Fachtagung Atommüllreport: Ökologische, ökonomische und soziale Auswirkungen des zivil-militärischen Atomkomplexes

Mit der Fachtagung „Nuklearer Fallout“ will der Atommüllreport im Oktober in Hannover über die „ökologischen, ökonomischen und sozialen Auswirkungen des zivil-militärischen Atomkomplexes“ informieren und diskutieren. Der Atommüllreport ist ein wissenschaftsorientiertes Internetportal, getragen unter anderem von einem Fachbeirat und NGOs wie der IPPNW, dem BUND, .ausgestrahlt und zahlreichen anderen. Erstmals in diesem Format ist auch die „Internationale Kampagne für ein Atomwaffenverbot“ (ICAN) beteiligt. Der BUND ist seit November 2022 Partner von ICAN.

(Anmeldung  per mail unter anmeldung@atommuellreport.de (Aus organisatorischen Gründen wird um Anmeldung bis zum 7.10.2024 gebeten,Teilnahmebeitrag: 30.– Euro für Privatpersonen, 10.– Euro für Studierende, Auszubildende, Erwerbslose, o.ä., 100.– Euro für Vertreter*nnen von Behörden, Institutionen und Firmen. Im Beitrag enthalten sind Essen und Getränke.)

Dokumentation: Der Atommüllreport informiert hier über die Fachtagung Nuklearer Fallout, am 25.10.2024, Raschplatzpavillon Hannover: Ökologische, ökonomische und soziale Auswirkungen des zivil-militärischen Atomkomplexes – Unter dem Link ist auch die Anmeldung möglich und erwünscht !

Deutschland hat vor 50 Jahren – wie fast alle Staaten – den Atomwaffensperrvertrag unterzeichnet. Eine Unterzeichnung des Atomwaffenverbotsvertrags, der im letzten Jahre in Kraft getreten ist, lehnt die Bundesregierung jedoch ab. Ziel des Atomwaffenverbotsvertrages, den bisher 90 Staaten unterzeichnet haben, ist eine gänzliche Abschaffung aller Atomwaffen. Stattdessen hält die Bundesregierung explizit an der „nuklearen Teilhabe“, der direkten Beteiligung Deutschlands bei einem Einsatz von Atomwaffen fest.

Die zivile und die militärische Nutzung der Atomenergie sind zwei Seiten derselben Medaille. Der französische Präsident Macron sagte bei seinem Besuch in der Atomschmiede Le Creusot im Jahr 2020: „Ohne zivile Atomenergie gibt es keine militärische Nutzung der Technologie – und ohne die militärische Nutzung gibt es auch keine zivile Atomenergie.“ Der Atommüllreport will mit dieser Fachtagung die Zusammenhänge vertiefend betrachten und die sozialen Auswirkungen v.a. auf den globalen Süden thematisieren. In einer postkolonialen Welt entzieht sich die Kontamination der natürlichen Lebensgrundlagen durch Uranförderung oder Atomwaffentests allzu oft unserer Wahrnehmung und wird als hinzunehmender Kollateralschaden ignoriert. Nicht zuletzt stellt sich die Frage nach dem Umgang mit den bei der Abrüstung von Atomwaffen entstehenden Atommüll.

Mit:

  • Dr. med. Angelika Claussen, Co-Vorsitzende der IPPNW Deutschland und Präsidentin der IPPNW Europa
  • Juliane Hauschulz, Politologin, Campaignerin für nukleare Abrüstung, IPPNW und ICAN
  • Prof. Dr. Wolfgang Irrek, Ökonom, Institut Energiesysteme und Energiewirtschaft Hochschule Ruhr West
  • Dr. Sophie Kretzschmar, Physikerin RWTH Aachen, Nuclear Verification and Disarmament Group)
  • Dr. Christoph Pistner, Physiker, Öko-Institut
  • Patrick Schukalla, Geograph, Fachreferent für Atomausstieg, Energiewende und Klima, IPPNW

Weitere Informationen zum downlaod:

Einlagerung genehmigt: Hochradioaktiver Atommüll per Castor-Transport von Sellafield (GB) nach Brokdorf

Während die AKWs nun seit einem Jahr abgeschaltet sind, ist der dabei entstandene Atommüll bislang nur von einer Zwischenlösung zur nächsten unterwegs. Unmittelbar drohen über 150 Castor-Transporte per LKW von Jülich in das Zwischenlager nach Ahaus. Doch weitere Atomtransporte mit hochradioaktivem Atommüll stehen an: Insgesamt sieben Castor-Behälter mit verglasten Abfällen aus der britischen Plutoniumfabrik in Sellafield werden wohl 2025 im Zwischenlager Brokdorf eingelagert werden. Einen entsprechenden Antrag der Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) hat das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BaSE) genehmigt. Die Castoren werden mit einem bewaffneten Spezialschiff über die Nordsee und die Elbe transportiert und vermutlich über den Hafen von Brunsbüttel per LKW nach Brokdorf angeliefert. Die dafür erforderliche Transportgenehmigung ist noch nicht erteilt. (Foto: BGZ)

