Atomland Niedersachsen: Atomaufsicht legt Tätigkeitsbericht vor

Atom-Standorte Niedersachen - NMU-2015
Atomland Niedersachsen. Die zuständige Atomaufsicht hat jetzt einen Bericht über ihre Tätigkeit zur Kontrolle und Genehmigung der zahlreichen Atom(müll)-Anlagen vorgelegt. Die Karte aus dem Bericht zeigt die Standorte. Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbände wie der BUND haben alle bundesdeutschen Atomstandorte mit weiteren Informationen als Atommüllreport online.

Erstmals legt die niedersächsische Atomaufsicht im Umweltministerium einen Bericht über ihre Tätigkeit vor. Im Dezember 2015 veröffentlichte sie einen über 100 Seiten starken Bericht für das Jahr 2014. Damit will das Ministerium unter Leitung von Stefan Wenzel einen Beitrag zur „Förderung der Transparenz“ leisten, heißt es in der Pressemeldung zur Veröffentlichung. Insgesamt 20 Atomanlagen werden von dem niedersächsischen Ministerium überwacht. Dafür stehen lediglich 48 Stellen zur Verfügung, wie es in dem Bericht heißt.

  • Nach der Vorlage eines „Sorgenberichts“ – in dem alle Atommüllstandorte der Bundesrepublik ausführlich dargestellt wurden – haben Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbände wie der BUND diesen Bericht mit weiteren Informationen als Atommüllreport online veröffentlicht.
  • Der Bericht der niedersächsischen Atomaufsicht ist hier auf umweltFAIRaendern online (PDF).

Zu den Atomanlagen in Niedersachsen – die in dem Bericht aufgeführt werden (Link zur PM des NMU) – gehören die noch in Betrieb befindlichen AKWs in Grohnde und Lingen (Emsland), die abgeschalteten Meiler in Lingen, Stade und Esenshamm (Unterweser). Außerdem die ebenfalls in Lingen befindliche Uran-Brennelementefabrik der AREVA, die Pilotkonditionierungsanlage Gorleben (PKA), das (Castor-)Transportbehälterlager Gorleben sowie die Standortzwischenlager für hochradioaktiven Müll in Lingen, Esenshamm und Grohnde. Außerdem der Siemens Unterrichtsreaktor 100 der Universität Hannover (SUR 100), das Abfalllager Gorleben, das Lager für radioaktive Abfälle Stade, das externe Zwischenlager Unterweser (LUW), Lager für radioaktive Abfälle auf dem Betriebsgelände nordwestlich des KKU (LUnA), das Zwischenlager Braunschweig der PTB, die Produktions- und Konditionierungsbetriebe für radioaktive Stoffe der Firmen Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH und GE Healthcare Buchler GmbH & Co. KG, Braunschweig (EZN / GE) sowie Landessammelstelle für radioaktive Abfälle Niedersachsen (LNI). Hinzu kommen die Atommüll-Lager in ASSE, Konrad (in Bau) und Gorleben.

Alle diese Anlagen werden von den lediglich 48 Stellen in fünf Referaten (was vermutlich ein paar mehr MitarbeiterInnen bedeutet, da Teilzeitstellen auf volle Stellen umgerechnet werden) überwacht. Hinzu kommt, dass diese MitarbeiterInnen – wie der Bericht ausführlich darlegt – in einem umfangreichen System zwischen Fortbildungen und Arbeitskreisen im Bund eingebunden sind. Für die Überwachungs- und Genehmigungstätigkeiten bedient sich die Atomaufsicht in den meisten Fällen externer Gutachter, z.B. vom TÜV Nord und anderen.

Atomrecht: Bundestag beschließt Atomgesetzänderung zum Nationalen Entsorgungsprogramm

paragraphenAm gestrigen 15. Oktober hat der Bundestag die 14. Novelle zum Atomgesetz mehrheitlich beschlossen. Mit der Novelle wird das von der EU per Richtlinie geforderte „Nationale Entsorgungsprogramm“ (NaPro) in nationales Recht überführt. Der Bericht samt seiner Anlagen ist bereits im August an die Kommission übermittelt worden, erst jetzt erfolgte im Nachklapp die atomrechtliche Anpassung. Gegen den Bericht hatte es 70.000 Einsprüche gegeben. Auswirkungen hat das NaPro vor allem auch für die Atommüll-Kommission, die sich in der verbleibenden Arbeitszeit bis Ende Juni 2016 nun vor gravierenden neuen Aufgaben sieht. Am 16. Dezember wird es auf Antrag der Linken außerdem im Umweltausschuss des Bundestags ein Fachgespräch zum NaPro geben.

