Geheimsache – Schutzmaßnahmen an den Standort-Zwischenlagern für hochaktiven Atommüll

Atomenergie und Demokratie passen nicht zusammen. Die Betreiber der Atomkraftwerke in Brokdorf, Krümmel und Brunsbüttel haben – unter strenger Geheimhaltung – für die dortigen Atommüllzwischenlager Anträge für sicherheitstechnische Nachrüstungen gestellt. Bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Bundesamt für Strahlenschutz, sind entsprechende Anträge unter dem Titel „Erweiterung des baulichen Schutzes gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD)“ eingegangen. Genehmigungen liegen offenbar bislang weder für Brunsbüttel und Krümmel, noch für Brokdorf vor. Diese Änderungen stehen nicht im Zusammenhang mit dem derzeit laufenden Stresstest, den die Entsorgungskommission durchführt.

Der Betrieb von Atomkraftwerken und den mit ihr zusammenhängenden Anlagen führe die Gesellschaft zum Atomstaat. Wachsende Überwachungsmaßnahmen, Einschränkungen bei den Bürgerrechten, – beides zur Abwehr eines „Atomterrorismus“. So fasste schon Robert Jungk in seinem 1977 erschienenen Buch „Der Atom-Staat“ die anti-demokratischen gesellschaftlichen Folgen der Atomenergienutzung zusammen. (Beitrag DLF zu 30 Jahre „Atomstaat“ und ein Kommentar von Klaus Traube (1977) im Spiegel) Die Geschichte der Atomenergienutzung bis heute hat immer wieder unterstrichen, dass Atomenergie und Demokratie nicht zusammen passen. Ein aktuelles Beispiel, wie sich die Risiken der Atomenergienutzung gegen demokratische Grundprinzipien richten, zeigen die jetzt laufenden Maßnahmen für die Sicherung der Atommülllager an den AKW-Standorten.

Sämtliche Informationen, warum diese Änderungen nun erfolgen und was genau an den Atommülllagern verändert wird, stehen unter strikter Geheimhaltung. Das BMU teilt dazu mit: „Einzelheiten zu den neuen Erkenntnissen, den Lastannahmen und den Sicherungsmaßnahmen unterliegen der Geheimhaltung und können öffentlich nicht genannt werden, um ihre Wirksamkeit nicht zu gefährden.“

Für die Entwickung und Umsetzung dieser Maßnahmen sind die „unmittelbar beteiligten Bund-Länder-Gremien im Bereich der Sicherung sind der Arbeitskreis Sicherung und die Kommission „Sicherung und Schutz kerntechnischer Einrichtungen“ (KoSikern)“ zuständig. Beim Arbeitskreis Sicherung handelt es sich um einen Arbeitskreis des Fachausschusses Reaktorsicherheit des Länderausschusses für Atomkernenergie. Die KoSikern ist eine Kommission des Unterausschusses Führung, Einsatz, Kriminalitätsbekämpfung des Arbeitskreises II der Innenministerkonferenz.

Zur „Notwendigkeit der Nachrüstung“ wird auf der Homepage des BMU lediglich mitgeteilt: „Eine Änderung oder Ergänzung der Sicherungsmaßnahmen, insbesondere der baulich-technischen Maßnahmen, kann erforderlich werden, wenn sich die Gefährdungsbewertung durch die Sicherheitsbehörden ändert oder wenn sich neue Erkenntnisse, insbesondere zu den Auswirkungen der unterstellten Szenarien, ergeben.

Zu bestimmten Angriffsszenarien, die lediglich im Nahbereich der Transport- und Lagerbehälter zu Schutzzielverletzungen führen können, hat sich die Bewertung und Erkenntnislage derart verändert, dass die Sicherungsmaßnahmen optimiert werden müssen. Dazu werden bauliche Maßnahmen und – bis zu deren Umsetzung – temporäre Maßnahmen durchgeführt.

Die Nachrüstung erfolgt jedoch nicht aufgrund einer veränderten Gefährdungslage für kerntechnische Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland.“

Die Sicherheitsbehörden und das BMU haben vereinbart, dass die Öffentlichkeit über die geplanten Schutzmaßnahmen nicht informiert werden dann. Unter der Leitung des BMU werden „generische Sicherungskonzepte“ entwickelt. „Nahezu das gesamte Regelwerk dazu ist als „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und nicht öffentlich zugänglich. Haben Täter Kenntnis aller Auslegungsgrundlagen und Kenntnis der Einzelheiten der Gegenmaßnahmen, wären die Maßnahmen wirkungslos.“ Das BMU verweist darauf, dass das Bundesverwaltungsgericht diese Vorgehensweise im Jahr 2010 im „mit einem Gerichtsverfahren um die Genehmigung der Aufbewahrung abgebrannter Brennelemente bestätigt“ haben soll.

