Atommüll-Kommission: Aufgaben wachsen – Druck steigt

Nicht nur die Frage, wie mit dem leicht- und mittelradioaktivem Atommüll aus der ASSE und aus der Urananreicherung in Gronau umzugehen ist, sondern auch das geplante Eingangslager für 500 Castor-Behälter müssen als Konsequenz des von der Bundesregierung vorgelegten „Nationalen Entsorgungsprogramms“ jetzt Eingang in die Arbeit der Atommüll-Kommission finden. Das mahnt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel in einem Brief an die „Kommission für hoch radioaktive Abfälle“ vor der kommenden Sitzung nächsten Montag an. Zdebel ist als Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE Mitglied dieser Kommission.

Die Bundesregierung hat auf Anforderung einer EU-Richtlinie ein so genanntes „Nationales Entsorgungsprogramm“ beschlossen. Darin wird beschrieben, wie die Bundesregierung sich den weiteren Umgang mit den radioaktiven Abfällen vorstellt. Der Bericht ist von der Bundesregierung allerdings unter den Vorbehalt einer Befassung durch die Atommüll-Kommission gestellt.

„Das Nationale Entsorgungsprogramm der Bundesregierung setzt die Atommüll-Kommission jetzt unter enormen Druck, denn es ist nur noch wenig Zeit, um solide auf die neuen Vorschläge zu reagieren. Allerdings fallen diese graviereden Probleme nicht vom Himmel. Schon bei der Erarbeitung des Standortauswahlgesetzes, das die Grundlage für die Kommissions-Arbeit ist, hatten wir gewarnt, dass man die Probleme bei den leicht- und mittelradioaktiven Abfällen nicht ausklammern oder zur Nebensache erklären könne und dass es einfach mehr Zeit brauche, um gute Ergebnisse erreichen zu können“, stellt Hubertus Zdebel mit Blick auf das NaPro fest.

„Jetzt wird immer deutlicher, dass die vielen „Geburtsfehler“ des Standortauswahlgesetzes als auch der Widerstand in der Kommission, die jetzt von der Bundesregierung aufgeworfenen Themen frühzeitig in die Planung zu nehmen, dazu führen, dass der Kommission die Zeit wegläuft. Ende Juni 2016 endet die Laufzeit der Kommission nach dem derzeitigen Gesetz.

Schon ohne die im NaPro gestellten neuen Aufgaben für die Kommission droht die vorgesehene und zu einem der Kernbereiche gehördende Öffentlichkeitsbeteiligung am Bericht der Kommission unter die Räder zu kommen.“

Eine der wichtigen Entscheidungen, die die Bundesregierung im NaPro getroffen hat, und die nun von der ATommüll-Kommission neu als Arbeitsauftrag zu behandeln ist, ist die Frage, wo und wie die leicht- und mittelradioaktiven Abfälle aus der ASSE und aus der Uranverarbeitung in Gronau künftig endgelagert werden könnten. Die Bundesregierung schlägt eine Prüfung vor, diese Abfälle künftig gemeinsam in dem zu findenden Lager für radioaktive Abfälle einzulagern.

Große Bedeutung für die Suche nach einem Atommülllager für hochradioaktive Abfälle dürfte dem im Nationalen Entsorgungsprogramm (NaPro) mit einem Fassungsvermögen von bis zu 500 Castor-Behältern vorgesehene „Eingangslager“ zukommen, so Zdebel weiter. Diese Lager soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung frühzeitig am Standort des zu findenden „Endlagers“ errichtet werden.

Die Einrichtung eines derartig großen Lagers, so der Abgeordnete, wird maßgeblichen Einfluß bei der Suche nach einem „Endlager“ und der Akzeptanz in der Bevölkerung haben, da eine oberirdische Lagerung vermutlich über Jahrzehnte in diesem Eingangslager stattfinden wird. In dem Brief fordert der Abgeordnete eine umfassende Auswertung des NaPro durch die Kommission, um die dort enthaltenen Themen in der Kommissionsarbeit aufzunehmen.

