LINKE-Bundestagsfraktion stellt Antrag für gesetzliches Fracking-Verbot ohne Ausnahmen

Die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag will, dass Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen in Deutschland ohne Ausnahmen verboten wird. Dazu hat die Fraktion einen Antrag (Drucksache 19/482) eingebracht, der die Bundesregierung auffordert, das Bundesberggesetz entsprechend zu ändern. Hierzu erklärt Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter der LINKEN und Mitglied seiner Fraktion im Umweltausschuss:

„Es ist überfällig, dass diese unbeherrschbare Risikotechnik endlich umfassend verboten wird. Dies fordern zu Recht auch zahlreiche Bürgerinitiativen in der Bundesrepublik. Die bestehenden Schlupflöcher in der Gesetzgebung, die Fracking in bestimmten Gesteinsformationen, sogenannten Tight-Gas-Reservoirs, zulassen, müssen vollständig geschlossen werden. Gerade in Niedersachsen stehen die Gaskonzerne in den Startlöchern, um mit Fracking in Tight-Gas-Reservoirs zu beginnen. Und auch das Moratorium für Fracking im Schiefergestein, das 2021 überprüft werden soll, droht dann auf Druck der Industrie gekippt zu werden. In den Bundesländern werden diese Entwicklungen durch die frackingfreundliche FDP forciert. Dabei gibt kein gutes oder schlechtes Fracking. Diese Technik ist in jeder Gesteinsart eine immense Gefahr für die Menschen und die Umwelt.

Fracking dient lediglich den Profitinteressen der Gaskonzerne, besitzt aber keinen volkswirtschaftlichen Nutzen. Wir haben in unserem Antrag ausführlich dargelegt, zu welchen Schäden und ungelösten Problemen Fracking führt. Hierzu gehören Verunreinigungen des Grund- und Trinkwassers durch Frack-Flüssigkeiten, Methan oder Lagerstättenwasser. Unkontrolliert austretendes Methan trägt zur Schädigung des Klimas bei. Der Frack-Vorgang führt zur Entstehung von Erdbeben, insbesondere in geologischen Störungszonen. Eine umweltfreundliche Entsorgung des Rückflusses, eines Gemisches aus verbrauchter Frack-Flüssigkeit und Lagerstättenwasser, ist bis heute ungeklärt. Der erhebliche Anfall von Bohrschlamm bei einem großflächigen Einsatz der Fracking-Technik würde zudem dazu führen, dass die Restvolumina vieler Deponien schnell erschöpft sind und der Bohrschlammtourismus extrem zunehmen würde. Demgegenüber könnte das durch Fracking geförderte Gas bestenfalls zwei Prozent des Energieverbrauchs Deutschlands decken. Dies könnte durch einen forcierten Ausbau der erneuerbaren Energien schnell aufgefangen werden.“

Keine Extrawurst für Klimakiller! Zdebel (DIE LINKE) kritisiert Entschädigungsforderungen von RWE-Boss Schmitz

Während der Handelsblatt-Energietagung in Berlin forderte RWE-Chef Rolf Martin Schmitz laut Presseberichten Entschädigungen für einen baldigen Kohleausstieg. Dazu erklärt Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter der LINKEN aus Münster:

„Es ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten, wenn RWE-Boss Schmitz nun auch noch Bonuszahlungen der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler für die von RWE verschlafene Energiewende einfordert. Seit Jahren macht der Klimakiller Nr. 1 in Europa satte Profite und blockiert den Kohleausstieg durch massive Lobbyarbeit. Und nun verlangt Schmitz auch noch finanzielle Gegenleistungen, falls die nächste Bundesregierung einen baldigen Kohleausstieg einleitet. Getreu dem Motto: Gewinne privatisieren, Kosten sozialisieren.

Wie eine Studie der IZES gGmbH von 2015 zeigt, lässt sich ein Rechtsanspruch auf Amortisation den Grundrechten jedenfalls nicht entnehmen. Demnach können den Anlagenbetreibern mit Blick auf höherrangige Ziele des Klimaschutzes wirtschaftliche Belastungen zugemutet werden. Klar ist: Auch die Haftung für die Ewigkeitskosten darf nicht angetastet werden. Schon einmal konnten die Energiekonzerne feiern, als sie von der großen Koalition unter gütiger Mithilfe der Grünen von den Ewigkeitskosten der Atommülllagerung befreit wurden. Das darf sich nicht wiederholen.

