Atommüll bei Vattenfall soll besser geprüft werden

asse244_v-contentgrossDas haut um: Atommülllager sollen besser gesichert werden. Z.B. indem die Lagerplätze künftig genehmigt werden und die Fässer alle vier Jahre mal hochgehoben werden!  Im Vattenfall AKW Brunsbüttel (oder anderen AKW oder Atommülllagern) hatte man das bislang nicht gemacht. Dort hatte Vattenfall vor etwas über zwei Jahren beim Aufräumen im Keller ziemlich marode Atommüllfässer mit leicht- und mittleradioaktivem Inhalt gefunden, der seit den 70er Jahren dort vor sich hingestrahlt hatte. Weil die Strahlung für Menschen zu hoch war, mussten robotergesteuere Verfahren zur Untersuchung der unterirdischen Räume entwickelt werden. Fazit: 145 von 573 geprüften (!) Fässern waren stark beschädigt. Einige der insgesamt 632 Fässer konnten bislang gar nicht geprüft werden.

„Stärkere Kontrollen durch die Atomaufsicht. Mit strengeren Vorgaben für die Betreiber will Schleswig-Holstein die Sicherheit bei der Zwischenlagerung von schwach- bis mittelradioaktiven Abfällen erhöhen. Die Überwachung durch die Atomaufsicht setze künftig bereits beim Befüllen der Behälter ein, sagte Energieminister Robert Habeck (Grüne) bei der Vorstellung des Berichts zu Rostschäden an Atommüllfässern in Brunsbüttel. Die Lagerstätten sollen zudem künftig jährlich inspiziert, und alle vier Jahre sollen die Behälter auch von unten kontrolliert werden. Rostschäden ließen sich nach Einschätzung der Experten aber nie ganz verhindern“. So lautet die Zusammenfassung auf RTL.

Eine Expertengruppe – unter anderem mit Beteiligung von Michael Sailer vom  Öko-Institut – wurde von der Atomaufsicht in Kiel eingesetzt, die jetzt einen rund 140 Seiten starken Bericht vorgelegt hat, in dem auch beschrieben wird, um welche Arten von Atommüll es sich handelt: „Bericht zu Rostschäden an Atommüllfässern: Energiewendeminister Habeck erweitert Kontrollmechanismen“ (Der Bericht ist hier direkt zum download als PDF).

Der NDR berichtet: „Habeck machte deutlich, auch eine mangelnde Sicherheitskultur beim Betreiber Vattenfall habe zu den Mängeln bei Lagerung und Überwachung geführt. Um die neuen Regeln umzusetzen, muss Vattenfall nach Einschätzung von Jan Backmann, dem Leiter der Atomaufsicht, mit Kosten im Millionenbereich rechnen. Der Generalbevollmächtigte für Norddeutschland bei Vattenfall, Pieter Wasmuth, hofft darauf, dass sich die technischen Mittel zur besseren Kontrolle weiterentwickeln, um die Kosten so gering wie möglich zu halten.“

Dass es verbesserte Maßnahmen im Umgang mit dem Atommüll in den Atomreaktoren gibt, ist natürlich gut und richtig. Dennoch kann man im Grunde nur den Kopf schütteln. Braucht man wirklich eine vermutlich hochdotierte Arbeitsgruppe mit insgesamt neun Mitgliedern (siehe im Bericht), nur um festzustellen, dass man hin und wieder mal ein Atommüllfass hochheben sollte, um nachzusehen, ob vielleicht der Boden durchgerostet ist? Da hätte so ein Chef von einer Atomabteilung eigentlich auch selbst drauf kommen können. Da lässt sich irgendwie schon die Kritik aus der Opposition in Schleswig-Holstein ein wenig nachvollziehen. Der NDR berichtet u.a. von der Kritik an dem relativ geringen Erkenntnisgewinn. Allerdings: Bei der Sicherheit im Umgang mit Atommüll sollte es keine Abstriche geben. Und wenn man sich die „Handlungsempfehlungen“ ansieht, die ab Seite 105 – 118 gegeben werden, dann drängt sich auch die Frage auf: Wie kann so viel Regelungsbedarf übrig sein, wenn dieser Atommüll bereits seit 40 Jahren gelagert wird?

