Atommüll kommt teuer: Offiziell schon mehr als 64 Mrd Euro für Abriss und Lagerung

Mit dem „Nationalen Entsorgungsprogramm“ bilanziert die Bundesregierung auf Anforderung der EU die Atommülllagerung heute und in Zukunft. Jedenfalls zu einem gewissen Teil. Dazu gehört in einem Anlagen-Bericht auch ein Überblick über die Kosten und die Finanzierung für die dauerhafte Lagerung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle. Auf jetzt schon mehr als 24,6 Mrd. Euro belaufen sich demnach die derzeit prognostizierten Kosten für die maroden Atommüll-Lager ASSE und Morsleben, für den hochradioaktiven Atommüll (bislang Standort Gorleben) und für den Schacht Konrad. Weitere 34 Mrd. Euro sollen demnach Stilllegung und Rückbau der Atommeiler kosten. Derzeit sechs Mrd. Euro wird der Rückbau der staatlichen Atomforschungsanlagen kosten. Zusammen also schon jetzt über 64 Mrd. Euro. Bislang sollen die Atomkonzerne lediglich 38 Mrd. Euro zurückgestellt haben. Klar ist: Die Kosten werden weiter steigen und die Konzerne versuchen sich aus der Verantwortung zu stehlen.

Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE: „Alle bisherigen Prognosen über die Kosten der Atommülllagerung sind immer wieder von der Realität eingeholt worden und haben sich drastisch erhöht. Es gibt kaum Gründe davon auszugehen, dass die jetzt vorgelegten Prognosen eine größere Halbwertzeit haben, als die bisherigen Spekulationen. Klar ist nur eins: Die Atomenergienutzung ist nicht nur ökologisch eines der größten Verbrechen gegen Mensch und Umwelt, sie wird auch immer mehr zu einer wirtschaftlichen Katastrophe, die den SteuerzahlerInnen teuer zu stehen kommt.“

Weiter stellt Zdebel fest: „Es kommt jetzt darauf an, die Konzerne in die Haftung zu nehmen, damit diese ihren gesetzlichen Pflichten, die Kosten zu übernehmen, auch nachkommen. Dazu braucht es neue Konzernhaftungsregeln und die Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Fonds, in dem diese Konzern-Gelder gesichert werden.“

Im Zusammenhang mit den Kosten für die dauerhafte Atommülllagerung müssen die privaten Atomkonzerne ihren Anteil der Kosten entsprechend den anfallenden Atommüllmengen übernehmen. Das aber gilt nicht für die ASSE und für Morsleben, obwohl dort große Mengen leicht- und mittelradioaktive Abfälle aus den Atommeilern lagern. Immer fraglicher aber wird auch, ob die Betreiber ihre gesetzlich vorgeschriebene Verantwortung für die Kosten der Atommülllagerung in Zukunft beim Schacht Konrad und dem noch zu findenden Lager für hochradioaktive Abfälle erfüllen werden. Derzeit versuchen die Konzerne unter dem Stichwort „Bad Bank“ Konzernumstrukturierungen vorzunehmen, die auf eine geplante Insolvenz der Atom-Geschäftsteile hinauslaufen könnten.

Laut dem Kosten-Bericht werden „insgesamt etwa 34 Mrd. € für die Stilllegung und Entsorgung (ohne Endlagerung) der kerntechnischen Anlagen im Zuständigkeitsbereich der privaten Betreiber (Preisbasis 2013, ohne Kostensteigerung und ohne Kosten der Endlagerung)“ anfallen! Für die „Entsorgung“ der staatlichen Atomforschungsanlagen, die derzeit Zurückgebaut werden, heißt es außerdem in dem Bericht: „Die prognostizierten Gesamtkosten von ca. 6 Mrd. € werden sich in den kommenden Jahren möglicherweise noch erhöhen, da die Planungsgrundlagen, die der Kostenschätzung zugrunde liegen, zum Teil noch mit großen Unsicherheiten behaftet sind.

Allein für den noch laufenden und sich immer wieder verzögernden Ausbau des Schacht Konrad in Salzgitter haben sich die Kosten bislang fast verdreifacht. Geplant waren mal rund eine Mrd. Euro bis zur Inbetriebnahme. Heute werden Kosten von ca. 2,7 bis 2,9 Mrd. Euro erwartet (siehe den BMUB Kostenbericht). Und immer wieder gibt es neue Probleme beim Ausbau des Schacht, auf die die Planer nicht vorbereitet waren. Auch bei den anderen Projekten in Morsleben, der ASSE und für ein noch zu findendes Atommülllager für hochradioaktive Abfälle dürften wir uns darauf gefasst machen, dass es noch sehr viel teurer kommen wird, als derzeit behauptet.

