Vattenfall, das Kohlekraftwerk Moorburg und die Kohle aus Südafrika

KohlekraftwerkMoorburgVattenfallLaut eigenen Aussagen wird das neue Kohlekraftwerk von Vattenfall in Hamburg Moorburg mit Kohle auch aus Südafrika befeuert. Das erklärte jüngst der Betriebsleiter in einem Interview mit den Klimarettern. Südafrika? Kohlebergbau? Darüber schreibt Victoria Schneider von den Krautreportern: „Mit Ruß beschmierte Kinder, giftige Gase, ungenießbares Trinkwasser: Für den Kohleabbau zahlen die ärmsten der armen Südafrikaner in der Nähe der Zechen einen hohen Preis. Doch Steinkohle bleibt weltweit eine wichtige Energiequelle. Wenn Deutschland ab 2018 nicht mehr selbst fördert, wird eben mehr importiert – auch aus Südafrika.“

Ausführlich widmet sich die Autorin den Folgen des Kohlebergbaus in Südafrika, was mit den Menschen und der Umwelt dort geschieht. Von Armut, von Konzernen die Kosten sparen wollen, von giftigem Wasser und vielem mehr ist dort die Rede.

Unter anderem schreibt sie: „Erdlöcher, Umweltverschmutzung, saures Grundwasser, die Liste der Umweltschäden und gesundheitlichen Folgen von Kohleabbau ist lang – und von zahlreichen Studien belegt. Denn der Abbau von und die Energiegewinnung durch Kohle verursacht nicht nur hohe Werte an klimaschädlichem Kohlendioxid (CO2). Auch Schwefeldioxid (SO2), Stickoxide (NOX), Feinstaub und Quecksilber werden freigesetzt.“

In dem Interview der Klimaretter sagte der Kraftwerksleiter von Moorburg: „Wir nehmen Kritik an den sozialen und ökologischen Standards in bestimmten Lieferländern sehr ernst. Es verbessert die Situation aber nicht, wenn wir keine Kohle aus diesen Ländern mehr kaufen. Der bessere Weg ist meines Erachtens, sich für die Verbesserung der Situation einzusetzen. Das tun wir. Wir sind Mitbegründer der Initiative Bettercoal, die das Ziel hat, die sozialen und ökologischen Rahmenbedingungen in den internationalen Kohlelieferketten zu verbessern. Im Übrigen: Wir haben in Moorburg keine Kohle aus Kolumbien.“

Vattenfalls Klimakiller in Moorburg: „Da müssen wir erst einmal Verlust definieren!“

Projektdirektor Udo Gade und Kraftwerksleiter Dr. Karsten Schneiker im Gespräch vor Ort, Foto: Vattenfall
Vattenfall-Kohlekraftwerk Moorburg: Projektdirektor Udo Gade und Kraftwerksleiter Dr. Karsten Schneiker (rechts) im Gespräch vor Ort, Foto: Vattenfall

Die Klimaretter haben den Kraftwerksleiter des nagelneuen Kohlemonsters von Vattenfall in Hamburg-Moorburg interviewt. Karsten Schneiker ist studierter Maschinenbauer und Betriebswirt und derzeit damit beschäftigt, das mit zwei 800 MW-Blöcken ausgestattete Kohlekraftwerk – mit einigen Jahren Verspätung – in Betrieb zu nehmen. Ich habe Schneiker neulich eher zufällig in der DB-Lounge im Hamburger Hauptbahnhof „kennengelernt“. Das kommt dabei raus, wenn man zu laut telefoniert. Dabei erklärte er mir sinngemäß, was jetzt bei den Klimarettern nachzulesen ist: „Da müssen wir erst einmal Verlust definieren!“
„Vattenfalls Klimakiller in Moorburg: „Da müssen wir erst einmal Verlust definieren!““ weiterlesen

Nur Ärger mit Vattenfall: Kohlekraftwerk Moorburg – EU-Kommission verklagt Deutschland

KohlekraftwerkMoorburgVattenfall
Neues Motiv im Hamburger Stadtbild: Köhlbrandbrücke und dahinter das Vattenfall-Kohlemonster Moorburg. Jetzt Anlass für eine Klage der EU-Kommission gegen Deutschland.

