Atomtransporte durch NRW stoppen: Demonstration gegen hochradioaktive Risiken – 14.1. Ahaus

Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbände rufen zu einer Demonstration für Sonntag, den 14. Januar 2024, in Ahaus auf. Über 150 Atomtransporte mit hochradioaktiven und außerdem hochangereichertem Uran-Strahlenabfall sollen von Jülich aus dem ehemaligen Atomforschungszentrum per LKW und mit einem Großaufgebot von Polizei und Sicherheitskräften in das Zwischenlager nach Ahaus. Weder die Bundesregierung noch die Landesregierung in NRW haben eine Sicherheitsanalyse öffentlich vorgelegt. Zuletzt hatte die Bundesregierung aus Kostengründen einen Transport nach Ahaus genannt. Die LKW sind aufgrund der besonders gefährlichen Fracht extrem stark gepanzert, um Angriffe mit Waffen abwehren zu können. Daher sind diese Spezial-LKW über 120 Tonnen schwer. Für den Transport, der von der Orano-NSC aus Hanau durchgeführt wird, gilt eine extreme Gefährdungslage. Maximal könnten bis zu vier solcher Fahrzeuge gleichzeitig einen nur knapp 10 Tonnen schweren Castor-Behälter über Straßen und Brücken in der Nacht durch NRW transportieren. Großräumig wird ein solcher Hoch-Risiko-Transport nicht nur entlang der benutzten Straßen, sondern auch im Luftraum überwacht. Gegen eine noch ausstehende Transportgenehmigung sind Klagen der Stadt Ahaus und von anderen angekündigt. Bereits Mitte der 2030er verliert auch das Zwischenlager in Ahaus seine Betriebsgenehmigung. Möglicherweise müssten dann die dort lagernden Atomabfälle nochmal auf eine Geisterfahrt nach Irgendwo, denn ein Endlager wird frühestens ab Mitte der 2080er Jahre zur Verfügung stehen.

Dokumentation des Aufrufs der BI Ahaus:

Nicht mit uns! Aufruf zur Demonstration am 14. Januar 2024

Das Forschungszentrum Jülich (FZJ) und seine nukleare Entsorgungsgesellschaft (JEN) wollen ihren Atommüll nach Ahaus abschieben. Es geht um ca. 300 000 abgebrannte Kugelbrennelemente (Kugel-BE) aus dem stillgelegten Versuchsreaktor AVR. Diese befinden sich in 152 Castor-Behältern in einem veralteten Zwischenlager auf dem AVR-Gelände. Seit 2013 ist dieses Lager ohne Genehmigung, seitdem haben die Verantwortlichen aber keine ernsthaften Schritte für einen Zwischenlager-Neubau am Ort unternommen.

Ab 2024 sollen deshalb 152 Straßen-Transporte von Jülich nach Ahaus erfolgen. Drei Testfahrten ohne Atommüll haben bereits im November 2023 stattgefunden: mit einem 130t schweren Transportfahrzeug quer durch NRW, durch Duisburger Stadtgebiet und mit Problemen z.B. im Autobahnkreuz Kaiserberg, das alles begleitet von riesigen Polizeiaufgeboten. Nun erwarten FZJ und JEN die Transportgenehmigung und wollen dann schnellstmöglich mit dem Abtransport ihres Atommülls nach Ahaus beginnen,
obwohl

  • zum jetzigen Zeitpunkt nicht klar ist, ob die Kugel-BE aus Jülich endlagerfähig sind, sondern ziemlich sicher vorher abgereichert und konditioniert werden müssen,
  • das Verfahren dafür erst noch entwickelt werden muss, wofür JEN und FZJ allein verantwortlich sind,
  • weder Entwicklung noch Durchführung dieses Verfahrens in Ahaus möglich sind, aus technischen wie auch rechtlichen Gründen,
  • demzufolge irgendwann erneut 152 Transporte zurück nach Jülich oder an einen anderen Ort nötig wären,
  • die NRW-Landesregierung laut Koalitionsvertrag gegen den Transport nach Ahaus und für einen Lagerneubau in Jülich ist,
  • die Landesregierung für den Erwerb eines Grundstücks in Jülich die finanziellen Mittel im Landeshaushalt 2023 zur Verfügung gestellt hat,
  • Jülich auch bei einem Abtransport der Kugel-BE keinesfalls „atommüllfrei“, sondern weiterhin mit anderem Atommüll aus dem stillgelegten AVR belastet sein würde,
  • die Stadt Ahaus laut einstimmigen Ratsbeschluss gegen die Verbringung des Jülicher Atommülls nach Ahaus ist,
  • Klagen der Stadt Ahaus und eines Bürgers gegen die Einlagerung des Jülicher Atommülls in Ahaus eingereicht und noch nicht entschieden sind,
  • sogar der Bürgermeister von Jülich dafür ist, dass in Jülich ein neues Zwischenlager gebaut wird!