In dem Bericht zu den Kosten und der Finanzierung als Anlage zum „Nationalen Entsorgungsprogramm“ werden die folgenden Angaben hinsichtlich der o.g. Zusammenfassung gemacht:

  • Schacht Konrad, für leicht- und mittelradioaktive Abfälle, Inbetriebnahme nach diversen Verschiebungen derzeit frühestens 2022: „Die bisher angefallenen Kosten für die Planung und Erkundung bzw. die geschätzten für die Errichtung, den Einlagerungsbetrieb und die Stilllegung des Endlagers Konrad betragen rund 7,5 Mrd. €.“
  • Morsleben: „Die bisher geschätzten Gesamtkosten für das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) betragen rund 2,4 Mrd. € (ohne laufenden Offenhaltungsbetrieb).“
  • ASSE II: Verlässliche Angaben sind angesichts der laufenden Arbeiten zur Sicherung und Rückholung der radioaktiven Abfälle im vom Einsturz und Wassereinbruch bedrohten Atommülllager ASSE derzeit nicht wirklich möglich. Dennoch heißt als Versuch einer Annäherung an die Kosten im Bericht: „Unterstellt man die Kosten von rund 25.000 € pro m³ Abfallgebindevolumen für das Endlager Konrad (Preisstand 2014) und ein endzulagerndes Abfallvolumen von ca. 200.000 m³, errechnen sich die Kosten für die Endlagerung der aus der Schachtanlage Asse II rückgeholten Abfälle in der Größenordnung von 5 Mrd. €. Diese sind ebenfalls vom Bund zu tragen.“
  • Gorleben/Lager für „insbesondere“ hochradioaktive Abfälle: Für die hochradioaktiven Atomabfälle war bislang der Salzstock in Gorleben vorgesehen. Nach dem Standortauswahlgesetz bleibt Gorleben zwar als Standort im Verfahren, aber es wird derzeit eine vermeintlich ergebnisoffene Suche betrieben, in deren Rahmen nach wissenschaftlichen Kriterien ein Alternativenvergleich mehrerer möglicher Standorte erfolgen soll.
  • Für Gorleben heißt es in dem Bericht: „Damit ergab sich eine Gesamtkostenschätzung für die Errichtung, den Betrieb und die Stilllegung eines Endlagers für insbesondere Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle in Höhe von ca. 7,7 Mrd. €. Abweichungen und damit verbundene Erhöhungen können sich nunmehr auf Grund des nach dem StandAG in den Blick zu nehmenden Standortauswahlverfahrens ergeben.“ Allerdings dürften – egal wo – die Kosten für ein solches Dauerlager wohl mindestens in ähnlicher Höhe anzunehmen sein.
  • Mit dem StandAG ist für Gorleben ein „Offenhaltungsbetrieb“ festgelegt worden. Dazu heißte es im „Finanzbericht“: „Die Kosten für den Offenhaltungsbetrieb werden verursachergerecht aufgeteilt. Die Kosten werden während der Überführungsarbeiten auf ca. 40 Mio. € in 2015 und 30 Mio. € in 2016 geschätzt (Preisstand 2014). Im reinen Offenhaltungsbetrieb kann von reduzierten Kosten ausgegangen werden.“
  • In Verbindung mit dem Standortauswahlgesetz heißt es: „Im Gesetzgebungsverfahren zum StandAG wurden in der Begründung die Gesamtkosten des Auswahlverfahrens mit ca. zwei Mrd. € beziffert. Diese Kostenschätzung beruhte auf dem Gesetzestext der damaligen Bundesregierung und traf Annahmen zu einem nach damaligem Kenntnisstand zu erwartenden Ablauf des Verfahrens. Da sich aufgrund der Tätigkeit der Kommission kostenrelevante Änderungen am StandAG ergeben können, ist es gegenwärtig nicht vertretbar, eine belastbare aktualisierte Kostenschätzung vorzunehmen.“

 

Radioaktiv: Dokumente staatlicher Planungen zum Umgang mit Atommüll – Das Nationale Entsorgungsprogramm und Anlagen – Dokumentation

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Grund für Sorgen: Atommüll – überall in Deutschland zwischengelagert.

Am 12. August hat die Bundesregierung das so genannte „Nationale Entsorgungsprogramm“ beschlossen. Unter dem Vorbehalt einer weiteren Befassung u.a. durch die „Endlager“-Kommission. Zu den Berichten zählen auch vier Anlagen, u. a. zu den Kosten und zur Finanzierung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle. Außerdem gibt es das Verzeichnis radioaktiver Abfälle, sowie einige weitere Anlagen. umweltFAIRaendern dokumentiert hier diese Berichte, die über die Planungen bei der künftigen Atommülllagerung für das staatliche Handeln Auskunft geben. Die Links in der unten folgenden Dokumentation verweisen auf den Server des BMUB. Sicherheitshalber werden die Dateien auch hier auf umweltFAIRaendern direkt als PDF zum Download bereit gestellt.