Das Vattenfall-Kohlekraftwerk Moorburg führt nun zu einem Rechtsstreit zwischen der EU-Kommission und der Bundesrepublik Deutschland. Die Kommission ist der Auffassung, dass bei der Genehmigung durch die Hamburger Umweltbehörde bestehende europäische Rechtsvorschriften nicht ausreichend beachtet worden sind. Das teilte die Kommission heute in der Pressemeldung mit, die hier gleich nachzulesen ist. Außerdem ist die Pressemeldung des BUND Hamburg im Anschluss dokumentiert. Der Rechtsstreit um das 1.600 MW-Kohlekraftwerk Moorburg geht damit in die nächste Runde. Bislang hat Vattenfall mit Jahren Verzögerung und Abschreibung von bis zu 1,5 Mrd. Euro lediglich einen der 800 MW Blöcke in Betrieb genommen. Der zweite Block soll seinen Beitrag zur Klimakatastrophe zum Sommer hin aufnehmen.

  • Vattenfall-Kohlemonster Moorburg: EU-Rechtsvorschriften nicht angewendet
  • Vattenfall TTIP Terror total: 4.675.903.975,32 Euro für Atommüll
  • UPDATE: Die Genehmigung für das Kohlekraftwerk in Moorburg wurde schließlich von den Grünen in der ersten schwarz-roten Landesregierung erteilt. Umweltsenatorin war Anja Hayduk, der Staatsrat Christian Maaß. Zuvor hatten sie im Wahlkampf versprochen, Moorburg zu verhindern. Die beiden haben jetzt ebenfalls mit einer Pressemitteilung (Hier als PDF) auf die Klage der EU-Kommission reagiert. Beide sind ja für diese Genehmigung verantwortlich: „Die Klage der EU-Kommission bestätigt unsere Auffassung, die wir als Vertreter der damaligen Genehmigungsbehörde beim Oberverwaltungsgericht vorgetragenen hatten, wonach das Kraftwerk Moorburg in der damals beantragten Form nicht genehmigungsfähig war. Vor dem Oberverwaltungsgericht haben wir damals kein Recht bekommen. Es ist für das Klima nur ein schwacher Trost, dass unsere Rechtsauffassung heute eine Bestätigung erfährt. Die Inbetriebnahme des Kohlekraftwerks Moorburg halten wir nach wie vor aus politischen, ökologischen und auch wirtschaftlichen Gründen für falsch und schon gar nicht nachhaltig. Die Zukunft gehört den Erneuerbaren Energien und damit einem flexiblen und umweltverträglichen Energieversorgungssystem.“

Der NDR berichtet über die Klage und zitiert den BUND: „Die Umweltorganisation BUND erklärte, bei einem ordnungsgemäßen Plan- und Genehmigungsverfahren wäre Moorburg vermutlich gar nicht erst gebaut worden. „Die Klage der Kommission zeigt einmal mehr, dass beim einstigen Umwelt-Musterschüler Deutschland und auch in Hamburg einiges im Argen liegt“, sagte BUND-Geschäftsführer Manfred Braasch. Vattenfall und die Stadt Hamburg hätten versucht, mit einem Verfahrenstrick die hochproblematische Kühlung des Kraftwerks mit Elbwasser durchzusetzen. Dem werde nun hoffentlich ein Riegel vorgeschoben.“

PM des BUND Hamburg: „Kraftwerk Moorburg: EU-Kommission klagt gegen Deutschland, Argumente der BUND-Beschwerde aus 2010 bestätigt / Deutschland missachtet Gesetzesvorgaben

Die EU-Kommission hat heute die Bundesrepublik Deutschland wegen Missachtung europäischer Naturschutzvorgaben beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) angeklagt. Hintergrund ist eine Missachtung entsprechender Rechtsvorschriften bei der Genehmigung des umstrittenen Kohlekraftwerks am Standort Hamburg-Moorburg.

