Atommülllager-Suche: Bundestag benennt Mitglieder des Nationalen Begleitgremium

Das kommt nicht oft vor: Gemeinsam mit den Berichterstattern der anderen Bundestagsfraktionen hat Hubertus Zdebel den Antrag zur Benennung der Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums für die kommende Suche nach einem Atommülllager für hoch radioaktive Abfälle auf den Weg gebracht. Heute Mittag wird der Bundestag über den gemeinsamen Vorschlag entscheiden (PDF).

Als Reaktion auf Vorschläge aus der im Juli beendeten Arbeit der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ hatte der Bundestag noch vor der Sommerpause das Nationale Begleitgremium als Einrichtung der Öffentlichkeitsbeteiligung für die weitere Suche nach einem Atommülllager auf den Weg gebracht. Neben den sechs von Bundestag und Bundesrat zu ernennenden Mitgliedern wurde drei weitere Personen aus der Gesamtbevölkerung per Zufallsverfahren mit dem Instrument einer Planungszelle ausgewählt. Zwei BürgervertreterInnen sowie ein weiteres Mitglied für die Jugend werden die Arbeit des nun eingerichteten NBG künftig verstärken.

  • Die Mitglieder des NBG: Bettina Gaebel aus Ebenhausen (bei München) und Herr Prof. Dr. Hendrick Lambrecht aus Karlsruhe vertreten künftig die BürgerInnen. Frau Jorina Suckow aus Hamburg wird für die Jugend künftig im neuen NBG dabei sein. Außerdem im NBG vertreten sein werden: Klaus Töpfer, Klaus Brunsmeier (BUND), Prof. Dr. Armin Grunwald, (Technikfolgenabschätzung Karlsruhe), Dr. Monika Müller (Evangelische Akademie Loccum), Prof. Dr. Kai Niebert (Deutscher Naturschutzring) und Prof. Dr. Miranda Schreurs (Politikwissenschaftlerin München).

Zdebel: „Die Instrumente der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der kommenden Suche nach einem Atommülllager für hoch radioaktive Abfälle zu stärken, ist eine wichtige Angelegenheit. Daher habe ich mich immer für dieses Nationale Begleitgremium eingesetzt. Die Instrumente einer guten und mit starken Rechten ausgestatteten Öffentlichkeitsbeteiligung  sind im bestehenden Standortauswahlgesetz (StandAG) äußerst mangelhaft und auch die Ergebnisse der „Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ hat viele Lücken nicht geschlossen. Auch in diesem Sinn hat die Kommission nicht die erforderlichen Konsequenzen aus den Erfahrungen mit Gorleben gezogen. Das war einer der Punkte, warum ich als Mitglied der Kommission dem Abschlussbericht nicht zugestimmt und ein Sondervotum abgegeben habe. Es wird jetzt in den nächsten Monaten darauf ankommen, bei der  Umsetzung dieser Kommission-Ergebnisse bei der Novellierung des StandAG weitere Verbesserungen einzubringen. Das jetzt ernannten Nationale Begleitgremium wird hoffentlich dabei helfen können, die Rechte der BürgerInnen im kommenden Suchverfahren ein wenig zu stärken!“

In der gemeinsamen Pressemitteilung von Steffen Kanitz (CDU), Matthias Miersch (SPD), Sylvia Kotting-Uhl (Grüne) und Hubertus Zdebel (Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE) heißt es:

Endlagersuche – Frühzeitiger Start des Nationalen Begleitgremiums ist wichtiger Schritt für Vertrauensaufbau

Anlässlich der heutigen Benennung von sechs Mitgliedern für das Nationale Begleitgremium erklären die Berichterstatter Steffen Kanitz (CDU), Matthias Miersch (SPD), Hubertus Zdebel (DIE LINKE.) und die Berichterstatterin Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Mit der heutigen Benennung der ersten sechs Mitglieder für das Nationale Begleitgremium wird ein weiterer Schritt zum Start der kommenden Endlagersuche gemacht. Wir freuen uns sehr über die Zusammensetzung dieses für den Endlagersuchprozess so wichtigen Gremiums. Es ist gelungen, sechs Persönlichkeiten für das Nationale Begleitgremium zu gewinnen, denen wir gemeinsam die schwere Aufgabe des notwendigen Vertrauensaufbaus zutrauen. Es war eine vorrangige Forderung der an der Arbeit der Endlagerkommission beteiligten Bürgerinnen und Bürger, das Nationale Begleitgremium frühzeitig einzusetzen und mit Zufallsbürgern zu ergänzen. Da auch die drei Zufallsbürgerinnen und -bürger schon gefunden sind, kann das NBG jetzt zügig seine Arbeit aufnehmen.