Die Transporte mit hochradioaktivem Atommüll sind überaus brisant. Neben den Unfallrisiken und einer Freisetzung der enormen Radioaktivität sind derartige Transporte nach den Anschlägen von 911 in den USA Anfang der 2000er Jahre immer mehr in den Focus auch für Terroranschläge gerückt. Insbesondere mit dem Anwachsen des islamistischen Terrors. Zuletzt hat der Krieg Russlands gegen die Ukraine die Risikolage noch mal deutlich verschärft. Als Konsequenz aus diesen neuen erhöhen „zivilisatorischen“ Risiken für Atomanlagen und Transporte haben staatliche Stellen in Verbindung mit den Nachrichtendiensten Maßnahmen zu weiterem Schutz der Anlagen (Gebäude etc.) unternommen und auch die Überwachungsmaßnahmen im Zusammenhang vor allem mit den Transporten von hochaktivem Material erhöht. Da diese einer strikten Geheimhaltung unterliegen, abgesichert durch eine entsprechende Regelung im Atomgesetz und anderen Bestimmungen, ist für die Bevölkerung kaum noch abschätzbar, wie die Risikolage tatsächlich ist. Auch Gerichten ist es durch die Atomgesetzänderung nicht möglich, die staatlichen Abwehr- und Schutzmaßnahmen in der Sache zu prüfen. Wenn Behörden Sachlagen als Geheimschutz erklären, ist die Prüfung für Gerichte und Bürger:innen nicht mehr möglich.

  • Alles zum Thema Atomgesetz und SEWD auf umweltFAIRaendern. Hinter dem Kürzel SEWD verbirgt sich der staatliche Anti-Terrorschutz für Atomanlagen.

Der brisante plutoniumhaltige Atommüll ist bei der Verarbeitung von verbrauchten Brennelementen aus bundesdeutschen Atommeilern in Sellafield angefallen. Mit enormen Kosten und extremen Sicherheitsrisiken wurden das beim Reaktoreinsatz neu entstandene Plutonium und Uran-Reste chemisch abgetrennt. Weil es keine Endlagerungsmöglichkeiten für diesen brisanten Atommüll gab (und bis heute nicht gibt), wurden bis 2005 abgebrannte Brennstoffe vermeintlich wiederaufgearbeitet, um Zeit für eine dauerhafte Möglichkeit zur (End)Lagerung zu finden. Rücktransporte von solchen bei der Aufarbeitung bundesdeutscher Atombrennstäbe entstandenen hochaktiven Abfällen sind bereits nach Biblis ins dortige Zwischenlager erfolgt. Weitere Transporte aus Sellafield nach Brokdorf und Isar/Ohu in Bayern stehen noch an. Außerdem kommen HAW-Abfälle auch aus Frankreich (La Hague) für das Zwischenlager nach Philippsburg.

Ende April 2024 hatten Grüne von der Landtagsfraktion in Schleswig-Holstein das Zwischenlager in Brokdorf besucht. Die BGZ hatte über diesen Besuch per PM berichtet. Siehe gleich unten als Dokumentation. Die PM der Grünen (danke für den Hinweis) ist ebenfalls unten als Dokumentation zu finden.

In der PM der Grünen Abgeordneten Ulrike Täck werden weder die noch anstehenden Castortransporte aus Sellafield angesprochen, noch mögliche Mängel oder Defizite. Immerhin steht gleich um die Ecke von Brokdorf das BAUGLEICHE Zwischenlager Brunsbüttel, dem ein Urteil des OVG Schleswig die Betriebsgenehmigung entzogen hat. Bis heute wird das benachbarte Zwischenlager ohne die erforderlichen atomrechtlichen Genehmigungen betrieben.

Alles zum Thema Brunsbüttel Zwischenlager und OVG-Urteil auf umweltFAIRaendern.de

BaSE informiert über den Stand und die Genehmigungen für das Zwischenlager in Brokdorf hier.

Dokumentationen:

1. BGZ: Zwischenlager Brokdorf: Aufbewahrung von Wiederaufarbeitungsabfällen genehmigt

BROKDORF – Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hat der BGZ die Genehmigung erteilt, sieben CASTOR-Behälter mit hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung im Zwischenlager Brokdorf aufzubewahren.