Das „Nationale Entsorgungsprogramm“ und die Anlagen auf umweltFAIRaendern als PDF:

Hier als Dokumentation von der Seite des Bundesumweltministeriums die entsprechenden Berichte, Stand: 12.08.2015, Nationales Entsorgungsprogramm

„Programm für eine verantwortungsvolle und sichere Entsorgung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle

Aufgrund der Richtlinie 2011/70 / Euratom besteht die Verpflichtung, u.a. ein Nationales Entsorgungsprogramm (NaPro) zu erstellen, dieses durchzuführen, regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren. Das NaPro ist erstmalig spätestens zum 23. August 2015 und bei späteren wesentlichen Änderungen der Europäischen Kommission vorzulegen. Es muss die deutsche Strategie für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle darlegen. Das NaPro hat keine Rechtsnormqualität, ist aber bei allen Entsorgungsplanungen und Verwaltungsverfahren von den Akteuren im Bereich der Entsorgung zu berücksichtigen.

Das Bundeskabinett hat das Nationale Entsorgungsprogramm am 12. August 2015 beschlossen. Das Nationale Entsorgungsprogramm besteht aus einem übergeordneten „Dachbericht“ mit einer programmatischen Gesamtschau der Entsorgungsplanung und vier Anlagen: Programm für eine verantwortungsvolle und sichere Entsorgung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle [Nationales Entsorgungsprogramm] (PDF, 647 KB)

Anlagen:

Im Hinblick auf die laufenden Beratungen der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe steht das Programm explizit unter Revisionsvorbehalt.“

Atommüll-Programm: Unter Vorbehalt und teuer

„Fast 70.000 Einsprüche gegen den Entwurf des Atommüllberichts hat es gegeben – mit keinem Wort geht die Bundesregierung in ihrem Beschluss darauf ein. Das ist kein guter Umgang mit Bürgern, die sich bei der Sicherheit der Atommülllagerung engagieren. Auch die vorhandenen Probleme etwa mit leckenden Atommüllfässern und die ungelösten Fragen wie die befristeten Genehmigungen für die zentralen Zwischenlager in Gorleben und Ahaus werden weitgehend ausgeblendet“, kritisiert Hubertus Zdebel, Sprecher der Fraktion DIE LINKE für den Atomausstieg, den heute beschlossenen Atommüllbericht der Bundesregierung. Zdebel weiter:

„Immerhin scheint die Bundesregierung auf Proteste aus dem der Umgebung des geplanten Atommülllagers rund um den Schacht Konrad bei Salzgitter zu reagieren. Während im Entwurf noch davon die Rede war, rund 300.000 Kubikmeter leicht- und mittelradioaktiven Atommüll aus der Asse und aus der Urananreicherung in Gronau entweder im Schacht Konrad oder aber in dem noch zu findenden Endlager für hochradioaktive Abfälle zu versenken, wird Schacht Konrad in diesem Zusammenhang jetzt einfach nicht mehr erwähnt. Er bleibt aber weiterhin eine Option, wie Umweltministerin Hendricks heute einräumen musste. Vertrauensbildende Maßnahmen sehen anders aus.

Insgesamt 55 Milliarden Euro soll dem jetzt vorgelegten Berichten zufolge die weitere Atommülllagerung insgesamt kosten, wovon allein 34 Milliarden auf Stilllegung und Abriss der Atomkraftwerke entfallen. Und selbst die Bundesregierung räumt ein, dass diese Schätzungen bestenfalls ein Zwischenstand und weitere Kostensteigerungen zu erwarten sind. Das macht deutlich: Die Bundesregierung muss endlich sicherstellen, dass die AKW-Betreiber die Kosten für Stilllegung und Atommülllagerung vollumfänglich und dauerhaft übernehmen.

Das jetzt von der Regierung beschlossene Atommüllprogramm ist ohnehin nur vorläufig. Es steht einerseits unter dem Vorbehalt, dass sich auf Antrag der Fraktion DIE LINKE der Bundestag mit dem Atommüllbericht auseinandersetzen wird. Außerdem wird sich die Atommüll-Kommission mit dem Programm befassen. Denn zusätzlich und durch die Hintertür erweitert das jetzt vorgelegte Entsorgungsprogramm den Arbeitsauftrag dieser Kommission, die die Anforderungen für die Lagerung hochradioaktiver Abfälle derzeit erarbeiten soll.“

 

Diese Pressemitteilung ist auf der Seite der Fraktion DIE LINKE veröffentlicht.