Die Kommission hält es nach fast fünfjähriger Prüfung offenbar für erwiesen, dass im Genehmigungsverfahren Moorburg eine Alternativenprüfung entsprechend der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie, Artikel 6, Abs. 4) unzulässiger- weise umgangen worden ist. Eine solche Alternativenprüfung muss vorge- nommen werden, wenn ein erheblicher Eingriff in europäische Schutzgüter vorliegt. Durch die Einstufung einer neuen Fischtreppe am Wehr Geesthacht als sogenannte Schadensbegrenzungsmaßnahme bilanzierten die Planer aber nur eine marginale Schädigung der Fischfauna durch die Kühlwasserentnahme. Eine Alternativenprüfung wurde aufgrund dieses Verfahrenstricks nicht vorgenommen. Tatsächlich wird aber die Fischfauna am Kraftwerk erheblich geschädigt, eine Alternative wie zum Beispiel ein Kühlturm hätte somit von vornherein im Planverfahren berücksichtigt werden müssen. Dies hätte aller Voraussicht nach dazu geführt, dass keine Kühlung mit Elbwasser unter Beachtung des geltenden Umweltrechts erfolgen darf. Dies hätte wiederum sogar die Investitions- entscheidung beeinflussen können und dieses Kraftwerk, das heute ohnehin nicht in die Energiewende passt, wäre gar nicht erst gebaut worden.

„Die Klage der Kommission gegen die Bundesrepublik zeigt einmal mehr, dass beim einstigen Umwelt-Musterschüler Deutschland und auch in Hamburg einiges im Argen liegt. Vattenfall und die Stadt Hamburg haben versucht, mit einem Verfahrenstrick die hochproblematische Kühlung des Kraftwerks mit Elbwasser durchzusetzen. Dem wird nun hoffentlich ein Riegel vorgeschoben. Und es bleibt zu hoffen, dass in Deutschland und in Hamburg gesetzliche Vorgaben zukünftig konsequenter beachtet werden“, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.

Für Rückfragen:
Paul Schmid, Pressesprecher BUND Hamburg“

Europäische Kommission – Pressemitteilung

Umweltschutz: Kommission verklagt Deutschland wegen Kohlekraftwerk Moorburg, Brüssel, 26 März 2015

Die Europäische Kommission verklagt Deutschland wegen des Versäumnisses, bei der Genehmigung eines Kohlekraftwerks in Hamburg/Moorburg die Vorschriften der FFH-Richtlinie zu beachten. Es besteht die Gefahr, dass das Projekt sich negativ auf geschützte Arten wie Lachs, Flussneunauge oder Meerneunauge auswirken könnte. Diese Arten passieren das Kraftwerk auf ihrer Wanderung von der Nordsee zu den etwa 30 Natura-2000-Gebieten im Einzugsgebiet der Elbe stromaufwärts von Hamburg. Die zur Kühlung des Kraftwerks erforderliche Wasserentnahme ist schädlich für diese Tiere. Bei der Genehmigung des Kraftwerks hat Deutschland es versäumt, die in der Richtlinie vorgesehene Prüfung vorzunehmen und nach alternativen Kühlverfahren zu suchen, durch die das Sterben der betreffenden geschützten Arten vermieden werden könnte.

Im November 2014 wurde eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Deutschland gerichtet. Angesichts der anhaltenden Weigerung Deutschlands, mögliche Alternativen zu prüfen, hat die Kommission beschlossen, gegen Deutschland ein Verfahren beim Gerichtshof der Europäischen Union anzustrengen.

Weitere Informationen

Zu den Vertragsverletzungsverfahren im März siehe MEMO/15/4666

Zu Vertragsverletzungsverfahren allgemein siehe MEMO/12/12

Weitere Informationen über Vertragsverletzungsverfahren:
http://ec.europa.eu/atwork/applying-eu-law/index_de.htm

Mangelnde Umsetzung von EU-Umweltrecht: Vattenfall-Kohlekraftwerk Moorburg, die Kommission und die Bundesregierung im Streit

Was ist faul an der Genehmigung für das Vattenfall Kohlekraftwerk in Hamburg Moorburg? Die EU-Kommission ist der Auffassung, dass bei der Genehmigung für das 1.600 MW Klimamonster europäische Rechts-Vorschriften nicht ausreichend beachtet wurden. Bis Mitte Dezember 2014 war die Bundesregierung aufgefordert, der EU Kommission mitzuteilen, wie sie die aus Sicht der Kommission mangelhafte Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie korrigieren wird. Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel hat aktuell bei der Bundesregierung nachgefragt. Das Ergebnis: Alles prima, sagt die Bundesregierung, gestützt auf eine Stellungnahme der zuständigen Hamburger Umweltbehörde. Demnach stehe die Genehmigung des Kohlekraftwerks Moorburg „im Einklang mit den maßgeblichen Vorgaben der Habitatsrichtlinie“.

