Treffen die Meldungen (WDR) zu, dass der Atomkonzern RWE sich bei Ministern Briefe bestellt und erhalten hat, auf deren Basis millionenschwere Schadensersatzklagen gegen die SteuerzahlerInnen geführt werden, dann ist das „ein ungeheuerlicher Skandal und ein Super-GAU für die Demokratie.“ Damit reagiert Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Linksfraktion auf entsprechende Medienmeldungen. Der Bundestagsabgeordnete fordert jetzt „brutalst mögliche Aufklärung:
„Es ist keine Neuigkeit, dass die Verbindungen zwischen Politik und Wirtschaft zu oft zu eng sind. Gerade in der Energie- und Atomwirtschaft hat sich immer wieder diese Verquickung bis hin zum Filz gezeigt. Sollten aber Minister quasi Amtshilfe bei den Schadensersatzklagen der Konzerne geleistet haben, dann erschüttert das den Rechtsstaat in seinen Grundfesten.
Ich fordere deshalb die Bundesregierung und die Regierungsfraktionen auf, für eine schonungslose Aufklärung zu sorgen. Dazu könnte gegebenenfalls auch ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss gehören,“ sagte Zdebel. Er werde sich mit seiner Fraktion beraten und entsprechend Gespräche auch mit den Grünen suchen, erklärte der Abgeordnete weiter.
Überrascht von EnBW Klage. Großaktionär und grüner Umweltminister von Baden-Württemberg, Franz Untersteller (Grüne), Quelle: Seite des Umwelt-Ministeriums, KD BUSCH D3S/1
Da läuft wohl was aus dem Ruder, im Musterländle Baden-Württemberg. Der grüne Umweltminister ist jedenfalls platt: „EnBW klagt gegen AKW-Moratorium“ meldeten die Medien kurz vor Weihnachten (Handelsblatt). Erstaunlich, für Franz Untersteller kam das „etwas überraschend“. Eine überraschende Aussage, immerhin hält das Land 46,75 Prozent der Anteile an EnBW und hätte also eigentlich im Bilde sein müssen. Damit nicht genug. Nun schwätzelt ein weiterer Anteilseigner von EnBW darüber, dass man Atommüll doch getrost im Ausland lassen und irgendwo jenseits der Grenzen ein Endlager finden könnte (Spiegel). Der da so vor sich denkt ist Heinz Seiffert (Doppel F, CDU) vom Verband Oberschwäbischer Elektrizitätswerke (OEW), der ebenfalls 46,75 Prozent des Energiekonzerns EnBW hält.
Atommülllagerung als Weltmarkt
Für den CDU-Landrat aus dem Alb-Donau-Kreis ist die Sache mit dem Atommüll eigentlich ganz einfach, immerhin gibt es „auch in diesem Bereich einen Weltmarkt“. Und weil Deutschland ja auch gelegentlich Atomstrom aus dem Ausland nutze, ist doch klar: „Da ist es doch nicht unlogisch, auch unseren Atommüll dort hinzubringen.“ Mister Spock würde vermutlich nun eine Augenbraue hochziehen und den Kopf etwas schräg legen.
Dieser Donau-Schwabe Seiffert (Doppel F), so der Spiegel weiter, „glaubt an eine Wende bei der Endlagersuche. Stark strahlender Atommüll könne durchaus im Ausland endgelagert werden.“ Die Endlagerkommission des Deutschen Bundestags dürfte sich ermutigt fühlen, denn: „“Ich bin ziemlich sicher, dass es der Politik nicht gelingen wird, in der dicht besiedelten Bundesrepublik Deutschland einen geologisch geeigneten Standort für ein Endlager durchzusetzen. Das versucht man doch schon 20 Jahre erfolglos“, sagte OEW-Chef Heinz Seiffert der Deutschen Presse-Agentur. Er glaube an eine Lösung im Ausland.“ Siehe auch diesen Artikel im Handelsblatt.
