Atom-Deal: Grüne, SPD, CDU, CSU zum Vorteil der Konzerne

Die GRÜNEN sind wie die CDU/CSU und die SPD dafür: Der Atommüll und die Kostenrisiken seiner künftigen Lagerung werden verstaatlicht – die Atomkonzerne sind diese Sorge ab kommenden Donnerstag los. Dafür zahlen sie einmalig eine Summe von knapp über 23 Mrd. Euro in einen neuen öffentlich-rechtlichen Fonds ein. Reicht dieser Betrag nicht, um die künftigen Kosten der Atommülllagerung zu zahlen, wird die SteuerzahlerIn zur Kasse gebeten (dpa-Meldung hier oder tagesspiegel). Einzig die Fraktion DIE LINKE verweigert diesem Atom-Deal im Bundestag die Zustimmung. Kritisch setzt sich auch der „Atommüllreport“ mit dem Gesetz und seinen Folgen auseinander.

Wie sehr der anstehende Atom-Deal bei den Konzernen begrüßt wird, zeigt ihre Reaktion vom vergangenen Freitag, als sie 20 anstehende Klagen zu Atom-Themen für erledigt erklärten (taz). Diese würden für den fraglichen Fall, dass sie erfolgreich für die Konzerne wären, eine Entschädigung von maximal 800 Mio. Euro bringen, vermutlich aber deutlich weniger. Hinzu kommt, dass die Unternehmen nach dem weitgehenden Scheitern ihrer Verfassungsklage ebenfalls kaum Schadensersatz erhalten werden. Allerdings: Die Klagen gegen die Uran-Brennelemente-Steuer (ca. 6 Mrd. Euro) und die Vattenfall-Klage vor dem Internationalen Schiedsgericht ICSID in Washington sind nicht für erledigt erklärt. Der Vorteil für die Atomkonzerne aus dem jetzt anstehenden Deal zur Verstaatlichung der Atommüllrisiken ist derart bedeutsam, dass auch vorstellbar ist, dass diese beiden Klagen noch in nächster Zeit für erledigt erklärt werden. Das auch, weil Vattenfall nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in der letzten Woche seine „Grund-Rechte“ als ausländisches Unternehmen wahrnehmen konnte (die Klage überhaupt zugelassen wurde) und damit in Washington eher geschwächt dasteht. Außerdem spricht viel dafür, dass die Uran-Brennelementesteuer ebenfalls korrekt ist und die Klage der Konzerne scheitern dürfte.

Während einer Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestags am 2.12. kritisierten auch Thorben Becker (BUND) und der Ökonom Prof. Dr. Bontrup, Direktor des Westfälischen Energieinstituts in der Westfälischen Hochschule, das vorliegende Gesetzespaket, das im Rekordtempo durch den Bundestag und Bundesrat katapultiert wird. Becker sprach in seinen Beiträgen von „Unabsehbare Risiken“ und meinte damit nicht nur die dauerhaften Kosten-Risiken durch den zu geringen Betrag, den die Konzerne in den Fonds einzuzahlen hätten. Er verwies auch darauf, dass es in dem Verfahren zur Verstaatlichung jede Menge Risiken gäbe, die sich die Atomkonzerne zu Nutze machen könnten, um ihre Dienstleistungen in der Übergangszeit mit überhöhten Preisen gegenüber dem Fonds abzurechnen. Bontrup sprach von einem „hundertprozentigen Politikversagen“ und kritisierte die absurde Regelung mit den Rückstellungen scharf. Für einen nicht verantwortbaren Festpreis würden die Konzerne aus der Verantwortung entlassen.

Schwere Kritik gab es auch zum Artikel zur Nachhaftung der Konzerne im Falle von Unternehmensabtrennungen, kurz Bad-Bank genannt. Bontrup und auch der Rechtsexperte Prof. Dr. Georg Hermes von der Uni Frankfurt (PDF, Stellungnahme aus hier downloadbar) bemängelten an den bisherigen Entwürfen, dass ausgerechnet für die Rückstellungen, die für die Stilllegung des AKWs unter der Kontrolle der Konzerne verbleiben sollen, keine Sicherung vorgenommen werde. Doppelter Vorteil für die Atomkonzerne.