Atommüll-Debatte: „Nicht die richtige Zeit“, Rückschritt, falsche Konsequenz: Bundestag debattiert Antrag der Fraktion DIE LINKE

Wie geht es in Sachen Atommülllagerung weiter? Die Konzerne versuchen sich von der gesetzlichen Pflicht, die Kosten dafür zu übernehmen, mit miesen Tricks zu befreien. Eine Atommüll-Kommission sucht einen Konsens bei der Lagerung hochradioaktiver Abfälle in der entfernten Zukunft. Und das Bundesumweltministerium schreibt seine Vorstellungen in ein „Nationales Entsorgungsprogramm“ (NaPro) und bekommt dafür fast 70.000 Einsprüche. Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE haben dafür gesorgt, dass dieses NaPro nun auch Thema im Bundestag wird. Das hat bei den anderen Fraktionen nicht wirklich Unterstützung gefunden: Falscher Ort, falsche Zeit, zuständig sei die Atommüll-Kommission, heißt es im Bundestag. „Wir sind nicht die Kommission zur Überprüfung des Nationalen Entsorgungsprogramms“, heißt es tags darauf aus dem Munde von Kommissions-Mitglied Michael Sailer (Öko-Institut, Chef der Entsorgungskommission der Bundesregierung) Niemand der VertreterInnen von CDU/CSU, Grünen oder SPD widerspricht dieser Aussage in der Kommissions-Sitzung am 4. Juli.

Hubertus Zdebel hatte in seiner Rede zur Begründung des Antrags dargelegt, wie vielschichtig der Bericht zum NaPro sei, dass er zwar die Themen anführe, nicht aber die vielfältigen Probleme, die sich schon heute Tag für Tag an den zahlreichen Atommüll-Standorten zeigen, darstellen würde. Der Bericht zeige aber insbesondere auch, dass die Rahmenbedingungen der Atommüll-Kommission, wie sie im Standortauswahlgesetz festgelegt sind, nicht ausreichen, um die Probleme auf dem Weg zu einem gesellschaftlichen Konsens sinnvoll und angemessen zu behandeln. Das müsse der Bundestag zur Kenntnis nehmen und endlich für eine Korrektur sorgen. Sein Fazit: „Bei allen Mängeln des Entwurfs zum Nationalen Entsorgungsprogramm macht der Bericht klar, wie eng die Atommüllprobleme über alle Abfallarten und Mengen hinweg im Zusammenhang betrachtet werden müssen, wenn die Suche nach einem Standort für ein dauerhaftes und möglichst sicheres Lager im gesellschaftlichen Konsens gelingen soll. Vor diesen Problemen dürfen weder Bundesregierung noch Bundestag, aber auch nicht die Atommüll-Kommission, die Augen verschließen. Eine Neubestimmung im Umgang mit dem Atommüll ist dringend erforderlich. Die Kritiken der Anti-Atom-Bewegung an dem bisherigen Umgang und am Standortauswahlgesetz sind gut begründet und müssen endlich aufgegriffen werden.“

Während Steffen Kanitz von der CDU-Fraktion bei der Einbringung des LINKEN-Antrags am 3. Juli im Bundestag von einem „Rückschritt“ sprach, stellte Sylvia Kotting-Uhl für die Grünen fest, dass der Antrag „nicht in die Zeit passt“ und verwies darauf, dass der Entwurf des NaPro „unter dem Vorbehalt der Entscheidung der Kommission“ stünde. Sie stellte fest: „Wir haben den Auftrag, uns damit zu befassen“. Hiltrud Lotze von der SPD kommt zu dem Fazit: „Der Antrag enthält einige richtige Ansätze. Die Konsequenzen, die daraus gezogen werden, sind jedoch zum großen Teil falsch.“ Auch sie betont: „Das Nationale Aktionsprogramm zur Entsorgung des Atommülls steht völlig zu Recht unter Vorbehalt der Ergebnisse der Endlagerkommission; denn es sollen nicht schon wieder Fakten geschaffen werden, bevor es einen breiten Diskurs gegeben hat.“

Richtig ist: Das BMUB hat den Entwurf unter den Vorbehalt der Entscheidungen der so genannten „Endlager“-Kommission gestellt. Das Haken ist nur: In dem Papier werden zahlreiche wesentliche Punkte bei der Lagerung aller Arten von Atommüll genannt, mit denen sich die Kommission in der verbleibenden Zeit bis zum Sommer 2016 kaum noch ernsthaft befassen kann. Bislang hat die Kommission lediglich einen dieser Punkte aufgegriffen.

