Auf Antrag der LINKEN: Umweltausschuss debattiert ungelöste Atommüll-Probleme

Auf Initiative von Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE wird am kommenden Mittwoch (16.12.) im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages im Rahmen eines öffentlichen Fachgesprächs über das atomare Erbe der Atomenergienutzung debattiert. Im August hatte die Bundesregierung auf Anforderung der EU das so genannte „Nationale Entsorgungsprogramm“ vorgelegt. Das enthält einige Fortschritte, blendet aber an fast allen Punkten die wachsenden Probleme aus. Erhebliche Auswirkungen hat das „Programm“ für die Arbeit der Atommüll-Kommission.

Ohne die Rahmenbedingungen oder Arbeitszeit der Kommission zu verändern, diktiert der Bericht trotz zahlreicher Mängel umfangreiche neue Aufgaben: Jetzt muss sich die Kommission z.B. noch bis Ende Juni 2016 mit insgesamt 300.000 Kubikmetern zusätzlichem leicht- und mittelradioaktivem Atommüll aus der ASSE und aus der Uranverarbeiting in Gronau befassen und klären, ob und wie diese enorme Menge zusätzlich in das zu findende Lager für hochradioaktive Abfälle gehen könnte. Ernsthaft ist das nicht mehr leistbar.

Massive Proteste aus der Region rund um den Schacht Konrad in Salzgitter hatten dazu geführt, dass die Bundesregierung der Atommüll-Kommission diesen Auftrag kurz vor Toreschluss neue ins Aufgabenheft schrieb. Fast 70.000 Einwendungen wurden gegen den Entwurf des Nationalen Entsorgungsprogramms erhoben:

Deshalb verlangt Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg und Mitglied der Fraktion DIE LINKE in der Atommüll-Kommission in einem Antrag, der die zahlreichen Mängel anführt u.a. von der Bundesregierung, „die Auswirkungen des Nationalen Entsorgungsprogramms auf den Auftrag, die Struktur und den Zeitplan der vom Bundestag eingesetzten „Endlager“-Kommission hin zu prüfen und ggf. einen Gesetzentwurf mit einem angepassten Auftrag der Kommission vorzulegen“.

Hubertus Zdebel: „Die Fraktion DIE LINKE hat sowohl das Standortauswahlgesetz als auch die mit diesem Gesetz eingesetzte Atommüll-Kommission aufgrund zahlreicher Mängel kritisiert und abgelehnt. Das jetzt vorgelegte Nationale Entsorgungsprogramm unterstützt unbeabsichtigt viele dieser Kritikpunkte der Fraktion DIE LINKE: Eine umfassende Betrachtung aller Arten von Atommüll wäre von Anfang an erforderlich gewesen, um die Probleme sinnvoll und mit dem Ziel eines gesellschaftlichen Konsenses anzugehen. Fast alle Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbände hatten das eingefordert. Dagegen hatten CDU/CSU, SPD, FDP und Grüne sich weitgehend gesperrt.

Nun zeigt sich kurz vor dem Ende der Arbeit der Atommüll-Kommission im Juni 2016, dass das ein Fehler war. Viele der wichtigen Fragen wird der Bericht der Atommüll-Kommission nicht beantworten können. Mehr als ein Zwischenbericht wird am Ende nicht mehr herauskommen können. Daher ist es dringlich notwendig zu klären, wie in einem neuen gesellschaftlichen Dialog auf veränderter Grundlage die ungelösten Atommüllprobleme weiter geklärt werden können.“

Außerdem ergänzt der Bundestagsabgeordnete: „Gorleben muss als verbrannter Standort endlich von der Suchliste gestrichen werden. Ein gesellschaftlicher Konsens mit der Erblast aus Tricks und Machtpolitik kann unter keinen Umständen gelingen und wird die Suche nach einem geeigneten dauerhaften Atommülllager nur weiter blockieren.“

Auf der Seite des Bundestags heißt es zum Fachgespräch am Mittwoch: „Gegenstand des Gespräches sind das eigentliche Programm (18/5980) und ein Antrag der Fraktion Die Linken (18/5228) dazu.

