AKW Brokdorf beantragt Änderungen für das Standort-Atommülllager

Im Bundesanzeiger ist die Bekanntmachung über eine Änderung für das Atommüllzwischenlager am AKW Brokodorf erfolgt.
Darin erfolgt die Feststellung, dass der Einsatz einer modifizierten Ausführungsform des Transport- und Lagerbehälters CASTOR® V/19 keiner Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen ist.

Bundesamt für Strahlenschutz

Bekanntmachung über eine Feststellung gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Standort-Zwischenlager Brokdorf (Ergebnis der Allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c) – Vom 21. Juni 2012

Die E.ON Kernkraft GmbH hat beim Bundesamt für Strahlenschutz für das Standort-Zwischenlager in Brokdorf folgende Sachverhalte zur Änderung der Aufbewahrungsgenehmigung vom 28. November 2003 in der Fassung der 1. Änderungs­genehmigung vom 24. Mai 2007 beantragt:

1. die Aufrüstung der Krananlage 20 UQ 01 mit Schreiben vom 18. Dezember 2009,
2. den Einsatz einer modifizierten Ausführungsform des Transport- und Lagerbehälters CASTOR® V/19 mit Schreiben vom 29. Juli 2008 sowie zusätzliche Beladevarianten und Behälterinventare mit Schreiben vom 30. Juli 2008.

Im Rahmen der gemäß § 6 Absatz 1 Satz 2 des Atomgesetzes durchzuführenden Genehmigungsverfahren war gemäß § 3e Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 3c UVPG in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 15 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), durch allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zu ermitteln, ob die jeweilige Vorhabensänderung erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären. In die für die jeweilige Vorhabensänderung getrennt durchgeführte Vorprüfung wurden auch die früheren Änderungen der Aufbewahrungsgenehmigung sowie die parallel beantragten Sachverhalte für das Standort-Zwischenlager Brokdorf einbezogen.

Die jeweils aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der Kriterien in Anlage 2 zum UVP-Gesetz durchgeführten Vorprüfungen des Einzelfalls haben ­ergeben, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Weder durch die Umrüstung der Krananlage noch durch den Einsatz von modifizierten Behältern der Bauart CASTOR® V/19 einschließlich zusätz­licher Beladevarianten und Behälterinventare sind im Standort-Zwischenlager Brokdorf erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten. Dies gilt sowohl für jede Vorhabensänderung allein als auch unter Berücksichtigung der parallelen Vorhabensänderungen sowie der früheren Änderungen.

Gemäß § 3a UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar.

Salzgitter, den 21. Juni 2012

Bundesamt für Strahlenschutz

Im Auftrag
Pautzke

Britische Regierung leitet Verkauf der Urenco ein

Das britische Energieministerium, das Department of Energy and Climate Change (DECC), hat vor wenigen Tagen mitgeteilt, einen nächsten Schritt bei dem lange angekündigten Verkauf seiner Anteile an der URENCO zu unternehmen.

An der Urenco halten jeweils Großbritannien, die Niederlande und zwei deutsche Unternehmen (E.on und RWE) je ein Drittel der Anteile. Mit Anlagen in Gronau, Capenhurst und Almelo sowie in Eunice, New Mexico (USA) betreibt die Urenco die Anreicherung von Uran. Daraus werden Brennelemente für den Einsatz in Atomreaktoren hergestellt. Die Urenco hält derzeit einen weltweiten Marktanteil von rund 30 Prozent.

Innerhalb den nächsten fünf bis sechs Wochen soll ein Finanzberater gefunden werden, der für die britische Regierung die dazu erforderlichen Verkaufs-Gespräche und Verhandlungen führen soll. Dies geht aus einer Meldung von world nucleas news hervor. Finanzberater und Banken können sich in dieser Frist bei der Regierung bewerben, um den Auftrag zu bekommen, diesen Deal durchzuführen.

Die britische Regierung rechnet Medienberichten (Telegraph) zu Folge mit einem Erlös von ca. drei Milliarden Pfund bzw. rund 2,35 Milliarden Euro. Im Gespräch sind derzeit Goldman Sachs, Rothschild, JP Morgan und UBS.

Den Angaben des Telegraphs zu Folge könnte es zu gravierenden Veränderungen bei der Eigentümerstruktur von Urenco kommen. Denn nicht nur Großbritannien will sich von den Urenco-Anteilen treffen, sondern auch die deutschen Atomkonzerne E.on und RWE haben nach der Atomkatastrophe von Fukushima angekündigt, aus der Urenco aussteigen zu wollen. Laut dem Telegraph haben E.on und RWE offenbar die Bank of America Merrill Lynch eingeschaltet. Die niederländsiche Regierung soll der Credit Suisse einen entsprechenden Auftrag erteilt haben.