„Die nun erteilte Genehmigung nach dem Atomgesetz bescheinigt uns, dass das Konzept der Zwischenlagerung trägt und die Behälter im Zwischenlager Brokdorf sicher aufbewahrt werden können“, erläutert Jonas Wingert, verantwortlich für die BGZ-Kommunikation am Standort Brokdorf.

Die Behälter mit verglasten Abfällen aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente sollen in den nächsten Jahren vom britischen Sellafield in das Zwischenlager Brokdorf gebracht werden. Ein Termin für den Transport steht noch nicht fest. Für die Rückführung ist zudem eine Beförderungsgenehmigung nach dem Atomgesetz erforderlich, die ein von der Energiewirtschaft beauftragtes Unternehmen beim BASE beantragen wird.

Im Jahr 2015 ist ein Konzept zur Verteilung der noch im Ausland lagernden Abfälle aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente mit breitem politischem Konsens verabschiedet worden. Dieses sieht eine bundesweit ausgewogene Verteilung der Behälter vor. Damals sind vier Standorte für die Rückführung festgelegt worden: Biblis in Hessen, Brokdorf in Schleswig-Holstein, Isar in Bayern und Philippsburg in Baden-Württemberg. „Diese Verteilung ist fair, denn sie orientiert sich am Verursacherprinzip“, macht Jonas Wingert deutlich. Nach Abschluss der Rückführung würden die hochradioaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung in den Bundesländern zwischengelagert, aus deren Atomkraftwerken anteilig die größte Menge an Kernbrennstoff zur Wiederaufarbeitung ins Ausland verbracht wurde.

Nach Hessen ist die Rückführung bereits abgeschlossen: Im November 2020 wurden sechs Behälter mit hochradioaktiven Abfällen aus der britischen Wiederaufarbeitung zum Zwischenlager Biblis transportiert. Für Deutschland war dies der erste große Rücktransport von Atommüll in CASTOR-Behältern seit 2011. Er verlief reibungslos und ohne Störungen.

Achtzehn weitere CASTOR-Behälter müssen in den kommenden Jahren noch nach Deutschland zurückgeführt werden, davon sieben Behälter in das Brennelement-Zwischenlager Brokdorf. Bei den Behältern, die aus Sellafield nach Brokdorf kommen werden, handelt es sich um CASTOR-Behälter des Typs HAW28M, die auch für die Rückführung verglaster hochradioaktiver Abfälle an die Standorte Biblis, Gorleben, Isar und Philippsburg eingesetzt wurden bzw. noch werden.

Hintergrund:

Bis 2005 wurden Brennelemente aus deutschen Atomkraftwerken zur Wiederaufarbeitung nach Großbritannien und Frankreich transportiert. Gemäß ihren vertraglichen Verpflichtungen müssen die Abfallverursacher, die Betreiber der Atomkraftwerke, ihre noch im Ausland lagernden Wiederaufarbeitungsabfälle nach Deutschland zurückführen. Zur Rücknahme dieser Abfälle hat sich die Bundesrepublik Deutschland auch völkerrechtlich verpflichtet. Die BGZ hat von Beginn an proaktiv über die Rückführung informiert, unter anderem auch bei öffentlichen Veranstaltungen vor Ort in Brokdorf. Sie wird diese Kommunikation fortsetzen. Weitere Informationen finden sich auch hier: https://rueckfuehrung.bgz.de/

BROKDORF – Ulrike Täck MdL hat gemeinsam mit einer Delegation von Bündnis 90/Die Grünen aus dem Kreis Steinburg das Zwischenlager in Brokdorf besucht. Dort wurden die Besucher*innen von der BGZ über die sichere Aufbewahrung der hochradioaktiven Abfälle und die Planungen zur verlängerten Zwischenlagerung am Standort informiert.

Bei einem Gang durch das Zwischenlager erläuterten Vertreter der BGZ, wie die sichere Aufbewahrung der radioaktiven Abfälle in Brokdorf gewährleistet wird. Am Standort sind derzeit 57 CASTOR-Behälter mit Brennelementen aus dem Kernkraftwerk Brokdorf eingelagert. Zudem informierten die Vertreter der BGZ über die Vorbereitungen auf die verlängerte Zwischenlagerung. „Wir werden die sichere Aufbewahrung der hochradioaktiven Abfälle auch über die kommenden Jahrzehnte gewährleisten“, betonte BGZ-Sprecher Jonas Wingert mit Blick auf den größeren Zeitbedarf bei der Endlagersuche. Dazu habe die BGZ ein umfangreiches Forschungsprogramm aufgelegt, auf dessen Grundlage die Behälter und Inventare untersucht werden.