Dokumentation der PM der Atomaufsicht SH:

„KIEL. Schleswig-Holsteins Energiewendeminister Robert Habeck zieht aus den starken Rostschäden an Atommüllfässern weitere Konsequenzen. So sollen künftig zusätzliche Kontrollmechanismen eingeführt werden. „Das ist für die sichere Zwischenlagerung von schwach- bis mittelradioaktiven Abfällen erforderlich“ sagte Habeck heute (29. April 2015) in Kiel, wo er den Abschlussbericht einer Arbeitsgruppe zur Vermeidung von Korrosionsschäden vorstellte.

Habeck hatte die Arbeitsgruppe im Oktober 2014 im Zuge der von der Atomaufsicht angeordneten Inspektion der Kavernen des Kernkraftwerks Brunsbüttel eingesetzt. Dabei waren schwere Korrosionsschäden an Fässern mit Verdampfer- und Filterkonzentraten festgestellt worden. In den Fässern werden Abfälle aus dem Betrieb der Kernkraftwerke gelagert.

Habeck: „Zwischenlagerung ist noch Aufgabe für Jahrzehnte“

„Die Zwischenlagerung von schwach –bis mittelradioaktiven Abfällen ist in Schleswig-Holstein eine langfristige Aufgabe für die Betreiber und für das Land. Denn auch wenn das dafür vorgesehene Endlager Schacht Konrad wie vorgesehen 2022 in Betrieb geht, wird die Einlagerung dort sich noch über einen längeren Zeitraum hinziehen. Durch den Rückbau der Atommeiler wird zudem weiterer Abfall hinzukommen“, sagte Minister Habeck. „Korrosion wird sich zwar nie ganz verhindern lassen, aber wir müssen dafür Sorge tragen, dass solche erschreckenden Schäden wie in den Kavernen in Brunsbüttel nicht noch einmal auftreten.“

Die aus unabhängigen Sachverständigen vom Öko-Institut und dem TÜV Nord sowie aktuellen und ehemaligen Mitarbeitern der schleswig-holsteinischen Atomaufsicht zusammengesetzte Arbeitsgruppe hat bis zum März 2015 geprüft und beraten. Dabei hatte sie die Lagerung der Abfälle der drei Kernkraftwerke Brunsbüttel, Krümmel und Brokdorf sowie die Landessammelstelle in Geesthacht unter die Lupe genommen.

„Eine zentrale Ursache der Probleme war: Keiner hat die Zwischenlagerung der schwach- bis mittelradioaktiven Abfälle als eine langfristige Aufgabe wahrgenommen, weder die Betreiber noch der Staat. Vielmehr gingen alle davon aus, dass bald ein Endlager vorhanden sein würde. Nur, dass dieses „bald“ noch immer nicht da ist“, sagte Habeck. „Diese vermeintliche Perspektive auf ein baldiges Endlager führte zu Fehleinschätzungen. Zudem waren die Regularien für den Umgang mit den Rohabfällen auch nicht auf die zeitliche Dimension von Jahrzehnten ausgerichtet. Die Abfälle blieben länger in den Lager- und Aufbewahrungsstätten als geplant. Es fehlte an einer klaren Zäsur für eine Neubewertung.“

Sonderfall Brunsbüttel: In- und externe Kontrollmechanismen fehlten

Der knapp 140 Seiten starke Bericht weist auf, dass Korrosion als Alterungserscheinung bereits früh auftauchte. Der erste für Schleswig-Holstein bislang ermittelte Fall, bei dem Konzentrat austrat, datiert von 1979 in Brunsbüttel. Auch an anderen Standorten gab es Fässer mit Korrosionserscheinungen. Das Kernkraftwerk Brunsbüttel war aber ein Sonderfall. „Die 2012 bis 2014 vorgefundenen Schäden heben sich von allen sonst anzutreffenden Korrosionserscheinungen quantitativ und qualitativ klar ab. 145 von 573 Fässern waren stark beschädigt“, sagte Habeck.

