Atommüll Jülich: Hochradioaktive Probleme – Das Detailkonzept des Betreibers

Sonntagsspaziergang JülichWas tun mit den 152 Castorbehältern mit hochradioaktiven Brennelementen in Jülich? Die gegenwärtige Lagerhalle ist nicht ausreichend sicher. Das ist auch ein Ergebnis jahrelanger Schlampereien des staatlichen Betreibers, dem ehemaligen Atomforschungszentrum Jülich. Die Atomaufsicht hat das Forschungszentrum Jülich (FZJ) daher im letzten Sommer aufgefordert, das Lager zu räumen und ein Konzept zu entwickeln, wie und wo eine sichere Lagerung künftig erfolgen kann. Das Bündnis gegen Castorexporte hatte dieses bislang vom FZJ der Öffentlichkeit gegenüber verheimlichte Konzept beschafft. umweltFAIRaendern.de veröffentlich hier dieses Detail-Konzept (PDF) über die Planungen und Randbebindungen, die das FZJ Ende September der Atomaufsicht in NRW vorgelegt hat.

Bis Ende März sollen nun externe Gutachten die Vorschläge des FZJ prüfen und der Landesregierung eine Bewertung vorlegen. Minister Duin hatte jüngst erklärt, dass es in 2015 jedoch keine Atomtransporte geben wird – egal, welche der drei Optionen am Ende entschieden wird.

Geprüft wird offiziell a.) der Bau eines neuen Lagers in Jülich, b.) der Abtransport des Atommülls nach Ahaus, für den das FZJ Anfang der Woche „vorsorglich“ das Genehmigungsverfahren wieder aufgenommen hat und c.) der hochgradig umstrittene Export des Atommülls in die USA.

Offiziell wird davon gesprochen, dass es bislang keine Vorfestlegungen gäbe, welche der Optionen am Ende gewählt wird. Doch für Beobachter deutet sich an vielen Stellen an, dass der Export des Atommülls in die USA die favorisierte Variante ist. Der Atommüll soll dort in die alte Militär- und Plutoniumschmiede der Savannah River Site gebracht werden. Nur für diese Variante sind im Bundeshaushalt allein für 2015 bereits 65 Millionen Euro eingestellt. Für keine der anderen Varianten sind bislang haushaltsrelevante Maßnahmen ergriffen worden. Bis 2018 sind insgesamt 250 Millionen Euro vorgesehen und in den USA wird von einem Umfang von einer Milliarde Euro für den gesamten Deal gesprochen. Auch laufen seit mehreren Jahren intensive Gespräche mit Vertretern in den USA, um einen solchen Export vorzubereiten und die dazu erforderlichen Techniken zu entwickeln. Eine Vereinbarung (Letter of Content) zwischen den US-Stellen und der Bundesrepublik ist ebenfalls bereits verabredet.

Atommüll-Export: „Nicht zulässig“ – Bundesregierung verweigert Angaben zu Proliferationsrisiken

14975427563_2413cd6579_zAngeblich aus Proliferationsgründen plant die Bundesregierung den Export von hochradioaktivem Atommüll aus Jülich in die USA. Doch konkrete Angaben über diese behaupteten Risiken hält sie für „grundsätzlich nicht zulässig“ und für „aus technischer Sicht nicht sachgerecht“. Das antwortet das Bundesforschungsministerium auf eine Kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Linksfraktion. (Drucksache 18/2998) Außerdem sei der Export der Brennelemente in die USA deutlich billiger, als der Neubau eines Atommülllagers in Jülich. Eine weitere Lagerung in Jülich sei „die unwahrscheinlichste Variante“, heißt es mit Bezug auf den Wirtschaftsminister in NRW. Drucksache mit Antworten der Bundesregierung Drs. 18/3230, PDF)

„Der Export von Atommüll aus Jülich in die USA wäre ein Präzedenzfall für den künftigen Umgang mit den radioaktiven Hinterlassenschaften der Atomenergienutzung. Da kann es nicht angehen, wenn die Bundesregierung Risiken behauptet, die sie dann nicht konkret begründet. Bei Lichte betrachtet bleibt der Eindruck, dass dieser Export von Atommüll vor allem aus Kostengründen erfolgen soll, weil das billiger wäre, als die Errichtung einer neuen Lagerhalle in Jülich“, stellt Hubertus Zdebel fest und betont: „Es darf kein Abschieben der Atommüllprobleme ins Ausland geben.“

Nicht zulässig und nicht sachgerecht?

