Atommülllager in Brunsbüttel und Esenshamm immer noch ohne rechtskräftige Genehmigung

Noch immer sind die beiden Genehmigungen für die Atommülllager an den inzwischen stillgelegten AKW Brunsbüttel und AKW Unterweser/Esenshamm nicht rechtskräftig. Gegen beide Zwischenlager sind noch immer Klagen anhängig – vor dem Oberverwaltungsgericht in Schleswig in Sachen Brunsbüttel und in Lüneburg für Unterweser/Esenshamm. Das Bundesamt für Strahlenschutz erteilte die Genehmigung für Brunsbüttel bereits am 28. November 2003. Unterweser/Esenshamm wurde am 22. September 2003 genehmigt.  In beiden Fällen haben Anwohner die fehlende Auslegung des Atommüllzwischenlagers gegen Flugzeugabstürze und Terroranschläge beklagt. Wann es jeweils zur weiteren Verhandlung kommt, ist derzeit offen.

Laufende Klage gegen das Zwischenlager Brunsbüttel

Das OVG Schleswig hatte die Klage gegen das Atommülllager in Brunsbüttel im Januar 2007 zunächst abgewiesen. Nach Auffassung des OVG seien Schutzmaßnahmen gegen Terroranschläge von Einzelnen nicht einklagbar. § 6 Abs. 2 Nr. 4 Atomgesetz vermittele insoweit keinen Drittschutz. Die Verpflichtung, den erforderlichen Schutz gegen Terrorszenarien zu gewährleisten, bestehe nur im Allgemeininteresse.

Gegen dieses Urteil wurde vom Kläger Revision eingelegt. Als Folge hob das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) am 10. April 2008 (Az. 7 C 39/07) das Urteil vom OVG Schleswig auf und verwies die Streitsache zurück an das OVG. Zugleich hat das BVerwG klargestellt, dass betroffene Dritte einen Anspruch auf gerichtliche Überprüfung der Schutzmaßnahmen gegen Anschläge auf ein Zwischenlager haben. Terroristische Anschlagsszenarien, wie zum Beispiel der gezielte Flugzeugabsturz, seien nicht von vornherein dem sogenannten Restrisiko zuzuordnen. Soweit die Genehmigungsbehörde Schadensvorsorge für erforderlich hält, können dann auch Dritte, zum Beispiel Anwohner, den Schutz vor Anschlägen gerichtlich einfordern (vergleiche Pressemitteilung). Dem OVG Schleswig obliegt es nun, anhand der Vorgaben des BVerwG zu beurteilen, ob bei der Genehmigungserteilung für das Standort-Zwischenlager Brunsbüttel der erforderliche Schutz gegen terroristische Anschläge getroffen wurde. Das Verfahren wird unter dem Az. 4 KS 3/08 fortgeführt. (Quelle: BfS)

Laufende Klage gegen das Zwischenlager Unterweser/Esenshamm

Vom OVG Lüneburg wurde am 23. Juni 2010 (Az. 7 KS 215/03) die Klage von zwei Landwirten gegen die Genehmigung für das Standort-Zwischenlager Unterweser abgewiesen. Nach Ansicht des OVG hat das BfS bei der Genehmigungserteilung im erforderlichen Ausmaß Schadensvorsorge gegen terroristische Anschläge getroffen. Insbesondere sei der Schutz vor einem gezielt herbeigeführten Flugzeugabsturz hinreichend berücksichtigt worden (vergleiche Presseinformation). Auch in diesem Verfahren wurde von den Klägern Revision eingelegt. Zur Begründung haben sie sich auf Verfahrensmängel und auf eine Verletzung von § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG berufen. Das BVerwG hat mit Urteil vom 22.03.2012 (Az.: 7 C 1.11) das angefochtene Urteil aufgehoben und die Streitsache an das OVG Lüneburg zurückverwiesen. Die Verfahrensrügen der Kläger hielt das BVerwG zwar für unbegründet, jedoch war es der Ansicht, dass das OVG Lüneburg bei der Beurteilung des Schutzes gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter gegen materielles Recht verstoßen hat (vergleiche Pressemitteilung). Nun obliegt es dem OVG Lüneburg nach ausreichender Tatsachenfeststellung erneut über die Rechtmäßigkeit der Genehmigung für das Standort-Zwischenlager Unterweser zu entscheiden. (Quelle: BfS)