Daher wurde auch für die jetzt erforderliche Nachrüstung der Zwischenlager zwischen den betroffenen Behörden einschließlich der Sicherheitsbehörden und den Betreibern vereinbart, dass vermieden wird, Einzelheiten zu den Hintergründen und den einzelnen geplanten Maßnahmen in der Öffentlichkeit zu nennen.

Das BMU teilt mit, dass nichts mitgeteilt werden darf: „Einzelheiten zu den neuen Erkenntnissen, den Lastannahmen und den Sicherungsmaßnahmen unterliegen der Geheimhaltung und können öffentlich nicht genannt werden, um ihre Wirksamkeit nicht zu gefährden.“

Behördliche Zuständigkeiten

Allerdings erfährt man noch, welche Zuständigkeiten es bei der Umsetzung dieser Geheimmaßnahmen gibt:

Das Bundesumweltministerium ist für die Festlegung der generellen Anforderungen an die Sicherung zuständig. Diese Festlegung erfolgt durch intensive Abstimmung zwischen dem Bundesumweltministerium, den Innenbehörden, atomrechtlichen Landesbehörden, dem BfS und den Betreibern.

  • Das BfS ist die zuständige Genehmigungsbehörde nach § 6 Atomgesetz für Genehmigungen zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen, also für alle Zwischenlager in Deutschland. Die Maßnahmen im Rahmen der Nachrüstung erfordern Änderungsgenehmigungen des BfS.
  • Die Genehmigung der erforderlichen Baumaßnahmen wird durch die für das Baurecht zuständigen Landesbehörden (in der Regel die Landratsämter) erteilt.
  • Für die Zustimmung zu den in der Zwischenzeit vorgesehenen temporären Maßnahmen sind die atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder zuständig. Dabei handelt es sich um die entsprechenden Landesministerien, die die vom BfS genehmigten Zwischenlager beaufsichtigen.

 

Protest hilft: Katastrophenschutzpläne für AKW Grohnde im Internet einsehbar

AKW Grohnde an der Weser bei Hameln

Der Landkreis Hameln-Pyrmont reagiert auf die Kritik von AtomkraftgegnerInnen und stellt die neuen Entwürfe für den Katastrophenschutzplan für das AKW Grohnde ins Internet. Außerdem wird die Auslegungsfrist bis zum 7. September verlängert. Bis dahin können Widersprüche gegen die Pläne eingelegt werden. Interessant wird sein, ob auch der zuständige Landkreis rund um das AKW Lingen nun ebenfalls die Pläne online stellt.

Auf der Homepage des Landkreises Hameln-Pyrmont ist zu lesen: „In Ermangelung einer eindeutigen, unmissverständlichen Rechtslage, die eine Veröffentlichung im Internet weder vorschreibt noch verbietet, hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport auf Initiative von Rüdiger Butte, Landrat des Landkreises Hameln-Pyrmont, nach sorgfältiger Abwägung aller rechtlich vertretbaren Möglichkeiten die Empfehlung ausgesprochen, eine Veröffentlichung des Entwurfs des Sonderplanes zum Gemeinschaftskernkraftwerk Grohnde im Internet sowie eine Verlängerung der Auslegungsfrist zuzulassen.

Ab dem 26. Juli 2012 können interessierte Bürgerinnen und Bürger auch auf diesem Weg unter Katastrophenschutzplanung das Recht auf öffentliche Beteiligung wahrnehmen. Die Frist zur Einsichtnahme endet am Freitag, den 07. September 2012.“
Schriftliche Einwendungen sind bis zum 07. September 2012 an folgende Adresse zu richten:
Landkreis Hameln-Pyrmont
Referat 92
Nikola Stasko und Jürgen Kettler
Süntelstraße 9
31785 Hameln

Atommüll-Zwischenlager Brokdorf, Brunsbüttel und Krümmel im Test?

