AKW Brokdorf: Absturz einer A380 spielt keine Rolle – Grüner Minister Habeck lehnt Antrag auf Stilllegung ab

Das unter Leitung des grünen Ministers Robert Habeck stehende Energieministerium in Schleswig-Holstein hat wenige Tage vor den  Landtagswahlen einen Antrag auf Widerruf der Betreibsgenehmigung für das AKW Brokdorf abgelehnt. Den Antrag hatte der Rechtsanwalt Ulrich Wollenteit bereits im letzten Jahr im Auftrag zweier Kläger und mit Unterstützung von Greenpeace gestellt. In der Begründung wird unter anderem der Vorwurf erhoben, das AKW Brokdorf sei gegen terroristische Angriffe z.B. mit großen Flugzeugen nicht ausreichend gesichert. Der Großflieger A380 wird in den Betrachtungen nicht berücksichtigt. Zuletzt am 10. März hatte es einen Luft-Terror-Alarm über Deutschland gegeben, bei dem in den deutschen Atomkraftwerken, darunter auch Brokdorf, das Betriebspersonal teilweise evakuiert wurde. Diese Alarme werden als RENEGADE-Fall bezeichnet. Zu dem Flugzeug bestand für ca. eine Stunde kein Funkkontakt und das wurde daher als möglicherweise terroristischer Vorfall bewertet.

In einer Presseerklärung (siehe unten als Dokumentation) verweist die Initiative Brokdorf Akut zur Begründung der Klage für die Stilllegung des AKW Brokdorf auch auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig, welches wegen unzureichender und fehlerhafter Nachweise die Genehmigung für das mit hochradioaktivem Atommüll bestückte Zwischenlager am AKW Brunsbüttel aufgehoben hatte. Bei diesem Urteil stellte das Gericht auch fest, dass die Nachweise mit Blick auf den Großflieger A380 nicht ausreichend erfolgt sind.

Empört reagieren Karsten Hinrichsen und Eilhard Stelzner von Brokdorf akut auch darauf, dass die Kieler Atomaufsicht die Ablehnung u.a. damit begründet, „dass „die nunmehr ohnehin sehr begrenzte Restlaufzeit von 56 Monaten zu berücksichtigen“ sei. Diese Verharmlosung der Gefahr, die das AKW Brokdorf für die Menschen in Schleswig-Holstein bedeutet, hat die Kläger sehr betroffen gemacht.“

Weiter heißt es in der PM: „Das MELUR missachte die aktuelle Rechtslage und behauptet in ihrem Schriftsatz, das AKW Brokdorf müsse nur gegen einen A 340-600 ausgelegt werden, der nur halb so viel Treibstoff mit sich führt wie ein A 380. Die Behörde bezieht sich dabei auf  Vorgaben des Länderausschusses für Atomkernenergie, der davon ausgeht, dass der A340 „in der Regel als exemplarischer Flugzeugtyp angesehen werden kann“.“

Dieser Länderausschuss für Atomkernenergie – Hauptausschuss – (an dem natürlich auch der Bund beteiligt ist), hat am 31. August 2016 einen Beschluss zum Thema „Rechtlicher Rahmen der Beurteilung des Szenarios ,Terroristischer Flugzeugabsturz‘ durch die Exekutive“ gefasst und im September im Amtlichen Bundesanzeiger teilweise veröffentlicht (PDF).

In dem Ausschuss sind auch die von den Grünen geführten Landesministerien Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg mit am Tisch! In den Beschlüssen wird u.a. festgestellt, das der „Terroristische Flugzeugangriff“ als Szenario NICHT in die Lastannahmen aufgenommen wurde! Der A380 spielt in den Betrachtungen ebenfalls keine Rolle – obwohl genau dieses Flugzeug beim o.g. Urteil des OVG Schleswig – bestätigt durch das Revisionsurteil des Bundesverwaltungsgerichts – zentrale Bedeutung hatte. Der Länderausschuss bezieht sich hier auf die Reaktorsicherheitskommission, ein Beratergremium der Bundesregierung, das nach Fukushima die deutschen AKWs prüfte. Statt den real existierenden A380 einzubeziehen, wird „als schwerste Verkehrsmaschine exemplarisch“ lediglich ein Airbus A340-600 betrachtet, der „vergleichbar hinsichtlich der Lasten der Einwirkungen auf Gebäude mit einer Boeing 747, sogenannter Jumbojet“ wäre.