Angesichts des von der Bundesregierung immer wieder behaupteten Proliferationsrisikos, das von den abgebrannten und hochradioaktiven Brennelementen des AVR Jülich ausgehen soll, wollte der Abgeordnete Hubertus Zdebel es genauer wissen und fragte nach, wie es sich den genau mit dem angereicherten Uran verhält. Die Antwort der Bundesregierung: „Eine Mittelung der Anreicherungsgrade zum Beispiel über alle 1900 Brennelemente eines CASTOR-Behälters ist grundsätzlich nicht zulässig sowie aus technischer Sicht nicht sachgerecht.“

US-Option billiger als Neubau einer Lagerhalle

Angeblich werden in Jülich derzeit mehrere Optionen für den Verbleib der hochradioaktiven Brennelemente untersucht. Die Atomaufsicht in NRW hatte im Sommer 2014 die Räumung des bestehenden Atommülllagers angeordnet, weil „nicht absehbar war, ob und wann ein Nachweis zur Erdbebensicherheit geführt werden kann.“ Neben den bereits seit 2012 laufenden Planungen (!) zum Export in die USA wird seit dem auch eine Auslagerung in das Zwischenlager Ahaus und die Neuerrichtung eines Lagers in Jülich untersucht. Doch während in den Haushaltsplanungen für den Export in die USA „vorsorglich“ bereits insgesamt 250 Millionen Euro eingeplant werden, gibt es für die anderen Optionen bislang keine derartigen Haushaltsplanungen. Allerdings verweist die Bundesregierung darauf, dass es sich bei den genannten Kosten für die US-Option noch um eine „vorläufige Kostenabschätzung zwecks vorsorglicher Sicherung der Finanzierung einer möglichen Verbringung der AVR-Brennelemente in die USA“ handelt.

In einem Bericht des Forschungsministeriums vom Mai 2014 an den Haushaltsausschuss wird davor gewarnt, dass für die Errichtung eines neuen Lagers in Jülich Mehrkosten in „dreistelliger Millionenhöhe“ gegenüber dem Export in die USA entstehen würden. Darauf angesprochen teilt die Bundesregierung dem Abgeordneten Zdebel jetzt mit: „Bei dem vom Fragesteller in Bezug genommenen Berichtstext betreffend eventueller Mehrkosten in „dreistelliger Millionenhöhe“ im Falle der Neuerrichtung eines Zwischenlagers am Standort Jülich handelt sich um die vorsorgliche Erläuterung eines Kostenrisikos im Zusammenhang mit der Haushaltsaufstellung und dient nicht – wie vom Fragesteller suggeriert – dem Zweck der Priorisierung einer Option zur aufsichtsbehördlich angeordneten Räumung des AVR-Behälterlagers.“

Die Entscheidung, welche Option am Ende gewählt würde, so heißt es weiter, „ist nicht von Kostengesichtspunkten geleitet“. Die Sicherheit der Bevölkerung und der Umwelt habe „oberste Priorität“.

Allerdings: „Die Errichtung eines neuen Zwischenlagers in Jülich einschließlich jahrzehntelangen Lagerbetriebs bis zur Inbetriebnahme eines Endlagers wäre grundsätzlich stets die teurere Variante, weil es sich um die Errichtung eines dezentralen Zwischenlagers exklusiv für die AVR-Brennelemente handeln würde, das zudem parallel zu dem in Ahaus befindlichen Transportbehälterlager betrieben werden müsste.“

