Hochradioaktiver Atommüll aus Berlin per LKW und Schiff in die USA

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Atommülltransporte mit dem MTR-2-Behälter – so sah das 2005 aus, als Atommüll von Rossendorf nach Ahaus rollte. Foto: Contratom

Offenbar bereits am 30. Juli sind hochradioaktive Brennelemente per geheimem Atomtransport aus dem Berliner Forschungsreaktor BER über den Hafen in Nordenham mit dem Schiff Oceanic Pintail in die USA verfrachtet worden. Ziel der brisanten Atomfracht ist laut Angaben des Bundesamts für Strahlenschutz (PDF) Aiken/USA. Dort befindet sich eine ehemalige Atomwaffenschmiede, die Savannah River Site (SRS). Ein weiterer Atomtransport ist demnach aus Basel kommend, ebenfalls auf die Oceanic Pintail verladen worden. Die Universität Basel betreibt einen Forschungsreaktor. Aktivisten der Initiative „BI Kein Castor nach Ahaus“ machten auf diese Atomtransporte aufmerksam, nachdem die us-amerikanische Umweltorganisation „Savannah-River-Site-Watch“ bundesdeutsche Initiativen informiert hatte.

Die hochradioaktiven Brennelemente waren vermutlich in dem Castor-Auslaufmodell MTR-2 unterwegs. Ein neuer Behälter – der MTR-3 – befindet sich derzeit im Genehmigungsverfahren und soll nach Angaben der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel erst im Jahr 2018 seine Zulassung erhalten. Seine „Premiere“ ist dann wohl für Atomtransporte aus dem Forschungsreaktor in München-Garching mit dem Reiseziel Zwischenlager Ahaus in NRW vorgesehen.

  • Verstrahlt: Castor hier – Castor da – Für Ahaus kann es dicke radioaktiv kommen
  • Atommüll in Ahaus: Immer mehr – immer länger
  • Atommüll aus Forschungsreaktoren – die nicht der Stromerzeugung, sondern als Neutronenquellen dienen, benutzen meist Brennelemente mit hochangereichertem Uran, das grundsätzlich auch als atomwaffenfähig gilt. In vielen Fällen wurde dieses Uran in den USA hergestellt, verbunden mit der Auflage, dass es nach dem Einsatz im Forschungsreaktor aus Proliferationsgründen zurückgeliefert werden muss. Einige Forschungsreaktoren haben schon vor vielen Jahren damit begonnen, den Betrieb auf gering angereicherte Brennelemente umzustellen, um so die Risiken der Weiterverbreitung von atomwaffenfähigem Material zu reduzieren. Eine Ausnahme ist der Forschungsreaktor in Garching, der trotz massiver internationaler Proteste, insbesondere der USA, weiterhin mit hochangereichertem Uran arbeitet. Die USA haben sich daher geweigert, für Garching Uran zu liefern. Das hat Russland dann übernommen. Daher soll ab 2018 dieser Atommüll aus Garching auch nicht in die USA, sondern nach Ahaus. Atommüll-Alarm: Bombig – Noch mehr Uranmüll für NRW

Nordenham wird immer wieder für derartige Atomtransporte genutzt. Auch z.B. die Brennelemente aus der inzwischen stillgelegten Atomforschungsanlage GKSS, heute Helmholtz-Zentrum-Geesthacht, wurden per LKW und Schiff über Nordenham abgewickelt. Zuletzt geriet Nordenham in Verbindung mit Plutonium-Brennelementen aus dem britischen Sellafield zur Versorgung des AKWs Grohnde in die Schlagzeilen. Siehe hier mehr dazu.

Der Zielort in den USA – die militärische Anlage Savannah River Site (Wikipedia) bei Aiken – ist hiesigen AtomkraftgegnerInnen derzeit gut bekannt: Für die 152 Castor-Behälter mit hochradioaktiven Kugel-Brennelementen aus dem zur Stromerzeugung eingesetzten Versuchsreaktor AVR in Jülich planen die Betreiber ebenfalls einen Export dorthin. Anti-Atom-Gruppen haben massive Proteste angekündigt, sollten diese Pläne ernsthaft verfolgt werden.