„Die Sicherheit basiert auf einem robusten Konzept mit einer umfassenden Überwachung und positiven Erfahrungen aus einem jahrzehntelangen, störungsfreien Betrieb der Zwischenlager,“ erläuterte Wingert weiter. Die BGZ werde rechtzeitig eine neue Genehmigung für das Zwischenlager Brokdorf beantragen und dabei die Öffentlichkeit umfassend beteiligen.

Nach der Besichtigung erklärte Ulrike Täck MdL: „Als Grüne Landtagsfraktion übernehmen wir Verantwortung für die gefährlichen Hinterlassenschaften der von uns stets und auch weiterhin abgelehnten Atomkraft. Dabei setzen wir auf bestmögliche Sicherheitsstandards. Gemeinsam mit unseren Aktiven vor Ort bekam ich heute einen sehr guten Einblick in die Lagerung. Wir sind beeindruckt, wie die BGZ ihren Beitrag zu der Lösung dieser Ewigkeitslasten verantwortungsvoll leistet.“

Ulrike Täck ergänzt weiter: „Die Genehmigung des heutigen Zwischenlagers läuft allerdings 2047 aus. Die Suche nach einem Endlager wird aber frühestens in den 2040er Jahren zu einer Entscheidung für einen Standort führen, dessen Bau und Inbetriebnahme dann noch weitere Jahrzehnte dauert. Eine weitere Zwischenlagerung ist daher leider unvermeidbar. Es ist gut, dass die BGZ sich bereits seit 2017 auf diese verlängerte Zwischenlagerung mit einem Forschungsprogramm vorbereitet. Ich begrüße die transparente Kommunikation der BGZ und die Ankündigung, noch stärker auf die Beteiligung der Öffentlichkeit zu setzen.“

Hintergrund:

Die Genehmigungen für die Aufbewahrung hochradioaktiver Abfälle sind in Deutschland auf 40 Jahre befristet, die Genehmigung für das Zwischenlager in Brokdorf läuft im Jahr 2047 aus. Eine verlängerte Zwischenlagerung ist notwendig, da die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) frühestens in den 2040er-Jahren mit der Benennung eines Endlagerstandorts für hochradioaktive Abfälle rechnet. Dann wird es noch mehrere Jahrzehnte dauern, bis alle Behälter an dieses Endlager abgegeben sind. Auf die verlängerte Zwischenlagerung bereitet sich die BGZ seit ihrer Gründung im Jahr 2017 vor, unter anderem mit ihrem Forschungsprogramm. Dieses ist unter https://bgz.de/forschungsprogramm/ abrufbar.

3. PM der Grünen Fraktion im Landtag SH: Es ist unsere Verantwortung, keinen weiteren Atommüll zu produzieren

Bei einem Gang durch das Zwischenlager Brokdorf erhielt eine Delegation von Bündnis 90/Die Grünen aus dem Kreis Steinburg Einblicke, wie die Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) die radioaktiven Abfälle in 57 CASTOR-Behältern sicher zwischenlagert. Dazu sagt die energiepolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Ulrike Täck:

Vergangene Jahrzehnte der Nutzung von Atomkraft hinterlassen uns Tausende Tonnen strahlenden Mülls, der über 30.000 Generationen hinweg in einem Endlager sicher entsorgt werden muss. Der Standort dafür wird aber noch gesucht. Daher wird der Atommüll derzeit in Standortzwischenlagern verwahrt.

Wir alle haben Verantwortung für die gefährlichen Hinterlassenschaften der von uns stets und auch weiterhin abgelehnten Atomkraft. Dabei setzen wir auf bestmögliche Sicherheitsstandards. Wir Abgeordneten und unsere Aktiven vor Ort bekamen heute einen sehr guten Einblick in die Lagerung und sind beeindruckt, wie die BGZ ihren Beitrag zu der Lösung dieser Ewigkeitslasten verantwortungsvoll leistet.

Die Genehmigung des heutigen Zwischenlagers läuft 2047 aus. Die Suche nach einem Endlager wird allerdings frühestens in den 2040er Jahren zu einer Entscheidung für einen Standort führen, dessen Bau und Inbetriebnahme dann noch weitere Jahrzehnte dauert. Eine weitere Zwischenlagerung ist daher leider unvermeidbar. Es ist gut, dass sich die BGZ bereits seit 2017 mit einem Forschungsprogramm auf diese zweite Zwischenlagerung vorbereitet. Ich begrüße die transparente Kommunikation der BGZ und die Ankündigung, noch stärker auf die Beteiligung der Öffentlichkeit zu setzen.

