Atommüll-Alarm – Tatorte in NRW – SOKO Atommüll mit den Kommissaren Hubertus Zdebel und Peter Dickel

webheader_atomalarm_originalgroesseAtommüll-Alarm: Tatorte in NRW. Eine Woche lang waren Hubertus Zdebel von der Links-Fraktion im Bundestag und als Gast Peter Dickel von der AG Schacht Konrad und Karte_A4_rgb_2-AMKdem Trägerkreis der Kampagne in Bonn, Oberhausen, Bielefeld, Herford, Aachen und Mönchengladbach unterwegs, um als SOKO Atommüll über das atomare Erbe und die wachsenden Probleme zu informieren. Auf den zehn Veranstaltungen in dieser Woche informierten sie über die geplanten Castor-Exporte aus Jülich in die USA, über die Bad-Bank-Pläne der Atomkonzerne, mit denen sie sich aus der Verantwortung und den wachsenden Kosten der Atommülllagerung verabschieden wollen, über die Milliarden schweren Klagen von Vattenfall, E.on und RWE auf Schadensersatz und gegen den Atomausstieg, über Sicherheitsrisiken an den zahlreichen Atommüll-Standorten und über die bisherige Arbeit der Atommüll-Kommission in Berlin.

10 Veranstaltungen in sechs Tagen – Berichte und Fotos von den einzelnen Stationen sind hier auf der Homepage des Bundestagsabgeordneten Zdebel online:

Infos über Atompolitik und Ausstieg: www.hubertus-zdebel.de

TTIP lässt grüßen: Vattenfall frontal – 4,7 Mrd für Atomschrott und Risiko

Vattenfall2014„Der schwedische Stromkonzern Vattenfall fordert von Deutschland 4,7 Milliarden Euro als Entschädigung für die Stilllegung seiner Atomkraftwerke. Dies habe Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) im Wirtschaftsausschuss des Bundestags gesagt, teilte die Linken-Fraktion mit“. (dpa und süddeutsche) Dass sind noch mal rund eine Milliarde Euro mehr, als bislang angenommen. Auch E.on und RWE klagen was das Zeug hält auf Schadensersatz.

Vattenfall fordert diese Summe für die Stilllegung seiner Atommeiler Brunsbüttel und Krümmel, die aufgrund von gravierenden Mängeln bereits seit 2007 vom Netz waren und schließlich nach Fukushima per Atomgesetz endgültig abgeschaltet wurden. Vattenfall hat darauf hin wie E.on und RWE zunächst Schadensersatzklage vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben. Doch damit nicht genug. Der schwedische Staatskonzern zog außerdem die Diskriminierungskarte und erhob Klages im Rahmen eines Investitionsschutzabkommens der Weltbank. Was TTIP und CETA jetzt generell bringen sollen: Vattenfall nutzt es schon.

Im Rahmen des Verfahrens beim ICSID in Washington will der Vattenfall-Konzern also nun insgesamt 4,7 Mrd. Euro von den deutschen StromzahlerInnen eintreiben. Für Atommeiler, die über Jahrzehnte immer wieder durch Pannenserien auffielen.

Es ist mehr als nur scheinheilig, wie der Konzern in seinem ÖFF-Sprech das ganze verpackt. Während das AKW Krümmel betriebsbereit gehalten wird, um die Klagen vor dem Verfassungsgericht und in Washington materiell zu unterstreichen, erklärt uns Pieter Wasmuth in der Landeszeitung: “Pieter Wasmuth der Generalbevollmächtigte des Energiekonzerns Vattenfall, der die beiden Kernkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel betreibt, sieht zurzeit keine Chance dafür, dass der Konzern auch einen Rückbauantrag für Krümmel bei der Atomaufsicht des Landes stellt  weil ja schon der Antrag für Brunsbüttel läuft. Wasmuth: “Die Anträge würden sich nur alle auf demselben Schreibtisch der Behörden stapeln. Außerdem können wir in Brunsbüttel ja Erfahrungen sammeln und in Krümmel dann davon profitieren.” Ach, so isst das.

Gleich danach erfährt man, wie man einen Atomreaktor nicht stilllegt, sondern den „Anlagenbetrieb optimiert“ und das sogar noch unter der Mark „energie sparen“ verkauft.