Die benannten gesellschaftlichen Vertreterinnen und Vertreter zeichnen sich aus durch ihr langjähriges Engagement im Interesse der Öffentlichkeit und des Umweltschutzes:

Prof. Dr. Klaus Töpfer ist weltweit bekannt durch jahrzehntelanges politisches Engagement in Umwelt- und Energiefragen. Klaus Brunsmeier aus dem Bundesvorstand des BUND hat durch seine Mitarbeit bereits die Endlagerkommission kritisch mitgestaltet. Prof. Dr. Armin Grunwald, ebenfalls Mitglied der Endlagerkommission, hat als Philosoph und Experte für Technikfolgenabschätzung einen Blick auf die ethisch-moralischen Fragen einer Endlagersuche. Dr. Monika Müller hat sich in der Evangelischen Akademie Loccum in Niedersachsen seit Jahren als neutrale Vermittlerin im Endlagerkonflikt ausgezeichnet und genießt bei Befürwortern wie Kritikern der Endlagersuche hohes Ansehen. Prof. Dr. Kai Niebert gibt als Präsident des Deutschen Naturschutzrings den Umweltverbänden und Initiativen Stimme, Prof. Dr. Miranda Schreurs bringt mit ihrer Expertise die internationalen Erfahrungen in der Endlagersuche aus politikwissenschaftlicher Sicht mit in das Gremium.

Hintergrund: Den ersten Schritt zur frühzeitigen Einsetzung des Nationalen Begleitgremiums unternahmen Bundestag und Bundesrat im Juni 2016 mit der Verabschiedung des ersten Änderungsgesetzes des Standortauswahlgesetzes. Sie beschlossen die Einsetzung in einer zunächst kleineren Besetzung von neun Personen. Mit der Benennung der NBG-Mitglieder wird dieser Beschluss nun umgesetzt.

Link zum Wahlvorschlag: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/103/1810377.pdf

Braunkohleausstieg in Brandenburg und NRW erfordert umfassendes Strukturanpassungsprogramm

MdB-HubertusZdebl-KlimaCampRheinland2016-13„Seit einiger Zeit geistern Meldungen über geplante Strukturfonds für die Lausitz durch die Medien. Mit konkreten Aussagen über die geplanten Maßnahmen und die vorgesehene finanzielle Summe lässt die Bundesregierung aber immer noch auf sich warten“, so der Münsteraner Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) zu einer parlamentarischen Kleinen Anfrage seiner Fraktion an die Bundesregierung, in der nach den geplanten Haushaltsmitteln der Bundesregierung für Strukturanpassungsmaßnahmen in den Braunkohleregionen gefragt wird.

Zdebel weiter: „Klar ist: Braunkohle schadet dem Klima, ein Ausstieg ist dringend notwendig. Der Braunkohleausstieg darf aber nicht zulasten der Beschäftigten gehen. RWE, Vattenfall und Co. haben jahrelang satte Gewinne eingestrichen und dabei die Energiewende verpennt. Die Energiekonzerne dürfen nun nicht aus der Verantwortung entlassen werden.

Während für die Lausitz nun immerhin von ersten Plänen für einen Strukturfonds mit von Bund und Ländern bereitgestellten Mitteln die Rede ist, tut sich in NRW nichts derartiges. Dabei stehen im rheinischen Braunkohlerevier drei der fünf Kraftwerke mit dem höchsten CO2-Ausstoß in Europa. Mit der Kleinen Anfrage haken wir deshalb auch bezüglich der Pläne in NRW bei der Bundesregierung nach. Der Braunkohleausstieg muss umgehend in die Wege geleitet und sozialverträglich umgesetzt werden!“

Bundesregierung will Fracking-Forschung mit 4,75 Millionen Euro subventionieren

Keine Haushaltsmittel für die Fracking-Kommission!

Foto7 b„Letztes Jahr wollte die Bundesregierung die Fracking-Forschung mit vier Millionen Euro subventionieren. Jetzt sind es im Haushalt gut versteckte 4,75 Millionen, wie die Bundesregierung auf meine Anfrage zugeben musste. Darunter sind auch Mittel für die überwiegend mit frackingfreundlichen Mitgliedern besetzten Expertenkommission“, kritisiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE), Obmann seiner Fraktion im Umweltausschuss. „Dies ist eine skandalöse, indirekte Subventionierung der Konzerne. Das wollen wir unterbinden und haben einen Antrag auf Streichung der Mittel gestellt.“

Zdebel weiter: „Die CDU/CSU-SPD- Bundesregierung will Fracking im Schiefer- und Kohleflözgestein vorantreiben. Dazu hat sie die Einrichtung einer sogenannten ‚Expertenkommission‘ beschlossen, die Fracking-Forschungsprojekte begleiten und den Boden für Fracking in allen Gesteinsschichten bereiten soll. Schon jetzt ist klar, dass diese Kommission überwiegend mit frackingfreundlichen Mitgliedern besetzt sein wird. Für die Einrichtung und den Geschäftsbetrieb einer Geschäftsstelle dieser Expertenkommission sind im Entwurf des Haushaltsplans Gelder in Höhe von 250.000 Euro für das Jahr 2017 vorgesehen. Ich spreche mich klar gegen die Finanzierung dieser Fracking-Kommission aus Haushaltsmitteln des Bundes aus. Diese Kommission darf keinen Euro aus Steuermitteln erhalten.

