Atommüll aus Jülich in die USA – Bei den Kosten „nebelt“ die Bundesregierung

Mindestens 152 Castor-Behälter mit hochradioaktiven Brennelementen aus dem Atomkraftwerk AVR Jülich sollen möglicherweise in die USA exportiert werden. Das sehen Planungen des Bundesforschungsministeriums, der Landesregierung in NRW und des Betreibers Forschungszentrum Jülich vor. Im Haushaltsentwurf für 2015 beantragt die Bundesregierung für die Umsetzung dieser „US-Option“ 65,370 Millionen Euro für 2015 bereit zu stellen und weitere 170,865 Millionen Euro für 2016 ff. Unklar aber bleibt, was genau mit diesem Betrag eigentlich „eingekauft“ wird bzw. wie hoch die Kosten insgesamt für den Export des Atommülls und die Weiterverarbeitung und Lagerung in den USA sein werden. Seitens der Bundesregierung gibt es unterschiedliche Angaben zu den Kosten. Dazu gleich unten mehr. Bis heute gibt es nicht einmal eine entwickelte Technologie, die mit diesen Atommüll aus Jülich umgehen kann.

Widersprüchliche Äußerungen der Bundesregierung zu den Kosten der „US-Option

Im Rahmen der Berichterstattergespräche zu den Haushaltberatungen haben wir gemeinsam mit Roland Claus (MdB Linke, Haushaltsausschuss) zu diesen Planungen einige Nachfragen gestellt, die wir im Folgenden dokumentieren. Die Fragen beziehen sich auf die Haushaltsausschussdrucksache 18(8)379 aus dem Mai 2014, in der dem Ausschuss Bericht über „Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Versuchs- und Demonstrationsanlagen“ erstattet wurde.

Insgesamt zeigt sich, dass die Bundesregierung es mit den Angaben über die Kosten offenbar nicht sonderlich genau nimmt. Obwohl der Bericht im Mai 2014 bereits Kosten von insgesamt rund 250 Millionen als „Vertrags- und Transportkosten“ im Zeitraum von 2014 – 2018 nennt, teilt die Bundesregierung im September 2014 als Antwort auf eine Kleine Anfrage (Drs: 18/2488, PDF) mit, dass sie zu den Kosten für den Atommüll-Export noch „keine belastbaren Angaben“ machen kann.

Im Bericht vom Mai werden auf Seite 13 die rund 250 Millionen Euro als „Vertrags- und Transportkosten“ aufgeführt und ergänzend erläutert: „Die Kosten konnten noch nicht abschließend abgeschätzt werden, da aufgrund laufender Verhandlungen Kosten für die eigentliche Übernahme, Behandlung und Entsorgung der BE durch die USA noch nicht bekannt sind.“ (Hervorhebung HZ)

In den jetzt auf Nachfrage erfolgten Antworten des BMBF vom Oktober 2014 wird nun aber mitgeteilt, dass in der genannten Summe neben der „technischen und rechtlichen Machbarkeit“, der „Räumung des Behälterzwischenlagers Jülich“ sowie dem „Transport der AVR-Brennelemente“ (also das was man als „Vertrags- und Transportkosten“ verstehen kann) auf einmal auch die „schadlose Verwertung der AVR Brennelemente in den USA“ enthalten sein soll, also nun angeblich auch die „eigentliche Übernahme, Behandlung und Entsorgung der BE durch die USA“ in dem Betrag enthalten sein soll, die im Mai 2014 noch nicht bekannt waren.

  • Auszug aus dem Bericht des Forschungsministerium an den Haushaltsausschuss (Mittel- und langfristigen Mittelbedarf für die Stilllegung und Entsorgung nuklearer Versuchsanlagen; Bericht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vom 15. Mai 2014, S. 13).

US-option-ausschnittBerichtanHaushaltaussschuss15Mai2014Erläuternd heißt es: „Vertrags- und Transportkosten“ und „Die Kosten konnten noch nicht abschließend abgeschätzt werden, da aufgrund laufender Verhandlungen Kosten für die eigentliche Übernahme, Behandlung und Entsorgung der BE durch die USA noch nicht bekannt sind.“

  • Auszug Kleine Anfrage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (Drs: 18/2488, PDF):
    Frage 11: „Von welchen Kosten wird derzeit für die Anlieferung, die Lagerung und die Aufarbeitung der AVR-Brennelemente und der THTR-Brennelemente jeweils oder zusammen ausgegangen?“
    Antwort der Bundesregierung: „Zur Höhe möglicher Kosten für Anlieferung, Lagerung und Aufarbeitung der AVR-Brennelemente oder der THTR-Brennelemente können derzeit keine belastbaren Angaben gemacht werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.“ (Die Antwort in Frage 6 bezieht sich darauf, dass die Bundesregierung „Überlegungen“ für einen Export auch der THTR-Brennelemente „konkret nicht weiter verfolgt“ hat.)
  • Auszug aus: „BMBF, Okt. 2014, Beantwortung der Fragen von Herrn MdB Claus (DIE LINKE) zu Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Versuchs- und Demonstrationsanlagen im Vorfeld des Berichterstattergespräches zum HH 2015 am 13.10.2014, 3004 I Tgr. 80- Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Versuchs- und Demonstrationsanlagen“

