Export von Atommüll aus Jülich in die USA und die Kosten – Nachgefragt und Verbots-Antrag

Per Kleiner Anfrage (PDF) will der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel den aktuellen Stand und mehr über die Kosten für das beim ehemaligen Atomforschungszentrum Jülich laufende Projekt eines Exports von hochradioaktivem Atommüll von der Bundesregierung in Erfahrung bringen. Obwohl die Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfälle“ sich für ein Verbot solcher Atommüll-Exporte bereits im Oktober 2015 ausgesprochen hat, ist eine gesetzliche Umsetzung bislang nicht erfolgt. Daher haben Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE auch einen entsprechenden Antrag in den Bundestag eingebracht. (18/9791)

Auf der Homepage des Bundestags heißt es zu der Anfrage: „Berlin: (hib/ROL) Die Linke will in ihrer Kleinen Anfrage (18/10141) wissen, wie nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der Arbeiten an der Entwicklung einer Technologie zur Wiederaufarbeitung von Kugelhaufen-Brennelementen in den USA ist. Auch fragt die Fraktion, ob ein Transport dieser Brennelemente in die USA zur dortigen Verarbeitung technisch überhaupt möglich ist.

Die Planungen, hochradioaktiven Atommüll in Form von Kugel-Brennelementen aus der Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor (AVR) Jülich beziehungsweise dem Thorium-Hoch-Temperatur-Reaktor (THTR ) des Kernkraftwerks Hamm per Castor in die USA zu exportieren und dort in der militärischen Anlage H-Canyon der Savanah River Site (SRS) wiederaufarbeiten zu lassen, waren bereits mehrfach Gegenstand parlamentarischer Anfragen (unter anderem 18/3666).

Die Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe habe bereits im Oktober 2015 die Empfehlung ausgesprochen, vollständig auf Exporte von hochradioaktiven Abfällen zu verzichten und auch eine entsprechende gesetzliche Regelung vorgeschlagen, schreiben die Abgeordneten in der Kleinen Anfrage.“

Siehe auch:

Atommüllexporte aus Jülich in die USA? Bundesumweltministerium: „Schnellste Lösung ist Ahaus“

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Hochradioaktiver Atommüll aus Jülich geht nicht in die USA, sondern wohl eher nach Ahaus, sagt das Bundesumweltministerium.

Die schnellste Lösung für die Beseitigung der bestehenden Sicherheitsmängel bei der Lagerung hochradioaktiver Abfälle in Jülich ist nicht der Export in die USA, sondern der Transport in das Zwischenlager Ahaus. Das ist jedenfalls die Einschätzung des Bundesumweltministeriums auf Nachfragen des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel heute in der AG2 der „Endlager“-Kommission zur Umsetzung eines Kommissions-Beschlusses in Sachen generelles Export-Verbot von bestrahlten Brennelementen.

Eine entsprechende Einlagerungs-Genehmigung würde demnach vom Bundesamt für Strahlenschutz demnächst erteilt, sagte Peter Hart, Chef der Unterabteilung RS III für Nukleare Ver- und Entsorgung im BMUB, in der heutigen Sitzung.

Zdebel hatte vor kurzem die Bundesregierung nach den Konsequenzen bei der Umsetzung des von der Kommission bereits im Oktober 2015 beschlossenen und im April 2016 bekräftigten Export-Verbots insbesondere mit Blick auf die Situation in Jülich befragt. In der Antwort der parlamentarischen Staatssekretärin hieß es, dass trotz der Exportverbot-Forderung der Kommission weiterhin von den Jülich-Betreibern in NRW drei Optionen zur Räumung des Zwischenlagers verfolgt würden; neben dem Neubau einer Lagerhalle in Jülich und dem Transport in das Zwischenlager Ahaus auch der Export in die USA.

Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE fordern eine neue Lagerhalle in Jülich. Auch im rot-grünen Koalitionsvertrag von Nordrhein-Westfalen ist festgelegt, dass es Atomtransporte aus Jülich nur noch in ein Endlager geben dürfe. Damit wäre nicht nur der Export in die USA unmöglich. Auch Atomtransporte von Jülich nach Ahaus wären dann keine Alternative zu einem Zwischenlager-Neubau am Standort. Doch bis heute haben die Jülich-Betreiber nichts unternommen, um eine neue Lagerhalle an den Start zu bringen und auch die Landesregierung in NRW tut nichts, um den Bau einer Lagerhalle in Jülich voranzubringen.

