Atommüll-Export in die USA – Rechtsgutachten oder Politik?
Export hochradioaktiven Atommülls aus den Reaktoren AVR Jülich und dem THTR Hamm-Uentrop? Die Bundesregierung und die Landesregierung in NRW planen derzeit zumindest den Export von 152 Castoren aus Jülich in die USA. Erst vor wenigen Wochen haben Rechtsgutachten im Auftrag von Greenpeace und des BUND NRW gezeigt, dass dies rechtswidrig wäre. Der Grüne Bundestagsabgeordnete Oliver Krischer hatte Mitte Oktober mit einer mündlichen Frage von der Bundesregierung die Herausgabe von Rechtsgutachten zur “Thematik Verbringung von Brennelementen des THTR bzw. AVR in die USA erbeten.” Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Florian Pronold, hat jetzt drei Rechtsgutachten dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zugeleitet. So wichtig und bedeutsam Rechtsfragen sind, politisch sollte eines klar sein: Atommüll ins Ausland zu verschicken, gehört sich einfach nicht!
Interessanterweise beziehen sich die zwei neuen – bisher unbekannten – “staatlichen” Gutachten (BMU, NRW) ausschließlich auf die THTR-Brennelemente. Zu den AVR-Brennelementen, zu denen derzeit konkrete Planungen laufen und rund 250 Millionen Euro im Bundeshaushalt bereit gestellt werden sollen, liefert das BMU “nur” die schon bekannte Studie von Greenpeace.
- Zu den Kosten siehe die Homepage des Linken Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel: Atommüll aus Jülich in die USA – Bei den Kosten “nebelt” die Bundesregierung
Die Bundesregierung stellt in ihren Statements derzeit nur auf den Export der AVR-Brennelemente als Möglichkeit ab. Mit den amerikanischen Partner sei der Export der THTR-Brennelemente nicht weiter verfolgt worden, so die Bundesregierung. Allerdings wird in den USA im Rahmen eines öffentlichen Verfahrens über den Atommüll-Import aus Deutschland sowohl von den Brennelementen aus Jülich als auch Hamm-Uentrop gesprochen.
Hier die Gutachten, die jetzt dem Umweltausschuss auf Anfrage des grünen Bundestagsabgeordneten Oliver Krischer zur Verfügung gestellt wurden:
THTR-Export ist nicht zulässig: Rechtliche Zulässigkeit der Verbringung der bestrahlten THTR-Brennelementekugeln in die USA zum Zwecke der Wiederaufarbeitung und des Verbleibs unter Berücksichtigung des europäischen Rechts und diesbezügliche Rechtsschutzmöglichkeiten Dritter, von Prof. Dr. jur. Georg Hermes, Institut für Öffentliches Recht, Fachbereich Rechtswissenschaft, Goethe-Universität Frankfurt am Main
Verbringung der THTR-Brennelemente in die USA wäre zulässig: Stellungnahme zu der Frage, ob eine Verbringung bestrahlter Brennelemente aus dem THTR in die USA zum Zwecke der Wiederaufbereitung mit § 9a Abs. 1 Satz 2 AtG in Einklang steht im Auftrag des Bundesumweltministeriums ( BMU), bearbeitet von Rechtsanwalt Gregor Franßen, EMLE (Madrid), Rechtsanwalt Alexander Ockenfels Essen,
Heinemann & Partner Rechtsanwälte
Export von AVR-Brennelementen in die USA wäre rechtswidrig: Rechtsgutachten zur Zulässigkeit der Verbringung von abgebrannten Kernbrennstoffen aus dem stillgelegten Kernkraftwerk AVR Jülich in die Wiederaufbereitungsanlage Savannah River Site (USA), erstellt im Auftrag von Greenpeace e.V., von Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit, Rechtsanwälte Günther.
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