Rekommunalisierung – Schweres Thema ausgerechnet für Gewerkschafter

No more Vattenfall: Gewerkschafter tun sich schwer mit der Rekommunalisierung der Strom- und Energienetze. Foto: Dirk Seifert

Ausgerechnet bei der Rekommunalisierung der Strom- und Energienetze tun sich Gewerkschafter im Rahmen der Energiewende schwer. Zwar unterstützen sie den Atomausstieg und fordern eine Beschleunigung der Energiewende. Aber bei der Rekommunalisierung der Stromnetze, die neben Wasser, Bildung und Gesundheit zu einem der zentralen Bereiche der Daseinsvorsorge gehören, zu einem gesellschaftlichen Bereich, in dem eine am Shareholder-Value ausgerichtete Wirtschaftstätigkeit nichts zu suchen hat, stellen sich Gewerkschaftsvertreter immer wieder quer. Letztes Wochenende hat sich nun auch der Berliner Verdi-Landesfachbereichsleiter für Ver- und Entsorgung laut Berliner Morgenpost gegen die Rekommunalisierung der Stromnetze ausgesprochen.

2013 läuft in Berlin der Konzessionsvertrag für die Stromnetze aus. Derzeit werden sie von Vattenfall betrieben. Der „Berliner Energietisch“ will erreichen, dass die Netze Vattenfall abgenommen werden, um so mehr Transparenz, Mitbestimmung und mehr Klimaschutz betrieben zu können. Vor kurzem hat der Energietisch den ersten Schritt eines Volksabstimmungsverfahren erfolgreich auf den Weg gebracht. Als zweite Stufe wird nun ein Volksbegehren stattfinden, bevor dann – sollte das Begehren ebenso erfolgreich verlaufen – vermutlich zur Bundestagswahl 2013 ein Volksentscheid kommt. Auch in Hamburg wird es dann zu einem solchen Entscheid kommen. Dort will das Bündnis  aus Umweltverbänden, Verbraucherschützern und Kirche gleich drei Energienetze vollständig rekommunalisieren. (siehe auch hier und hier)

Der Berliner Fachbereichsleiter Uwe Borck hat sich nun gegen die Rekommunalisierung ausgesprochen und dabei einen eher kursiosen Satz formuliert: „Man muss in dieser Frage nicht nur wollen, sondern auch können“, sagte Uwe Borck  laut BM. Andernfalls sei es für Arbeitnehmer eine „sehr gefährliche Situation“. Gemeint sind damit natürlich die Arbeitsplätze.

Damit reagiert der Berliner Verdi-Vertreter nicht anders, als seine KollegInnen in Hamburg. Auch dort haben sich Betriebsräte von Vattenfall (Strom, Fernwärme) und E.on Hanse (Gas) gegen die vollständige Rekommunalisierung ausgesprochen. (Siehe dazu auch hier.) Die Gewerkschaften Verdi und IG Metall haben sich zwar öffentlich nicht festgelegt, aber zumindest die IG Metall Hamburg warnt davor, dass mit der Rekommunalisierung Arbeitsplätze verloren gehen könnten. Allerdings: Bis heute haben die Gewerkschaften öffentlich keine Begründung vorgelegt, warum das passieren sollte!

Unter der Hand befürchten sie aber offenbar, dass Vattenfall einige Geschäftsbereiche komplett einstellen könnte, wenn für das Unternehmen wichtige Teilbereiche, wie es die Netze sind, verloren gingen. So wären bei einer Rekommunalisierung zwar nicht diejenigen KollegInnen betroffen, die direkt mit der Netzorganisation zur öffentlichen Hand wechseln. Aber es könnte diejenigen treffen, die in Verwaltungseinheiten tätig sind, die ohne Netzbetrieb nicht mehr gebraucht würden.

Verdi und Co verharren wie das Kanninchen vor der Schlange: Statt im Angesicht der starken Rekommunalisierungsbemühungen in Hamburg und Berlin und verstärkt durch die Chancen der jetzt stattfindenden Energiewende an eigenen Konzepten einer zukunftsfähigen und kommunalisierten Energieversorgung zu arbeiten, stellen sich die Gewerkschafter gegen die Demokratisierungs- und Mitbestimmungsbewegungen und stützen so die Positionen von Vattenfall und E.on (Hanse).

Keine Frage: Die Gewerkschaften sind in erster Linie den Mitgliedern verpflichtet. Und deren Interesse nach sicheren und gut bezahlten Arbeitsplätzen ist ihr gutes Recht. Im Februar berichte die DGB-Zeitschrift „Der Einblick“ dazu: „Denn die öffentliche Hand ist nicht automatisch der „bessere“ Arbeitgeber. Insbesondere die Beschäftigten der großen Energieversorger, in der Regel gewerkschaftlich gut organisiert, sehen ihre Arbeitsbedingungen und Löhne in Gefahr. So äußerte etwa Thies Hansen, Gesamtbetriebsratsvorsitzender des Energieversorgers E.ON Hanse, Mitte Januar auf einer Tagung von DGB und Hans-Böckler-Stiftung unter dem Motto „Zurück zur öffentlichen Hand – Chancen und Formen der Rekommunalisierung“: „Wenn es um die Sicherung von Arbeitsplätzen und Arbeitsbedingungen geht, erleben wir den Unterschied in der Bezahlung und eine klare existenzielle Bedrohung.“ Etwa in Schleswig-Holstein: Dort wehrten sich Stadtwerke, die Konzessionsgebiete übernehmen wollen, mit Händen und Füßen gegen die Übernahme von E.ON-Beschäftigten, so Hansen.

