Hochangereichertes Uran: Kuriose Logik der Bundesregierung bei atomwaffenfähigem Uran

„Kuriose Logik der Bundesregierung beim Umgang mit hochangereichertem Atommüll aus Uran-Brennelementen. Angeblich hochangereicherter Uran-Atommüll aus Jülich soll nach den Planungen der Bundesregierung unbedingt in die USA exportiert werden, um die Risiken für die Weiterverbreitung von atomwaffenfähigen Kernbrennstoffen (Proliferation) zu reduzieren. Die deutlich höher angereicherten und in jedem Fall waffenfähigen Brennelemente aus dem Forschungsreaktor Garching aber sollen einfach in Deutschland bleiben.“ Mit diesem Fazit reagiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Links-Fraktion, auf die jetzt vorliegende Antwort der Bundesregierung auf seine Kleine Anfrage (BT-Drs.18/3244). Ein Castor-Behälter mit fünf abgebrannten Brennelementen aus dem Forschungsreaktor Garching wird rund 300 Kg hochangereichertes und damit waffenfähiges Uran enthalten, aus dem mehrere Bomben gebaut werden könnten.

Die Bundesregierung bestätigt in der Antwort auf die Anfrage von Zdebel, dass ab 2018 weiterer hochradioaktiver Atommüll mit hochangereichertem Uran aus dem Forschungsreaktor Garching per Castor-Transport in das Zwischenlager Ahaus in NRW gehen soll.

Zdebel: „Der Umgang mit dem waffenfähigen Uran aus den Brennelementen von Garching sollte die Richtschnurr auch für den Umgang mit dem Atommüll aus Jülich sein: Wir müssen die Probleme damit in der Bundesrepublik lösen und sie nicht anderen Staaten vor die Tür stellen. Dabei müssen Atomtransporte vermieden werden und Lösungen jeweils vor Ort geprüft werden.“

Der hochradioaktive Atommüll aus dem Forschungsreaktor Garching ist besonders riskant, weil er aus atomwaffenfähigem – hochangereichertem – Uran besteht. Der Betrieb des Forschungsreaktors mit diesen Brennelementen ist bis heute international umstritten. Die USA hatten sich massiv gegen den Betrieb mit derartigen Brennelementen ausgesprochen und sich geweigert, den Reaktor in Garching zu beliefern. Weltweit wird im Zuge der Minimierung von Risiken für den militärischen Missbrauch von Kernbrennstoffen versucht, auch Forschungsreaktoren nur noch mit Brennelementen unterhalb einer Anreicherung von 20 Prozent des spaltbaren Uran 235 zu beliefern. Dies soll vor allem nukleare „Newcomer“ davon abhalten, mit atomwaffenfähigem Material zu hantieren. Für den Betrieb von Garching wurden diese Bemühungen schließlich ignoriert und Verträge mit Russland für die Lieferung von hochangereichertem waffenfähigen Uran für die Brennelemente abgeschlossen.

Das jeweils 53 Kilogramm schwere Brennelement enthält insgesamt jeweils 8,1 kg hochangereichertes Uran (93 Prozent U-235, 7 Prozent U-238). Derzeit verbleibt ein solches Kompaktbrennelement 60 Tage im Reaktor (früher 52 Tage). Vier solcher Brennelemente kommen pro Jahr zum Einsatz. Die Kosten je Brennelement belaufen sich für Brennstoffbeschaffung, Lagerung sowie Fertigung und Transport auf 1,1 Millionen Euro. Die Herstellung erfolgt laut Aussagen der Bundesregierung in Frankreich. Nach dem Einsatz im Reaktor soll das abgebrannte Brennelement nach 60 Tagen Volllast noch einen Anreicherungsgrad von 88 Prozent Uran 235 haben.

In Garching ist lediglich eine „Abklinglagerung“ vorgesehen. Bereits vor dem Betriebsbeginn in Garching soll eine Zwischenlagerung des hochradioaktiven Atommülls im Zwischenlager in Ahaus vertraglich geregelt worden sein. Eine Zwischenlagerung vor Ort ist offenbar nie geprüft worden.