Es ist unsere Verantwortung gegenüber den kommenden Generationen nicht noch mehr Atommüll zu produzieren. Das bedeutet, weder Laufzeiten von Atomkraftwerken zu verlängern, noch neue Meiler zu bauen, egal welchen Typs oder welcher Größe. Die Last der Ewigkeitskosten ist schon jetzt übermenschlich. Es ist erfreulich, dass der Bundesparteitag der FDP nun offensichtlich auch erkannt hat, dass Atomkraft zu langsam, zu teuer und zu gefährlich ist und daher dem Antrag auf Wiedereinstieg in die Atomkraft eine Absage erteilt hat.

BreitbandSchlüsselKopf – Für die Ohren! Demokratie, denn Faschismus in ein Verbrechen. Willy

Inne halten. Besinnen! Zuhören. Augen zu. Erst noch mal klicken: https://yt.artemislena.eu/watch?v=Ht5WOxfRrgM – Das ist eine Plattform von https://invidious.io/ – die irgendwie wohl datenfreundlich auf Youtube zugreift. Keine Ahnung, aber auch mit Download-Möglichkeit – und werbefrei oder? Und wenn ihr auf der Plattform seid und die Links hier nicht funktionieren… Willy – Konstantin Wecker! Stoppt die AfD und andere, die Faschisten und Rechtsradikale sein könnten. Stoppt die, die meinen: Faschismus ist eine Meinung. In der Demokratie ist Faschismus ein Verbrechen! Daher liebe ARD und ZDF und verantwortungsvolle Medien: Schaut in die Welt – und schaut bei euch im Hause, wo die rote Linie ist, die nicht überschritten werden darf! Gerechtigkeit und Gemeinsamkeit statt Spaltung und Hass! Geht nur mit Demokratie. Ach ja, eigentlich wollte ich nur das hier zu „Gesicht“ oder besser „Gehör“ bringen: Reinhard Mey. Hannes Wader und nochmal dieser Konstantin Wecker und ein Update von Willy – 2018 – https://yt.artemislena.eu/watch?v=_kW_47-yZTM&listen=false

Der die Links nicht öffnen kann, weil der digitale Widerstand doch immer neue Wege braucht. Das Empire bietet Weckers Willy hier: https://www.youtube.com/watch?v=Ht5WOxfRrgM

 

Atomkatastrophe Tschernobyl: Dauert an – Atomanlagen im Krieg

Lange her und doch bis heute mit katastrophalen Folgen und nukleare Bedrohung: Am 26. April jährt sich die Atomkatastrophe von Tschernobyl zum 38. Mal. Damals explodierte einer der Reaktoren im ukrainischen Atomkomplex der Sowjetunion. Bis heute sind große Regionen rund um die Anlagen nukleare Sperrbereiche. Weit entfernte Regionen in Weißrussland und anderswo sind bis heute von dem radioaktiven Fallout betroffen, der damals als Folge der hohen Temperaturen beim nuklearen Feuer, den vorherrschenden Windrichtungen und dem Regen für hohe Verstrahlungswerte und gesundheitliche Risiken sorgte.

Auch in Deutschland und anderen westeuropäischen Ländern wurden Lebensmittel und Böden kontaminiert. Viele Tausende Menschen mussten evakuiert werden, wurden aus ihrer Heimat vertrieben. Vor allem für die vielen Rettungskräfte zum Löschen des atomaren Feuers und den Aufräumarbeiten bedeuteten die enormen Strahlenwerte Tod, Krebs und das Ende ihres bisherigen Lebens. Ausgerechnet jetzt ist die Ukraine im Krieg mit Russland, werden Atomanlagen zur Zielscheibe.

Auch Tschernobyl war gleich nach Kriegsbeginn Anfang 2022 ein Angriffsziel und zeitweise von russischen Truppen militärisch besetzt. In Saporischschja mit seinen sechs Reaktoren und den Atommülllagern droht angesichts der Kämpfe mit Raketen und Drohnen erneut eine neue nukleare Katastrophe. Die IAEO, eine internationale Agentur zur Förderung der zivilen Atomenergie, warnt immer wieder, dass die Kämpfe rund um den Atomkomplex zur nuklearen Katastrophe führen können.

