Atommüll in der Arbeitsgruppe: Gorleben und andere Probleme

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Klaus Brunsmeier (BUND), einer der beiden Vorsitzenden der AG 2 Evaluation der Atommüll-Kommission. Im Hintergrund Hubert Steinkemper, der weitere AG-Vorsitzende.

Am letzten Montag tagte die AG2 der Atommüll-Kommission des Bundestages zur Evaluation des Standortauswahlgesetzes. Im Mittelpunkt stand die von der Bundesregierung beschlossene Veränderungssperre für den Salzstock in Gorleben und die Frage, wie diese verhindert werden kann. Gleichzeitig ging es darum, wie es rechtlich möglich ist, alle als Atommülllager in Frage kommenden Regionen in der Weise zu sichern, dass nicht im Vorfeld durch Eingriffe eine spätere Lagerung unmöglich gemacht wird. Außerdem wurde über die Vergabe von Gutachten beraten und – gemeinsam mit Vertretern der AG 3 Kriterien – über eine Konkretisierung des Begriffs „bestmögliche Sicherheit“ diskutiert, der für die Kriterien-Entwicklung für ein dauerhaftes Atommülllager von großer Bedeutung ist. Der BUND berichtet wie üblich auf seiner Homepage in einer Zusammenfassung.

Am 13. April 2015 ging es bei dem vom stellvertretenden BUND-Vorsitzenden Klaus Brunsmeier geleiteten Treffen der Arbeitsgruppe Evaluierung um die Verlängerung der Veränderungssperre in Gorleben und die Vergabe von Gutachten zur Vereinbarkeit des Standort-Auswahlgesetzes mit dem Europarecht und in einer gemeinsamen Sitzung mit der AG 3 (Kriterien) um die Auslegung und Konkretisierung des Begriffes „bestmögliche Sicherheit“. Dokumentation BUND:

Verlängerung Veränderungssperre Gorleben
In einer juristischen Anhörung wurde deutlich, dass neben der Verlängerung der Veränderungssperre auch § 48 des Bundesberggesetzes den Behörden Möglichkeiten bieten kann, anderweitige Nutzungen potenzieller Endlagerstandorte zu unterbinden, wenn diese Standorte hinreichend konkretisiert sind. Der Standort Gorleben ist hinreichend konkretisiert, die Anwendung des § 48 BBergG problemlos möglich. Außerdem ist der Standort über den bestehenden Rahmenbetriebsplan gesichert.

Die Gutachter, Professor Gunther Kühne von der TU Clausthal und Rechtsanwältin Bettina Keienburg aus Essen, sahen in einer Verlängerung der Veränderungssperre aber den juristisch sichereren Weg. Vertreter des Bundeswirtschafts- und des Bundesumweltministeriums legten der Arbeitsgruppe ein gemeinsames Papier vor, das eine neue gesetzliche Regelung zur „zeitweisen Zurückstellung von Anträgen auf bergbauliche Vorhaben mit Einwirkungen auf in Betracht kommende Standortregionen“ als eine mögliche Option bezeichnet.

Eine solche Regelung zur Zurückstellung von Bergbauvorhaben würde alle potenziellen Standortregionen betreffen. Allerdings würde ein konkreter Lösungsvorschlag eine intensive Prüfung und eine zeitaufwendige Abstimmung zwischen den Ressorts erfordern und sei deshalb zeitnah nicht möglich. Der BUND kritisierte den Beschluss des Bundeskabinetts zur Veränderungssperre bevor sich die Kommission mit dem Thema befasst hat. Auf der nächsten Sitzung der Kommission soll es einen Beschluss zu diesem Thema geben. Die AG verständigte sich darauf, von der Bundesregierung die unverzügliche Vorlage eines Regelungsvorschlags zur Sicherung potentieller Standortregionen zu fordern.

Gutachtenvergabe „StandAG versus EU-Recht“
Die AG verständigte sich in einem nicht-öffentlichen Teil der Sitzung darauf, zwei Gutachten zu diesem wichtigen Thema zu beauftragen.