Weitere Informationen:

Genehmigung für das Zwischenlager Brunsbüttel, für das AKW Unterweser/Esenshamm, Vattenfall-Informationen zum Zwischenlager Brunsbüttel, E.on-Informationen zum AKW und Zwischenlager Unterweser/Esenshamm.

BFS-Beschreibung des Zwischenlagers in Brunsbüttel und BFS-Beschreibung des Zwischenlagers in Unterweser/Esenshamm.

 

Atommülllager Schacht Konrad – Atommüll-Transporte nicht sicher

Die über das Gebiet der Stadt Salzgitter vorgesehenen Atommüll-Transporte zum Endlager Konrad könnten für die Bevölkerung möglicherweise nicht sicher sein.

Zu diesem Ergebnis kommt das Gutachterbüro Intac, welches im Auftrag der Stadt Salzgitter die von der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) angefertigte Transportstudie für Schacht Konrad überprüft hat. Den Link zur Studie gibt es unten auf dieser Seite.

Vier Kernpunkte werden bemängelt: Es werden weder realistische radiologische Bedingungen, noch der schlimmste anzunehmende Fall berücksichtigt – nur Mittelwerte. Die mögliche Strahlenbelastung für die Bevölkerung werde falsch eingeschätzt, beim Transport würden Grenzwerte für die Strahlenbelastung angeblich deutlich unterschritten.

Die ausführliche Mitteilungsvorlage kann im Internet unter www.salzgitter.de eingesehen werden. In den nächsten Wochen wird sie in mehreren Ausschüssen, Ortsräten und am 19. September im Rat diskutiert.

Die Stadt Salzgitter hat sich im Laufe des durchgeführten Genehmigungsverfahrens jeweils deutlich positioniert und die erforderlichen Schritte durchgeführt, um das Endlager Konrad in ihrem Gebiet zu verhindern. Gegen den dann ergangenen Planfeststellungsbeschluss hat die Stadt Salzgitter durch alle Instanzen geklagt.

Die Ergebnisse im Einzelnen

Die Stadt Salzgitter hat sich im Laufe des durchgeführten Genehmigungsverfahrens jeweils deutlich positioniert und die erforderlichen Schritte durchgeführt, um das Endlager Konrad in ihrem Gebiet zu verhindern.

Gegen den dann ergangenen Planfeststellungsbeschluss hat die Stadt Salzgitter durch alle Instanzen geklagt.

Diverse Resolutionen gegen das Endlager Schacht Konrad sind durch den Rat der Stadt Salzgitter beschlossen worden. Die letzte Resolution wurde am 14.12.2011 mit dem Antrag 0364/16 beschlossen

Mit  Ratsbeschluss 5985/15 vom 23.03.2011 wurde die Verwaltung beauftragt, das Gutachterbüro Intac mit der Überprüfung der Fortschreibung der Transportstudie Schacht Konrad 2009, der Gesellschaft für Reaktorsicherheit zu beauftragen. Dies geschah vor dem Hintergrund, auch bei den Transporten in das Endlager Konrad die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sowie der Beschäftigten in der Stadt Salzgitter  zu gewährleisten.

Die Phase 1 der Überprüfung der Transportstudie Konrad 2009 ist nunmehr abgeschlossen. Die Ergebnisse werden nachstehend zusammenfassend mitgeteilt:

Das Endlager Konrad soll nach der aktuellen Einschätzung des Bundes frühestens 2019 in Betrieb gehen. Die Transporte der dann zur Endlagerung vorgesehenen radioaktiven Abfälle erfolgen über das Gebiet der Stadt Salzgitter.