Verbleib in Jülich ist „unwahrscheinlichste Variante“

Die Entscheidung, wie es mit dem Atommüll in Jülich weiter ginge, habe die Atomaufsicht in NRW zu treffen. Aber: „Der zuständige nordrhein-westfälische Minister des MWEIMH erläuterte am 22. September 2014 der Endlagerkommission des Deutschen Bundestages, er halte persönlich eine weitere Lagerung vor Ort in Jülich aufgrund von Sicherheitsbedenken als die unwahrscheinlichste Variante. Das MWEIMH hatte die Räumung angeordnet, da nicht absehbar war, ob und wann ein Nachweis zur Erdbebensicherheit geführt werden kann.“

Die Antwort der Bundesregierung: „Geplanter Export abgebrannter Brennelemente aus Jülich in die USA – Mengen von hochangereichertem Uran und Kosten der sogenannten US-Option“, Kleine Anfrage der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter u. a. und der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 18/2998 (PDF)

Keine Steuergelder für Atommüll-Export von Jülich in die USA

Den geplanten Export von hochradioaktivem Atommüll aus Jülich in die USA will die Linke im Bundestag mit einem Änderungsantrag (PDF) in den laufenden Haushaltsberatungen stoppen. Im Etat des Bundesforschungsministerium ist für die sogenannte „US-Option“ für das Jahr 2015 ein Betrag in Höhe von rund 65 Millionen Euro eingeplant. Weitere 170 Millionen Euro sind für die Folgejahr vorgesehen. Für die Sitzung des Haushaltsausschusses am 13. November zum Tagesordnungspunkt 20 hat auf Initiative des Abgeordneten Hubertus Zdebel die Links-Fraktion beantragt, diese Finanzmittel ersatzlos zu streichen.

Eine Tag früher befasst sich der Umweltausschuss auf Antrag (Drucksache 18/2624) der Grünen ebenfalls mit diesem Thema.

In der Begründung des Linken-Antrags heißt es: „Gestrichen wird Nr. 20 der Erläuterungen („US-Option 2014-2018“). Begründung: Geplant wird der Export von hochradioaktiven Brennelementen aus dem Betrieb des kommerziell genutzten Atomkraftwerks AVR Jülich. 152 Castor-Behälter sollen demnach in die USA zur Savannah River Site exportiert werden. Für die Planungen sind in 2014 zehn Mio. Euro bereits im Haushalt eingestellt. Für 2015 und 2016 sind insgesamt weitere rund 236 Mio. Euro vorgesehen. Ein solcher Export ist jedoch rechtlich nicht zulässig, weil es sich bei diesen Abfällen um Atommüll aus der kommerziellen Nutzung der Atomenergie handelt. Für die Entsorgung radioaktiver Abfälle muss einen nationale Lösung erfolgen. Die Planungen im Rahmen der „US-Option“ sind daher umgehend einzustellen, weitere Finanzmittel sind daher nicht erforderlich. Stattdessen sollten Planungen für die Errichtung eines neuen Zwischenlagers am Standort Jülich umgehend aufgenommen werden.“

Atommüll-Export in die USA – Rechtsgutachten oder Politik?

radioaktivExport hochradioaktiven Atommülls aus den Reaktoren AVR Jülich und dem THTR Hamm-Uentrop? Die Bundesregierung und die Landesregierung in NRW planen derzeit zumindest den Export von 152 Castoren aus Jülich in die USA. Erst vor wenigen Wochen haben Rechtsgutachten im Auftrag von Greenpeace und des BUND NRW gezeigt, dass dies rechtswidrig wäre. Der Grüne Bundestagsabgeordnete Oliver Krischer hatte Mitte Oktober mit einer mündlichen Frage von der Bundesregierung die Herausgabe von Rechtsgutachten zur „Thematik Verbringung von Brennelementen des THTR bzw. AVR in die USA erbeten.“ Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Florian Pronold, hat jetzt drei Rechtsgutachten dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zugeleitet. So wichtig und bedeutsam Rechtsfragen sind, politisch sollte eines klar sein: Atommüll ins Ausland zu verschicken, gehört sich einfach nicht!