Für einen wissenschaftliche Begleitprozesses im Rahmen eines Forschungsplans werden im Entwurf des Haushaltsplans für das Jahr 2017 Gelder in Höhe von 4 Millionen Euro eingeplant. Diese Gelder werden jährlich aufgewendet. Dies ist eine skandalöse, indirekte Subventionierung der Konzerne.

Für den jeweiligen Dialogprozess von Fracking-Vorhaben vor Ort werden Gelder in Höhe von etwa 500.000 Euro eingeplant. Da absehbar ist, dass diese Gelder für die Akzeptanzschaffung für Fracking eingesetzt werden, werden hier Projekte finanziert, von denen lediglich die Energiekonzerne profitieren, an denen aber kein volkswirtschaftliches und energiepolitisches Interesse besteht. Es kann nicht Aufgabe des Staates sein, dies zu finanzieren. Fracking ist eine teure und unbeherrschbare Risikotechnik und muss ohne Ausnahmen verboten werden.“

Die Information der Bundesregierung vom 10.10.2016 zur geplanten Subventionierung der Fracking-Forschung ist hier; der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Streichung der Mittel ist dort zu finden.

Erdbeben in niedersächsischer Gasförderregion: Bundes- und Landesregierung müssen Risiken durch Fracking endlich ernst nehmen

P1010140In der Gasförderregion im Landkreis Vechta hat erneut die Erde gebebt. Dazu erklärt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) und Obmann seiner Fraktion im Umweltausschuss: „Bundes- und Landesregierung müssen das Erdbebenrisiko endlich ernst zu nehmen, statt die Gefahr weiterhin klein zu reden. Die Gefahr wird noch zunehmen, wenn in Niedersachsen nach den Plänen der Bundesregierung Tight-Gas-Fracking stattfinden wird.“

Zdebel weiter: „Die Erdgasförderung, insbesondere Fracking, sowie die Verpressung von Lagerstättenwasser können Erdbeben hervorrufen. Diese Erkenntnis ist nicht neu und von wissenschaftlichen Studien, z.B. aus den USA, bekannt. Die Zunahme von Erdbeben in niedersächsischen Erdgasfördergebieten zeigt, dass Industrie und Politik die Risiken bisher einfach ignoriert haben. Die Erdgaskonzerne, die jetzt mit allen Mitteln Fracking durchsetzen wollen, haben jahrelang einen Zusammenhang der Erdbeben mit ihrer Gasförderung abgestritten.

In Kanada hat Fracking ein Erdbeben der Stärke 4,4 ausgelöst, wie die kanadische Regulierungsbehörde für die Erdöl- und Gasindustrie bekannt gab. Auch in Deutschland hat das Landesbergamt (LBEG) in Niedersachen zugegeben, dass die Erdgasförderung in den Förderregionen eine drastische Zunahme von Erdbeben verursacht hat. Und damit nicht genug: Das LBEG geht davon aus, dass durch die Erdgasförderung weitere Erdbeben vorprogrammiert sind. Was wird erst passieren, wenn nach den Plänen der Bundesregierung auch noch Fracking eingesetzt wird?“

Fracking-Verbot über den Landesentwicklungsplan NRW steht auf tönernen Füßen

27132839454_f5244f10fa_oBei der Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes NRW zur Neufassung des Landesentwicklungsplans (LEP NRW) stand das Thema Fracking-Verbot auf der Agenda. Hierzu erklärt Hubertus Zdebel, Mitglied des Bundestages und Obmann der Fraktion im Umweltausschuss:

„Die Stellungnahmen der Sachverständigen haben deutlich gemacht, dass das von Hannelore Kraft vollmundig versprochene Verbot von Fracking über den Landesentwicklungsplan verfassungsrechtlich umstritten ist. Auf dem Klageweg könnte eine entsprechende Festlegung gekippt werden. Statt ein ausnahmsloses Verbot von Fracking durch das Bundesrecht einzufordern, hat die SPD-Grünen-Landesregierung Mitte des Jahres im Bundesrat dem Pro-Fracking-Recht der CDU/CSU-SPD-Bundesregierung zugestimmt und als guten Kompromiss gelobt. Spätestens jetzt wird deutlich, dass dies unverantwortlich war.

Die Anhörung im Landtag hat zudem gezeigt, dass das von Kraft versprochene Fracking-Verbot für NRW entgegen aller Bekundungen der SPD-Grünen-Landesregierung löchrig wie ein Schweizer Käse ist. Öl kann in jeder Gesteinsschicht mittels Fracking gefördert werden. Bei der Aufsuchung und Gewinnung von Gas aus Tight-Gas-Reservoirs, spezifischen Sandsteinformationen, ist der Einsatz der Fracking-Technik uneingeschränkt möglich. Und Erkundungsbohrungen und wissenschaftliche Bohrungen sind selbst im Schiefer- und Kohleflözgestein möglich. Damit wird der Weg für die vier Fracking-Forschungsvorhaben geebnet, die von der Bundesregierung geplant sind.

Ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen ist letztlich nur durch Änderung des Bundesberggesetzes und weiterer wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften auf Bundesebene erreichbar. Dafür setzt sich DIE LINKE schon seit langem ein.“

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