Atommülllager ASSE: Räumen statt bremsen

Abkippen-Radlader ASSE
Atommülllager ASSE II: Wasser dringt unkontrolliert ein – das marode Salzbergwerk könnte mitsamt 126.000 Atommüllfässern einstürzen.

Die Auseinandersetzungen um die Bergung des Atommülls in der ASSE II in Niedersachsen nehmen an Schärfe zu. Am kommenden Mittwoch wird der Umweltausschuss des Bundestags zum zweiten Mal innerhalb von nur vier Wochen eine Öffentliche Anhörung zur Situation bei der ASSE durchführen. Auf der ersten Anhörung Mitte Dezember war die ASSE-II-Begleitgruppe nicht beteiligt. Erst durch eine Mitteilung des linken Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel* erfuhr die Begleitgruppe überhaupt von dem Termin. Jetzt bekommt auch die Begleitgruppe die Möglichkeit, ihre Kritik vorzutragen.

Der ASSE-II-Koordinationskreis (A2K) kritisierte zuletzt auf einer Pressekonferenz am Montag (5.1.2015), dass “die verantwortlichen Behörden die im Gesetz verankerte Beschleunigung der Rückholung nicht umsetzen, sondern bremsen.” (die PM hier als PDF). Über die Streitpunkte berichtet dieses Hintergrund-Papier des A2K. Selbst der niedersächsische Umweltminister warnt in der Hannoverschen Allgemeinen davor, “die geplante Rückholung des Mülls aus dem atomaren Lager Asse zu hintertreiben.” Auch ein “internes Papier” aus den Reihen der Strahlenschutzkommission, in dem Zweifel an der Bergung des Atommülls aufgeworfen werden, sorgt für Verärgerung (siehe z.B. Tagesspiegel).

* Ich arbeite für den Abgeordneten Zdebel als wissenschaftlicher Referent für Atomausstieg.

Atomtransporte: Ostsee-Reederei STENA schränkt Atomtransporte auf der Rostock-Linie ein

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Stena-Line reagiert bei Atomtransporten auf der Ostsee – Foto: Screenshot NDR

Atomtransporte: „Seit Jahresbeginn wird auf den Passagierfähren der Reederei Stena Line zwischen Rostock und dem schwedischen Trelleborg kein Uranhexafluorid mehr transportiert. Der ätzende und radioaktive Rohstoff dient zur Herstellung von Brennstäben für Atomkraftwerke.“ Das meldet der NDR und fügt hinzu: „Auch künftig dürfen schwach radioaktive Güter in Rostock verladen werden – auf Fähren oder Frachter. Die Risiken der Atomenergie bleiben. Der Bremer Hafen zum Beispiel ist für solche Atomtransporte gesperrt.“

Das Uranhexafluorid ist in der Tat einer der gefährlichsten Stoffe auf dem Weg der Uranverarbeitung zu Brennelementen für den Einsatz in Atomkraftwerken. In Deutschland wird das so genannte UF6 vor allem in Gronau von der URENCO bei der Urananreicherung eingesetzt.

Die Beifügung von Fluor macht den radioaktiven Stoff in Verbindung mit Wasserstoff höchst reaktionsfreudig und aggressiv. Die neuen Maßnahmen bei Stena bedeuten offenbar aber, dass radioaktive Stoffe wie z.B. Uran-Dioxid, ebenfalls ein Zwischenprodukt bei der Herstellung von Brennelementen, weiterhin auch auf den Passagierfähren transportiert werden können.

Aus den Medienberichten geht nicht hervor, ob die Maßnahmen der Stena Line auch für die Routen z.B. von und nach Kiel gelten.

Wahlkampf in Hamburg: taz-hamburg und Kohlekraftwerk Moorburg – Wer hat’s genehmigt?

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Wer hat das Vattenfall Kohlemonster Moorburg genehmigt? Erinnerungsprobleme bei der taz-hamburg. Foto: Screenshot Spiegel-Online.