„Hier kamen eine Reihe von Faktoren zusammen. Nach dem abrupten Einlagerungsstopp für die Asse 1978 wurden die Kavernen kurzerhand zur Lagerstätte umfunktioniert. Eine Zustimmung der Atomaufsicht dazu war den Regularien entsprechend nicht notwendig und wurde nicht erteilt. Dass die Kavernen wegen der schlechten Zugänglichkeit schlecht zu kontrollieren und damit für eine langfristige Lagerung nicht gut geeignet waren, hat man nicht bedacht. Es gab keine regelmäßigen Inspektionen, sie waren auch gar nicht vorgesehen. Es gab auch von Anfang an praktische Probleme mit der Trocknung der Konzentrate, denen technisch nicht begegnet wurde. Hier kann man von Mängeln in der Sicherheitskultur bei den Betreibern des Kernkraftwerks Brunsbüttel sprechen.“, sagte Habeck.

Die Atomaufsicht wurde erst beteiligt, wenn die Abfälle in förmlichen Verfahren endlagergerecht konditioniert – also für ein erwartetes Endlager entsprechend verpackt – wurden. Bis dahin war der Umgang mit den Rohabfällen allein der Betreibersphäre zugeordnet. „Insgesamt fehlten in Brunsbüttel in- und externe Kontrollmechanismen.“,

Habeck machte deutlich, dass von den korrodierten Fässern in den Kavernen keine Gefahr für die Bevölkerung und die Umwelt ausging und ausgeht. „Allerdings gebietet es das Strahlenminimierungsgebot, den Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen auch für die Mitarbeiter so gering wie möglich zu halten. Verrostete Behälter, bei denen Inhalt austritt, der aufwändig geborgen werden muss, sind unter diesem Aspekt sicherheitstechnisch nicht zu tolerieren.“

Überwachung der Atomaufsicht wird erweitert

Als eine Konsequenz kündigte der Minister an, die Überwachung durch die Atomaufsicht systematisch und umfassend zu erweitern. Den Handlungsempfehlungen des Berichtes entsprechend müsste die Kontrolle künftig bereits beim Befüllen der Behälter einsetzen. Es bedürfe zudem der jährlichen visuellen Inspektion in allen Lagerstätten, die Behälter müssten alle vier Jahre auch von unten kontrolliert werden. Bei der Nutzung oder Umnutzung von Räumlichkeiten für die Lagerung innerhalb des Kontrollbereichs soll künftig die Zustimmungspflicht der Aufsicht erforderlich sein. „Diese Maßnahmen werden wir mit den Betreibern erörtern und dann entsprechend umsetzen.“

Wie viel Zeit zwischen dem Abfüllen der Fässer und der endlagergerechten Konditionierung in Langzeitbehälter vergeht, soll künftig nicht mehr im Belieben des Betreibers stehen. Vielmehr soll eine Höchstlagerdauer in Abstimmung mit der Atomaufsicht, abhängig von Abfallart, -behälter und Lagerort, festgelegt werden.

Ein Lagerstättenkataster, das alle Abfälle erfasst, ist bereits im Zuge des Berichtes entwickelt worden. „Damit ist klar, was wo liegt und in welchem Zustand es ist. Das Kataster wird künftig fortgeschrieben und ausdifferenziert, damit wir als Aufsicht in der Lage sind, bei sich ändernden Randbedingungen – etwa bei weiteren Verzögerungen in der Endlagerfrage – schnell maßgeschneiderte Konsequenzen zu ziehen“, sagte der Leiter der Atomaufsicht, Jan Backmann.

Der Bericht empfiehlt zudem neben einer Reihe von weiteren Maßnahmen eine Stärkung der Rolle der im Auftrage der Atomaufsicht agierenden Sachverständigen. Zudem regt er an, unter anderem eine bundesweit einheitliche Atommülldatenbank zu schaffen und auf Bundesebene eine Informationspflicht der Betreiber festzuschreiben, die sicherstellt, dass bei Auftreten von Schäden die Aufsicht informiert werden muss. „Das werden wir im Bund in den entsprechenden Gremien anstoßen“, sagte Habeck.