Einmal mehr inszeniert Schmitz den RWE-Konzern als unverzichtbaren Garanten für die Versorgungssicherheit. Dabei belegt eine Studie der Agora Energiewende, dass die 20 schmutzigsten Braunkohlekraftwerke bis 2020 problemlos abgeschaltet werden können. Genau das will DIE LINKE. Anstatt mit haltlosen Forderungen zu provozieren, sollte sich der RWE-Boss endlich um die Umstrukturierung seines Konzerns kümmern.“

Energienetzbeirat Hamburg tagt: Raus aus der Kohle-Wärme – Vattenfall oder Klimaschutz?

Während Vattenfall mit aller Macht den Ausbau erneuerbarer Wärme in Hamburg mit seinem Klimakillerkraftwerk Moorburg blockieren will, läuft nun auch das Verfahren zur vollständigen Rekommunalisierung der Fernwärme für das Jahr 2019 an. Jetzt geht es um den aktuellen Wert des Unternehmens Hamburg Wärme, an dem Vattenfall noch die Mehrheit mit 74,9 Prozent hält und die Stadt mit 25,1 Prozent beteiligt ist. Nach dem für Senat und Bürgerschaft verbindlichen Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ muss die Stadt Hamburg die 100-prozentige Übernahme umsetzen, sofern nicht schwergewichtige Gründe dagegen sprechen. Bürgermeister Olaf Scholz, damaliger Gegner der vollständigen Rekommunalisierung der Hamburger Energienetze, hatte mit Vattenfall nach dem Volksentscheid eine Kaufoption für das Jahr 2019 zum Preis von rund 950 Millionen Euro vereinbart. Dieser Betrag war damals als sehr hoch und vattenfallfreundlich kritisiert worden. Doch die Frage ist auch: Wie viel ist uns der Klimaschutz wert? Auf seiner nunmehr 12. Sitzung wird sich auch der Energienetzbeirat (ENB), ein Gremium zur demokratischen Beteiligung an der Rekommunalisierung der Netze für Strom, Gas und Wärme, am kommenden Donnerstag (25.1.2018) ab 17 Uhr (dort auch die TO) mit dem Wedel-Ersatz und Rückkauf der Fernwärme befassen.

Der Energate-Messenger berichtet online dazu: „Sollten beide Seiten keine Einigung über einen Kaufpreis erzielen, kommt es zu einem Schiedsverfahren. Der Mindestpreis darf dabei nicht unterschritten werden. Wie das „Hamburger Abendblatt“ berichtet, könnte das zum Stolperstein der geplanten Rekommunalisierung werden. Wenn sich nämlich herausstellen sollte, dass der Mindestpreis über dem aktuellen Unternehmenswert liegt und die Stadt somit einen überhöhten Preis für das Netz zahlen müsste, könnte das gegen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit der Landeshaushaltsordnung verstoßen. Gleichwohl steht auf der anderen Seite das Ergebnis des Volksentscheids, der Hamburg verpflichtet, das Netz zurückzukaufen.“

Könnte! So einfach aber dürfte die Bewertung nicht sein, denn es kommen auch andere Belange hinzu, die bei dem Kaufpreis eine Rolle spielen. Immerhin wirft die Fernwärme trotz einiger Kostenfaktoren weiterhin Gewinne ab, die bei einer Rekommunalisierung bei der Stadt Hamburg bleiben und nicht nach Stockholm abwandern. Angesichts weiterhin extrem niedriger Zinsen dürfte eine verlängerte Laufzeit keine unüberwindbare Hürde sein, auch wenn die Refinanzierung länger dauern würde.

Hinzu kommt, dass die Stadt nach der bereits vollzogenen Rekommunalisierung der Strom- Gasnetze mit der Fernwärme eine strategische Infrastruktur im Energiebereich in eine Hand bekommt, mit der nicht nur klimapolitisch viel gestaltbar ist, was bis dahin lediglich Geschäft von Konzernen wie Vattenfall und E.on war.

Dabei spielen Fragen einer Klimapolitik und deren staatlicher Steuerung eine Rolle, aber auch Fragen der Daseinsvorsorge im Bereich der Wärmeversorgung für MieterInnen. Vattenfall demonstriert in Sachen Umbau der Fernwärme in Verbindung mit der lange überfälligen Abschaltung des Heizkraftwerks in Wedel zum wiederholten Male, dass das Unternehmen lediglich seine wirtschaftlichen Interessen durchsetzen will.