Sofern diese Angaben zutreffend sind, müsste inzwischen auch die deutsche Bundesregierung an den Vorgängen beteiligt sein. Noch Ende 2011 hat sie in der Antwort auf eine Kleine Anfrage mitgeteilt, dass sie über die Absichten von RWE und E.on zum Verkauf ihrer Anteile keine Kenntnis habe.

Die Bundesregierung müsste bei einem Verkauf von Urenco-Anteil egal von welcher Seite in jedem Fall beteiligt werden. Denn die URENCO ist im Rahmen eines Staatsvertrages gegründet worden, dem so genannten Vertrag von Almelo (1979/71). Der Vertrag regelt einerseits, dass die drei Staaten Deutschland, Niederlande und Großbritannien auf dem Gebiet der Urananreicherung per Gaszentrifugentechnik  zusammen arbeiten wollen und diese Technik sowohl im Bereich Forschung und Entwicklung als auch bei der Anreicherung selbst fördern wollen. Außerdem verpflichten sich die drei Staaten, dass im Rahmen dieser Aktivitäten keine Urananreicherung erfolgen darf, die für Uranwaffen eingesetzt werden darf. Auf Basis dieses internationalen Vertrages ist dann die Urenco gegründet worden.

Mit zwei weiteren solcher Verträgen sind seitdem die Geschäftsfelder der Urenco ausgeweitet worden. Einmal mit dem Vertrag von Washington (1992) mit den USA, der Mitte der 2000 Jahre der Urenco ermöglichte, eine Uranfabrik in den USA zu errichten und zu betreiben.

Außerdem trat im Juni 2006 der Vertrag von Cardiff in Kraft, mit dem die drei URENCO-Staaten einen Zusammenarbeit mit Frankreich bei der Forschung und Entwicklung der Gaszentrifugentechnik zur Uran-Anreicherung besiegelten. Dies führte zu einer Beteiligung des französischen Atomkonzerns Areva an der Enrichment Technology Company (ETC), die seitdem zu je 50 Prozent von URENCO und AREVA betrieben wird.

Frankreich bzw. die AREVA hat damit zugang zur gegenüber anderen Urananreicherungstechnik erheblich kostengünstigeren Gaszentrifugentechnik erhalten und im Anschluss an der Beteiligung bei der ETC einen Auftrag zum Bau einer neuen Anreicherungsanlage am Standort Tricastin erteilt.

In 2011 und Anfang 2012 berichteten Medien darüber, dass einerseits der russische Atomkonzern Rosatom und andererseits die Areva interesse bekundet hatten, die RWE/E.on Anteile an der Urenco zu übernehmen. Die war aber anschließend jeweils dementiert worden.

Dirk Seifert, 18. Juli 2012

Endlagersuche: Hinter verschlossenen Türen

Hinter verschlossenen Türen wird im Bundestag über ein Endlagersuchgesetz verhandelt. Umweltverbände und Anti-Atom-Initiativen sind nicht beteiligt, wenn die Parteien die Weichen für die Endlagersuche stellen wollen. Die Grünen haben nun angekündigt, dass sie im Herbst die laufenden Verhandlungen abschließen wollen. Das begründen sie ausgerechnet damit, die Interessen der Menschen rund um Gorleben schützen zu wollen. Die aber sind gar nicht gefragt worden, haben aber eine klare Meinung zu dem laufenden Verfahren. Gemeinsam mit Initaitiven aus dem Wendland haben Umweltorganisationen dem Grünen Parteivorstand einen Offenen Brief geschrieben.

Gemeinsame Presseerklärung von .ausgestrahlt – gemeinsam gegen atomenergie, Bäuerliche Notgemeinschaft Lüchow-Dannenberg, Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg, ContrAtom, Rechtshilfe Gorleben

Mit Unverständnis haben Atomkraftgegner aus der Region Gorleben auf den Beschluss des Bundesvorstands der Grünen (http://bit.ly/Mb4MFa) reagiert, die Verhandlungen zum Endlagersuchgesetz zügig abschließen zu wollen und darauf zu drängen, das Gesetz bereits im September in den Bundestag einzubringen. (Den Offenen Brief finden Sie hier als PDF)