Dokumentation:

Initiative Brokdorf-akut, c/o Karsten Hinrichsen,  Eilhard Stelzner.

 Pressemitteilung vom 4. Mai 2017: Minister Habeck will AKW Brokdorf wieder ans Netz lassen
Die Atomaufsichtsbehörde in Kiel hat die Betriebsgenehmigung für das AKW Brokdorf vor dem OVG Schleswig vehement verteidigt. Zwei Kläger hatten – unterstützt von Greenpeace – beantragt, die Betriebsgenehmigung für das AKW Brokdorf zu widerrufen, weil es u. a. nicht gegen terroristischen Flugzeugabsturz ausgelegt sei. Minister Habeck ließ nach 9 Monate langem Schweigen am 13. April 2017 beantragen, den Antrag abzuweisen.

Die Kläger begründen ihre Klage mit den temporären Maßnahmen, die an AKW-Standorten getroffen werden (sog. Renegade-Voralarm), wenn der Funkkontakt zu einem Verkehrsflugzeug abbricht: dann steigen Abfangjäger der Bundeswehr auf und Atomkraftwerke werden teilevakuiert – seit dem Jahr 2010 bereits sechsmal.

Die Kläger verweisen in diesem Zusammenhang auf das vom Bundesverwaltungsgericht bestätigte Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig, das dem atomaren Zwischenlager in Brunsbüttel die Betriebsgenehmigung entzogen hatte, weil dessen Sicherheit gegen den Absturz eines Airbus A 380 nicht nachgewiesen wurde. Gleiches gelte auch für das AKW Brokdorf, das nur gegen den Absturz einer Militärmaschine vom Typ Phantom ausgelegt ist.

Das MELUR missachte die aktuelle Rechtslage und behauptet in ihrem Schriftsatz, das AKW Brokdorf müsse nur gegen einen A 340-600 ausgelegt werden, der nur halb so viel Treibstoff mit sich führt wie ein A 380. Die Behörde bezieht sich dabei auf  Vorgaben des Länderausschusses für Atomkernenergie, der davon ausgeht, dass der A340 „in der Regel als exemplarischer Flugzeugtyp angesehen werden kann“.

Weiter begründet der Minister seinen Antrag auf Abweisung der Klage damit, dass „die nunmehr ohnehin sehr begrenzte Restlaufzeit von 56 Monaten zu berücksichtigen“ sei. Diese Verharmlosung der Gefahr, die das AKW Brokdorf für die Menschen in Schleswig-Holstein bedeutet, hat die Kläger sehr betroffen gemacht.

i. A.     Karsten Hinrichsen, email: karsten-hinrichsen@web.de

Handelskammer Hamburg nach der Rebellion: Hauptgeschäftsführer Schmidt-Trenz geht

„Prof. Dr. Hans-Jörg Schmidt-Trenz hat sein Amt als Hauptgeschäftsführer der Handelskammer Hamburg niedergelegt“, heißt es kurz und knapp auf der Facebook-Seite von „Die Kammer sind WIR„. Nach den letzten Wahlen zum Plenum der Handelskammer Hamburg im Frühjahr hat die Gruppe mit einem Erdrutschsieg fast alle Sitze gewonnen. Inzwischen ist „WIR“-Chef Tobias Bergmann zum neuen Präses und insgesamt ein neues Präsidium gewählt worden, das Plenum hat beschlossen, dass künftig alle Sitzungen öffentlich sind und nun sind die Konflikte zwischen alter und neuer Führung offenbar derart verlaufen, dass auch der bisherige Geschäftsführer seinen Hut nimmt. Der umstrittene ehemalige Präses Fritz Horst Melsheimer hatte schon vor den Wahlen angekündigt, für das Amt nicht mehr anzutreten.