So hatte das Unternehmen seinen Minderheitspartner Hamburg jüngst im Aufsichtsrat mit den Plänen für den verstärkten Einsatz erneuerbarer Wärmeerzeugung auflaufen lassen und damit auch eine Empfehlung des Energienetzbeirats ignoriert. Der Beirat hatte jüngst die Umbau-Pläne der grün geführten Umweltbehörde grundsätzlich begrüßt und gleichzeitig die Bedingung formuliert, dass eine Einspeisung von Wärme aus dem Vattenfall-Kohlekraft in Moorburg nicht erfolgen dürfe. Außerdem hatte der ENB die Stadt Hamburg aufgefordert, auch ein (erneuerbares) Angebot für die Ölfirma Schindler zu entwickeln, damit die künftig nicht die Wärme von Vattenfall beziehen. (Stellungnahme ENB) (hier direkt als PDF auf diesem Server)

Wörtlich heißt es dort, dass der ENB die Planungen der Umweltbehörde zwar „grundsätzlich“ begrüßt, allerdings unter der Bedingung: „Der ENB rät dem Hamburger Senat, auf Grundlage der bestehenden Planungen dafür Sorge zu tragen, dass eine Einbindung des Kohlekraftwerks Moorburg an das Hamburger Fernwärmesystem nicht erfolgt und die klimapolitischen Zielsetzungen erfüllt werden.“ Die Einbindung von Moorburg in die künftige Fernwärme würde zu höheren CO2-Emissionen führen und die Einsparmöglichkeiten reduzieren.

(Diese Stellungnahme hatten die Vertreterinnen der Fraktionen von SPD und Grünen unterstützt, außerdem zwei der drei Gewerkschaftsvertreter von der IG Metall und Verdi. Ebenso unterstützten diese Stellungnahme die Vertreter der Verbraucherzentrale, der Handwerkskammer, die beiden Wissenschaftsvertreter sowie die beiden BUND-VertreterInnen. Der Vertreter der Handelskammer sowie der Vertreter der Links-Fraktion enthielten sich. Während sich der CDU-Fraktionsvertreter bei der Abstimmung ebenfalls enthielt, sprach sich der Vertreter der FDP-Bürgerschaftsfraktion gegen diese Stellungnahme aus. Mit einem Sondervotum (PDF) stimmten die Vertreter des Hamburger Energietisch (HET), der Vertreter des Bundesverbands Erneuerbare Energien sowie ein Gewerkschaftsvertreter der Vattenfall-Wärme (ebenfalls mit Sondervotum, PDF) gegen die Stellungnahme. (Alle Unterlagen sind hier online. Die Mitglieder des ENB sind hier nachzulesen.))

In einer über Facebook verbreiteten Erklärung hatte der Grüne Umweltsenator Jens Kerstan nach dem Auftreten von Vattenfall Mitte Dezember im Aufsichtsrat der Wärmegesellschaft folgendes klar gestellt: „Wir haben einen Koalitionsvertrag, Klimaziele und einen bindenden Volksentscheid, und wir wollen den schnellstmöglichen Kohleausstieg in der Wärme. Das wäre mit unserem Konzept möglich – passt aber mit der Vattenfall-Planung nicht zusammen. Solange Vattenfall auf den Moorburg-Plänen beharrt, können wir das Gesamtkonzept für den Wedel-Ersatz nicht beschließen.“ Außerdem teilte der grüne Senator seiner Partei mit: „Wir als Umwelt- und Energiebehörde hatten in den vergangenen Monaten ein Konzept erarbeitet, mit dem wir Wedel zeitnah, klimafreundlich und zu vertretbaren Preisen ablösen können – ohne Moorburg-Wärme. Dieses Konzept hat auch der Energienetzbeirat gerade positiv bewertet. Ich war deshalb etwas überrascht, dass Vattenfall jetzt immer noch versucht, Wärme aus Moorburg in das Wärmenetz zu liefern und unser Konzept und die Einbindung sauberer Quellen auf den St.-Nimmerleinstag verschieben will, auf das Jahr 2035. Das ist eine Situation, in der wir den Dissens über diese Frage jetzt auf den Tisch legen müssen – denn der ist einfach da.“

Vattenfall bremst mit seinen wirtschaftlichen Interessen an einer besseren Auslastung in Verbindung mit höheren CO2-Emissionen des Kohlekraftwerks Moorburg also weiterhin die Bemühungen um eine Energiewende und den Einsatz erneuerbarer Energie in der Hansestadt aus. Für die Stadt Hamburg ist das nicht unerheblich, denn immerhin gilt es, die selbstgesteckten Einsparziele beim Klimaschutz zu erreichen. Und da schlägt die bislang fast vollständig auf Kohle basierende Fernwärme von Vattenfall mächtig zu Buche. Vor diesem Hintergrund wäre ein vielleicht etwas zu teurer vollständiger Rückkauf der Netze durch die verbesserte Klimabilanz im Interesse der Stadt Hamburg. Denn immerhin belasten auch die Klimafolgen den Hamburger Haushalt.

