Entscheidung der NRW-Landesregierung zu Fracking ist schallende Ohrfeige für die Bundes-SPD

IMAG0058„Die NRW-Landesregierung um SPD-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft hat offensichtlich jede Hoffnung auf eine konsequente Haltung der SPD-Bundesminister und der Abgeordneten der Großen Koalition im Bund verloren. Statt auf eine Ablehnung des Pro-Fracking-Gesetzentwurfs der Bundesregierung zu setzen, sieht sie sich nun gezwungen, Fracking im NRW-Landesentwicklungsplan auszuschließen. Doch auch bei diesem Vorstoß ist unklar, ob er mit der nötigen Konsequenz erfolgt“, erklärt Hubertus Zdebel, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Umweltausschuss des Deutschen Bundestags zur aktuellen Entscheidung der SPD-Grünen Landesregierung in NRW.

Zdebel weiter: „Ohne Not hätte Hannelore Kraft die Entscheidung der NRW-Landesregierung nicht herbeigeführt. Sie hat gesehen, dass ihre Felle davon schwimmen und erkannt, dass sie ihr Versprechen gegenüber der Bevölkerung in NRW, Fracking im Bundesland nicht zuzulassen, ohne einen landespolitischen Alleingang nicht erfüllen kann. Die Maßnahme der Ministerpräsidentin ist eine schallende Ohrfeige für die Bundes-SPD. Vom Umfallen der Bundes-SPD und ihrer Zustimmung zum von der Bundesregierung eingebrachten Fracking-Erlaubnisgesetz in den nächsten Tagen kann daher ausgegangen werden. Der SPD ist die Gemeinsamkeit mit der CDU/ CSU offensichtlich wichtiger als der Schutz der Bevölkerung vor dem gefährlichen Gasbohren.

Das Vorgehen der Landesregierung wirft allerdings auch Fragen nach der Reichweite der Entscheidung auf. Sollten Probebohrungen erlaubt sein, wäre das der erste Einstieg in die Anwendung der Fracking-Technik in NRW. Ich fordere die Landesregierung auf, zu erklären, ob Fracking durch die Hintertür einer angeblich wissenschaftlichen Erforschung der Weg geebnet werden soll.

Zudem kann der Vorstoß der Landesregierung Fracking nicht sicher ausschließen. Wechselt die Landesregierung, kann der Landesentwicklungsplan schnell geändert werden und der Weg für Fracking damit frei gemacht werden. Der notwendige Schutz der Bevölkerung und der Umwelt kann nur durch ein bundesweites Fracking-Verbot ohne Ausnahmen, das im Bundesberggesetz zu verankern ist, durchgesetzt werden. Dafür wird sich DIE LINKE weiter einsetzen.“

Bundesregierung, eine Strafanzeige und die Castoren in Jülich

Über eine Strafanzeige zum Verdacht des rechtswidrigen Umgangs mit hochradioaktiven Atombrennstoff in Jülich hat der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, die Bundesegierung befragt. Die teilt nun in ihrer Antwort mit, dass zwar die Räumung angeordnet wurde, diese aber auch eine Regelung zur über den 2. Juli 2014 hinausgehenden Aufbewahrung enthält. Verantwortlich für das Auslaufen der Genehmigung und des bis heute schwebenden atomrechtlichen Verfahrens seien neue rechtliche Anforderungen, die zu einer Verzögerung geführt hätten, so die Bundesregierung. Für November 2015 werden nun vom Betreiber neue Untersuchungen zur Frage des bislang fehlenden Nachweis einer ausreichenden Erdbebensicherheit erwartet. Dieser fehlende Nachweis sorgte für Räumungsanordnung durch das Land NRW.

Vor wenigen Wochen hatte ein ehemaliger Mitarbeiter des Atomforschungszentrum Jülich Strafanzeige wegen des „Verdachts der schuldhaften Verursachung eines ungenehmigten Zustands bei der Lagerung von Kernbrennstoff“ bei der Staatsanwaltschaft in Aachen erstattet. Es geht um 152 Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll in Jülich. Die atomrechtliche Lagergenehmigung war im Sommer 2013 ausgelaufen und wurde mit einer Art „Notmaßnahme“ von der zuständigen Landesaufsicht zwei mal verlängert, bevor im Sommer 2014 die Anordnung zur Räumung erteilt wurde.

All das sind für Rainer Moormann, der die Anzeige machte, Hinweise, dass der Betreiber mögicherweise aus eigenem Verschulden diesen aus seiner Sicht ungenehmigten und damit rechtswidrigen Zustand hergestellt hat.