Atommüll-Verschiebung löst keine Probleme!
Wir stellen uns quer

  • Keine Castor-Transporte durch NRW!
  • Neubau einer Lagerhalle in Jülich, die aktuellen Sicherheitsanforderungen entspricht!

Wir rufen auf zur Demonstration am Sonntag, dem 14. Januar 2024, in Ahaus:

  • 14 Uhr: Auftaktkundgebung am Rathaus mit Redebeiträgen und Musik
  • Zeitgleich: Trecker-Demo der Landwirte vom TOBIT-Kreisel zum Rathaus
  • Anschließend Demonstrationszug hinter den Treckern vom Rathaus zur Kreuzung Schorlemerstr./Schumacherring,
  • dort Abschlusskundgebung, wieder mit Redebeiträgen und Musik

Zur Teilnahme rufen auf:
Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“, Arbeitskreis Umwelt (AKU) Gronau, Natur- und Umweltschutzverein Gronau (NUG), Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen, Landeskonferenz (LaKo) der NRW-Anti-Atom-Initiativen, AtomkraftgegnerInnen im Emsland (AgiEL), Ationsbündnis „Stop Westcastor“ Jülich, Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU), BUND- Landesverband NRW

Unsere Social Media Profile für mehr Infos:

Weitere Infos auch unter: www.sofa-ms.de, www.westcastor.org, www.ausgestrahlt.de, www.umweltfairaendern.de

Neubau AKW Hinkley Point: Kostendesaster – Atomenergie nicht zukunftsfähig

Das im Bau befindliche britische Atomkraftwerk Hinkley Point C entpuppt sich immer mehr als Kostenfalle. Nach massiv gestiegenen Baukosten wird nun deutlich, dass auch die Kosten für den erzeugten Strom deutlich höher liegen als ursprünglich angenommen. Dazu die Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. (BEE), Dr. Simone Peter:

„Atomenergie demontiert sich weiter selbst und wird dabei zu einem teuren Albtraum für Verbraucherinnen und Verbraucher, Staaten und Unternehmen. Nachdem sich zunächst die Kosten für den Bau des neuen Kernkraftwerks von 21 Milliarden auf rund 38 Milliarden fast verdoppelt haben, wird jetzt klar, dass das Kraftwerk auch sehr teuren Strom produzieren wird. Auf deutlich über 15 Cent pro Kilowattstunde schätzt das ‚Internationale Wirtschaftsforum Regenerative Energien‘ die Kosten für den erzeugten Strom. Hinkley Point C wird damit die Strompreise in Großbritannien über Jahrzehnte nach oben schieben, sollte es überhaupt irgendwann mal ans Netz gehen. Der Ausstieg von Investoren spricht für sich. Und auch in Frankreich wurden aufgrund des maroden Kraftwerksparks die Haushalte mit Kostensteigerungen konfrontiert, weil der französische Staat die explodierenden Mehrkosten nicht mehr tragen kann. Von den Entsorgungskosten ganz zu schweigen.

Wind und Sonne produzieren dagegen größtenteils für deutlich unter zehn Cent pro Kilowattstunde, in Deutschland in den Vorweihnachtstagen aufgrund des starken Windes sogar wieder nahe und unter null Cent je Kilowattstunde. Diese Zeitfenster werden perspektivisch zunehmen. Der Atomausstieg in Deutschland war nicht nur aus Sicherheits- und Energiewirtschaftsgründen – Kraftwerke mit mehreren tausend Volllaststunden passen nicht mehr zu einem Erneuerbaren Stromsystem -, sondern auch aus finanziellen Gründen die richtige Entscheidung. Jetzt geht es darum, in Europa das gesamte Stromsystem auf die Bedürfnisse der Erneuerbaren Energien auszurichten. Förderungen von Atomkraft passen hier nicht mehr dazu.“