Habeck bedankte sich bei den in- und externen Mitgliedern der Arbeitsgruppe. Sie habe unter großem Einsatz 40 Jahre Lagerungspraxis auf den Prüfstand gestellt. „In verhältnismäßig kurzer Zeit, neben allen fortbestehenden Aufsichtsaufgaben und mit einer gesunden Portion Selbstkritik. Es geht dabei nicht um individuelle Fehler und Schuldzuweisungen, sondern darum, das System zu verbessern. Schließlich müssen wir die sichere Zwischenlagerung noch für Jahrzehnte sicherstellen.

Datei ist nicht barrierefrei Bericht der Arbeitsgruppe „Vermeidung von Schäden bei der Lagerung von Atomabfällen“ bei der schleswig-holsteinischen Atomaufsicht (PDF, 2 MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Datei ist nicht barrierefrei Kurzfassung des Abschlussberichts der Arbeitsgruppe „Vermeidung von Schäden bei der Lagerung von Atomabfällen“ bei der schleswig-holsteinischen Atomaufsicht (PDF, 620 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Für die Energiewende: Anti-Kohle-Kette und am Tschernobyl-Tag für den Atomausstieg

Schlechte-Luft-Scholz-BUNDDieses Wochenende geht es gegen die Klimakatastrophe, gegen den Super-Gau und noch mehr Atommüll. Im Rheinland findet am Samstag die Anti-Kohle-Kette statt, mit der Konzerne wie RWE und die Politik in NRW und im Bund „ermutigt“ werden sollen, endlich den Ausstieg aus der besonders klima- und umweltschädlichen Braunkohle einzuleiten. Sonntag jährt sich zum 29. Mal die Atomkatastrophe von Tschernobyl. Unter anderem in Brokdorf, Philippsburg und Fessenheim gibt es größere Aktionen als Mahnung an die Opfer und als Forderung für den sofortigen Atomausstieg. Infos dazu gibt es hier:

Zur Situation am AKW Tschernobyl und der neuen Schutzhülle wird hier berichtet: Tschernobyl – Neubau der Schutzhülle verzögert und teurer. Aktuelles dazu ist hier auf der Seite des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel zu finden: Atomkatastrophe Tschernobyl: Schutzhülle für Sarkophag teurer und später – 615 Mio Euro fehlen derzeit

Jetzt wird beteiligt: Atommüll-Kommission lädt zum Dialog

radioaktiv-04Ein Jahr nach der Arbeitsaufnahme will die Atommüll-Kommission erstmals den direkten Bürger-Kontakt wagen. Am 20. Juni soll das nun in Berlin stattfinden. Über das Konzept und Herangehen wird noch in der AG 1 zur Öffentlichkeitsbeteiligung beraten, dazu gab es gestern eine ausführliche Diskussion. Heute hat die Pressestelle der Kommission den folgenden Text mit einer entsprechenden Ankündigung veröffentlicht. AtomkraftgegnerInnen hatten vor wenigen Wochen auf einer Atommüllkonferenz bereits über diese Maßnahme debattiert und waren auf einem Treffen in Göttingen zu dem Ergebnis gekommen, dass ihre Kritik an der Arbeit der Kommission weiter besteht und ein Dialog mit z.B. Gorleben als möglichem Standort für ein Atommülllager keinen Sinn macht. Ein Neustart könnte nur ohne Gorleben gelingen.

Dokumentation: „Die Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe bereitet für den 20. Juni eine  öffentliche Veranstaltung mit mehreren hundert Bürgern aus dem gesamten Bundesgebiet vor. Bei dem ganz-tägigen ,,Bürgerdialog Standortsuche“ will die Endlager-Kommission ihre bisherige Arbeit und ihr Konzept zur Beteiligung der Öffentlichkeit einem breiten Publikum vorstellen. Zugleich will die Kommission, die den Neustart der Endlagersuche in Deutschland vorbereit, die Beteiligung der Öffentlichkeit erproben und die Meinung der Veranstaltungsteilnehmer zu wichtigen Fragen der sicheren Verwahrung radioaktiver Abfallstoffe einholen.