Atommüll-Lagerung: Umweltministerium und Teile der Kommission gespalten – Verstoß gegen Grundsätze guter wissenschaftlicher Arbeit – keine solide Politikberatung

Michael Sailer © Sailer/Ökoinstitut e.V.
Michael Sailer © Sailer/Ökoinstitut e.V.

300.000 Kubikmeter Atommüll und richtig Ärger in der Atommüllkommission und mit dem Bundesumweltministerium. Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth reagiert jetzt in einem Brief an die Atommüll-Kommission mit „Verwunderung“, mit „Unverständnis“ und mit „Erstaunen“. Er wirft Mitgliedern der AG3 der Kommission vor, mit ihrer „Herangehensweise ohne weitere Debatte“ ein Problem „vom Tisch zu fegen“, was „nicht dem von der Kommission selbst verfolgten Ansatz, die öffentliche Beteiligung wirklich ernst zu nehmen“ folgt. Ziel der heftigen – man könnte fast sagen wütenden – Reaktion ist der Co-Vorsitzende der AG3: Michael Sailer, immerhin Vorsitzender der Entsorgungskommission des Bundesumweltministeriums und Chef des Öko-Instituts.

Siehe auch den Bericht dazu in der Süddeutschen.

Sailer hatte nach der letzten Sitzung der AG3 per Pressemitteilung verkündet, dass eine gemeinsame Einlagerung von hochradioaktivem Atommüll gemeinsam mit den leicht- und mittelradioaktiven Abfällen aus der ASSE und aus der Uranverarbeitung der URENCO in Gronau eher keine gute Idee wäre und hatte dann in Verdrehung des Arbeitsauftrags der Kommission erklärt:„Unserem gesetzlichen Auftrag entsprechend werden wir weiter Kriterien für ein Endlager nur für hochradioaktive Abfallstoffe erarbeiten“. Das aber ist nicht der Auftrag, denn nach langen Debatten – auch mit den Umweltverbänden – war ein kleines Wörtchen ergänzt worden: „insbesondere“ hochradioaktive Abfälle. Ein kleines Wort mit großer Bedeutung!

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Umweltstaatssekretär Flasbarth: Fast 70.000 Einwendungen gegen noch mehr Atommüll im Schacht Konrad.

Der Umweltstaatssekretär ist „angefasst“: Mit „Verwunderung“ habe er die Pressemitteilung zur letzten Sitzung der AG3 zur Kenntnis genommen. „Erstaunt“ wäre er, dass „damit pauschal Bedenken gegen die im Entsorgungsprogramm der Bundesregierung vorgeschlagene gemeinsame Endlagerung verschiedener Arten radioaktiver Abfallstoffe formuliert“ wurden, „obwohl es eine vertiefte fachliche Beratung zu diesem Thema in der Kommission selbst bisher nicht stattgefunden hat, geschweige denn, dass es dazu eine beschlossene Kommissionsempfehlung gäbe.“

Schon das sind deutliche Worte. Hintergrund ist, dass die Bundesregierung auf Anforderung der EU einen Bericht zum Umgang mit den radioaktiven Stoffen vorlegen musste und dies mit einem „Nationalen Entsorgungsprogramm“ getan hat. War zunächst noch im Entwurf eine Einlagerung der ASSE- und Gronau-Abfälle entweder im Schacht Konrad oder aber gemeinsam mit dem hochradioaktiven Atommüll (was dann Aufgabe der Atommüll-Kommission wäre) vorgesehen, hat sich die Bundesregierung in ihrem Beschluss entschieden, die Option für den Schacht Konrad zurück zu stellen und festgelegt, dass zunächst eine gemeinsame Einlagerung in einem noch zu findenden Atomlager geprüft werden soll. Damit war die Aufgabe an die Kommission klar formuliert.

  • DRITTES „ENDLAGER“? Schon vor Jahren war angesichts von immer neuen Atommüllbergen davon die Rede, dass es ein drittes Endlager brauchen würde, wenn man nicht noch mehr im umstrittenen Schacht Konrad einlagern wolle und auch eine gemeinsame Lagerung von leicht- und mittelradioaktivem Atommüll nicht gemeinsam mit hochradioaktiven Abfällen wolle: Noch ein Endlager mehr? „Neuer“ Atommüll und überall neue Lagerhallen. Verwiesen sei auch darauf, dass der AK Endlagerung in der ersten Hälfte der 2000er Jahre – unter anderen Rahmenbedingungen – eine gemeinsame Lagerung dieser unterschiedlichen Abfälle nicht für sinnvoll befand. Darauf hatte zuletzt auch die BI Lüchow-Dannenberg verwiesen.