Ohne Frage: Eine Rekommunalisierung muss die legitimen Ansprüche der Beschäftigten berücksichtigen. Doch: Seit der Liberalisierung der Strommärkte sind viele zigtausend Arbeitsplätze in der Branche und bei den großen Konzernen abgebaut worden. E.on ist – mit einem Tarifvertrag abgesegnet durch Verdi – derzeit dabei, allein in Deutschland 6.000 und weltweit insgesamt 11.000 Arbeitsplätze abzubauen. Und auch Vattenfall hat angekündigt, dass massive Kosteneinsparungen in den nächsten Jahren erfolgen werden. Bei den KollegInnen in den Call-Centern von Vattenfall sind bereits erste Maßnahmen zum Arbeitsplatzabbau auf den Weg gebracht worden.

Und nicht unerwähnt lassen sollte man dabei auch, dass die Gewerkschaften im Rahmen der Liberalisierung bei den großen Konzernen bereits eine Art „Zwei-Klassen-System“ zugelassen haben: Denn während das alte Personal aus den Zeiten von HEW, Bewag, PreußenElektra etc. weitgehend zu den bis dahin gültigen (guten) Konditionen im Rahmen der Fusionen zu Vattenfall und E.on übernommen wurden, bekommen die neu angestellten MitarbeiterInnen schlechtere Bedingungen geboten.

Vor diesem Hintergrund müsssen sich die Gewerkschafter die Frage stellen lassen: Wie sicher sind die Arbeitsplätze denn bei Vattenfall und E.on, welche Einflußmöglichkeiten auf die Konzernentscheidungen haben sie und welche Auswirkungen wird die Energiewende für die Konzerne und Beschäftigten haben?

DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki forderte auf der schon erwähnten Konferenz im Einblick: „Gewerkschaften und Beschäftigte müssen bei der Rekommunalisierung mit ins Boot, damit die Belegschaften im Einzelfall nicht Einkommenseinbußen erleiden, wie es im Bereich Ver- und Entsorgung drohen könnte.“ Gleichzeitig sieht er eine mögliche Win-Win-Situation: „Die Chance für die Kommunen liegt darin, vieles besser zu machen. Gute Arbeit bedeutet dann, tariflich bezahlte, sichere Arbeitsplätze anzubieten und MitarbeiterInnen zu haben, deren Ideen und Vorschläge gefragt sind und die deshalb motivierter sind, kreativer und freundlicher im Umgang mit den BürgerInnen.“

Daraus wird schon eher ein Schuh. Nur kommt der DGB damit in der Praxis kaum voran, da die Einzelgewerkschaften und ihre betroffenen Mitglieder nicht mitziehen. Das lässt sich anhand eines Papiers zur Energiewende des DGB Nord deutlich herauslesen. Die Frage, in welcher Weise im Bereich der Daseinsvorsorge private Unternehmen und/oder die Öffentliche Hand das Sagen haben sollte, wird anderen überlassen: Die Städte und Kommunen sollen das erledigen!

Zu befürchten ist, dass die (Einzel)Gewerkschaften mit Blick auf die finanzkräftigen Mitglieder bei E.on, Vattenfall und Co viel zu sehr die Risiken im Blick haben und viel zu wenig die Chancen. Dabei hätten sie die (wissenschaftlichen) Ressourcen, um Konzepte für mehr Beschäftigung und mehr kommunale Wirtschaft zu entwickeln. Für mehr demokratische Mitbestimmung und für soziale Gerechtigkeit würden die Gewerkschaften in den sozialen und Umwelt-Bewegungen, die sich für die Rekommunalisierung einsetzen, Bündnispartner finden.

AKWs stilllegen – Wohin mit dem Atommüll?

Parken statt Atommüll lagern. Der Schacht Konrad. Foto: Dirk Seifert

Nach der Atomkatastrophe von Fukushima beginnt jetzt bundesweit die Debatte, wie die Atommeiler konkret stillgelegt werden können. Landesregierungen favorisieren dabei den kompletten Rückbau der Atommeiler, ziehen diese Variante dem so genannten „sicheren Einschluss“ vor. Doch was passiert mit den beim Rückbau anfallenden großen Mengen von leicht- und mittelradioaktivem Atommüll? Eine kritische Betrachtung zeigt auch hier: Atommüllentsorgung? ungelöst!