Schmidt-Trenz und Melsheimer waren es in den letzten Jahren, die mit ihrem Agieren an vielen Stellen immer wieder Kritik und Protest auslösten und die auf die bereits vor drei Jahren erstmals ins Plenum gewählte Gruppe „Kammer sind WIR“ mit Widerstand reagierten. Lange Auseinandersetzungen der auf Demokratisierung und Transparenz zielenden „Kammer-Rebellen“ hatte es um das Gehalt des Geschäftsführers gegeben. Dem Druck musste die damalige Kammer-Führung nachgeben und so wurde bekannt, dass Schmidt-Trenz ein Jahresgehalt von fast einer halben Million Euro aus den zwangsweise erhobenen Mitgliedsbeiträgen Hamburger Unternehmen erhielt. Eine Gehalts-Dimension, die heftig kritisiert wurde und für die WIR-Gruppe nicht zu rechtfertigen war. Mit dem Abgang von Schmidt-Trenz ist dieses Thema für den Neuanfang in der Handelskammer Hamburg damit aus der Welt.

Fukushima: Waldbrände in der Sperrzone

Mit Datum 2. Mai berichten mehrere Medien über Waldbrände in der Sperrzone von Fukushima, wo es im März 2011 zu einem mehrfachen Super-Gau nach Kernschmelzen und Wasserstoffexplosionen zu einer massiven Freisetzung von Radioaktivität gekommen war.  Spreadnews und auch die Journalistin und Japan-Kennerin Juliane Dickel geben in ihren Beiträgen einen Überblick über den Stand der Dinge. Die Sorge ist, dass in dem belasteten Gebiet in der Nähe der havarierten Reaktoren durch das Feuer Radioaktivität aufgewirbelt und über die Luft verbreitet werden könnte. Erhöhte Radioaktivität wurde bislang nicht gemessen. In einem weiteren Beitrag bei Spreadnews wird allerdings vor einer „Internet-Hysterie“ gewarnt.

Bei Dickel wird Heinz Smital von Greenpeace mit Blick auf die Befürchtungen einer weiteren Verbreitung von Radioaktivität zitiert: „Zur Sorge einiger Betroffener, die Radioaktivität könnte vom Wind bis nach Tokio getragen werden erklärt Smital, es sei grundsätzlich möglich, dass sie mehr als 100 Kilometer weitergeweht werde. „Aber, ob das wirklich eine Gefahr darstellt, wird man messen müssen.““

  • Update 05/05/2017: Bei Greenpeace ist ein Interview nachzulesen, in dem Shaun Burnie, Greenpeace-Experte für Atomenergie, zu den Umständen und Problemen bei den Waldbränden informiert. Dort heißt es auf die Fragw: „Gibt es Messungen, wie hoch die freigesetzte Radioaktivität tatsächlich ist? – Nein. Nach Behörden-Angaben weisen die offiziellen Messstationen in den nahegelegenen Geisterstädten Futuba und Okuma noch keine erhöhte Radioaktivität auf. Allerdings wissen wir von früheren Messungen, dass die Zedern Werte von 31.000 Becquerel pro Kilo Biomasse aufweisen, damit gelten sie als Atommüll. Und diese Radioaktivität gelangt dort gerade wieder in die Umwelt.“

Außerdem berichtet Dickel direkt mit Bezug auf japanische Medien und nennt auch weitere Quellen, wie z.B. ein Video der eingesetzten Feuerwehrkräfte. Weiter berichtet sie über die Einschätzung des Greenpeace-Experten: „Er sagt, es sei gut möglich, dass die Strahlung in Brandnähe kaum gestiegen sei, da es dort ohnehin eine hohe Grundbelastung gebe. „Die Gefahr ist aber, dass durch den Brand große Mengen der schon vorhandenen Radioaktivität unkontrolliert freigesetzt und eingeatmet werden.“ Diese innere Belastung sei das Dramatische.“