Schon im Mai hatte die Kommission dieses Thema aufgegriffen und der AG3 den Auftrag erteilt, das Thema vorzubereiten. Schon bei dieser Sitzung war deutlich, dass einige Mitglieder der Kommission nicht eben angetan waren, noch kurz vor dem Ende der Kommissionsarbeit ein solch gewaltiges Thema aufgreifen zu müssen. Es sei keine Lappalie, diese große Menge von Müll mit ganz anderen Anforderungen bei der Lagerung nun zusätzlich noch in die Befassung und für die Kriterienentwicklung mit aufzunehmen. Vertreter des Umweltministeriums und aus Niedersachsen hielten das aber für erforderlich. Auch von Seiten einiger Bundestagsvertreter und des BUND wird dieses Anliegen unterstützt.

  • Der Streit, der jetzt zwischen BMU und Teilen der Kommission aufbricht, ist erheblich und hat unterschiedliche Ebenen: Einerseits würde eine gemeinsame Lagerung der hier in Rede stehenden Abfälle auch angesichts des großen Volumens die Salzlinie und damit auch Gorleben verstärkt wieder ins Gespräch bringen. Aber bedeutsam ist eben an der jetzt aufziehenden Debatte: Die Atommüll-Probleme sind größer, als viele meinen und vor allem: Ein Konsens an der einen Stelle würde – wie jetzt mit Blick auf Schacht Konrad – an anderer Stellen erhebliche neue Konflikte aufwerfen. Wer die Atommüllprobleme nicht nur als technisches, sondern auch als gesellschaftliches Probleme anerkennt, kann daher nur zu einer Schlussfolgerung kommen: Die Kommission und das Standortauswahlgesetz brauchen eine Erweiterung und Erneuerung.

Die Befassung in der AG3 fand nun in der letzten Woche erstmals statt und führte zu den schon erwähnten Reaktionen. umweltFAIRaendern.de hatte hier berichtet:

Flasbarth schreibt: „Mit Unverständnis nehme ich auch zur Kenntnis, dass der Vorsitzende der Arbeitsgruppe 3, Michael Sailer, offenbar davon ausgeht, dem gesetzlichen Auftrag entsprechend habe die Kommission kein Mandat, sich mit der vorgenannten Thematik zu befassen; es würden  deshalb „weiter Kriterien für ein Endlager nur für hochradioaktive Abfallstoffe erarbeitet.“ Das Gegenteil ist der Fall, und das Gegenteil ist notwendig.“

Ausdrücklich weist der Sailer darauf hin, dass es nicht ausschließlich um hochradioaktive Abfälle bei der Arbeit der Kommission geht, sondern dass gesetzlich festgelegt ist, dass es „insbesondere“ um diese Abfälle geht. Ein kleines Wort mit großer Bedeutung. Denn in der Auseinandersetzung mit den Umweltverbänden und Anti-Atom-Initiativen, die die massive Einschränkung auf nur die hochradioaktiven Abfälle angesichts der zahlreichen Atommüllprobleme auch mit den anderen radioaktiven Abfällen kritisierten, ist dieses kleine Wörtchen „insbesondere“ ergänzt worden, um so eine Bereitschaft zu signalisieren, auch diese Themen aufzugreifen.

Sicher: Es hätte auch deutlicher formuliert werden können, was damit genau gemeint sein soll, denn seit Anfang an gibt es in der Kommission immer wieder Auseinandersetzungen, was mit dem Wort „insbesondere“ nun dazu gehört und was nicht. So hat der BUND auch einige Vertreter aus Bundestagsfraktionen immer wieder gefordert, z.B. auch die Zwischenlagerung im Vorfeld der „Endlagerung“ als Thema einzubeziehen.