Atomgesetz-Änderung für Atommüll-Programm: Bundesrat und Verbände üben Kritik

Das Bundesumweltministerium hat aufgrund einer EU-Richtlinie seine Pläne für den künftigen Umgang mit dem Atommüll in einem „Nationalen Entsorgungsprogramm“ formuliert. Dieses ist bis zum 23. August 2015 erstmals der Europäischen Kommission vorzulegen. Derzeit muss das BMUB 70.000 Einwendungen auswerten und darlegen, wie es auf diese Kritik reagiert. Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE haben zum Programm-Entwurf einen Antrag in den Bundestag eingebracht, mit dem die vielen Defizite und Mängel beseitigt werden sollen. Zusätzlich muss das Atomgesetz nach der Sommerpause geändert werden, um die rechtlichen Voraussetzungen für die Einpassung des „Nationalen Entsorgungsprogramms“ zu schaffen. Der Entwurf für diese Atomgesetz-Novelle war am 27.5.2015 vom Bundeskabinett beschlossen worden, ist bereits in der Verbände-Anhörung und hat im Juli auch den Bundesrat erreicht. Der forderte in seiner Stellungnahme lediglich eine Änderung hinsichtlich der Auskunftsrechte der Behörden gegenüber den Betreibern. Nach der Sommerpause wird sich der Bundestag mit der ATG-Novelle befassen.

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE: „Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE: „Gleich nach der Sommerpause wird sich der Umweltausschuss aufgrund unseres Antrags (Drucksache 18/5228) mit den Inhalten des Entwurfs zum „Nationalen Entsorgungsprogramm“ befassen; wir werden die zahlreichen Probleme bei der Atommülllagerung zum Thema machen. Außerdem werden wir uns mit der 14. Atomgesetz-Novelle befassen, die die Bundesregierung dann in den Bundestag einbringen wird. Auch hier werden wir deutliche Nachbesserungen einfordern, die über die Kritik des Bundesrats hinausgehen werden. Um nur zwei Punkte zu nennen: Die realen Probleme beim Umgang mit allen radioaktiven Abfällen müssen konkret benannt werden und es müssen die Alternativen bei der Atommülllagerung geprüft und dargestellt werden.“

  • Anmerkung zum Gesetzgebungsverfahren: Nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung erhält zunächst der Bundesrat die Möglichkeit zur „Stellungnahme“ (siehe gleich unten). Diese kann von der Bundesregierung in einer „Gegenäußerung“ beantwortet werden, bevor der Entwurf in den Bundestag eingebracht wird. Der Beschluss des Bundestages ist dann die Grundlage für die Entscheidung im Bundesrat. Stimmt er zu, ist das Gesetz nach Unterzeichnung nur den Bundespräsidenten rechtswirksam. Stimmt er nicht zu, kommt es zur Überweisung in den Vermittlungsausschuss. Siehe dazu diese Information auf der Homepage des Bundesrats.

Der Bundesrat berichtet online über seine Befassung mit der ATG-Novelle unter der Überschrift „Änderung des Atomgesetzes: Bundesrat fordert erweiterte Auskunftsrechte“ und schreibt: „Der Bundesrat hat am 10. Juli 2015 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur sicheren Entsorgung radioaktiver Abfälle beraten und eine Stellungnahme beschlossen. Er möchte erreichen, dass auch zukünftig die Länder Auskünfte von den Entsorgungspflichtigen und Besitzern abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle einholen können. Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Kompetenz des für Strahlenschutz zuständigen Bundesministeriums verkenne die grundsätzliche Zuständigkeit der Länder.

Zudem schlägt der Bundesrat vor, Verstöße der Anlagenbetreiber gegen die Befugnisse der Überwachungsbehörden – wie zum Beispiel gegen Auskunfts- oder Betretungsrechte – künftig mit einem Bußgeld zu bewähren.“ Weiter heißt es dort unter „Umsetzung von europäischem Atomrecht“: „Der Gesetzentwurf dient der weiteren Umsetzung der Europäischen Richtlinie für die sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle in nationales Recht. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, geeignete Vorkehrungen zu treffen, um ein hohes Sicherheitsniveau im Bereich der nuklearen Entsorgung zu gewährleisten. Der Gesetzentwurf ergänzt deshalb das Atomgesetz.