Ausdrücklich hatte Zdebel die Bundesregierung nach den Proliferationsrisiken der hochangereicherten Uran-Brennelemente aus Garching (Frage 6) und einen möglichen späteren Export in die USA (Frage 8) gefragt. Die Bundesregierung verweist lediglich auf Kontrollen durch die IAEO und Euratom. Mit keinem Wort geht sie auf die Frage zur Möglichkeit eines späteren US-Export ein. Sie stellt aber fest: „Nach der Zwischenlagerung ist eine Endlagerung der bestrahlten Brennelemente als wärmeentwickelnde, radioaktive Abfälle geplant. Eine Konditionierung ist bislang nicht vorgesehen.“ (Antwort auf Frage 9)

„Transporte hochradioaktiver Brennelemente aus der Atomforschungsanlage Garching II in das Zwischenlager Ahaus“, BT-Drs.18/3244

Grüner Parteitag und der Atommüll – Kein Export aus Jülich – Schacht Konrad neu bewerten

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Zahlreiche Atommüll-Standorte in Deutschland: Dauerhaft sichere Lagerung vollkommen ungelöst.

Eigentlich hatten sie andere große Themen, aber am Rande ging es bei den Grünen auf der BDK am Wochenende auch um Atommüll. Einerseits sprachen sich die Delegierten gegen Atommüll-Exporte aus Jülich in die USA aus – andererseits fordern sie eine Neubewertung des als Endlager für leicht- und mittelradioaktive Abfälle vorgesehenen Schacht Konrad in Salzgitter. Auf der BDK demonstrierten auch verschiedene Anti-Atom-Organisationen, vor allem mit Blick auf die Jülicher Castortransporte in die USA. Der Grund dafür: Die Haltung der NRW-Grünen, die dort in der Landesregierung sitzen, ist zu diesem Thema – sagen wir mal – uneindeutig.

DPA meldet in einer Notiz zum Schacht Konrad-Antrag: „Der Grünen-Bundesparteitag in Hamburg hat eine Neubewertung des atomaren Endlagers Schacht Konrad bei Salzgitter gefordert“ und schreibt dazu „Schacht Konrad erfülle die notwendigen Anforderungen als Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle derzeit nicht, heißt es in dem am Freitagabend verabschiedeten Antrag. Die Grünen fordern deshalb von der Bundesregierung, einen Plan vorzulegen, wie sie Schacht Konrad an den notwendigen wissenschaftlichen und technischen Standard heranführen will. Dabei müsse auch geklärt werden, wie eine möglicherweise notwendige Bergung der eingelagerten Abfälle praktiziert werden könne. Schacht Konrad war als Endlager für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll 2002 genehmigt worden.“

Oekonews.at berichtet über eine Aktion von Greenpeace: „Umweltschützer protestieren bei Bundesdelegiertenkonferenz der deutschen Grünen – 23.11.2014
Greenpeace-Aktivisten fordern: Kein Castor-Transport aus Jülich in die USA“. Auch AktivistInnen von ausgestrahlt waren vor Ort.

Dokumentation: „Hamburg – Greenpeace-Aktivisten protestierten am Samstag bei der Bundesdelegiertenkonferenz der Grünen in Hamburg gegen einen illegalen Atommülltransport aus Jülich in die USA. Die Umweltschützer fordern die Grünen aus Nordrhein-Westfalen auf, als Regierungspartei ihres Bundeslandes eine Lagerung der 152 Castoren mit hochradioaktivem Atommüll in Deutschland zu sichern. „Grün bleiben! Kein Atomexport in die USA“ steht auf dem Banner der Umweltschützer. „Die Grünen in NRW dürfen diesen illegalen Transport nicht zulassen. Besonders in der Regierungsverantwortung müssen sie ihren grünen Grundsätzen treu bleiben“, sagt Cornelia Deppe-Burghardt, Sprecherin von Greenpeace. Bei der Bundesdelegiertenkonferenz steht ein Antrag aus Niedersachsen auf der Tagesordnung, den Export der Jülich-Castoren in die USA zu stoppen.

Mit einem Rechtsgutachten hat Greenpeace im September bereits belegt, dass die Verschickung illegal wäre. Der Export verstieße gegen das Verbot, Atommüll aus kommerzieller Nutzung zur Wiederaufarbeitung ins Ausland zu bringen (§9a Abs.1 Satz 2 Atomgesetz). Der hochradioaktive Müll stammt aus dem Atomkraftwerk „AVR Jülich“, das 22 Jahre lang Atomstrom in das öffentliche Netz eingespeist hat. Daher ist auch nach steuerrechtlichen Kriterien eine gewerbliche Erzeugung von Strom anzunehmen. Der illegale Transport würde einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen und die Suche nach einem Endlager für hochradioaktiven Atommüll unterwandern. Nach Paragraph 1 des Standortauswahlgesetzes ist Deutschland verpflichtet, für im Inland verursachten hochradioaktiven Atommüll einen nationalen Endlagerstandort zu finden.