Hermes stellt in seinem Papier fest: „2. Keine konsequente Sicherung der Haftungsmasse“ und schreibt „Auffällig und in seiner Rationalität weder aus der Begründung noch aus der Gesamtkonzeption nachvollziehbar ist der Unterschied in der Nachhaftung zwischen der Stilllegung, dem Rückbau und der Verpackung einerseits und der Zwischenlagerung und Endlagerung andererseits. Der Entwurf des Nachhaftungsgesetzes (Art. 8) enthält in seinem § 3 Regelungen für die Nachhaftung in besonderen Fällen. In dieser Vorschrift wird insbesondere Vorsorge getroffen für die „Abspaltung“ von Unternehmensteilen des herrschenden Unternehmens entweder nach dem Umwandlungsgesetz (§ 3 Absatz 3) oder auf sonstige Weise (§ 3 Absatz 4). Diese Nachhaftung abgespaltener Teile eines herrschenden Unternehmens wird aber nur bezogen auf die „Zahlungsverpflichtungen aus § 8 Absatz 2 des Entsorgungsfondsgesetzes“. Dies bedeutet, dass die Zahlungsverpflichtungen, die aus der Verpflichtung zur Stilllegung, zum Rückbau und zur Verpackung resultieren, nicht durch eine Nachhaftung von Abspaltungen herrschender Unternehmen gesichert sind. Nicht verständlich ist auch, warum die Nachhaftung von Abspaltungen nur für die Nachschusspflicht nach § 8 Absatz 2 des Entsorgungsfondsgesetzes gilt und nicht für den Grundbetrag.“

Auf einer Anhörung im Wirtschaftsausschuss haben am 2. Dezember zahlreiche Sachverständige Position bezogen und schriftliche Stellungnahmen vorgelegt. Die Stellungnahmen der Sachverständigen zu den vorliegenden Gesetzentwürfen von Bundesregierung und den Fraktionen CDU/CSU und Grünen, sind auf der Homepage des Bundestags online und hier im folgenden direkt als PDF zum download zu finden:

Alle Dateien als Zip hier.

Der große Schulterschluss – Atomrisiken werden verstaatlicht

„Wenn Atomkonzerne nichts mehr verdienen können oder hohe Kosten drohen, muss der Staat ran. Nach diesem ewig gleichen Prinzip wollen nun im großen Schulterschluss die Grünen gemeinsam mit CDU/CSU und SPD die Verstaatlichung der gesamten Atommüll-Entsorgung im Bundestag besiegeln und damit den Steuerzahlern alle Risiken aufhalsen. Für einen Schnäppchenpreis werden die Atomkonzerne von sämtlicher Verantwortung für die finanziellen Risiken des atomaren Atommüll-Erbes befreit. Dabei macht DIE LINKE nicht mit“, sagt Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE zu der geplanten Neuregelung bei der Finanzierung Atommüll-Entsorgung. Zdebel weiter:

„Wir sind dafür, umgehend einen öffentlich-rechtlichen Fonds zur Sicherung der Atom-Rückstellungen einzurichten. Wir sind außerdem dafür, dass ein Haftungssicherungsgesetz klarmacht, dass die AKW-Betreiber und ihre beherrschenden Unternehmen sich nicht per Bad-Bank-Umstrukturierungen aus dem Staub machen können. Aber wir sind entschieden dagegen, dass die Unternehmen sich für lau aus der finanziellen Haftung für die Kosten-Risiken verabschieden dürfen.

Dieser Atommüll-Deal zum Schaden der Steuerzahler und Steuerzahlerinnen wird nicht besser, wenn die Konzerne nun einen Teil ihrer unanständigen Klagen zurückziehen, die möglicherweise vor Gericht noch nicht mal Erfolg haben dürften. Allerdings bleibt es eine Unverfrorenheit, wenn Vattenfall vor dem internationalen Schiedsgericht in Washington 4,7 Milliarden Euro Schadenersatz fordert und die Konzerne ihre Klage gegen die Brennelementesteuer aufrechterhalten, um eine Rückerstattung von rund sechs Milliarden Euro zu erreichen. Immerhin sparen sie schon weitere rund sechs Milliarden ein, weil die große Koalition diese Steuer ohne jeden Sinn Ende 2016 auslaufen lässt, statt sie bis zur Abschaltung der letzten noch in Betrieb befindlichen AKW zu verlängern, wie wir es jüngst im Bundestag beantragt hatten.“