Die „Endlager“-Kommission hat wie erwähnt mit zwei Beschlüssen ein Export-Verbot für alle bestrahlten Brennelemente beschlossen. Dieser Beschluss in Abstimmung mit dem BMUB erfolgte ausdrücklich mit Blick auf die US-Export-Planungen des Atommülls aus Jülich.

Hintergrund der Debatte ist, dass das Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle in Jülich mit 152 Castor-Behältern aus dem Versuchs-Atomkraftwerk Jülich aufgrund fehlender Sicherheitsnachweise beim Erdbebenschutz derzeit über keine ausreichende atomrechtliche Genehmigung verfügt und der Betreiber bis heute entsprechende Nachweise nicht geliefert hat. Daher hat das Land NRW vom Betreiber ein Konzept verlangt, wie schnellstmöglich das derzeitige Lager geräumt und die atomrechtlich geforderte Sicherheit wieder hergestellt werden kann.

Kommission: Export-Verbot für Atommüll erneut auf der Tagesordnung

Das von der „Endlager“-Kommission beschlossene generelle Export-Verbot für hochradioaktive Brennelemente kommt erneut auf die Tagesordnung in der AG2 zur Evaluation des Standortauswahlgesetzes. Dafür sorgt eine Initiative des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel. Der hatte die Bundesregierung jüngst gefragt, welche Konsequenzen sich aus dem Beschluss vom Oktober 2015 für die laufenden Vorbereitungen des geplanten Export solcher Brennelemente aus Jülich in die USA ergeben. Die Antwort: bislang keine. Nun soll die Bundesregierung in der AG erläutern, wie die Umsetzung des Kommissions-Beschlusses gewährleistet werden soll.

  • Die Drucksache der Kommission mit dem Brief von Hubertus Zdebel zum Export-Verbot und die Umsetzung des Beschlusses in der Bundesregierung ist hier online.

Bereit im Oktober letzten Jahres hatte sich die Kommission nach längeren Gesprächen und in Abstimmung mit dem Bundesumweltministerum für ein generelles Export-Verbot für bestrahlte Brennelemente ausgesprochen. Besonders die geplanten Castor-Transporte in Jülich waren dabei im Blick der Diskussionen.

  • Im April 2016 wurde die Debatte um den Beschluss durch das Bundesland Sachsen noch mal geführt. Sachsen möchte sich die Option offenhalten, bestrahlte Brennelemente, die derzeit in Ahaus zwischengelagert sind, an Russland liefern zu können. Der Hintergrund: Sachsen muss für die Lagerung in Ahaus zahlen, während der Export nach Russland für das Bundesland kostenfrei erfolgen würden.

Auch in der Diskussion im April wurde der zuvor gefasste Beschluss bestätigt. Hubertus Zdebel, Sprecher der Fraktion DIE LINKE und Mitglied der Kommission hatte die Bundesregierung zweimal zur Umsetzung des Kommissionsbeschlusses befragt, einmal im Januar und erneut im April:

Trotz Kommissions-Beschluss zum Export-Verbot für Atommüll: In Jülich wird weiter geplant

Die „Endlager-Kommission“ hatte am 4. April ihren Beschluss für ein Export-Verbot von hochradioaktiven Brennelementen aus Forschungsreaktoren bekräftigt und konkretisiert. Klar dabei, dass vor allem der Export von 152 Castoren aus Jülich in die USA verhindert werden soll. Zwar müssen die Ergebnisse der „Endlager“-Kommission noch vom Bundestag umgesetzt werden, aber er steht angesichts des „Konsens-Auftrags“ der Kommission schon stark in der Pflicht. Daher hat der Atomausstiegs-Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Hubertus Zdebel, die Bundesregierung gefragt, ob mit Blick auf den Kommissionsbeschluss die laufenden Vorbereitungen für einen US-Export dieses Mülls denn nun eingestellt werden. Die Antwort: Der Export bleibt eine Option.

