Endlager-Kommission fordert Sicherung potenzieller Standorte – Bundesrat soll später über Gorleben-Veränderungssperre abstimmen

BUND-Atommuell-AlarmDie große Atommüll-Kommission hat getagt. Und einige Abstimmungen durchgeführt. Einzelheiten dazu folgen. Hier als Dokumentation die Presseerklärung der Kommission zu ihrer Tagung: „Die Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe hat sich für eine umfassende Sicherung potenzieller Endlagerregionen ausgesprochen. In einem einstimmigen Beschluss formulierte das Gremium am Montag die Bitte an die Bundesregierung, „unverzüglich eine gesetzliche Regelung unter Beteiligung der Kommission zu erarbeiten, die eine Sicherung von Standortregionen oder Planungsgebieten für potenzielle Endlagerstandorte ermöglicht“. Die Kommission aus Vertretern gesellschaftlicher Gruppen, der Wissenschaft, des Bundestages und des Bundesrates forderte zudem mit großer Mehrheit bei fünf Gegenstimmen die Länderkammer auf, ihre im Mai geplante Abstimmung über die Gorleben-Veränderungssperre um einen Monat zu verschieben.

Die geforderte neue gesetzliche Regelung soll Standortregionen, die für eine Endlagerung von hoch radioaktiven Abfallstoffen infrage kommen, vorübergehend vor Eingriffen durch Bergbau, Erdwärmegewinnung oder etwa auch Fracking schützen. Bislang gilt nur für den Salzstock Gorleben eine Veränderungssperre, die solche Eingriffe untersagt. Die Bundesregierung hat die Verlängerung der im August auslaufenden Sperre beschlossen. Der Bundesrat muss über die Sperre noch beraten.

In der intensiven Debatte über die Veränderungssperre und eine neue gesetzliche Regelung sei der Wille der Kommission deutlich geworden, „möglichst schnell eine Gleichbehandlung aller potenziellen Endlagerstandorte, einschließlich des Salzstocks Gorleben, zu erreichen“, sagte die Kommissionsvorsitzende Ursula Heinen-Esser.

Die Kommission debattierte zudem über die Bewertung denkbarer Wege zur sicheren Verwahrung radioaktiver Abfallstoffe. Ein zur Diskussion stehendes Papier der Kommissions-Arbeitsgruppe „Gesellschaftliche und technisch-wissenschaftliche Entscheidungskriterien“ teilt alle Entsorgungsoptionen in drei Kategorien ein. Optionen der Kategorie C sind demnach von der Kommission nicht weiter beraten,  Optionen der Kategorie B weiter zu beobachten. Die Arbeitsgruppe schlug vor, Optionen der Kategorie A „detailliert auszuarbeiten, um dem Bundestag eine Standortsuche zu empfehlen“. In die Kategorie A ordnete die AG nur die Einlagerung der Abfälle in ein Endlagerbergwerk in Salz, Tonstein oder Kristallingestein ein. Die Kommission nahm das Papier der AG einstimmig zur Kenntnis und forderte sie auf, unter Aufnahme noch strittiger Punkte in dessen Sinne weiterzuarbeiten.

Medienanfragen beantwortet:  Jürgen Voges,  Pressereferent, Kommission  Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe, Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, juergen.voges@bundestag.de“

Atommüll-Kommission und Gorleben: Veränderungssperre unnötig oder auch rechtswidrig – weiterer Beschlussvorschlag

irgendwo-atommuell-umweltfairaendernNachdem die beiden Vorsitzenden der Arbeitsgruppe 2 der Atommüll-Kommissionen (Klaus Brunsmeier, BUND und Hubert Steinkemper (ehemals BMU)) zur morgigen Sitzung einen (Kompromiss)Beschlussvorschlag in Sachen Gorleben-Veränderungssperre und Sicherung weiterer Standorte kurzfristig vorgelegt haben, kommt nun von Kommissions-Mitglied und Rechtsanwalt Hartmut Gassner ein weiterer Vorschlag. Gassner hält die von der Bundesregierung bereits beschlossene Veränderungssperre für Gorleben für überflüssig und möglicherweise sogar rechtswidrig. In einer Mail an die Kommissionsmitglieder hat er seinen Antrag heute verschickt und begründet. (Siehe als Dokumentation gleich unten).