Flasbarth geht mit seinen Vorwürfen an die AG3 bzw. an Michael Sailer ins Detail, was sicherlich unterstreicht, dass ihn die Befassung in der AG3 nervt. Er verweist darauf, dass schon im Entwurf des Nationalen Entsorgungsprogramms (im Januar 2015) die Weichenstellung zwischen Konrad und Kommission enthalten war. Frühzeitig habe auch ein Vertreter des BMU in der Kommission „gebeten, dass sich die Kommission mit dieser Thematik beschäftigen möge“ und stellt fest: „Wenn die Kommission der Meinung wäre, dass eine Einbeziehung der Abfälle aus der Schachtanlage Asse II sowie ggf. des abgereicherten Urans aus der Urananreicherung entweder nicht vom Kommissionsauftrag abgedeckt ist oder faktisch unter keinen Umständen in Betracht kommt, hätte sie seit Monaten Gelegenheit gehabt, dies zu artikulieren. Dass Teile der Kommission sich erst jetzt und ohne weitere Beratungen im Plenum der Kommission in der erfolgten Art an die Öffentlichkeit wenden, entspricht weder den Grundsätzen guter wissenschaftlicher Arbeit noch meinen Erwartungen an eine solide Politikberatung“.

Der nächste Satz müsste nun eigentlich sowas wie Rücktritt, Auflösung oder etwas in dieser Art beinhalten – aber der Satz folgt dann nicht. Getrost darf man aber sagen: Vollklatsche!

Flasbarth verweist darauf, dass International ähnliche Optionen wie jetzt im NaPro vorgeschlagen, behandelt werden. Er verweist darauf, dass das Bundesumweltministerium an vielen Punkten die Arbeit der Kommission konstruktiv begleitet und unterstützt habe. Ausdrücklich betont er, dass für die Entscheidung, den ASSE- und Grona-Atommüll in der Kommission befassen zu lassen auch eine Rolle spielt, die „Bedenken aus der Region Salzgitter bezüglich einer Erweiterung des Endlagers Konrad ernst zu nehmen und vorrangig eine andere Option (zu) verfolgen.

Dass die Arbeitsgruppe 3 versucht, diese Herangehensweise ohne weitere Debatte vom Tisch zu fegen, entspricht nicht dem von der Kommission selbst verfolgten Ansatz, die öffentliche Beteiligung wirklich ernst zu nehmen. Hier erwarte ich von der Kommission konstruktive Unterstützung, wie dieses Ziel erreicht werden kann“.

Flasbarth wird auf der kommenden Sitzung der Kommission als Gast über das Nationale Entsorgungsprogramm der Bundesregierung informieren. Damit ist sichergestellt, dass diese Debatte weiter geht.

Klar ist: Die Realität der Atommüllprobleme ist derart, dass es immer mehr die Kommission einholt. Damit bestätigt sich auch die Kritik zahlreicher Umweltverbände am Standortauswahlgesetz und der Kommission. Einen Weg zu einem wirklichen Neustart im Umgang mit den radioaktiven Hinterlassenschaften könne es nur gegen, wenn Gorleben endlich als Standort endgültig aufgegeben würde und wenn über alle Arten von Atommüll nach einem möglichst sicheren Umgang gesucht wird. Dafür – und das ist immer wichtiger – braucht es mehr Zeit, als das StandAG für die Kommission vorgesehen hat. Die muss ihre Arbeit nach dem derzeitigen Stand im Sommer 2016 beenden.

Das bedeutet, schon zum Jahreswechsel muss ein Endbericht vorliegen, der umfassend einer Öffentlichkeitsbeteiligung unterzogen werden soll. Wie aber soll das nun gelingen, wenn wenige Monate zuvor derart großen Themen – völlig zurecht – neu aufgeworfen werden und diese in einem solchen Bericht enthalten sein müssen? Immer deutlicher wird: Es braucht einen Neustart des Neustarts und es braucht mehr Zeit.