Nach dem vorläufigen Programm ist folgender Ablauf geplant: Die Kommission stellt zunächst sich und ihre Arbeit vor und erläutert ihr Beteiligungskonzept. Danach stehen in Focus-Gruppen Themen zur Debatte wie: Möglichkeiten, radioaktive Abfälle aus einen Endlager zurückzuholen oder zu bergen, Gleichbehandlung aller potenziellen Endlagerstandort oder etwa auch die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Suche nach einem Standort für die Verwahrung radioaktiver Abfallstoffe.

Die Verwahrung der radioaktiven Abfallstoffe, die bereits produziert sind oder bis zum Abschluss des Ausstiegs aus der Kernenergie noch anfallen, ist eine langfristige Aufgabe. Die Kommission will daher vor allem junge Frauen und Männer als Veranstaltungsteilnehmer gewinnen. Der Bürgerdialog ist ein Angebot an die breite und auch an die am Thema Endlagerung besonders interessierte Öffentlichkeit, etwa an Bürger, die in der Umgebung standortnaher oder zentraler Zwischenlager wohnen.

Hinweis an die Vertreter der Medien: Über das detaillierte Programm des Bürgerdialogs und über die Möglichkeiten der Berichterstattung über die Veranstaltung werden wir Sie gesondert informieren.“

Medienanfragen beantwortet: Jürgen Voges – Pressereferent
Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe
Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel: +49 30 227-31316 Fax: +49 30 227-36276 juergen.voges@bundestag.de

Hochradioaktiv: Später, teurer und ein neues Atommülllager für 500 Castor-Behälter

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Atommüll-Lagerung: Die AG Schacht KONRAD hat eine Einwendungskampagne gegen den Entwurf des „Nationalen Entsorgungsprogramms“ gestartet. Bis zum 26. Mai können Einsprüche gegen die Planungen erhoben werden. Der Plan behandelt nicht nur hochradioaktive Abfälle, sondern beinhaltet auch Vorschläge, z.B. die Einlagerung der Atommüllmenge im Schacht Konrad gegenüber dem heutigen Genehmigungszustand zu verdoppeln. Bild anklicken, für mehr Informationen!

„Eine Arbeitsgruppe der Endlager-Suchkommission kommt in einem Analysepapier zu dem Schluss, dass «der Zustand eines verschlossenen Endlagerbergwerks zwischen 2095 bis 2170» denkbar ist. Zwischen den Jahren 2075 bis 2130 könnte nach jetzigem Stand die Einlagerung der hochradioaktiven Abfälle aus den deutschen Atomkraftwerken beendet sein, bevor die komplizierten Arbeiten zur sicheren, radioaktive Strahlung abschirmenden Schließung beginnen würden. Die 33-köpfige, beim Bundestag angesiedelte Kommission soll bis Mitte 2016 die Grundlagen der Suche erarbeiten.“ So meldete es die Frankfurter Rundschau. Und das ganze kommt teurer, als bislang gedacht: „Der Kommissions-Vorsitzende Michael Müller (SPD) sagte der Zeitung, die Kosten für die Suche und die Endlagerung könnten deshalb in den nächsten Jahrzehnten auf 50 bis 70 Milliarden Euro ansteigen.“ Die Bundesregierung bastelt derzeit für die EU-Kommission an einem „Nationalen Entsorgungsprogramm“, in dem jede Menge neue Weichenstellungen für den künftigen Umgang mit dem Atommüll vorgesehen sind. Unter anderem ein neues Atommülllager für 500 Castor-Behälter. „Hochradioaktiv: Später, teurer und ein neues Atommülllager für 500 Castor-Behälter“ weiterlesen

Veränderungssperre muss sein – „Endlager“-Kommission fordert Bundesregierung

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Nicht nur die Bahn hat Probleme: Wo längs bei der Atommülllagerung?