 

Dokumente einer Anhörung: Atomkonzerne und die Haftung für die Kosten der Atommülllagerung

Das Bundesverfassungsgericht hat über die Entschädigungsklagen der Atomkonzerne geurteilt. Die unverantwortliche Lauzeitverlängerungs-Politik der CDU/CSU/FDP Regierung unter Angela Merkel sorgt nun dafür, dass zumindest RWE und Vattenfall abermals mit einer Entschädigung rechnen können. Ungeachtet davon will nächste Woche der Bundestag auf Antrag der Regierungsfraktionen und der Grünen bereits ein Gesetz verabschieden, der zwar richtigerweise einen öffentlich-rechtlichen Fonds zur Sicherung der Atommüll-Rückstellungen der Konzerne einrichtet, aber sie gegen eine Einmahlzahlung von rund 23 Mrd. Euro von den künftigen Kosten-Risiken vollständig befreit und damit das Verursacherprinzip abschafft. Das lehnen Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE ab.

Auf einer Anhörung im Wirtschaftsausschuss haben am 2. Dezember zahlreiche Sachverständige Position bezogen und schriftliche Stellungnahmen vorgelegt.

Die Stellungnahmen der Sachverständigen zu den vorliegenden Gesetzentwürfen von Bundesregierung und den Fraktionen CDU/CSU und Grünen, sind auf der Homepage des Bundestags online und hier im folgenden direkt als PDF zum download zu finden:

Atommülllager-Suche: Nationales Begleitgremium hat zwei SprecherInnen

BU: Die Sozialwissenschaftlerin Miranda Schreurs ist mit Klaus Töpfer eine der beiden Vorsitzenden des neuen Nationalen Begleitgremiums für die „Endlager“-Suche.

Das Nationale Begleitgremium, das als unabhängige Einrichtung die anlaufende Suche nach einem Atommülllager für „insbesondere“ hochradioaktive Abfälle überwachen soll, hat erstmals am vergangenen Montag getagt und sich zwei SprecherInnen gewählt: Prof. Dr. Klaus Töpfer und Prof. Dr. Miranda Schreurs. Das teilte die neue Geschäftsstelle in einer Presseerklärung mit, die umweltFAIRaendern.de hier gleich dokumentiert. Das NBG besteht zunächst aus neun Personen. Im Sommer hatte der Bundestag dieses Gremium vorzeitig im Standortauswahlgesetz beschlossen, damit noch während der Beratungen über die Umsetzung der Beschlüsse der sogenannten „Endlager“-Kommission parallel zum laufenden Aufbau des künftig für die „Endlager-Suche“ zuständigen „Bundesamts für kerntechnische Entsorgungssicherheit“ (BfE) eine Art Öffentlichkeitsbeteiligung sicher gestellt ist. Voraussichtlich Anfang 2017 soll das Standortauswahlgesetz entsprechend dem Bericht der Kommission insgesamt vom Bundestag und Bundesrat überarbeitet werden. Das Gesetz und die Kommission waren massiv von Seiten der Anti-Atom-Organisationen kritisiert worden, u.a. weil immer noch am ungeeigneten und verbrannten Standort Gorleben festgehalten wird.

Dokumentation: NATIONALES BEGLEITGREMIUM, Pressemitteilung. Berlin, den 6. Dezember 2016: Prof. Dr. Klaus Töpfer und Prof. Dr. Miranda Schreurs zu Vorsitzenden des Nationalen Begleitgremiums gewählt

Die Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums haben in ihrer konstituierenden Sitzung am Montag, 5. Dezember 2016, Prof. Dr. Klaus Töpfer und Prof. Dr. Miranda Schreurs zu Vorsitzenden des Gremiums gewählt. Damit stehen Töpfer, ehemaliger Leiter des UN- Umweltprogramms und früherer Bundesumweltminister, und Schreurs, Professorin für Umwelt und Klimapolitik an der TU München, an der Spitze des neunköpfigen Gremiums. Das Nationale Begleitgremium ist ein unabhängiges, pluralistisch zusammengesetztes Gremium, das die Auswahl eines Standortes für ein Endlager für insbesondere hochradioaktive Abfälle gesellschaftlich und gemeinwohlorientiert begleite.t.