Die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) hat Anfang 2010 eine Aktualisierung ihrer Transportstudie von 1991 (Transportstudie Schacht Konrad 2009) vorgelegt. Die Ergebnisse dieser aktualisierten Transportstudie wurden in einer ersten Phase durch das Büro Intac wie folgt bewertet

1.      Für die Ermittlung möglicher Auswirkungen von bestimmungsgemäßem Transport und Transportunfällen hat die GRS eine Erhebung zum aktuellen Abfallgebindezustand bei den Abfallerzeugern bzw. Abfallablieferern durchgeführt. Auf den erhaltenen Angaben baut sie die radiologische Charakterisierung der zu transportierenden Abfallgebinde auf. Dies hat das Ziel, möglichst realistische radiologische Bedingungen zu berücksichtigen. Dieses Ziel wird nicht erreicht. Aufgrund der Kostenoptimierungsbestrebungen der Abfallerzeuger ändert sich die radiologische Charakterisierung der Abfallgebinde durch neue Konditionierungs- bzw. Verpackungsmethoden ständig in Richtung Ausschöpfung der zulässigen Werte. Deshalb ist für die Bewertung der Transportsicherheit nur die Orientierung an den zulässigen Werten zielführend.

2.      Die GRS hat für die Ermittlung der Transportunfallauswirkungen die Methodik der probabilistischen Risikoanalyse gewählt. Dieser Ansatz nach Wahrscheinlichkeiten ist zwar wissenschaftlich sinnvoll, führt aber nicht zu einem abdeckenden Bild für maximal plausible Strahlenbelastungen. Die Methodik ist deshalb beispielsweise für Entscheidungen über Notfallschutzvorsorge nicht geeignet. Sie bedingt die Aufteilung der Unfallabläufe in mehrere Schritte mit Wahrscheinlichkeitsangaben für den Eintritt bestimmter Ereignisse. Um die komplexen Datensätze verständlich zu halten, müssen die Daten durch Zusammenfassung in Gruppen auf ein überschaubares Maß reduziert werden. Durch Mittelwertbildung für die weitere Verarbeitung besteht die Gefahr, seltene Ereignisse auszublenden. Deshalb kann durch diese Methodik eine Unterschätzung der möglichen Strahlenbelastung nach Transportunfällen erfolgen.

3.      Die Strahlenbelastungen für die Bevölkerung und das Personal werden von der GRS sowohl für den bestimmungsgemäßen Transport als auch für Transportunfälle für die drei Szenarien 100% Schiene, 100% Straße und als realistisches Szenario 80 % Schiene / 20 % Straße betrachtet. Diese Vorgehensweise ist grundsätzlich sinnvoll. Inwieweit die Aufteilung 80/20 tatsächlich realistisch ist, wird in der GRS-Studie nicht näher begründet. Dies bedarf der genaueren Analyse.

4.      Für den bestimmungsgemäßen Transport werden nach den Ergebnissen der GRS die Grenzwerte für die Strahlenbelastung von Bevölkerung und Arbeitskräften deutlich unterschritten. Bei Unterstellung von Ortsdosisleistungen für die zu transportierenden Abfallgebinde, die sich an den zulässigen Werten orientieren, werden die Grenzwerte deutlicher ausgeschöpft. Es ist aber trotzdem von einer Einhaltung des Grenzwertes nach § 46 StrlSchV auszugehen, wenn die von der GRS angegebenen Wohnabstände zutreffend sind. Überprüft werden sollten in Bezug auf das Stadtgebiet von Salzgitter aber insbesondere auch die Strahlenbelastungen für die Beschäftigten der Schlackenverwertung.

In der hier vorgelegten allgemeinen Bewertung der GRS-Transportstudie wurden Aspekte identifiziert, die in der zweiten Phase der Bewertung vertieft bearbeitet werden. Dies sind:

–          Abschätzung der Auswirkungen unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Ortsdosisleistung in 1 bzw. 2 m Entfernung von der Abfallgebindeoberfläche auf mögliche Strahlenbelastungen für die Bevölkerung und das Personal beim bestimmungsgemäßen Transport.

–          Überprüfung und Analyse der Aufteilung der Verkehrsträger Schiene und Straße.