Interessanterweise beziehen sich die zwei neuen – bisher unbekannten – „staatlichen“ Gutachten (BMU, NRW) ausschließlich auf die THTR-Brennelemente. Zu den AVR-Brennelementen, zu denen derzeit konkrete Planungen laufen und rund 250 Millionen Euro im Bundeshaushalt bereit gestellt werden sollen, liefert das BMU „nur“ die schon bekannte Studie von Greenpeace.

Die Bundesregierung stellt in ihren Statements derzeit nur auf den Export der AVR-Brennelemente als Möglichkeit ab. Mit den amerikanischen Partner sei der Export der THTR-Brennelemente nicht weiter verfolgt worden, so die Bundesregierung. Allerdings wird in den USA im Rahmen eines öffentlichen Verfahrens über den Atommüll-Import aus Deutschland sowohl von den Brennelementen aus Jülich als auch Hamm-Uentrop gesprochen.

Hier die Gutachten, die jetzt dem Umweltausschuss auf Anfrage des grünen Bundestagsabgeordneten Oliver Krischer zur Verfügung gestellt wurden:

THTR-Export ist nicht zulässig: Rechtliche Zulässigkeit der Verbringung der bestrahlten THTR-Brennelementekugeln in die USA zum Zwecke der Wiederaufarbeitung und des Verbleibs unter Berücksichtigung des europäischen Rechts und diesbezügliche Rechtsschutzmöglichkeiten Dritter, von Prof. Dr. jur. Georg Hermes, Institut für Öffentliches Recht, Fachbereich Rechtswissenschaft, Goethe-Universität Frankfurt am Main

Verbringung der THTR-Brennelemente in die USA wäre zulässig: Stellungnahme zu der Frage, ob eine Verbringung bestrahlter Brennelemente aus dem THTR in die USA zum Zwecke der Wiederaufbereitung mit § 9a Abs. 1 Satz 2 AtG in Einklang steht im Auftrag des Bundesumweltministeriums ( BMU), bearbeitet von Rechtsanwalt Gregor Franßen, EMLE (Madrid), Rechtsanwalt Alexander Ockenfels Essen,
Heinemann & Partner Rechtsanwälte

Export von AVR-Brennelementen in die USA wäre rechtswidrig: Rechtsgutachten zur Zulässigkeit der Verbringung von abgebrannten Kernbrennstoffen aus dem stillgelegten Kernkraftwerk AVR Jülich in die Wiederaufbereitungsanlage Savannah River Site (USA), erstellt im Auftrag von Greenpeace e.V., von Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit, Rechtsanwälte Günther.

Atommüll aus Jülich in die USA – Bei den Kosten „nebelt“ die Bundesregierung

Mindestens 152 Castor-Behälter mit hochradioaktiven Brennelementen aus dem Atomkraftwerk AVR Jülich sollen möglicherweise in die USA exportiert werden. Das sehen Planungen des Bundesforschungsministeriums, der Landesregierung in NRW und des Betreibers Forschungszentrum Jülich vor. Im Haushaltsentwurf für 2015 beantragt die Bundesregierung für die Umsetzung dieser „US-Option“ 65,370 Millionen Euro für 2015 bereit zu stellen und weitere 170,865 Millionen Euro für 2016 ff. Unklar aber bleibt, was genau mit diesem Betrag eigentlich „eingekauft“ wird bzw. wie hoch die Kosten insgesamt für den Export des Atommülls und die Weiterverarbeitung und Lagerung in den USA sein werden. Seitens der Bundesregierung gibt es unterschiedliche Angaben zu den Kosten. Dazu gleich unten mehr. Bis heute gibt es nicht einmal eine entwickelte Technologie, die mit diesen Atommüll aus Jülich umgehen kann.

Widersprüchliche Äußerungen der Bundesregierung zu den Kosten der „US-Option

Im Rahmen der Berichterstattergespräche zu den Haushaltberatungen haben wir gemeinsam mit Roland Claus (MdB Linke, Haushaltsausschuss) zu diesen Planungen einige Nachfragen gestellt, die wir im Folgenden dokumentieren. Die Fragen beziehen sich auf die Haushaltsausschussdrucksache 18(8)379 aus dem Mai 2014, in der dem Ausschuss Bericht über „Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Versuchs- und Demonstrationsanlagen“ erstattet wurde.