Atommüll macht viel Arbeit! Am gestrigen Montag tagte nicht nur die Kommission. Gleich anschließend setzte die AG 1 zur Öffentlichkeitsbeteiligung ihre Arbeit fort und tagte auch am heutigen Montag in öffentlicher Sitzung. Da ging es z.B. um die erste Veranstaltung der Kommission, die direkten Bürgerkontakt aufnehmen soll. Geplant ist dafür der 20. Juni in Berlin. Die Atommüll-Konferenz der Anti-Atom-Initiativen hatte sich jüngst dafür ausgesprochen, dieses Angebot zur Beteiligung an einem untauglichen Verfahren nicht anzunehmen. Ebenfalls am 20. Juni wird es aber das Angebot geben, deren Kritik an der offiziellen Atommüll-Politik kennenzulernen. Ebenfalls in Berlin. Dazu später mehr Informationen. Einstweilen hier der Bericht des BUND zur gestrigen Kommissions-Sitzung und den dort gefassten Beschlüssen zur Veränderungssperre Gorleben, zur Sicherung anderer Standorte und einigen anderen auch nicht so unwesentlichen Dingen mit Atommüll.

Dokumentation von der BUND-Seite: „Bericht von der Sitzung der Atommüll-Kommission am 20. April und von dem Treffen der AG Öffentlichkeitsbeteiligung am 20./21. April

Beschluss Standortsicherung und Veränderungssperre Gorleben

Für das Gelingen des Standortauswahlverfahrens ist entscheidend, dass zum Zeitpunkt der Auswahl potenziell geeignete Standorte auch real zur Verfügung stehen und nicht durch konkurrierende Nutzungen bereits vorher unbrauchbar gemacht werden. Bisher gibt es kein Instrument, das diese Sicherung umsetzt. Stattdessen hat die Bundesregierung am 25.03.2015 die einseitige Verlängerung der bestehenden Gorleben-Veränderungssperre um weitere 10 Jahre ab August 2015 beschlossen. Für diese Verordnung ist die Zustimmung des Bundesrats erforderlich. Der Bundesrat beabsichtigte bisher, die Verordnung in seiner Sitzung am 08.05.2015 zu beschließen.

Vor dem Hintergrund, dass die Verlängerung politisch und rechtlich umstritten ist, hat die Arbeitsgruppe 2 am 13.04.2015 ein Expertengespräch durchgeführt, um sich über rechtliche Möglichkeiten zu einer einheitlichen, bundesweiten und möglichst frühzeitigen Sicherung von Standortregionen und über Alternativen zur Verlängerung der Gorleben-Veränderungssperre zu informieren. Es wurde deutlich, dass neben der Verlängerung der Veränderungssperre auch § 48 des Bundesberggesetzes den Behörden Möglichkeiten bieten kann, anderweitige Nutzungen potenzieller Endlagerstandorte zu unterbinden, wenn diese Standorte hinreichend konkretisiert sind. Der Standort Gorleben ist hinreichend konkretisiert, die Anwendung des Paragraphen also problemlos möglich.

Einen weiteren wesentlichen Schwerpunkt der Expertenanhörung bildete die Frage, wie mit Blick auf die Standortsicherung eine spezifische gesetzliche Regelung erreicht werden kann, die zu einem möglichst frühen Zeitpunkt eine Gleichstellung des Standortes Gorleben mit anderen potenziellen Standorten bewirkt. Erhebliche Kritik wurde in der Kommission daran geäußert, dass das BMUB die Kommission nicht frühzeitig über die Absicht, die Veränderungssperre Gorleben zu verlängern, informiert habe.
Der BUND lehnt eine Verlängerung der Veränderungssperre für den Salzstock in Gorleben ab. Diese würde das neue vergleichende Suchverfahren schwer belasten. Eine Verlängerung der Veränderungssperre ist rechtlich unzulässig, weil die Erkundung in Gorleben mit dem Standortauswahlgesetz beendet wurde. Eine Verlängerung der Veränderungssperre verhindert eine Gleichbehandlung aller potentiellen Standorte für das Atommüll-Lager.