–          Überprüfung der Nähe von Arbeitsplätzen und Wohngebieten zu den relevanten Transportwegen zur Abschätzung möglicher Strahlenbelastungsrisiken.

–          Überprüfung der in der GRS Studie angenommen Abfallgebindegruppen.

–          Die GRS ermittelt eine mögliche Strahlenbelastung von 5 mSv nach einem mit geringer Wahrscheinlichkeit eintretenden Transportunfall. Mit einem Faktor 10 wäre bereits der Störfallplanungswert erreicht. Mit einfachen Ansätzen sollten die in der GRS Transportstudie berücksichtigten Parameter überprüft werden, ob die Erhöhung der Strahlenbelastung um einen Faktor 10 oder mehr und damit die Überschreitung des Störfallplanungswertes möglich ist.

–          Die GRS berücksichtigt in ihrer Transportunfallrisikoanalyse keine Auswirkungen von Terroranschlägen während des Transportes. Hierzu sollte eine grobe Abschätzung erfolgen.

Die Phase 2 wird Ende September abgeschlossen sein. Danach wird die Verwaltung umfassend über das Ergebnis informieren und das Gutachten öffentlich zugänglich machen.

Das vollständige Gutachten des Büros Intac „Überprüfung der Transportstudie Schacht Konrad – Phase 1“ ist als Anlage zu dieser Vorlage in Allris digital einsehbar.

Anlagen:

1. Lageplan Schacht Konrad

2. Geplante Verkehrsanbindung

Anlagen:
Nr.StatusName
Anlage 11(wie Dokument)Lageplan Schacht Konrad (170 KB)
Anlage 22(wie Dokument)Geplante Verkehrsanbindung Konrad (613 KB)
Anlage 33(wie Dokument)Bewertung Transportstudie Phase I (249 KB)

Geheimsache – Schutzmaßnahmen an den Standort-Zwischenlagern für hochaktiven Atommüll

Atomenergie und Demokratie passen nicht zusammen. Die Betreiber der Atomkraftwerke in Brokdorf, Krümmel und Brunsbüttel haben – unter strenger Geheimhaltung – für die dortigen Atommüllzwischenlager Anträge für sicherheitstechnische Nachrüstungen gestellt. Bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Bundesamt für Strahlenschutz, sind entsprechende Anträge unter dem Titel „Erweiterung des baulichen Schutzes gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD)“ eingegangen. Genehmigungen liegen offenbar bislang weder für Brunsbüttel und Krümmel, noch für Brokdorf vor. Diese Änderungen stehen nicht im Zusammenhang mit dem derzeit laufenden Stresstest, den die Entsorgungskommission durchführt.

Der Betrieb von Atomkraftwerken und den mit ihr zusammenhängenden Anlagen führe die Gesellschaft zum Atomstaat. Wachsende Überwachungsmaßnahmen, Einschränkungen bei den Bürgerrechten, – beides zur Abwehr eines „Atomterrorismus“. So fasste schon Robert Jungk in seinem 1977 erschienenen Buch „Der Atom-Staat“ die anti-demokratischen gesellschaftlichen Folgen der Atomenergienutzung zusammen. (Beitrag DLF zu 30 Jahre „Atomstaat“ und ein Kommentar von Klaus Traube (1977) im Spiegel) Die Geschichte der Atomenergienutzung bis heute hat immer wieder unterstrichen, dass Atomenergie und Demokratie nicht zusammen passen. Ein aktuelles Beispiel, wie sich die Risiken der Atomenergienutzung gegen demokratische Grundprinzipien richten, zeigen die jetzt laufenden Maßnahmen für die Sicherung der Atommülllager an den AKW-Standorten.