Als Sachverständige sind geladen die Vorsitzenden der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe (Endlager-Kommission), Ursula Heinen-Esser und Michael Müller, Michael Sailer (Öko-Institut e.V.), der ebenfalls Mitglied der Endlager-Kommission ist, Horst Geckeis (Institut für Nukleare Entsorgung, Karlsruher Institut für Technologie), Ursula Schönberger (Projekt Atommüllreport) und Wolfram König, Präsident des Bundesamts für Strahlenschutz.“

Hinweis: Beginn ist im Sitzungssaal E.700 des Paul-Löbe-Hauses um 11.30 Uhr. Gäste werden gebeten, sich bis 16 Uhr am Vortag der Sitzung unter Angabe von Name und Geburtsdatum beim Ausschuss per E-Mail an umweltausschuss@bundestag.de anzumelden.

Atommülllagerung: SPD-Fraktion Niedersachsen gegen Erweiterung des Schacht Konrad – Neubewertung „zwingend erforderlich“

Viele Probleme beim Ausbau im Schacht Konrad

Die Atommüllberge wachsen und immer mehr stellt sich die Frage, wie mit den leicht- und mittelradioaktiven Abfällen künftig umgegangen werden soll. Noch ist das geplante Atommülllager im Schacht Konrad nicht fertiggestellt. Doch schon heute ist klar, dass der Schacht in seiner jetzt genehmigten Form nicht ausreichen wird, um alle leicht- und mittelradioaktiven Abfälle aufzunehmen. Obendrein hält die Kritik an, dass auch dieser Standort einfach politisch festgelegt wurde, weder wissenschaftsbasierte Kriterien eine Rolle spielten noch ein Vergleich von Alternativen vorgenommen wurde. In die laufende Debatte, die derzeit auch heftig in der Atommüllkommission nach Vorlage des Nationalen Entsorgungsprogramms geführt wird, hat sich nun die SPD-Fraktion im niedersächsischen Landtag eingemischt. Sie hält eine „Neubewertung der Konzeption und der Einlagerungssituation von Schacht Konrad (für) zwingend erforderlich“ und spricht sich gegen eine Erweiterung aus.

In einer PM heißt es: „Die niedersächsische SPD-Landtagsfraktion ist gegen die Erweiterung des Atommüllendlagers Schacht Konrad in Salzgitter: „Das ist mit der Regierungskoalition nicht verhandelbar“, erklärt dazu Marcus Bosse, umweltpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion. Mit einem gemeinsamen Entschließungsantrag will sich die Rot-Grüne Regierungskoalition dazu im Oktoberplenum des Landtages positionieren.

Im Rahmen der Aufstellung des Nationalen Entsorgungsprogrammes (NAPRO) der Bundesregierung war eine Kapazitätserweiterung des genehmigten Atommüllendlagers Schacht Konrad in Aussicht gestellt worden. „Bisher ist der Schacht für ein Abfallvolumen von 303.000 Kubikmeter genehmigt. Durch zusätzlich anfallende Abfallmengen wurde eine Erweiterung auf ca. 600.000 Kubikmeter diskutiert. Dieses lehnen die Landtagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ab und unterstützen damit nachdrücklich die Position von Umweltminister Stefan Wenzel“, betont SPD-Umweltexperte Bosse.

Diese Position solle die Rot-Grüne Landesregierung weiterhin offensiv gegenüber der Bundesregierung vertreten, um eine Kapazitätserweiterung dauerhaft auszuschließen. „Es bestehen zudem erhebliche Zweifel, ob Schacht Konrad dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entspricht“, macht Bosse deutlich.