„Bestmögliche Sicherheit“
Gemeinsam mit Vertretern der AG 3 wurde über dieses wichtige Thema beraten. Die unterschiedliche Auslegung und Interpretation dieses Begriffes in § 1 des StandAG, hat gravierende Folgen für die Entwicklung von Vergleichskriterien, für die Ausgestaltung des Suchverfahrens und möglicherweise auch für die Frage der Kostentragung für ein vergleichendes Suchverfahren.

Mehrfach wurde bisher vom BMUB, vom Länderministern und Mitgliedern des Bundestages gesagt, man sei sich im Gesetzgebungsverfahren einig gewesen, dass der Begriff „bestmögliche Sicherheit“ komparativ gemeint gewesen sei. Es ging darum, in einem vergleichenden Verfahren den unter Sicherheitsaspekten besten Standort zu finden. Es geht dabei nicht um den absolut besten, sondern um den besten der Standorte, die nach dem Verfahren des Stand AG in den Standortvergleich nach § 19 gekommen sind. Aber der Begriff ist im Stand AG nicht definiert und auch die Ausgestaltung des § 19 „Abschließender Standortvergleich und Standortvorschlag“ ist nicht so eindeutig formuliert, dass der Wille des Gesetzgebers klar zum Ausdruck kommt.

Vor allem Prof. Thomauske und die Vertreter von e.on und RWE wollen verhindern, dass der Vergleich der Standorte sich bis zum Schluss an Sicherheitskriterien orientieren muss. Der Vorsitzende der AG 3 Michael Sailer und der Geologe Detlev Appel erklärten aber, dass dies das Ziel der AG 3 sei und das sie sich auch in der Lage sehen entsprechende Vergleichskriterien zu erarbeiten. Ein erster Entwurf dazu soll bis zur Sommerpause von der AG 3 kommen.

Atommüll: Kommissions-AG gegen einseitige Bevorzugung von Gorleben

Gorleben Castor November 2012012Das Bundesumweltministerium (BMUB) bekommt Gegenwind in Sachen Atommüll-Standort Gorleben. Das machte heute die Arbeitsgruppe Evaluation der „Endlager“-Kommission im Rahmen einer Anhörung deutlich. Die einseitige Verlängerung der Veränderungssperre für Gorleben stößt auf heftigen Widerspruch, weil sie weiterhin einseitig den Standort bevorzugt. Das sei mit der vermeintlichen „Weißen Karte“, die mit dem Neustart bei der „Endlager-Suche“ vereinbart wurde, nicht vereinbar. Niedersachsens grüner Umweltminister Stefan Wenzel bezeichnete dieses einseitige Vorgehen der Bundesregierung als „überflüssig und kontraproduktiv“ und forderte vom BMUB einen „Vorschlag für die Gleichbehandlung aller potentiellen Standorte“. Auch Klaus Brunsmeier, Vertreter des BUND in der Kommission und Vorsitzender der AG2, kritisierte das einseitige Vorgehen der Bundesregierung in Sachen Veränderungssperre Gorleben. Gemeinsam mit dem Co-Vorsitzenden Hubert Steinkemper forderte er die Bundesregierung auf, „unverzüglich eine gesetzliche Regelung zu erarbeiten, die eine Gleichbehandlung von Gorleben mit anderen potenziellen Standorten ermöglicht“. Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel von der Fraktion DIE LINKE sprach davon, dass das BMU mit diesem Vorgehen an die Schmerzgrenze gehe und betonte, dass Gorleben als Standort ohnehin ausgeschlossen werden müsse, eine weitere einseitige Belastung aber nicht in Frage komme. „Atommüll: Kommissions-AG gegen einseitige Bevorzugung von Gorleben“ weiterlesen

Atommülllager Gorleben: Veränderungssperre bereits im Mai im Bundesrat?

cropped-cropped-Gorleben-Castor-November-2012014.jpgDer Bundesrat wird möglicherweise bereits am 8. Mai über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Salzstock in Gorleben entscheiden, um den Standort für eine künftige Einlagerung von hochradioaktivem Atommüll zu sichern. Während die vom Bundestag eingesetzte Atommüll-Kommission noch nach Alternativen sucht, um die Bevorzugung von Gorleben bei der Suche nach einem Atommülllager zu beenden (gleichwohl im Verfahren zu belassen), hatte die Bundesregierung vor wenigen Wochen die Verlägerungs-Verordnung für die Veränderungssperre Gorleben beschlossen.