Nachgefragt: Atom- und Kohlekraftwerke verstopfen Stromnetz und bremsen Erneuerbare Energie

Immer mehr führt Strom aus Atomkraftwerken und konventionellen Kraftwerken dazu, dass Erneuerbare Energien aus Wind und Sonne abgeregelt und der Zubau gedeckelt wird. Statt Erneuerbaren Vorrang zu geben, wird über die Erklärung von Netzausbaugebieten der Betrieb von Atomkraftwerken befördert. Dabei können AKWs wie Brokdorf und Lingen nur dann bis zum Ende ihrer gesetzlich festgelegten Laufzeit am Netz bleiben, wenn Strommengen von anderen, bereits abgeschalteten Atommeilern, auf sie übertragen werden. Ohne diese Übertragung müsste die Abschaltung früher erfolgen. Der atompolitische Sprecher der Bundestagsfraktion DIE LINKE, Hubertus Zdebel, hat zu diesem komplexen Thema jetzt eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung auf den Weg gebracht, in der er u.a. auch wissen will, ob die bis Ende Juni 2018 erforderliche Änderung des Atomgesetzes auch Regelungen enthalten soll, die derartige Strommengenübertragungen auf Atommeiler in Netzausbaugebieten künftig untersagt.

 

Zum Hintergrund der Kleinen Anfrage (hier samt Fragen als PDF)

Im Atomgesetz ist die schrittweise Abschaltung der noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerke (AKW) mit festen Terminen geregelt. Zusätzlich ist den jeweiligen Atomkraftwerken eine Reststrommenge zugeordnet. Einzelne Atomkraftwerke haben die ihnen zugewiesene Reststrommenge vermutlich vor dem Ende der Laufzeit verbraucht. Ohne Strommengenübertragungen von anderen, bereits abgeschalteten Atomkraftwerken müssten mindestens einige der noch am Netz befindlichen AKW vor Erreichen der festgelegten Abschalt-Termine runtergefahren werden (www.bfe.bund.de/DE/kt/kta-deutschland/kkw/laufzeiten/laufzeiten).

Immer mehr führt Strom aus Atomkraftwerken und konventionellen Kraftwerken dazu, dass Erneuerbare Energien aus Wind und Sonne abgeregelt und der Zubau gedeckelt wird. Statt diese Stromerzeugungen zu reduzieren und Erneuerbaren Vorrang zu geben, wird über die Erklärung von Netzausbaugebieten das Gegenteil verursacht.

Von der 87. Umweltministerkonferenz am 2. Dezember 2016 (Top 18 „Übertragung von Reststrommengen aus AKW-Anlagen in das neue Netzausbaugebiet“) liegt ein Beschluss vor, in dem die Umweltministerinnen und -minister der Länder erklären: „Ziel sollte sein, in Zeiten hoher Einspeisung aus Erneuerbaren-Energien-Anlagen die Einspeisung von Atomkraftwerken zu reduzieren, insbesondere wenn die Kraftwerke für die Systemsicherheit dauerhaft verzichtbar sind und die Versorgungssicherheit nicht gefährdet ist.“ Darüber hinaus haben die Länder Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen in einer Protokollerklärung (www.umweltministerkonferenz.de/documents/87-_UMK_Protokoll_16122016.pdf) den Bund u. a. aufgefordert, „eine Übertragung von Reststrommengen auf Atomkraftwerke in dem neuen Netzausbaugebiet zu verhindern“.

Anlass dafür war und ist, dass die Stromerzeugung von Atomkraftwerken im Netzausbaugebiet teilweise zur Verschärfung von Netzengpässen beiträgt (www.erneuerbareenergien.de/wer-darf-im-netzausbaugebiet-einspeisen/150/434/105064/). Ziel sollte aus Sicht der Fragesteller sein, in Zeiten hoher Einspeisung aus Erneuerbaren-Energien-Anlagen die Einspeisung von Atomkraftwerken zu reduzieren, insbesondere wenn die Kraftwerke für die Systemsicherheit dauerhaft verzichtbar sind und die Versorgungssicherheit nicht gefährdet ist. Dabei sind die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten.