Seit den späten 1980er Jahren arbeiten die Landesregierung in NRW und das Bundesforschungsministerium an dem Atommülltransport in die US-Militäranlage Savannah River Site. Dort sollen die abgebrannten Brennelemente wieder aufbereitet werden. Fast zehn Millionen Euro sind bereits investiert und “vorsorglich” sollen für das Jahr 2015 rund 65 Millionen Euro im Bundeshaushalt des Forschungsministeriums eingestellt werden.

NRW-Grüne müssen glaubwürdig bleiben

Die Grünen in Nordrhein-Westfalen laufen Gefahr, ihre Glaubwürdigkeit zu verlieren, wenn sie die Abschiebung der 290.000 Brennelementekugeln nicht verhindern. Im Koalitionsvertrag der rot-grünen NRW-Regierung haben sie mitunterschrieben: „Wir wollen, dass die Castoren, vor allem die in Jülich lagernden, nur noch einmal transportiert werden – nämlich zu einem Endlager, wenn hierfür ein Standort gefunden ist.““

Grüner Parteitag: Mehr Realismus beim Atommüll ?

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Haufenweise Probleme mit Atommüll – auch im Schacht Konrad. Foto: Dirk Seifert

An diesem Wochenende findet in Hamburg die Bundesdelegiertenkonferenz der Grünen statt. Auf der Tagesordnung steht auch der weitere Umgang mit Atommüll. In vielen Bundesländern sitzen inzwischen grüne MinisterInnen in den zuständigen Atomaufsichtsbehörden. Die AG Schacht Konrad verweist heute in einer Pressemitteilung auf die vielfältigen „Bausstellen“ bei der ungelösten Lagerung radioaktiver Abfälle und auf „Widersprüche“ bei den Grünen im Umgang mit den wachsenden Problemen.

Zum Parteitag berichtete umweltFAIRaendern bereits hier: Grüner Parteitag: Kein Export von Atommüll aus Jülich in die USA?

zur aktuellen Debatte auch:

Dokumentation der PM von AG Schacht KONRAD; Links zu weiteren umweltFAIRaendern-Beiträgen eingefügt:

GRÜNE Bundesdelegiertenkonferenz heute in Hamburg: Mehr Realismus beim Atommüll ?

Die GRÜNE Bundesdelegiertenkonferenz, die heute um 17.00 Uhr in Hamburg beginnt, muss sich auch mit ihrem eigenen atompolitischen Erbe auseinandersetzen. Als Punkt 6 steht Schacht KONRAD auf der Tagesordnung und ein Antrag der grünen Atompolitikerin Sylvia Kotting-Uhl: Atomendlager „Schacht Konrad“ überprüfen mit zahlreichen Änderungsanträgen aus Niedersachsen. Außerdem beantragt die GRÜNE Landtagsabgeordnete Miriam Staudte aus Niedersachen „Keinen hochradioaktiven Atommüll ins Ausland verschieben – Export der Jülich-Castoren in die USA stoppen“ .

Mit dem rot/grünen Atomkonsens 2000 hatte die frühere Anti-Atom-Partei den Atomausstieg für erledigt erklärt. Der damalige GRÜNE Bundesumweltminister Trittin rechtfertigte fürderhin Castor-Transporte nach Gorleben und wirkte – wie mit der Atomwirtschaft vereinbart – an der Genehmigung von Schacht KONRAD mit. Aber überall wo die GRÜNEN in die Ländern Regierungsverantwortung übernommen haben und für die Atomaufsicht verantwortlich sicht, bricht sich die Erkenntnis Bahn, dass viele Probleme eben nicht gelöst und auch nicht einfach lösbar sind:

• Im Frühjahr 2014 listete ein Papier des Baden-Württembergischen Umweltministers Untersteller schonungslos viele der offenen Atommüll-Probleme auf.

• Der GRÜNE Umweltminister Habeck, der das Brennelement-Zwischenlager Brunsbüttel großzügig für noch ausstehende Castor-Transporte angeboten hatte, mußte im Juni 2013 hinnehmen, dass das OVG Schleswig die Genehmigung für eben dieses Zwischenlager aufhob. Gleichzeitig wurden im Lager des AKW Brunsbüttel immer mehr rostige Fässer entdeckt.

