Nach „kontroversen Diskussionen“ mit der Genehmigungsbehörde in Schleswig-Holstein startet heute mit einem erweiterten Informationsangebot die öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen für die Stilllegung der ehemaligen Atomforschungsanlage GKSS in Geesthacht, östlich von Hamburg. Das teilen das am konsensorientierten „HZG-Dialog“ beteiligte Helmholtz-Zentrum Geesthacht (HZG, heutiger Betreiber der Atomanlagen) und die Begleitgruppe in einer Presseerklärung mit. Auf Drängen der Kieler Atombehörde werden zum Start der Öffentlichkeitsbeteiligung weniger Informationen bereitgestellt, als Betreiber und Begleitgruppe im HZG-Dialog geplant hatten, aber mehr und bessere Unterlagen, als es bislang in anderen Verfahren der Fall war. Der HZG-Dialog und die grün geführte Genehmigungsbehörde in Kiel verständigten sich kurz vor Beginn der Auslegungsfrist auf einen Kompromiss. Einwendungen können bis zum 6. Februar erhoben werden. Der Erörterungstermin soll bereits am 21. März 2017 im Sachsenwaldforum Reinbek stattfinden. (*, siehe unten) „Stilllegung Atomanlage Geesthacht: Trotz Druck der Atomaufsicht – Kompromiss für mehr und bessere Informationen für Öffentlichkeitsbeteiligung“ weiterlesen
Schlagwort: Atomschiff Otto Hahn
Öffentlichkeitsbeteiligung: Stilllegung Atomforschungsanlage Geesthacht – Auslegung beginnt

Die Auslegung der Antragsunterlagen für die Stilllegung der ehemaligen Atomforschungsanlage GKSS bei Geesthacht, östlich von Hamburg, beginnt am 5. Dezember. Das kündigt der Amtliche Anzeiger (siehe auch hier, PDF) an. Zwei Monate werden die Antragsunterlagen, die einen Rückbau des Forschungsreaktors, der heißen Zellen sowie die Zerlegung des Reaktordruckbehälters des ehemaligen Atomschiffes Otto Hahn vorsehen, in Kiel und im Kreis Herzogtum Lauenburg dann ausliegen. Außerdem soll eine Transportbereitstellungshalle auf dem Gelände der heutigen Helmholtz-Gesellschaft Geesthacht (HZG) errichtet werden.
Vor über zwei Jahren, Anfang März 2013, hatte der Betreiber HZG nach gemeinsamen Diskussionen mit einer zuvor gebildeten Begleitgruppe für einen „konsensorientierten Dialog“ den entsprechenden Stilllegungsantrag bei der zuständigen Atomaufsicht in Kiel gestellt. Begleitgruppe und Betreiber hatten sich vorher darauf verständigt, einen Alternativenvergleich durchzuführen, ob der direkte Rückbau oder aber möglicherweise auch der längerfristige Einschluss der Anlage oder Teilen davon, z.B. unter Strahlenschutzgesichtspunkten, zweckmäßiger sein könnte. Die Prüfung ergab, dass grundsätzlich der Rückbau der Atomforschungsanlage sinnvoll sei. Allerdings wurde bis vor wenigen Monaten noch der Teileinschluss des sogenannten Reaktor-Schwimmbeckens weiter untersucht und diskutiert. Hier hatte eine gutachterliche Prüfung weitere Untersuchungen als sinnvoll ausgewiesen, die auch vom Betreiber HZG als sinnvoll erachtet worden war.
- Siehe dazu hier im Newsletter des Dialogs, dort auch der Download eines Gutachtens von Wolfgang Neumann, Intac Hannover, zu diesem Thema
- Ausführliche Informationen über den konsensorientierten Dialog zwischen HZG und der Begleitgruppe – darunter die Vereinbarungen über die Zusammenarbeit im Dialog, zahlreiche Gutachten sowie gemeinsam erstellte Pressemitteilungen und Newsletter finden sich hier.
Auf praktisch freiwilliger Ebene, ohne dass es dazu rechtliche Rahmenbedingungen oder Regelungen gibt, wird in Geesthacht seit nun über vier Jahren im Rahmen des „konsensorientierten“ Dialogs intensiv über die Fragen zum Vorgehen bei der Stilllegung der Atomanlagen auf dem HZG-Gelände zwischen dem Betreiber und einer aus BürgerInnen, Anti-Atom-Aktiven und Vertretern aus der Kommunalpolitik bestehenden Begleitgruppe diskutiert.
Die nach Atomrecht vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung aber startet nun offiziell nach Mitteilung im amtlichen Anzeiger am 5. Dezember. Diese besteht aus einer zweimonatigen öffentlichen Auslegung der Antragsunterlagen (auch im Internet auf den Seiten der Atomaufsichtsbehörde im Energieministerium Schleswig-Holstein sowie beim Betreiber HZG) und einem dann folgenden Erörterungstermin. Zu den auszulegenden Unterlagen gehören Sicherheitsberichte, Kurzbeschreibungen und eine Umweltverträglichkeitsprüfung.
