Atom-Desaster in Jülich: Reaktor-Experimente, radioaktive Gase und Milliardenkosten

AVR in Jülich: 2100 Tonnen verstrahlter Stahl und Beton. Foto: Betreiber
AVR in Jülich: 2.100 Tonnen verstrahlter Stahl und Beton. Foto: Betreiber

Das atomare Erbe bereitet überall Probleme und enorme Kosten. Auch im ehemaligen Atomforschungszentrum Jülich, wo man sich nicht nur mit hochradioaktiven Brennelementen rumschlägt. Auch der Reaktor, das ehemalige Herzstück des Hochtemperatur-AKWs, stellt die Wissenschaft und Technik vor kaum lösbare Aufgaben. Immer neue Probleme führen zu immer höheren Kosten. 2.100 Tonnen ist der Koloss schwer, der nach einem Störfall schwer radioaktiv verseucht ist. Weil der Untergrund durch austretendes Wasser stark verstrahlt ist, wird der Reaktor derzeit umgelagert. Ein riskantes Manöver. Abenteuerlich auch: Die Reise von nur rund 200 Metern von der alten in die neue Lagerhalle wird mehrere Monate dauern. Der Reaktor ist mit C14 verseucht, Halbwertszeit: 5730 Jahre.

Neben vielen Problemen, die zu immer neuen Abänderungen bei der Vorgehensweise und damit zu neuen Genehmigungsanträgen führten, ist nun ein neues bekannt geworden, das die Betreiber am liebsten auch wieder verschwiegen hätten. Die Aachener Nachrichten schrieben: „Ein Spezialist, der in das Genehmigungsverfahren involviert war, seinen Namen in diesem Zusammenhang aber nicht in der Zeitung lesen möchte, erklärte auf Anfrage, dass die Verantwortlichen der AVR zumindest eine Gefahr des Reaktors unterschätzt hatten: die Oxidation des Betons mit dem noch im Reaktor befindlichen hoch radioaktiven Graphitstaub. Durch die Oxidation entstehen radioaktiv belastete Gase. Wie sich herausstellte, muss mehr strahlendes Gas aus dem Reaktor abgepumpt werden als zunächst berechnet, und zwar permanent. Die neue Halle wurde also mit einer mehrere Millionen Euro teuren Entgasungsanlage ausgestattet, die eigens genehmigt werden musste.“

Weiter schreibt das Blatt: „Die Bezirksregierung erklärt immerhin, dass mit Hilfe dieser  Entgasungsanlage die erlaubten Grenzwerte austretender Radioaktivität „deutlich unterschritten werden“. Gefahren für anliegende Bürger entstünden also nicht. Die unzähligen Gasflaschen, die mit dem radioaktiv belasteten Gas während der nächsten Jahrzehnte gefüllt werden, soll das Forschungszentrum Jülich entsorgen. Antworten auf solch naheliegenden und dringenden Fragen geben AVR und Forschungszentrum nur ungern, wenn überhaupt.“

Das Blatt kritisiert auch die Geheimnistuerei von Betreiber und Behörden. Kurios, dieses Statement: „Der Fraktionsvorsitzende der Grünen im nordrhein-westfälischen Landtag, Reiner Priggen, sprach am Mittwoch sogar von „Heimlichtuerei“.“ Dabei regiert seine Fraktion in NRW mit, könnte sich also auf Regierungsebene mal dafür stark machen, dass eine solche Heimlichtuerei nicht stattfindet. Doch das funktioniert offenbar nicht.

Auch in einem weiteren Jülicher Atom-Desaster machen die Grünen derzeit eine sehr schlechte Figur. Der hochradioaktive Atommüll aus dem AVR-Reaktor soll – rechtswidrig – in die USA exportiert werden. Darüber hat umweltFAIRaendern in den letzten Monaten vielfach berichtet. Die Grünen fallen vor allem durch Schweigen auf und zeigen auf die SPD, weil es deren Minister sind, die in dieser Frage zuständig sind. Widerspruch im Regierungslager durch den Grünen Partner gibt es nicht. Umweltminister Remmel meinte jüngst nur, dass derzeit alle Varianten einer weiteren Lagerung geprüft würden – auch die eines rechtswidrigen Exports in die USA.