Um einen Überblick über die gestrige Debatte zu geben, dokumentiert umweltFAIRaendern.de gleich hier unten den Bericht samt dem Link zum Video von der Homepage des Bundestags.

Einige der Punkte aus dem Bericht zum Nationalen Entsorgungsprogramm sind äußerst brisant für die weitere Atommülldebatte. Einerseits geht es um rund 300.000 Kubikmeter leicht- und mittelradioaktiven Atommüll aus der ASSE und aus der Uranverarbeitung in Gronau. Für diese Abfälle gibt es derzeit keine Planungen hinsichtlich einer dauerhaften Lagerung. Zwar hat das Bundesumweltministerium erwogen, diese künftig zusätzlich im Schacht Konrad zu versenken. Nach massiven Protesten hat die Bundesregierung nun aber beschlossen, dass die Atommüll-Kommission einen Vorschlag erarbeiten soll, wie mit diesen radioaktiven Abfällen umzugehen ist. Außerdem spricht der Bericht von einem „Eingangslager“.  Im kleingedruckten Anhang ist davon die Rede, dass hier bis zu 500 Castor-Behälter untergebracht werden sollen. Das Lager soll errichtet werden, sobald die erste Teilerrichtungsgenehmigung für das zu findende „Endlager“ erteilt ist. Faktisch läuft das auf ein neues großes Zwischenlager hinaus, welches nach derzeitigen Planungen irgendwann in der zweiten Hälfte der 2030er Jahre in Betrieb gehen könnte.

Für die Atommüll-Kommission stellen die im NaPro enthaltenen neuen Aufgaben nun eine Zerreißprobe dar. Schon vor diesen neuen Anforderungen war klar, dass die verbleibende Restlaufzeit der Kommission kaum ausreichend sein würde, um eine vernünftige Öffentlichkeitsbeteiligung sicherzustellen. Nun steht sie vor einer gewaltigen neuen Aufgabe. Wie die zu erledigen ist, ist noch Thema in der Kommission.

Hier nun die Dokumentation zur Debatte im Bundestag anlässlich der 14. AtG-Novelle:

„Atommüll-Entsorgung soll sicherer werden

Die Entsorgung von Atommüll in Deutschland soll sicherer werden. Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/ Die Grünen und bei Enthaltung der Linksfraktion nahm der Bundestag am Donnerstag, 15. Oktober 2015, einen von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Atomgesetzes (18/5865) in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (18/6234) an. Damit setzt Deutschland die im Juli 2011 von der Europäischen Union beschlossene Entsorgungsrichtlinie um, die unter anderem die Erstellung eines Nationalen Entsorgungsprogramms (NaPro) vorsieht.

Regierung: Hohes Sicherheitsniveau bei der Entsorgung

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD), betonte, die Novelle solle künftig ein hohes Sicherheitsniveau bei der Entsorgung abgebrannter Brennelemente gewährleisten. Die Bundesregierung habe ihr nationales Entsorgungsprogramm (18/5980) bereits erstellt und an die EU-Kommission übermittelt.

Sie habe dabei zahlreiche Einwendungen berücksichtigt, etwa die Kritik an der Option, das Endlager Schacht Konrad zu erweitern. Im NaPro sei nun festgelegt, dass sich die Endlagerkommission des Bundestages im Rahmen ihrer Arbeit bis Mitte 2016 auch mit der Planung für die rückzuholenden Abfälle aus der Schachtanlage Asse und die Rückstände aus der Urananreicherungsanlage Gronau befassen soll.

CDU/CSU: Herzstück der Entsorgungsstrategie

Steffen Kanitz (CDU/CSU) bezeichnete das Nationale Entsorgungsprogramm als „Herzstück der Entsorgungsstrategie in Deutschland“ und sieht in der Novelle des Atomgesetzes einen Beschluss von „historischer Qualität“. Auch er lobte, dass es keine Erweiterung Konrads „über die Hintertür“ geben werde. Vielmehr solle die Endlagerkommission nun darlegen, wie die Abfälle aus der Asse und Gronau konditioniert werden müssen, um zusammen mit hochradioaktiven Abfällen entsorgt werden zu können.