• In der nordrhein-westfälischen Landesregierung müssen die GRÜNEN den geplanten Export von 457 Castoren mit hochaktiven Brennelement-Kugeln in die USA, den unbefristeten Weiterbetrieb der Urananreicherungsanlage in Gronau und die unbefristete Genehmigung eines Lagers für als „Wertstoff“ deklarierten Uran-Müll mit verantworten.

• Der niedersächsische Umweltminister Wenzel übernahm nicht nur einen ganzen Strauß von ungelösten atomaufsichtlichen Problemen, sondern wurde auch mit neuen konfrontiert: Zum Gorleben-Streit und den Problemen bei KONRAD kamen etwa Rostfässer in Leese und die Alterungsprobleme in Grohnde und Lingen.

Während der GRÜNE Untersteller aber auf eine schnelle Inbetriebnahme und Erweiterung von KONRAD dringt, hat der GRÜNE Wenzel eine gebotene und im Koalitionsvertrag mit der SPD vereinbarte Neubewertung von KONRAD durchzusetzen. Ob und wie daraus eine konsistente GRÜNE Atompolitik werden kann, bleibt abzuwarten.

Grüner Parteitag: Kein Export von Atommüll aus Jülich in die USA?

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Grüne BDK: Miriam Staudte aus Niedersachsen fordert: Keine Atommüll-Exporte aus Jülich in die USA.

Auf der am kommenden Wochenende stattfindenden Bundesdelegiertenkonferenz der Grünen in Hamburg steht auch ein Antrag der Lüneburger Landtagsabgeordneten Miriam Staudte auf der Tagesordnung. Unter V-20 beantragt sie: „Keinen hochradioaktiven Atommüll ins Ausland verschieben – Export der Jülich-Castoren in die USA stoppen.“ (PDF). Insgesamt 152 Castoren auf dem ehemaligen Atomkraftwerk AVR in Jülich sollen möglicherweise in die USA abgeschoben werden, weil die Betreiber seit Jahren nicht in der Lage waren, für ausreichende Sicherheit bei der Lagerung in Jülich zu sorgen. Außerdem behauptet die Bundesregierung nach Informationen der Linken, dass der Export in die USA billiger wäre, als vor Ort ein Atommülllager zu bauen und die weitere Entsorgung in der Bundesrepublik zu organisieren.

Anti-Atom-Organisationen haben inzwischen mit zwei Rechtsgutachten nachgewiesen, dass diese Exporte sogar illegal wären. Sie haben Klagen und Widerstand angekündigt, sollte es tatsächlich dazu kommen, dass Atommüll einfach ins Ausland abgeschoben werden soll.

Pikant ist der Antrag insofern, als dass er sich indirekt gegen die rot-grüne Landesregierung in NRW wendet. Die dortige Regierung ist als Aufsicht für die Jülicher Atomanlagen zuständig. Im SPD-geführten Forschungsministerium und auch im ebenfalls SPD-geführten Wirtschaftsministerium wird seit Jahren an der Option für den Export in die USA gearbeitet. Fast zehn Millionen Euro sind bereits investiert und „vorsorglich“ sollen für 2015 rund 65 Mio. Euro im Bundeshaushalt des Forschungsministeriums eingestellt werden. Wie die Grünen in der NRW-Landesregierung zu dieser Option stehen, ist, gelinde gesagt, unklar.

Einerseits steht im Koalitionsvertrag, dass die Jülicher Castoren nur noch ein Mal, nämlich in ein Endlager transportiert werden sollen. Da es ein solches Lager nicht gibt, würde also jeglicher Transport unmöglich sein. Doch: Weil die Betreiber es über Jahre verschlampt haben, vor Ort für sichere Lagermöglichkeiten zu sorgen und die Landesregierung dabei nur zugesehen hat, gibt es nun ein Problem: Bis heute konnte der Nachweis einer ausreichenden Erdbebensicherheit gegenüber der Genehmigungsbehörde für die Lagerung, dem Bundesamt für Strahlenschutz, nicht erbracht werden. Die SPD-geführte Atomaufsicht – inzwischen aus ihrem Dornröschenschlaf aufgewacht – hat inzwischen angeordnet, dass der Betreiber das Lager nun räumen muss und dafür Vorschläge machen soll. Seit September müssten diese Vorschläge vorliegen, öffentlich bekannt ist dazu bislang nichts.