 

Atommüll-Export: „Nicht zulässig“ – Bundesregierung verweigert Angaben zu Proliferationsrisiken

14975427563_2413cd6579_zAngeblich aus Proliferationsgründen plant die Bundesregierung den Export von hochradioaktivem Atommüll aus Jülich in die USA. Doch konkrete Angaben über diese behaupteten Risiken hält sie für „grundsätzlich nicht zulässig“ und für „aus technischer Sicht nicht sachgerecht“. Das antwortet das Bundesforschungsministerium auf eine Kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Linksfraktion. (Drucksache 18/2998) Außerdem sei der Export der Brennelemente in die USA deutlich billiger, als der Neubau eines Atommülllagers in Jülich. Eine weitere Lagerung in Jülich sei „die unwahrscheinlichste Variante“, heißt es mit Bezug auf den Wirtschaftsminister in NRW. Drucksache mit Antworten der Bundesregierung Drs. 18/3230, PDF)

„Der Export von Atommüll aus Jülich in die USA wäre ein Präzedenzfall für den künftigen Umgang mit den radioaktiven Hinterlassenschaften der Atomenergienutzung. Da kann es nicht angehen, wenn die Bundesregierung Risiken behauptet, die sie dann nicht konkret begründet. Bei Lichte betrachtet bleibt der Eindruck, dass dieser Export von Atommüll vor allem aus Kostengründen erfolgen soll, weil das billiger wäre, als die Errichtung einer neuen Lagerhalle in Jülich“, stellt Hubertus Zdebel fest und betont: „Es darf kein Abschieben der Atommüllprobleme ins Ausland geben.“

Nicht zulässig und nicht sachgerecht?

Angesichts des von der Bundesregierung immer wieder behaupteten Proliferationsrisikos, das von den abgebrannten und hochradioaktiven Brennelementen des AVR Jülich ausgehen soll, wollte der Abgeordnete Hubertus Zdebel es genauer wissen und fragte nach, wie es sich den genau mit dem angereicherten Uran verhält. Die Antwort der Bundesregierung: „Eine Mittelung der Anreicherungsgrade zum Beispiel über alle 1900 Brennelemente eines CASTOR-Behälters ist grundsätzlich nicht zulässig sowie aus technischer Sicht nicht sachgerecht.“

US-Option billiger als Neubau einer Lagerhalle

Angeblich werden in Jülich derzeit mehrere Optionen für den Verbleib der hochradioaktiven Brennelemente untersucht. Die Atomaufsicht in NRW hatte im Sommer 2014 die Räumung des bestehenden Atommülllagers angeordnet, weil „nicht absehbar war, ob und wann ein Nachweis zur Erdbebensicherheit geführt werden kann.“ Neben den bereits seit 2012 laufenden Planungen (!) zum Export in die USA wird seit dem auch eine Auslagerung in das Zwischenlager Ahaus und die Neuerrichtung eines Lagers in Jülich untersucht. Doch während in den Haushaltsplanungen für den Export in die USA „vorsorglich“ bereits insgesamt 250 Millionen Euro eingeplant werden, gibt es für die anderen Optionen bislang keine derartigen Haushaltsplanungen. Allerdings verweist die Bundesregierung darauf, dass es sich bei den genannten Kosten für die US-Option noch um eine „vorläufige Kostenabschätzung zwecks vorsorglicher Sicherung der Finanzierung einer möglichen Verbringung der AVR-Brennelemente in die USA“ handelt.

In einem Bericht des Forschungsministeriums vom Mai 2014 an den Haushaltsausschuss wird davor gewarnt, dass für die Errichtung eines neuen Lagers in Jülich Mehrkosten in „dreistelliger Millionenhöhe“ gegenüber dem Export in die USA entstehen würden. Darauf angesprochen teilt die Bundesregierung dem Abgeordneten Zdebel jetzt mit: „Bei dem vom Fragesteller in Bezug genommenen Berichtstext betreffend eventueller Mehrkosten in „dreistelliger Millionenhöhe“ im Falle der Neuerrichtung eines Zwischenlagers am Standort Jülich handelt sich um die vorsorgliche Erläuterung eines Kostenrisikos im Zusammenhang mit der Haushaltsaufstellung und dient nicht – wie vom Fragesteller suggeriert – dem Zweck der Priorisierung einer Option zur aufsichtsbehördlich angeordneten Räumung des AVR-Behälterlagers.“

Die Entscheidung, welche Option am Ende gewählt würde, so heißt es weiter, „ist nicht von Kostengesichtspunkten geleitet“. Die Sicherheit der Bevölkerung und der Umwelt habe „oberste Priorität“.