UPDATE (dpa-Börse-online): „Der SPD-Fraktionsvorsitzende im Landtag, Claus Schmiedel, lehnt entgegen früherer Äußerungen eine Lagerung deutschen Atommülls im Ausland ab. Er widerspricht damit dem Chef des kommunalen Zweckverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW), Heinz Seiffert. Dessen Aussage, es gebe einen „Weltmarkt“ für Atommüll, sei der „größtmögliche Blödsinn“, sagte Schmiedel in Stuttgart. Es existiere weltweit kein einziges Endlager. Entsprechend gebe es auch keinen Handel und damit keinen Markt. Schmiedel hatte sich in seiner Zeit als wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion noch dafür eingesetzt, dass Atommüll aus Baden-Württemberg ein Endlager in Russland finden könne.“
Mal sehen, wie die Endlager-Kommissionäre diese Anregungen und knallharten Analysen bewerten. Da könnte man sich einiges an Arbeit ersparen. Am kommenden Montag tagt z.B. die AG 1 der Kommission zur Evaluierung des „Standortauswahlgesetzes“, am 19.1. dann die gesamte Kommission und am 22.1. die AG Öffentlichkeitsbeteiligung und Dialog. Bekommen die das nicht auf die Reihe, kann am 29.1. noch die AG 3 Entscheidungskriterien eingreifen. (Alle Termine der Endlager-Kommission und der AGs)
Franz Untersteller, ebenfalls Mitglied der Endlager-Kommission, hat jedenfalls einen – sagen wir mal – sportlichen Jahreswechsel. Während er sich dafür einsetzt, den noch immer in Frankreich lagernden WAA-Atommüll zumindest teilweise in Baden-Württemberg unterzubringen, kommt ihm diese Debatte nun ziemlich quer.
Überraschter Minister: Tanzt EnBW-Vorstand der Landesregierung auf der Nase rum?
Und dass die EnBW nun auch noch die bundesdeutschen SteuerzahlerInnen für das von der Bundesregierung nach Fukushima verhängte Moratorium für die AKWs Philippsburg 1 und Neckarwestheim 1 ohne sein Wissen verklagen, ist sicherlich auch kein gutes Zeichen. „Eon und RWE haben es vorgemacht, EnBW zieht nach“, schreibt das Handelsblatt. RWE hat vor Gericht inzwischen für Biblis einen solchen Schadensersatz gerichtlich durchgesetzt. E.on und nun auch EnBW wollen mit ihren Klagen die klammen Kassen auffüllen.
Die echte Panne für die erste grün geführte Landesregierung ist die Begründung der EnBW. Das Handelsblatt schreibt: „EnBW begründete seinen jetzigen Gang vor das Gericht damit, dass der Konzern im Interesse seiner Aktionäre handle. „Nach Abwägung aller relevanten Aspekte und nach Information des Aufsichtsrats wurde beschlossen, Schadensersatz im Rahmen einer Klage geltend zu machen.““
Hallo? Im „Interesse der Aktionäre“ (PM EnBW, siehe vollständig unten) klagt EnBW gegen die Bundesregierung und gegen das Land Baden-Württemberg? Diese Aktionäre sind mit fast je 47 Prozent einerseits das Land, andererseits zahlreiche Kommunen.
Also: EnBW befindet sich demnach fast zu 100 Prozent im öffentlichen Besitz des Landes und von Landkreisen. Und da verklagt ein solches Unternehmen die eigenen BürgerInnen? Und zumindest der Grüne Umweltminister ist davon sogar noch überrascht worden?
Landesregierung im Aufsichtsrat von EnBW: Nichts mitbekommen?
Hat z.B. Silke Krebs. ehemalige Landesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen und als derzeitige Ministerin im Staatsministerium Mitglied im Aufsichtsrat der EnBW, nichts von der Klagevorbereitung im Vorstand mitbekommen? Und auch Aufsichtsratsmitglied Nils Schmid (SPD), Koalitionspartner der Grünen, stellvertretender Ministerpräsident sowie Finanzminister in BaWü, ist nicht informiert gewesen?