Kanitz wies jedoch darauf hin, dass die hoch radioaktiven Abfälle, obwohl sie nur zehn Prozent aller Abfälle ausmachten, für 90 Prozent der Radioaktivität verantwortlich seien. Die Suche nach einem Endlager für diese besonders gefährlichen Abfälle sollte daher Priorität haben und nicht durch die Klärung anderer Fragen verzögert werden. Er machte klar, dass hoch radioaktive Abfälle und mittel und schwach radioaktive Abfälle aus der Asse und Gronau aufgrund ihrer unterschiedlichen Anforderungen an das Wirtsgestein nicht ohne Weiteres zusammen gelagert werden können.

Linke: Inakzeptables Vorgehen

Eva Bulling-Schröter (Die Linke) urteilte in der Debatte, auch nach 40 Jahren Atomenergie seien „grundsätzliche Fragen einer sicheren und dauerhaftem Atommülllagerung nicht geklärt“. Zwar sei es gut, dass vorerst darauf verzichtet werde, die „enorme Menge Strahlenmüll aus der Asse und Gronau“ in den „ungeeigneten Schacht Konrad zu verfrachten“, doch gebe es weitere „gewaltige Probleme“, die der Bericht nicht darstelle.

Bulling-Schröter kritisierte zudem, dass das Nationale Entsorgungsprogramm bereits im Sommer dieses Jahres fertiggestellt worden sei, aber erst jetzt die gesetzliche Grundlage geschaffen werde, die Details des Programms regeln soll. „Umgekehrt wäre es besser gewesen“, urteilte sie. Außerdem kritisierte die Linke-Abgeordnete, dass im „Kleingedruckten“ des Programms plötzlich von einem „Eingangslager für Castorbehälter mit hochradioaktiven Abfällen“ die Rede sei. Darin sollen 500 Castoren für Jahrzehnte zwischengelagert werden. „Warum verstecken Sie diese Information?“, fragte Bulling-Schröter, die dieses Vorgehen als „vollkommen inakzeptabel“ bezeichnete.

Grüne: Eingangslager nicht ungenehmigt betreiben

Sylvia Kotting-Uhl (Bündnis 90/Die Grünen) bezeichnete Atommüll als das „Gefährlichste und Langlebigste, was die Menschheit je produziert hat“. Sie warnte davor, das Eingangslager für Castoren schon in Betrieb zu nehmen, bevor es überhaupt genehmigt worden sei, so wie es das NaPro festlege.

Außerdem stellte sie klar, dass die Endlagerkommission in ihrem Bericht, den sie Mitte 2016 vorlegen soll, die Frage, ob und unter welchen Bedingungen die Abfälle aus der Asse und Gronau im selben Standort gelagert werden können, nicht beantworten können werde. Dies müsse ein Nachfolgegremium tun. (joh/15.10.2015)“

 

Der Atommüll und das Nationale Entsorgungsprogramm – Atomgesetz geändert

Der Bundestag hat – bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE – die 14. Atomgesetz-Novelle beschlossen. Mit ihr wird das von der EU-Kommission in einer Richtlinie geforderte „Nationale Entsorgungsprogramm“ rechtlich festgeschrieben. Die Linken-Abgeordnete Eva Bulling-Schröter übernahm für den erkrankten Hubertus Zdebel in der Parlamentsdebatte die Kritik an der Novelle. Darin hätten aus Sicht der LINKS-Fraktion schärfere Anforderungen an den mit der Novelle verbundenen regelmäßigen Berichten zur Lage und Entwicklung beim Umgang mit radioaktiven Abfällen formuliert werden müssen. Während erst jetzt das Atomgesetz entsprechend geändert würde, sei der Bericht bereits seit August fertiggestellt. Gegen dessen Entwurf hatte es fast 70.000 Einsprüche gegeben.

Während nun das Atomgesetz um das Nationale Entsorgungsprogramm ergänzt ist – und außerdem die Informationsrechte von Landes- und Bundesbehörden gegebenüber den Betreibern erweitert wurden – ist der eigentliche Bericht zum NaPro noch Thema weiterer Beratungen im Deutschen Bundestag. Dafür sorgt ein Antrag von Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE, der kurz vor der Sommerpause in den Bundestag eingebracht worden ist.

Am 16. Dezember wird der Umweltausschuss ein Fachgespräch zu diesem Bericht durchführen. Dann werden die Schwachstellen und Mängel dieses Berichts zum Umgang mit dem Atommüll ausführlich thematisiert. Auch die „Endlager“-Kommission hat noch viel Arbeit mit dem Bericht zum Nationalen Entsorgungsprogramm.