„Die Atomaufsicht hat am 2. Juli 2014 gemäß §19 Absatz 3 des Atomgesetzes (AtG) angeordnet, dass die Kernbrennstoffe unverzüglich aus dem AVR-Behälterlager zu entfernen sind. Darüber hinaus regelt diese Anordnung weiterhin die Aufbewahrung der Kernbrennstoffe am Standort Jülich bis zu deren Abtransport“, heißt es auf die Frage von Hubertus Zdebel. Damit erklärt die Bundesregierung, dass es aus ihrer Sicht keinen ungesetzlichen Zustand bei der Lagerung der Castor-Behälter in Jülich gibt.

Den in der Anzeige gegen den Betreiber geäußerten Verdacht, dass der Betreiber des Forschungszentrums Jülich möglicherweise durch eigenes Verhalten die Räumungsanordnung verursacht hat, verweist die Bundesregierung auf entsprechende Genehmigungsschritte, die der Betreiber durchgeführt habe. „Aufgrund der zwischenzeitlichen Fortschreibung des kerntechnischen Regelwerks war die sicherheitstechnische Nachweisführung insbesondere in Fragen der Behälterbehandlung und der Seismik am Standort mit einem hohen Zeitaufwand im Genehmigungsverfahren verbunden.“

Laufendes Genehmigungsverfahren für Einlagerung im Zwischenlager Ahaus

Derzeit läuft beim Bundesamt für Strahlenschutz das Genehmigungsverfahren für Atomtransporte der Castoren in das Zwischenlager nach Ahaus. Ebenso ein Verfahren zur Einlagergenehmigung. Ende 2015/ Anfang 2016 – so berichtete jüngst ein Vertreter des Bundesumweltministereriums in der Atommüll-Kommission, werde die Genehmigung für die Einlagerung der 152 Castoren aus Jülich in Ahaus erwartet. Ein Transport der Castoren ist jedoch bis zum Sommer 2016 nicht möglich, weil die erforderliche Krananlage in Jülich bis dahin den atomrechtlichen Anforderungen entsprechend erneuert werden muss. Ehemals war vorgesehen, dass die Krananlage frühestens Ende 2016 fertig sein sollte.

Zwar ist die geplante US-Option immer noch nicht vom Tisch, aber dennoch gibt es Anzeichen, dass diese vermutlich nicht realisiert wird. In der Atommüll-Kommission wird derzeit intensiv an einem Atommüll-Export-Verbot gearbeitet, welches insbesondere diese Exporte in die USA verhindern soll.

Hubertus Zdebel fordert statt Atomtransporte nach Ahaus oder in die USA Nachrüstungen vor Ort in Jülich oder den Neubau eines sicheren Atommülllagers.

Nachgefragt: Strafanzeige wegen unerlaubtem Umgang mit Atommüll in Jülich

Über eine Kleine Anfrage von Hubertus Zdebel an die Bundesregierung informiert die Homepage des Deutschen Bundestags. „Die Strafanzeige wegen unerlaubtem Umgang mit Kernbrennstoffen im Forschungszentrum Jülich ist Thema einer Kleinen Anfrage (18/5947) der Fraktion Die Linke. Die Abgeordneten wollen erfahren, wie genau die Bundesregierung den rechtlichen Zustand der in Jülich gelagerten hochradioaktiven Kugel-Brennelemente einordnet. Außerdem fragen sie, warum die vom Bundesamt für Strahlenschutz erteilte befristete atomrechtliche Genehmigung im Juli 2013 ausgelaufen ist, ohne dass der Betreiber für die beantragte weitere atomrechtliche Genehmigung die erforderlichen Antragsunterlagen rechtzeitig erbracht hat.

In der Einleitung zur Kleinen Anfrage heißt es zur Erläuterung: „In der ehemaligen Kernforschungsanlage Jülich lagern 152 Castor-Behälter mit hochradioaktiven Kugel-Brennelementen aus dem Betrieb des Reaktors der Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor (AVR) zur kommerziellen Stromerzeugung.

Die atomrechtliche Genehmigung für die Lagerung ist am 1. Juli 2013 ausgelaufen. Die zuständige Atomaufsicht des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) hatte daher mit zwei befristeten Duldungsverfügungen reagiert, bis sie schließlich am 2. Juli 2014 die Räumung anordnete und vom Betreiber ein Konzept für die Räumung bzw. den weiteren Umgang mit den hochradioaktiven Abfällen verlangte.
Bis heute ist nicht klar, was mit den radioaktiven Abfällen geschehen soll. In einer Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Aachen ist der Verdacht formuliert worden, dass seit der Räumungsanordnung durch das Land NRW vom 2. Juli 2014 ein vom Betreiber – dem staatlichen Forschungszentrum Jülich (FZJ) – schuldhaft herbeigeführter ungenehmigter Zustand bei der Lagerung von Kern brennstoffen eingetretenist (siehe www.umweltfairaendern.de/2015/06/atom-muell-in-juelich-ehemaliger-mitarbeiter-erstattet-anzeige-unerlaubter-umgang-mit-kernbrennstoffen/).