Die Vorsitzenden der AG 2, Klaus Brunsmeier (BUND) und Hubert Steinkemper, hatten der Kommission einen Kompromiss-Beschlussvorschlag vorgelegt, der eine weitere Debatte über Alternativen zur Veränderungssperre ermöglichen soll.

Nach intensiver Diskussion wurde von der Kommission nahezu im Konsens mit breiter Mehrheit folgender Beschluss gefasst:
• Die Kommission bittet die Bundesregierung, unverzüglich eine gesetzliche Regelung unter Beteiligung der Kommission zu erarbeiten, die eine frühzeitige Sicherung von potenziellen Standorten, Standortregionen und Planungsregionen ermöglicht.
• Um eine intensive und ergebnisoffene Beratung dieses Vorschlags zu ermöglichen, sollte geprüft werden, inwieweit eine Verschiebung der im Mai vorgesehenen Abstimmung im Bundesrat über die Verlängerung der Gorleben-Veränderungssperre auf die darauf folgende Sitzung des Bundesrates in Betracht kommt.

Der Antrag, dass sich die Kommission für einen Verzicht auf die Verlängerung der Gorleben-Veränderungssperre ausspricht, wurde vom BUND unterstützt aber leider mit 8 zu 14 Stimmen abgelehnt.

Beschlussvorschlag zu Lageroptionen

Die Arbeitsgruppe 3 (Kriterien) der Kommission, hat der Kommission einen Bericht zu den verschiedenen Lageroptionen vorgelegt. Der BUND begrüßte das Papier forderte in der Sitzung aber zwei zentrale Änderungen:

• Der BUND schlägt vor, den Entsorgungspfad 4.2 (Oberflächennahe Lagerung mit Option der späteren Tiefen- (End-)lagerung, Konzept der Niederlande) in die Kategorie A einzuordnen.
• Der BUND begrüßt, dass die Transmutation kein Entsorgungspfad mehr ist (entgegen früheren Papieren). Der BUND fordert die Eingruppierung in C (nicht mehr weiter behandeln).

Nach intensiver Diskussion, in der von mehreren Kommissionsmitgliedern ebenfalls die Position geäußert wurde, dass sich die Kommission nicht bereits jetzt auf nur noch eine Pfadfamilie festlegen sollte, wurde folgender Beschluss gefasst:

• Die Kommission nimmt das Konzept zur Kenntnis und bittet unter Aufnahme der kritischen Punkte daran weiterzuarbeiten. Zu den in Kategorie B eingeordneten Optionen sollen ergänzende Studie beauftragt werden. Die Kommission will sich mit dem Thema auf ihrer Klausurtagung am 3./4. Juli erneut befassen.

AG EVU-Klagen

Die Ad-Hoc Arbeitsgruppe, die einen Beschluss der Kommission zum Umgang mit den Klagen der AKW-Betreiber erarbeiten soll, hat bisher wegen Terminproblemen nicht getagt. Die erste Sitzung ist nun für den 11.5. geplant.

Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Kommission hat für die Entwicklung eines Konzeptes zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Arbeit der Kommission und zur Vorbereitung und Durchführung einer ersten großen öffentlichen Veranstaltung am 20. Juni die Firma DEMOS (mit Unterauftrag an Prognos) beauftragt. Zusammen mit dem Dienstleister hat die AG Öffentlichkeitsbeteiligung an beiden Themen weiter gearbeitet. Das Konzept zur Beteiligung an Arbeit der Kommission soll als Entwurf von der Kommission am 18. Mai beschlossen werden.
Am 20. Juni wird die Kommission in Berlin in einem Bürgerforum sowohl das Beteiligungskonzept als auch zentrale Themen der bisherigen Kommissionarbeit mit der Öffentlichkeit diskutieren. Eine Einladung folgt in Kürze.“

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