So wirft das Bundesumweltministerium im NaPro die Frage auf, wo denn die insgesamt 300.000 Kubikmeter leicht- und mittelradioaktiver Abfälle „endgelagert“ werden sollen, die aus der ASSE „zurückgeholt“ werden sollen und die bei der Urananreicherung in Gronau anfallen. Als eine Variante schlägt das BMUB vor, diesen Strahlenabfall später zusätzlich im Schacht Konrad einzulagern, was dort zu einer Verdoppelung der derzeit genehmigten Atommüll-Menge führen würde. Kein Wunder also, wenn in der Region um Salzgitter die Proteste massiv anwachsen (siehe dazu unten mehr).

Als Alternative schlägt das BMUB vor, diese ASSE- und Gronau-Abfälle gemeinsam in dem zu findenden Lager für „insbesondere“ hochradioaktiven Atommüll „endzulagern“. Diese vom BMUB genannten Alternativen erweitern nun aber allein an diesem einen Punkt den Aufgabenbereich der Kommission gewaltig. Und nicht auszuschließen wäre eine weitere Konsequenz: Es braucht unter Umständen ein drittes „Endlager“!

Die Kommission muss nun zusätzlich zu den bisherigen Themen in der verbleibenden Rest-Arbeitszeit klären, wie sie sich dazu stellt, diese leicht- und mittelradioaktiven Abfälle gemeinsam in einem zu findenden Lager für hochradioaktive Abfälle einzulagern – oder ihn den Menschen rund um Salzgitter und dem Schacht Konrad vor die Füße gibt. Für die Suche nach einem gesellschaftlichen Konsens eine absurde Alternative.

Nicht eben begeistert hat denn auch die AG3 der „Endlager“-Kommision im Mai diesen Teilaspekt aus dem NaPro als Arbeitsauftrag entgegen genommen und zugesagt, bis zum Herbst unter Beteiligung der Betroffenen auch aus der Region Salzgitter einen Vorschlag zur weiteren Diskussion in der Kommission zu machen.

Die Arbeit der Kommission endet im Sommer 2016 mit der Vorlage eines Abschlussberichts. Ein erster Entwurf für diesen Bericht soll zum Ende 2015 vorliegen und dann einer Öffentlichkeitsbeteiligung mit unterschiedlichen Akteuren und Zielgruppen unterzogen werden. Schon diese Öffentlichkeitsbeteiligung steht unter enormen Zeitdruck. Diese Öffentlichkeit braucht ausreichend Zeit, um sich mit dem Bericht auseinander zu setzen und Kritik zu formulieren. Diese Kritik wiederum muss dann für den Bericht wiederum aufgearbeitet und von der Kommission entschieden werden, welchen Punkten sie folgt und welchen warum nicht. Von vielen Seiten wird dieser enorme Zeitdruck kritisiert. Eine vernünftige Umsetzung des vorliegenden Konzept zur Öffentlichkeitsbeteiligung der Kommission würde eher drei Jahre brauchen, hieß es jüngst bei einer „Prüfung“ des Konzepts im Rahmen einer Debatte in der Ev. Akademie in Loccum.

Atommüll-Kommission am Limit: „Keine Lappalie“ – Schacht Konrad und neuer Atommüll als Aufgabe

Die „Endlager“-Kommission am Limit: Es sei „keine Lappalie“, stellte der AG3-Vorsitzende Armin Grundwald, zuständig für die Kriterien zur Auswahl eines Dauerlagers, im Mai auf der Sitzung fest und spricht davon, dass es einen wesentlichen größeren Arbeits- und Zeitaufwand bedeutet, was das Bundesumweltministerium mit seinem im Frühjahr veröffentlichten Entwurf zum „Nationalen Entsorgungsprogramm“ (NaPro) verlange: Dort wird – ausdrücklich unter dem Vorbehalt einer Entscheidung durch die Kommission – vorgeschlagen, rund 300.000 Kubikmeter „neuen“ Atommüll aus der ASSE und aus der Uranverarbeitung in Gronau entweder künftig zusätzlich im Schacht Konrad oder aber gemeinsam an einem noch zu findenden Standort mit den hochradioaktiven Abfällen einzulagern. Jetzt muss sich die Kommission mit Atommüll beschäftigen, den es lieber nicht zur Aufgabe haben wollte und dabei auch die betroffene Region rund um den Schacht Konrad einbeziehen.

Begeistert über diese Vorlage aus dem BMUB sind in der Kommission wenige, das zeigt der Verlauf der Diskussion (siehe dazu den Video-Mitschnitt unten, Punkt 8). Allerdings wohl aus anderen Gründen, als die 70.000 BürgerInnen, vor allem aus der Region rund um den Schacht Konrad, die Einwendungen gegen den Entwurf erhoben haben.

