DIE LINKE beantragt sofortigen Beginn des Kohleausstiegs – Planungssicherheit statt Energiewende-Chaos!

Am kommenden Donnerstag (01. Juni 2017) berät der Bundestag einen Antrag der Fraktion DIE LINKE, in dem das Konzept eines geordneten Ausstiegs aus der Kohleverstromung weiterverfolgt und konkretisiert wird. „Der Kohleausstieg soll gesetzlich fixiert noch in diesem Jahr eingeleitet werden und 2035 beendet sein“, so Hubertus Zdebel, Münsteraner Bundestagsabgeordneter der Linken und Obmann seiner Fraktion im Umweltausschuss.

Zdebel weiter: „In offiziellen Verlautbarungen bekennt sich die Bundesregierung zum Klimaschutz und den Zielen des Pariser Klimaabkommens. Doch durch ihre Hinhaltetaktik verursacht sie nur Chaos und Verunsicherung. Seit Jahren wird über den Kohleausstieg debattiert, doch CDU/CSU und SPD konnten sich bis heute nicht zu einer einzigen verbindlichen Zusage durchringen. Für Bundesumweltministerin Hendricks (SPD) ist der Strukturwandel ‚absehbar‘, aber offensichtlich nicht planbar. Auf diese Weise geschieht der Kohleausstieg schleichend und unkontrolliert, er geht zu Lasten der Belegschaften. Damit erweist sich auch das Argument der Sozialdemokratie, die Arbeiterinnen und Arbeiter nicht im Stich lassen zu wollen, als vorgeschoben. Genau das tut sie nämlich, indem sie die Entwicklung den Geschäftsinteressen der Konzerne überlässt. Diese kürzen ihren Beschäftigten seit Jahren die Gehälter zusammen, um ihre ökonomische Schieflage zu kompensieren.

DIE LINKE will stattdessen einen verbindlichen Plan für einen sofortigen Kohleausstieg bis spätestens 2035 festlegen, damit in den betroffenen Regionen endlich Planungssicherheit herrscht. Wir fordern die planmäßige Stilllegung von Kraftwerksblöcken auf der Basis von blockscharfen Restlaufzeiten bzw. Reststrommengen. Außerdem wollen wir den Neubau von Kohlekraftwerken und den Neuaufschluss von Tagebauen verbieten. Um den Ausstieg sozialverträglich zu gestalten, fordern wir einen Strukturwandelfonds des Bundes in Höhe von jährlich mindestens 250 Mio. Euro. Die Profiteure des Kohleabbaus, allen voran der Energiekonzern RWE, müssen für die Folgekosten des Kohleausstiegs aufkommen, etwa durch eine Förderabgabe und Einzahlungen in einen Nachsorgefonds.

Mit unserem Antrag liefern wir belastbare Zahlen, statt um den heißen Brei herum zu reden. Im Gegensatz zu den Grünen formuliert DIE LINKE nicht nur einen konkreten Ausstiegsplan, sondern auch konkrete Vorschläge, wie ein Kohleausstieg zulasten der Belegschaften vermieden werden kann.“

Stilllegung der Uranfabriken Gronau und Lingen: BMUB antwortet auf Nachfrage von Zdebel

Stilllegung der Uranfabriken in Lingen und Gronau. Die Ärzteorganisation IPPNW und Greenpeace hatten jüngst Rechtsgutachten vorgelegt, auf welcher Basis diese bislang vom Atomausstieg ausgeklammerten Atomanlagen abgeschaltet werden können. Hubertus Zdebel, Obmann der Bundestagsfraktion DIE LINKE und Sprecher für Atomausstieg hatte diese dem Umweltausschuss zur Kenntnis gegeben und das Bundesumweltministerium um eine Stellungnahme geben. Die liegt nun vor.

Bis Ende Juni soll demnach die vom BMUB beauftragte Rechtsprüfung durch die Anwälte Prof. Dr. Wolfgang Ewer und Dr. Sabine Konrad auf dem Tisch liegen. In der Stellungnahme des BMUB heißt es: „Die zu untersuchende Fragestellung lautet: „Ist eine rechtssichere Beendigung des Betriebs der Urananreicherungsanlage in Gronau sowie der Brennelementefertigung durch den Bundesgesetzgeber im Einklang mit dem Verfassungsrecht, mit dem Völkerrecht und mit dem Europarecht und unter vertretbaren schiedsverfahrensrechtlichen Risiken möglich?“ Das Rechtsgutachten soll Ende Juni 2017 erstattet werden. Es schließt sich an das am 28. Dezember 2016 von Prof. Ewer erstattete Rechtsgutachten zur Genehmigung für die Ausfuhr von Kernbrennstoffen nach Belgien und Frankreich an.“

Zur Frage, wie das BMUB das von Ulrich Wollenteit im Auftrag von Greenpeace verfasste Gutachten, heißt es:

„Greenpeace veröffentlichte am 10. Mai 2017 eine 19-seitige „Kurzgutachterliche Stellungnahme“ der Rechtsanwaltskanzlei Günther, Hamburg, erstellt von Herrn Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit, vom 26. April 2017. Diese behandelt im Wesentlichen die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der gesetzlichen Beendigung der Urananreicherung und der Brennelementefertigung in Deutschland. Die Stellungnahme verweist auf Produktionsgefahren und die zulässige Begrenzung der Laufzeiten von Kernkraftwerken sowie auf Proliferationsgefahren und kommt zu dem Ergebnis, dass eine gesetzliche Beendigung zulässig ist.