Dokumentation Beschlussvorschlag Hartmut Gassner: Betreff: Veränderungssperre Gorleben

Sehr geehrte KollegInnen,

in Sachen Veränderungssperre (VSP) Gorleben nehme ich Bezug auf den Beschlussvorschlag zur Kommissionssitzung am 20.04 zu TOP 6 (K-Drs. 102) und erlaube mir zunächst auf folgendes hinzuweisen:

1. Es ist zu klären, ob eine VSP (-Verlängerung) für Gorleben erforderlich ist.
2. Es ist zu klären, ob gesetzliche Sicherungsmöglichkeiten im Rahmen bevorstehender Erkundungssschritte möglich/erforderlich sind, bevor potenzielle Standorte ermittelt sind.
3. Es ist zu klären, ob sich eine bloße VSP am potenziellen Standort Gorleben nicht als Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Artikels 3 GG darstellt, denn eine VSP könnte sich für die dort potenziell betroffenen Bergbauberechtigten als gleichheitswidrige „Übersicherung“ im Vergleich zu anderen Flecken der weißen Landkarte darstellen.

zu 1. Es dürfte nach der Anhörung unstreitig sein, dass eine VSP ein absolutes Verbot beinhaltet, das sich im Rahmen einer Entscheidung nach § 48 Abs. 2 BBerG ohne Weiteres durchsetzt. Die Anhörung hat weiterhin aufgezeigt, dass es bislang keine Rechtssprechung gibt, die sog. absolute Verbote für zwingend erachtet. Die Diskussion mit den Experten hat schließlich das gemeinsame Ergebnis erbracht, dass sich konkret am Standort Gorleben die Gegebenheiten so darstellen, dass überwiegende öffentliche Interessen zur Untersagung eines entgegensteheden Vorhabens (zB Salzabbau) nach § 48 Abs. 2 führen würden und nicht dem Bergrecht und damit nicht § 48 BBerG unterliegende Vorhaben (Tunnelbau/Hochhaus mit Nutzung oberflächennaher Geothermie) nicht zu erwarten sind.

Eine VSP wäre i.ü auch noch zu erlassen, wenn eine ablehnende Entscheidung nach § 48 Abs. 2 BBerG gerichtlich keinen Bestand hätte.

Die Suche nach vielen politischen Konsensinseln auf dem Weg zu einem einvernehmlichen Kommissionsergebnis (Bericht) und einer akzeptablen Standortentscheidung verlangt Abstand zu nehmen von einseitigen Absolutpositionen. Die Kommission und die BReg. stehen in der Pflicht zu beurteilen, ob in § 29 StandAG die „bestmögliche Sicherung“ des potenziellen Standorts Gorleben gefordert ist oder der hier vorgeschlagene Weg nicht den genannten „rechtlichen Erfordernissen“ völlig genügt. Es steht der Kommission auch schlecht zu Gesicht, sich in Sachen „Behördenstruktur“ oder „Rückführung von WAA-Castoren“ der Bitte des BMUB um kurzfristige Unterstützung gerecht zu werden, sich aber zum Thema VSP schlicht übergehen zu lassen.
Antrag als neue Nr. 1 unter I.

Um Geist und Zweck der Kommission gerecht zu werden, fordert die Kommission die BReg. auf, den Entwurf zur Verlängerung der VSP Gorleben zurückzuziehen. Eine VSP ist derzeit nicht erforderlich, weil § 48 Abs. 2 BBerG eine ausreichende Sicherung des potenziellen Standorts Gorleben gegen konkurrierende Vorhaben erlaubt.

zu 2.

Eine rechtliche Möglichkeit der Sicherung potenzieller Standorte ist gesetzlich durch § 12 Abs. 2 StandAG iVm § 9g AtG bereits gegeben. Deshalb muss das Hauptaugenmerk auf die Frage gerichtet sein, ob es bereits in vorgelagerten Erkundungsphasen (Festlegung der Kriterien nach § 4 Abs. 5 StandAG, Ergebnisse der sog. Negativkartierung, Ergebnisse der sog. Positivkartierung), die noch keine Standortausweisungen aufweisen, zur Sicherung durch Veränderungssperren kommen kann, um eine zügige Gleichbehandlung mit Gorleben zu erreichen, sollte sich die Verlängerung der VSP politisch durchsetzen. Auch bezüglich vorgelagerter Erkundungsphasen sollte § 12 Abs.2 StandAG iVm § 9g AtG in die weitere Diskussion einbezogen werden. Dort findet sich die Ermächtigung zur Sicherung von Planungsgebieten, wie sie von den Experten RA’in Keienburg und Prof. Kühne in Bezug auf die Offenhaltung von Alternativen nach § 9a Abs 3 BFernStrG angesprochen wurden. Die Vorschläge des Vorhabenträgers nach § 13 Abs. 3 (2. Teil) StandAG zur Durchführung der obertägigen Erkundung lassen sich nach übereinstimmender Auffassung über § 12 Abs.2 StandAG iVm § 9g AtG duch VSP sichern. Zu diesem Zeitpunkt kann auch Gorleben ggf. wieder über eine VSP gesichert werden.
Antrag zum bisherigen 1. Beschlussvorschlag (Einfügung)
(…), die eine frühzeitige Sicherung von Standortregionen oder Planungsgebieten für potenzielle Endlagerstandorte ermöglicht.

zu 3.