Die Bundesregierung schlägt unter anderem Regeln für ein nationales Entsorgungsprogramm vor. Zudem verpflichtet der Entwurf die Betreiber von Anlagen zur Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle, regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen einzuführen.“

  • Das Deutsches Atomforum e.V. (DAtF), Berlin und VGB PowerTech e.V. (VGB), Essen haben eine gemeinsame Stellungnahme zur 14. AtG-Novelle verfasst, die hier online ist (PDF).

Inhaltlich gibt es am Entwurf zum Nationalen Entsorgungsprogramm vielfältige und massive Kritik. Insgesamt haben Umweltverbände und Anti-Atom-Gruppen, vor allem rund um den Schacht Konrad, fast 70.000 Einwendungen per Sammelliste dem BMU übergeben. Außerdem sind detaillierte Stellungnahmen z. B. von der Stadt Salzgitter („Endlagerkonzept nicht tragfähig“), dem BUND und der AG Schacht Konrad (siehe hier auf www.atommuellreport.de) vorgelegt worden.

  • Die Stadt Salzgitter hat Einspruch gegen die Planungen im NaPro eingelegt. Im Auftrag der Stadt begründet der Rechtsanwalt Ulrich Wollenteit gegenüber dem BMUB diesen Schritt rechtlich und die Intac Hannover nimmt fachlich Stellung. Beide Stellungnahmen sind auf Homepage der Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad online.

Im Rahmen der Verbände-Anhörung zur anstehenden ATG-Novelle hat u.a. auch der BUND Stellung genommen. Dort ist zu lesen:

„Der aktuelle bereits vorliegende Entwurf des ersten NaPro zeigt aber zwei deutliche strukturelle Schwächen, die durch eine Regelung im AtG für die Zukunft vermieden werden müssen. Zum einen sollte der NaPro genutzt werden, um einen möglichst umfassenden Alternativen- und Konzeptvergleich vornehmen zu können. Dies ist im aktuell vorliegenden NaPro nur in ersten Ansätzen enthalten. Dabei bietet das Programm gerade auch in Kombination mit dem im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung zu erstellenden Umweltbericht die Möglichkeit, unterschiedliche Konzepte und alternative Pfade beim Umgang mit dem Atommüll zu vergleichen und auch auf die unterschiedlichen potentiellen Risiken und Umweltauswirkungen untersuchen zu lassen. Deshalb schlägt der BUND vor, als eine Anforderung in den § 2 c AtG festzuschreiben, dass das Nationale Entsorgungsprogramm genutzt werden soll, um unterschiedliche Konzepte und Alternativen beim Umgang mit dem Atommüll zu vergleichen.“

Und: „Außerdem fehlt in dem Entwurf für die AtG-Novelle die Pflicht, auch die Probleme, Herausforderungen und ungelösten Fragen des gesamten Atommülls in die Bestandsaufnahme des Nationalen Entsorgungsprogramms aufzunehmen. Dies ist im schon vorliegenden NaPro-Entwurf eine große Leerstelle. In dem Entsorgungsprogramm müssen unbedingt die aktuell vorhandenen Probleme auftauchen und zusätzlich müssen gerade auch bei den Lösungsvorschlägen für die Zukunft die unterschiedlichen Risiken der verschiedenen Optionen klar benannt werden. Nur dann ist eine sinnvolle Diskussion des NaPro mit der Öffentlichkeit möglich. Auch für den zu erstellenden Umweltbericht wäre es eine deutliche Aufwertung, wenn hier die Auswirkungen auch der unterschiedlichen Risiken der Pläne der Bundesregierung untersucht werden müssen.
Deshalb schlägt der BUND vor, ausdrücklich vorzuschreiben, dass Probleme, Herausforderungen, ungelöste Fragen und Risiken beim jetzigen und zukünftig geplanten Umgang mit dem Atommüll Teil des NaPro sein müssen.
Bei der Bestandaufnahme nach § 2c Abs.2 3. muss als eine zentrale Information auch die
Aktivität des vorhandenen und zu erwartenden Atommülls erfasst werden.“

Im weiteren fordert der BUND seiner seine Stellungnahme, ein Exportverbot für Atommüll aufzunehmen (damit ist vor allem der geplante Export von hochradioaktivem Atommüll aus Jülich in die USA gemeint) und eine Erweiterung der Auskunftspflicht der Betreiber gegenüber Behörden vorzunehmen. In weiteren Überschriften nimmt der BUND außerdem Stellung zu den Punkten: Priorität für die Sicherheit, Erzeugung von Atommüll beenden, Freimessen ausschließen, Kostengrundsatz präzisieren. Anforderungen an Entscheidungsprozeß verbessern.