Prof. Dr. Töpfer betonte: „Die Suche nach einem Endlagerstandort ist ein weit in die Zukunft reichender Prozess. Dabei muss die Öffentlichkeit von Anfang an eingebunden werden. Das Nationale Begleitgremium ist ein absolutes Novum, die Aufgabe der Mitglieder in hohem Maße verantwortungsvoll. “

Prof. Dr. Schreurs betonte: „Das Begleitgremium muss sich als gesellschaftliches Gremium verstehen. Es muss bei der Standortauswahl das Interesse der Gesellschaft an einem fairen und transparenten Verfahren, das tatsächlich zum bestmöglichen Standort führt, zur Geltung bringen.“

Das Gremium aus anerkannten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und Bürgervertretern ist eine gegenüber Behörden, Parlament, beteiligten Unternehmen und Experten-Einrichtungen unabhängige gesellschaftliche Instanz. Außer Prof. Dr. Töpfer und Prof. Dr. Schreurs gehören dem Gremium an:

  • Klaus Brunsmeier, Vorstandsmitglied des BUND und ehemaliges Mitglied der Endlager-Kommission,
  • Bettina Gaebel, Bürgervertreterin, freiberufliche Marketing- und Kommunikationsexpertin,
  • Prof. Dr. Armin Grunwald, Leiter des Büros für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag, ehemaliges Mitglied der Endlager-Kommission,
  • Prof. Dr. Hendrik Lambrecht, Bürgervertreter, Prof. für Industrial Ecology und Quantitative Methoden an der Hochschule Pforzheim,
  • Prof. Dr. Kai Niebert, Professor für Didaktik der Naturwissenschaften und Nachhaltigkeit an der Universität Zürich, Präsident des Deutschen Naturschutzrings,
  • Dr. habil. Monika C. M. Müller, Studienleiterin für Naturwissenschaften, Ökologie und Umweltpolitik der Evangelischen Akademie Loccum,
  • Jorina Suckow, Bürgervertreterin, junge Generation, Jura-Studentin.

Die sechs Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens wurden auf Grundlage eines gemeinsamen Wahlvorschlags am 24. November 2016 vom Bundestag und tags darauf vom Bundesrat gewählt. Die drei Bürgervertreterinnen und -vertreter wurden in einem Beteiligungsverfahren ausgewählt und von der Bundesumweltministerin ernannt.

Verantwortlich: Geschäftsstelle Nationales Begleitgremium Bismarckplatz 1. 14193 Berlin

Frauke Stamer, Tel: 030 8903 5497
Jürgen Voges, Tel: 030 8903 5761

Herne: Fracking wasserdicht verhindert!

Bei der Veranstaltung der Bundestagsfraktion „Fracking wasserdicht und ausnahmslos verhindern“, die in Kooperation mit der linken Ratsfraktion in Herne durchgeführt wurde, diskutierte der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Linksfraktion) gemeinsam mit anderen ReferentInnen die spannende Frage, wie Fracking in NRW eigentlich wasserdicht und ausnahmslos verhindern werden kann. So manch einer fragt sich wahrscheinlich, weshalb das überhaupt noch ein Thema ist, denn Hannelore Kraft (SPD Ministerpräsidentin) wird nicht müde zu betonen, dass NRW fracking-frei bleibe. Tatsächlich steht das Verbot von Fracking in NRW auf tönernen Füßen!