Einerseits werden große Mengen dieses Mülls nach einer 2001 vollzogenen Änderung der Strahlenschutzverordnung einfach über Hausmülldeponien oder im Straßenbau entsorgt. Dazu hier mehr.

Andererseits soll der radioaktive Müll, der nicht unter die „Freigaberegelung“ der Strahlenschutzverordnung fällt, im ehemaligen Eisenerzbergwerk Schacht KONRAD dauerhaft gelagert werden.

Bei Salzgitter-Bleckenstedt befindet sich damit das bislang einzige genehmigte Atommülllager der Bundesrepublik. Doch bis heute ist dort noch kein Atommüll eingelagert. Zur Zeit läuft im Auftrag des Bundesamts für Strahlenschutz noch der Ausbau des Schachts. Dabei kommt es immer wieder zu Verzögerungen:

„Hieß es 2007 noch, KONRAD solle 2013 in Betrieb gehen, wurde daraus bald 2014 und zuletzt 2019. In letzter Zeit war die Sprachregelung „frühestens 2019“ und seit gestern (8.6.2012): KONRAD sei 2019 betriebsbereit und könne dann nach einer Erprobungsphase 2024 in Betrieb gehen. Damit wären dann zwischen Idee und Inbetriebnahme schlappe 50 Jahre ins Land gegangen. Das 2024 aber das Ende der Fahnenstange ist, ist angesichts der Probleme, offenen Fragen und Kontroversen hinter den Kulissen, kaum anzunehmen“, heißt es auf der Seite der AG Schacht Konrad dazu.

Die Betreiber haben offenbar große Probleme, die alten Plandaten auf den heutigen Stand von Wissenschaft und Technik zu aktualisieren.

Allein diese Verzögerungen beim Schacht Konrad haben erhebliche Auswirkungen für den Rückbau der Atommeiler. Denn wenn diese ab ca. 2014 – nach den erforderlichen Genehmigungsverfahren – mit den praktischen Rückbaumaßnahmen beginnen, fallen auch die Atomabfälle an. Da diese dann noch nicht Richtung Schacht Konrad abtransportiert werden können, müssen sie – über mehrere Jahre – vor Ort weiter gelagert werden.

Bereits heute ist klar, dass der hochradioaktive Atommüll noch für Jahrzehnte an den AKW-Standorten bleiben wird: Dafür stehen dort so genannte Standortlager, genehmigt für eine Dauer von 40 Jahren! Doch auch hier gibt es schon Probleme für die Rückbauplanungen. Es fehlt an den erforderlichen Castorbehältern, um den hochradioaktiven Atommüll aus den Reaktoren und den Nasslagern zu entfernen.

Schacht Konrad – Genehmigte Unsicherheit

Doch obwohl das Atommülllager höchstrichterlich genehmigt ist, bleiben massive Zweifel an der Sicherheit des Schachts für die dauerhafte Atommülllagerung. Denn ausgerechnet der so genannte Langzeitsicherheitsnachweis, in dem der Betreiber aufzeigen muss, dass für mehrere hunderttausend Jahre das radioaktive Material von der Umwelt abgeschlossen bleibt, ist von den Gerichten nicht überprüft worden. Im Oktober 2010 wies das Bundesverfassungsgericht die Klage des Anwohners Walter Traube ab und bestätigte damit ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg.

Der entscheidende Satz in der Begründung des Verfassungsgerichts lautet:

„Die Fragen, die die Endlagerung radioaktiver Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung im Hinblick auf die Langzeitsicherheit aufwirft, betreffen der Sache nach erst in der (fernen) Zukunft aktuell werdende Szenarien, die keinen Bezug zu einer gegenwärtigen Betroffenheit des Beschwerdeführers in einem eigenen verfassungsbeschwerdefähigen Recht erkennen lassen.“

Die AG Schacht Konrad kritisiert dieses Urteil scharf: „Damit bestätigt das BVerfG das skandalöse Urteil des OVG Lüneburg, es gäbe kein Recht auf Nachweltschutz. Die jetzige Generation wird von jeglicher Verantwortung für künftige Folgen ihres Tuns freigesprochen. Nicht einmal die Erkenntnis, dass die Zukunft sehr schnell kommen kann wie bei ASSE II und Morsleben, wurde auch nur ansatzweise berücksichtigt.“

Bereits am 21.02.08 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, die zeitlgeich mit Traube eingereichte Klage der Stadt Salzgitter nicht anzunehmen.

In seiner Entscheidung stellte das Verfassungsgericht fest: „Die Verfassungsbeschwerde hat keine grundsätzlich verfassungsrechtliche Bedeutung“. Die Stadt Salzgitter ist im Hinblick auf die Einhaltung der Grundrechte nicht beschwerdefähig. Zudem sei das OVG alleine entscheidungsbefugt.