Allerdings: „Die Errichtung eines neuen Zwischenlagers in Jülich einschließlich jahrzehntelangen Lagerbetriebs bis zur Inbetriebnahme eines Endlagers wäre grundsätzlich stets die teurere Variante, weil es sich um die Errichtung eines dezentralen Zwischenlagers exklusiv für die AVR-Brennelemente handeln würde, das zudem parallel zu dem in Ahaus befindlichen Transportbehälterlager betrieben werden müsste.“

Verbleib in Jülich ist „unwahrscheinlichste Variante“

Die Entscheidung, wie es mit dem Atommüll in Jülich weiter ginge, habe die Atomaufsicht in NRW zu treffen. Aber: „Der zuständige nordrhein-westfälische Minister des MWEIMH erläuterte am 22. September 2014 der Endlagerkommission des Deutschen Bundestages, er halte persönlich eine weitere Lagerung vor Ort in Jülich aufgrund von Sicherheitsbedenken als die unwahrscheinlichste Variante. Das MWEIMH hatte die Räumung angeordnet, da nicht absehbar war, ob und wann ein Nachweis zur Erdbebensicherheit geführt werden kann.“

Die Antwort der Bundesregierung: „Geplanter Export abgebrannter Brennelemente aus Jülich in die USA – Mengen von hochangereichertem Uran und Kosten der sogenannten US-Option“, Kleine Anfrage der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter u. a. und der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 18/2998 (PDF)

Castor-Exporte aus Jülich in die USA: Fragen zu Proliferationsrisiken „nicht zulässig“

14975427563_2413cd6579_z„Angeblich aus Proliferationsgründen plant die Bundesregierung den Export von hochradioaktivem Atommüll aus Jülich in die USA. Doch konkrete Angaben über diese behaupteten Risiken hält sie für „grundsätzlich nicht zulässig“ und für „aus technischer Sicht nicht sachgerecht“. Das antwortet das Bundesforschungsministerium auf eine Kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Linksfraktion. (Drucksache 18/2998) Außerdem sei der Export der Brennelemente in die USA deutlich billiger, als der Neubau eines Atommülllagers in Jülich. Eine weitere Lagerung in Jülich sei „die unwahrscheinlichste Variante“, heißt es mit Bezug auf den Wirtschaftsminister in NRW.“  Weiterlesen auf der Seite von Hubertus Zdebel.

Keine Steuergelder für Atommüll-Export von Jülich in die USA

Den geplanten Export von hochradioaktivem Atommüll aus Jülich in die USA will die Linke im Bundestag mit einem Änderungsantrag (PDF) in den laufenden Haushaltsberatungen stoppen. Im Etat des Bundesforschungsministerium ist für die sogenannte „US-Option“ für das Jahr 2015 ein Betrag in Höhe von rund 65 Millionen Euro eingeplant. Weitere 170 Millionen Euro sind für die Folgejahr vorgesehen. Für die Sitzung des Haushaltsausschusses am 13. November zum Tagesordnungspunkt 20 hat auf Initiative des Abgeordneten Hubertus Zdebel die Links-Fraktion beantragt, diese Finanzmittel ersatzlos zu streichen.

Eine Tag früher befasst sich der Umweltausschuss auf Antrag (Drucksache 18/2624) der Grünen ebenfalls mit diesem Thema.