Atommüll-Alarm: Atommüll-Lager und Flugzeugabstürze – höhere Sicherheitsnachweise in Schleswig-Holstein erforderlich

radioaktivOffenbar mindestens in Schleswig-Holstein müssen für die Lagerhallen von Atommüll neue Szenarien in Sachen Sicherheitsauslegung beachtet werden. Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgericht Schleswig zum Castor-Standortanlager am Vattenfall AKW Brunsbüttel, dass zu einer Aufhebung der Genehmigung führte, werden nun offenbar höhere Anforderungen bei den Sicherheitsnachweisen für den Neubau von Atommüll-Lagerhallen gestellt. Das gilt nicht nur bei der Lagerung hochradioaktiver Abfälle, sondern auch bei leicht- und mittelaktivem Atommüll. Direkte Auswirkungen hat dies demnach für die laufenden Genehmigungsverfahren zur Stilllegung des AKW Brunsbüttel und der Atomforschungsanlage in Geesthacht, der ehemaligen GKSS und heute von HZG betriebenen Anlage.

Ein ehemals bereits für Spätsommer/Herbst anvisierter Scooping-Termin im Rahmen des Stilllegungsverfahren der Atomforschungsanlagen in Geesthacht ist inzwischen auf Anfang 2015 verschoben wird. Das ist auch einem gemeinsamen Newsletter im Dialogverfahren zwischen der HZG und einer Begleitgruppe zu entnehmen.

Ob diese Konsequenz aus dem Schleswig-Urteil zum AKW Brunsbüttel auch in anderen Bundesländern und den dort laufenden Genehmigungsverfahren gezogen wird, bleibt zu klären.

In dem Urteil des OVG Schleswig werden fehlende oder gar falsche Sicherheitsnachweise moniert, die zu einer Aufhebung der vom Bundesamt für Strahlenschutz Mitte der 2000er Jahre genehmigten Standort-Lagerhalle für hochradioaktiven Atommüll führten. Insbesondere der Beschuss mit panzerbrechenden Waffen sowie (gezielte) Flugzeugabstürze waren dabei in der Debatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil das BfS und der Betreiber Vattenfall die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht erstreiten wollen.

Als Reaktion auf das Urteil hatte das BfS allerdings auch darauf verwiesen, dass höhere Sicherheitsnachweise damals nicht durchgesetzt werden konnten, weil die Betreiber das verhindert hätten. Siehe dazu: Lagerung hochradioaktiver Castoren: Sorgte das Bundesumweltministerium für geringere Sicherheitsanforderungen?

 

Atommüll-Alarm: Scheiß auf Konsens – E.on klagt

03122012-akw-grohnde-30.jpgDa wird im Berliner Bundestag über einen vermeintlichen Neustart bei der Suche nach einem Atommülllager für hochradioaktive Abfälle verhandelt, angeblich um einen gesellschaftlichen Konsens zu finden. Die Atomkonzerne ficht das nicht an. Munter verklagen sie die Bundesrepublik, wo sie nur können. Jetzt kommen neue Klagen auch von E.on und die anderen Konzerne erklären, sich anschließen zu wollen. Auch eine Art von Konsens.

Der vermeintliche Neustart bei der Standortsuche für ein dauerhaftes Atommülllager für hochradioaktive Atommüll wurde von CDU/CSU, der SPD, der (ehemaligen) FDP und den Grünen große gefeiert. Lediglich die Linke konnte das nichts wirklich neues finden. Weil Gorleben weiter im Verfahren bleiben soll, drohte Niedersachsen sich zu verweigern. um den Deal dennoch hinzubekommen, wurde kurzerhand geregelt, dass es keine weiteren Castortransporte in des oberirdische Zwischenlager nach Gorleben mehr geben sollte. Niedersachsen stimmte also zu. Dumm an der Sache: Niemand hatte mit den Atomkonzernen gesprochen, die erstens für die Lagerung der Castoren in Gorleben bereits bezahlt haben und die zweitens über die Kontrolle bei den als Alternative vorgesehen Standort-Zwischenlagern an den Atommeiler verfügen.