Die Aussage von BMU Gabriel nach der Urteilsverkündung des OVG Lüneburg am 8.3.2006 „Das Gericht hat alle Sicherheitsbedenken der Kläger als unbegründet zurückgewiesen“ ist ebenso falsch, wie die von NMU Sander am 26.3., das BVerfG habe entschieden, “die Arbeit des Umweltministeriums und der zugezogenen Sachverständigen nicht zu beanstanden”. Richtig ist: Sowohl das OVG Lüneburg, als auch das Bundesverwaltungsgericht, als auch das Bunddesverfassunggericht haben bisher die Substanz der Klagen und die Sicherheit von KONRAD nicht überprüft, sondern nur den Klägern die Rechte genommen, gegen ein Atommüllendlager zu klagen.

Eine Übersicht über den Genehmigungsverlauf für den Schacht Konrad gibt es hier. Dort werden auch die wesentlichen Kritikpunkte und Sicherheitsmängel des Standorts dargestellt.

Auch im Schacht Konrad gibt es Wasser-Probleme

Doch nicht nur der Langzeitsicherheitsnachweis ist als problematisch anzusehen. Auch im Schacht Konrad gibt es das Risiko, dass der dort eingelagerte Atommüll mit Wasser in Kontakt kommen kann. Das wäre der Super-Gau in einem Endlager.

Auf dieses Problem hat jüngst noch einmal der Geochemiker Dr. Ralf Krupp hingewiesen und ist damit Äußerungen des Niedersächsischen Umweltministers Birkner entgegen getreten, es gäbe in Schacht KONRAD keine mit ASSE II vergleichbaren Probleme.

Krupp stellt fest, dass mit 16,3 Kubikmetern pro Tag mehr salzhaltiges Wasser in KONRAD eindringe, als derzeit in die Asse. KONRAD werde daher nach seiner Schließung ebenfalls ersaufen.

Ausdrücklich warnt er, sich in Fragen der Sicherheit nicht auf die rechtskräftige Genehmigung zu beschränken: „Nach den Erfahrungen mit der Asse sollte Konrad trotzdem nicht in Betrieb gehen“, meint Krupp und erläutert: „Die Abfälle werden nach Wasserzutritt genauso wie in der Asse unter Gasbildung korrodieren, und Radionuklide in Lösung gehen. Aufgrund des größeren Abfallvolumens und des kleineren Grubenhohlraums in Schacht Konrad werden aber mehr Gase und höhere Gasdrücke entstehen. Die über dem Endlager Konrad befindlichen und vermeintlich als geologische Barriere wirksamen Tonschichten der Unterkreide wurden durch zahlreiche Bohrungen auf Eisenerz, Öl- und Gas durchlöchert. Weitgehende Analogien zwischen Konrad und Asse bestehen auch hinsichtlich der Wissenschaftler und Behörden, die für die Befürwortung der jeweiligen Bergwerke als Endlager verantwortlich waren. Die Politik wäre daher gut beraten, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen und auch für die schwach- und mittelaktiven Abfälle ein neues und diesmal geeignetes Endlager einzurichten.“ (zitiert nach AG Schacht Konrad)

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) widerspricht diesen Darstellungen von Krupp. Auf der Konrad-Seite des BfS stellt die Behörde dar, dass die Hinweise auf das vorhandene Wasser nichts neues sein und seit Anfang an bekannt wären. Ein Vergleicht mit der ASSE sei aus Sicht des BfS nicht statthaft, weil es sich bei der ASSE um einen Salzstock handelt, der vielfach zerklüftet war. Außerdem würde das Wasser von außen eindringen. Dagegen handele es sich beim Schacht Konrad um ein Eisenerzbergwerk, das kaum zerklüftet ist, das Wasser von innen stamme, aber keinerlei Kontakt zur Außenwelt habe. Nach der Verfüllung mit dem Atommüll würden die Kammern verschlossen, so dass – zusätzlich geschützt durch eine über dem Bergwerk liegende Schutzdecke aus Ton – kein Wasser eindringen könne. Daher – so das BfS – sei ein Vergleich der ASSE mit dem Schacht Konrad nicht statthaft.

Auch der Deutschlandfunk berichtet über diese Kontroverse.

 

Strahlender Stahl – Radioaktiv belastete Stähle als Risiko

In Stahlwerken gehören Radioaktivitäts-Messungen zum Alltag. Bei der Eingangskontrolle werden Stahlschrott-Lieferungen grundsätzlich darauf überprüft, ob es sich um radioaktiv belastetes Material handelt. Immer wieder kommt es vor, dass der Stahlschrott, den die Werke von – oftmals ahnungslosen – Händlern beziehen, kontaminiert ist. Ein Risiko nicht nur für die Produktion sondern auch für die Gesundheit von Arbeitern sowie der normalen Bevölkerung und der Umwelt.