Nuklearer Strahlenschutz wird neu geordnet – Verordnungen erlassen

Das Kapitel Atomstrom aus Atommeiler ist 2023 in Deutschland beendet. Was bleibt sind noch in Betrieb befindliche Uranfabriken, jede Menge nuklearer Abfälle und damit verbunden Strahlenrisiken aller Art. Außerdem weitet sich der Einsatz mit radioaktiven Materialien in der Medizin und Forschung aus. Das Bundeskabinett hat eine „Modernisierung des Strahlenschutzes“ beschlossen. Das teilte das Bundesumweltministerium mit Hinweis auf einen entsprechenden Beschluss vom 13. Dezember 2023 mit. Bereits im November hatte das BMU berichtet, dass eine Richtlinie „Ärztliche Überwachung exponierter Personen durch ermächtige Ärzte nach Strahlenschutzrecht – Richtlinie zum Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und zur Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)“ auf den Weg gebracht worden ist. Über die „Vierte Verordnung zur Änderung der Strahlenschutzverordnung“ wird auch im Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) informiert.

Die entsprechende Verordnung wird von der Bundesregierung ohne Beteiligung des Bundestages in Abstimmung mit dem Bundesrat verabschiedet. Das fachlich zuständige Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hatte ebenfalls im Dezember darüber informiert, dass es einem „Neuen Netzwerk für mehr Strahlenschutz-Kompetenz“ beigetreten sei und der der „Qualifizierungsverbund Strahlenschutz“ seine Arbeit aufgenommen habe. Grund sei auch, dass Strahlenschutz-Expertise verloren gehe und es Initiativen für den Know-How-Erhalt brauche.

Aufgrund von EU-Richtlinien hatte die Bundesregierung vor einigen Jahren zahlreiche Strahlenschutz-Aspekte in einem Gesetz zusammengefasst. In der Folge werden auch damit zusammenhängende Verordnungen überarbeitet. Verbunden auch mit dem Ziel, die rechtlichen Vorgaben zum Strahlenschutz innerhalb der EU zu vereinheitlichen. Der BUND und andere Umweltorganisationen kritisieren immer wieder, dass die gesetzlichen Vorgaben zu hohe Strahlenrisiken zulassen.

Dokumentation:

Bundeskabinett beschließt Modernisierung des Strahlenschutzes

Das Bundeskabinett hat heute eine Änderung der Strahlenschutzverordnung beschlossen. Dabei wird vor allem Anpassungsbedarf in unterschiedlichen Bereichen der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) umgesetzt, der sich unter anderem durch neue technische Entwicklungen seit dem Inkrafttreten des neuen Strahlenschutzrechts Ende 2018 ergeben hat. Mit der Novelle wird das hohe Schutzniveau des Strahlenschutzes weiterhin umfassend und konsequent gewährleistet und zugleich praktikabler.

Die Änderungsverordnung sorgt mit einer Reihe von Anpassungen, Ergänzungen und Vereinfachungen dafür, den Vollzug des Strahlenschutzrechts weiter zu optimieren. Beispielsweise können künftig Kurse zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde und der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz im reinen Online-Format zugelassen werden, sofern sie keinen Praktikumsanteil beinhalten. Diese Möglichkeit war während der Covid 19 – Pandemie ausnahmsweise eröffnet worden und wird nun als zeitgemäßes Lernformat weitergeführt. Des Weiteren wird das Verfahren der Freigabe radioaktiver Stoffe flexibilisiert. Der Antragsteller einer Freigabe kann nunmehr zu einem späteren Zeitpunkt Dokumente vorlegen, die die abfallrechtliche Behandlung der freizugebenden Stoffe betreffen.

Mit der Verordnung wird sowohl der aktuelle technische und wissenschaftliche Erkenntnisstand aufgegriffen als auch praktischen Vollzugserfahrungen Rechnung getragen. Mit der Verordnungsnovelle werden auch Maßgaben des Bundesrats umgesetzt. Die Verordnung wird Anfang kommenden Jahres in Kraft treten.

13.12.2023 | Meldung Strahlenschutz | Berlin

Ärztliche Überwachung exponierter Personen durch ermächtige Ärzte nach Strahlenschutzrecht

Richtlinie zum Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und zur Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)

Sonstige Vorschriften | StrlSchG | StrlSchV

Downloads / Links Richtlinie Gesetze/Verordnungen Herunterladen PDF 545 KB (Beim BMU)

Die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) sieht zum Schutz der Gesundheit von Personen mit beruflicher Exposition eine ärztliche Überwachung durch Ärzte vor (§ 77 bis 81 StrlSchV, auch in Verbindung mit §§ 151, 158 Absatz 3, § 165 Absatz 1 oder § 166 Absatz 1 StrlSchV). Die Ärzte werden für diese Aufgabe von der zuständigen Landesbehörde ermächtigt (§ 175 StrlSchV).