Der Deutsche Bundestag berichtet auf seiner Homepage samt dem Video-Stream aus seiner Homepage folgendermaßen:

„Die Entsorgung von Atommüll in Deutschland soll sicherer werden. Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/ Die Grünen und bei Enthaltung der Linksfraktion nahm der Bundestag am Donnerstag, 15. Oktober 2015, einen von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Atomgesetzes (18/5865) in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (18/6234) an. Damit setzt Deutschland die im Juli 2011 von der Europäischen Union beschlossene Entsorgungsrichtlinie um, die unter anderem die Erstellung eines Nationalen Entsorgungsprogramms (NaPro) vorsieht.

Regierung: Hohes Sicherheitsniveau bei der Entsorgung

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD), betonte, die Novelle solle künftig ein hohes Sicherheitsniveau bei der Entsorgung abgebrannter Brennelemente gewährleisten. Die Bundesregierung habe ihr nationales Entsorgungsprogramm (18/5980) bereits erstellt und an die EU-Kommission übermittelt.

Sie habe dabei zahlreiche Einwendungen berücksichtigt, etwa die Kritik an der Option, das Endlager Schacht Konrad zu erweitern. Im NaPro sei nun festgelegt, dass sich die Endlagerkommission des Bundestages im Rahmen ihrer Arbeit bis Mitte 2016 auch mit der Planung für die rückzuholenden Abfälle aus der Schachtanlage Asse und die Rückstände aus der Urananreicherungsanlage Gronau befassen soll.

CDU/CSU: Herzstück der Entsorgungsstrategie

Steffen Kanitz (CDU/CSU) bezeichnete das Nationale Entsorgungsprogramm als „Herzstück der Entsorgungsstrategie in Deutschland“ und sieht in der Novelle des Atomgesetzes einen Beschluss von „historischer Qualität“. Auch er lobte, dass es keine Erweiterung Konrads „über die Hintertür“ geben werde. Vielmehr solle die Endlagerkommission nun darlegen, wie die Abfälle aus der Asse und Gronau konditioniert werden müssen, um zusammen mit hochradioaktiven Abfällen entsorgt werden zu können.

Kanitz wies jedoch darauf hin, dass die hoch radioaktiven Abfälle, obwohl sie nur zehn Prozent aller Abfälle ausmachten, für 90 Prozent der Radioaktivität verantwortlich seien. Die Suche nach einem Endlager für diese besonders gefährlichen Abfälle sollte daher Priorität haben und nicht durch die Klärung anderer Fragen verzögert werden. Er machte klar, dass hoch radioaktive Abfälle und mittel und schwach radioaktive Abfälle aus der Asse und Gronau aufgrund ihrer unterschiedlichen Anforderungen an das Wirtsgestein nicht ohne Weiteres zusammen gelagert werden können.

Linke: Inakzeptables Vorgehen (Eingangslager für 500 Castoren, Anmerk HZ)

Eva Bulling-Schröter (Die Linke) urteilte in der Debatte, auch nach 40 Jahren Atomenergie seien „grundsätzliche Fragen einer sicheren und dauerhaftem Atommülllagerung nicht geklärt“. Zwar sei es gut, dass vorerst darauf verzichtet werde, die „enorme Menge Strahlenmüll aus der Asse und Gronau“ in den „ungeeigneten Schacht Konrad zu verfrachten“, doch gebe es weitere „gewaltige Probleme“, die der Bericht nicht darstelle.

Bulling-Schröter kritisierte zudem, dass das Nationale Entsorgungsprogramm bereits im Sommer dieses Jahres fertiggestellt worden sei, aber erst jetzt die gesetzliche Grundlage geschaffen werde, die Details des Programms regeln soll. „Umgekehrt wäre es besser gewesen“, urteilte sie. Außerdem kritisierte die Linke-Abgeordnete, dass im „Kleingedruckten“ des Programms plötzlich von einem „Eingangslager für Castorbehälter mit hochradioaktiven Abfällen“ die Rede sei. Darin sollen 500 Castoren für Jahrzehnte zwischengelagert werden. „Warum verstecken Sie diese Information?“, fragte Bulling-Schröter, die dieses Vorgehen als „vollkommen inakzeptabel“ bezeichnete.

Grüne: Eingangslager nicht ungenehmigt betreiben

Sylvia Kotting-Uhl (Bündnis 90/Die Grünen) bezeichnete Atommüll als das „Gefährlichste und Langlebigste, was die Menschheit je produziert hat“. Sie warnte davor, das Eingangslager für Castoren schon in Betrieb zu nehmen, bevor es überhaupt genehmigt worden sei, so wie es das NaPro festlege.