So berichtet am 14.02.2011 der Spiegel unter der Überschrift: „Strahlenschutz – Kruste aus Uran: Strahlende Metalle aus aller Welt landen auf deutschen Schrottplätzen. Händler fanden dort sogar den Stoff für Atombomben.“

Es ist kaum zu glauben, aber tatsächlich wird auch waffenfähiges Uran auf diesem Weg „entsorgt“: „Der Schrotthöker aus Ennepetal in der nordrhein-westfälischen Provinz war stolz auf die 300 Kilogramm schwere Kiste voller Pfännchen: Sie waren aus Molybdän, einem besonders festen Metall. Das würde ihm gutes Geld einbringen.

Wie groß aber war seine Überraschung, als die Kiste in die Nähe eines Strahlendetektors geriet. Das Gerät schlug heftig aus. Eilig hinzugerufene Strahlenexperten stellten fest: An den Pfannen hafteten Krusten aus Uran, bis zu 2,9 Kilogramm. Ein Teil davon war angereichert. Solches Zeug kommt in der Natur nirgendwo vor. Es entsteht nur in der Atomindustrie.“

Bereits 2008 berichtete Susanne Härpfer auf Telepolis: „Waffenfähiges Uran 235 aus Russland gelangte 2006 über den Hafen von Wismar nach Deutschland. Nur durch Zufall wurde es in 6000 Tonnen Metall entdeckt, kurz vor dem Einschmelzen. In einem Papier der Bundesregierung heißt es: „Fund eines kontaminierten (Uran angereichert 80 %, 3,8 MBQ) Rohrstücks, das nach Atomgesetz als Kernbrennstoff einzustufen ist, in einer Schrottlieferung bei einem Stahlwerk.“ Das Bundeskriminalamt bestätigte den Vorfall auf Anfrage. Dies berichtet das Wirtschaftsmagazin Plusminus des WDR exklusiv heute Abend in der ARD.“

Sie sprach mit einen Vertreter von der Gewerbeaufsicht in Bremen über diese Funde: „Horst Janku von der Gewerbeaufsicht Bremen warnt: „Wir haben die Befürchtung, dass diese Behältnisse auf einem Schrottplatz landen können.“ Wird das radioaktive Material nicht entdeckt, droht eine Katastrophe. In Spanien blieb eine radioaktive Quelle in einer Recyclinganlage unentdeckt. Das ganze Werk musste entseucht werden. Schaden: Eine Million Euro. Glück im Unglück. Denn die nukleare Quelle hätte auch eingeschmolzen werden können. Dann hätte das gesamte Stahlwerk abgerissen werden müssen; auch dies ist bereits u.a. in Spanien geschehen. Noch schlimmer aber: aus dem verseuchten Metall würden Produkte gemacht für den ganz alltäglichen Bedarf – also Lampen, Uhren, Schränke. Solche radioaktiv belastete Uhren sind auch schon in Deutschland verkauft worden. Sie mussten vom Markt genommen werden. „Es ist wirklich nur einem Zufall zu verdanken, dass überhaupt festgestellt wurde, dass die Uhren radioaktiv belastet waren“, berichtet Horst Janku.“

Und Härpfer berichtet über weitere Vorfälle, bei denen radioaktive Materialien, wie zum Beispiel Kobalt60-Quellen, in die Stahlproduktion gerieten. Nicht immer rechtzeitig wurde das auch festgestellt. So gelangte eine Armbanduhr aus radioaktiv belasteten Stahl in den Verkauf. „Kein Einzelfall. Zöllner in Rotterdam beschlagnahmten 2006 Handtaschen aus Indien, die mit Kobalt 60 radioaktiv verseucht waren. „Außerdem haben wir radioaktive Waschmaschinenteile, sogenannte magic balls aus China gefunden, die werden dem Waschpulver beigegeben, da wird die Wäsche strahlend schön“, erzählt Bert Wiersemer, Leiter des Alarmzentrums im Rotterdamer Hafen.“

2004 berichtet der Tagesspiegel unter der Schlagzeile: In China wurde giftiges Cäsium versehentlich eingeschmolzen: „Mehr als eine Woche war in der chinesischen Provinz Shaanxi eine Stahlkugel mit radioaktivem Cäsium verschwunden gewesen. Diebe hatten die Kugel aus dem Lager einer Baufirma gestohlen. Nach einer Großfahndung durch Spezialeinheiten der Armee entdeckten die Behörden das gefährliche radioaktive Material – eingeschmolzen in einem nahe gelegenen Stahlwerk.“ Die Anlage war damit kontaminiert und der Tagesspiegel hält fest: „Aus Angst vor radioaktiver Verstrahlung wurde das Stahlwerk am Mittwoch geschlossen. „Einer der Hochöfen und etwas Schlacke wurde kontaminiert“, erklärte der zuständige Offizielle Wang Jinxuan dem „Shanghai Daily“. Insgesamt sei an drei Stellen radioaktive Strahlung festgestellt worden.“

Im Februar 2009 kam es in Braunschweig und Lüneburg Strahlenalarm: „Bei zwei stahlverarbeitenden Firmen in Braunschweig und Lüneburg sind radioaktiv kontaminierte Edelstahlprodukte gefunden worden – als Ursprung des Stahls wurde nach ersten Auskünften Indien behauptet. Selbstverständlich wurde umgehend Entwarnung gegeben: Eine Gesundheitsgefährdung sei auszuschließen, teilten das Bundes- und das Landes-„Umwelt“-Ministerium heute (Dienstag) mit. Weder Mitarbeiter, die in Kontakt mit dem Stahl waren, noch Bevölkerung oder Umwelt seien gefährdet gewesen.

