„Jetzt muß Tihange abgeschaltet werden“ – Demonstration in Aachen

„Jetzt muß Tihange abgeschaltet werden“, fordert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE nach der neuerlichen Notabschaltung im Block 1 der maroden belgischen Reaktoren in Tihange. Der Abgeordnete unterstützt die Demonstration am kommenden Dienstag in Aachen, zu der das Bündnis „Stop Tihange“ aufruft. (Di, 22.12.2015 um 18 Uhr, Kundgebung am Elisenbrunnen, Aachen)

Bereits vor wenigen Tagen hatte er im Umweltausschuss des Bundestags vom Umweltministerium Aktivitäten zur Abschaltung des Riss-Reaktors Tihange 2 verlangt.

Inzwischen über 170.000 Menschen – darunter der Abgeordnete Hubertus Zdebel – rufen in einer Petition die belgische Regierung auf, die Rissreaktoren Tihange 2 und Doel 3 endgültig abzuschalten.

PS: Die Petition gegen den Neustart von Tihange 2 und Doel 3 läuft weiter Hier noch mal die die Kurzlinks:
http://change.org/tihange-doel-DE

Bitte ladet eure Freunde auch auf Facebook ein: https://www.facebook.com/events/1512723209056460/

Die aktuellsten und umfangreichsten Hintergrundinfos gibt es unter: https://kraz.ac/ und auf unserer Facebook Seite https://www.facebook.com/StopTihange/

Nein zum Atom-Wahnsinn: Belgischer Riss-Reaktor Tihange muss abgeschaltet bleiben!

Tausende von Rissen im Reaktordruckbehälter, deren Ursachen bislang nicht wirklich geklärt sind und die im Betrieb gewachsen sind: Dennoch soll der Block 2 des belgischen Atomkraftwerks in Tihange, unweit der deutschen Grenze, offenbar am Wochenende wieder in Betrieb genommen werden.

  • UPDATE nach der Notabschaltung im Block 1 von Tihange hier: „Jetzt muß Tihange abgeschaltet werden“ – Demonstration in Aachen

Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter aus NRW und Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE: „Die belgische Regierung spielt mit ihrer Zustimmung zum Wiederanfahren des AKW Tihange Atom-Roulette. Ich teile die Sorgen der inzwischen über 170.000 BürgerInnen im Länderdreieck Belgien, Niederlande und Bundesrepublik, die mit einer Online-Petition die endgültige Stilllegung dieses maroden Reaktors fordern! Die Bundesregierung, aber auch die Landesregierungen in NRW und Rheinland-Pfalz sollten jetzt entschieden widersprechen und darauf drängen, dass Tihange abgeschaltet bleibt.“

Bundesumweltministerium über die belgischen AKWs Doel und Tihange

Trotz tausender Risse in den Reaktordruckbehältern der belgischen Atommeiler Doel 3 und Tihange 2 hat die dortige Atomaufsicht FANC grünes Licht für die Wiederinbetriebnahme gegeben. Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE hatten zur Sitzung des Umweltausschusses am Mittwoch, den 2.12.2015 das Bundesumweltministerium um einen aktuellen Bericht gebeten.Im folgenden wird der schriftliche Bericht hier dokumentiert.

„Bericht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit / der Bundesregierung 01.12.2015
„Bericht zur Darstellung, in welcher Weise die zuständigen Behörden in Deutschland über die Befunde an den belgischen Anlagen in Doel-3 und Tihange-2 informiert wurden.“

Auf Antrag der Fraktion DIE LINKE

 

Im Juli und September 2012 wurden bei einer Sonderprüfung am Reaktordruckbehälter (RDB) der Kernkraftwerke Doel-3 und Tihange-2 mehrere Tausend Ultraschallanzeigen gefunden. Die belgische atomrechtliche Aufsichtsbehörde Federaal Agentschap voor Nucleaire Controle (FANC) informierte umgehend andere Aufsichtsbehörden und Sachverständigenorganisationen darüber und bat um Unterstützung bei der Bewertung. Das Bundesumweltministerium begrüßte die Entscheidung der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde FANC, sich zur Klärung der Befunde einer internationalen Diskussion zu stellen. FANC hatte für diesen Prozess Expertengruppen eingerichtet.