„11) Frage: Bezugnahme Haushaltsausschussdrucksache 18(8)379: Tabelle 1, S. 13 ff: 2. Übersicht zukünftige Projekte: FJZ „US-Option“, 2014-2018: 246.235 Tsd. Euro: “ Vertrags- und Transportkosten- Die Kosten konnten noch nicht abschließend abgeschätzt werden, da aufgrund laufender Verhandlungen Kosten für die eigentliche Übernahme, Behandlung und Entsorgung der BE durch die USA noch nicht bekannt sind.“ Siehe dazu auch unten noch weitere Erläuterungen aus dem Bericht.

Konkrete Frage:
Wann soll eine Entscheidung auf welcher Basis fallen, den AVR-Atommüll in die USA zu transportieren? Wie setzen sich die genannten Kosten im Einzelnen zusammen (detaillierte Aufstellung für die einzelnen Kostenstellen)? Sind bei den genannten Kosten auch die THTR-Brennelemente berücksichtig? Welche Kostenstellen (Lagerung, Entsorgung, Verarbeitung, Forschung etc.) werden im Weiteren anfallen? Welche Alternativen werden zum Export derzeit geprüft? Welche Kosten werden überschlägig für welche Alternative derzeit geschätzt? Bis wann liegen Kalkulationen über die Gesamtkosten der „US-Option“ vor? Werden Wissenschaftler des FZJ oder anderen Unternehmen/Organisationen an der konkreten Arbeit/erforderlichen Forschung in den USA beteiligt sein? Sind für die Entwicklung der Aufarbeitungstechnik der HTR-Brennelementkugeln bereits Gelder in die USA geflossen und wenn ja in welcher Höhe?

Antwort:
Die USA haben im Rahmen ihrer Non-Proliferationspolitik Interesse an der Rückführung jeglicher graphitischen Brennelemente bekundet. In der Frühphase der Sondierungen wurde daher auch erörtert, ob die THTR-Brennelemente einbezogen werden sollen. Diese Überlegungen sind nicht konkret weiterverfolgt worden.
Eine Entscheidung im Sinne eines Vertragsschlusses zwischen dem US-Department of Energy (DOE) und dem FZJ zur Realisierung der US-Option kann a) erst erfolgen nach Klärung aller Vorfragen zur technischen und rechtlichen Machbarkeit einer Annahme der AVR Brennelemente durch die USA und b) nur erfolgen im Kontext mit den sich aus der Räumungsanordnung des Wirtschaftsministeriums NRW (MWEIMH) vom 2. Juli 2014 ergebenden Vorgaben zur unverzüglichen Räumung des Behälterzwischenlagers Jülich (BZL Jülich) . Nach dieser Anordnung hat das FZJ gegenüber dem MWEIMH auf der Grundlage eines detaillierten Räumungskonzepts die schnellstmögliche Räumungsoption zu identifizieren und schlüssig darzulegen. Nach den Informationen des FZJ werden hierzu 3 Alternativen untersucht:
• Verbringung der AVR-BE in das TBL Ahaus
• Verbringung der AVR-BE in die USA
• Verbringung der AVR-BE in ein am Standort Jülich neu zu errichtendes ZL