Die Richtlinie „Ärztliche Überwachung exponierter Personen durch ermächtigte Ärzte nach Strahlenschutzrecht“ (GMBl 2022, S. 748) konkretisiert die Anforderungen an die ärztliche und die besondere ärztliche Überwachung. Auch wird die Untersuchung von Personen behandelt, die im Rahmen von medizinischen Forschungsvorhaben exponiert wurden und deren Gesundheit geschädigt sein könnte (§ 143 Absatz 1 StrlSchV).

Die Richtlinie ersetzt die alte Richtlinie „Arbeitsmedizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen durch ermächtigte Ärzte“ vom 18. Dezember 2003 (GMBl 2004 S. 350).

Die neue Richtlinie umfasst nicht die Anforderungen an die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung. Diese sind im Richtlinienmodul „Erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung – Voraussetzung für die Ermächtigung von Ärzten nach § 175 Absatz 1 Satz 1 StrlSchV“ zu finden.

Aktualisierungsdatum: 07.11.2023

Lets do 2024: umwelt FAIR aendern

2023 geht zu Ende. Die bundesdeutschen Atomkraftwerke sind abgeschaltet! Die Erneuerbare Energiewende muss Zukunft werden. Ohne Atomenergie. Ohne fossile Brennstoffe. Es braucht Frieden, Demokratie, Gerechtigkeit und Umweltschutz. Lets do 2024.

Atommacht vor Gericht: Klage zu Sicherheitsmängeln bei der Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle in Gundremmingen

(Update) Noch steht das Urteil aus (siehe update*), aber Zweifel gibt es kaum, was die zuständige Kammer am Verwaltungsgerichtshof in München demnächst als Urteil verkünden wird. Sehr klar, so Prozeßbeobachter:innen, hat sich das Gericht auf die Linie der Beklagten eingelassen, also dem für die Genehmigung zuständigen Bundesamt für Sicherheit der kerntechnischen Entsorgung (BaSE) sowie dem Betreiber für das Zwischenlager, der staatlichen Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ). Und die haben jüngst mit einer Atomgesetz-Novelle ihre Dominanz im Atomrecht (17. Atomgesetznovelle) noch einmal massiv gestärkt. Vor allen in Sachen Terrorschutz und Kriegsrisiken hat der Staat die Deutungshoheit und müssen selbst Gerichte zurückstehen. Wie ist es um die Sicherheit der Zwischenlagerung bestrahlter Brennelemente im Zwischenlager in Gundremmingen bestellt? Die Kläger sehen erhebliche Defizite. Der Atomstaat antwortet mit einer umfänglichen Front von Gutachtern, Fachleuten und Anwälten. David gegen Goliath ließe sich als Gleichnis zitieren. Raimund Kamm, einer der Vertreter der Bürgerinitiativen vor Ort in Gundremmingen und der Kläger Rudolf Wahl haben nach der mündlichen Verhandlung der Klage in München Stellungnahmen veröffentlicht.

*UPDATE 2024: Mit dieser PM des Verwaltungsgerichtshofs (PDF) ist das Urteil im April 2024 mitgeteilt worden. Das schriftliche Urteil des Gerichts ist hier zu finden. Hier ist das Urteil direkt als PDF zu finden.

Dokumentation Raimund Kamm: Der Atom-Goliath hat uns eine schwere Niederlage zugefügt – Bitte sagt nicht, was hast Du denn anderes erwartet

  • Rudolf Wahl, einer unserer fünf Kläger sowie langjähriger ehrenamtlicher Verwaltungsrichter, hat einen Bericht über die Verhandlung geschrieben. Siehe hier als PDF zum download.

In unserer Verhandlung am 7.12.23 vor dem obersten bayerischen Verwaltungsgericht, Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (VGH), war deutlich zu spüren, dass die zwei Richterinnen unsere Klage abweisen wollen. Das Urteil dieses 22. Senats wird uns in einigen Wochen schriftlich zugestellt werden.