Insgesamt zeigt sich, dass die Bundesregierung es mit den Angaben über die Kosten offenbar nicht sonderlich genau nimmt. Obwohl der Bericht im Mai 2014 bereits Kosten von insgesamt rund 250 Millionen als „Vertrags- und Transportkosten“ im Zeitraum von 2014 – 2018 nennt, teilt die Bundesregierung im September 2014 als Antwort auf eine Kleine Anfrage (Drs: 18/2488, PDF) mit, dass sie zu den Kosten für den Atommüll-Export noch „keine belastbaren Angaben“ machen kann.

Im Bericht vom Mai werden auf Seite 13 die rund 250 Millionen Euro als „Vertrags- und Transportkosten“ aufgeführt und ergänzend erläutert: „Die Kosten konnten noch nicht abschließend abgeschätzt werden, da aufgrund laufender Verhandlungen Kosten für die eigentliche Übernahme, Behandlung und Entsorgung der BE durch die USA noch nicht bekannt sind.“ (Hervorhebung HZ)

In den jetzt auf Nachfrage erfolgten Antworten des BMBF vom Oktober 2014 wird nun aber mitgeteilt, dass in der genannten Summe neben der „technischen und rechtlichen Machbarkeit“, der „Räumung des Behälterzwischenlagers Jülich“ sowie dem „Transport der AVR-Brennelemente“ (also das was man als „Vertrags- und Transportkosten“ verstehen kann) auf einmal auch die „schadlose Verwertung der AVR Brennelemente in den USA“ enthalten sein soll, also nun angeblich auch die „eigentliche Übernahme, Behandlung und Entsorgung der BE durch die USA“ in dem Betrag enthalten sein soll, die im Mai 2014 noch nicht bekannt waren.

  • Auszug aus dem Bericht des Forschungsministerium an den Haushaltsausschuss (Mittel- und langfristigen Mittelbedarf für die Stilllegung und Entsorgung nuklearer Versuchsanlagen; Bericht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vom 15. Mai 2014, S. 13).

US-option-ausschnittBerichtanHaushaltaussschuss15Mai2014Erläuternd heißt es: „Vertrags- und Transportkosten“ und „Die Kosten konnten noch nicht abschließend abgeschätzt werden, da aufgrund laufender Verhandlungen Kosten für die eigentliche Übernahme, Behandlung und Entsorgung der BE durch die USA noch nicht bekannt sind.“

  • Auszug Kleine Anfrage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (Drs: 18/2488, PDF):
    Frage 11: „Von welchen Kosten wird derzeit für die Anlieferung, die Lagerung und die Aufarbeitung der AVR-Brennelemente und der THTR-Brennelemente jeweils oder zusammen ausgegangen?“
    Antwort der Bundesregierung: „Zur Höhe möglicher Kosten für Anlieferung, Lagerung und Aufarbeitung der AVR-Brennelemente oder der THTR-Brennelemente können derzeit keine belastbaren Angaben gemacht werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.“ (Die Antwort in Frage 6 bezieht sich darauf, dass die Bundesregierung „Überlegungen“ für einen Export auch der THTR-Brennelemente „konkret nicht weiter verfolgt“ hat.)
  • Auszug aus: „BMBF, Okt. 2014, Beantwortung der Fragen von Herrn MdB Claus (DIE LINKE) zu Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Versuchs- und Demonstrationsanlagen im Vorfeld des Berichterstattergespräches zum HH 2015 am 13.10.2014, 3004 I Tgr. 80- Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Versuchs- und Demonstrationsanlagen“

„11) Frage: Bezugnahme Haushaltsausschussdrucksache 18(8)379: Tabelle 1, S. 13 ff: 2. Übersicht zukünftige Projekte: FJZ „US-Option“, 2014-2018: 246.235 Tsd. Euro: “ Vertrags- und Transportkosten- Die Kosten konnten noch nicht abschließend abgeschätzt werden, da aufgrund laufender Verhandlungen Kosten für die eigentliche Übernahme, Behandlung und Entsorgung der BE durch die USA noch nicht bekannt sind.“ Siehe dazu auch unten noch weitere Erläuterungen aus dem Bericht.