Eine Neubewertung der Konzeption und der Einlagerungssituation von Schacht Konrad ist aus seiner Sicht zwingend erforderlich. Stefan Klein, SPD-Landtagsabgeordneter aus Salzgitter, hält eine Überprüfung für längst überfällig und erwartet, dass an die Lagerung für schwach- und mittelradioaktive Abfälle gleichermaßen hohe Anforderungen gelten wie für hochradioaktive Abfälle. Er fügt hinzu, dass gerade die Option der Rückholbarkeit für Schacht Konrad gleichermaßen gelten muss wie für Endlager für hochradioaktiven Abfall.

Beide heben die Aktivitäten des Aktionsbündnisses in Salzgitter hervor, das im Mai 2015 fast 70.000 Unterschriften an die Bundesregierung übergeben hat und damit die Ablehnung der Region Salzgitter zur Einlagerung in Schacht Konrad bekräftigt hat: „Die Proteste aus Salzgitter sind landesweit sichtbar. Wir setzen uns unverändert dafür ein, dass die Forderungen der Bürgerinnen und Bürger vor Ort in Berlin gehört werden.““

Atomrecht: Bundestag beschließt Atomgesetzänderung zum Nationalen Entsorgungsprogramm

paragraphenAm gestrigen 15. Oktober hat der Bundestag die 14. Novelle zum Atomgesetz mehrheitlich beschlossen. Mit der Novelle wird das von der EU per Richtlinie geforderte „Nationale Entsorgungsprogramm“ (NaPro) in nationales Recht überführt. Der Bericht samt seiner Anlagen ist bereits im August an die Kommission übermittelt worden, erst jetzt erfolgte im Nachklapp die atomrechtliche Anpassung. Gegen den Bericht hatte es 70.000 Einsprüche gegeben. Auswirkungen hat das NaPro vor allem auch für die Atommüll-Kommission, die sich in der verbleibenden Arbeitszeit bis Ende Juni 2016 nun vor gravierenden neuen Aufgaben sieht. Am 16. Dezember wird es auf Antrag der Linken außerdem im Umweltausschuss des Bundestags ein Fachgespräch zum NaPro geben.

Um einen Überblick über die gestrige Debatte zu geben, dokumentiert umweltFAIRaendern.de gleich hier unten den Bericht samt dem Link zum Video von der Homepage des Bundestags.

Einige der Punkte aus dem Bericht zum Nationalen Entsorgungsprogramm sind äußerst brisant für die weitere Atommülldebatte. Einerseits geht es um rund 300.000 Kubikmeter leicht- und mittelradioaktiven Atommüll aus der ASSE und aus der Uranverarbeitung in Gronau. Für diese Abfälle gibt es derzeit keine Planungen hinsichtlich einer dauerhaften Lagerung. Zwar hat das Bundesumweltministerium erwogen, diese künftig zusätzlich im Schacht Konrad zu versenken. Nach massiven Protesten hat die Bundesregierung nun aber beschlossen, dass die Atommüll-Kommission einen Vorschlag erarbeiten soll, wie mit diesen radioaktiven Abfällen umzugehen ist. Außerdem spricht der Bericht von einem „Eingangslager“.  Im kleingedruckten Anhang ist davon die Rede, dass hier bis zu 500 Castor-Behälter untergebracht werden sollen. Das Lager soll errichtet werden, sobald die erste Teilerrichtungsgenehmigung für das zu findende „Endlager“ erteilt ist. Faktisch läuft das auf ein neues großes Zwischenlager hinaus, welches nach derzeitigen Planungen irgendwann in der zweiten Hälfte der 2030er Jahre in Betrieb gehen könnte.

Für die Atommüll-Kommission stellen die im NaPro enthaltenen neuen Aufgaben nun eine Zerreißprobe dar. Schon vor diesen neuen Anforderungen war klar, dass die verbleibende Restlaufzeit der Kommission kaum ausreichend sein würde, um eine vernünftige Öffentlichkeitsbeteiligung sicherzustellen. Nun steht sie vor einer gewaltigen neuen Aufgabe. Wie die zu erledigen ist, ist noch Thema in der Kommission.