Grünbuch: Atommülllager ASSE II – Die Herausforderung Rückholung und immense Kosten

Eine der weltweit gewaltigsten technischen Herausforderungen wird derzeit in der Nähe von Wolfenbüttel betrieben: Der Salzstock ASSE droht einzustürzen und mit Wasser voll zu laufen. Das Problem: Dort lagern über 120.000 Fässer mit leicht- und mittelradioaktivem Abfall sowie möglicherweise auch höher belasteter Atommüll, der jetzt dort rausgeholt werden muss. Derzeit erwarten die Behörden Kosten von etwa fünf Mrd. Euro für das Projekt „ASSE Rückholung“. Doch das kann leicht viel teurer werden.Im Grünbuch zum Haushaltsentwurf für das Jahr 2016 legt das Bundesumweltministerium seinen Status-Bericht vor und erläutert die geplanten Maßnahmen und Kosten. Nach dem entsprechenden Auszug zum Atommülllager folgt hier also der ASSE-Teil aus dem Grünbuch. Es folgen die Berichte zum Schacht Konrad und zu Gorleben bzw. der Standortsuche für ein Atommülllager für hochradioaktive Abfälle.

Trotz vieler Warnungen hatte die Bundesrepublik in dem maroden Salzberg unterhalb der ASSE in den späten 60er Jahren des letzten Jahrhundert mit der „Erforschung“ der vermeintlichen Endlagerung von Atommüll begonnen. Doch was unter dem Titel „Forschung“ stattfand, war in Wirklichkeit der illegale Versuch zur Beseitigung großer Mengen radioaktiven Abfälle, die beim Betrieb der Atomkraftwerke anfielen.

Bereits seit 1965 wird die ASSE II als Forschungsbergwerk betrieben, zwischen 1967 und 1978 erfolgte die Endlagerung radioaktiver Abfälle als „großtechnischer Versuch“. Seit 1995 schließlich versuchte der damalige Betrieber, die Gesellschaft für Strahlenforschung mbH (GSF) (nach mehreren Namenswechseln dann Helmholtz Zentrum München (HMGU)) die Schließung der Atommüll-Anlage. Dabei waren die Probleme hinsichtlich der Standsicherheit des Salzstocks als auch der Wasserzutritte bekannt. Doch erst als Medien darüber ausführlich berichtete, reagierten Landes- und Bundesbehörden. Schließlich wurde Anfang 2009 die ASSE II dem Atomrecht unterstellt (bislang wurde sie lediglich nach Bergrecht betrieben) und das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) übernahm.

Im niedersächsischen Landtag waren das Atommülllager ASSE II Thema eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses, der zahlreiche Beweise für ein unverantwortliches Zusammenspiel von Behörden, Wissenschaftler und Politik zu tage brachte.

Da bis heute ein Langzeitsicherheitsnachweis für den Fall einer Havarie des Bergwerks mit den eingelagerten Abfällen und technischen Maßnahmen nicht erbracht werden konnte, laufen seitdem die Vorbereitungen zur Bergung des Atommülls. Mit dem LEX ASSE (2013) sind dafür die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen worden. In einem Begleitprozeß werden die Maßnahmen zwischen VertreterInnen von Bund, Land und der Region diskutiert und geplant.(Homepage ASSE II Begleitgruppe)

Hierbei ist es immer wieder zu massiven Konflikten gekommen. Unter anderem gab es Vorwürfe, dass BfS würde an einer Bergung der Abfälle nicht zielgerichtet arbeiten. Außerdem gibt es aktuell Auseinandersetzungen das Vorgehen bzw. den Standort für ein erforderliches Zwischenlager, in dem die Abfälle bei einer erfolgreichen Bergung zunächst aufbewahrt werden.

Nach derzeitigen Plänen kann eine Bergung konkret erst Anfang der 2030er Jahre beginnen. Fraglich ist, wie lange der Salzstock stabil bleibt und die Wasserzutritte sich nicht deutlich erhöhen. Daher arbeitet das BfS auch an einer Stabilisierung des Salzstocks durch Verfüllung von Hohlräumen und plant Notfallmaßnahmen für den Fall, dass es zu erhöhten Wasserzutritten kommmt.