Weil die Erforderlichkeit einer VSP in Gorleben neben § 48 Abs. 2 BBerG nicht erwiesen ist, bedarf es zumindest weiterer Prüfungen und Erörterungen, bevor der BRat über die Verlängerung der VSP Gorleben im Einklang mit dem Grundgesetz entscheiden kann. Hierzu zählt auch die Würdigung möglicher Ergänzungen von §§ 11, 55 BerG

Antrag:

[Unterstützung des vorliegend 2. Beschlussvorschlages]
Ich bitte die Gst. das vorliegende Schreiben auch als K.-Drs. zugänglich zu machen.

Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen

Hartmut Gaßner
Rechtsanwalt

Gorleben weiterhin einziger bevorzugter Atommüll-Standort – Zeitspiel für Alternativen und Druck der Kommission

cropped-Gorleben-Castor-November-2012014.jpgDie Atommüll-Kommission tagt wieder. Diesmal unter dem TOP6: Gorleben, die Veränderungssperre und die Sicherung weiterer Atommüll-Lager-Standorte. Die Bundesregierung hatte vor wenigen Wochen beschlossen: Es bleibt bei der einseitigen Bevorzugung von Gorleben als Standort für ein dauerhaftes Atommülllager. Dazu soll die im August auslaufende Veränderungssperre um weitere 10 Jahre verlängert werden. Für andere potentiell geeignete Regionen gibt es diese Sperre nicht. Es geht in der Kommission derzeit nicht darum, Gorleben als Standort auszuschließen – aber darum, die weitere Bevorzugung zu beenden. Die Bundesregierung hatte dazu nichts vorgeschlagen. Ein Schelm, wer böses dabei denkt. Aber das soll sich jetzt ändern. Mit einem Beschlussvorschlag, der morgen abgestimmt werden soll, soll die Bundesregierung zum Handeln aufgefordert werden. Das Ziel: Keine Sonderregelung für Gorleben. Aber Gorleben bleibt im Rennen.

Im Beschlussvorschlag heißt es daher: „Die Kommission bittet die Bundesregierung, unverzüglich eine gesetzliche Regelung unter Beteiligung der Kommission zu erarbeiten, die eine frühzeitige Sicherung von potenziellen Standorten und Standortregionen ermöglicht.“

Mit der Veränderungssperre soll laut Bundesregierung „sicher“ verhindert werden, dass geeignete Standorte durch z.B. Tiefbohrmaßnahmen für die dauerhafte Atommülllagerung unbrauchbar gemacht werden können. Soll Gorleben mit der Veränderungssperre nicht weiterhin einseitig „bevorzugt“ werden, braucht es also eine rechtliche Lösung, die auch andere Standorte bzw. Regionen schon jetzt „schützt“.

  • Der Beschlussvorschlag ist hier als PDF auf der Kommissionsseite bei der AG2 zu finden.

Die Verlängerung der Veränderungssperre auf dem Verordnungswege braucht zwar nicht die Zustimmung des Bundestages, aber die des Bundesrats. Bereits am 8. Mai könnte das Thema daher auf der Tagesordnung stehen. Wie der Bundesrat angesichts zahlreicher grüner Regierungsbeteiligungen mit dem Beschluss der Bundesregierung umgehen wird, dürfte spannend werden.

Veränderungssperre Gorleben überflüssig

Denn das rot-grüne Niedersachsen drängt in Person des grünen Umweltministers Stefan Wenzel darauf, die Veränderungssperre ersatzlos auslaufen zu lassen. Nach seiner – auch in der Kommission und der AG2 vorgetragenen – Auffassung ist Gorleben durch das StandAG ausreichend gesichert und braucht nicht noch weitere Maßnahmen. Ob andere rot-grüne Landesregierungen im Bundesrat dieser Auffassung zustimmen und daher die Vorlage ablehnen werden, ist derzeit unklar.