In der Begründung des Linken-Antrags heißt es: „Gestrichen wird Nr. 20 der Erläuterungen („US-Option 2014-2018“). Begründung: Geplant wird der Export von hochradioaktiven Brennelementen aus dem Betrieb des kommerziell genutzten Atomkraftwerks AVR Jülich. 152 Castor-Behälter sollen demnach in die USA zur Savannah River Site exportiert werden. Für die Planungen sind in 2014 zehn Mio. Euro bereits im Haushalt eingestellt. Für 2015 und 2016 sind insgesamt weitere rund 236 Mio. Euro vorgesehen. Ein solcher Export ist jedoch rechtlich nicht zulässig, weil es sich bei diesen Abfällen um Atommüll aus der kommerziellen Nutzung der Atomenergie handelt. Für die Entsorgung radioaktiver Abfälle muss einen nationale Lösung erfolgen. Die Planungen im Rahmen der „US-Option“ sind daher umgehend einzustellen, weitere Finanzmittel sind daher nicht erforderlich. Stattdessen sollten Planungen für die Errichtung eines neuen Zwischenlagers am Standort Jülich umgehend aufgenommen werden.“

Atommüll-Export in die USA – Rechtsgutachten oder Politik?

radioaktivExport hochradioaktiven Atommülls aus den Reaktoren AVR Jülich und dem THTR Hamm-Uentrop? Die Bundesregierung und die Landesregierung in NRW planen derzeit zumindest den Export von 152 Castoren aus Jülich in die USA. Erst vor wenigen Wochen haben Rechtsgutachten im Auftrag von Greenpeace und des BUND NRW gezeigt, dass dies rechtswidrig wäre. Der Grüne Bundestagsabgeordnete Oliver Krischer hatte Mitte Oktober mit einer mündlichen Frage von der Bundesregierung die Herausgabe von Rechtsgutachten zur „Thematik Verbringung von Brennelementen des THTR bzw. AVR in die USA erbeten.“ Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Florian Pronold, hat jetzt drei Rechtsgutachten dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zugeleitet. So wichtig und bedeutsam Rechtsfragen sind, politisch sollte eines klar sein: Atommüll ins Ausland zu verschicken, gehört sich einfach nicht!

Interessanterweise beziehen sich die zwei neuen – bisher unbekannten – „staatlichen“ Gutachten (BMU, NRW) ausschließlich auf die THTR-Brennelemente. Zu den AVR-Brennelementen, zu denen derzeit konkrete Planungen laufen und rund 250 Millionen Euro im Bundeshaushalt bereit gestellt werden sollen, liefert das BMU „nur“ die schon bekannte Studie von Greenpeace.

Die Bundesregierung stellt in ihren Statements derzeit nur auf den Export der AVR-Brennelemente als Möglichkeit ab. Mit den amerikanischen Partner sei der Export der THTR-Brennelemente nicht weiter verfolgt worden, so die Bundesregierung. Allerdings wird in den USA im Rahmen eines öffentlichen Verfahrens über den Atommüll-Import aus Deutschland sowohl von den Brennelementen aus Jülich als auch Hamm-Uentrop gesprochen.

Hier die Gutachten, die jetzt dem Umweltausschuss auf Anfrage des grünen Bundestagsabgeordneten Oliver Krischer zur Verfügung gestellt wurden:

THTR-Export ist nicht zulässig: Rechtliche Zulässigkeit der Verbringung der bestrahlten THTR-Brennelementekugeln in die USA zum Zwecke der Wiederaufarbeitung und des Verbleibs unter Berücksichtigung des europäischen Rechts und diesbezügliche Rechtsschutzmöglichkeiten Dritter, von Prof. Dr. jur. Georg Hermes, Institut für Öffentliches Recht, Fachbereich Rechtswissenschaft, Goethe-Universität Frankfurt am Main

Verbringung der THTR-Brennelemente in die USA wäre zulässig: Stellungnahme zu der Frage, ob eine Verbringung bestrahlter Brennelemente aus dem THTR in die USA zum Zwecke der Wiederaufbereitung mit § 9a Abs. 1 Satz 2 AtG in Einklang steht im Auftrag des Bundesumweltministeriums ( BMU), bearbeitet von Rechtsanwalt Gregor Franßen, EMLE (Madrid), Rechtsanwalt Alexander Ockenfels Essen,
Heinemann & Partner Rechtsanwälte

Export von AVR-Brennelementen in die USA wäre rechtswidrig: Rechtsgutachten zur Zulässigkeit der Verbringung von abgebrannten Kernbrennstoffen aus dem stillgelegten Kernkraftwerk AVR Jülich in die Wiederaufbereitungsanlage Savannah River Site (USA), erstellt im Auftrag von Greenpeace e.V., von Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit, Rechtsanwälte Günther.

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