Über die offiziellen Messungen und konkret vorliegenden Informationen wird bei Spreadnews berichtet. Dort heißt vor dem Hintergrund der „Internet-Reaktionen“, die auch als Fake-News bezeichnet werden, mit Blick auf vorliegende Messungen: „Demnach wurde in Okuma radioaktives Cäsium-137 in Höhe von 0,54 Millibequerel nachgewiesen. Im vergangenen Jahr waren am gleichen Messposten noch 1,2 Millibequerel festgestellt worden. Die Atomaufsichtsbehörde NRA veröffentlichte ihrerseits Daten von Messposten in der nördlichen Kanto-Region und aus dem Großraum Tokyo. Demnach liegt keine erhöhte Strahlungsbelastung vor. Das berichten Präfekturmedien.“

Über die Brände heißt es bei Spreadnews mit Datum 2. Mai: „Brände in kontaminiertem Waldgebiet noch nicht unter Kontrolle – Die Waldbrände in einem Waldgebiet der Sperrzone um das Kernkraftwerk Fukushima Daiichi ist auch nach vier Tagen noch nicht unter Kontrolle. Der Brand war am 29. April, offenbar aufgrund von Blitzschlag, in einem gebirgigen Waldgebiet der Gemeinde Namie ausgebrochen. Das Gelände ist nur schwer zugänglich und wird zudem aufgrund der Radioaktivität als „langfristig unbewohnbar“ eingestuft. Ausgangsort des Waldbrands war offenbar die Region des Bergs Juman (448 Meter).“

Außerdem berichtet das Portal über Schwierigkeiten bei den Löscharbeiten, die nicht nur durch das schwierige Gelände verursacht werden: „Feuerwehrleute können zudem aufgrund der kontaminationsbedingten Klassifikation des Sperrgebiets dort nicht wie üblich agieren. Zusätzlich zur sonstigen Kleidung zur Brandbekämpfung müssen die Einsatzkräfte auch weitere Schutzkleidung und Vollgesichts-Atemschutzmasken tragen, um das Risiko einer radioaktiven Kontamination zu verringern. Der Umstand, dass das Gebiet evakuiert und daher die Infrastruktur nicht gepflegt wurde, zeigt sich nach Angaben eines Leiters der Feuerwehr auch im Zustand der Straßen. Der Zugang zum Gebiet werde sowohl durch Bereiche mit hoher Radioaktivität (Hot Spots) als auch durch umgestürzte Bäume behindert.“

Konkrete Hinweise, die z.B. die auf der von Franz Alt verantworteten und von einem offenbar aus Österreich stammenden „Anti-Atom-Komitee“ auf der „Sonnenseite“ veröffentlichten Spekulationen begründen, liegen den mit Quellenangaben versehenen oben genannten Berichten zu folge zumindest derzeit nicht vor. Dort heißt es z.B.: „Der Waldbrand bei Fukushima führt zu einer neuerlichen Verseuchung weiterer Gebiete in Japan.“

Kritik gibt es an der Informationspolitik von japanischen Behörden und dem Fukushima-Betreiber TEPCO, z.B. mit Datum 1. Mai 2017 hier im Blog von Kazuhiko Kobayashi.