Egal wie die Entscheidung des Vorstands zustande gekommen ist: Hat die grün geführte Landesregierung in BaWü wirklich von dieser Klage im Vorfeld nichts mitbekommen, dann ist das mindestens ein Armutszeugnis und in jedem Fall wäre das ein Anlass, sich den Vorstand mal so richtig zur Brust zu nehmen. Immer unterstellert, dass die grün-rote Landesregierung gegen eine solche EnBW-Klage ist, dann muss man feststellern: Der Vorstand tanzt der mit einem Anteil von rund 47 Prozent an der EnBW beteiligten Landesregierung auf der Nase rum.
Grün regiert: Gerichte statt Politik
Die Reaktionen von Untersteller zu diesem Vorgang sind eher kläglich. Nicht nur, dass er sich „überrascht“ zeigt. In der PM, in der er sein Bedauern über die EnBW-Entscheidung ausdrückt, heißt es auch: „Das Gericht, so der Umweltminister, werde jetzt zu entscheiden haben, ob die EnBW im Rahmen der Amtshaftung dennoch Anspruch auf Entschädigung habe. Er sehe dem Verfahren aus Sicht des Landes zuversichtlich entgegen.“ Untersteller ist der Meinung, dass das Moratorium für die beiden AKWs „eine harte, aber richtige Reaktion auf die Reaktorkatastrophe von Fukushima“ gewesen ist.
Das ist nichts anderes als eine Verzichtserklärung auf Politik. Zu hoffen ist, dass die Landesregierung hausintern noch mal mit dem EnBW-Vorstand Klartext redet. Immerhin sei die Klage ja aus Gründen der Fristwahrung am 23. Dezember eingereicht worden. Da kann hinter den Kulissen ja noch mal nachgearbeitet werden.
Karlsruhe. Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG wird morgen, 23. Dezember 2014, mit Blick auf eine am 31.12.2014 ablaufende Verjährungsfrist, beim Landgericht Bonn eine Schadensersatzklage gegen die Bundesrepublik Deutschland und das Land Baden-Württemberg einreichen. Hintergrund ist das sogenannte Moratorium für Kernkraftwerke von 2011 und der sich anschließende Zeitraum bis zum Inkrafttreten der 13. Novelle des Atomgesetzes am 06. August 2011.
Am 16. März 2011 ordnete das Baden-Württembergische Umweltministerium – auf Bitten und in Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium – die einstweilige dreimonatige Betriebseinstellung (Moratorium) der Kernkraftwerke GKN I und KKP 1 an. Die EnBW fuhr daraufhin die Anlagen am 16. März bzw. 17. März ab. Mit den sogenannten „Biblis-Entscheidungen“ des VGH Kassel und des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2013 ist zwischenzeitlich rechtskräftig festgestellt, dass die Anordnungen rechtswidrig waren. Die dafür ausschlaggebenden Gründe sind auf die EnBW übertragbar.
Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht des Umstands, dass mögliche Ansprüche zum Jahresende 2014 verjähren, hat der Vorstand der EnBW insbesondere aus aktienrechtlichen Verpflichtungen im Interesse der Aktionäre die Geltendmachung von Schadensersatz geprüft. Nach Abwägung aller relevanten Aspekte und nach Information des Aufsichtsrats wurde beschlossen, Schadensersatz im Rahmen einer Klage geltend zu machen. Die bereits rechtshängigen Verfahren in gleicher Sache werden hierbei wesentliche Erkenntnisse liefern und eine verfahrensökonomische Abwicklung unterstützen.
Der Schaden, der der EnBW durch die rechtswidrigen Anordnungen für die Kernkraftwerke KKP 1 und GKN I entstanden ist, liegt in der Bandbreite eines niedrigen dreistelligen Millionenbetrags.