Besonders empört ist man im Wendland darüber, dass die Grünen-Spitze diese Eile damit begründet, dass eine Verzögerung der Entscheidung zu Lasten von Gorleben und den dort betroffenen Menschen gehen würde. „Leider hat der Bundesvorstand der Grünen nicht einmal gefragt, ob die Menschen vor Ort das eigentlich auch so sehen“ heißt es in einem heute veröffentlichten Brief, den Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg, der Bäuerlichen Notgemeinschaft, der Rechtshilfe Gorleben und der Organisationen ContrAtom und .ausgestrahlt an den grünen Bundesvorstand richten. Und weiter: „Wir wollen nicht als Begründung für eine Politik missbraucht werden, die genau das Gegenteil dessen bewirkt, was sie zu leisten vorgibt!“

In dem Brief aus dem Wendland, der von weiteren Organisationen aus der Umweltbewegung (BUND, Campact, Naturfreunde, Robin Wood) unterstützt wird, fordern die Unterzeichnenden eine über einen Parteienkonsens hinausgehende gesellschaftliche Atommüll-Debatte, um einen wirklichen gesellschaftlichen Konsens über das Suchverfahren zu finden: „Wer es besser machen will als in den vergangenen 35 Jahren, wer es mit dem immer wieder postulierten Neustart wirklich ernst meint, der muss sich die Zeit nehmen, zu einem echten gesellschaftlichen Konsens in der Atommüll-Frage zu kommen. Entscheidend ist dabei, dass die Bevölkerung Vertrauen in das Verfahren und die Akteure gewinnt. Nur dann wird das Verfahren zum Erfolg führen.“ Und weiter: „Von Trittin bis Altmaier gehen alle Beteiligten offenbar davon aus, dass eine Einigung der Parteien für ausreichende Legitimität sorgt, um den Konflikt um die strahlenden Hinterlassenschaften des Atomzeitalters befrieden zu können. Dabei haben sie die Bevölkerung, die Betroffenen ihrer Politik, vollkommen aus den Augen verloren und ignorieren wesentliche Forderungen aus der Zivilgesellschaft.“

Selbst der Bundesumweltminister wird zitiert, um die Forderung nach mehr Zeit für die Beteiligung der Zivilgesellschaft zu untermauern: „Peter Altmaier sagte zur Bürgerbeteiligung beim Netzausbau: ‚Wenn es besonders schnell gehen soll, muss man sich besonders viel Zeit nehmen und man muss auf die Menschen zugehen, muss mit ihnen diskutieren.‘ Um wie viel mehr muss dies bei der Atommüll-Frage gelten!“

Die Briefschreiber sehen die Atommüll-Politik am Scheideweg: „Es liegt in den Händen derer, die derzeit in den Bund-Länder-Gesprächen über die Atommüll-Frage verhandeln, ob die Suche nach einem Lagerplatz in Zukunft mit oder gegen die Anti-Atom-Bewegung, mit oder gegen die betroffene Bevölkerung organisiert wird. Und wir sagen es ganz deutlich: Wie es bisher läuft, führt es zu einem klaren Gegeneinander.“

Völliges Unverständnis zeigen die Autorinnen und Autoren über das Argument aus den Parteien, eine Einigung müsse noch schnell vor den aufziehenden Wahlkämpfen durchgezogen werden: „Die Behauptung, das Zeitfenster für die Arbeit am Endlagersuchgesetz würde demnächst geschlossen, ist eigentlich eine Bankrotterklärung der Politik. Denn sie bedeutet nichts anderes, als dass sich die Parteien selbst in der Atommüllfrage die Fähigkeit absprechen, auf parteistrategische Machtspiele zu verzichten und auch in Wahlkampfzeiten gute und verantwortungsvolle Politik zu machen.“

Der Brief endet mit einem Zitat aus dem Beschluss der Bundesdelegiertenkonferenz der Grünen im November 2011 zum Thema Bürgerbeteiligung: „Erst die breite Beteiligung aller, die an Entscheidungen teilhaben wollen, bringt die Vielfalt an Ideen, Perspektiven und Möglichkeiten auf den Tisch, die für die besten Lösungen nötig ist. Ein Auskungeln hinter verschlossenen Türen hingegen begünstigt die Vorteilnahme Einzelner und führt zur Frustration der Vielen.“

Für Rückfragen:

Wolfgang Ehmke, BI Lüchow-Dannenberg, 0170 – 510 56 06

Jochen Stay, .ausgestrahlt, 0170 – 935 87 59

Dirk Seifert, ROBIN WOOD, 040-380892-21

Statt für Sicherheit bei stilllgelegten Atomkraftwerken zu sorgen klagt Vattenfall auf Entschädigung