Anhand zahlreicher Beispiele begründet der Anzeigende die Rechtsauffassung, dass der Betreiber über einen längeren Zeitraum durch schuldhaftes Verhalten diesen ungenehmigten Zustand herbeigeführt hat.

Laut Mitteilungen der atomrechtlichen Genehmigungsbehörde – dem Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) – werden im immer noch laufenden Genehmigungsverfahren weitere Gutachten und Berichte zu offenen Sicherheitsfragen, insbesondere zum bislang nicht erfolgten Nachweis einer ausreichenden Auslegung gegen Erdbebenfolgen, erwartet (siehe www.bfs.de/DE/themen/ne/zwischenlager/dezentral/genehmigung/kkj.html).“

Energiefachtagung – DIE LINKE.NRW – 31.10.2015 – Recklinghausen

Energiefachtagung – Recklinghausen – DIE LINKE.NRW am 31.10.2015. Wie sieht die sozial-ökologische Energiewende aus? Welche Rolle können Stadtwerke mit Blick auf eine demokratische, soziale und ökologische Energiewende spielen? Wie geht es mit angesichts der globalen Klimaentwicklungen mit dem Braunkohleausstieg voran? Wie steht es um ökologische Zukunftsenergien oder wird jetzt Fracking durchgesetzt? Über diese Fragen will DIE LINKE.NRW diskutieren und hat dazu viele Gäste eingeladen. Darunter auch der linke Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Münster), zuständig in der Fraktion für Atomausstieg und Fracking.

Das Progamm der Energiefachtagung von DIE LINKE.NRW am 31.10.2015 in Recklinghausen hier als PDF.

Einladung Energiefachtagung 31.10.15_Seite_1Einladung Energiefachtagung 31.10.15_Seite_2

Keine Entwarnung nach Eon-Entscheidung bei Atommüll-Kosten

„Der Verzicht von Eon auf die geplante Abspaltung der Atomsparte ist eine gute Nachricht und ein Erfolg für alle Atomkraftgegner, die sich seit langem gegen die Eon-Pläne einsetzen. Dennoch gibt es keinen Grund, den von Wirtschaftsminister Gabriel vorgelegten Gesetzentwurf zur Haftungssicherung beiseite zu legen. Dieses Gesetz sollte nach wie vor zügig in den Bundestag eingebracht und beschlossen werden“, so Hubertus Zdebel, Sprecher der Fraktion DIE LINKE für den Atomausstieg. „Auch andere Atomkonzerne diskutierten über derartige Abspaltungen. Die Risiken, dass am Ende die Bürgerinnen und Bürger die Atomzeche zahlen müssen, bleiben weiterhin enorm groß. Schon heute ist klar, dass die bislang gebildeten 38 Milliarden Euro für die Atom-Rückstellungen möglicherweise nicht mehr vorhanden sind und obendrein nicht ausreichen werden.“

Zdebel weiter: „Viel zu lange haben zu viele Bundesregierungen die Augen vor der möglichen Katastrophe für die Steuerzahler verschlossen. Mit allen Mitteln versuchen sich die wirtschaftlich schwer angeschlagenen Atomkonzerne aus der gesetzlichen Verantwortung für die Finanzierung der Kosten des Atomausstiegs und der Atommülllagerung zu stehlen. Mit der jetzt vom Wirtschaftsministerium ins Spiel gebrachten Kommission, die über die Sicherung der Rückstellungen für die Atommüll-Entsorgung Vorschläge erarbeiten soll, wird die Tür dafür geöffnet. Erste Namen, die als Mitglieder dieser Kommission in den Medien genannt werden, machen das deutlich.

Statt einer Kommission brauchen wir jetzt die längst überfällige Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Fonds, in den die Atomkonzerne in vollem Umfang einzahlen. Jahrzehntelang haben die Atomkonzerne fette Gewinne mit der Atomenergie gemacht. Für die Folgekosten müssen die Konzerne ohne jede Einschränkung in der Verantwortung bleiben.“

Diese Pressemeldung ist auch auf der Seite der Fraktion DIE LINKE im Bundestag erschienen.

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