Auch auf der 88. Umweltministerkonferenz am 6. Mai 2017 war diese Problematik erneut im TOP 18 Thema: „Entlastung der Stromnetze durch eine Absenkung der Mindestleistung („must-run“) konventioneller Kraftwerke“ (www. umweltministerkonferenz.de/documents/88-UMK-final.pdf).

Dort heißt es unter anderem: „Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorin und -senatoren der Länder fordern die Bundesregierung daher auf, die Stromnetz-planung nicht allein auf Leitungsausbau- und -verstärkung zu beschränken, sondern stärker als bisher bestehende, kosteneffiziente Potentiale zur Entlastung der Stromnetze unter Wahrung des hohen Versorgungssicherheitsniveaus effektiv einzubinden. Ziel muss sein, die Belastung der Stromverbraucherinnen und Stromverbraucher abzusenken.“

Weiter wird festgestellt: „Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorin und – senatoren der Länder stellen fest, dass die Stromnetze derzeit in erheblichem Umfang auch durch die konventionelle Mindestleistung belastet werden. Studien zeigen zugleich, dass die aktuelle konventionelle Mindestleistung das für die Gewährleistung der Netzstabilität erforderliche Maß deutlich übersteigt.“

Und: „Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorin und -senatoren der Länder bitten die Bundesregierung zur prüfen, wie die Dauerproduktion konventioneller Kraftwerke in Engpasssituationen auf das für die Gewährleistung der Netzstabilität erforderliche Maß reduziert werden kann. Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorin und -senatoren der Länder betonen darüber hinaus die Notwendigkeit, dass zukünftig verstärkt EE-Anlagen und Flexibilitätsoptionen wie insbesondere Energiespeicher Systemdienstleistungen kosteneffizient erbringen und so zur Gewährleistung der Netz- und Systemstabilität beitragen sollten, um die für die Netzstabilität erforderliche Mindestleistung konventioneller Kraftwerke sukzessive zu reduzieren. Sie bitten die Bundesregierung einen Vorschlag vorzulegen, inwieweit und wie schnell konventionelle Erzeugung im Regelleistungs-markt durch erneuerbare Energien oder geeignete Flexibilitäten ersetzt werden kann.“

In einer Protokollerklärung der Länder Bayern und Sachsen heißt es dazu: „Aus Sicht Bayerns und Sachsens sind weitere Einschränkungen der konventionellen Kraftwerksleistung über den Einspeisevorrang für erneuerbare Energien hinaus nicht angemessen, da sich der Kraftwerkseinsatz der konventionellen Kraftwerke im Gegensatz zu den EEG-geförderten Anlagen am Markt orientiert. Wesentlich ist ein zügiger Netzausbau.“

Die angestrebte Regelung hätte beispielsweise laut dem schleswig-holsteinischem Newsportal „shz.de“ folgende Konsequenzen: Für das AKW Brokdorf würde das „angestrebte Verbot bedeuten, dass der Reaktor an der Unterelbe schon im Herbst 2019 endgültig vom Netz gehen müsste und nicht erst wie bisher geplant Ende 2021. Denn bei der dort durchschnittlich produzierten Strommengen von 11 000 Gigawattstunden pro Jahr wäre das bestehende Brokdorfer Reststrom-kontingent von 30 000 Gigawattstunden bereits Ende September 2019 aufgebraucht. Der Meiler müsste stillgelegt werden. Verhindern kann der Betreiber Preussenelektra – die Atomsparte von Eon – das nur dadurch, dass er verbliebene Produktionskontingente von bereits vorzeitig abgeschalteten Kernkraftwerken wie Krümmel oder Mülheim-Kärlich auf Brokdorf überträgt“ (Quelle: www.shz.de/16141451).

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom Dezember 2016 über den nach dem Reaktorunfall von Fukushima im Sommer 2011 per Atomgesetz neuerlich beschlossenen Ausstieg den Atomkonzernen nur in geringem Umfang Entschädigungsansprüche zugebilligt. Bis Ende Juni 2018 hat die Bundesregierung nunmehr die Aufgabe, eine Regelung zu finden, um vor allem die monierten Regelungen hinsichtlich der noch ungeklärten Umgangsweise mit den verbleibenden Strommengen aus den AKWs Mülheim-Kärlich und Krümmel zu regeln. Außerdem ist unter Umständen eine Entschädigung für Investitionen im Zeitraum von Dezember 2010 bis März 2011 zu regeln.