Zur Bestandsaufnahme nach § 9 i AtG heißt es beim BUND: „Hier sieht der BUND ähnlichen Nachbesserungsbedarf wie bei dem nationalen Entsorgungsprogramm: Neben den angefallenen und zu erwartenden Mengen an Atommüll müssen auch die Aktivität und die Probleme, Herausforderungen und ungelösten Fragen ein wichtiger Bestandteil der Bestandsaufnahme sein. Die Auskunftspflicht muss sich auch darauf erstrecken.

Der erste vorliegende Entwurf der Bestandsaufnahme hat gezeigt, dass es für viele interessierte schwierig war, die Angaben mit den bisher bekannten Angaben zu vergleichen. Um diese Vergleichbarkeit zu erleichtern schlägt der BUND vor, dass die Angaben zu Bestand und Prognose des Atommülls immer auch in den Einheiten, die der Genehmigung der jeweiligen Anlage entsprechen, erfolgen müssen.“

Schließlich moniert der Umweltverband, dass über die „Finanzmittel“ (Art. 9) und zur Transparenz (Art 10) der EU-Richtlinie eine Umsetzung mit dem vorliegenden Entwurf zur AtG-Novelle nicht erfolgt.

 

Atommüll: „Nationales Entsorgungsprogramm“ beschäftigt jetzt die Ausschüsse des Bundestags

Der vom Bundesumweltministerium vorgelegte Entwurf über den Umgang mit den radioaktiven Atomabfällen wird jetzt auf Antrag der Fraktion DIE LINKE auch den Umweltausschuss des Bundestag beschäftigen. Der Antrag, der viele Argumente der auch von Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbänden vorgetragen Kritik an dem so genannten „Nationalen Entsorgungsprogramm“ aufnimmt, sorgt damit dafür, dass der Entwurf einer umfassenden Überprüfung unterzogen wird.

  • Die Debatte zum Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Nationalen Entsorgungsprogramm hier im Video. Die Rede von Hubertus Zdebel unten als Text.

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE und Mitglied der so genannten Atommüll-Kommission, stellte nach der heutigen Debatte im Plenum des Bundestags fest: „Es ist gut und wichtig, dass auch der Bundestag mit seinen Gremien sich intensiv mit dem vom Umweltministerium vorgelegten Entwurf für den künftigen Umgang mit den atomaren Abfällen auseinandersetzt. Schon der verharmlosende Titel „Nationales Entsorgungsprogramm“ ist ein Hinweis, wie notwendig die intensive Debatte ist. Es gibt viel zu viele Probleme und Gründe, warum wir uns sorgen machen müssen!“

Zdebel weiter: „An allen Atomstandorten stellen sich neue und immer größere Sicherheitsfragen. Die werden im Entwurf des „Nationalen Entsorgungsprogramms“ trotz einiger Verbesserungen weiterhin ausgeblendet. Mit dem Antrag und den jetzt kommenden Debatten im Umweltausschuss wollen wir dazu beitragen, dass über all diese Probleme offen und ehrlich debattiert werden kann. Unser Antrag ist auch eine Ermutigung für die laufenden Diskussionen der Atommüll-Diskussionen, die Suche nach einem gesellschaftlichen Konens für einen möglichst sicheren Umgang mit dem Atommüll zu unterstützen, indem endlich das ganze Atommüll-Desaster in den Blick genommen werden kann. Dafür braucht es auch umfangreiche Änderungen am Standortauswahlgesetz und am Auftrag der Kommission.“

  • Überweisung des Antrags 18/5228 zum NaPro in den Umweltausschuss beschlossen.