Das Leitkriterium zum Umgang mit den Kernbrennstoffen ist dabei die Sicherheit der Bevölkerung und der Umwelt. Die Entscheidung des MWEIMH, mit welcher Alternative seiner Anordnung Folge zu leisten ist, ist nicht von Kostengesichtspunkten geleitet. Die im Bundeshaushalt 2014 und Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2015 im Einzelplan 30 bei Kapitel 3004 Titel 6 8 5 80 für die „US-Option“ ausgewiesenen Gesamtausgaben des Bundes in Höhe von rd. 246 Mio. € beruhen auf einer Kostenschätzung des Forschungszentrums Jülich zwecks Sicherung der Finanzierung einer möglichen Verbringung der AVR-Brennelemente in die USA Die veranschlagten Kosten betreffen Ausgaben für
• die Prüfung der technischen und rechtlichen Machbarkeit einer Annahme der AVR-Brennelemente durch die USA (als Herkunftsland des uranhaltigen Kernbrennstoffs),
• eine Räumung des Behälterzwischenlagers Jülich,
• einen Transport der AVR-Brennelemente,
• die schadlose Verwertung der AVR-Brennelemente in den USA
Die im Bundeshaushaltsplan 2014 Einzelplan bei Kapitel 3004 Titel 6 85 80 für die „US-Option“ ausgewiesenen Ausgaben für das laufende Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 10 Mio. € betreffen in erster Linie den Finanzierungsanteil des Bundes für die Prüfung der technischen und rechtlichen Machbarkeit einer Verbringung der hochangereicherten AVR-Brennelemente in die USA und ihrer dortigen schadlosen Verwertung. Diese auf US-Seite am Standort Savannah River Site (SRS) durchgeführten Prüfungen dauern noch an. So werden derzeit die Eignung der Einrichtungen sowie des Verfahrens im industriellen Maßstab einer Machbarkeitsüberprüfung unterzogen. In diesem Rahmen prüft das DOE derzeit die Nutzung der H-Canyon Anlage in SRS, um das Graphit chemisch von den Brennstoffkernen zu entfernen. Nach eigenen Angaben hat das FZJ hierzu bislang rund 7,9 Mio. Euro aufgewandt.

Hierzu hat das BMBF zusammen mit dem DOE sowie dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen im April 2014 eine gemeinsame Absichtserklärung unterzeichnet, um einen zweckmäßigen Rahmen für die Prüfung der rechtlichen und technischen Machbarkeit einer Rückführung des uranhaltigen Kernbrennstoffs in die USA zu schaffen. Das DOE hat in diesem Zusammenhang im Mai 2014 mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung begonnen.

Die zuvor genannte Absichtserklärung regelt nicht den Einsatz eines bestimmten Finanzvolumens. Die Bundesregierung kann daher zum jetzigen Zeitpunkt keine belastbaren Aussagen über die Kosten einer Rückführung des Kernbrennstoffs des AVR Jülich in die USA machen.

12) Frage: Bezugnahme Haushaltsausschussdrucksache 18(8)379: FJZ “ US-Option“, S. 16: „Die Genehmigungs- und Logistikplanung bei den Transporten ist sehr umfangreich. Rechtliche Einsprüche gegen Transportrouten oder temporäre Zwischenlagermengen könnten erhebliche Auswirkungen haben. Bspw. könnte eine mangelnde Mitwirkung des Landes NRW zur Ermöglichung eines Transports der Brennelemente des A VR zu Mehrkosten in dreistelliger Millionenhöhe führen, falls dies die Neuerrichtung eines Zwischenlagers am Standort Jülich erforderlich machen würde.“

Konkrete Frage: Was ist mit „temporären Zwischenlagermengen“ gemeint? Worin ist aus Sicht der Verfasser dieses Berichts eine „mangelnde Mitwirkung“ des Landes NRW zu sehen bzw. wieso wird diese befürchtet? Es wird ein dreistelliger Millionenbetrag für die US-Option im Haushalt eingestellt (250 Mio. bis 2018 s.o.). Diese umfassen lediglich die Vertrags- und Transportkosten, nicht aber die vermutlich höheren Kosten für Lagerung, Verarbeitung und Entsorgung. Wieso warnen angesichts dieser dreistelligen Mio. -Beträge die Berichtsverfasser davor, für ein neues Lager in Jülich ein dreistelliger Millionenbetrag eine „erhebliche Auswirkung“, die aus einer mangelnden Mitwirkung des Landes NRW resultieren könnte? Wenn die Kosten für die US-Option derzeit insgesamt nicht genannt werden können, wieso kann dann eingeschätzt werden, dass der Beau einen neuen Lagers in Jülich gegenüber der US-Option hinsichtlich der Kosten eine „erhebliche Auswirkung“ haben könnte? Bedeuten diese „erheblichen Auswirkungen“, dass die Bundesregierung den Export anstrebt, weil dieser sich kostengünstiger gegenüber anderen Optionen darstellt? Von welchen Kosten für ein neues Lager in Jülich wird ausgegangen und aus welchen Gründen sollte die US-Option kostengünstiger sein?

Antwort:
Bei den hier vom Fragesteller in Bezug genommenen Berichtsausführungen handelt sich um eine Erläuterung allgemeiner Planungs- und Kostenrisiken. In diesem Sinn handelt es sich bei dem Begriff „temporäre Zwischenlagermenge“ um eine kurzfristige Bereitstellungslagerung, die sich bei jedem Transport, sei er nun lang oder kurz bemessen, ergeben kann, wenn Transportbehälter von einem Transportmittel (Luft, Straße, Wasser, Schiene) auf ein anderes Transportmittel umgeladen werden müssen.