Die Verunreinigungen seien die Folge eines unbeabsichtigten Einschmelzens von radioaktiven Strahlenquellen in einem indischen Schmelzwerk. Bei den Edelstahlprodukten handelte es sich zum einen um Maschinenteile, zum anderen um Stahlstangen, die in Deutschland erst noch weiterverarbeitet werden sollten. Das Material wurde vorsorglich sichergestellt und soll nun zurück nach Indien geschafft werden.“

Der Spiegel listet in dem oben genannten Artikel weitere Beispiele auf: „Strahlenalarm auf deutschen Schrottplätzen und Recyclinghöfen ist gar nicht so selten. 2006 erfasste das Bundesumweltministerium mehr als 20 Strahlenfunde im Schrott. 2007 und 2008 waren es ähnlich viele. Meist geht es um kleine Strahlenquellen. „Aber ab und an findet man auch Quellen, die so sehr ticken, dass sie diejenigen, die damit hantieren, schädigen können“, zitiert der Spiegel den Proliferationsexperten Tom Bielefeld vom Belfer Center der Harvard University.

  • „In Estland starb 1994 sogar ein Mann an akuter Strahlenkrankheit, nachdem er ein Röhrchen voller Cäsium 137 gestohlen hatte.
  • 1998 schmolz ein Stahlwerk im spanischen Algeciras eine Cäsium-137-Quelle ein. Durch den Schornstein verteilte sich strahlender Staub über großen Teilen Europas – auch deutsche Stationen registrierten erhöhte Gammastrahlung.“
  • Darüber schreibt das Netzwerk Regenbogen: „1998 hatte das Problem der Verbreitung radioaktiv kontaminierten Stahls per Recycling erstmals Wellen in den Mainstream-Medien geschlagen: Im Juni 1998 überzog eine radioaktive Cäsium-Wolke weite Teile Südeuropas, Frankreichs, Deutschlands und der Schweiz. Das Schweizer Bundesamt für Gesundheit registrierte Werte bis zu 150 Microbecquerel pro Kubikmeter. Das war der höchste Wert seit der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl. Die Ursache: Im südspanischen Stahlwerk Acerinox in Algeciras war radioaktiver Stahl „unbekannter Herkunft“ eingeschmolzen worden.“
  • Der Spiegel listet weiter auf: Im westafrikanischen Niger schmiedeten Einheimische Kochtöpfe aus Metallabfällen einer Uranfabrik.
  • Im ehemaligen Atomtestgelände Semipalatinsk in Kasachstan stehlen Bewohner der umliegenden Dörfer Rohre aus unterirdischen Testtunneln, um sie für ein paar Euro an Metallhändler in China zu verhökern.
  • Wenn solches Zeug eingeschmolzen wird, kann es sich überall verteilen. So war in Indien radioaktives Kobalt 60 in die Schrottschmelze geraten: Über 150 Tonnen verseuchtes Metall stellten Behörden weltweit sicher, auch in Deutschland spürten sie 2008 mehrere Chargen auf. Ein Teil davon war bereits zu Aufzugknöpfen verarbeitet und eingebaut worden.
  • Im Mai 2007 beschäftigte ein Fall die Behörden in Bremen: Bei einer Recyclingfirma hätten die Beamten „ziemlich angedätschte“ Stahlblöcke mit stark strahlendem Cäsium 137 gefunden, berichtet Kurt Engelmann, Experte der zuständigen Gewerbeaufsicht. „Gar nicht auszudenken, was passiert wäre, wenn das in die Schmelze gelangt wäre.“

Susanne Härpfer auf Telepolis: „Aus Furcht, ihnen könnten radioaktive Strahler untergeschoben werden, haben die größeren Recyclinganlagen und Stahlwerke sich freiwillig inzwischen Nukleardetektoren angeschafft. Immerhin warnt 2004 der Wirtschafts- und Sozialausschuss der Vereinten Nationen, dass es 2001 allein in den USA 4000 Vorfälle mit radioaktivem Material in Metallen gegeben hat. Besonders in Zeiten gestiegener Rohstoffpreise ist die Gefahr groß, dass nicht nur massenhaft geklautes Kupfer, Gullydeckel und Bahngleise an Recyclinganlagen verkauft werden, sondern auch radioaktive Metalle.“