Interessant dürfte es möglicherweise nun in der seit dem Sommer tagenden Atomüll-Kommission werden. Denn dort sitzen auch mehrere Atomlobbyisten mit am Tisch, unter anderem Bernhard Fischer – Ex-Chef von „E.on Kernkraft“ sowie der E.on-Kraftwerkssparte und derzeit im Aufsichtsrat verschiedener E.on-Tochterunternehmen. Bereits im Rahmen einer inzwischen eingerichteten Arbeitsgruppe hat es einen kleinen spontanen Schlagabtausch gegeben. Spannend dürfte aber die nächste reguläre Sitzung der gesamten Kommission im November werden. Kaum vorstellbar, dass der BUND und die Deutsche Umweltstiftung dieses Vorgehen der Konzerne innerhalb der Kommission einfach auf sich beruhen lassen werden.

AtomkraftgegnerInnen haben bei dem vermeintlichen von Anfang auf die vielen Webfehler hingewiesen, doch im Taumel um den vermeintlichen Neustart störte das die Parteispitzen. Siehe z.B. die Tagung der Umweltverbände im März 2014.

Nun hat E.on also die Klage auf den Tisch gelegt, mit der der Konzern sicherstellen will, dass die (zusätzlichen) Kosten für die Einlagerung der insgesamt noch 26 Castoren aus England und Frankreich an einem Standortlager statt in Gorleben nicht auf seine Kosten erfolgt. (Siehe z.B. Tagesschau oder Abendblatt) Klar, dass RWE, Vattenfall und EnBW dem Beispiel folgen wollen.

Das die Konzerne sich dabei vor Gericht gute Chancen ausrechnen, ist nachvollziehbar. So hatte RWE bereits mit einer Klage auf Schadensersatz für die als Moratorium verhängte Stilllegung seiner Atommeiler nach Fukushima Erfolg. Merkel hatte im Verbund mit den für die Atomaufsicht zuständigen Bundesländer mehr oder weniger freihändig für diese Abschaltung gesorgt, um nach der eben erst verhängten und gesellschaftlich heftig umstrittenen Laufzeitverlängerung für Ruhe im Land zu sorgen.  Mehrere hundert Millionen Euro dürfte das die SteuerzahlerInnen in Hessen und vielleicht zusätzlich auch noch in anderen Bundesländern nun kosten. Auch in dieser Sache hat E.on nun Klage auf Schadensersatz für die Stilllegung während des Moratoriums für die AKW Unterweser (Niedersachsen) und Isar 1 (Bayern) eingereicht.

Damit nicht genug: Auch die verhängte Brennelemente-Steuer droht aufgrund der Klagen der Konzerne zu scheitern. Auch hier geht es um viele hundert Millionen Euro, die zurück zu zahlen wären. Siehe dazu z.B. die Welt.

Außerdem laufen vor dem Bundesverfassungsgericht noch Klagen gegen den nach Fukushima per Atomgesetz beschlossenen Ausstieg. Auch hier verlangen die Konzerne – allerdings nun in Milliardenhöhe – Schadensersatz von der Bundesregierung. Und obendrein – TTIP lässt grüßen – hat Vattenfall die Bundesrepublik im Rahmen internationaler Investitionsschutzabkommen beim SCID in Washington auf runde 3,5 Mrd. Euro Entschädigung für die Atommeiler Brunsbüttel und Krümmel verklagt.

Das aber ist immer noch nicht das Ende der Fahnenstange. Denn nun wollen die Atomkonzerne sich auch noch von den Kosten für die Stilllegung der Atomreaktoren und der Atommülllagerung verabschieden. Im Frühjahr wurde ihr Vorschlag bekannt, dass sie mit der Bundesregierung darüber Gespräche führen und Vorschlagen, sich mit einer Einmalzahlung von rund 36 Mrd. Euro aus der Verantwortung zu verabschieden. Der Bund soll mit einer Stiftung dann alles weitere in seine Trägerschaft übernehmen. Natürlich auch die immer weiter steigenden Kosten bei der Atommülllagerung. Schon jetzt wird von Kosten von bis zu rund 50 Mrd. Euro für Stilllegung und Lagerung ausgegangen. Ob das reicht, weiß derzeit niemand.