Konkret im Hinblick auf die US-Option gehen die aktuellen Planungen des FZJ allerdings davon aus, dass auf Grundlage einer „Just-in time-Logistik“ keine Bereitstellungslagerung erforderlich ist.

Die im Bundeshaushalt 2014 und Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2015 im Einzelplan 30 bei Kapitel 3004 Titel 685 80 für die „US-Option“ ausgewiesenen Gesamtausgaben des Bundes in Höhe von rd. 246 Mio. € beruhen auf einer Kostenschätzung des Forschungszentrums Jülich zwecks Sicherung der Finanzierung einer möglichen Verbringung der AVR-Brennelemente in die USA. Diese Kostenschätzung betrifft die Finanzierung der US-Option in toto; sie ist wegen der noch nicht abgeschlossenen Verhandlungen mit dem DOE – gerade auch im Hinblick auf die vom Fragesteller in Bezug genommenen Kostenfaktoren (Kosten für die eigentliche Übernahme, Behandlung und Entsorgung der BE durch die USA) – mit Unsicherheiten behaftet.

Im Falle einer Realisierung der US-Option wären die – dann unmittelbar beim FZJ anfallenden – Gesamtkosten von Bund und Land NRW (als Zuwendungsgeber) zu tragen. Dabei wirkt das Land NRW über den Aufsichtsrat des FZJ entscheidend an der Willensbildung der FZJ GmbH mit und trägt folglich erhebliche Mitverantwortung bei der Einleitung und Ausrichtung atomrechtlicher Genehmigungsverfahren durch das FZJ als Antragsteller.
Bei dem hierzu vom Fragesteller in Bezug genommenen Berichtstext betreffend eventueller Mehrkosten in dreistelliger Millionenhöhe im Falle der Neuerrichtung eines Zwischenlagers am Standort Jülich handelt sich um die rein vorsorgliche Erläuterung eines Kostenrisikos, die in erster Linie – auf der Grundlage von Informationen des FZJ – einen Kostenvergleich zu der Räumungsoption ..Transport der AVR-BE in das zentrale TBL Ahaus“ herstellt. Dabei wäre die Errichtung eines neuen Zwischenlagers in Jülich einschließlich jahrzehntelangen Lagerbetriebs bis zur Inbetriebnahme eines Endlagers grundsätzlich stets die teurere Variante, weil es sich um die Errichtung eines dezentralen Zwischenlagers exklusiv für die AVR-BE handeln würde.

Bisher ist es nicht gelungen, den Nachweis der Erdbebensicherheit für den Standort Jülich zu führen. Deshalb hat das MWEIMH die Räumung des Jülicher Zwischenlagers angeordnet. Unbeschadet der Kostenaspekte präferiert das BMBF deshalb- auf der Grundlage des aktuell erreichten Verfahrensstandes – aus Sicherheitsgründen und im Einklang mit der Räumungsanordnung des MWEIMH vom 2. Juli 2014 einen Abtransport der AVR-BE in die USA oder in das TBL Ahaus. Welche Option zum Tragen kommt, hängt insbesondere von einer Bewertung des vom FZJ erstellten Detailkonzepts zur Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem AVR Behälterlager in Jülich durch das MWEIMH als zuständige atomrechtliche Aufsichtsbehörde ab. Bis dahin sind bereits aus Sicherheitsgründen möglichst beide Transportoptionen offen zu halten.

Die US-Option könnte auf der Grundlage eines möglichst umfassenden Sicherheitsverständnisses zusätzlich auch der von den USA programmatisch intensiv verfolgten und von der Bundesregierung unterstützten globalen Non-Proliferation Rechnung tragen.“

Atommüll-Bilanz der Bundesregierung: Lückenhafte Mengenbilanz statt konkreter Problemerfassung

Atommüllfass by Vattenfall/AKW Brunsbüttel. Foto: Energieministerium SH
Beim BMU ist davon keine Rede: Atommüllfass by Vattenfall/AKW Brunsbüttel. Foto: Energieministerium SH

Anti-Atom-Initiativen und Verbände kritisieren die in der letzten Woche vom Bundesumweltministerium endlich vorgelegte Atommüllbilanz. Heute nahmen die Anti-Atom-Gruppen mit einer Presseerklärung Stellung und fügten eine umfangreiche Einschätzung dazu. umweltFAIRaendern.de hatte dazu bereits vor wenigen Tagen berichtet: Atommüll-Alarm: Bundesregierung weiter blind bei Atommüll