Bereits seit dem Jahr 2007 liegen die beiden Atomreaktoren Brunsbüttel und Krümmel in Schlewig-Holstein aufgrund gravierender Pannen und Sicherheitsmängel still. Nach Fukushima sind die beiden AKWs per Atomgesetzänderung endgültig stillgelegt. Doch in der Praxis ist noch nicht viel geschehen. Vattenfall, das beide AKWs federführend gemeinsam mit E.on betreibt, hat sich bis heute nicht festgelegt, wie der Rückbau konkret erfolgen soll. Eine Zusage, der zuständigen Atomaufsicht bis Ende März 2012 ein Konzept vorzulegen, hat der schwedische Atomkonzern nicht eingehalten. Statt schnellst möglich durch den Rückbau für mehr Sicherheit zu sorgen, hat Vattenfall nun aber die Bundesregierung auf Schadensersatz verklagt. Bis heute lagern die hochradioaktiven Brennelemente im Reaktordruckbehälter und im Lagerbecken, wo sie aktiv mit Wasser gekühlt werden müssen.

Bis heute hat Vattenfall nicht entschieden, ob die Reaktoren Brunsbüttel und Krümmel umgehend zurückgebaut werden sollen oder ob ein „sicherer Einschluss“ angestrebt wird. Dieses zögerliche Verhalten hat jetzt die neue Landesregierung dazu veranlasst, eine Änderung des Atomgesetzes zu fordern, damit mehr Druck auf das Unternehmen gemacht werden kann.

Mit mehreren kleinen Anfragen im Landtag von Schleswig-Holstein hatten Linke und Grüne in der letzten Legislaturperiode Informationen zur Situation um dem Rückbau der beiden AKWs verlangt. Hier die Drucksachen mit den Antworten der Landesregierung von November 2011 bis März 2012.

Rückbau der schleswig-holsteinischen Atomkraftwerke
Kleine Anfrage Björn Thoroe (DIE LINKE) und Antwort Minister/in für Justiz, Gleichstellung und Integration 07.03.2012 Drucksache 17/2306

Castorbehälter für hochradioaktives Inventar der AKW Brunsbüttel und Krümmel
Kleine Anfrage Detlef Matthiessen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Bernd Voß (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Antwort Minister/in für Justiz, Gleichstellung und Integration 07.03.2012 Drucksache 17/2315

Stilllegung der AKW Krümmel und Brunsbüttel
Kleine Anfrage Bernd Voß (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Detlef Matthiessen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Antwort Minister/in für Justiz, Gleichstellung und Integration 09.01.2012 Drucksache 17/2133

Rückbau von AKW: Gesetzliche Grundlagen, Verfügbarkeit der Rückstellungen, Art und Weise der Stilllegung
Kleine Anfrage Detlef Matthiessen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Antwort Minister/in für Justiz, Gleichstellung und Integration 16.11.2011 Drucksache 17/1961

AKW Brokdorf – Neue Koalition will schnelle Abschaltung

Die neue Regierungskoalition will die schnellere Stilllegung des Atomkraftwerk Brokdorf. In ihren Koalitionsvertrag haben SPD, Grüne und SSW sich verständigt, Maßnahmen zu ergreifen, um die endgültige Abschaltung des AKW Brokdorf zu beschleinigen. Nach der letzten Änderung des Atomgesetzes darf Brokdorf noch bis Ende 2021 atomare Risiken und hochradioaktiven Atommüll erzeugen. Gründe für die möglichst sofortige Abschaltung von Brokdorf gibt es einige. Das zeigt allein die Liste von parlamentarischen Vorgängen aus der letzten Legilaturperiode (siehe weiter unten).

Im Koalitionsvertrag (S. 38) haben die drei Parteien sich folgendes vorgenommen: „Wir wollen den eingeleiteten Atomausstieg schnellstmöglich vollenden. Über eine Bundesratsinitiative und die Landesatomaufsicht wollen wir für den unverzüglichen Rückbau der stillgelegten Meiler sorgen. Um dieses sicherzustellen, muss die Option „sicherer Einschluss“ aus dem § 7 Atomgesetz gestrichen werden. In Verbindung mit dem neuen kerntechnischen Regelwerk, der Nachrüstungsliste des Bundesumweltministeriums und den Empfehlungen der Reaktorsicherheitskommission werden wir prüfen, ob das AKW Brokdorf aus Sicherheitsgründen abgeschaltet werden muss.

Wir wollen eine bessere Kontrolle und Überprüfung der Sicherheit der Lagerung atomarer Stoffe in und bei den AKW.

Wir werden für maximale Transparenz sowohl beim Rückbau der stillgelegten Meiler als auch bei Betrieb, Wartung und Störfällen des AKW Brokdorf sowie Atomtransporten sorgen.