 

Risiken und Gefahren bei Zwischenlagerung hochradioaktiver Atomabfälle? Für Bayerns Verwaltungsgerichtshof ist alles sicher

Im Krieg Russlands gegen die Ukraine zeigt sich rund um den größten europäischen Atomkomplex mit sechs Reaktoren und benachbarten Atommülllagern der nukleare Wahnsinn. Atomenergie in Verbindung mit Terror, mit Krieg und Destabilisierung inklusive Cyber-Risiken. International wachsen die Risiken. Dennoch urteilt der bayerische Verwaltungsgerichtshof in der letzten Woche, dass die weitere Zwischenlagerung hochradioaktiven Atommülls in Castorbehältern in Gundremmingen nicht zu beanstanden ist und die Genehmigung des dortigen Standortlagers in kraft bleibt. Obwohl Sicherheitsbewertungen im Zusammenhang mit Anti-Terror-Maßnahmen in Teilen auch dem Gericht nicht zugänglich sind, sind die Richter in München der Auffassung, dass die staatlichen Verantwortlichen beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BaSE) sowie die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) alle Vorsorge- und Schutz-Maßnahmen nach dem Gesetz getroffen hätten, die gegen Angriffe von außen oder hinsichtlich technischer Risiken erforderlich wären. Aber reicht das? Zuletzt hatte eine Atomgesetzänderung die Rolle der staatlichen Atombehörden gegenüber den Gerichten gestärkt und deren Kontrollbefugnisse eingeschränkt.

Nach dem Urteil zur Zwischenlagerung hochaktiver Abfälle in Brunsbüttel, mit dem es zu einer Aufhebung der dortigen Genehmigung kam, hat der Bundestag eigens das Atomgesetz geändert und ausdrücklich gegenüber Bürger:innen und Gerichten die Entscheidungskompetenzen der staatlichen Kontrollbehörden erhöht und gestärkt. Die Gerichte müssen demnach akzeptieren, wenn Behörden aus Gründen des Geheimschutzes den Gerichten entsprechende Unterlagen und Nachweise verweigern und die eigenständige Prüfung unterbinden. Diese neue Rechtslage hatte auch erhebliche Relevanz für das Verfahren, das Kläger aus der Umgebung des Atomstandorts in Gundremmingen bei Augsburg angestrengt hatten.

Tatsächlich haben bundesdeutsche Behörden und Betreiber aufgrund erhöhter Sicherheitsrisiken und Gefährdungslagen bauliche und andere Nachrüstungen an den bestehenden Zwischenlagern für hochradioaktive Abfälle angeordnet. Ob diese ausreichend sind, ist allerdings umstritten. Während rund um die Zwischenlager-Bauten Wände verstärkt werden, bleiben die Dächer der Lagerhallen wie sie sind. Ob aber die Schutzmauern ausreichend sind, ist kaum zu überprüfen, weil diese so genannten Härtungen allesamt unter Geheimschutz erfolgen und unabhängig nicht überprüft werden können.

An über 15 Standorten in Deutschland sind diese inzwischen (teilweise) umgesetzt oder sogar noch in der Genehmigung. In Lubmin können Nachrüstungen am Bestand nicht erfolgen, ein Neubau ist im Schneckentempo im Genehmigungsverfahren.

In Brunsbüttel, wo die Genehmigung vor rund 10 Jahren vom Gericht aufgehoben wurde, ist bis heute weder eine neue Genehmigung erteilt noch sind Nachrüstungen umgesetzt. Dabei hat sich dort die Gefahrenlage noch mal verschärft, weil dort nun auch noch ein hochexplosiver LNG-Terminal unweit vom Zwischenlager die Risiken erhöht. Hinzu kommt: Die Zwischenlagerung dieser Abfalle wird nicht wie jahrelang versichert, 40 Jahre dauern, sondern vermutlich 100 Jahre oder länger. Grund: Die Suche nach einem Endlagerstandort und der dann anschließende unterirdische Ausbau wird erheblich länger dauern, als bislang angenommen.

Zuletzt hatte beispielsweise der BUND auf Mängel bei der Zwischenlagerung hochradioaktiver Atomabfälle in einer Studie hingewiesen.

Doch  obwohl angesichts der zunehmenden Konflikte und Krisen bis hin zum Krieg die Risiken für Atomanlagen steigen und die verlängerten Zwischenlagerzeiten Hinweise liefern, dass es Nachrüstungsbedarf gibt, vertraut der Verwaltungsgerichtshof in Bayern den Versicherungen preußischer Genehmigungsbehörden in Berlin.

  • Das schriftliche Urteil des VG München vom 8. April 2024 ist hier als PDF.