Außerdem stellte sie klar, dass die Endlagerkommission in ihrem Bericht, den sie Mitte 2016 vorlegen soll, die Frage, ob und unter welchen Bedingungen die Abfälle aus der Asse und Gronau im selben Standort gelagert werden können, nicht beantworten können werde. Dies müsse ein Nachfolgegremium tun. (joh/15.10.2015)“

Mehr Atommüll im Programm der Kommission

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Kommissions-Vorsitzende Ursula Heinen-Esser und Michael Müller.

Das hätte man definitiv einfacher und früher haben können, hätten Großkopferte auf die Anti-Atom-Bewegung gehört. Die hatte mit Blick auf die Gründung der Atommüll-Kommission vor über eineinhalb Jahren unter anderem glasklar betont, gefordert, unterstrichen: Nur wenn man alle Arten von Atommüll in die Lagerplanungen einbezieht, wird man sinnreiche Konzepte entwickeln können, die eine Chance auf Akzeptanz in der Bevölkerung haben könnten. Nun muss die Kommission fast zähneknirschend einräumen: Stimmt. Nicht mehr nur hochradioaktiver Atommüll, sondern auch eine enorme Menge von 300.000 Kubikmetern leicht- und mittelaktiver Atommüll steht jetzt als neue Aufgabe im Arbeitsprogramm. Und das, wo die Restlaufzeit der Kommission längst begonnen hat und die zum Programm maßgeblich gehörende Öffentlichkeitsbeteiligung am inzwischen gern als Zwischenbericht bezeichneten Endprodukt immer mehr unter die Räder zu kommen droht. Immer mehr taucht die Frage auf: Wie geht es nach der Kommission weiter – vielleicht mit einer neuen XYZ?

Statt auf den BUND oder die Linksfraktion zu hören, die auf diese Problematik frühzeitig zum Arbeitsbeginn der Kommission erneut hingewiesen hatten, brauchte es nun den Umweg über das Bundesumweltministerium und das „Nationale Entsorgungsprogramm“ (NaPro). Bei allen Mängeln dieses Berichts: Er zeigt nun auch der Kommission den Weg: Für rund 300.000 Kubikmeter leicht- und mittelaktiven Atommüll aus der ASSE und aus der Uranverarbeitung in Gronau zusätzlich zu den 25.000 Kubikmetern hochradioaktiven Brennelementen und Glaskokillen, muss nun – in viel zu kurzer Restlaufzeit bis Juni 2016 – eine Perspektive für eine Lagerung jenseits des Schachts Konrad in Salzgitter gefunden werden.

Dieses Thema hat bislang der Kommission den Weg versperrt, auch auf das nächste Problem genauer einzugehen, das sich im Nationalen Entsorgungsprogramm verbirgt und die Endlagersuche maßgeblich beeinflussen wird. Mehrfach ist vom BUND und anderen das im NaPro genannte „Eingangslager“ angesprochen worden, in dem immerhin 500 Castoren untergebracht werden sollen.

Der Clou: Dieses Lager soll bereits direkt nach der Standortentscheidung für das zu findende Endlager für hoch- und nun möglicherweise auch leicht- und mittelaktive Abfälle mit der ersten Teilerrichtungsgenehmigung entstehen. Bis zu einer vermutlich unterirdischen Inbetriebnahme werden dann sicherlich 10 – 15 Jahre vergehen, in der eine wachsende Zahl von Castoren dann im Eingangslager oberirdisch gelagert werden.

Faktisch werden hunderte von Castoren über Jahrzehnte weiter oberirdisch gelagert werden müssen. Nur nach und nach werden sie – wenn überhaupt – unter der Erde verschwinden. Für die Suche nach einem Endlager-Standort mit Akzeptanz oder gar Zustimmung durch die Bevölkerung ist das ein deutlich verändertes Szenario, das die Widerstände sicher nicht gerade reduziert oder anders ausgedrückt: Deutlich höhere Anforderungen an die Beteiligungsformate bei der Endlagersuche stellt.

Diese vom NaPro ebenfalls aufgeworfene neue Variante ist erforderlich, weil die Zwischenlagerung des hochradioaktiven Atommülls ab Mitte der 2030er Jahre zum Problem wird: Dann laufen in den Lagern in Ahaus und Gorleben die Genehmigungen aus und es braucht neue Lösungen.