Klar aber wäre: Nachdem die Atomkonzerne jahrzehntelang traumhafte Gewinne auf Kosten der KundInnen eingefahren haben, soll nun die atomare Erblast auch wieder von den BürgerInnen bezahlt werden. Verursacherprinzip schön und gut, aber bitte doch nicht im Ernst.

Und auch hier können die Atomkonzerne sich auf Verbündete in der Politik vermutlich verlassen. Als Reaktion auf einen Bundesrats-Antrag zu den für Stilllegung und Atommülllagerung bei den Konzernen gebildeten Entsorgungs-Rückstellungen, initiiert aus Schleswig-Holstein, versuchte allen voran das rot-grüne NRW diesen zu Fall zu bringen. Das hat zwar am Ende nicht ganz geklappt, aber u.a. einen Passus, der das Verursacherprinzip festschreiben und den Konzerne die weitere Kostenverantwortung zuweisen wollte, war der NRW-SPD ein echter Dorn im Auge. (siehe: Der Westen und insbesondere hier Aachener Zeitung)

Und als wäre das egal: Im Sommer 2013 hob das Obverwaltungsgericht in Schleswig die Genehmigung für das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel auf. Zahlreiche Sicherheitsnachweise waren entweder falsch oder gar nicht bei der Genehmigung durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erbracht worden. Wird das Urteil im laufenden Revisionsverfahren (angestrengt vom Brunsbüttel-Betreiber Vattenfall und dem BfS) bestätigt, droht allen Standortlagern und den dort stehenden Castoren zumindest rechtlich ein Super-GAU. Denn alle Lager sind zur gleichen Zeit genehmigt und gebaut worden – quasi in Fließbandarbeit.

Absurd an dieser Lage: Die Betreiber haben sie im Grunde selbst verursacht. Während das Bundesamt für Strahlenschutz umfangreichere Sicherheitsanforderungen an die neuen Castor-Lager an den AKW Standorten stellen wollte, hatte die Atomwirtschaft nicht zuletzt über ihre guten Kontakte zum Bundesumweltministerium dafür gesorgt, dass diese nicht umgesetzt werden durften.

 

Atommüll-Alarm: Vattenfall unterirdisch – Immer mehr zerstörte Atom-Fässer

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Atommüllfass by Vattenfall/AKW Brunsbüttel. Foto: Energieministerium SH
Atommüllfass by Vattenfall/AKW Brunsbüttel. Foto: Energieministerium SH

Der Horror in den Kavernen des Vattenfall-AKW Brunsbüttel geht weiter. Immer mehr Atommüllfässer mit schweren Schäden werden in den unterirdischen Kavernen des Atommeilers „entdeckt“. „Wanddurchdringende Korrosion, der Austritt von Fassinhalten oder lose Deckel gelten als starke Schäden“, so berichtet u.a. der NDR.

Insgesamt lagern allein in den sechs Kavernen 631 Fässer mit leicht- und mittelradioaktivem Atommüll. Wegen der enorm hohen Strahlung können diese Kavernen von Menschen nicht betreten werden. Daher mußten erst Verfahren entwickelt werden, wie denn eine Kontrolle der Fässer, die dort seit den 70er Jahren eingelagert sind, erfolgen konnte. Warum das erst nach 30 Jahren erstmals erfolgt, bleibt ein Geheimnis von Vattenfall und der Atomaufsichtsbehörde in Kiel.

„In den unterirdischen Lagerräumen seien bisher 335 Behälter inspiziert worden, von denen 102 „stark beschädigt“ gewesen seien, teilte das für die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein zuständige Umweltministerium am Donnerstag in Kiel mit“, heißt es weiter beim NDR und: „Bislang wurden vier Lagerräume untersucht. In Kaverne III, die als nächstes mit einer Spezialkamera inspiziert wird, lagern insgesamt 75 Fässer, überwiegend mit sogenanntem Verdampferkonzentrat aus dem Reaktorbetrieb. Da die ersten Einlagerungen in der Kaverne III im Jahre 1979 erfolgten, rechnet die Atomaufsicht auch hier „mit erheblichen Schäden“. Bereits in den Kavernen I und II waren etliche defekte Fässer entdeckt worden, bei denen zum Teil die Inhalte austraten.“

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