In diesen ersten Expertengruppen, die am 16. Oktober 2012 und am 8.-9. Januar 2013 getagt haben, war aus Deutschland die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) vertreten. Eingehende Diskussionen im Rahmen der Expertengruppen veranlassten die zuständige FANC, der Einschätzung des Betreibers zu folgen, dass es sich um Wasserstoff-induzierte Trennungen im Werkstoff, sogenannte Wasserstoffflocken, handele, die schon bei der Herstellung entstanden seien. Mit Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage in der Drucksache 17/12975 vom 04. April 2013 wurde der damalige Sachstand zu den Befunden dargestellt.
Im weiteren Verlauf wurde FANC neben den anerkannten belgischen Sachverständigen-Organisationen auch von weiteren internationalen Experten in der Bewertung unterstützt. Im diesem „International Review Board“ (IRB) wurden international anerkannte Experten durch die FANC „ad personam“ berufen. Im IRB war die GRS nicht vertreten. Die FANC berichtete in Abständen über die weitere Entwicklung an die Mitglieder der WENRA (Western Nuclear Regulators Association). Der WENRA gehören die Leiter sämtlicher europäischer atomrechtlicher Aufsichtsbehörden an. Die WENRA nahm schließlich die Erkenntnisse aus den beiden belgischen Anlagen zum Anlass, im Sommer 2013 eine Empfehlung für entsprechende Überprüfungen an den Reaktordruckbehältern der in Europa bestehenden Kernkraftwerke auszusprechen. Die Ergebnisse dieser Überprüfungen sind im Bericht vom 17. Dezember 2014 „Activities in WENRA countries following the recommendation regarding flaw indications found in Belgian reactors“ dargestellt (http://www.wenra.org/media/filer_public/2014/12/26/flaws_in_
rpv_feedback_2014-12-19.pdf).

Neben der Mitwirkung in der WENRA ist Deutschland – ebenso wie Belgien – in den für die nukleare Sicherheit und den Strahlenschutz zuständigen europäischen Gremien und Gruppen – wie etwa ENSREG (European Nuclear Safety Regulators Group) und HERCA (Heads of the European Radiological Protection Competent Authorities) – vertreten. Ein Austausch mit Belgien findet zudem auf internationaler Ebene unter Nutzung der multilateralen Organisationen IAEO und der OECD/NEA statt. Das Bundesumweltministerium hat auch im Rahmen dieser Möglichkeiten den regelmäßigen Dialog mit den belgischen Vertretern gesucht und bei entsprechenden Gelegenheiten die deutschen Besorgnisse, die sich im Zusammenhang mit dem Sicherheitszustand der grenznahen belgischen Anlagen ergeben, zum Ausdruck gebracht.
Am 17. November 2015 hat FANC seine Entscheidung zur Zustimmung zum Wieder- anfahren der Anlagen Doel-3 und Tihange-2 bekannt gegeben. FANC kommt nach einer Würdigung der ihr vorliegenden Unterlagen zu dem Schluss, dass die Integrität der Reaktordruckbehälter der beiden Anlagen für einen 40-jährigen Betrieb nachgewiesen sei. Für eine transparente Erläuterung der Entscheidung hat FANC umfangreiche Unterlagen veröffentlicht(http://www.fanc.be/nl/page/doel-3-tihange-2-indications-de-defauts-dans-l-acier-des-cuves/1488.aspx).

Das BMUB hatte schon Ende Oktober 2015 über seine Vorgehensweise für den Fall einer Zustimmung der Behörde zum Wiederanfahren entschieden. Die Entscheidung der FANC soll unter Einbindung der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) und des Ausschusses Druckführende Komponenten und Werkstoffe (DKW) der Reaktorsicherheitskommission (RSK) ausgewertet werden. Mit der Auswertung durch die GRS und der DKW wurde begonnen, Ergebnisse stehen derzeit noch aus.
FANC hat angekündigt ihre Entscheidungsgrundlage im Rahmen eines Workshops mit atomrechtlichen Aufsichtsbehörden im Januar 2016 erläutern zu wollen. Das Bundesumweltministerium begrüßt, dass die atomrechtliche Aufsichtsbehörde FANC sich einer internationalen Diskussion zu den Entscheidungsgrundlagen stellen wird. Das Bundesumweltministerium wird sich an dieser Erörterung aktiv beteiligen.“

Belgische Riss-Reaktoren in Doel und Tihange dauerhaft stilllegen!

Trotz tausender Risse in den Reaktordruckbehältern der belgischen Atommeiler Doel 3 und Tihange 2 hat die dortige Atomaufsicht FANC grünes Licht für die Wiederinbetriebnahme gegeben. Städte wie Aachen und Mönchengladbach in NRW, aber auch über 100.000 BürgerInnen fordern die dauerhafte Stilllegung dieser maroden Reaktoren. Der NRW-Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel unterstützt diese Forderungen und hat jetzt die Bundesregierung aufgefordert, im Umweltausschuss über die Sicherheitsüberprüfungen zu informieren. Die Sitzung findet morgen im Bundestag statt.