Zu den Inhalten der Stellungnahme verweigert die Bundesregierung die Aussage. Weil das Verfahren noch läuft, sind die Inhalte „vertraulich zu behandeln.“

  • Das laufende Verfahren bei der EU steht im Zusammenhang mit einer Klage des BUND Hamburg gegen die Genehmigung des Kohlekraftwerks in Moorburg durch die dortige Umweltbehörde. Siehe dazu auch eine Presseerklärung des BUND Hamburg.

Die Kommission muss nun prüfen, ob sie die Bundesregierung verklagt, um die Umsetzung der Richtlinie durchzusetzen. Die Bundesregierung hofft, dass noch eine „einvernehmliche Streitbeilegung“ erreicht werden kann und teilt mit: „In den meisten Fällen gelingt eine außergerichtliche Einigung mit der Kommission.“ Bis dahin muss der Umweltschutz dann noch warten.

Einen Zusammenhang der Genehmigungsmängel mit einem von Vattenfall ehemals geführten Investitionsschutz-Verfahren beim ICSID ist „für die Bundesregierung nicht erkennbar“, heißt es außerdem in der Antwort. Vattenfall hatte seinerzeit aufgrund der scharfen Umweltauflagen der Hamburger Umweltbehörde, mit dem TTIP-ähnlichen Verfahren im Rahmen der Energie-Chara vor dem ICSID in Washington geklagt. Das Verfahren wurde mit einem Vergleich beendet. Einzelheiten darüber sind – wie bei diesen Verfahren üblich – geheim und für die BürgerInnen und die Öffentlichkeit nicht zugänglich.

Hier im Wortlaut die Antwort der Bundesregierung (Bundeswirtschaftsministerium) vom 19. Januar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel, Fraktion die Linke:

Schriftliche Fragen an die Bundesregierung im Monat Januar 2015
Frage Nr. 32

Sehr geehrte Herr Abgeordneter,
seitens der Bundesregierung beantworte ich die Frage wie folgt:

Frage:
Welche inhaltlichen und rechtlichen Aussagen hat die Bundesregierung der EU-Kommission zu der in dem Ersuchen der EU-Kommission genannten mangelhaften Anwendung und Umsetzung von EU-Vorschriften bei der Genehmigung des Steinkohlekraftwerks von Vattenfall in Harnburg-Moorburg mitgeteilt, und welchen Zusammenhang hat die laut EU-Kommission nicht korrekte Anwendung der Habitatrichtlinie mit der inzwischen gütlich eingestellten Klage von Vattenfall vor dem internationalen Schiedsgericht ICSID?

Antwort:
„Es trifft zu, dass die EU-Kommission in dieser Sache ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet hat. Darin bemängelt sie, dass im Zusammenhang mit der Genehmigung des Kohlekraftwerkes Harnburg-Moorburg die Vorschriften der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie 92/43/EWG nicht korrekt angewendet würden. Zuletzt hatte die Kommission der Bundesregierung dazu am 17. Oktober 2014 eine sog. „mit Gründen versehene Stellungnahme“ übermittelt. ln Vertragsverletzungsverfahren wendet sich die Kommission an die Bundesregierung, auch wenn es sich um Handlungen oder Unterlassungen der Bundesländer handelt (hier der Freien und Hansestadt Hamburg). Auf der Grundlage einer Stellungnahme Hamburgs hat die Bundesregierung im Dezember 2014 auf die „begründete Stellungnahme“ geantwortet und dargelegt, dass die Genehmigung des Kohlekraftwerkes Hamburg-Moorburg im Einklang mit den maßgeblichen Vorgaben der Habitatrichtlinie steht. Einer der Gegenstände des Verfahrens ist die Bewertung der Fischaufstiegsanlage an der Staustufe Geesthacht als Schadensminderungsmaßnahme.

Ein Zusammenhang der laut EU-Kommission nicht korrekten Anwendung der  Habitatrichtlinie mit dem durch Vergleich beendeten Schiedsverfahren von Vattenfall vor dem internationalen Schiedsgericht ICSID ist für die Bundesregierung nicht erkennbar. Die Prüfung der Habitatrichtlinie erfolgte im Rahmen der Genehmigungserteilung durch die
Freie und Hansestadt Hamburg.