Vattenfall muss nachzahlen: Bewag-Übernahme fast 54 Millionen Euro teurer

Die Anfang der 2000er Jahre erfolgte Übernahme der ehemaligen „Berliner Städtische Elektrizitätswerke Akt.-Ges“, besser als BEWAG in Erinnerung, kommt Vattenfall teurer als bislang gedacht. Unfair zum Nachteil der Bewag AG bzw. ihrer damaligen Eigentümer wäre der Vattenfall-Deal gewesen, urteilte Anfang April das Landgericht Berlin (Az. 102 O 126/03 AktG). Insgesamt fast 54 Millionen Euro muss Vattenfall nun nachträglich auf den Tisch legen. Angestrengt war die Klage von Kleinaktionären der damals mehrheitlich im Besitz der Stadt Berlin befindlichen BEWAG. Noch allerdings ist das Urteil nicht rechtskräftig. Über die Rekommunalisierung der Energieerzeugung in der Hauptstadt läuft seit Jahren eine Auseinandersetzung zwischen dem Berliner Energietisch und einer Energiegenossenschaft (BürgerEnergieBerlin), der Stadt Berlin, Vattenfall und anderen. In Hamburg sorgte der Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ dafür, dass Vattenfall das Stromnetz und demnächst die Fernwärme an die Stadt Hamburg zurück geben muss.

Die Kurzgeschichte der BEWAG und ihrer schrittweisen Privatisierung ab Ende der 1990er Jahre ist hier bei Wikipedia nachlesbar. Auf „fair-news“ wird über das Urteil gegen Vattenfall berichtet und auch die Seite der Anwälte der Kleinaktionäre informiert. In der auf fair-news wiedergegeben Presseerklärung heißt es zu dem Urteil gegen Vattenfall: „Die Bewag AG war ein städtisches Strom-Versorgungsunternehmen mit Sitz in Berlin, dessen Aktien an der Börse notiert waren. Im Rahmen der Privatisierung und Liberalisierung des deutschen Strommarktes wurde die Vattenfall Europe AG zum Großaktionär der Bewag AG. Im Jahr 2003 wurde die Bewag AG schließlich auf die Vattenfall Europe AG verschmolzen. Die Aktien der Minderheitsaktionäre der Bewag AG wurden im Zuge dieser Verschmelzung umgetauscht in Aktien der Vattenfall Europe AG.

Mehrere Aktionäre der ehemaligen Bewag AG, vertreten durch insgesamt neun Anwälte, darunter Sommerberg-Anwalt Diler, sind gegen diese Verschmelzung durch Einleitung eines Spruchverfahrens vor dem Landgericht Berlin vorgegangen. Sie haben den Antrag auf gerichtliche Festsetzung einer baren Zuzahlung wegen der Verschmelzung gestellt. Dies wurde von der Antragstellerseite damit begründet, dass das seinerzeit im Rahmen der Verschmelzungstransaktion durch die Vattenfall Europe AG festgesetzte Umtauschverhältnis von 0,5976 Aktien der Vattenfall für eine Aktie der Bewag AG unzureichend ist, da der Unternehmenswert der Bewag AG höher anzusetzen ist als im Verschmelzungsbericht angenommen.

Das Landgericht Berlin ist jetzt mit seinem Beschluss vom 28. März 2017 zu dem Ergebnis gelangt, dass das Umtauschverhältnis tatsächlich unfair zum Nachteil der Bewag AG festgelegt wurde. Um diesen Nachteil auszugleichen, hat das Berliner Landgericht eine angemessene bare Zuzahlung pro Stückaktie der Bewag AG in Höhe von 2,30 Euro festgesetzt. Diese bare Zuzahlung muss die Vattenfall Europe AG leisten.

Sommerberg-Rechtsanwalt Diler: „Damit wurde unserem Antrag stattgegeben. Ich betrachte dies als großen Erfolg zum Schutz der Aktionärsrechte.“

Insgesamt gab es zum Zeitpunkt des Verschmelzungsbeschlusses 23.475.200 außenstehende Aktien der Bewag AG. Nach der Berechnung des Landgerichts Berlin (2,30 Euro multipliziert mit 23.475.200 Aktien) ergibt sich somit eine bare Zuzahlung in Höhe von insgesamt 53.992.960 Euro.