Atommüll-Alarm: Wie gefährlich ist das Jülicher AVR-Reaktor-Kippmanöver?

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Atom-Forschungsanlage in Jülich: Haufenweise Probleme mit Atommüll. Foto: Andreas Conradt/publiXviewinG

In Jülich läuft die Verlagerung und das Kippen des 2.100 Tonnen schweren und radioaktiv verseuchten Reaktors des ehemaligen AVR-Atomkraftswerks. Während sich die Behörden und der Betreiber weitgehend in Schweigen hüllen, warnen Bürgerinitiativen und Umweltverbände vor den damit verbundenen Risiken. Für die nur 200 Meter lange Strecke vom alten in das neue Lager wird die Reise des gigantischen Stahl-Beton-Kolosses mehrere Monate dauern. Dr. Rainer Moormann und Jürgen Streich nehmen Stellung zur Frage:

„Wie gefährlich ist das Jülicher AVR-Reaktor-Kippmanöver?

Hintergrund

Vom AVR-Betreiber wird betont, die aktuellen Arbeiten zur Verlagerung des AVR-Behälters seien ungefährlich. Dabei wird u.a. darauf verwiesen, die Dosisrate der Radioaktivität neben dem Behälter sei so gering wie bei einem Fernflug. Letztgenanntes ist zwar richtig, geht aber in verharmlosender Weise am Kern des Problems vorbei: Nicht die Strahlung, die aus dem Behälter dringt, sondern die im Behälter eingeschlossenen radioaktiven Stoffe stellen die Gefahr dar – etwa wie bei einem normalen Gift in einem umschlossenen Behälter.

Da der Reaktor bekanntermaßen faktisch havariert ist, befinden sich noch erhebliche Mengen an besonders gefährlichen radioaktiven Stoffen im Behälter. Konzentrieren wir uns auf das gefährlichste Nuklid, das tückische Strontium-90, haben wir noch mehr als das Millionenfache im Behälter, verglichen mit einem Leichtwasserreaktor zu Beginn des Rückbaus. Konkret werden vom Betreiber 60 Tera-Becquerel (TBq = 1 000 Mrd Bq, radioaktive Kernzerfälle pro Sekunde) Strontium-90 angegeben, die sich im Behälter außerhalb der darin verbliebenen, verklemmten Brennelemente befinden. Dieses Nuklid lag ursprünglich weitgehend als Feinststaub vor, wurde durch die Betonverfüllung 2008 aber großenteils gebunden.

Dennoch stellt der Behälter in seiner jetzigen Form nur einen unzureichenden Schutz dar, keinesfalls vergleichbar dem eines Castor-Behälters. Der doppelwandige Behälter ist nämlich durch Neutronenstrahlung teilweise stark versprödet und damit bruchanfällig. Außerdem ist die Einbindung des Strontiums in Porenleichtbeton nur bedingt wirksam – verglichen etwa mit einer Glaskokille in Castoren, denn dieser Leichtbeton wird bei mechanischen Einwirkungen naturgemäß unter Staubfreisetzung geschädigt. Zur korrekten Einordnung sei aber angemerkt, dass das aktuelle Strontiuminventar im Behälter nur etwa zwei Prozent desjenigen zum Zeitpunkt des AVR-Betriebs beträgt.

Strontium-90 (Halbwertszeit 29 Jahre) ist deshalb so gefährlich, weil es vom menschlichen Körper nicht vom Calcium unterschieden und in die Knochen eingebaut wird, von wo es nicht mehr zu entfernen ist. Es bestrahlt das empfindliche rote Knochenmark, was u.a. zu Leukämie führt. Die zulässigen Freisetzungen sind deshalb außerordentlich niedrig angesetzt.

Was kann bei Störfällen passieren?

Zur Einordnung von möglichen Störfallfolgen gibt es zwei Kriterien: Zum einen die sogenannten Störfallplanungswerte, welche die maximal zulässigen Emissionen bei einem Auslegungsstörfall (früher GaU) definieren, zum anderen die Eingreifrichtwerte für den Katastrophenschutz bei auslegungsüberschreitenden (schweren) Störfällen.