Die Atommüll-Zwischenlager in Schleswig-Holstein werden derzeit einem sogenannten Stresstest unterzogen. Diese Atommülllager stehen jeweils direkt auf dem Gelände der drei Atomkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel (Vattenfall, beide nach der Atomkatastrophe von Fukushima endgültig stillgelegt) sowie am AKW Brokdorf (E.on, Stilllegung Ende 2021). Die Sicherheit der Atommülllager steht schon seit längerem in der Kritik. Bis heute ist das Zwischenlager am Standort Brunsbüttel nicht abschließend genehmigt, weil vor dem Oberverwaltungsgericht in Schleswig noch eine Klage läuft. Bereits vor der Atomkatastrophe von Fukushima hatte das Bundesinnenministerium aufgrund von Terrorgefahren Nachrüstungen verlangt.

Nach der Katastrophe von Fukushima hat die Bundesregierung im Herbst 2011 für alle Atomanlagen der Ver- und Entsorgung einen Stresstest auf den Weg gebracht. Im Auftrag des Bundesumweltministeriums hat die Entsorgungskommission (ESK) einen Fragenkatalog erarbeitet, mit dem herausgefunden werden soll, wie es um die Sicherheit der Atommülllager bei Flugzeugabstürzen, Bränden, Anschlägen, Hochwasser etc. bestellt ist. Anfang Juni ist dieser Fragenkatalog an die Betreiber gegangen, in Schleswig-Holstein also an Vattenfall und E.on. Ende Juli müssen diese ihre Antworten an die zuständige Aufsichtsbehörde in Kiel abliefern, die die Ergebnisse bis zum 17. August dann an die ESK weiterleitet.

Im Februar 2012 berichten die Kieler Nachrichten unabhängig vom jetzt laufenden Stresstest, dass die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein wenig Handlungsbedarf sieht.

Während im Süden der Republik bereits mit Nachrüstungen begonnen wurde, sei die Lage in Brokdorf, Brunsbüttel und Krümmel laut Angaben eines Behördensprechers eine andere: „„Die Anlagen im Norden sind nach einem anderen Konzept gebaut. Die Mauern sind schon sehr dick“, sagte Oliver Breuer, Sprecher der zuständigen Atomaufsicht im Justizministerium“. Die Wände seien in der Regel rund 1,20 Meter dick, die Decken 1,30 Meter.  Im Süden seien die Mauern oft nur halb so dick, erläuterte Breuer.“ Nach Angaben der KN meinte Breuer: „Die dickeren Wände schützen nach seinen Angaben die Außenwelt besser vor Strahlen und zudem die Castorbehälter besser vor Einwirkungen von außen.“

Allerdings: Diese Aussagen stammen vom Pressesprecher der Behörde und sind vom Februar dieses Jahres. Inzwischen ist in Schleswig-Holstein eine neue Landesregierung am Start, bestehend aus Grünen, Sozialdemokraten und dem südschleswiger Wählerverband SSW. In der Koalitionsvereinbarung hat sich dieses Bündnis vorgenommen, den Atomausstieg weiter voran zu bringen.

Laut Bundesamt für Strahlenschutz sind die Zwischenlager in Brunsbüttel, Krümmel und Brokdorf nach einem „Hallenbau STEAG-Konzept“ errichtet worden und zeichnen sich durch folgende Merkmale aus: „dicke Betonstrukturen, Wandstärke ca. 1,2 Meter, Deckenstärke ca. 1,3 Meter, einschiffiges Gebäude.“ Auch die Atommülllager in Lingen, Grohnde und Esensham/Unterweser sind nach diesem Konzept errichtet worden.

Das BfS war bei diesem Bau-Konzept der Atommülllager im Februar 2010 (!) in Sachen Sicherheit bei Flugzeugabsturz zu dem Ergebnis gekommen, dass „bei einem Angriff mit einer großen Verkehrsmaschine die Gebäudestandsicherheit erhalten“ bliebe und es „lediglich zu einem lokalen Eindringen von Flugzeugteilen und zu einem geringen Kerosineintrag in das Lagergebäude“ kommen würde. „Bei einem Brand könnte durch thermische Einwirkungen auf die Behälter die Standard-Helium-Leckage-Rate erhöht werden. Dies bedeutet aber keinen gravierenden Verlust der Dichtheit der Transport- und Lagerbehälter.“

Ob das BfS nach den Ereignissen von Fukushima diese Betrachtungen noch für ausreichend hält, ist derzeit unklar.