Eher zähneknirschend beschloss die Kommission, die Frage „ob und ggf. in welchen Mengen radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung vorsorglich bei der Planung des Endlagers nach dem Standortauswahlgesetz zu berücksichtigen sind“ der AG3 zur Vorbereitung einer Befassung in der Kommission vorzulegen (siehe dazu weiter unten).

Daran sollen – so das Ergebnis einer BUND-Initiative – in jedem Fall die Betroffenen aus der Region um den Schacht Konrad beteiligt werden. „Konstruktiv“ der Hinweis der Kommissions-Vorsitzenden Ursula Heinen-Esser am Ende der Befassung: Man könne ja auch zu dem Ergebnis kommen, den Müll aus Gronau und der ASSE nicht gemeinsam mit hochradioaktivem Atommüll einzulagern.

Hubertus Zdebel, Bundestagsgeordneter und Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE sowie Mitglied in der Kommission: „Die Aufgaben der Kommission wachsen angesichts zu vieler ungelöster Fragen bei der Atommülllagerung immer weiter an. Die Themen, die im Entwurf zum „Nationalen Entsorgungsprogramm“ aufgeworfen werden, müssen in jedem Fall in der Kommission bearbeitet werden. Genau das fordert der vom Bundesumweltministerium vorgelegte Entwurf.

Schon die bisherigen Diskussionen über die Öffentlichkeitsbeteiligung an der Erstellung des Abschlussberichts der Kommission machen klar, dass die Zeit viel zu knapp ist, um das vernünftig zu machen.

Spätestens durch die Vorlage des NaPro und die vielen dort genannten Themen wird klar: Es braucht einen Neustart und mehr Zeit, wenn der Versuch eines gesellschaftlichen Konsens im Umgang mit dem Atommüll gelingen soll. Nur so könnte auch eine Chance eröffnet werden, die Anti-Atom-Initiativen für eine Mitarbeit zu gewinnen. Ohne deren Beteiligung wird es kaum einen belastbaren Konsens geben können. Ein überaus gutes Signal wäre natürlich auch, endlich Gorleben aus dem Verfahren zu nehmen und damit einen wichtigen Beitrag für eine Konsensbildung zu leisten.“

NaPro enthält viele neue Arbeitsaufträge an die Kommission

Mit diesem Arbeitsauftrag der Kommission an die AG3 ist allerdings nur einer der vielen im Entwurf des „Nationalen Entsorgungsprogramms“ enthaltenen Punkte von der Kommission aufgenommen. Probleme mit der Zwischenlagerung, Exporte von Atommüll oder ein neues oberirdisches Lager für 500 Castor-Behälter – über dies und mehr berichtet das NaPro, ohne dass die Kommission dazu ernsthaft Arbeitspläne entwickelt.

Was geschieht, wenn die Zwischenlager-Genehmigungen in Ahaus und Gorleben in 2030er Jahren auslaufen und Mitte der 2040er Jahre die Genehmigungen der Standort-Zwischenlager? Wie steht es um die Sicherheit der Castor-Behälter, wenn diese für deutlich längere Zeiträume eingesetzt werden, als bislang vorgesehen? Und wenn ein Behälter undicht wird? Wie kann der vor Ort repariert werden? Eine systematische Betrachtung, welche weiteren Aufgabenstellungen das NaPro für die Kommission enthält, ist bislang nicht erfolgt.

Die Zeit reicht nicht

Der Kommission läuft die Zeit weg bzw. sie ist – obwohl immer mehr sachliche Gründe das unterstützen würden – mehrheitlich nicht willens, mehr Zeit zu verlangen. Schon bei der Öffentlichkeitsbeteiligung an dem Abschlussbericht der Kommission wird immer deutlicher, dass die „Restlaufzeiten“ der Kommission nicht reichen werden. Die Installation der Kommission fand mit einem dreiviertel Jahr Verspätung erst im Mai 2014 statt. Im Standortauswahlgesetz (§3 (5) ) wird die Arbeitszeit der Kommission auf den 31.12.2015 befristet; bis zu dem Zeitpunkt ist der Abschlussbericht vorzulegen. Die Kommission darf sich lediglich einmal eine halbjährliche Verlängerung selbst genehmigen. Davon machte die Kommission zwar auf ihrer letzten Sitzung im Juli Gebrauch und hat sich eine Laufzeitverlängerung bis zum 30. Juni 2016 genehmigt.