Konkrete Frage:
Wann soll eine Entscheidung auf welcher Basis fallen, den AVR-Atommüll in die USA zu transportieren? Wie setzen sich die genannten Kosten im Einzelnen zusammen (detaillierte Aufstellung für die einzelnen Kostenstellen)? Sind bei den genannten Kosten auch die THTR-Brennelemente berücksichtig? Welche Kostenstellen (Lagerung, Entsorgung, Verarbeitung, Forschung etc.) werden im Weiteren anfallen? Welche Alternativen werden zum Export derzeit geprüft? Welche Kosten werden überschlägig für welche Alternative derzeit geschätzt? Bis wann liegen Kalkulationen über die Gesamtkosten der „US-Option“ vor? Werden Wissenschaftler des FZJ oder anderen Unternehmen/Organisationen an der konkreten Arbeit/erforderlichen Forschung in den USA beteiligt sein? Sind für die Entwicklung der Aufarbeitungstechnik der HTR-Brennelementkugeln bereits Gelder in die USA geflossen und wenn ja in welcher Höhe?

Antwort:
Die USA haben im Rahmen ihrer Non-Proliferationspolitik Interesse an der Rückführung jeglicher graphitischen Brennelemente bekundet. In der Frühphase der Sondierungen wurde daher auch erörtert, ob die THTR-Brennelemente einbezogen werden sollen. Diese Überlegungen sind nicht konkret weiterverfolgt worden.
Eine Entscheidung im Sinne eines Vertragsschlusses zwischen dem US-Department of Energy (DOE) und dem FZJ zur Realisierung der US-Option kann a) erst erfolgen nach Klärung aller Vorfragen zur technischen und rechtlichen Machbarkeit einer Annahme der AVR Brennelemente durch die USA und b) nur erfolgen im Kontext mit den sich aus der Räumungsanordnung des Wirtschaftsministeriums NRW (MWEIMH) vom 2. Juli 2014 ergebenden Vorgaben zur unverzüglichen Räumung des Behälterzwischenlagers Jülich (BZL Jülich) . Nach dieser Anordnung hat das FZJ gegenüber dem MWEIMH auf der Grundlage eines detaillierten Räumungskonzepts die schnellstmögliche Räumungsoption zu identifizieren und schlüssig darzulegen. Nach den Informationen des FZJ werden hierzu 3 Alternativen untersucht:
• Verbringung der AVR-BE in das TBL Ahaus
• Verbringung der AVR-BE in die USA
• Verbringung der AVR-BE in ein am Standort Jülich neu zu errichtendes ZL

Das Leitkriterium zum Umgang mit den Kernbrennstoffen ist dabei die Sicherheit der Bevölkerung und der Umwelt. Die Entscheidung des MWEIMH, mit welcher Alternative seiner Anordnung Folge zu leisten ist, ist nicht von Kostengesichtspunkten geleitet. Die im Bundeshaushalt 2014 und Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2015 im Einzelplan 30 bei Kapitel 3004 Titel 6 8 5 80 für die „US-Option“ ausgewiesenen Gesamtausgaben des Bundes in Höhe von rd. 246 Mio. € beruhen auf einer Kostenschätzung des Forschungszentrums Jülich zwecks Sicherung der Finanzierung einer möglichen Verbringung der AVR-Brennelemente in die USA Die veranschlagten Kosten betreffen Ausgaben für
• die Prüfung der technischen und rechtlichen Machbarkeit einer Annahme der AVR-Brennelemente durch die USA (als Herkunftsland des uranhaltigen Kernbrennstoffs),
• eine Räumung des Behälterzwischenlagers Jülich,
• einen Transport der AVR-Brennelemente,
• die schadlose Verwertung der AVR-Brennelemente in den USA
Die im Bundeshaushaltsplan 2014 Einzelplan bei Kapitel 3004 Titel 6 85 80 für die „US-Option“ ausgewiesenen Ausgaben für das laufende Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 10 Mio. € betreffen in erster Linie den Finanzierungsanteil des Bundes für die Prüfung der technischen und rechtlichen Machbarkeit einer Verbringung der hochangereicherten AVR-Brennelemente in die USA und ihrer dortigen schadlosen Verwertung. Diese auf US-Seite am Standort Savannah River Site (SRS) durchgeführten Prüfungen dauern noch an. So werden derzeit die Eignung der Einrichtungen sowie des Verfahrens im industriellen Maßstab einer Machbarkeitsüberprüfung unterzogen. In diesem Rahmen prüft das DOE derzeit die Nutzung der H-Canyon Anlage in SRS, um das Graphit chemisch von den Brennstoffkernen zu entfernen. Nach eigenen Angaben hat das FZJ hierzu bislang rund 7,9 Mio. Euro aufgewandt.