Urananreicherung bei der URENCO: Technisch ist die Herstellung von atomwaffenfähigem hochangereichertem Uran möglich. Internationale Verträge zwischen den Staaten, in denen URENCO aktiv ist, sollen die Nicht-Verbreitung von Atomwaffen-Technik und -Material verhindern. Foto: Dirk Seifert
Atomwaffen-Technologie zur Anreicherung von Uran der URENCO soll verkauft werden. Darüber verhandeln derzeit die drei Staaten Deutschland, Großbritannien und die Niederlande. Ein erster Markttest ist Anfang des Jahres abgeschlossen worden. Die Urananreicherung im Rahmen der URENCO ist aufgrund seiner hohen militärischen Brisanz mehreren internationalen Staats-Verträgen unterworfen. Die Verträge regeln einerseits die kommerzielle Förderung der Nutzung der Gaszentrifugen-Technologie zur Herstellung von angereichertem Uran für den Einsatz in Atomkraftwerken zur Stromerzeugung. Andererseits regeln die Verträge das Verbot zur Anreicherung von Uran235 zur Herstellung von atomwaffenfähigem Uran.
Vier internationale Verträge mit völkerrechtlicher Verbindlichkeit sind seit der Gründung Anfang der 1970er Jahre durch die jeweiligen Vertragsstaaten über die Tätigkeit der URENCO verhandelt und ratifiziert worden. Die Verträge gibt es gleich unten als PDF mit jeweiligen kurzen Erläuterungen.
In den 70er Jahren kam es bei der URENCO zum Super-Gau in Sachen Weiterverbreitung von Atomwaffen-Technologie. Der pakistanische Wissenschaftler Abdul Qadeer Khan, der heute als Vater der Pakistanischen Atombombe gilt, konnte unbemerkt Knowhow, Blaupausen und Material stehlen. Während in Pakistan damit die Entwicklung der Atombombe vorangetrieben wurde, verkaufte Khan sein Wissen und Knowhow an weitere Staaten. Darüber berichtet diese Dokumentation auf Youtube:
Die internationalen Staats-Verträge zur Kontrolle und Förderung der URENCO
Der Vertrag von Almelo (PDF), 1970, Vertrag zur Gründung der URENCO für Forschung, Entwicklung, Bau und Betrieb von tri-nationalen Uranreicherungsanlagen auf Basis von Gaszentrifugen, Deutschland, Niederlande, Großbritannien
Der Vertrag von Washington (PDF), 1992-94, Vertrag über Bau und Betrieb einer Urananreicherungsanlage der URENCO in den USA. Vertragspartner: Deutschland, Niederlande, Großbritannien und die USA
Der Vertrag von Cardiff (PDF) 2005/6, Vertrag zur Beteiligung der AREVA/Frankreich zu 50 Prozent an der Enrichment Technology Company ETC für Forschung, Entwicklung und Bau von Urananreicherungsanlagen mit Gaszentrifugen. Die ETC war vorher als Unternehmen von URENCO ausgegründet worden, um den Betrieb von Forschung, Entwicklung und Bau zu trennen. Die ehemals 100 Prozentige Urenco-Tochter wird seit 2007 zu gleichen Teilen von URENCO und AREVA betrieben. U.a. baut die ETC für die AREVA eine neue Urananreicherungsanlage George-Bresse-II. Vertragspartner: Deutschland, Niederlande, Großbritannien und Frankreich.
Der Vertrag von Paris (PDF), 2011-12, Vertrag zum Bau und Betrieb von Urananreicherungsanlagen auf Basis der von URENCO entwickelten und für ETC lizensierten Gaszentrifugen. Vertragspartner sind die USA und die im Cardiff-Vertrag beteiligten Partner Deutschland, Niederlande, Großbritannien und Frankreich.