Fotolink: Das Atommülllager am AKW Brokdorf

Im Februar 2012 sollen die Atommülllager an den schleswig-holsteinischen AKW-Standorten laut KN folgendermaßen mit hochradioaktiven Behältern belegt sein: „In Krümmel werden nach Angaben der Betreiber Eon und Vattenfall derzeit 19 Castorbehälter mit abgebrannten  Brennelementen gelagert, in Brunsbüttel 6. In Brokdorf sind es nach Angaben von Eon aktuell 16 Behälter. Die Lagerung ist jeweils für maximal 40 Jahre genehmigt. Bei diesen Zwischenlagern im Norden läuft diese Frist dem Bundesamt für Strahlenschutz zufolge zwischen 2046 und 2047 ab.“

Zur Situation nach der endgültigen Abschaltung der Atomkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel siehe auch diesen Text.

Stresstest für Atomanlagen – Urenco Gronau Chef im Interview (August 2011)

Zur Zeit läuft der sogenannte Stresstest für Atomanlagen im Bereich der Ver- und Entsorgung. Bereits im vergangenen Jahr hat der Chef von der Uranfabrik in Gronau, Joachim Ohnemus zu diesem Stresstest gegenüber dem lokalen TV Sender „wmtv“ aus Münster Stellung genommen. Das Interview wurde offenbar am 18. August 2011 gesendet.

Ein echtes Schmankerl am Rande. Hier gibt es einen Video-Beitrag der Uranfabrik Gronau für Kinder. Schöne heile Urenco-Welt .

Stresstest läuft für Atommülllager und Uranfabriken in Gronau und Lingen

Die Atommülllager-Zwischenlager sowie die Uranfabriken in Gronau und Lingen werden derzeit aufgrund der Katastrophe von Fukushima einem Stresstest unterzogen. Darin soll geprüft werden, inwieweit die mit hochradioaktiven Atommüll gefüllten Lager gegen Flugzeugabstürze, Hochwasser und Angriffen gesichert sind. Auch die zur Urenco-Gruppe gehörende Urananreicherungsanlage in Gronau sowie die zum Areva-Konzern gehörende Brennelementefabrik in Lingen sollen entsprechend geprüft werden. Doch mit einem wirklichen Test hat das nichts zu tun. Antworten erfolgen vor allem aufgrund von alten Dokumenten und Genehmigungen.

Im Auftrag des Bundesumweltministeriums führt die Entsorgungskommission (ESK) unter dessen Vorsitzenden Michael Sailer (Öko-Institut Darmstadt) diesen Stresstest durch. Ende Mai hat die ESK einen Fragenkatalog veröffentlicht. (Frageliste der ESK für den Stresstest für die Anlagenkategorien 1, 3 und 6, 29.05.2012). Seit Anfang Juni haben offenbar die Anlagenbetrieber diese Fragen auf dem Tisch.

Die Überprüfung erfolgt für Atomanlagen der Ver- und Entsorgung und werden von der ESK in drei Kategorien eingeteilt:

  • Anlagen der Versorgung: Urananreicherungsanlage URENCO in Gronau, ANF Brennelementherstellung in Lingen, (Anlagenkategorie 1 der ESK-internen Einteilung),
  • trockene Zwischenlager für bestrahlte Brennelemente bzw. verglaste Abfälle in  Lagerbehältern: zwölf Standortzwischenlager, Zwischenlager Nord, Zwischenlager Gorleben, Zwischenlager Ahaus und Zwischenlager Jülich, (Anlagenkategorie 3 der ESK-internen Einteilung) und
  • sonstige große Einrichtungen der Entsorgung: PKA, WAK, VEK, (Anlagenkategorie 6 der ESKinternen Einteilung).

Die „Westfälische Nachrichten“ berichtet in ihrer Online-Ausgabe vom 8. Juni 2012, dass für die Anlagen in NRW diese Überprüfung bereits begonnen habe und bis Mitte August Ergebnisse abgeliefert werden müssen. Die zuständigen Aufsichtsbehörden in den Bundesländern sollen die Antworten einsammeln und laut Angaben in der WN bis zum 17. August an das BMU bzw. die ESK zurückschicken. Auf dieser Basis wird dann die ESK ihren Bericht erstellen.

Neue Studien, externe Gutachten etc. sind im Rahmen dieser Überprüfung so gut wie nicht vorgesehen. Das bestätigt auch der Artikel der WN: „Stresstest klingt auf den ersten Blick nach viel Praxis, danach, dass externe Experten die Anlagen aufsuchen und deren Sicherheitsarchitektur auf Herz und Nieren untersuchen. Dem ist aber nicht so, erklärte Maik Grimmeck, Sprecher des NRW-Wirtschaftsministerium, am Freitag auf Nachfrage.“

Auch wenn der Stresstest unter der Regie des Bundesumweltministeriums läuft: Die Länder sind zunächst offenbar Adressaten der Antworten und gehalten, dem BMU bzw. der ESK bis zum 17. August Bericht zu erstatten. „Dabei nehmen wir un­sere Aufgabe als Atomaufsicht sehr wohl ernst und werden bei Bedarf natürlich kritisch nachfragen“, sagte Grimmeck.