Sämtliche Informationen, warum diese Änderungen nun erfolgen und was genau an den Atommülllagern verändert wird, stehen unter strikter Geheimhaltung. Das BMU teilt dazu mit: „Einzelheiten zu den neuen Erkenntnissen, den Lastannahmen und den Sicherungsmaßnahmen unterliegen der Geheimhaltung und können öffentlich nicht genannt werden, um ihre Wirksamkeit nicht zu gefährden.“

Für die Entwickung und Umsetzung dieser Maßnahmen sind die „unmittelbar beteiligten Bund-Länder-Gremien im Bereich der Sicherung sind der Arbeitskreis Sicherung und die Kommission „Sicherung und Schutz kerntechnischer Einrichtungen“ (KoSikern)“ zuständig. Beim Arbeitskreis Sicherung handelt es sich um einen Arbeitskreis des Fachausschusses Reaktorsicherheit des Länderausschusses für Atomkernenergie. Die KoSikern ist eine Kommission des Unterausschusses Führung, Einsatz, Kriminalitätsbekämpfung des Arbeitskreises II der Innenministerkonferenz.

Zur „Notwendigkeit der Nachrüstung“ wird auf der Homepage des BMU lediglich mitgeteilt: „Eine Änderung oder Ergänzung der Sicherungsmaßnahmen, insbesondere der baulich-technischen Maßnahmen, kann erforderlich werden, wenn sich die Gefährdungsbewertung durch die Sicherheitsbehörden ändert oder wenn sich neue Erkenntnisse, insbesondere zu den Auswirkungen der unterstellten Szenarien, ergeben.

Zu bestimmten Angriffsszenarien, die lediglich im Nahbereich der Transport- und Lagerbehälter zu Schutzzielverletzungen führen können, hat sich die Bewertung und Erkenntnislage derart verändert, dass die Sicherungsmaßnahmen optimiert werden müssen. Dazu werden bauliche Maßnahmen und – bis zu deren Umsetzung – temporäre Maßnahmen durchgeführt.

Die Nachrüstung erfolgt jedoch nicht aufgrund einer veränderten Gefährdungslage für kerntechnische Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland.“

Die Sicherheitsbehörden und das BMU haben vereinbart, dass die Öffentlichkeit über die geplanten Schutzmaßnahmen nicht informiert werden dann. Unter der Leitung des BMU werden „generische Sicherungskonzepte“ entwickelt. „Nahezu das gesamte Regelwerk dazu ist als „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und nicht öffentlich zugänglich. Haben Täter Kenntnis aller Auslegungsgrundlagen und Kenntnis der Einzelheiten der Gegenmaßnahmen, wären die Maßnahmen wirkungslos.“ Das BMU verweist darauf, dass das Bundesverwaltungsgericht diese Vorgehensweise im Jahr 2010 im „mit einem Gerichtsverfahren um die Genehmigung der Aufbewahrung abgebrannter Brennelemente bestätigt“ haben soll.

Daher wurde auch für die jetzt erforderliche Nachrüstung der Zwischenlager zwischen den betroffenen Behörden einschließlich der Sicherheitsbehörden und den Betreibern vereinbart, dass vermieden wird, Einzelheiten zu den Hintergründen und den einzelnen geplanten Maßnahmen in der Öffentlichkeit zu nennen.

Das BMU teilt mit, dass nichts mitgeteilt werden darf: „Einzelheiten zu den neuen Erkenntnissen, den Lastannahmen und den Sicherungsmaßnahmen unterliegen der Geheimhaltung und können öffentlich nicht genannt werden, um ihre Wirksamkeit nicht zu gefährden.“

Behördliche Zuständigkeiten

Allerdings erfährt man noch, welche Zuständigkeiten es bei der Umsetzung dieser Geheimmaßnahmen gibt:

Das Bundesumweltministerium ist für die Festlegung der generellen Anforderungen an die Sicherung zuständig. Diese Festlegung erfolgt durch intensive Abstimmung zwischen dem Bundesumweltministerium, den Innenbehörden, atomrechtlichen Landesbehörden, dem BfS und den Betreibern.