Das Bild im Verhandlungssaal zeigte noch einmal den Atom-Goliath: Etwa fünf MitarbeiterInnen der Beklagten, des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung und ihre drei Anwälte der Kanzlei Becker Büttner Held (BBH). Mehrere Sachverständige vom TÜV Süd und TÜV Nord sowie der Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS). Mehrere Vertreter der Bundesgesellschaft für Zwischenlager, Vertreter des bayerischen Umweltministerium sowie der merkwürdigen Landesanwaltschaft. Der Atom-Goliath umfasste mehr als 30 Personen.

Bald wurde durch die Gesprächsführung der vorsitzenden Richterin Gerda Zimmerer und auch die Einwürfe der Berichterstatterin Dr. Bettina Meermagen (der beisitzende Richters Florian Schlämmer zeigte sich neutral) klar, dass sie formaljuristische Gründe festmachen wollten, um unsere Klage abzuweisen. Unsere Klage sei nicht fristgerecht ausreichend begründet worden. Unsere Erwiderung, dass wir in der Klage auf Gefahren hingewiesen haben und dann die Vorlage der Akten gefordert haben, in denen laut BASE die Sicherheit des Zwischenlagers belegt würde, um unsere Klage dann substantiell begründen zu können, wurde von Frau Zimmerer weggewischt. Auch wurde uns immer wieder vorgehalten, dass unsere Aussagen schon im Prozess im Jahr 2005 verbraucht worden seien.

Durch Vorgabe einer tiefdetaillierten Themenordnung, die die entscheidenden Punkte aussparte, vermied es das Gericht, über unsere Sorgen um die Gefahren des Gundremminger Atommülllagers sachgerecht zu diskutieren.

Unsere Sorgen vor der Atommüll-Lagerung in Gundremmingen umging der Bay. VGH: 

  1. Die Gefahr überraschender Terrorangriffe ist weltweit größer geworden. Stand schon bei unseren schriftlichen Einwendungen gegen die Errichtung des Gundremminger Zwischenlagers im Frühsommer 2001 – also vor dem wahnsinnigen Anschlag mit Flugzeugen auf das New Yorker Welthandelszentrum –  die Sorge vor Anschlägen an oberster Stelle, so steigern viele nachfolgende Ereignisse noch unsere Sorgen. Zuletzt die plötzliche Attacke der Hamas (wobei das Verhalten Israels seit Jahren das Pulverfass durch Drangsalieren der Palästinenser und Verweigern einer Zweistaatenlösung gefüllt hatte). Davor der imperialistische Angriff Russlands auf die Ukraine, was zu einem für viele von uns nicht mehr für möglich gehaltenen Krieg in Europa geführt hat. Wobei auch erstmals in der Geschichte ein AKW militärisch besetzt wurde. AKW und ihre Atommülllager sind Atomminen, in denen unvorstellbar viel Radioaktivität steckt.
  1. Schon bald nach dem um die Jahreswende 2005/2006 ergangenen Urteil des Bay. VGH wurden Ablehnungsbegründungen des Gerichts gegenstandslos. So hatte der VGH argumentiert, dass ein absichtlicher Flugzeugabsturz ausgeschlossen werden könne, da eine Entführung durch die Kontrollen am Flughafen verhindert würde und dann auch noch das Luftsicherheitsgesetz den Abschuss eines entführten Flugzeugs ermögliche.

Doch im Mai 2007 deckte die EU-Kommission durch ihre Inspekteure auf, dass am Münchner Flughafen kein einziger Einschmuggeltest von Waffen entdeckt wurde. Ähnlich später am Frankfurter Flughafen. Schon wenige Wochen nach dem Münchner Urteil wurde zudem vom Bundesverfassungsgericht beschlossen, dass die Ermächtigung im neuen Luftsicherheitsgesetz zum Abschießen von zivilen Flugzeugen, verfassungswidrig ist.

  1. Den kriegerischen Staaten und auch ihren Terroristen verfügbaren Waffen wurden in den letzten Jahren präziser, weitreichender und explosiver. Es gibt keine Untersuchungen, die die Sicherheit von Zwischenlagern und Castoren beim Angriff mit solchen Waffen belegen würden.
  1. Immer brisanter werden auch die Hackerangriffe. Damit können geheime Informationen eingesehen und Sicherheitssysteme manipuliert werden. Am 23.10.2010 berichtete die Süddeutsche Zeitung, dass bei einem Cyber-Manöver der Nato es gelungen sei, eins von zwölf angegriffenen AKW zu sprengen.
  1. Das Zwischenlager in Gundremmingen soll ebenso wie die anderen ZL in Deutschland bis ins nächste Jahrhundert bestehen. Dann frühestens kann nach Planung der Bundesgesellschaft für Endlagerung ein tiefengeologisches Endlager die Castoren aus den ZL „entsorgen“.
  1. Übrigens: Die Landesanwaltschaft, die von sich sagt, sie sei die Vertreterin des öffentlichen Interesses, aber in Wirklichkeit die Landesregierung vertritt, sagte gegen Ende der Verhandlung, sie schließe sich den Ausführungen des beklagten Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung voll umfänglich an.