In dem Programm legt das BMUB dar, wie es sich den künftigen Umgang mit dem angefallenen Atommüll vorstellt. In einigen Fällen nimmt das BMUB nun Abfälle in den Blick, die bislang „übersehen“ wurden, andere radioaktive Stoffe bleiben weiterhin unberücksichtig. Von einem neuen Zwischenlager ist dort die Rede, wird nun aber Eingangslager genannt. Die realen Probleme bei der Atommülllagerung werden an vielen Stellen einfach nicht erwähnt. Voraussichtlich am Donnerstag ist das Thema im Plenum dran, bevor es in die Ausschüsse verwiesen wird.

Eher unfreiwillig macht der Entwurf eines klar: Die vom Bundestag im Rahmen des Standortauswahlsgesetzes eingesetzte Atommüll-Kommission bekommt im Grunde einen umfassenden Neuauftrag auf den Tisch. Das BMUB will die neu in die „Endlager“-Planung aufgenommenen leicht- und mittelradioaktive Abfälle aus der ASSE und uranhaltige Reststoffe aus Gronau im Umfang von rund 300.000 Kubikmetern entweder nach Betriebsaufnahme im Schacht Konrad versenken oder aber gemeinsam mit den hochradioaktiven Abfälle in einem noch zu findenden „Endlager“.

Nicht nur die große Menge des Abfalls, sondern auch seine Eigenschaften erfordern daher ganz andere Überlegungen an einen zu findenden Standort für ein Lager für die hochradioaktiven Abfälle, nicht nur technisch. Die AG 3 der Kommission hat inzwischen den Auftrag erhalten, sich um dieses Thema weiter zu kümmern. Aber das dürfte nicht ausreichen: Für den angestrebten gesellschaftlichen Konsens bei der Atommülllagerung ergeben sich durch diese Planungen völlig neue Herausforderungen für die Atommüll-Kommission. Das muss – wie im Antrag gefordert – Konsequenzen für das bisherige Standortauswahlgesetz und den Auftrag der Atommüll-Kommission haben.

Gegen das „Nationale Entsorgungsprogramm“ hat die Stadt Salzgitter jetzt Klage angekündigt. In Salzgitter wird der Schacht Konrad derzeit als Lager für leicht- und mittelradioaktive Abfälle ausgebaut und soll mit jahrelanger Verspätungen nach derzeitigen Planungen etwa 2022 in Betrieb gehen. „Endlagerkonzept nicht tragfähig“ stellt die Stadt Salzgitter fest und hat Einspruch gegen die Planungen im NaPro eingelegt. Im Auftrag der Stadt begründet der Rechtsanwalt Ulrich Wollenteit gegenüber dem BMUB diesen Schritt rechtlich und die Intac Hannover nimmt fachlich Stellung. Beide Stellungnahmen sind auf Homepage der Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad online.

Die Rede des Abgeordneten Zdebel in der Plenar-Sitzung am 2. Juli 2015

Hubertus Zdebel (DIE LINKE):
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Schade, dass kein Vertreter des Umweltministeriums mehr da ist bei dieser Diskussion um ein Thema, das insbesondere Ministerin Hendricks, aber auch Minister Gabriel, der ja für Wirtschaft und Energie zuständig ist, umtreibt.

Ich komme zum Thema. Eher unfreiwillig, nämlich zur Umsetzung einer EU-Richtlinie, hat das Umweltministerium unter dem harmlosen Titel „Nationales Entsorgungsprogramm“, abgekürzt: NaPro, endlich einen Entwurf vorgelegt, wie der künftige Umgang mit allen Arten von Atommüll bis hin zur vermeintlichen Endlagerung aussehen soll. Der Entwurf ist an und für sich ziemlich enttäuschend; denn die vorhandenen Probleme und ungelösten Fragen im Umgang mit den radioaktiven Abfällen werden darin weitgehend ausgeblendet. Das kritisieren wir. Deshalb haben wir diesen Antrag vorgelegt.