„Scharfe Kritik äußern Initiativen und Verbände am  Verzeichnisses radioaktiver Abfälle des Bundes, das heute Nachmittag vom Bundesumweltministerium in der Atommüll-Kommission des Bundestages vorgestellten werden soll: „Ganze Partien von Atommüll werden ausgeblendet. Der Atommüll wird nur quantitativ benannt, nicht qualitativ dargestellt. Es gibt keine rostigen Fässer oder sonst ein konkretes, örtliches Problem. Die riesigen Uranaltlasten in Sachsen und Thüringen gibt es gar nicht und politisch motiviert werden die bisher überall als Leistungsreaktoren geführten Reaktoren in Jülich und Hamm-Uentropp schleichend zu Forschungsreaktoren umdefiniert. Das Verzeichnis hinterlässt den Eindruck, als handele es sich hier um die Erfassung von Hausmüll. Die Bundesregierung muss endlich verantwortungsvoll mit den Gefahren und Risiken des Atommülls umgehen. Dazu gehört zu allererst, diese in dem Verzeichnis deutlich darzustellen“,  sagt die Politikwissenschaftlerin Ursula Schönberger vom Fachportal www.atommuellreport.de . [Stellungnahme Schönberger, siehe unten]

  • Über den Bericht schreibt auch die taz.

Das Verzeichnis der Bundesregierung fällt damit weit hinter die von Initiativen und Verbänden bereits im August 2013 vorgelegte „Bestandsaufnahme Atommüll“ zurück, in dem der Atommüll standort­scharf erfasst und qualitativ und mit allen Problemen beschrieben worden ist.

„Wir fordern die Bundesregierung auf, diese Unterschiede zu erklären, sich der fachlichen und politischen Auseinandersetzung über den Atommüll zu stellen und ihr „Verzeichnis“ deutlich nachzubessern. Als Basis für ein „Nationales Entsorgungskonzept“, das die Bundesregierung 2015 vorlegen muss, ist das jetzt vorgelegte Papier jedenfalls unzureichend und untauglich.“

Kritikpunkte im Einzelnen:

Atommüll wird nur mengenmäßig erfaßt, nicht nach seinen stofflichen Eigenschaften und seinem konkreten Zustand: Für die einzelnen Standorte wird nur eine mengenmäßige Angabe über den Atommüll gemacht, nicht jedoch über seine stoffliche Zusammensetzung und seinen Zustand. Der havarierte Reaktor in Jülich etwa, der jetzt umgelegt und verschoben werden soll und dort Jahrzehnte verbleiben wird, ist keine abstrakte Atommüllmenge, sondern ein konkretes Problem.

Leistungsreaktoren werden schleichend zu Forschungsreaktoren umdefiniert: Fachlich nicht zu rechtfertigen ist die politisch motivierte Umdefinierung der Lei­stungsreaktoren Jülich und Hamm-Uentrop zu „Pilot- und Versuchsreaktoren“, die farblich wie Forschungsreaktoren dargestellt werden. Allzu offen­sichtlich ist hier, dass der politische Wille, 457 Castor-Behälter mit hochaktiven Brennelementkugel in die USA los zu werden, legitimiert werden soll. „Die durchsichtige Absicht wird besonders deutlich“, sagt der jülicher Chemiker Rainer Moormann, „wenn man die unterschiedliche Einordnung des 1978 stillgelegten AKW Lingen und des THTR Hamm-Uentrop vergleicht. Lingen war ein mit Ölüberhitzung des Kühlwassers versehener exotischer Versuchs- und Prototypreaktor (SWR) von geringerer elektrischer Leistung als der THTR. Er wird aber nicht als Versuchs- oder Pilotanlage, sondern als Leistungsreaktor geführt“.

Ganze Abfallströme werden ausgeblendet:

  • Völlig ignoriert werden etwa: die großen Mengen „freigemessener“ radioaktiver Stoffe,
  • erhebliche Abfallmengen, die in Gronau als „Wertstoff“ zwischengelagern und
  •  die riesigen Uranaltlasten der Wismut in Sachsen und Thüringen, wie auch die der deutschen Atomenergienutzung anzurechnenden Abfälle vom Uranabbau in anderen Ländern.

„Die Bundesregierung betreibt hier ein substraktives Entsorgungkonzept, bei dem immer mehr Partien des Atommülls abgezogen und unsichtbar gemacht werden“, sagt Claudia Baitinger vom BUND NRW.“

Material:
Erste fachliche Bewertung des „Verzeichnisses radioaktiver Abfälle“ (BMU Oktober 2014) von Ursula Schönberger |  atommuellreport.de

Arbeitstreffen Atommüll-Konferenz, 01.11.14, Hannover
Bündnis gegen Castor-Exporte, 02.11.14, Düsseldorf

Rückfragen:
Ursula Schönberger  (atommuellreport.de) 05341 – 7905832
Peter Dickel   0531 – 89 56 01