In der politischen Bearbeitung ist derzeit „nur“ die erste der genannten Fragen. In dem breiten Kanon der in der Kommission Beteiligten, ist dann diese Variante als PM veröffentlicht: „Endlager-Kommission prüft Standort für unterschiedliche Abfallarten“ und: „Die Endlager-Kommission wird in ihrem Endbericht die Bedingungen für eine dauerhafte Lagerung schwach, mittel und hoch radioaktiver Abfallstoffe an einem gemeinsamen Endlagerstandort beschreiben. Darauf hat sich die Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe am Freitag in Berlin nach einer intensiven Diskussion über das Nationale Entsorgungsprogramm der Bundesregierung verständigt. Das Mitte August von  der Bundesregierung beschlossene Programm sieht vor, am Standort eines Endlagers für hoch radioaktive Abfallstoffe auch einen Großteil der schwach oder mittel radioaktiven Abfälle zu deponieren.

Die Kommission verständigte sich nun einmütig darauf, weiter in ihrem Abschlussbericht insbesondere die Auswahlkriterien für einen Standort für hoch radioaktive Abfallstoffe darzustellen und den Bericht wie bislang vorgesehen Mitte kommenden Jahres Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung zu übergeben. Allerdings will die Kommission nun in einem zusätzlichen Berichtskapitel darstellen, „ob und gegebenenfalls unter welchen Bedingungen … schwach und mittel radioaktive Abfälle an einem Standort mit den hoch radioaktiven Abfällen gelagert werden können“.

Dem Entsorgungsprogramm entsprechend will die Kommission für den Standort eine zusätzliche Endlagerung von Abfälle aus dem Atommülllager Asse, von Reststoffen aus der Urananreicherung und von Abfallstoffen prüfen, die das geplante Endlager Schacht Konrad nicht aufnehmen kann. Auch mit den Konsequenzen einer Lagerung unterschiedliche Abfallarten an einem Standort für die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Standortsuche soll sich der Kommissionsbericht befassen.“

Atommüll ante portas: Mehr Müll – Eingangslager, dauerhafte Zwischenlager, ein drittes Endlager?

AG-BrunsmeierBUND-feb2015Wie  wirkt sich das von der Bundesregierung vorgelegte Nationale Entsorgungsprogramm (NaPro) auf die Arbeit der Atommüll-Kommission aus und welche Folgen wird das für die Zeit bis zum Ende der Kommission im Juni 2016 haben? Erstmals hatte es dazu in den letzten Tagen öffentlich sichtbar am Thema des Atommülls aus der ASSE und aus Gronau Konflikte gegeben. Am Montag wird Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth in der Kommission über das vorgelegte Programm berichten.

Vor der Sitzung hat sich der BUND in dieser Debatte in einem Papier zusätzlich zum weiteren Umgang mit den ASSE- und Gronau-Abfällen und auch zum für 500 Castoren geplanten Eingangslager geäußert und Vorschläge gemacht, wie diese Themen in die Arbeit aufgenommen werden können.

Mit einer der Folgen aus dem Nationalen Entsorgungsprogramm hatte sich die Kommission im Mai 2015 bereits befasst und der AG3 einen Auftrag erteilt, das Thema. vorzubereiten. Die AG3 kam eher zu der Auffassung, dass eine gemeinsame Lagerung der hochradioaktiven Abfälle gemeinsam mit dem leicht- und mittelradioaktiven Atommüll nicht anzustreben wäre, hat aber zunächst Informationen angefordert, welcher Art die Abfälle sein werden.

Die eher abwehrenden Reaktionen der AG3, haben zu einer scharfen Kritik des Staatssekretärs beim Bundesumweltministerium Jochen Flasbarth geführt: Atommüll-Lagerung: Umweltministerium und Teile der Kommission gespalten – Verstoß gegen Grundsätze guter wissenschaftlicher Arbeit – keine solide Politikberatung

Siehe auch: Atommüll: Kommissions-AG empfiehlt Export-Verbot – BMU legt Bericht vor

Interessant an der anlaufenden Debatte zum Umgang mit den Abfällen aus ASSE und Gronau könnte sein: Wenn dieser Müll nicht mehr in den Schacht Konrad eingelagert werden soll und nicht gemeinsam mit den hochradioaktiven Abfällen, dann bleibt eigentlich nur eine Konsequenz. Es braucht ein weiteres – drittes – Atommülllager.

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