Das vorliegende Vertragsverletzungsverfahren ist noch anhängig und damit bis zu
seinem Abschluss vertraulich zu behandeln. Dadurch soll der ordnungsgemäße Ablauf
des Verfahrens sichergestellt und gewährleistet werden, dass Möglichkeiten zur
einvernehmlichen Streitbeilegung nicht vorzeitig vereitelt werden. ln den meisten Fällen
gelingt eine außergerichtliche Einigung mit der Kommission.“

Hamburger EnergieWende: „Auf dem Weg ins Erneuerbare Wilhelmsburg“

HEW1Wie geht die Hamburger EnergieWende (HEW)? In vielen kleinen Schritten, könnte man einfach behaupten. Einen solchen Schritt stellt vielleicht die Veranstaltung der IBA Hamburg GmbH dar, die am 26. Januar im IBA Dock stattfinden wird. Kurioserweise wird – kurz vor den anstehenden Bürgerschaftswahlen Mitte Februar – sogar die noch amtierende Umweltsenatorin Jutta Blankau an der Diskussion über „erfolgreichen Klimaschutz auf nationaler, regionaler und Quartiersebene“ teilnehmen.

Gleich um die Ecke von Wilhelmsburg geht dann ein anderer wichtiger Baustein für die Klimakatastrophe in Betrieb: Vattenfall will – so der Vorsatz – mit vielen Jahren Verspätung den ersten Block des 1.600 MW Kohlekraftwerks Moorburg in Betrieb nehmen. Eine sicherlich ärgerliche Kulisse, vor dem über Klimaschutz in Wilhelmsburg debattiert werden muss. Aber so ist Vattenfall eben.

Die Einladung der IBA als Dokumentation: „Im Jahr 2010 erschien der Energieatlas der IBA Hamburg. Vier Jahre lang wurde das darin entwickelte Klimaschutzkonzept Erneuerbares Wilhelmsburg im Rahmen der Internationalen Bauausstellung IBA Hamburg praktisch und mit viel positiver Resonanz umgesetzt. Mit Ende der Internationalen Bauausstellung stellt sich daher nun auch für das Klimaschutzkonzept die Frage, wie es weitergeht.

„Im Energieatlas – Werkbericht 1 ziehen wir aus den bisherigen Erfahrungen Bilanz und stellen die Umsetzung und Weiterentwicklung des Konzeptes in den Kontext aktueller Diskussionen zur Energiewende.

Zur Präsentation des Werkberichtes 1 möchten wir Sie nun herzlich einladen:

ENERGIEATLAS – WERKBERICHT 1
Auf dem Weg ins Erneuerbare Wilhelmsburg — Resultate und Ausblicke
26. Januar 2015 auf dem IBA DOCK, 13.00 Uhr Fachforum, 18.30 Uhr Buchpräsentation und Diskussion

Fachforum: Ab 13 Uhr werden im Rahmen einer Fachveranstaltung einige Aspekte des Werkberichtes genauer vorgestellt. Themen wie das Gebäude-Monitoring einzelner IBA-Projekte, Fragen der Sanierung, die Einbindung dezentraler Stromproduktion und die Erstellung einer Wärmestrategie für die Stadt Hamburg möchten wir mit Ihnen diskutieren. Das genaue Programm finden Sie laufend aktualisiert unter www.iba-hamburg.de/aktuelles.

Buchpräsentation und Diskussion: Ab 18.30 Uhr wird die Publikation feierlich präsentiert. Gemeinsam mit der Hamburger Senatorin für Stadtentwicklung und Umwelt Jutta Blankau diskutieren die Herausgeber Uli Hellweg (IBA Hamburg), Dr. Klaus Müschen (Umweltbundesamt) und Prof. Manfred Hegger (TU Darmstadt), wie erfolgreicher Klimaschutz auf nationaler, regionaler und Quartiersebene organisiert werden kann. Wer übernimmt die Verantwortung und steuert die Prozesse? Welche Folgen ergeben sich für die städtebaulich-architektonischen Planungen?

Anmeldung: Wir möchten Sie herzlich zu der Veranstaltung einladen und freuen uns über Ihre Anmeldung bis zum 20.1.2015 unter anmeldung@iba-hamburg.de. Bitte geben Sie im Falle Ihrer Anmeldung an, ob Sie an einem oder beiden Veranstaltungsteilen teilnehmen werden.

Veranstaltungsort: IBA DOCK, Am Zollhafen 12, 20539 Hamburg (Nähe S-Bahn Hamburg-Veddel)“

×