Atommüll-Exporte aus Jülich in die USA – Zdebel fragt nach

Die Bundesregierung und die Landesregierung in NRW planen derzeit den Export von hochradiaoktivem Atommüll aus dem Forschungszentrum Jülich in die USA. Es geht um 152 Castor-Behälter mit insgesamt rund 290.000 Brennelemente-Kugeln aus dem ehemaligen Atomkraftwerk AVR. Da ein Atommüll-Export eigentlich rechtlich nicht zulässig ist (siehe unten), versucht es die Bundesregierung mit allerlei Tricks: Einerseits wird der Atommüll in Jülich zum Forschungsmüll umdeklariert – andererseits wird auf angebliche Gefahren der Proliferation des teilweise hochangereicherten Urans verwiesen, das im abgebrannten Brennstoff vorhanden sein soll. Konkrete Belege für diese Behauptungen haben bislang weder die Betreiber noch die Bundes- oder Landesregierung vorgelegt.

Deshalb hat der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel nun per Kleiner Anfrage nachgehakt: „Geplanter Export abgebrannter Brennelemente aus Jülich in die USA – Mengen von hochangereichertem Uran und Kosten der sogenannten US-Option“ (PDF). Die Antworten der Bundesregierung sollen bis zum 11. November vorliegen.

Atommüll-Kommission: Unterschiedliche Reaktionen von BUND und Umweltstiftung auf Absage von Greenpeace u.a.

HaltestelleVerlegtAtommüll-Lagerung und die Kommission: Die Umweltorganisation BUND, die sich nach langem Zögern zur Mitarbeit in der Atommüll-Kommission des Bundestages entschlossen hat, hat heute auf die erneute Absage von Greenpeace, .ausgestrahlt und der BI Lüchow-Dannenberg reagiert. Die drei Organisationen, bzw. deren Vertreter, hatten gestern die Einladung der Kommission zu einer Expertenanhörung in der Sitzung am kommenden Montag abgesagt, weil sie sich nicht zum „Feigenblatt“ einer Öffentlichkeitsbeteiligung machen wollen. Wie schon zuvor der Linken-Abgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion, erklärte auch der BUND sein Verständnis, für die Entscheidung, teilte aber auch mit: „Wir bedauern diesen Schritt, denn ihre Kritik und ihre Vorschläge zur Verbesserung des Standortauswahlgesetzes wären wichtig für die weitere Arbeit der Atommüll-Kommission gewesen.“

Auch Jörg Sommer von der Deutschen Umweltstiftung – ebenfalls Mitglied der Kommission – reagiert und polarisiert. Etwas kryptisch formuliert er zunächst in der Überschrift: „Miteinander reden reicht nicht – aber hilft nicht miteinander reden weiter?“ Zwar räumt Sommer ein, dass an der Kritik der Organisationen „viel Richtiges“ sei. Dann aber kommt es heftig: Greenpeace, ausgestrahlt und BI LüDan „aber kneifen nun vor dem Diskurs mit den anderen Experten und den Kommissionsmitgliedern“. Dass das in der Sache – sorry – dummes Zeug ist, müsste eigentlich bekannt sein.

Danach wird es pathetisch: „Liebe Freunde von Greenpeace & Co.: Erstmals in der Parlamentsgeschichte hat der Deutsche Bundestag per Gesetz ein mit zahlreichen Nichtparlamentariern besetztes Gremium geschaffen – und diesem Gremium dann die Autorität verliehen, eben jenes Gesetz vollständig, kritisch und ergebnisoffen zu prüfen, um es anschließend verbessern zu können. Das ist ein wichtiger, mutiger und fundamental neuer Schritt. Ist es da wirklich die richtige Reaktion, darüber zu schmollen, dass der eigene Verfahrensvorschlag nicht umgesetzt wurde und die Einladung zum Diskurs zu verweigern?“

So in der Art geht es in der Reaktion von Sommer weiter. Dann noch mal: „Nun im entscheidenden Moment zu kneifen und das Feld den Atomanwälten mit den Millionenbudgets zu überlassen (die allesamt natürlich zugesagt haben) nur um dann am Ende zu sagen: „Seht ihr, das haben wir von Anfang an gewusst, dass es so kommt!“ finde ich dann doch ein wenig enttäuschend. Nein. Ich finde es sogar sehr enttäuschend.“

Belassen wir es mal bei dieser Bemerkung: Wer reden will, wie Sommer es ja in seiner Überschrift fordert, der sollte tunlichst solche Emotionalisierungen sein lassen und eine ernsthafte und sachliche Auseinandersetzung anstreben. Das aber unterlässt Sommer auf sträfliche Weise. Man könnte auch sagen: Da steht sich der Autor ziemlich heftig selbst im Weg.