Hierzu hat das BMBF zusammen mit dem DOE sowie dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen im April 2014 eine gemeinsame Absichtserklärung unterzeichnet, um einen zweckmäßigen Rahmen für die Prüfung der rechtlichen und technischen Machbarkeit einer Rückführung des uranhaltigen Kernbrennstoffs in die USA zu schaffen. Das DOE hat in diesem Zusammenhang im Mai 2014 mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung begonnen.

Die zuvor genannte Absichtserklärung regelt nicht den Einsatz eines bestimmten Finanzvolumens. Die Bundesregierung kann daher zum jetzigen Zeitpunkt keine belastbaren Aussagen über die Kosten einer Rückführung des Kernbrennstoffs des AVR Jülich in die USA machen.

12) Frage: Bezugnahme Haushaltsausschussdrucksache 18(8)379: FJZ “ US-Option“, S. 16: „Die Genehmigungs- und Logistikplanung bei den Transporten ist sehr umfangreich. Rechtliche Einsprüche gegen Transportrouten oder temporäre Zwischenlagermengen könnten erhebliche Auswirkungen haben. Bspw. könnte eine mangelnde Mitwirkung des Landes NRW zur Ermöglichung eines Transports der Brennelemente des A VR zu Mehrkosten in dreistelliger Millionenhöhe führen, falls dies die Neuerrichtung eines Zwischenlagers am Standort Jülich erforderlich machen würde.“

Konkrete Frage: Was ist mit „temporären Zwischenlagermengen“ gemeint? Worin ist aus Sicht der Verfasser dieses Berichts eine „mangelnde Mitwirkung“ des Landes NRW zu sehen bzw. wieso wird diese befürchtet? Es wird ein dreistelliger Millionenbetrag für die US-Option im Haushalt eingestellt (250 Mio. bis 2018 s.o.). Diese umfassen lediglich die Vertrags- und Transportkosten, nicht aber die vermutlich höheren Kosten für Lagerung, Verarbeitung und Entsorgung. Wieso warnen angesichts dieser dreistelligen Mio. -Beträge die Berichtsverfasser davor, für ein neues Lager in Jülich ein dreistelliger Millionenbetrag eine „erhebliche Auswirkung“, die aus einer mangelnden Mitwirkung des Landes NRW resultieren könnte? Wenn die Kosten für die US-Option derzeit insgesamt nicht genannt werden können, wieso kann dann eingeschätzt werden, dass der Beau einen neuen Lagers in Jülich gegenüber der US-Option hinsichtlich der Kosten eine „erhebliche Auswirkung“ haben könnte? Bedeuten diese „erheblichen Auswirkungen“, dass die Bundesregierung den Export anstrebt, weil dieser sich kostengünstiger gegenüber anderen Optionen darstellt? Von welchen Kosten für ein neues Lager in Jülich wird ausgegangen und aus welchen Gründen sollte die US-Option kostengünstiger sein?