Die taz-hamburg, das Kohlekraftwerk Moorburg und die Grünen – ist denn jetzt Wahlkampf? Erneut berichtet die taz-hamburg über die Verzögerungen bei der Inbetriebnahme des von Vattenfall gebauten Kohlemonsters in Hamburg Moorburg. Und erneut berichtet die taz-hamburg am 5.1.2015: „Das Kraftwerk war 2008 vom CDU-Senat genehmigt worden. Unter der nachfolgenden schwarz-grünen Regierung scheiterten die Grünen mit ihrem Versuch, die Genehmigung zurückzuziehen.“ Das ist – erneut – falsch. Genehmigt wurde das Kohlekraftwerk Moorburg – wenn auch gegen deren Willen – von der damaligen grünen Umweltsenatorin Anja Hajduk, nicht von der CDU (die allerdings für das Kraftwerk war und ist). Die Grünen selbst kommentierten diese Entscheidung damals mit: „Moorburg-Entscheidung: Niederlage für die GAL

Am 30. September 2008 berichte der Spiegel unter der Überschrift: „Grüne Umweltsenatorin genehmigt Kohlekraftwerk Hamburg-Moorburg“: „Der Energiekonzern Vattenfall darf das umstrittene Steinkohlekraftwerk Hamburg-Moorburg bauen. Die von der Grünen-Umweltsenatorin Anja Hajduk geleitete Stadtentwicklungsbehörde genehmigte den Antrag des Energieversorgers Vattenfall unter hohen wasserrechtlichen Auflagen. „Aus rechtlichen Gründen ist Vattenfall der Bau nicht zu versagen“, erklärte Hajduk. Die für den Betrieb erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis wurde laut Hajduk teilweise versagt: Zum Schutz der Elbe wird das Kraftwerk voraussichtlich im Durchschnitt an 250 Tagen im Jahr mit gedrosselter Leistung betrieben werden müssen.“

GrueneKohle
Grüner Wahlkampf gegen eine Genehmigung für das Kohlekraftwerk Moorburg, 2008: „Kohle von Beust“ in Anspielung auf den CDU-Kandidaten und Bürgermeister Ole von Beust.

Für die Grünen war das ein totales Desaster, denn das Grüne NEIN zu Moorburg war eines der zentralen Themen im Wahlkampf 2008 gewesen. Mit der Parole „Kohle von Beust“ mobilisierten die Grünen damals und versprachen unmissverständlich, dass sie juristisch das Kohlemonster Moorburg verhindern würden, wenn sie im Senat vertreten wären. Nach der Wahl bildeten die Grünen mit der CDU erstmals eine schwarz-grüne Landesregierung und erteilten schließlich die Genehmigung für die Inbetriebnahme des Klimakillers.

Aus zahlreichen Gründen ist das Kohlekraftwerk Moorburg mit seinen beiden 800 MW-Blöcken noch immer nicht am Netz. Auch die Auseinandersetzungen um die Genehmigung halten an. Der BUND hat mit Klagen erheblichen Druck gemacht, damit der Betrieb des Kohlekraftwerks nicht zu noch mehr Belastungen für die Elbe führt. Zuletzt hat die EU-Kommission von der Bundesregierung eine Stellungnahme gefordert, warum die Fauna-Flora-Habitatrichtlinie nicht korrekt umgesetzt worden ist. Bis Mitte Dezember hatte die Bundesregierung Zeit, zu den Vorwürfen der Kommission zu antworten. Bislang hat sich weder die Bundesregierung noch die Hamburger Umweltbehörde dazu geäußert, was man der Kommission geschrieben hat.

Energiewende – Anteil der Erneuerbaren Energie wächst

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Trotz der Bremsversuche durch die Bundesregierung: Erneuerbare Energien kommen voran. Foto: Dirk Seifert