Oliver Kalusch (BBU)

Vor 25 Interessierten eröffnete Zdebel die Veranstaltung zunächst mit einer allgemeinen Einführung ins Thema, die den großen Bogen schlug: In den Blick wurde dabei vor allen Dingen die Rolle der Konzerne genommen, die weltweit mit Fracking Profite abschöpfen wollen und nun auch verstärkt in NRW aktiv sind. Zu diesen gehören u.a. Wintershall, Exxon Mobile und PVG. Diesen würden in NRW auch unter Mitwirkung der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) Tür und Tor geöffnet. Die BGR sei inzwischen wohl eher als Rohstoffagentur im Dienste der Konzerne aktiv, denn als ausreichend kritische Bundesanstalt, die vor allen Dingen das Wohl der Bürgerinnen und Bürger im Sinn haben sollte. In diesem Zusammenhang wies Zdebel auch noch auf die braune Vergangenheit einiger ihrer ehemaligen Präsidenten zB. Hans-Joachim Martini hin.
Im Anschluss daran belichtete Oliver Kalusch (BBU) den Stand der Fracking-Gesetzgebung und die konkrete Situation in NRW. Er deckte auch ein besonders krasses Beispiel öffentlicher Nicht-Information auf: In einer offiziellen Anfrage zu den sogenannten Aufsuchungsgenehmigung von Wintershall bekam er statt spezifischer Antworten und Akteneinsicht, nur geschwärzte und damit zensierte Dokumente zu Gesicht. Die Folienpräsentation von Oliver Kalusch kann hier heruntergeladen werden.

 

Dirk Teßmer (Rechtsanwalt)

Dirk Teßmer (Anti-Fracking Anwalt aus Hessen) ging dann in seinem Vortrag darauf ein, wie die Aufsuchungsgenehmigung in Hessen durch juristische Schritte gestoppt werden konnten und er machte deutlich, dass bereits durch das vorhandene Bundesberggesetz Möglichkeiten bestehen, Fracking zu verhindern. Aussicht auf Erfolg haben solche Schritte in der Regel dann, wenn das öffentliche Interesse, wie etwa der Wasser- oder Naturschutz höher wiegen und einer Bohrgenehmigung entgegenstehen. Dieser Hebel könnte auch bei der Verhinderung von Aufsuchungsgenehmigung für Bohrstellen in NRW angesetzt werden. Auch die Folienpräsentation von Dirk Teßmer wird hier in Kürze zum Download bereitgestellt!

 

Bei der abschließenden Podiumsdiskussion debattierten Dirk Hanke (BI gegen Gasbohren in Hamm) und Kerstin Ciesla (Stellv. Vorsitzende des BUND NRW) über die weitere Perspektive eines sozial ökologischen Umbaus unserer Gesellschaft. Dirk Hanke berichtete im Speziellen über den Stand der Auseinandersetzungen mit der Techtomechanik und die Beteiligung der HAMM Gas, einer städtischen Tochterfirma, an Projekten, bei denen Techtomechanik eine Rolle spielt. Kerstin Ciesla machte darauf aufmerksam, dass ausgerechnet vor dem Hintergrund der Klimapolitik, eine Revitalisierung der Atomenergie ins Spiel gebracht würde.

Dirk Hanke (BIGG)

Dieser Entwicklung müsse man unbedingt entgegen wirken, um die Erfolge der Anti-Atom Bewegung nicht zu gefährden!

Die aus der Veranstaltung gewonnenen Erkenntnisse werden in den folgenden Monaten sicher Einzug in die weiteren Planungen von Protestbewegungen gegen Fracking finden und auch in die zu erwartende inhaltlich Auseinandersetzung mit dem Thema während des Wahlkampfes in NRW einfließen.

Wer einen einfachen Einstieg in das Thema „Anti-Fracking“ sucht, dem sei an dieser Stelle die neue Handreichung von Hubertus Zdebel ans Herz gelegt. Zur Bestellung des Faltblatts genügt eine Nachfrage an mein Wahlkreisbüro in Münster, Achtermannstr. 19, Telefon: +49 251 4909246, Fax: +49 251 4909352, Email: hubertus.zdebel@wk03@bundestag.de

Links: Hubertus Zdebel (MdB DIE LINKE), rechts: Kerstin Ciesla (BUND. NRW)

Und wer sich insbesondere für die Debatte rund um den sozial-ökologischen Umbau unserer Gesellschaft interessiert, dem sei an dieser Stelle noch die große Plan B Konferenz der Bundestagsfraktion und der Rosa Luxemburg Stiftung Ende Januar empfohlen!

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