  • Das BfS ist die zuständige Genehmigungsbehörde nach § 6 Atomgesetz für Genehmigungen zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen, also für alle Zwischenlager in Deutschland. Die Maßnahmen im Rahmen der Nachrüstung erfordern Änderungsgenehmigungen des BfS.
  • Die Genehmigung der erforderlichen Baumaßnahmen wird durch die für das Baurecht zuständigen Landesbehörden (in der Regel die Landratsämter) erteilt.
  • Für die Zustimmung zu den in der Zwischenzeit vorgesehenen temporären Maßnahmen sind die atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder zuständig. Dabei handelt es sich um die entsprechenden Landesministerien, die die vom BfS genehmigten Zwischenlager beaufsichtigen.

 

Stresstest läuft für Atommülllager und Uranfabriken in Gronau und Lingen

Die Atommülllager-Zwischenlager sowie die Uranfabriken in Gronau und Lingen werden derzeit aufgrund der Katastrophe von Fukushima einem Stresstest unterzogen. Darin soll geprüft werden, inwieweit die mit hochradioaktiven Atommüll gefüllten Lager gegen Flugzeugabstürze, Hochwasser und Angriffen gesichert sind. Auch die zur Urenco-Gruppe gehörende Urananreicherungsanlage in Gronau sowie die zum Areva-Konzern gehörende Brennelementefabrik in Lingen sollen entsprechend geprüft werden. Doch mit einem wirklichen Test hat das nichts zu tun. Antworten erfolgen vor allem aufgrund von alten Dokumenten und Genehmigungen.

Im Auftrag des Bundesumweltministeriums führt die Entsorgungskommission (ESK) unter dessen Vorsitzenden Michael Sailer (Öko-Institut Darmstadt) diesen Stresstest durch. Ende Mai hat die ESK einen Fragenkatalog veröffentlicht. (Frageliste der ESK für den Stresstest für die Anlagenkategorien 1, 3 und 6, 29.05.2012). Seit Anfang Juni haben offenbar die Anlagenbetrieber diese Fragen auf dem Tisch.

Die Überprüfung erfolgt für Atomanlagen der Ver- und Entsorgung und werden von der ESK in drei Kategorien eingeteilt:

  • Anlagen der Versorgung: Urananreicherungsanlage URENCO in Gronau, ANF Brennelementherstellung in Lingen, (Anlagenkategorie 1 der ESK-internen Einteilung),
  • trockene Zwischenlager für bestrahlte Brennelemente bzw. verglaste Abfälle in  Lagerbehältern: zwölf Standortzwischenlager, Zwischenlager Nord, Zwischenlager Gorleben, Zwischenlager Ahaus und Zwischenlager Jülich, (Anlagenkategorie 3 der ESK-internen Einteilung) und
  • sonstige große Einrichtungen der Entsorgung: PKA, WAK, VEK, (Anlagenkategorie 6 der ESKinternen Einteilung).

Die „Westfälische Nachrichten“ berichtet in ihrer Online-Ausgabe vom 8. Juni 2012, dass für die Anlagen in NRW diese Überprüfung bereits begonnen habe und bis Mitte August Ergebnisse abgeliefert werden müssen. Die zuständigen Aufsichtsbehörden in den Bundesländern sollen die Antworten einsammeln und laut Angaben in der WN bis zum 17. August an das BMU bzw. die ESK zurückschicken. Auf dieser Basis wird dann die ESK ihren Bericht erstellen.

Neue Studien, externe Gutachten etc. sind im Rahmen dieser Überprüfung so gut wie nicht vorgesehen. Das bestätigt auch der Artikel der WN: „Stresstest klingt auf den ersten Blick nach viel Praxis, danach, dass externe Experten die Anlagen aufsuchen und deren Sicherheitsarchitektur auf Herz und Nieren untersuchen. Dem ist aber nicht so, erklärte Maik Grimmeck, Sprecher des NRW-Wirtschaftsministerium, am Freitag auf Nachfrage.“

Auch wenn der Stresstest unter der Regie des Bundesumweltministeriums läuft: Die Länder sind zunächst offenbar Adressaten der Antworten und gehalten, dem BMU bzw. der ESK bis zum 17. August Bericht zu erstatten. „Dabei nehmen wir un­sere Aufgabe als Atomaufsicht sehr wohl ernst und werden bei Bedarf natürlich kritisch nachfragen“, sagte Grimmeck.

