördertechnik den Unternehmen aufzuerlegen, und ist es aus Sicht der Bundesregierung möglich, bestehende bergrechtliche Genehmigungen zu entziehen, sofern sich Verdachtsfälle erhärten, in denen bergbauliche Maßnahmen gravierende Schäden für Mensch und Natur verursacht haben?
  2. Wie begründet die Bundesregierung ihren Standpunkt, dass bereits nach geltendem Bergrecht eine ausreichende Gefahrenprävention bei der Gasförderung gegeben sei (Drucksache 18/2702 Frage 59) vor dem Hintergrund bekannter und möglicher Auswirkungen der Gasförderung mittels Fracking und der Entsorgung von Lagerstättenwasser auf Mensch und Natur (Zweites Fracking-Gutachten des Umweltbundesamtes „Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten“), und welche konkreten Maßnahmen zur Gefahrenprävention leitet sie aus den geltenden bergrechtlichen Regelungen ab?

Atommüll-Exporte aus Jülich in die USA – Zdebel fragt nach

Die Bundesregierung und die Landesregierung in NRW planen derzeit den Export von hochradiaoktivem Atommüll aus dem Forschungszentrum Jülich in die USA. Es geht um 152 Castor-Behälter mit insgesamt rund 290.000 Brennelemente-Kugeln aus dem ehemaligen Atomkraftwerk AVR. Da ein Atommüll-Export eigentlich rechtlich nicht zulässig ist (siehe unten), versucht es die Bundesregierung mit allerlei Tricks: Einerseits wird der Atommüll in Jülich zum Forschungsmüll umdeklariert – andererseits wird auf angebliche Gefahren der Proliferation des teilweise hochangereicherten Urans verwiesen, das im abgebrannten Brennstoff vorhanden sein soll. Konkrete Belege für diese Behauptungen haben bislang weder die Betreiber noch die Bundes- oder Landesregierung vorgelegt.

Deshalb hat der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel nun per Kleiner Anfrage nachgehakt: „Geplanter Export abgebrannter Brennelemente aus Jülich in die USA – Mengen von hochangereichertem Uran und Kosten der sogenannten US-Option“ (PDF). Die Antworten der Bundesregierung sollen bis zum 11. November vorliegen.

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