DPA meldet dazu auch: „Die im Jahr 2010 endgültig abgeschaltete Forschungsreaktoranlage in Geesthacht soll nach ihrer Stilllegung abgebaut werden. Die Unterlagen dazu können von Montag nächster Woche an im Rathaus der Stadt und im Energieministerium in Kiel zwei Monate lang eingesehen werden. In dieser Zeit kann jeder Einwendungen gegen das Vorhaben einreichen, wie das Ministerium am Montag mitteilte. Die Einwendungen sollen dann ab 21. März 2017 im Sachsenwaldforum Reinbek mit den Kritikern und Vertretern des Helmholtz-Zentrums erörtert werden. Später werde das Ministerium dann über die Anträge entscheiden. Das Vorhaben umfasst die Stilllegung des Forschungsreaktors FRG-1, der von 1958 bis 2010 gelaufen war, sowie den Abbau derForschungsreaktoranlage und des sogenannten Heißen Labors. Auch die Zerlegung des Reaktordruckbehälters des Nuklearschiffes «Otto Hahn» und der Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen in einer Transportbereitstellungshalle gehören dazu. Nach Angaben des Helmholtz-Zentrums Geesthacht könnte der endgültige Abbau der kerntechnischen Einrichtungen im Jahr 2030 abgeschlossen sein.“
- Leise, aber erfolgreich: Konsensorientierter Dialog zur Stilllegung der Atomforschungsanlage in Geesthacht
- Atomanlagen stilllegen im konsensorientierten Dialog: Neuer Bericht und Gutachten aus Geesthacht
In Schleswig-Holstein läuft bereits ebenfalls das Stilllegungsverfahren für das AKW Brunsbüttel. Nach der Sommerpause 2016 soll die Öffentlichkeitsbeteiligung dann für das abgeschaltete AKW Krümmel anlaufen. In Brokdorf steht das letzte noch in Betrieb befindliche Atomkraftwerk. Erst Ende 2021 soll es abgeschaltet werden.
Rückbau Atomforschungsanlage GKSS/HZG – Gemeinsamer Newsletter der Begleitgruppe und des Betreibers

Östlich von Hamburg bei Geesthacht läuft das Genehmigungsverfahren für die Stilllegung des ehemaligen Atomforschungsreaktors der GKSS, heute Helmholtz-Zentrum Geesthacht und der „heißen Zelle“. Seit über zwei Jahren wird das in einem konsensorientierten Dialog-Prozess gemacht, an dem BürgerInnen und Anti-Atom-Gruppen auf der einen und das HZG auf der anderen Seite beteiligt sind. Nun steht der Scoping-Termin an, der im Mai stattfinden soll. Einige Monate verspätet, denn nach dem Brunsbüttel-Urteil zum Castor-Lager hat die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein neue Berechnungen für den Rückbau des Forschungsreaktors und der „heißen Zelle“ gefordert.
In einem gemeinsamen Newsletter haben die Begleitgruppe und das HZG mitgeteilt (hier als Dokumentation):
Nachdem das Helmholtz-Zentrum Geesthacht (HZG) im März 2013 den Antrag auf Stilllegung des Brennelemente freien Forschungsreaktors FRG-1 und Abbau der Forschungsreaktoranlage und des Heißen Labors bei der zuständigen Aufsichtsbehörde gestellt hat, sind nun auch die ergänzenden Unterlagen beim schleswig-holsteinischen Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume eingereicht worden.
Diese Unterlagen umfassen den „Sicherheitsbericht“ sowie den „Vorschlag zum Untersuchungsrahmen für die Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU)“.
Beide Unterlagen wurden vor der Einreichung durch den Diplom-Physiker und kritischen Experten Wolfgang Neumann bewertet und im Dialogprozess diskutiert.
Aufgrund des Urteils von 2013 des Oberverwaltungsgerichts Schleswig gegen das Brennelement-Zwischenlager Brunsbüttel, mussten die vom HZG entworfenen Unterlagen vor der endgültigen Einreichung entsprechend überarbeitet werden. Diese Überarbeitung musste besondere Unfallszenarien, wie etwa den Absturz eines Großraumflugzeuges mit einbeziehen.
Einer der nächsten Schritte wird nun der sogenannte Scoping-Termin sein. Dazu werden von der Atomaufsicht alle von der Stilllegung in irgendeiner Weise betroffenen Behörden, Einrichtungen, Verbände und Initiativen eingeladen, um die Anforderungen und den Umfang einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu klären. Diese Veranstaltung gilt als Beratungstermin für die Genehmigungsbehörde und den Antragsteller. Derzeit ist davon auszugehen, dass der Scoping-Termin im Mai 2015 stattfinden wird.
Während der Dialog zwischen HZG und Begleitgruppe auf rein freiwilliger Basis läuft und keinerlei rechtliche Grundlage hat, ist das Öffentlichkeits-Beteiligungsverfahren im Atomrecht festgelegt.
- Newsletter: Konsensorientierter Dialog zur Stilllegung der Atomforschungsanlagen Geesthacht
- Politische Mediation – konsensorientierter Dialog und Mitbestimmung: Rückbau des Forschungsreaktors in GeesthachtDer „Sicherheitsbericht“ sowie der „Vorschlag zum Untersuchungsrahmen für Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU)“ finden sich zum Download auf der Internetseite des HZG bereit.
Auch der Reaktor des ehemaligen Atomschiffs Otto Hahn lagert noch in Geesthacht und soll mittelfristig demontiert werden. Über die Genehmigung zur Lagerung hat es im Dialog-Prozeß auseinandersetzungen geben, weil die bisherige Rechtslage von der Begleitgruppe kritisiert worden ist.
- Atommüll-Alarm: Begleitgruppe kritisiert Rechtslage zum Reaktordruckbehälter
- Atommüll-Alarm: Reaktordruckbehälter in Geesthacht – Atommüll oder Forschungsobjekt?
Hochradioaktive Brennelemente der Otto Hahn lager heute in Lubmin bei den Energiewerken Nord. Die Brennelemente aus dem FRG I und II sind in die USA zurücktransportiert worden. Außerdem sind Brennelemente aus Geesthacht in den 90er Jahren nach Dounreay geliefert worden.
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- Plutoniumfabrik Dounreay: Strahlende Strände und deutscher Atommüll.
- Atommülllager Lubmin – Streit zwischen Betreiber und Landesregierung
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