Auch z.B. Kommissionsmitglied und Atomrechtsexperte Hartmut Gassner hält eine Veränderungssperre für überflüssig. Darauf hatte er deutlich während der letzten Sitzung der AG 2 hingewiesen.

Um Zeit für weitere Beratungen zu gewinnen, drängt Niedersachsen zunächst auf eine Verschiebung der Befassung bis zum Juli. Die Zeit soll genutzt werden, um eine Alternative für die Veränderungssperre weiter zu entwickeln. In diese Richtung zielt auch der Vorschlag für die morgige Kommissionssitzung. Allerdings ist das offenbar umstritten. Denn der entsprechende Satz ist in eckigen Klammern gefasst: „[Um eine intensive und ergebnisoffene Beratung dieses Vorschlags zu ermöglichen, sollte geprüft werden, inwieweit eine Verschiebung der im Mai vorgesehenen Abstimmung im Bundesrat über die Verlängerung der Gorleben-Veränderungssperre in Betracht kommt.]“

Beschleunigung bei der Rückholung des Atommülls aus der ASSE?

Asse-Radlader
Tolle Atommüllexperimente der Wissenschaftler in der ASSE: „Versuchsweise nicht rückholbare Atommülllagerung“ haben die dort geübt.

„Die Rückholung des Atommülls aus dem maroden Bergwerk Asse (Landkreis Wolfenbüttel) könnte um Jahre schneller erfolgen als zunächst geplant. Das hat NDR 1 Niedersachsen vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erfahren. Den möglichen Weg dorthin will das BfS am Mittwoch der Asse-2-Begleitgruppe sowie Vertretern des Landes- und des Bundesumweltministeriums vorstellen“, berichtet der NDR und die HNA schreiben: „Kernpunkt der Beschleunigungsstrategie: Die Faktenerhebung, mit der seit mehreren Jahren im Berg erkundet wird, was von den Fässern in längst zugemauerten Hohlräumen noch übrig ist, welche Bergetechnik und welche Strahlenschutzvorkehrungen für die Rückholteams erforderlich sind, soll umgestellt werden.“

Nach den bisherigen Planungen des BfS sollte die Bergung der rund 126.000 Fässer mit schwach- und mittelradioaktivem Müll, die in den 60er- und 70er-Jahren in mehreren hundert Metern Tiefe versenkt worden sind, erst ca. 2033 beginnen können. Initiativen rund um die ASSE hatten mehrfach eine Beschleunigung gefordert. Darauf scheint das BfS jetzt endlich zu reagieren. Die HNA berichten:

„Schon seit mehreren Jahren wird eine seit langem verschlossene Kammer in 750 Metern Tiefe angebohrt. Nun wollen die Fachleute nicht weiter am schwierigen, sondern am leichteren Ende ansetzen. Das heißt: Vorbereitung der Atommüll-Bergung aus anderen Kammern, die noch nicht zugemauert sind und über deren Zustand im Inneren mehr bekannt ist.

Eine BfS-Sprecherin dämpfte allerdings zu großen Optimismus und warnte vor überzogenen Erwartungen: Es gehe zunächst um Vorschläge: „Wie sich das zeitlich auswirkt, kann keiner sagen.““

Atommüll in der Arbeitsgruppe: Gorleben und andere Probleme

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Klaus Brunsmeier (BUND), einer der beiden Vorsitzenden der AG 2 Evaluation der Atommüll-Kommission. Im Hintergrund Hubert Steinkemper, der weitere AG-Vorsitzende.

Am letzten Montag tagte die AG2 der Atommüll-Kommission des Bundestages zur Evaluation des Standortauswahlgesetzes. Im Mittelpunkt stand die von der Bundesregierung beschlossene Veränderungssperre für den Salzstock in Gorleben und die Frage, wie diese verhindert werden kann. Gleichzeitig ging es darum, wie es rechtlich möglich ist, alle als Atommülllager in Frage kommenden Regionen in der Weise zu sichern, dass nicht im Vorfeld durch Eingriffe eine spätere Lagerung unmöglich gemacht wird. Außerdem wurde über die Vergabe von Gutachten beraten und – gemeinsam mit Vertretern der AG 3 Kriterien – über eine Konkretisierung des Begriffs „bestmögliche Sicherheit“ diskutiert, der für die Kriterien-Entwicklung für ein dauerhaftes Atommülllager von großer Bedeutung ist. Der BUND berichtet wie üblich auf seiner Homepage in einer Zusammenfassung.