Allerdings ohne dass mit Vorschlägen zur Änderung des Standortauswahlgesetzes zu koppeln, wie ursprünglich mal überlegt worden war. Doch genau dieser Zeitraum war bereits zuvor in dem Konzept zur Öffentlichkeitsbeteiligung eingeplant. Nicht nur ein umfassender Check dieses Konzeptes auf einer Tagung der ev. Akademie in Loccum eine Woche vor der öffentlichen Kommissions-Veranstaltung am 20. Juni in Berlin machte deutlich, dass dieses Konzept in der Restlaufzeit von knapp einem Jahr kaum eine Chance auf eine vernünftige Umsetzung hat.

Wie groß die Aufgabe allein schon bei der Öffentlichkeitsbeteiligung ist und wie eng der Zeitrahmen ist, ist im Grunde allen klar. Jetzt kommen noch die neuen Anforderungen durch das NaPro hinzu! Doch von der Möglichkeit, den Bundestag um eine Verlängerung des Auftrags zu ersuchen, will die Mehrheit in der Kommission (zumindest derzeit) keinen Gebrauch machen. Die GROKO hat daran ebenso wenig Interesse, wie die Grünen, die nicht nur über die Bundestagsfraktion, sondern über den Bundesrat mit zahlreichen grünen MinisterInnen in der Kommission vertreten sind. Auch E.on und RWE, andere gesellschaftliche und wissenschaftliche VertreterInnen wollen keine Verlängerung. Die erforderliche Gesetzesänderung durch den Bundestag steht daher nicht auf der Agenda.
Nur der BUND-Vertreter Klaus Brunsmeier und Hubertus Zdebel von den Linken forderten mehr Zeit für die Kommission, allein um die vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung umsetzen zu können(, die allerdings schon massiv darunter leidet, dass große Teile der Anti-Atom-Initiativen sich nicht beteiligt und dies mehrfach inhaltlich gut begründet dargelegt hat).

Konsens bei der Atommülllager-Suche hält nicht über die Bundestagswahlen

Wie fragwürdig der vielfach beschworene Konsens für einen Neustart ist, zeigt sich schon daran, dass es immer noch nicht gelungen ist, für die Rücktransporte von Atommüll aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und England jenseits des Zwischenlagers in Gorleben neue Standorte zu finden. Aber selbst für die Arbeit der real existierenden Kommission soll das vielzitierte Zeitfenster auf dem Weg zu einem gesellschaftlichen Konsens nur bis maximal Sommer 2016 bestehen. Danach würde es sich schließen, weil dann der Bundestagswahlkampf droht. Große Teile der Kommission wollen daher unter keinen Umständen eine weitergehende Arbeitszeitverlängerung.

Kein Wunder, wenn angesichts derartiger Umgangsweisen mit diesem Thema vor allem in der Anti-Atom-Bewegung die Sorgen wachsen, dass die Arbeit der Kommission lediglich eine simulierte Öffentlichkeitsbeteiligung ist (Rainer Ueberhorst, siehe hier auf der Seite der BI Umweltschutz Lüchow Dannenberg)

Aber auch ein Abschlussbericht Ende Juni 2016 hat das Potential zum Scheitern. Der Bericht kommt dann zum Beginn der parlamentarischen Sommerpause. Erst ab September 2016 kann er dann in die weitere Beratung des Bundestags und seiner Ausschüsse. Da werden dann in jedem Fall Anhörungen erforderlich und die Abgeordneten aller Fraktionen müssen die Vorschläge vor allem mit Blick auf erforderliche Änderungen am Standortauswahlgesetz entscheiden. Und spätestens Anfang 2017 wird dann der Wahlkampf auch im Bundestag Einzug halten. Für die Befassung im Bundestag bleiben daher nur knappe vier, fünf Monate. Angesichts der Komplexität, nicht viel Zeit.

Neustart für den Neustart

Immer deutlicher zeigt sich damit auch, dass die Kritik von Umweltverbänden und Anti-Atom-Gruppen am Standortauswahlgesetz und an der Kommission mehr als berechtigt ist. Auch die Fraktion DIE LINKE hatte dieses Gesetz in der schließlich vom Bundestag beschlossenen Form abgelehnt. Neben zu vielen Vorfestlegungen und Gorleben als immer noch im Verfahren befindlicher Standort, war von der LINKEN unter anderem betont worden, dass eine Lösung der Atommüllprobleme nur möglich sei, wenn alle Arten von Atommüll betrachtet werden, nicht nur die hochradioaktiven Abfälle.