Hinweis: Der Gerichtsbeschluss ist noch nicht rechtkräftig. Die Beteiligten haben die Möglichkeit der Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Berlin.“

Bürgerbeteilung und Klagerechte – Umweltrecht-Behelfsgesetz novelliert – CDU/CSU und SPD riskieren weitere Verurteilungen

Mehr Klagerechte für die BürgerInnen bei Umweltangelegenheiten will die Aarhus-Konvention. Am letzten Donnerstag verabschiedete der Bundestag gegen die Stimmen der LINKEN und Bündnis90/DIE GRÜNEN den völlig mangelhaften Regierungsentwurf (PDF) von CDU und SPD zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz. Ein Entschließungsantrag von Hubertus Zdebel und der Bundestagsfraktion DIE LINKE (PDF) wurde abgelehnt. Die Rede von Hubertus Zdebel im Bundestag unten im Text.

Und hier die Rede direkt als Video:

Die von Deutschland unterzeichnete internationale Aarhus-Konvention und der Europäische Gerichtshof verlangen für die Zivilgesellschaft umfangreiche Klagerechte bei Umweltangelegenheiten. Die Linksfraktion kritisiert schon seit langem, dass die Bundesregierung diese Anforderungen nur zögerlich und unvollständig umsetzt. Damit riskiert die Große Koalition weitere Verurteilungen. Monatelang hatte sie die Behandlung eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz mit schwerwiegenden Defiziten vor sich hergeschoben. Nun haben CDU/CSU und SPD den Gesetzentwurf sogar noch weiter verschärft. Im Interesse der Industrie wurde ein Artikelgesetz verabschiedet, das effektive und umfassende Klagerechte von Umweltorganisationen nicht ermöglichen, sondern weitgehend verhindern soll, kritisieren Zdebel und die LINKE. Das ist ein Affront gegenüber der Umweltbewegung.

  • Der Bundestag berichtet unter diesem Link über die Debatte im Bundestag. Dort auch die gesamten Debatte als Video.

In ihrem Entschließungsantrag fordert DIE LINKE die Schaffung eines modernen und umfassenden Klagerechts für Umweltorganisationen. So darf es keine weitere Privilegierung von Bergbauvorhaben geben. Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz muss auch für bergrechtliche Erlaubnisse und Bewilligungen Anwendung finden. Die Bestimmung, Raumordnungspläne, die Flächen für den Abbau von Rohstoffen ausweisen, von der Klagebefugnis auszunehmen, ist ersatzlos zu streichen. Ferner fordert DIE LINKE, auf Missbrauchsklauseln und neue Präklusionsvorschriften, die im Gesetzentwurf der Großen Koalition vorgesehen sind, zu verzichten. Stattdessen muss jedes staatliche Handeln der gerichtlichen Überprüfung auf Übereinstimmungen mit den Vorschriften des Umweltrechts zugänglich sein.

Die Rede von Hubertus Zdebel ist unten im Text nachzulesen.

Dokumente

Dokumentation – Die Rede von Hubertus Zdebel:

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz ist ein sperriges Thema. Außerhalb dieses Hohen Hauses und abgesehen von einigen Expertinnen und Experten kann kaum jemand, glaube ich, wirklich etwas damit anfangen. Ich sage ganz kurz Folgendes dazu: Jeder Mensch hat Klagerechte bei staatlichen Entscheidungen über die Umwelt. Aber die Bundesregierung setzt die völkerrechtlich bindende Århus-Konvention, die Deutschland mit unterschrieben hat, seit 15 Jahren nur sehr restriktiv um. Die Entscheidungen des Århus Convention Compliance Committee und des Europäischen Gerichtshofs haben deutlich gemacht, dass die deutschen Bestimmungen über die gerichtliche Kontrolle von umweltbezogenen Verwaltungsentscheidungen völlig unzureichend sind. Die Bundesregierung hat jedoch die notwendigen Konsequenzen verweigert.