„Als gäbe es den Beschluss der Kommission zum Export-Verbot für Atommüll aus Forschungsreaktoren nicht, werden die Planungen vom Betreiber in Jülich weiter geführt. Sowohl das Bundesland NRW als auch die Bundesregierung schieben die Entscheidung über den Export von 152 Castoren einfach als zulässige Variantenprüfung an den  Betreiber“, kritisiert Zdebel. „Wenn die Bundesregierung den Auftrag der Kommission ernst nimmt, dann muss sie jetzt im praktischen Handeln klar machen, dass die Exportplanungen umgehend eingestellt werden. Der US-Export von Atommüll aus Jülich war und ist keine Option einer verantwortlichen Politik im Umgang mit radioaktiven Stoffen.“

Die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage des Abg. Zdebel im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Kollege,

Ihre Schriftliche Frage mit der Arbeitsnummer 4/57 (Eingang im Bundes­kanzleramt am 11. April 2016) beantworte ich wie folgt:

Welche Konsequenzen ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung nach dem erneuten Beschluss der Kommission zur Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe zum Export-Verbot auch für bestrahlte Brennelemente aus For­schungsreaktoren (Sitzung, am Montag, 4. April 2016) insbesondere hin­sichtlich

 der laufenden Vorbereitungen für einen Export derartiger Abfälle aus Jülich in die USA, und wird sich die Bundesregierung jetzt entspre­chend für die Beendigung der noch laufenden Export-Planungen fair die 152 Castor-Behälter mit hochradioaktiven Abfällen von Jülich in die USA ein­setzen?“

Antwort

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicher­heit hat am 7. September 2015 der Kommission Lagerung hoch radioakti­ver Abfallstoffe gemäß § 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) einen Bericht zur Entsorgung bestrahlter Brennelemente aus Forschungs-, Versuchs- und Demonstrationsreaktoren vorgelegt (K-Drs./AG2-19). Dieser Bericht stellt weiterhin den aktuellen Stand der Entsorgungsplanung für diese bestrahlten Brennelemente dar.

Die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN), ehe­mals Forschungszentrum Jülich GmbH, untersucht zur Räumung des Zwi­schenlagers am Standort Jülich weiterhin drei Optionen: die Verbringung der AVR-Brennelemente in das Transportbehälterlager Ahaus, die Verbrin­gung in die USA und die Errichtung eines neuen Zwischenlagers am Stand­ort.

Es soll diejenige Option umgesetzt werden, die dem Ziel der unverzüglichen Räumung des Zwischenlagers — entsprechend der aufsichtlichen Anord­nung der zuständigen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde, des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk (MWEIMH) des Landes Nordrhein-Westfalen — entspricht. Bei der Entscheidung sind grundsätzlich auch proliferationsrelevante Gesichtspunkte zu berücksichti­gen.

Es ist Aufgabe der JEN und der verfahrensleitenden atomrechtlichen Auf­sichtsbehörde MWEIMH zu entscheiden, welche Option dies sein wird.

Mit freundlichen Grüßen

Parlamentarische Staatssekretärin BMUB,

Rita Schwarzelühr-Sutter

Kommission bekräftigt Atommüll-Export-Verbot – Exporte aus Jülich in die USA sollen verhindert werden

AVR-Castoren_FZ-Juellich_004-1030x707Die „Endlager“-Kommission hat heute ihre Forderung nach einen Atommüll-Export-Verbot bekräftigt und konkretisiert. Anlass war ein Antrag aus Sachsen, der den bereits erfolgten Beschluss noch einmal in Frage stellen wollte. In der Debatte wurde noch einmal deutlich betont: Die einzige Ausnahme, die aus Sicht der Kommission derzeit von diesem Verbot möglicherweise zulässig wäre, ist der Forschungsreaktor in München Garching (Medizin-Forschung). Das aber nur, wenn (künftig) „unter Proliferationsgesichtspunkten auf Grund völkerrechtlicher Verpflichtungen“ entsprechende Anforderungen an die Lieferungen von Brennelementen bestehen. Derzeit ist das nicht der Fall. Damit unterstreicht die Kommission auch ihre Position, dass es sonst grundsätzlich für Forschungsreaktoren keine Ausnahmen geben soll. Das betrifft vor allem den Atommüll aus Jülich, wo 152 Castor-Behälter mit hochradioaktiven Brennelementen lagern, die der Betreiber als eine Möglichkeit in die USA exportieren will.

  • Kommission will generelles Exportverbot für Atommüll
  • Den Beschluss der Kommission muss die Bundesregierung allerdings erst noch in das Atomgesetz übernehmen und dazu einen entsprechenden Beschluss des Bundestages herbeiführen. Wann das sein wird, ist noch offen. Allerdings soll dieser Beschluss noch in dieser Legislaturperiode erfolgen.