Am 2. Juli berichtet die WN unter der Überschrift: „Der Stresstest für Atomanlagen ist vor allem Archivarbeit“ und stellt die Frage: „Stresstest-Placebo? Das ist der erste Eindruck.“  Weiter schreibt Elmar Riess: „Stresstest, das klingt nach Belastungs-EKG, nach Austesten von Sicherheitsgrenzen, danach, dass die Schutz-Architektur von auswärtigen Experten auf Herz und Nieren überprüft wird. Dem ist aber nicht so.“

WN-Autor Riess berichet weiter über die Abwicklung aus dem Atommüllzwischenlager in Ahaus: Laut Burghard Rosen, Sprecher des Betreibers Gesellschaft für Nuklear-Service mhH (GNS),  geht es bei der Beantwortung der Fragen praktisch darum, „ins Archiv zu steigen und die benötigten Un­ter­la­gen herauszusuchen“, so die WN. Es werden also lediglich alte Ordner und Dokumente durchgeforstet, um die Stresstest-Fragen zu beantworten.

Hinzu kommt, dass die Bearbeitungszeit für die Betreiber einigermaßen kurz ist: Erst Anfang Juni hatte das BMU/EKS den Anlagenbetreibern die Fragen übermittelt und eine Frist bis zum 31. Juli gesetzt. Dann gehen die Antworten offenbar an die jeweiligen Aufsichtsbehörde der Länder, die (siehe oben) die Berichte bis zum 17. August an das BMU/ESK schicken sollen. Gegenüber der WN sagte Markus Röder, Werksleiter der GNS Anlage in Ahaus: „An der Kürze der Zeit merken Sie schon, dass natürlich nicht jede Anlage im Detail neu überprüft werden kann“.

Für die in NRW für die Atomaufsicht zuständige Behörde beim Wirtschaftsministerium ist das nicht weiter problematisch, da die Atomanlagen ohnehin regelmäßigen Kontrollen unterzogen werden. Gegenüber der WN teilt das Wirtschaftsministerium in NRW dazu mit: „Im Unterschied zu einer Kontrolle, die letztlich helfen soll, die nukleare Sicherheit einer Anlage zu verbessern, sollen durch den Stresstest die Sicherheitsszenarien neu bewertet werden“.

Unabhängig vom Stresstest läuft nach Angaben der zuständigen Behörde in Düsseldorf derzeit eine routinemässige Sicherheitsüberprüfung der Anlage in Gronau. Diese Sicherheitsüberprüfung sei alle zehn Jahre vorgeschrieben. Bis heute unbekannt ist, wann erste Ergebnisse vorliegen werden und inwieweit dabei Flugzeugabstürze, Erdbeben, Hochwasser, Brände oder auch Terrorangriffe aufgrund der Erkenntnisse aus Fukushima neu bewertet werden.

Nicht viel anders sieht es in Sachen Stresstest auch bei der von URENCO betriebenen Urananreicherungsanlage in Gronau aus. Laut WN erklärte Chris Breuer, Sprecher der URENCO: „Bei den zu überprüfenden Punkten wird ei­ne Schippe draufgelegt.“

Für die Anlage in Gronau stellt sich daher die Frage, was passieren würde, wenn es zu einem Erdbeben der Stärke 5 auf der Richterskala käme? Die Uranfabrik in Gronau ist nach Angaben der WN auf ein Beben der Stärke 4 ausgelegt.

Breuer gibt gegenüber der WN an, dass bei Urenco 80 bis 90 Prozent aller Antworten im Firmen-Archiv zu finden sind: „Für den Rest werden derzeit neue Gutachten erstellt“, sagt Breuer. Dazu zählt die Frage der Erdbebenauslegung.

Sorge, dass  der Stresstest nicht bestanden werden könnte, haben weder die Betreiber in Gronau, noch in Ahaus: Deren sprecher geben laut WN zu Protokoll: „Unsere Anlagen sind sicher“ und „Sie ar­beiten unter den höchsten Sicherheitsbedingungen.“

 

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