Für Schrotthändler und Stahlwerke ist radioaktiv belasteter Stahl auch ein Problem, weil die Unternehmen dafür die Haftung übernehmen. Die Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen e.V. (BDSV) informiert seine Mitglieder daher umfangreich über dieses Problem (hier, PDF) und warnt: „Im Zeitraum zwischen 1980 und 2000 sind rund 75 Fälle bekannt geworden, in denen Strahlenquellen im Schrott je nach Art und Menge der radioaktiven Bestandteile zu erheblichen Schäden geführt haben.“

Und der Verband nennt konkrete Beispiele: „So wurden z. B. in einem Stahlwerk in Taiwan im Jahr 1982 unbemerkt mehrere Kobalt-60-haltige Strahlenquellen eingeschmolzen und in deren Folge annähernd 20.000 Tonnen  kobalthaltige Fertigprodukte auf den Markt gebracht. Auch in Europa wurde über Fälle radioaktiver Stoffe im Schrott berichtet. Ende 1998 wurden z. B. in der Türkei zwei Co-60-Quellen aus der Strahlentherapie unwissend von einem Schrotthändler gekauft und demontiert. Dabei erhielten zehn Personen so hohe externe Strahlendosen, dass es zu akuten Strahlensyndromen wie Übelkeit, Erbrechen und Verbrennungen kam. Eine der von dem Metallhändler gekauften Co-60-Quellen kam abhanden und wird bis heute vermisst. Der in Europa bekannteste Fall ereignete sich im Jahr 1998 in einem südspanischen Stahlwerk. Dort verursachte das Einschmelzen einer Cäsium-Quelle erhebliche Folgekosten – die vom liefernden Schrotthandel beglichen werden mussten.“

In Verkaufverträgen ist es daher inzwischen Normalität, dass in Bezug auf Radioaktivität folgendes Bestandteil ist: „… wir versichern, dass wir nur Schrott liefern werden, der zuvor von uns mit eigenen Messgeräten auf Freiheit von ionisierender Strahlung geprüft worden ist. Daher können wir …. nach bestem Wissen und Gewissen die Erklärung abgeben, dass der Schrott auf Grund der vorgenannten Prüfung frei von ionisierender Strahlung ist, die über der gemessenen Umgebungsuntergrundstrahlung liegt“.

AKWs stilllegen – Atommüllentsorgung auf der Hausmülldeponie

Es war die letzte rot-grüne Bundesregierung, die im Jahr 2001 durch die Novellierung der Strahlenschutzverordnung den Weg freigemacht hat, den bei der Stilllegung von Atomanlagen anfallenden radioaktiven Bauschutt leichter zu entsorgen. Sebastian Pflugbeil von der internationalen Ärzteorganisation IPPNW fasste das damals so zusammen:  „Die Änderungen führen zu einer Verschlechterung des Strahlenschutzes für Schwangere, Jugendliche und die allgemeine Bevölkerung. Sie ist die Voraussetzung für eine preiswerte Unterbringung von Atommüll zu Lasten des Strahlenschutzes. Die neue Verordnung erlaubt die unbegrenzte Freisetzung radioaktiver Abfälle in die Umwelt. Alte stillgelegte Atommeiler können abgerissen und der strahlende Bauschutt schlichtweg auf der nächsten Hausmülldeponie abgeladen werden.“

Zuvor hatten zahlreiche Umweltorganisationen die Bundesregierung weitgehend erfolglos davor gewarnt, mit der Novellierung den Strahlenschutz derart zu verschlechtern: „Gemeinsam wenden sich die Gesellschaft für Strahlenschutz, der IPPNW, das Otto-Hug-Strahleninstitut und die Umweltschutzverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und Robin Wood gegen eine weitere Verwässerung des ohnehin schon ungenügenden Entwurfs zur Novelle der Strahlenschutzverordnung. Die Verbände und Institute appellieren stattdessen an den Bundesrat und die Wirtschafts- und Umweltminister der Länder, die jetzige Novelle zu Gunsten schärferer Regelungen und eines wirksamen Strahlenschutzes zurückzuziehen. Die Novelle und die von einigen Bundesländern eingebrachten Verwässerungswünsche seien vollkommen inakzeptabel und würden so etwas wie Strahlenschutz nur vortäuschen.“

Renate Backhaus vom BUND kritisierte in dieser Stellungnahme, dass mit der Novelierung „das Schutzniveau der beruflich strahlenbelasteten Arbeitnehmer und der Bevölkerung in wesentlichen Punkten verschlechtert“ würde und: „Mit der Freigaberegelung wird es der Atomindustrie möglich, den größten Teil des Atommülls, der beim Abriss der Atomkraftwerke in den kommenden Jahrzehnten anfällt, auf normalen Deponien, in Baumaterial, im Straßenbelag oder im Metallrecycling unterzubringen.“

Ein Jahr später, im Juni 2002, konkretisiert Pflugbeil: „Der gefährlichste Punkt in der am 1. August 2001 in Kraft getretenen neuen Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) regelt die „Freigrenzen“ und die „unbegrenzte Freigabe“ gering kontaminierter Stoffe (§§ 8 und 29).“

Würde man die großen Mengen radioaktiv kontaminierten Mülls für die Endlagergung bereitstellen, bräuchte dies nicht nur erheblich größere Lagerkapazitäten, sondern vor allem würde das die Rückbaukosten enorm in die Höhe treiben.