Einfach ist das sicher nicht, was sich hinter diesem Antrag bzw. Beschluss verbirgt. Der Grund für die komplexe Situation mit Blick auf Jülich: Eigentlich war der Reaktor, dessen Müll jetzt in Jülich liegt, ein Prototyp für eine neue Reaktorlinie. Der AVR Jülich (Arbeitsgemeinschaft Versuchs-Reaktor) wurde betrieben von zahlreichen Stromunternehmen vor allem in NRW und diente der kommerziellen Stromerzeugung. Allerdings war er als Prototyp ein Versuchsreaktor, denn es sollten aus dem Betrieb Erkenntnisse für ein Serienmodell gewonnen werden. Weder Fisch noch Fleisch? Aber kein Forschungsreaktor, denn unter diesem Begriff werden eigentlich nur Atomreaktoren definiert, die nicht Strom, sondern Neutronen für z.B. die Materialforschung erzeugen.

Erst als die Lagerung dieser Atomabfälle zum Problem wurde (Die Lagerhalle erfüllt heutige Anforderungen nicht), versuchten die staatlichen Betreiber und das Bundesforschungsministerium den Atommüll zum Forschungsmüll umzudefinieren. Denn: Atommüll aus Anlagen zur Stromerzeugung dürfen nicht exportiert werden. Atommüll aus der Forschung aber schon (weil diese oft höher angereichertes Uran benutzen, das auch atomwaffentauglich wäre).

Auf diese Problematik  reagierte die Kommission mit dem Beschluss eines grundsätzlichen Export-Verbots in Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium und dem Wirtschaftsministerium.

Atommüll: Kommissions-AG empfiehlt Export-Verbot – BMU legt Bericht vor

In der Sitzung am 4.4. hatte Sachsen diesen Beschluss noch mal versucht, auf zu machen. Hintergrund dafür: Sachsen wollte hochradiokative Abfälle aus dem Forschungszentrum Rossendorf nach Russland exportieren. Dazu gab es massive Proteste und das Bundesumweltministerium erklärte schließlich, dass dieser Export nicht in Frage komme, weil eine atomrechtlich vorgeschriebene „schadlose Verwertung“ angesichts der Zustände in der entsprechenden russischen Anlage in Majak nicht gegeben sei. Statt nach Russland wurde der Atommüll daher in das Zwischenlager nach Ahaus transportiert und soll von dort aus in ein deutsches Endlager.

Der Haken daran: Während die westdeutschen Forschungsanlagen vor allem im Besitz des Bundes sind, der über das Forschungsministerium daher den maßgeblichen Anteil an den Folgekosten trägt, sind die ehemaligen DDR-Anlagen ohne Bundesbeteiligung. Daher muss das Bundesland Sachsen sämtliche Kosten für die Zwischenlagerung in Ahaus übernehmen und auch die Kosten für die Endlagerung.

Der Export nach Russland hätte das Bundesland von diesen Lagerkosten befreit. Das Export-Verbot, dass die Kommission nun verlangt, hätte also zur Folge, dass Sachsen auf den Kosten sitzen bleibt. Eine Beteiligung des Bundes, wie sie in den westlichen Bundesländern üblich ist, so die Forderung der Sachsen, wäre also angemessen. Genau das wurde nun in einer Fußnote auch in der „Endlager“-Kommission als Kompromiss zum generellen Export-Verbot vereinbart.

Die Ergänzungen zum bisherigen Beschluss:

Dokumentation des Beschlusses der Kommission vom 4.4. als Ergänzung:

Kapitel 8.5 am Ende wie folgt ergänzen:
Sollte also zum Beispiel in einem bestimmten Fall ein ausländischer Staat seine Lieferung von Kernbrennstoffen für einen Forschungsreaktor in Deutschland unter Non-Proliferationsgesichtspunkten auf Grund völkerrechtlicher Verpflichtungen davon abhängig machen, dass die bestrahlten Brennelemente später an den Lieferstaat zurückzugeben sind, so wäre dies unbeschadet eines generellen Exportverbots im Interesse der Sicherstellung der Forschung in Deutschland zu ermöglichen.1

1 Das Land Sachsen weist auf die besondere Situation der stillgelegten
Forschungsreaktoren des Forschungszentrurns Rossendorf hin, deren
bestrahlte Brennelemente nicht wie vorgesehen nach Russland
exportiert werden konnten. Sie werden deshalb im
Transportbehälterlager Ahaus zwischengelagert. Der Bund wird
gebeten, dieser Belastung in geeigneter Weise Rechnung zu tragen.

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