Die Erneuerbaren Energien sind weiter auf dem Vormarsch bei der Stromerzeugung. Im Jahr 2014 liegt der Anteil von Strom aus Wind, Solar, Wasser und Biomassen nunmehr bei rund 30 Prozent der öffentlichen Nettostromerzeugung. Um fast 16 Prozent sank die Stromerzeugung aus vergleichsweise klimafreundlicheren Gaskraftwerken. Damit setzt sich der Negativtrend dieser für die Energiewende sinnvollen Brückentechnologie fort. Erneut steigerte sich auch der Stromexport. Mit 34 TerraWattStunden wurde ein neuer Rekord beim Exportüberschuss erreicht. „Der Großteil der Exporte floss in die Niederlande, gefolgt von Österreich und Polen. Deutschland importierte Strom aus Frankreich und dient dabei hauptsächlich als Transitland, weil der Strom in die Nachbarländer weitergeleitet wird.“ Das geht aus einem Bericht des „Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE“ hervor. Der Bericht liefert nicht nur detaillierte Zahlen und Tabellen über die Erneuerbaren Energien für die Stromproduktion 2014. Auch über die (Braun)Kohle, Atomenergie und Gas liefert der Bericht umfangreiche Daten. „Energiewende – Anteil der Erneuerbaren Energie wächst“ weiterlesen

TTIP lässt grüßen – Investitionsschutzklage von Vattenfall kommt uns teuer zu stehen

Vattenfall hat als schwedisches Staatsunternehmen die Bundesrepublik nach der Katastrophe von Fukushima und der damit verbundenen endgültigen Stilllegung der Atomkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel auf Schadensersatz vor dem Internationalen Schiedsgericht ICSID in Washington verklagt. Grundlage dafür ist das Investitionsschutzabkommen im Artikel 26 des Energiecharta-Vertrags (PDF). Das Verfahren findet unter strikter Geheimhaltung statt – TTIP lässt grüßen. Durch Anfragen der Linken ist inzwischen bekannt geworden, dass Vattenfall 4,675 Mrd. Euro für die Abschaltung der maroden Atommeiler verlangt.

Auch der Atomkonzern E.on könnte von dieser Klage profitieren. E.on ist am AKW Brunsbüttel zu einem Drittel und am AKW Krümmel zur Hälfte beteiligt und die Betriebsgesellschaften sind der Vattenfall-Klage beigetreten. Die Bundesregierung hat auf Anfrage erklärt, dass sie mit einer mündlichen Verhandlung im Sommer 2016 rechnet. Schon jetzt kommt die Klage den SteuerzahlerInnen teuer: Anwalts- und Prozeßkosten sowie Gutachterkosten fallen bereits jetzt in Millionenhöhe an.

In der Antwort auf eine gemeinsame Anfrage mit dem linken Bundestagsabgeordneten Klaus Ernst (hier als PDF nachzulesen) teilt die Bundesregierung im Dezember 2014 außerdem mit: „Seit Beginn des Verfahrens im Jahr 2012 wurden aus dem Bundeshaushalt Ausgaben (ohne Personalkosten) in Höhe von insgesamt 3.659.357,90 Euro (Stand 11. Dezember 2014) getätigt. Sie entfallen auf Kosten für Rechtsanwälte, Gutachter sowie notwendige Hilfsdienstleistungen wie Übersetzungen und Dokumentenmanagement Der Gegenwert von 200.000 USO entfällt auf Gerichtskosten.“

 

Hinweis:

Siehe auch Drucksache 18/3012, Frage 4 (PDF): Abgeordneter Klaus Ernst (DIE LINKE.): Wie schlüsselt sich die in der Antwort auf die Nachfrage zu meiner Schriftlichen Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 18/2671 mitgeteilte Klagesumme im Schiedsverfahren Vattenfall gegen die Bundesrepublik Deutschland von 4 675 903 975,32 Euro (zuzüglich Zinsen) genau auf (z. B. getätigte Investitionen, erwartete Gewinne, frühere Kosten für Atomkraftwerk-Stilllegung), und aus welchen Gründen hat sich die Klagehöhe von ursprünglich rund 3,7 Mrd. Euro (vgl. u. a. Berliner Zeitung vom 23. März 2013) erhöht?
Antwort des Staatssekretärs Matthias Machnig vom 28. Oktober 2014:
Die Bundesregierung kann keine Auskunft aus dem laufenden Schiedsgerichtsverfahren über die Zusammensetzung der Klagesumme im Einzelnen erteilen. Es handelt sich hierbei um konkrete Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse aus Verfahrensunterlagen, die Vattenfall beim Schiedsgericht eingereicht hat und die nicht der Dispositionsbefugnis der Bundesregierung unterliegen.
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