Am 2. Juli berichtet die WN unter der Überschrift: „Der Stresstest für Atomanlagen ist vor allem Archivarbeit“ und stellt die Frage: „Stresstest-Placebo? Das ist der erste Eindruck.“  Weiter schreibt Elmar Riess: „Stresstest, das klingt nach Belastungs-EKG, nach Austesten von Sicherheitsgrenzen, danach, dass die Schutz-Architektur von auswärtigen Experten auf Herz und Nieren überprüft wird. Dem ist aber nicht so.“

WN-Autor Riess berichet weiter über die Abwicklung aus dem Atommüllzwischenlager in Ahaus: Laut Burghard Rosen, Sprecher des Betreibers Gesellschaft für Nuklear-Service mhH (GNS),  geht es bei der Beantwortung der Fragen praktisch darum, „ins Archiv zu steigen und die benötigten Un­ter­la­gen herauszusuchen“, so die WN. Es werden also lediglich alte Ordner und Dokumente durchgeforstet, um die Stresstest-Fragen zu beantworten.

Hinzu kommt, dass die Bearbeitungszeit für die Betreiber einigermaßen kurz ist: Erst Anfang Juni hatte das BMU/EKS den Anlagenbetreibern die Fragen übermittelt und eine Frist bis zum 31. Juli gesetzt. Dann gehen die Antworten offenbar an die jeweiligen Aufsichtsbehörde der Länder, die (siehe oben) die Berichte bis zum 17. August an das BMU/ESK schicken sollen. Gegenüber der WN sagte Markus Röder, Werksleiter der GNS Anlage in Ahaus: „An der Kürze der Zeit merken Sie schon, dass natürlich nicht jede Anlage im Detail neu überprüft werden kann“.

Für die in NRW für die Atomaufsicht zuständige Behörde beim Wirtschaftsministerium ist das nicht weiter problematisch, da die Atomanlagen ohnehin regelmäßigen Kontrollen unterzogen werden. Gegenüber der WN teilt das Wirtschaftsministerium in NRW dazu mit: „Im Unterschied zu einer Kontrolle, die letztlich helfen soll, die nukleare Sicherheit einer Anlage zu verbessern, sollen durch den Stresstest die Sicherheitsszenarien neu bewertet werden“.

Unabhängig vom Stresstest läuft nach Angaben der zuständigen Behörde in Düsseldorf derzeit eine routinemässige Sicherheitsüberprüfung der Anlage in Gronau. Diese Sicherheitsüberprüfung sei alle zehn Jahre vorgeschrieben. Bis heute unbekannt ist, wann erste Ergebnisse vorliegen werden und inwieweit dabei Flugzeugabstürze, Erdbeben, Hochwasser, Brände oder auch Terrorangriffe aufgrund der Erkenntnisse aus Fukushima neu bewertet werden.

Nicht viel anders sieht es in Sachen Stresstest auch bei der von URENCO betriebenen Urananreicherungsanlage in Gronau aus. Laut WN erklärte Chris Breuer, Sprecher der URENCO: „Bei den zu überprüfenden Punkten wird ei­ne Schippe draufgelegt.“

Für die Anlage in Gronau stellt sich daher die Frage, was passieren würde, wenn es zu einem Erdbeben der Stärke 5 auf der Richterskala käme? Die Uranfabrik in Gronau ist nach Angaben der WN auf ein Beben der Stärke 4 ausgelegt.

Breuer gibt gegenüber der WN an, dass bei Urenco 80 bis 90 Prozent aller Antworten im Firmen-Archiv zu finden sind: „Für den Rest werden derzeit neue Gutachten erstellt“, sagt Breuer. Dazu zählt die Frage der Erdbebenauslegung.

Sorge, dass  der Stresstest nicht bestanden werden könnte, haben weder die Betreiber in Gronau, noch in Ahaus: Deren sprecher geben laut WN zu Protokoll: „Unsere Anlagen sind sicher“ und „Sie ar­beiten unter den höchsten Sicherheitsbedingungen.“

 

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