Die Uranfabrik in Gronau dürfte in diesem Jahr noch vielfach in die Schlagzeilen geraten. Nicht nur, weil ihr Betrieb vom Atomausstieg ausgenommen ist. Nicht nur, weil die militärisch brisante Urananreicherungstechnik mit ihren Zentrifugen zum Verkauf steht. Aber auch, weil in Gronau immer neuer Atommüll entsteht, den die Betreiber lieber Wertstoff nennen und den sie in diesem Jahr in ein neues Lager packen wollen. Auch dieses Lager ist ohne jede zeitliche Befristung genehmigt. Kein Wunder also, dass heute Anti-Atom-AktivistInnen zur Tat schritten und eine kleine Blockade der Uran-Anlage organisierten. Parole: „Sperrmüll statt Atommüll“! umwelfFAIRaendern dokumentiert die Presseerklärung der AktivistInnen:
Am heutigen Morgen gegen 9.30 Uhr wurde die Schienenzufahrt der Urananreicherungsanlage in Gronau unter dem Motto „Sperrmüll statt Atommüll“ blockiert. Dabei wurde auf das zur Anlage führende Stichgleis verschiedenster Sperrmüll gestellt. Beschriftet waren die ausgedienten Sofas, Schranktüren, Matratzen und Wäschespinnen mit Sprüchen wie „Sperrmüll gegen Atommüll“ oder „Dieser Müll strahlt nicht“. Hintergrund der Aktion ist, dass in diesem Jahr die Urenco ein neues Dauerlager für Uranmüll in Betrieb nehmen will.
„Wir wenden uns mit unserer Aktion gegen die Produktion und Einlagerung weiteren radioaktiven Mülls in Gronau. Im Gegensatz zu Sperrmüll strahlt dieser Müll auch nach Milliarden von Jahren noch und kann nicht einfach entsorgt werden.“, erklärt eine der beteiligten Atomkraftgegner*innen. „Mit der Blockade soll symbolisch verhindert werden, dass das neue Lager in Betrieb genommen werden kann und Atommüll hier Jahrtausende vor sich hinstrahlt. Unsere Sperrmüllkunst ist nichts gegen Urencos Atommüll.“
Die Urananreicherungsanlage in Gronau hat eine unbefristete Betriebsgenehmigung und darf somit unbefristet Atommüll (in Form von abgereichertem Uran) produzieren. Eine neue Lagerhalle wurde im letzten Jahr fertig gestellt – hier soll abgereichertes Uranoxid unbefristet gelagert werden. Andere Lagerungsmöglichkeiten sind keine in Sicht, in Gronau entsteht also ein neues Endloslager. Verbunden ist dies auch mit zahlreichen Urantransporten – das abgereicherte Uranhexafluorid wird erst in eine Konversionsanlage in Pierrelatte in Frankreich gefahren, dort umgewandelt und als Uranoxid zurückgefahren und in Gronau gelagert. „Das ist ein atomarer Wahnsinn. Deshalb gehört die Urananreicherungsanlage sofort stillgelegt.“ sind sich die Atomkraftgegner*innen einig.“
Atomtransporte mit Uranerzkonzentrat rollen auch durch Rheinland-Pfalz Richtung Frankreich. Hier ein Atomzug mit Uranerzkonzentrat aus Namibia. Nach der Ankunft per Schiff, geht die Reise von Hamburg über NRW und RP zur Weiterverarbeitung für die Herstellung von Brennelementen für AKWs zunächst nach Frankreich. Foto: Dirk Seifert
Atomausstieg? Nicht, wenn man die Zahlen und Daten der Atomtransporte betrachtet. Denn obwohl in Deutschland acht Atomkraftwerke nach Fukushima abgeschaltet wurden, sind für die Versorgung von Atommeilern in aller Welt die beiden Uranfabriken in Gronau (Anreicherung) und Lingen (Brennelementeherstellung) weiterhin unbefristet im Geschäft. Das verursacht zahlreiche Atomtransporte. Außerdem rollen kreuz und quer Atomtransporte im Transit durch Deutschland, z.B. aus Schweden oder Russland Richtung Frankreich, Belgien oder die Schweiz. Auch das rot-grüne Bundesland Rheinland-Pfalz wird von den atomaren Geisterfahrten nicht verschont. Parlamentarische Anfragen über die geheimen Transporte zeigen: Die Zahl bestimmter Atomtransporte steigt sogar teilweise. „Atomtransporte: Radioaktiv durch Rheinland-Pfalz“ weiterlesen