 

Der Bericht und die für 2016 geplanten Kosten bei der ASSE II sind im ASSE – 18(16)249_BMUB_Haushalt_Gruenbuch_2016

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Atommüll im Kreisverkehr – Arbeitsgruppe der Endlager-Kommission widerspricht Bundesumweltministerium

radioaktiv-02Eins vor, zwei zurück oder andersherum? Die Lagerung radioaktiver Abfälle und die dazu gehörige Kommission haben ein Problem: Genauer gesagt, die AG3 will nicht so, wie das Bundesumweltministerium. „Die Arbeitsgruppe 3 der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe hat Bedenken gegen die im Entsorgungsprogramm der Bundesregierung vorgeschlagene gemeinsame Endlagerung verschiedener Arten radioaktiver Abfallstoffe formuliert. „Unserem gesetzlichen Auftrag entsprechend werden wir weiter Kriterien für ein Endlager nur für hochradioaktive Abfallstoffe erarbeiten“, fasste der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Michael Sailer am Dienstag  in Berlin eine Diskussion des Gremiums über das bei der Standortsuche zu berücksichtigende Inventar zusammen. Das dürfte nicht das letzte Wort sein. Zur nächsten Sitzung der Kommission ist Staatssekretär Jochen Flasbarth geladen. Thema: Das nationale Entsorgungsprogramm oder kurz NaPro.

Die Auseinandersetzungen in der Atommüll-Debatte und in der Kommission nehmen zu. Dafür sorgt das vor wenigen Tagen beschlossene nationale Entsorgungsprogramm der Bundesregierung, in dem eine Menge neuer Themen auf die Tagesordnung gesetzt werden. Eines davon: Atommüll aus der ASSE und Gronau soll künftig aus Sicht der Bundesregierung nicht im Schacht Konrad, sondern gemeinsam mit dem hochradioaktiven Atommüll vergraben werden – wenn die Kommission nichts dagegen hat (sonst eben doch in den Schacht Konrad…)

Die jetzt aufkommende Debatte dürfte Wasser auf den Mühlen vieler Anti-Atom-Initiativen sein. Sie hatten vor dem Arbeitsbeginn der Kommission und mit Blick auf die im Standortauswahlgesetz gemachten Vorfestlegungen unter anderem immer wieder betont, dass ein gesellschaftlicher Konsens und Lösungen für den weiteren Umgang mit dem Atommüll nur gelingen kann, wenn alle Arten von Atommüll in die Debatte einbezogen werden. Es ist völlig klar, dass ein solcher angestrebter Konsens nicht gelingen kann, wenn man auf der einen Seite vielleicht irgendwelche Verbesserungen hinbekommt, damit aber an anderer Stelle für neuen Widerstand sorgt. Genau das steht jetzt an, denn rund um den Schacht Konrad wächst der Widerstand, seit dem der erste Entwurf des „Nationalen Entsorgungsprogramm“ noch vorsah, den zusätzlichen Atommüll aus der ASSE und Gronau im Schacht Konrad einzulagern.

Um diesen Protesten aus dem Weg zu gehen, hatte sich das BMUB vor wenigen Tagen mit dem von der Bundesregierung beschlossenen Konzept entschlossen, den Schacht Konrad vorerst nicht weiter zu belasten und eine gemeinsame Lagerung der hochradioaktiven und der leicht- und mittelradioaktiven Abfälle durch die Kommission prüfen zu lassen.

Die AG Schacht Konrad hatte so reagiert: „Die Erweiterung von Schacht KONRAD ist nicht vom Tisch“ und „Wir können es zwar als Teilerfolg werten, dass unser massiver Protest in Berlin nicht zu überhören war. Aber letztlich wurde die Entscheidung über die Lagerung weiterer 300.000 m³ schwach- und mittelradioaktiven Mülls nur um ein Jahr verschoben.“ Siehe dazu hier ausführlich. Möglicherweise war selbst diese Einschätzung der AG noch zu optimistisch.

Nun hat sich die AG3 der Kommission zu den „Endlager-Kriterien“ heute erstmals mit dem Thema in der Sache befasst und gegen ein solches „Misch-Konzept“ argumentiert.