Damit entsteht für die Arbeit der Atommüll-Kommission enormer Druck. Die bisherige Veränderungssperre läuft im August aus. Bislang war erwartet worden, dass der Bundesrat sich auf seiner Sitzung im Juli mit dem Thema befasst. Eine Verlängerung der Veränderungssperre für Gorleben, ohne dass es auch vergleichbare Regelungen für andere mögliche Standorte gibt, wäre für die atom-kritischen VertreterInnen in der Kommission sicherlich eine nur schwer hinzunehmende Situation.

Am kommenden Montag, den 20. April, tagt die Kommission und wird die heutige Anhörung in der AG2 auswerten und einen Beschluss zur Veränderungssperre und den Möglichkeiten der Sicherung anderer Standorte fassen. Die Tagesordnung ist hier zu finden.

Heute hat die AG2 der Kommission zur Evaluierung des Standortauswahlgesetzes eine Anhörung zu dem Thema durchgeführt. (Die Beiträge werden hier veröffentlicht) Während Niedersachsen und andere Vertreter der Auffassung sind, dass es eine Veränderungssperre aufgrund der Regelungen im StandAG gar nicht brauche, haben zwei der drei Fachleute für eine solche Veränderungssperre gesprochen.

Große rechtliche Probleme gibt es auch, andere potentielle Standorte in der Weise zu sichern, dass diese nicht durch entsprechende Maßnahmen für ein Atommülllager unbrauchbar werden, in dem die Kommunen oder Dritte durch Bohrungen oder andere Dinge die unterirdische Formation „beschädigen“. Eine kurzfristige Sicherung auch dieser noch nicht benannten Standorte würde – das zeigte die heutige Anhörung und Diskussion in der AG – auch neue gesetzliche Regelungen im Bergrecht und an anderen Stellen sinnvoll machen bzw. erfordern.

Zdebel diskutiert Energiedemokratie – Konferenz „Kampf ums Klima“ beginnt heute in Köln

Kampf ums Klima. Das ist der Titel einer internationalen Konferenz, die heute in Köln beginnt und mit vielen Beiträgen und Diskussionen für mehr Klimaschutz streitet. Am 25. April wird im Rheinland eine große Menschenkette gegen die besonders klimaschädliche Braunkohle von RWE stattfinden, zu der zahlreichen Umweltorganisationen aufrufen. Mit dabei ist auch der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel. Der Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE diskutiert am morgigen Samstag auf der Konferenz unter dem Stichwort „Energiedemokratie“ gemeinsam mit Henrik Sander von Attac über die Perspektiven einer Rekommunalisierung der Energiekonzerne und mehr Demokratie in der Energiewende.

Das Programm der Konferenz „Kampf ums Klima“, die heute beginnt und bis Sonntag dauert, gibt es hier als PDF.

„No risk, no… -Stromkonzernevergesellschaften?!

Es gibt Rekommunlisierungsversuche, EnBW ist mittlerweile ganz in öffentlicher Hand. Demokratische Kontrolle ist allerdings Fehlanzeige. Gleichzeitig stellen die Konzerne selbst  die Eigentumsfrage: mit dem Versuch, das Risiko des Rückbaus von Atomkraftwerken zu vergesellschaften. Welche Perspektiven bietet diese Dynamik?“

Hendrik Sander (Attac EKU AG, IL) Hubertus Zdebel (MdB Die LINKE), Moderation: Alexis Passadakis (attac), Samstag; 10-12 Uhr im Saal 14

Kosten der Atommülllagerung: Unternehmen an die Leine legen – BUND fordert Haftungssicherung

vielgeld2Dokumentation: BUND legt Analyse der Atom-Rückstellungen vor – Bundesregierung muss für Transparenz sorgen und Rückstellungen schnell sichern: Die Atom-Rückstellungen der Energiekonzerne RWE, Vattenfall, Eon und EnBW für Stilllegung und Rückbau der Atomanlagen sowie für die Atommülllagerung beliefen sich bis Ende des Jahres 2014 auf insgesamt 37,8 Milliarden Euro. Dies geht aus einer aktuellen Analyse hervor, die das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) im Auftrag des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) erstellt hat.