Obwohl als „kleine Reaktion“ der Bundestag schließlich festlegte, dass die Kommission sich „insbesondere“ mit hochradioaktiven Abfällen befassen solle, also eine kleine Hintertür öffnete, spielten leicht- und mittelradioaktive Atomabfälle bislang bestenfalls auf der Informationsebene eine Rolle, fanden aber bislang in die konkrete Arbeitsplanung mit Blick auf den zu erstellenden Abschlussbericht (PDF, bisherige Gliederungsübersicht. Weil diese sich noch verändern kann, wird auch von einer „atmenden Gliederung“ gesprochen) kaum Berücksichtigung. Während die Kommission auf die Forderungen seitens der Anti-Atom-Bewegung nicht weiter zuging, sorgt nun das BMUB mit seinem Entwurf zum NaPro dafür, dass sich die Kommission dem Thema nicht länger entziehen kann.

Die Befassung der Kommission mit dem nun „neuen“ Thema, wo die ASSE- und Gronau-Abfälle dauerhaft gelagert werden sollen, ist keine Lappalie. In der Tat. Und sie hat das Potential, die Kommission zu zerreißen. Denn eine Empfehlung der Kommission, diesen Atommüll nicht mit hochradioaktiven Abfällen gemeinsam einzulagern würde den Druck für eine Einlagerung im Schacht Konrad weiter erhöhen. Das aber wäre ganz sicher kein Beitrag auf der Suche nach einem gesellschaftlichen Konsens. Schon jetzt hat sich der Widerstand rund um den Schacht Konrad deutlich verschärft. Konsens muss irgendwie anders gehen!

Zähneknirschende Befassung

Weitere Statements zum Beschlussantrag über die Befassung des weiteren Umgangs mit den leicht- und mittelradioaktiven Abfällen, die nach derzeitiger Genehmigungslage nicht im Schacht eingelagert werden können (leider liegt das Wortprotokoll der Mai-Sitzung bislang nicht vor):

  • Armin Grundwald, einer der beiden AG3-Vorsitzenden stellte für den Herbst Vorschläge zur weiteren Befassung mit dem Thema durch die AG in Aussicht. Die weitere Debatte müsse dann selbstverständlich in der Kommission erfolgen. Er sprach davon, dass das Thema das „Gesamt-Mandat“ der AG3 sehr stark verändere. Außerdem verwies er darauf, dass die Befassung einen wesentlich größeren Arbeits- und Zeitaufwand zur Folge habe. In einem weiteren Beitrag machte er klar, dass dieses Thema keine Lappalie sei.
  • Auch Bernhard Fischer von E.on spricht in der Kommissionssitzung am 18. Mai mit Blick auf die zu klärende Frage einer gemeinsamen Unterbringung von leicht- und mittelradioaktiven Abfällen und hochradioaktivem Müll von einer „massiven Veränderung der Aufgabenstellung“ der AG3.
  • Wolfgang Cloosters, oberster Atomaufseher vom BMUB, sieht hier eine „offene Frage“ und hält es für sinnvoll, dass die Kommission diese in den Blick nimmt.
  • Wolfram König, Chef des Bundesamts für Strahlenschutz sieht das genauso und betont, dass es notwendig sei, sich mit dieser Herausforderung zu befassen, da man sich sonst dem Vorwurf aussetzen würde, einen wesentlichen Teil bei der Suche nach einem Endlager nicht betrachtet zu haben.
  • Klaus Brunsmeier vom BUND will die Betroffenen aus der Region Schacht Konrad beteiligt wissen, wenn die AG3 das Thema behandelt.
  • Die Grüne Sylvia Kotting-Uhr betonte, dass das es eine politische Entscheidung sei, die die Kommission über den „besseren Weg“ im Umgang mit diesen Abfällen treffen müsse.
  • Stefan Wenzel, Umweltminister des Landes Niedersachsen (Grüne), unterstrich, dass es sich in der Diskussion entlang des NaPro um „nicht-Konrad-gängige“ Abfälle handeln würde. Es sei bislang nie die Rede davon gewesen, diese im Schacht Konrad einzulagern. Er verwies auf die Reaktionen in der Region um den Schacht, wo die im NaPro gemachten Vorschläge „ganz ganz kritisch“ gesehen würden. Auch er forderte, dass die Kommission sich nun mit den ASSE und Gronau Atommüll befassen müsse.

Die Co-Vorsitzende Ursula Heinen-Esser stellte fest, dass der Beschlussantrag den Konsens in der Kommission habe. Außerdem gab sie dem AG3-Co-Vorsitzenden Armin Grundwald mit auf den Weg, dass ein Ergebnis ja auch sein könnte, den ASSE- und Gronau-Atommüll besser nicht mit hochradioaktivem Abfall gemeinsam zu lagern.

Video von der Kommissions-Sitzung, für den Tagesordnungspunkt 8 zum Nationalen Entsorgungsprogramm bitte an die unten markierte Stelle klicken!

 

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