In der PM der Kommission zur Sitzung der AG3 heißt es weiter: „„Bei den anderen vom Nationalen Entsorgungsprogramm für den Standort  vorgesehenen radioaktiven Abfällen wäre erst zu klären, ob von ihnen Gefährdungen für die Lagerung der hoch radioaktiven Abfälle ausgehen.“, sagte Sailer weiter.“

Das vom Bundeskabinett vor zwei Wochen verabschiedete Nationale Entsorgungsprogramm schlägt vor, am Standort eines Endlagers für hoch radioaktive Abfallstoffe auch schwach  radioaktive Abfälle aus der Urananreicherung zu deponieren und zudem Abfälle, die aus dem Atommülllager Asse geborgen werden sollen. Das Programm enthält eine Revisionsklausel, nach der sich durch Empfehlungen der Endlager-Kommission wesentliche Änderungen ergeben können.

Nach Auffassung der Arbeitsgruppe 3 der Endlager-Kommission könnte eine gemeinsame Lagerung unterschiedlicher Abfallarten die Anforderungen an den gesuchten Standort erheblich ändern. Der Arbeitsgruppen-Vorsitzende Sailer wies darauf hin, dass vor allem über chemische Zusammensetzung und Reaktionsfähigkeit der Abfälle, die aus der Asse zurückgeholt werden sollen, keine sicheren Informationen vorlägen. Schwierig beurteilen könne man auch das Verhalten radioaktiver Abfälle aus der Forschung und dem Abriss von Kernkraftwerken, die den Annahmebedingungen des in Bau befindlichen Endlagers Schacht Konrad nicht entsprächen. Nach dem beschlossenen Entsorgungsprogramm sollen auch diese nicht für Schacht Konrad geeigneten Abfälle am Standort für die hochaktiven  Abfallstoffe deponiert werden.

Nach Auffassung der Arbeitsgruppe müsste man für eine gemeinsame Lagerung unterschiedlicher  Abfallarten nicht nur einen Standort mit einem sehr viel größeren ungestörten Bereich von Salz, Ton- oder Kristallingestein finden. Je nach chemischer Zusammensetzung oder Konditionierung der weiteren Abfälle könnten sich in unterschiedlichen Gesteinen zusätzliche  Schwierigkeiten ergeben, sagte Sailer. Die Arbeitsgruppe kam überein, beim Bundesumweltministerium genauere Informationen über die weiteren Abfälle zu erbitten. Sie will auch eine Expertise über Probleme gemeinsamer Endlagerung unterschiedlicher Abfallarten erstellen.“

Atommüll – Mischlager? BI Lüchow Dannenberg fragt Atommüll-Kommission

Wird und wird nicht fertig: Atommülllager im Schacht Konrad. Foto: Dirk Seifert
Was tun mit immer mehr Atommüll. In den Schacht Konrad soll der (vorerst) nicht. Wohin aber dann? BI LüDan fragt die Atommüll-Kommission. Foto: Dirk Seifert

Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow Dannenberg hat heute auf das jüngst von der Bundesregierung unter Vorbehalt beschlossene Atommüll-Programm reagiert. Im so genannten „Nationalen Entsorgungsprogramm“ (NaPro) wird neuerdings davon gesprochen, hochradioaktive Abfälle gemeinsam mit leicht- und mittelradioaktivem Atommüll zu vergraben. Ob das möglich und sinnvoll ist, soll nun die „Endlager-Kommission“ weiter klären. Die BI verweist darauf, dass ein solches „Mischlager“ gänzlich andere Sicherheitsanforderungen an ein zu findendes Atommülllager stelle, als für ausschließlich hochradioaktive Abfälle. In einem Brief an die Kommissions-Vorsitzenden, so die BI, wolle sie nun erfahren, „wie sie mit der plötzlichen Änderung ihres Arbeitsauftrages umgehen wird“ und bezeichnet es als ein „Unding, dass nach der Halbzeit der Kommissionsarbeit die Aufgabe der Kommission völlig neu ausgerichtet wird“ und wie die Kommission „unter diesen Vorgaben und mit dem engen Zeitrahmen zu akzeptablen Ergebnissen kommen“ will. Sie verweist auch darauf, dass der AK Endlagerung in der ersten Hälfte der 2000er Jahre eine solche gemeinsame Einlagerung aus Sicherheitsgründen abgelehnt habe. Quo vadis Kommission? „Atommüll – Mischlager? BI Lüchow Dannenberg fragt Atommüll-Kommission“ weiterlesen

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