(Beifall bei der LINKEN)

Bestehende Probleme mit leckenden Atommüllfässern kommen ebenso wenig vor wie Brennelementezwischenlager wie Brunsbüttel ohne Genehmigung. Die zeitlichen Prognosen des NaPro für die Errichtung eines Abfalllagers für hochradioaktive Abfälle sind unrealistisch; das zeigen auch die bisherigen Diskussionen in der Endlagerkommission des Deutschen Bundestages nachdrücklich. Auf die befristeten Genehmigungen für die zentralen Zwischenlager in Gorleben, bis 2034, und Ahaus, bis 2036, und darauf, welche Konsequenzen diese Befristungen nach sich ziehen, geht das Programm gar nicht ein.

Wir greifen mit unserem Antrag eine Vielzahl der Probleme auf, die auch von Antiatominitiativen und Umweltverbänden als Einspruch gegen das NaPro vorgebracht worden sind. 70 000 solcher Einsprüche hat es gegeben. Wir fordern, dass endlich Konsequenzen aus dem Atommülldesaster gezogen werden.

(Beifall bei der LINKEN)

Eher unfreiwillig macht der Entwurf aber auch klar – und bestätigt uns Linke -: Der Umgang mit dem Atommüll muss vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Die vom Bundestag im Rahmen des Standortauswahlgesetzes eingesetzte Atommüllkommission bekommt durch diesen Entwurf im Grunde einen umfassenden Neuauftrag auf den Tisch. Lassen Sie mich als Beispiel anführen: Das BMUB stellt fest – und das halte ich für einen ehrlichen Schritt -, dass es etwa 300 000 Kubikmeter leicht- und mittelradioaktiven Atommüll aus der Asse und aus der Urananreicherung in Gronau geben kann, der bislang in den Planungen nicht enthalten war. Er soll, so steht es in dem NaPro-Entwurf, entweder im Schacht Konrad oder aber gemeinsam mit den hochradioaktiven Abfällen in einem noch zu findenden Endlager versenkt werden.

Dies wird ausdrücklich unter den Vorbehalt der Befassung durch die Endlagerkommission gestellt. Damit wird deren Auftrag de facto erweitert; denn bisher ist die Kommission nur für den hochradioaktiven Atommüll zuständig. Aus meiner Sicht und aus Sicht meiner Fraktion zeigt das NaPro damit auch, dass Konsequenzen mit Blick auf das von uns abgelehnte Standortauswahlgesetz und die Kommission diskutiert und gezogen werden müssen.

(Beifall bei der LINKEN)

Das gilt ganz besonders, wenn der angestrebte gesellschaftliche Konsens bei der Atommülllagerung als Ziel erreicht werden soll.

Mit unserem Antrag wollen wir dafür sorgen, dass es endlich mehr Ehrlichkeit beim Umgang mit den radioaktiven Abfällen gibt. Deswegen fordern wir Linken eine umfangreiche Überarbeitung des Entwurfs des Nationalen Entsorgungsprogramms, die den gesamten vorhandenen und den künftig anfallenden Atommüll einbezieht und die vorhandenen Probleme tatsächlich beschreibt.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich habe einige konkrete Punkte schon erwähnt. Weitere finden Sie in unserem Antrag.
Außerdem fordern wir ein definitives Exportverbot für Atommüll und Konsequenzen aus dem Brunsbüttel-Urteil, was die Zwischenlagerung angeht.

(Beifall bei der LINKEN)

Für Schacht Konrad fordern wir einen Neustart, genauso wie in Sachen Gorleben. Kommt es hier nicht zu einem Alternativenvergleich, dann muss das Projekt unserer Meinung nach aufgegeben werden.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Zdebel begrüßt BUND-Initiative zum Verbot von Atomüllexporten

Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE und Mitglied der „Endlager-Kommission“ begrüßt die Initiative des BUND, der zur gestrigen Sitzung der AG2 einen Vorschlag für ein Verbot von Atommüllexporten (PDF) eingebracht hat: „Angesichts der Pläne der Betreiber der ehemaligen Atomforschungsanlage Jülich, hochradioaktive Brennelemente, verpackt in 152 Castor-Behältern, in die USA exportieren zu wollen, ist es leider dringend notwendig, im Atomgesetz ein generelles Exportverbot für derartigen Atommüll festzuschreiben“, sagte Zdebel.