Weitere besorgniserregende Erkenntnisse wie Vorfälle stehen in unserem 34-seitigen Memorandum „Atom-Terrorgefahr“, das im Januar 2003 geschrieben und laufend fortgeschrieben wurde. Ich überlege, es auf unsere Webseite zu stellen und damit öffentlich zu machen.

Update Dokumentation Urteil PM:

per E-Mail München, 12. April 2024
Pressemitteilung
Pressesprecher: RiVGH Florian Schlämmer Telefon: 089/2130-338 ORR Andreas Spiegel Telefon: 089/2130-264 presse@vgh.bayern.de Ludwigstr. 23 80539 München
www.vgh.bayern.de

BayVGH: Atommüll-Zwischenlager in Gundremmingen
darf weiter genutzt werden

Mit Urteil vom 8. April 2024 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH)
entschieden, dass die atomrechtlichen Genehmigungen für die Aufbewahrung
von Kernbrennstoffen im Standort-Zwischenlager auf dem Gelände des ehemali-
gen Kernkraftwerks Gundremmingen nicht aufgehoben werden müssen.
Ziel der fünf Kläger, die zwischen vier und elf Kilometer vom Zwischenlager ent-
fernt wohnen, war es, das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsor-
gung zur Aufhebung der atomrechtlichen Genehmigungen zu verpflichten.

Der BayVGH hat die Klagen nunmehr abgewiesen. Nach Auffassung des Ge-
richts ist die erforderliche Vorsorge gegen Schäden durch die Aufbewahrung von
Kernbrennstoffen (z.B. durch Störfälle im Lager, Materialermüdung) sowie der
erforderliche Schutz gegen sog. Einwirkungen Dritter (z.B. gezielte Angriffe von
außen, etwa durch Flugzeugabstürze) auf das Zwischenlager hinreichend ge-
währleistet. Die Einlagerung der Kernbrennstoffe in den CASTOREN sei für die
genehmigte Lagerdauer von 40 Jahren hinreichend sicher.

Das Zwischenlager
müsse nicht eigens gegen den zufälligen Absturz eines schnell fliegenden, mit
Bomben bewaffneten Militärflugzeugs während eines Übungsflugs geschützt
werden, weil ein solches Szenario extrem unwahrscheinlich sei. Militärische
Übungsflüge mit „scharfen“ Bomben würden nur ganz ausnahmsweise und nicht
in der Region des Zwischenlagers durchgeführt. Mit Blick auf eventuelle zielge-
richtete Angriffe Dritter auf das Zwischenlager stützt das Gericht seine Beurtei-
lung auf verschiedene behördlich eingeholte und im gerichtlichen Verfahren erläu-
terte Gutachten. Selbst bei Einsturz des Lagergebäudes infolge eines absichtlich
herbeigeführten Absturzes eines großen Verkehrsflugzeuges (z.B. Airbus A380)
würden die CASTOREN laut Gutachten den auftretenden mechanischen und
thermischen Belastungen so weit standhalten, dass radioaktive Strahlung allen-
falls in äußerst geringem Umfang austreten würde. Durch die ab 2014 umgesetz-
ten baulichen Maßnahmen sei das Zwischenlager zudem so gut gegen das Ein-
dringen von Personen geschützt, dass unmittelbare Angriffe auf die CASTOREN,
etwa mit panzerbrechenden Waffen, bis zu dem Zeitpunkt ausgeschlossen seien,
bis die Polizei vor Ort sei und ihrerseits gegen die Angreifer vorgehen könne.
Gegen das Urteil können die Kläger Beschwerde gegen die Nichtzulassung der
Revision zum Bundesverwaltungsgericht einlegen.

(BayVGH, Urteil vom 8. April 2024, Az.: 22 A 17.40026)

Zur Verwendung durch die Medien bestimmtes nichtamtliches Dokument, das den BayVGH nicht bindet

 

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