Die Analyse zeigt, dass die Kraftwerksbetreiber nur unzureichend informieren, für welchen genauen Zweck, für welches Kraftwerk und für welchen Zeitpunkt die Rückstellungen vorgesehen sind. Auch über Beweggründe für Aufstockungen oder Auflösungen von Rückstellungsbeträgen veröffentlichen die Energiekonzerne nur wenige Informationen. Zudem sind Niveau, Entwicklung und Struktur der Rückstellungen sehr unterschiedlich.

So lagen die Rückstellungen für Atomkraftwerke in Betrieb Ende 2013 zwischen rund 1.300 Euro/kW (AKW Emsland) und 2.100 Euro/kW (AKW Brunsbüttel). RWE hat Atomrückstellungen von rund 1.300 Euro/kW gebildet, Vattenfall von über 2.000 Euro/kW.

Unterschiedliche Methoden bei der Bilanzierung der Atomrückstellungen in den Geschäftsberichten schränken den Informationswert und die Vergleichbarkeit der Angaben stark ein. „Es ist zweifelhaft, ob diese Unterschiede sachlich gerechtfertigt sind. Mit den neuesten Veröffentlichungen zum Bilanzjahr 2014 hat die Intransparenz sogar noch zugenommen“, sagte der BUND-Atomexperte Thorben Becker.

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hatte Mitte März angekündigt, die Atom-Rückstellungen erstmals einem Stresstest unterziehen zu wollen. „Es braucht dringend eine unabhängige und transparente Kostenschätzung. Die Bundesregierung muss nach jahrzehntelanger Intransparenz schnellstens klären, welche Rückstellungen wo und zu welchem Zweck vorhanden sind“, sagte Becker. Nach Einschätzung des BUND-Atomexperten ist die Finanzierung der Folgekosten der Atomenergie infrage gestellt, sofern die bisher gebildeten 37,8 Milliarden Euro Rückstellungen in der Hand der Stromkonzerne verbleiben.

„Die Rückstellungen für die Lagerung des Atommülls müssen schnellstens in einen öffentlich-rechtlichen Fonds überführt werden“, sagte Becker. Es bestehe akuter Handlungsbedarf, auch weil Eon gerade seine alten Kraftwerke ausgliedere und Vattenfall seine Braunkohlesparte verkaufe. Die Betreiber der deutschen Atomkraftwerke hätten in den zurückliegenden Jahren mit den Rückstellungen für die Atommüllentsorgung Zusatzprofite in Höhe von rund 80 Milliarden Euro erwirtschaftet. Diese Gelder seien jedoch in den Bilanzen und Gewinnen der AKW-Betreiber verschwunden.

„Die Gefahr ist groß, dass die Rückstellungen schon bald nicht mehr verfügbar sind. Es müssen zusätzliche Maßnahmen zur Haftungssicherung eingeleitet werden. Die AKW-Betreiber müssen nicht nur die vorhandenen Rückstellungen in den öffentlich-rechtlichen Fonds einbringen, sondern auch für zu erwartende Kostensteigerungen haften“, forderte Becker.

Die Analyse „Atomrückstellungen für Stilllegung/Rückbau und Entsorgung – Analyse der Rückstellungen Ende 2014 – Konzerne und einzelne Kraftwerke“ des FÖS im Auftrag des BUND kann als PDF heruntergeladen werden.

Pressekontakt: Thorben Becker, BUND-Atomexperte, E-Mail: thorben.becker@bund.net bzw. Rüdiger Rosenthal, BUND-Pressesprecher, Tel. 030-27586-425/-489, E-Mail: presse@bund.net

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