Dokumentation: PM des Verwaltungsgerichtshofs zum Urteil

München, 12. April 2024
Pressemitteilung
BayVGH: Atommüll-Zwischenlager in Gundremmingen
darf weiter genutzt werden
Mit Urteil vom 8. April 2024 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH)
entschieden, dass die atomrechtlichen Genehmigungen für die Aufbewahrung
von Kernbrennstoffen im Standort-Zwischenlager auf dem Gelände des ehemali-
gen Kernkraftwerks Gundremmingen nicht aufgehoben werden müssen.
Ziel der fünf Kläger, die zwischen vier und elf Kilometer vom Zwischenlager ent-
fernt wohnen, war es, das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsor-
gung zur Aufhebung der atomrechtlichen Genehmigungen zu verpflichten.
Der BayVGH hat die Klagen nunmehr abgewiesen. Nach Auffassung des Ge-
richts ist die erforderliche Vorsorge gegen Schäden durch die Aufbewahrung von
Kernbrennstoffen (z.B. durch Störfälle im Lager, Materialermüdung) sowie der
erforderliche Schutz gegen sog. Einwirkungen Dritter (z.B. gezielte Angriffe von
außen, etwa durch Flugzeugabstürze) auf das Zwischenlager hinreichend ge-
währleistet. Die Einlagerung der Kernbrennstoffe in den CASTOREN sei für die
genehmigte Lagerdauer von 40 Jahren hinreichend sicher. Das Zwischenlager
müsse nicht eigens gegen den zufälligen Absturz eines schnell fliegenden, mit
Bomben bewaffneten Militärflugzeugs während eines Übungsflugs geschützt
werden, weil ein solches Szenario extrem unwahrscheinlich sei. Militärische
Übungsflüge mit „scharfen“ Bomben würden nur ganz ausnahmsweise und nicht
in der Region des Zwischenlagers durchgeführt. Mit Blick auf eventuelle zielge-
richtete Angriffe Dritter auf das Zwischenlager stützt das Gericht seine Beurtei-
lung auf verschiedene behördlich eingeholte und im gerichtlichen Verfahren erläu-
terte Gutachten. Selbst bei Einsturz des Lagergebäudes infolge eines absichtlich
herbeigeführten Absturzes eines großen Verkehrsflugzeuges (z.B. Airbus A380)
würden die CASTOREN laut Gutachten den auftretenden mechanischen und
thermischen Belastungen so weit standhalten, dass radioaktive Strahlung allen-
falls in äußerst geringem Umfang austreten würde. Durch die ab 2014 umgesetz-
ten baulichen Maßnahmen sei das Zwischenlager zudem so gut gegen das Ein-
dringen von Personen geschützt, dass unmittelbare Angriffe auf die CASTOREN,
etwa mit panzerbrechenden Waffen, bis zu dem Zeitpunkt ausgeschlossen seien,
bis die Polizei vor Ort sei und ihrerseits gegen die Angreifer vorgehen könne.
Gegen das Urteil können die Kläger Beschwerde gegen die Nichtzulassung der
Revision zum Bundesverwaltungsgericht einlegen.
(BayVGH, Urteil vom 8. April 2024, Az.: 22 A 17.40026)
Zur Verwendung durch die Medien bestimmtes nichtamtliches Dokument, das den BayVGH nicht bindet

Dokumentation der PM des Verein FORUM Gemeinsam gegen das Zwischenlager und für eine verantwortbare Energiepolitik e.V.

Pressemitteilung 12. April 2024

BayVGH hat die Klagen gegen die Betriebsgenehmigung des größten deutschen Atommülllagers abgewiesen

Umweltminister, wie wollen Sie die Menschen schützen? Die Richterinnen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs haben die Megagefahren des Zwischenlagers Gundremmingen nicht wahrhaben wollen. Jetzt muss die Staatsregierung endlich die Menschen schützen! Sie ist die atomrechtliche Aufsichtsbehörde.

Fünf Nachbarn hatten im August 2017 mit der Unterstützung unserer Bürgerinitiative gegen die Betriebsgenehmigung des Zwischenlagers Gundremmingen geklagt. Schon in der mündlichen Verhandlung am 7.12.23 vor dem obersten bayerischen Verwaltungsgericht, dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), war zu spüren, dass die zwei Richterinnen unsere Klage abweisen wollten.

Das Bild im Verhandlungssaal zeigte noch einmal den Atom-Goliath: Etwa fünf MitarbeiterInnen der Beklagten, des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) und ihre drei Anwälte der Kanzlei Becker Büttner Held (BBH). Mehrere Sachverständige vom TÜV Süd und TÜV Nord sowie der Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS). Mehrere Vertreter der Bundesgesellschaft für Zwischenlager, Vertreter des bayerischen Umweltministerium sowie der merkwürdigen Landesanwaltschaft. Der Atom-Goliath umfasste mehr als 30 Personen.