Ihr Änderungsentwurf zum Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz provoziert neue Verurteilungen. Daran haben die Ausführungen der Mehrheit der Sachverständigen in der Anhörung des Umweltausschusses am 26. September 2016 keinen Zweifel gelassen. Das ist also schon gut und gerne ein halbes Jahr her, und wir hatten eigentlich gar nicht mehr damit gerechnet, dass sich die Bundesregierung bzw. die Koalitionsfraktionen in dieser Legislaturperiode noch auf irgendetwas verständigen könnten. Im Nachgang betrachtet wäre es besser gewesen, sie hätten sich auf nichts verständigt; denn das, was hier vorgelegt worden ist, ist definitiv nicht die Umsetzung dessen, was in der Århus-Konvention festgeschrieben worden ist.

Monatelang haben SPD und CDU/CSU die Behandlung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz im Umweltausschuss vor sich hergeschoben. Doch statt nun einen Antrag vorzulegen, der die schwerwiegenden Defizite des Regierungsentwurfs beseitigt und europäischen sowie internationalen Anforderungen genügt, will die Große Koalition die geplanten restriktiven Bestimmungen sogar verschärfen.

Im Interesse der Industrie soll heute ein Artikelgesetz verabschiedet werden, das effektive und umfassende Klagerechte von Umweltorganisationen nicht ermöglichen, sondern weitgehend verhindern soll. Das ist ein handfester Skandal und nicht hinnehmbar.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Es muss endlich mit der Privilegierung von Bergbauvorhaben Schluss sein. Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz muss auch für bergrechtliche Erlaubnisse und Bewilligungen zum Beispiel bei Fracking-Vorhaben Anwendung finden.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Wir Linken fordern: Die Bestimmung, Raumordnungspläne, die Flächen für den Abbau von Rohstoffen ausweisen, von der Klagebefugnis auszunehmen, ist ersatzlos zu streichen.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Jedes staatliche Handeln muss gerichtlich auf Übereinstimmung mit den Vorschriften des Umweltrechts überprüfbar sein.

(Beifall bei der LINKEN)

Auch das ist nicht der Fall.

Bisher war es in Deutschland nicht möglich, Argumente zur Klagebegründung vor Gericht vorzubringen, falls diese nicht bereits im vorausgegangenen Verwaltungsverfahren vorgetragen wurden. Das war die Vergangenheit. Diese „materielle Präklusion“ – so der Fachterminus – hat der Europäische Gerichtshof inzwischen gekippt. Nun will die Bundesregierung das EuGH-Urteil mit einer Missbrauchsklausel aushebeln. Auch das ist nicht hinnehmbar.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Diese Einführung der Präklusion durch die Hintertür lehnen wir entschieden ab.

Die Fraktionen von SPD und CDU/CSU setzen dem Ganzen allerdings mit ihrem Änderungsantrag jetzt noch die Krone auf. Sie wollen die Klagerechte durch einen Änderungsantrag, der gestern im Umweltausschuss schon beschlossen wurde, noch weiter einschränken. So sollen bestimmte Verwaltungsakte nach zwei Jahren nicht mehr beklagt werden können. Dies soll sogar gelten, wenn die Kläger gar keine Chance hatten, davon zu erfahren, selbst wenn sie widerrechtlich verschwiegen wurden. Damit öffnen Sie Missbrauch Tür und Tor. Auch das ist nicht hinnehmbar.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Bei der Klagebegründungsfrist wird noch einmal sehr deutlich, dass Sie Umweltorganisationen gegenüber Verwaltung und Industrie benachteiligen wollen. Während Sie dem Gericht für die Kläger eine Fristsetzung von zehn Wochen vorschreiben, gelten für Beklagte und Beigeladene keinerlei Fristen für Stellungnahmen.

Die Linke lehnt den Beschlussvorschlag der Bundesregierung und der Großen Koalition ab. Wir fordern eine rechtskonforme Überarbeitung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes, wie es der Århus-Konvention entspricht. Wir fordern Sie daher auf, Ihren Gesetzentwurf zurückzuziehen, denn der gehört tatsächlich in den Mülleimer.

Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

×