„Also hat man sich verschiedene Wege einfallen lassen, billiger davonzukommen. Sie führen auf verschiedene Weise dazu, den Atommüll per Definition zu „nicht mehr Atommüll“ zu erklären, den man billig auf normalen Deponien verscharren, in Baustoffen, im Straßenbelag, auf Kinderspielplätzen und in Zahnspangen unterbringen und dann womöglich vergessen kann.“

Pflugbeil setzt sich detailliert mit den Berechnungs- und Genehmigungsgrundlagen auseinander und zeigt dabei auf, dass mit den Regelungen der Strahlenschutzverordnung letztlich der Schutz für die Bevölkerung vor Radioaktiviät deutlich abgesenkt wird (siehe angegebenen Link und auch hier).

Schon der Abriss der vor Jahren stillgelegten Atomreaktoren in Stade, Obrigheim und auch des 1997 stillgelegten AKW Würgassen findet weitgehend unter diesen seit 2001 geltenden Regelungen statt. Auf Basis dieser Strahlenverordnung wird nun in den nächsten Jahren in großem Maßstab der Abriss der Atomreaktoren stattfinden.

Eine Liste mit weiterführenden Informationen findet sich auf der Seite 100 Gute Gründe gegen Atomkraft

http://www.ippnw.de/print/atomenergie/atom-gesundheit/verborgene-texte… IPPNW: Deklaration von Lesbos zu den mangelhaften Grenzwerten der Internationalen Strahlenschutz-Kommission (ICRP) (engl.)

http://www.strahlentelex.de/_E1_Das_30-Millirem-Konzept_Scholz_R_Seite…pdf Wissenschaftliche und politische Grundlagen des 30-Millirem-Konzepts der Strahlenschutzverordnung

http://web.uni-marburg.de/isem//themen/docs/icrp.pdf „Strahlenschutz: Schutz der Strahlen oder Schutz vor Strahlen?“, Vortrag von Prof. Dr. Wolfgang Köhnlein, Uni Marburg und Otto-Hug-Strahleninstitut

http://www.strahlentelex.de/Stx_05_442_S01-06.pdf „Wie verlässlich sind die Grenzwerte? Neue Erkenntnisse über die Wirkung inkorporierter Radioaktivität“, Vortrag von Prof. Dr. Inge Schmitz-Feuerhake (Uni Bremen und Otto-Hug-Strahleninstitut) auf dem 2. Fachgespräch zur Situation im Atommüll-Endlager Asse II in Wolfenbüttel am 23. April 2005

http://www.aerzteblatt.de/archiv/64886/ Deutsches Kinderkrebsregister erkennt Mängel in den Rechenmodellen zur Abschätzung der Strahlenbelastung an

http://www.ippnw.de/presse/presse-2009/artikel/6e7535c132/deutsches-ki… Pressemitteilung der Ärzte gegen den Atomkrieg (IPPNW) dazu

http://www.gfstrahlenschutz.de/bremen.htm Bremer Erklärung der Gesellschaft für Strahlenschutz (GfS) zur Novelle der Strahlenschutzverordnung 2000/2001

http://www.ippnw.de/presse/presse-2009/artikel/3399e7bc0c/vertrag-zwis… Pressemitteilung der Ärzte gegen den Atomkrieg (IPPNW) zum Knebelvertrag zwischen Weltgesundheitsorganisation (WHO) und Internationaler Atomenergieorganisation (IAEO) sowie zu den mangelhaften internationalen Strahlenschutzgrenzwerten

http://ausgestrahlt.de/fileadmin/user_upload/Broschueren/atomkraftwerk…pdf Broschüre von den Ärzten gegen Atomkrieg (IPPNW) und .ausgestrahlt mit Fragen und Antworten zum Krebsrisiko rings um Atomanlagen

 

Kein Atommüll im Schacht Konrad – 25 Jahre Widerstand

An diesem Wochenende feiert die Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad ihr 25 jähriges Bestehen. Bis heute ist kein Atommüll in das ehemalige Erzbergwerk – nicht weit von der ASSE II entfernt – eingelagert worden. Immer wieder haben sich die Pläne der Betreiber verzögert, nicht zuletzt aufgrund des großen Widerstands.

Einige Schnappschüsse rund um den Schacht Konrad (Fotos: Dirk Seifert)

Frühestens ab 2019 soll mit der Einlagerung begonnen werden – wenn nichts dazwischen kommt! Noch am 25. und 26. August feiert die AG in Bleckenstedt, direkt neben dem Schacht; ein vielfältiges Programm mit Camp, Ausstellung, Filmen, LiveMusik und vielem mehr. Mehr über das Programm auf der Seite der AG Schacht Konrad.

 

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