Zur Einhaltung der Störfallplanungswerte liegt uns aus einer Anfrage nach dem Umwelt-Informationsgesetz ein vertrauliches Papier des Forschungszentrums Jülich vom Oktober 2006 vor, in dem berechnet wird, dass diese Störfallplanungswerte am AVR-Zaun bereits dann nicht mehr eingehalten werden können, wenn störfallbedingt nur 0,007 Prozent des Strontiuminventars als Staub aus der Materialschleuse freigesetzt werden. Das deckt sich mit unseren eigenen Berechnungen. Es ist hier anzumerken, dass es sich beim Störfallplanungswert um eine sehr konservativ zu berechnende Größe handelt. Andererseits wird eine Einhaltung dieser Werte für AKW-Störfälle für die Häufigkeit von etwa einmal in 100 000 Jahren gefordert.

Das Erfordernis von Katastrophenschutzmaßnahmen ist weniger eindeutig zu beantworten, da für unterschiedliche Maßnahmen (Anbauverbot für Nahrungsmittel bis Evakuierung) auch unterschiedliche Eingreifrichtwerte gelten, und die Dosiswerte zusätzlich mit der Entfernung abnehmen sowie Wettereinflüsse eine wichtige Rolle spielen. Anbauverbot für Nahrungsmittel im Nahbereich (bis ein Kilometer in Windrichtung) wäre bei Freisetzungen von etwa 0,05 Prozent nötig, Evakuierungen (mit langfristiger Unbewohnbarkeit) dieser Nahzone könnten bei etwa 10 Prozent Freisetzung des Strontiuminventars erforderlich werden. Die nächste Ortschaft (Daubenrath) ist etwa 650 m entfernt.

Hohe Freisetzungen mit katastrophalen Folgen im Nahbereich (Unbewohnbarkeit) wären vermutlich nur als Folge eines größeren Flugzeugabsturzes mit langandauerndem Brand möglich, Freisetzungen mit spürbaren, aber weit weniger drastischen Folgen außerhalb des Zauns allerdings schon bei anderen Störfällen, vor allem solchen, bei denen es keine funktionierende Filterung von Emissionen aus dem Behälter gibt (die bei intakter Materialschleuse, nicht jedoch im Zwischenlager oder beim Transport des Behälters gegeben ist).

Die Störfallanalysen des Betreibers im Rahmen der Genehmigung gehen von recht niedrigen freisetzbaren Mengen an Beton / Graphitstaub aus und zeichnen deshalb ein günstiges Bild. So wird etwa angenommen, dass der Flugzeugabsturz einer Militärmaschine mit Zerstörung des Behälters und Brand weniger als 0,01 Prozent des Inventars in die Umgebung befördert. Hier sind Zweifel angebracht, dass das ungünstigste Störfallszenario ausgewählt und den Genehmigungen zugrunde gelegt wurde, insbesondere das Zwischenlager betreffend.

Fazit

Das radioaktive Inventar des AVR-Reaktorbehälters ist zwar verglichen mit anderen im Rückbau befindlichen Reaktoren außerordentlich hoch, aber wesentlich kleiner als in einem funktionierenden AKW. Allerdings liegt das Inventar in einem vergleichsweise schlecht gesicherten Zustand vor. Störfallszenarien mit katastrophalen Auswirkungen außerhalb der Anlage sind dennoch nur in Verbindung mit Abstürzen von Großflugzeugen anzunehmen, die eine Mobilisierung großer Teile des Inventars zur Folge haben könnten. Diese Auswirkungen erstrecken sich auf verhältnismäßig kleine Bereiche außerhalb der Anlage. Solche Szenarien sind aber nicht auf die aktuellen Verlagerungsarbeiten beschränkt, sondern können auch in dem errichteten Zwischenlager auftreten, da dieses keinerlei Schutz bietet und sogar viele Jahrzehnte betrieben werden soll.

Hier liegt ein entscheidender Schwachpunkt des Rückbaukonzeptes. Die für die Verlagerungsarbeiten charakteristischen Störfälle wie z.B. Absturz des Behälters, (begrenzter) Brand in der Materialschleuse oder Reifenbrand beim Transport lassen demgegenüber keine katastrophalen Folgen außerhalb der Anlage erwarten, da keine Freisetzung großer Teile des Strontiuminventars vorstellbar ist. Allerdings könnten diese Störfälle in einem ungünstigen Fall durchaus zu spürbaren Auswirkungen im Nahbereich um die Anlage führen, sowie zu schwerwiegenden Folgen innerhalb der Anlage und für das Personal.“

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