Die kurzgutachterliche Stellungnahme von Dr. Wollenteit verdeutlicht die Notwendigkeit einer gründlichen rechtlichen Begutachtung der Frage, inwieweit eine gesetzliche Beendigung der Urananreicherung und der Brennelementefertigung in Deutschland rechtssicher möglich ist unter Einbeziehung des Europa-/EURATOM-Rechts und des Vertrages von Almelo als Rechtsgrundlage der URENCO Ltd. sowie gegebenenfalls sich für die Bundesrepublik ergebende Risiken der Inanspruchnahme vor internationalen Schiedsgerichten. Antworten auf diese Fragen soll das vom BMUB bei Prof. Dr. Wolfgang Ewer und Dr. Sabine Konrad in Auftrag gegebene Rechtsgutachten liefern.“

Außerdem teilt das BMUB in der Stellungnahme mit, dass inzwischen die Umweltministerkonferenz in einem Beschluss die Bundesregierung aufgefordert hat, die „erforderlichen gesetzlichen Maßnahmen zur rechtssicheren Beendigung des Betriebs der Anreicherungsanlage einzuleiten“ sowie die „Stilllegung der Urananreicherungsanlage Gronau und die Brennelementefertigung (in Lingen) in ihre Atomausstiegsstrategie aufzunehmen“.

„Die 86. Umweltministerkonferenz der Länder hat unter Hinweis darauf, dass der Betrieb vieler grenznaher ausländischer Kernkraftwerke aufgrund ihres Alters und ihrer technischen Auslegung mit erhöhten Risiken verbunden sei, am 17. Juni 2016 folgenden Beschluss gefasst:

„Die Umweltministerkonferenz erinnert an die Bundesratsbeschlüsse Drucks. 340/11 und 390/15 zur Stilllegung der Urananreicherungsanlage Gronau, mit denen die Bundesregierung aufgefordert wurde, die erforderlichen gesetzlichen Maßnahmen zur rechtssicheren Beendigung des Betriebs der Anreicherungsanlage einzuleiten. Dementsprechend bitten die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder die Bundesregierung darum, die Stilllegung der Urananreicherungsanlage Gronau und die Brennelementefertigung in ihre Atomausstiegsstrategie aufzunehmen.“

Auch in der Öffentlichkeit wird im Zusammenhang mit Sicherheitsbedenken hinsichtlich des Betriebs belgischer und französischer Kernkraftwerke und den von einer Bundesbehörde erteilten Genehmigungen zur Ausfuhr von für diese Kernkraftwerke bestimmten Kernbrennstoffen die Frage aufgeworfen, ob die Bundesrepublik Deutschland weiterhin zulassen soll, dass grenznahe belgische und französische Kernkraftwerke mit in Deutschland hergestellten Kernbrennstoffen versorgt werden.“

Fracking in NRW: Zdebel fordert Nein zu Verlängerung der Aufsuchungserlaubnis der RWTH Aachen

„Der vorgelegte Verlängerungsantrag der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen zur Aufsuchung von Erdgas in ihren Claim CBM-RWTH ist in jeder Hinsicht inakzeptabel. Ich fordere die Bezirksregierung Arnsberg als zuständig Bergbehörde auf, den Antrag umgehend abzulehnen.“ erklärt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE), Obmann seiner Fraktion im Umweltausschuss. „Der vorgelegte Antrag ist derartig vage formuliert, dass Fracking im Kohleflözgestein zukünftig nicht ausgeschlossen ist. Es könnte bloß anders bezeichnet werden. Hierfür spricht schon, dass die Hochschule einerseits ausführt, dass ihre Forschungsziele bezüglich des Vorhabens und das Arbeitsprogramm angeblich vollständig überarbeitet werden mussten. Andererseits sucht man ein geändertes Arbeitsprogramm im Antrag vergeblich. Und auch die unscharfen Begriffsbildungen wie ‚minimalinvasive Maßnahmen‘ und ‚Auflockerung der Kohleflöze‘ lassen der RWTH jede Freiheit.“