Bald wurde durch die Gesprächsführung der Vorsitzenden Richterin Gerda Zimmerer und auch die Einwürfe der Berichterstatterin Dr. Bettina Meermagen (der beisitzende Richters Florian Schlämmer zeigte sich neutral) klar, dass sie formaljuristische Gründe festmachen wollten, um unsere Klage abzuweisen. Unsere Klage sei nicht fristgerecht ausreichend begründet worden. Unsere Erwiderung, dass wir in der Klage auf Gefahren hingewiesen haben und dann die Vorlage der Akten gefordert haben, in denen laut BASE die Sicherheit des Zwischenlagers belegt würde, um unsere Klage dann substantiell begründen zu können, wurde von Frau Zimmerer weggewischt.

Die Aufsichtsverantwortung für die Atommülllagerung liegt beim Bay. Umweltminister

Nach dem Atomgesetz war das Bundesamt BASE Genehmigungsbehörde und hat der Landesumweltminister die Aufsicht. Im Verfahren wurde die Landesregierung durch die Landesanwaltschaft vertreten. Diese äußerte ausdrücklich ihre Zustimmung zur Atommülllagerung.

Die Gefahren der Atommüll-Lagerung in Gundremmingen und in den 15 anderen oberirdischen Zwischenlagern mit hochradioaktiven AKW-Abfällen

  • Die Gefahr überraschender Terrorangriffe ist weltweit größer geworden. Stand schon bei unseren schriftlichen Einwendungen gegen die Errichtung des Gundremminger Zwischenlagers im Frühsommer 2001 – also vor dem wahnsinnigen Anschlag mit Flugzeugen auf das New Yorker Welthandelszentrum – die Sorge vor Anschlägen an oberster Stelle, so steigern viele nachfolgende Ereignisse noch unsere Sorgen. Zuletzt die plötzliche Attacke der Hamas (wobei das Verhalten Israels seit Jahren das Pulverfass durch Drangsalieren der Palästinenser und Verweigern einer Zweistaatenlösung gefüllt hatte). Davor der imperialistische Angriff Russlands auf die Ukraine, was zu einem für viele von uns nicht mehr für möglich gehaltenen Krieg in Europa geführt hat. Wobei auch erstmals in der Geschichte ein AKW militärisch besetzt wurde. AKW und ihre Atommülllager sind Atomminen, in denen unvorstellbar viel Radioaktivität steckt. Damit können Landkreise und Regionen verstrahlt und unbewohnbar gemacht werden.
  • Schon bald nach dem um die Jahreswende 2005/2006 ergangenen ersten Urteil des BayVGH wurden Ablehnungsbegründungen des Gerichts gegenstandslos. So hatte das Gericht argumentiert, dass ein absichtlicher Flugzeugabsturz ausgeschlossen werden könne, da eine Entführung durch die Kontrollen am Flughafen verhindert würde und dann auch noch das Luftsicherheitsgesetz den Abschuss eines entführten Flugzeugs ermögliche.

Doch im Mai 2007 deckte die EU-Kommission durch ihre Inspekteure auf, dass am Münchner Flughafen kein einziger Einschmuggeltest von Waffen entdeckt wurde. Ähnlich später am Frankfurter Flughafen. Schon wenige Wochen nach dem Münchner Urteil wurde zudem vom Bundesverfassungsgericht beschlossen, dass die Ermächtigung im neuen Luftsicherheitsgesetz zum Abschießen von zivilen Flugzeugen, verfassungswidrig ist.

  • Den kriegerischen Staaten und auch ihren Terroristen verfügbaren Waffen wurden in den letzten Jahren präziser, weitreichender und explosiver. Es gibt keine Untersuchungen, die die Sicherheit von Zwischenlagern und Castoren beim Angriff mit solchen Waffen belegen würden.
  • Immer brisanter werden auch die Hackerangriffe. Damit können geheime Informationen eingesehen und Sicherheitssysteme manipuliert werden. Im Jahr 2010 berichteten Medien, dass bei einem Cyber-Manöver der Nato es gelungen sei, eins von zwölf angegriffenen AKW zu sprengen.
  • Das Zwischenlager in Gundremmingen soll ebenso wie die anderen ZL in Deutschland bis ins nächste Jahrhundert bestehen. Dann frühestens kann nach Planung der Bundesgesellschaft für Endlagerung ein tiefengeologisches Endlager die Castoren aus den ZL „entsorgen“.
  • Klarstellung: Die Landesanwaltschaft, die von sich sagt, sie sei die Vertreterin des öffentlichen Interesses, aber in Wirklichkeit die Landesregierung vertritt, sagte gegen Ende der Verhandlung, sie schließe sich den Ausführungen des beklagten Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) voll umfänglich an.

 

 

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