Am 13. April 2015 ging es bei dem vom stellvertretenden BUND-Vorsitzenden Klaus Brunsmeier geleiteten Treffen der Arbeitsgruppe Evaluierung um die Verlängerung der Veränderungssperre in Gorleben und die Vergabe von Gutachten zur Vereinbarkeit des Standort-Auswahlgesetzes mit dem Europarecht und in einer gemeinsamen Sitzung mit der AG 3 (Kriterien) um die Auslegung und Konkretisierung des Begriffes „bestmögliche Sicherheit“. Dokumentation BUND:

Verlängerung Veränderungssperre Gorleben
In einer juristischen Anhörung wurde deutlich, dass neben der Verlängerung der Veränderungssperre auch § 48 des Bundesberggesetzes den Behörden Möglichkeiten bieten kann, anderweitige Nutzungen potenzieller Endlagerstandorte zu unterbinden, wenn diese Standorte hinreichend konkretisiert sind. Der Standort Gorleben ist hinreichend konkretisiert, die Anwendung des § 48 BBergG problemlos möglich. Außerdem ist der Standort über den bestehenden Rahmenbetriebsplan gesichert.

Die Gutachter, Professor Gunther Kühne von der TU Clausthal und Rechtsanwältin Bettina Keienburg aus Essen, sahen in einer Verlängerung der Veränderungssperre aber den juristisch sichereren Weg. Vertreter des Bundeswirtschafts- und des Bundesumweltministeriums legten der Arbeitsgruppe ein gemeinsames Papier vor, das eine neue gesetzliche Regelung zur „zeitweisen Zurückstellung von Anträgen auf bergbauliche Vorhaben mit Einwirkungen auf in Betracht kommende Standortregionen“ als eine mögliche Option bezeichnet.

Eine solche Regelung zur Zurückstellung von Bergbauvorhaben würde alle potenziellen Standortregionen betreffen. Allerdings würde ein konkreter Lösungsvorschlag eine intensive Prüfung und eine zeitaufwendige Abstimmung zwischen den Ressorts erfordern und sei deshalb zeitnah nicht möglich. Der BUND kritisierte den Beschluss des Bundeskabinetts zur Veränderungssperre bevor sich die Kommission mit dem Thema befasst hat. Auf der nächsten Sitzung der Kommission soll es einen Beschluss zu diesem Thema geben. Die AG verständigte sich darauf, von der Bundesregierung die unverzügliche Vorlage eines Regelungsvorschlags zur Sicherung potentieller Standortregionen zu fordern.

Gutachtenvergabe „StandAG versus EU-Recht“
Die AG verständigte sich in einem nicht-öffentlichen Teil der Sitzung darauf, zwei Gutachten zu diesem wichtigen Thema zu beauftragen.

„Bestmögliche Sicherheit“
Gemeinsam mit Vertretern der AG 3 wurde über dieses wichtige Thema beraten. Die unterschiedliche Auslegung und Interpretation dieses Begriffes in § 1 des StandAG, hat gravierende Folgen für die Entwicklung von Vergleichskriterien, für die Ausgestaltung des Suchverfahrens und möglicherweise auch für die Frage der Kostentragung für ein vergleichendes Suchverfahren.

Mehrfach wurde bisher vom BMUB, vom Länderministern und Mitgliedern des Bundestages gesagt, man sei sich im Gesetzgebungsverfahren einig gewesen, dass der Begriff „bestmögliche Sicherheit“ komparativ gemeint gewesen sei. Es ging darum, in einem vergleichenden Verfahren den unter Sicherheitsaspekten besten Standort zu finden. Es geht dabei nicht um den absolut besten, sondern um den besten der Standorte, die nach dem Verfahren des Stand AG in den Standortvergleich nach § 19 gekommen sind. Aber der Begriff ist im Stand AG nicht definiert und auch die Ausgestaltung des § 19 „Abschließender Standortvergleich und Standortvorschlag“ ist nicht so eindeutig formuliert, dass der Wille des Gesetzgebers klar zum Ausdruck kommt.

Vor allem Prof. Thomauske und die Vertreter von e.on und RWE wollen verhindern, dass der Vergleich der Standorte sich bis zum Schluss an Sicherheitskriterien orientieren muss. Der Vorsitzende der AG 3 Michael Sailer und der Geologe Detlev Appel erklärten aber, dass dies das Ziel der AG 3 sei und das sie sich auch in der Lage sehen entsprechende Vergleichskriterien zu erarbeiten. Ein erster Entwurf dazu soll bis zur Sommerpause von der AG 3 kommen.

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