Auf Initiative der Fraktion DIE LINKE wird das Bundesumweltministerium auf der 69. Sitzung des Umweltausschusses „über die zahlreichen Riss-Befunde, die vorgenommenen Überprüfungen und die abschließenden Bewertungen bei den beiden belgischen Atomkraftwerken Doel (Block 3) und Tihange (Block 2) sowie über die Bewertung der Wiederinbetriebnahme der beiden Reaktoren“ informieren.

Hubertus Zdebel, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Umweltausschuss und Sprecher für Atomausstieg: „Tihange liegt dicht an der deutschen Grenze und zu Nordrhein-Westfalen. Zurecht machen sich die Bürgerinnen und Bürger große Sorgen, dass diese maroden Reaktoren trotz der Risse wieder ans Netz gehen sollen. Nicht nur wir von der Linken fordern angesichts dieser Risse und der damit verbundenen Risiken die endgültige Abschaltung. Viele Kommunalvertreter und auch CDU-Abgeordnete haben sich für die Stilllegung ausgesprochen. (Aachener Zeitung). Ich will jetzt wissen, was das Bundesumweltministerium in der Sache sagt und ob die Bundesregierung aktiv wird und sich die Abschaltung einsetzt.“

Bis heute sind die Ursachen für die Risse in den Reaktordruckbehältern (RDB) der beiden AKWs Doel und Tihange nicht aufgeklärt. Der RDB ist das „Herzstück“ eines Atomreaktors, in dem sich die hochradioaktiven Brennelemente befinden und in dem die nukleare Kettenreaktion stattfindet. Der RDB muss – insbesondere im Fall von Ausnahmesituationen wie Schnellabschaltungen – extremen Druckereignissen standhalten. Risse sind also eine massive Gefahr, weil sie auf Schwächungen des Reaktor-Stahls verweisen. Im Krisenfall könnte es zu einem Bruch des Reaktors kommen. Dann wäre der Super-GAU kaum noch aufzuhalten.

Nachbesserungen am Landesentwicklungsplan NRW zwingend erforderlich, um Fracking umfassend auszuschließen

HubertusZedebl-012„Entgegen dem Eindruck, den die SPD-Grünen Landesregierung in NRW hervorrufen will, wird Fracking im neuen Entwurf des Landesentwicklungsplans NRW (LEP NRW) nicht umfassend ausgeschlossen. Die Landesregierung präsentiert stattdessen eine Mogelpackung. Fracking im Sandgestein wäre demnach erlaubt. Erkundungsbohrungen, Probe- und Forschungsbohrungen sind in jedem Gestein erlaubt“, kritisiert der aus NRW stammende Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Umweltausschuss. „Dies ist exakt die Linie von SPD-Wirtschaftsminister Gerald Duin, der den systematischen Einstieg in Fracking plant. So kann Ministerpräsidentin Hannelore Kraft ihr Versprechen gegenüber der Bevölkerung nicht halten, Fracking im Bundesland nicht zuzulassen. Ich fordere die Landesregierung auf, nachzubessern und Fracking im Landesentwicklungsplan umfassend auszuschließen.“

Zdebel weiter: „Im LEP NRW wird Fracking lediglich für sogenannte ‚unkonventionelle Lagerstätten‘ ausgeschlossen. Nach den Vorstellungen der Landesregierung gehören hierzu nur Schiefergas- und Flözgasreservoirs. Insbesondere Sandgesteine werden zu den konventionellen Lagerstätten gezählt und damit für Fracking freigegeben. Erste Betreiber in NRW zielen schon auf das Sandgestein ab, so dass Fracking zur industriellen Gasförderung keineswegs ausgeschlossen ist. Gerade an der Grenze zu Niedersachsen, auf dessen Landesgebiet großflächige Sandsteinformationen liegen, ist mit gashaltigem Sandgestein zu rechnen.

Der Hinweis im LEP NRW, dass Fracking im Sandgestein ‚eine sichere Technologie‘ sei, ist grob irreführend. In Niedersachsen etwa wurde bereits in Sandgestein gefrackt – ohne dass dort jemals eine systematische Untersuchung auf Umweltschäden erfolgt wäre. Damit ist und bleibt Fracking auch in Sandgestein ein unkalkulierbares Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt.

Hinzu kommt, dass der LEP NRW Fracking selbst im Schiefergestein und Kohleflözen nicht vollständig ausschließt. Ausgeschlossen wird hier lediglich die ‚Gewinnung‘ von Erdgas, d.h. die industrielle Förderung. Nicht ausgeschlossen wird hingegen die ‚Aufsuchung‘. Dies sind Tätigkeiten zur Entdeckung oder Feststellung der Ausdehnung von Bodenschätzen. Sie umfassen etwa Erkundungsbohrungen, Probebohrungen und Forschungsbohrungen, bei denen dann aber auch Fracking zur Anwendung kommen kann.“

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