Über den Bundesrat wollen wir erreichen, dass Schutz gegen Havarie, Hochwasser, Flugzeugabstürze, Ausfall der Notstromversorgung oder Hacker-Angriffe auf AKW bei den Sicherheitsauflagen in vollem Umfang berücksichtigt werden. Die Erforschung der Krebscluster (Brokdorf und Krümmel) werden wir bei maximaler Transparenz der Daten überprüfen.“

In Brokdorf sind Kernschmelzunfälle wie in Fukushima nicht auszuschließen und für den anfallenden Atommüll gibt es bis heute keine Möglichkeit einer dauerhaft sicheren Lagerung. Aber es gibt weitere Mängel, mit denen sich teilweise auch der Landtag in seiner letzten Legislaturperiode befasst hat: Defizite beim Schutz vor Sturmfluten und Einwirkungen von Außen, Mängel beim Katastrophenschutz, wiederholte Defekte an den Brennelementen, Krebserkrankungen in der benachbarten Gemeinde Wewelsfleth. Hier eine (nicht vollständige) Liste von Drucksachen aus dem Landtag von Schleswig-Holstein, die sich mit der Unsicherheit und den Problemen des AKW Brokdorf befassen:

Fragen an die Landesregierung zum TOP „Katastophenschutzplanung bei atomaren Unfällen in Schleswig-Holstein“
Umdruck 17/3961 16.04.2012 Einsender: Bernd Voß (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Katastrophenschutzplanung bei atomaren Unfällen in Schleswig-Holstein
Antwort Landesregierung 20.09.2011 Drucksache 17/1843 (36 S)

Katastrophenschutzplanung bei atomaren Unfällen in Schleswig-Holstein
Große Anfrage Bernd Voß (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Thorsten Fürter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Detlef Matthiessen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 12.04.2011 Drucksache 17/1451

Aufklärung der Ursachen der Krebserkrankungen in Wewelsfleth
Kleine Anfrage Bernd Voß (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Antwort Minister/in für Arbeit, Soziales und Gesundheit 23.03.2012 Drucksache 17/2386

Reparatur von defekten Brennelementen des AKW Brokdorf
Kleine Anfrage Detlef Matthiessen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Antwort Minister/in für Justiz, Gleichstellung und Integration 23.12.2011 Drucksache 17/2105

Auffälligkeiten und Besonderheiten bei der diesjährigen Revison des Atomkraftwerkers Brokdorf
Kleine Anfrage Björn Thoroe (DIE LINKE) und Antwort Minister/in für Justiz, Gleichstellung und Integration 29.08.2011 Drucksache 17/1703

Bericht zum Zustand des AKW Brokdorf
Antrag Detlef Matthiessen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Bernd Voß (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 15.08.2011 Drucksache 17/1701 Vorgang

Häufung von Krebserkrankungen in der Gemeinde Wewelsfleth II
Kleine Anfrage Heinz-Werner Jezewski (DIE LINKE) und Antwort Minister/in für Arbeit, Soziales und Gesundheit 02.08.2011 Drucksache 17/1683

Revision Atomkraftwerk Brokdorf 2011
Kleine Anfrage Bernd Voß (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Detlef Matthiessen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Antwort Minister/in für Justiz, Gleichstellung und Integration 02.08.2011 Drucksache 17/1685

Polizeieinsatz bei den Revisionsarbeuten am AKW-Brokdorf
Kleine Anfrage Björn Thoroe (DIE LINKE) und Antwort Innenminister/in 21.07.2011 Drucksache 17/1674

Häufung von Krebserkrankungen in der Gemeinde Wewelsfleth
Kleine Anfrage Heinz-Werner Jezewski (DIE LINKE) und Antwort Minister/in für Arbeit, Soziales und Gesundheit 27.06.2011 Drucksache 17/1623

Berichtsantrag zur Absage der Revision des Kernkraftwerkes Brokdorf und Erweiterung der Tagesordnung um den TOP „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein (Drs. 17/268)“
Umdruck 17/2512 14.06.2011 Einsender: Heinz-Werner Jezewski (DIE LINKE)

Verfügbarkeit der Schleswig-Holsteinischen Atomkraftwerke
Kleine Anfrage Detlef Matthiessen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Antwort Minister/in für Justiz, Gleichstellung und Integration 23.09.2010 Drucksache 17/859

zum Antrag von Bündnis 90/Die Grünen „Keine Verlängerung der Laufzeiten für Atomkraftwerke“
Änderungsantrag (Antrag) Ranka Prante (DIE LINKE) 21.01.2010 Drucksache 17/214

Bericht über die Meldepflichtigen Ereignisse im Kernkraftwerk sowie Standortzwischenlager Brokdorf
Umdruck 17/230 19.01.2010

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