Nach unseren Kenntnissen haben RWE und Vattenfall keine Möglichkeit, die noch bestehenden Reststrommengen von insgesamt 81 bis 88 TWh in eigenen Atomkraftwerken zu verbrauchen.

Über die mögliche Höhe einer angemessenen Entschädigung berichtet der Spie-gel nach der Urteilsverkündung: „Wenn überhaupt Geld fließt, dann sicher nicht mehr als ein oberer dreistelliger Millionen-Euro-Betrag“, sagt der Berliner Atomrechtsexperte Olaf Däuper, Prozessbevollmächtigter dreier Bundesländer. Auch der Prozessbevollmächtigte der Bundesregierung, der Berliner Staatsrechtler Christoph Möllers, erwartet, dass es mit Blick auf die Reststrommengen nur um „einen Bruchteil“ der bisher thematisierten Entschädigungssummen gehen werde“ (SPON, 6. Dezember 2016, 17:43 Uhr).

Das Bundesverfassungsgericht lässt dem Bund in dem Urteil drei Möglichkeiten, die Ansprüche der AKW-Betreiber zu regeln: Neben einer direkten finanziellen Entschädigung könnte auch eine Laufzeitverlängerung einzelner AKWs oder die Festlegung fairer Preise für die Übertragung von Reststrommengen von RWE oder Vattenfall auf E.on oder EnBW erfolgen.

Im Februar 2017 war das Thema in der Fragestunde des Deutschen Bundestags. (Plenarprotokoll 18/217). Laut den Antworten sah die Bundesregierung bis zu diesem Zeitpunkt offenbar keinen Grund zu einer Neuregelung hinsichtlich der Netzzubaugebiete und einem Verbot der Strommengen-Übertragung auf Atom-kraftwerke und konventionelle Kraftwerke zu kommen.

Das Scheitern der bisherigen Regelung zu einer Brennelemente-Steuer vor dem Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 13. April 2017 hat den Atomkonzernen jüngst eine Rückzahlung von circa sieben Milliarden Euro beschert. Eine Studie der Forums Ökologische Marktwirtschaft (FÖS) kommt zu dem Ergebnis, dass bei Verzicht auf eine verfassungskonforme Neuregelung dieser Steuer dem Bund in der Summe der Jahre 2017 bis 2022 Steuereinnahmen zwischen 3,9 und 5,8 Mrd. Euro entgehen. In dem genannten Zeitraum werden die AKW-betreibenden Unternehmen einen zusätzlichen Gewinn durch das Fehlen dieser Steuer von ca. 2,9 bis 4,4 Mrd. Euro erzielen (vgl. FÖS – Kurzanalyse im Auftrag von Naturstrom AG, Kernbrennstoffsteuer nach 2016? 9/2016; www.foes.de/pdf/2016-09-Kurzanalyse-Kernbrennstoffsteuer-nach-2016.pdf).

Haushalt zeigt Desinteresse der NRW-Landesregierung an sozialer und ökologischer Politik

Für Hubertus Zdebel, Umweltexperte der Linksfraktion im Bundestag ist den gestern von CDU und FDP im Düsseldorfer Landtag verabschiedeten Landeshaushalt für 2018 „ein Dokument des Versagens und Ausdruck des Desinteresses von Schwarz-Gelb an einem sozialen und ökologischen NRW“.

Zdebel weiter: „Die Landesregierung vernachlässigt komplett die Interessen der Mehrheit der Menschen in NRW. Statt in erneuerbare Energien zu investieren, wird an der Braunkohle festgehalten. Auch bei der Verkehrspolitik versagt die Landesregierung: Statt den öffentlichen Nahverkehr zu stärken und diesen attraktiver und für mehr Menschen zugänglich zu machen, werden ausschließlich Autobahnen ausgebaut. Zudem interessiert CDU und FDP offenbar nicht die Bohne, dass die Mieten immer weiter steigen. Denn das Fördervolumen für den Wohnungsbau wird von 1,1 Milliarden auf 800 Millionen Euro gesenkt. Die Mittel sollen außerdem stärker in die Förderung von Eigenheimen fließen. Das ist eine im doppelten Sinne falsche und unsoziale Politik, tatsächlich bräuchte es ein höheres Fördervolumen und den Ausbau des sozialen Wohnungsbaus.“

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