Antwort:
Bei den hier vom Fragesteller in Bezug genommenen Berichtsausführungen handelt sich um eine Erläuterung allgemeiner Planungs- und Kostenrisiken. In diesem Sinn handelt es sich bei dem Begriff „temporäre Zwischenlagermenge“ um eine kurzfristige Bereitstellungslagerung, die sich bei jedem Transport, sei er nun lang oder kurz bemessen, ergeben kann, wenn Transportbehälter von einem Transportmittel (Luft, Straße, Wasser, Schiene) auf ein anderes Transportmittel umgeladen werden müssen.

Konkret im Hinblick auf die US-Option gehen die aktuellen Planungen des FZJ allerdings davon aus, dass auf Grundlage einer „Just-in time-Logistik“ keine Bereitstellungslagerung erforderlich ist.

Die im Bundeshaushalt 2014 und Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2015 im Einzelplan 30 bei Kapitel 3004 Titel 685 80 für die „US-Option“ ausgewiesenen Gesamtausgaben des Bundes in Höhe von rd. 246 Mio. € beruhen auf einer Kostenschätzung des Forschungszentrums Jülich zwecks Sicherung der Finanzierung einer möglichen Verbringung der AVR-Brennelemente in die USA. Diese Kostenschätzung betrifft die Finanzierung der US-Option in toto; sie ist wegen der noch nicht abgeschlossenen Verhandlungen mit dem DOE – gerade auch im Hinblick auf die vom Fragesteller in Bezug genommenen Kostenfaktoren (Kosten für die eigentliche Übernahme, Behandlung und Entsorgung der BE durch die USA) – mit Unsicherheiten behaftet.

Im Falle einer Realisierung der US-Option wären die – dann unmittelbar beim FZJ anfallenden – Gesamtkosten von Bund und Land NRW (als Zuwendungsgeber) zu tragen. Dabei wirkt das Land NRW über den Aufsichtsrat des FZJ entscheidend an der Willensbildung der FZJ GmbH mit und trägt folglich erhebliche Mitverantwortung bei der Einleitung und Ausrichtung atomrechtlicher Genehmigungsverfahren durch das FZJ als Antragsteller.
Bei dem hierzu vom Fragesteller in Bezug genommenen Berichtstext betreffend eventueller Mehrkosten in dreistelliger Millionenhöhe im Falle der Neuerrichtung eines Zwischenlagers am Standort Jülich handelt sich um die rein vorsorgliche Erläuterung eines Kostenrisikos, die in erster Linie – auf der Grundlage von Informationen des FZJ – einen Kostenvergleich zu der Räumungsoption ..Transport der AVR-BE in das zentrale TBL Ahaus“ herstellt. Dabei wäre die Errichtung eines neuen Zwischenlagers in Jülich einschließlich jahrzehntelangen Lagerbetriebs bis zur Inbetriebnahme eines Endlagers grundsätzlich stets die teurere Variante, weil es sich um die Errichtung eines dezentralen Zwischenlagers exklusiv für die AVR-BE handeln würde.

Bisher ist es nicht gelungen, den Nachweis der Erdbebensicherheit für den Standort Jülich zu führen. Deshalb hat das MWEIMH die Räumung des Jülicher Zwischenlagers angeordnet. Unbeschadet der Kostenaspekte präferiert das BMBF deshalb- auf der Grundlage des aktuell erreichten Verfahrensstandes – aus Sicherheitsgründen und im Einklang mit der Räumungsanordnung des MWEIMH vom 2. Juli 2014 einen Abtransport der AVR-BE in die USA oder in das TBL Ahaus. Welche Option zum Tragen kommt, hängt insbesondere von einer Bewertung des vom FZJ erstellten Detailkonzepts zur Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem AVR Behälterlager in Jülich durch das MWEIMH als zuständige atomrechtliche Aufsichtsbehörde ab. Bis dahin sind bereits aus Sicherheitsgründen möglichst beide Transportoptionen offen zu halten.

Die US-Option könnte auf der Grundlage eines möglichst umfassenden Sicherheitsverständnisses zusätzlich auch der von den USA programmatisch intensiv verfolgten und von der Bundesregierung unterstützten globalen Non-Proliferation Rechnung tragen.“

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