Bislang ist unklar, wie sich die Beteiligten in Sachen Brennelemente Jülich entscheiden. Die Export-Option wird sowohl von der rot-grünen Landesregierung in NRW, dem staatlichen Betreiber des Foschungszentrums, als auch dem Bundesforschungsministerium als Möglichkeit angesehen, um angesichts der bestehenden Sicherheitsdefizite im Zwischenlager Jülich einen Ausweg zu finden. Zdebel und Umweltverbände hatten schon vor einiger Zeit betont, dass dieser Export bereits nach der geltenden Rechtslage nicht zulässig wäre.

Die Beteiligten allerdings versuchen es mit einem Trick: Indem sie den Atommüll aus dem AVR Jülich zu Forschungsmüll umdefinieren, soll der Export möglich gemacht werden. Allerdings haben auch Rechtsgutachten im Auftrag des BUND und von Greenpeace gezeigt, dass der AVR zwar ein Versuchsreaktor war, aber kommerziell zur Stromerzeugung eingesetzt worden ist. In diesem Sinn kann aber nicht von Forschung gesprochen werden.

Mit Spannung wird auf den Bericht von Minister Duin aus NRW gewartet, der am kommenden Montag bei der nächsten Sitzung der „Endlager-Kommission“ den bisherigen Stand zum weiteren Vorgehen darstellen will. Auf der gestrigen Sitzung der AG2 wurde aber deutlich, dass das Ministerium keine neuerliche Prüfung der Rechtlage vorgenommen habe.

Medien hatten allerdings vor einigen Wochen berichtet, dass die US-Option wegen wachsender Rechtsbedenken gegen den Exports weniger wahrscheinlich würde. Stattdessen wäre ein Transport der Behälter in das Zwischenlager nach Ahaus, ebenfalls in NRW, zu vermuten. Nicht nur Zdebel setzt sich dafür ein, dass eine Lösung ohne Atomtransporte direkt am Standort in Jülich gefunden werden muss.

Atommüll in Jülich – Castor-Export in die USA vor dem Aus – Prüfung der weiteren Lagerung in Jülich hat Priorität

Als ein „gutes Signal“ bezeichnet der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel Meldungen, nachdem der geplante Export von 152 Castor-Behältern mit hochradioaktivem Atommüll aus Jülich in die USA offenbar vom den Aus steht: „Entscheidend ist, dass nun alle Möglichkeiten intensiv untersucht werden, wie eine sichere und verantwortbare Lagerung in Jülich selbst möglich ist. Ein Abtransport in das Zwischenlager nach Ahaus macht keinen Sinn, denn auch dort gibt es Sicherheitsmängel und Nachrüstungbedarf. Auch das Zwischenlager Ahaus ist nicht ausreichend gegen Flugzeugabstürze gesichert.“

Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE und Mitglied der Endlager-Kommission des Deutschen Bundestages hatte schon vor Monaten darauf hingewiesen, dass der Export in die USA vom Atomgesetz nicht gedeckt und als rechtswidrig anzusehen ist. Auch Umweltverbände wie Greenpeace und der BUND hatten darauf hingewiesen.

„Es ist ein gutes Signal, dass sich offenbar nun endlich auch in Bundes- und Landesbehörden die Auffassung durchsetzt, dass ein Export des Atommülls aus Jülich rechtlich nicht möglich ist. Darüberhinaus wäre ein solcher Atommüll-Export auch eine schwere Belastung für die laufenden Gespräche im Rahmen der Endlager-Kommission, in der nach gemeinsamen Lösungen und einem verantwortlichen Umgang mit der dauerhaften Atommülllagerung gesucht wird.“

Der Münsteraner Bundestagsabgeordnete schlägt außerdem vor: „Es wäre ein guter Schritt, wenn sich in NRW nun alle Beteiligten an einen Tisch setzen würden, um gemeinsam über die weiteren Schritte zu beraten. Eine verantwortliche und gesellschaftlich akzeptierte Lösung kann nur gefunden werden, wenn Landesregierung, Betreiber endlich auch mit den Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbänden gemeinsam über das weitere Vorgehen sprechen.“

Zdebel geht außerdem davon aus, dass Minister Duin auf der nächsten Sitzung der Endlager-Kommission am 20. April ausführlich über den Stand der Dinge in Sachen Castor-Lagerung in Jülich berichten wird.

 

 

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