Ganz anders der BUND in seiner Erklärung: „Es ist durchaus verständlich, dass die drei Organisationen keinen Vertreter zu einer Anhörung der Kommission entsenden, die sie grundsätzlich kritisch sehen. Auch die grundsätzliche Kritik, dass es im konkreten Umgang mit den realen Problemen des Atommülls oft an einer vernünftigen Politik mangelt, teilen wir. Dies betrifft die rechtswidrigen Pläne, hochradioaktiven Atommüll aus Jülich in die USA zu exportieren oder die nach wie vor ungeklärte Frage des Rücktransports der Castoren aus der Wiederaufarbeitung. Deshalb beteiligt sich der BUND als einer der Träger aktiv an der Kampagne „Atommüll-Alarm„, die genau hier Druck machen will.“

Zu klären bleibt, was der BUND mit den folgenden Aussagen konkret meint: „Der BUND hat die beiden Punkte Exportverbot und Verursacherprinzip klar in der Kommission adressiert und wird sich dafür einsetzen, dass diese auch zentrale Punkte des Leitbildes der Kommission werden. Wir halten es für ausgeschlossen, dass die AKW-Betreiber gegen zentrale Punkte des Standortauswahlgesetzes klagen und gleichzeitig in der Kommission mitarbeiten.“

„Adressiert“ an die Kommission? Die Betreiber haben Klagen gegen zentrale Punkte des Standortauswahlgesetzes eingereicht und sind bis jetzt in der Kommission vertreten. Was also bedeutet das, wenn der BUND das nun für „ausgeschlossen“ erklärt?

Der Umweltverband  sagt außerdem, dass er „einige Punkte in der Begründung für die Absage … nicht nachvollziehen“ könne:

  • „Die Kommission befasst sich als ersten inhaltlichen Schwerpunkt mit der Evaluierung des Gesetzes. Insofern geht die Kritik, die Kommission würde dieses Thema vernachlässigen, ins Leere.
  • Es ist in der Kommission unstrittig, dass eine breite Debatte über unterschiedliche Lagerkonzepte erfolgen muss. Die AG 3 „Gesellschaftliche und technisch-wissenschaftliche Entscheidungskriterien sowie Kriterien für Fehlerkorrekturen“ hat die Aufgabe, diese Diskussion vorzubereiten.“

Am Montag, den 3. November 2014, trifft sich die Atommüll-Kommission zu ihrer 5. Sitzung mit dem Thema: „Anhörung zur Evaluierung des Standortauswahlgesetzes“.

Im Zentrum wird die Anhörung zur Evaluierung des geltenden Gesetzes stehen. Etwa 15 ExpertInnen sind geladen, um ihre Kritik und ihre Vorschläge für die Weiterentwicklung des Standortauswahlgesetzes vorzutragen. Damit startet die Kommission ihre inhaltliche Arbeit mit der Überprüfung des Gesetzes.

Weitere Themen werden die Vorstellung der neuen Atommüll-Abfallbilanz des Bundesumweltministeriums und die Fortführung der Debatte über das Leitbild der Kommission sein. Außerdem wird die Kommission den Umgang mit den Klagen von e.on und RWE gegen die Kostenübernahme für die standortnahe Lagerung der Castoren, die aus der Wiederaufarbeitung zurückkommen, diskutieren.

Mehr Informationen

Richtiger Schritt – Umweltorganisationen gegen Atommüll-Kommission

Atommuell-Alarm-Moenchengladbach-StrahlenzugHubertusZdebel-FotoDirkSeifert26Positiv reagiert Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Links-Fraktion im Bundestag auf die Erklärung von Greenpeace, der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg und .ausgestrahlt, sich auch künftig nicht an der fadenscheinigen Atommüll-Kommission zu beteiligen.

Zdebel: „Während in Berlin die Atommüll-Kommission tagt, bereitet die Bundesregierung den rechtswidrigen Export von rund 290.000 hochradioaktiven Brennelemente-Kügel aus Jülich in die USA vor und torpediert damit alle Bemühungen bei der Suche nach einem verantwortlichen Umgang mit den radioaktiven Hinterlassenschaften. Gleichzeitig polarisieren die Atomkonzerne E.on, RWE und Vattenfall mit ihren Schadensersatzklagen und sabotieren zugunsten ihrer wirtschaftlichen Interessen faktisch die Kommission. Mit einem Neustart bei der Endlagersuche, wie ihn andere Fraktionen bezeichnet haben, hat das absolut nichts zu tun. Die Weigerung der Umweltorganisationen, unter diesen Vorzeichen an der Kommissions-Sitzung teilzunehmen, ist mehr als nachvollziehbar.“

Zdebel erinnerte daran, dass die Links-Fraktion dem „StandAG“ und der Kommission im Bundestag ihre Zustimmung verweigert hatte. Wie zahlreiche Umweltorganisationen und Initiativen aus der Anti-Atom-Bewegung teilt Zdebel die Kritik an den vielen Vorfestlegungen im Gesetz und der Zusammensetzung der Kommission.