Kritik äußert Zdebel nicht nur an der Taktik der RWTH Aachen, sondern auch an der Bezirksregierung: „Es ist befremdlich, dass die Bergbehörde aussagt, nichts genehmigen zu dürfen, was auf Fracking hinausläuft und gleichzeitig das Verfahren mit einer dreimonatigen Verlängerung der Aufsuchungserlaubnis und einer Beteiligung der Gemeinden auf der Grundlage unvollständiger Unterlagen vorantreibt. Denn Fracking könnte genau die Folge des Blankoschecks sein, den die RWTH beantragt hat. Deshalb muss die Bezirksregierung Arnsberg ihre eigenen Aussagen endlich ernst nehmen und umgehend einen Versagensbescheid erteilen.“

Rot-Grünes NRW: Geschäfte mit dem Super-GAU

„Belgische Risiko-Atommeiler wie in Tihange, betrieben mit Geld aus NRW und die bisherige rot-grüne Regierung schweigt dazu monatelang. Das ist einfach nur skandalös.“ Mit diesen Worten reagiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) auf Berichte, denen zufolge das Land NRW über seinen Pensionsfonds insgesamt 23,3 Millionen Euro in die französischen Energiekonzerne EDF und ENGIE investiert hat. EDF betreibt in Frankreich alle AKWs, darunter unter anderem die Risikomeiler Fessenheim und Cattenom. ENGIE betreibt über seine Tochterfirma Electrabel die belgischen Atomkraftwerke Doel und Tihange.

„Von Atomausstieg reden und am Atomgeschäft verdienen. So lautet das Fazit der Politik der rot-grünen Regierung in NRW. Diese Investitionen müssen jetzt umgehend abgezogen werden. Überall in der Bundesrepublik wird über Divestment diskutiert, darüber, Geld aus unverantwortlichen und umweltschädlichen Investitionen abzuziehen. Da kann es nicht sein, dass der Landtag NRW nicht hinschaut, wo das Land investiert. Die Geheimniskrämerei darüber, in welche Firmen das Land seine Geldanlagen steckt, muss umgehend beendet werden.“

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg seiner Fraktion kündigte an, die Bundesregierung zu befragen, ob auch sie weiterhin in Atombeteiligungen investiert.

Nachgefragt: URENCO-Uran und Unterstützung für US-Atomwaffen-Produktion?

Darf das zivile Atomunternehmen URENCO mit Zustimmung der Bundesregierung Uran an Atomkraftwerke liefern, in denen auch Tritium für die Sprengköpfe des US-Atomwaffenprogramms erzeugt wird? Dazu will die Bundesregierung bislang nichts sagen, streng vertraulich ist das. Damit lässt sich Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) nicht abspeisen. Daher hat er eine weitere mündliche Frage an die Regierung in dieser brisanten Geschichte auf den Weg gebracht.

Die Nutzung der Atomenergie ist offiziell streng nach „ziviler“ und militärischer Nutzung getrennt. Darüber wachen angeblich strengste Kontrollen der IAEO oder von EURATOM. Doch das „zivile“ Anreicherungsunternehmen URENCO sieht laut Berichten des US-Energieministeriums keine rechtlichen Probleme, Uran an Atomkraftwerke zu liefern, in denen nicht nur Strom, sondern auch noch Tritium hergestellt wird, mit dem die Sprengkraft der US-Atomwaffen vervielfältigt wird. Über die Tätigkeit der URENCO und dass dieses Unternehmen auch tatsächlich nur „zivilen“ Zwecken dient, wacht ein internationales Gremium, in dem auch die Bundesregierung mit Veto-Recht beteiligt ist. Auch dieser „Gemeinsame Ausschuss“ – so der Bericht es US-Energieministeriums – teile die Rechtsauffassung von URENCO. Hat also die Bundesregierung keine Probleme damit, dass URENCO mit seinen Uranlieferungen die Tritium-Erzeugung für US-Atomwaffen unterstützt?

Darüber hatte jüngst die Tagesschau berichtet und Hubertus Zdebel Dokumente veröffentlicht. Auf eine erste mündliche Frage reagierte die Bundesregierung schweigsam: Alles streng vertraulich, hieß es (siehe die Links dazu oben).

Jetzt hat Zdebel eine weitere schriftliche Frage auf den Weg gebracht. Er will von der Bundesregierung wissen:

„In welchen Atomkraftwerken des US-amerikanischen Betreibers Tennessee Valley Authority (TVA, bitte die einzelnen Anlagen und die jeweiligen Blöcke angeben) wird nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in den Kontrollgremien der URENCO nach den Verträgen von Almelo und Washington oder aufgrund anderer Informationen seit 2006 von URENCO angereichertes Uran eingesetzt und von welchem Unternehmen werden aus dem von URENCO gelieferten Uran die Brennelemente für den Einsatz in den TVA-Reaktoren nach Kenntnis der Bundesregierung hergestellt?“

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