Am kommenden Montag, dem 3.11.,  trifft sich die Kommission zu ihrer nächsten Sitzung im Bundestag in Berlin. Die Sitzungen sind öffentlich. Die Pressemitteilung der Umweltorganisationen dokumentieren wir gleich hier unten. Zdebel kündigte an, dass er die Absage der Umweltorganisationen ebenso wie die Atommüll-Export-Pläne von Jülich in die USA und die Klagen der Atomkonzerne am Montag zur Sprache bringen wird.

 

Die PM der Umweltorganisationen zur Dokumentation:

Hamburg und Lüchow, 29. Oktober 2014
Verbände kein Feigenblatt für Atommüll-Kommission

Greenpeace, .ausgestrahlt und BI Lüchow-Dannenberg lehnen Einladung ab

Greenpeace, .ausgestrahlt und die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg haben ihre Teilnahme an der für den 3. November geplanten Anhörung der Atommüll-Kommission des Deutschen Bundestages abgesagt. Diese Entscheidung haben die Organisationen den Kommissionsvorsitzenden, Ursula Heinen-Esser (CDU) und Michael Müller (SPD), gestern in einem Brief mitgeteilt. Darin erklären die Umweltgruppen, sie hätten „durch die Erfahrung des Umgangs mit unseren Argumenten vor, mit und nach der Verabschiedung des Standortauswahlgesetzes nicht das geringste Vertrauen in Ihre Kommission gewinnen“ können.

Bevor die Atommüll-Kommission eingesetzt wurde, hatten Umwelt- und Anti-Atom-Verbände die Voraussetzungen für eine demokratische Atommüllpolitik formuliert. Kernforderung: Die Zivilgesellschaft hätte schon an der Entwicklung des Suchverfahrens beteiligt werden müssen.

Greenpeace, .ausgestrahlt und die BI Lüchow-Dannenberg bezweifeln daher die Glaubwürdigkeit der Kommission und haben sich gegen eine Mitarbeit entschieden. „Wir haben kein Vertrauen darin, dass diese Kommission unsere Positionen ernst nimmt. Wir werden nicht das Feigenblatt in einem abgekarteten Spiel sein“, sagt Jochen Stay, Sprecher von .ausgestrahlt.

Mit Vertretern von Eon und RWE stellen die Energiekonzerne drei von 16 stimmberechtigten Kommissionsmitgliedern. Gleichzeitig torpedieren die Konzerne jedoch den Atomausstieg und eine neue Suche nach einem Atommülllager mit angekündigten und bereits eingereichten Klagen.

Illegaler Atommülltransport in die USA schürt Misstrauen

Das Misstrauen der Verbände in die deutsche Atommüllpolitik schürten die Bundesregierung und das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) zuletzt durch geplante illegale Atomtransporte aus dem AKW Jülich in die USA. Das Standortauswahlgesetz (StandAG), die rechtliche Basis der Atommüll-Kommission, verbietet den Export deutschen Atommülls ins Ausland. Dennoch will die rot-grüne Landesregierung in NRW mit Rückendeckung der Bundesregierung 152 Castoren mit hochradioaktivem Abfall aus Jülich in die US-Militäranlage Savannah River Site transportieren. Gleichzeitig geben NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin
(SPD) und weitere Bundes- und Landespolitiker in der Atommüll-Kommission vor, einen Neuanfang beim Umgang mit radioaktiven Abfällen gestalten zu wollen. „Wir werden nicht als Statisten vermeintliche Bürgerbeteiligung in einem Polittheater vorgaukeln, während die Bundesregierung ungeniert versucht, hochradioaktiven Müll illegal im Ausland verschwinden zu lassen“, sagt Mathias Edler, Atomexperte von Greenpeace.

Bis heute ungeklärt ist darüber hinaus, wohin die noch ausstehenden 26 Castoren aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und England gebracht werden sollen. Obwohl Bund und Länder zusagten, sich noch vor der Verabschiedung des Standortauswahlgesetzes auf andere Zwischenlager zu einigen, ist eine Lösung nicht in Sicht. „Wir betrachten das als klaren Wortbruch. Wir müssen damit rechnen, dass am Ende doch alles wieder in Gorleben landet: Erst im Zwischenlager und später im unsicheren Salzstock“, so Martin Donat, Vorsitzender der BI Lüchow-Dannenberg.

Greenpeace hat gemeinsam mit der Anti-Atom-Organisation ‚Ausgestrahlt‘ und der ‚Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg‘ die Teilnahme an der Anhörung der Atommüllkommission am 3. November 2014 in einem Brief abgesagt. Absage Kommissionsanhörung, 29.10.2014, PDF.

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