Hier nun die Dokumentation zur Debatte im Bundestag anlässlich der 14. AtG-Novelle:

„Atommüll-Entsorgung soll sicherer werden

Die Entsorgung von Atommüll in Deutschland soll sicherer werden. Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/ Die Grünen und bei Enthaltung der Linksfraktion nahm der Bundestag am Donnerstag, 15. Oktober 2015, einen von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Atomgesetzes (18/5865) in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (18/6234) an. Damit setzt Deutschland die im Juli 2011 von der Europäischen Union beschlossene Entsorgungsrichtlinie um, die unter anderem die Erstellung eines Nationalen Entsorgungsprogramms (NaPro) vorsieht.

Regierung: Hohes Sicherheitsniveau bei der Entsorgung

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD), betonte, die Novelle solle künftig ein hohes Sicherheitsniveau bei der Entsorgung abgebrannter Brennelemente gewährleisten. Die Bundesregierung habe ihr nationales Entsorgungsprogramm (18/5980) bereits erstellt und an die EU-Kommission übermittelt.

Sie habe dabei zahlreiche Einwendungen berücksichtigt, etwa die Kritik an der Option, das Endlager Schacht Konrad zu erweitern. Im NaPro sei nun festgelegt, dass sich die Endlagerkommission des Bundestages im Rahmen ihrer Arbeit bis Mitte 2016 auch mit der Planung für die rückzuholenden Abfälle aus der Schachtanlage Asse und die Rückstände aus der Urananreicherungsanlage Gronau befassen soll.

CDU/CSU: Herzstück der Entsorgungsstrategie

Steffen Kanitz (CDU/CSU) bezeichnete das Nationale Entsorgungsprogramm als „Herzstück der Entsorgungsstrategie in Deutschland“ und sieht in der Novelle des Atomgesetzes einen Beschluss von „historischer Qualität“. Auch er lobte, dass es keine Erweiterung Konrads „über die Hintertür“ geben werde. Vielmehr solle die Endlagerkommission nun darlegen, wie die Abfälle aus der Asse und Gronau konditioniert werden müssen, um zusammen mit hochradioaktiven Abfällen entsorgt werden zu können.

Kanitz wies jedoch darauf hin, dass die hoch radioaktiven Abfälle, obwohl sie nur zehn Prozent aller Abfälle ausmachten, für 90 Prozent der Radioaktivität verantwortlich seien. Die Suche nach einem Endlager für diese besonders gefährlichen Abfälle sollte daher Priorität haben und nicht durch die Klärung anderer Fragen verzögert werden. Er machte klar, dass hoch radioaktive Abfälle und mittel und schwach radioaktive Abfälle aus der Asse und Gronau aufgrund ihrer unterschiedlichen Anforderungen an das Wirtsgestein nicht ohne Weiteres zusammen gelagert werden können.

Linke: Inakzeptables Vorgehen

Eva Bulling-Schröter (Die Linke) urteilte in der Debatte, auch nach 40 Jahren Atomenergie seien „grundsätzliche Fragen einer sicheren und dauerhaftem Atommülllagerung nicht geklärt“. Zwar sei es gut, dass vorerst darauf verzichtet werde, die „enorme Menge Strahlenmüll aus der Asse und Gronau“ in den „ungeeigneten Schacht Konrad zu verfrachten“, doch gebe es weitere „gewaltige Probleme“, die der Bericht nicht darstelle.

Bulling-Schröter kritisierte zudem, dass das Nationale Entsorgungsprogramm bereits im Sommer dieses Jahres fertiggestellt worden sei, aber erst jetzt die gesetzliche Grundlage geschaffen werde, die Details des Programms regeln soll. „Umgekehrt wäre es besser gewesen“, urteilte sie. Außerdem kritisierte die Linke-Abgeordnete, dass im „Kleingedruckten“ des Programms plötzlich von einem „Eingangslager für Castorbehälter mit hochradioaktiven Abfällen“ die Rede sei. Darin sollen 500 Castoren für Jahrzehnte zwischengelagert werden. „Warum verstecken Sie diese Information?“, fragte Bulling-Schröter, die dieses Vorgehen als „vollkommen inakzeptabel“ bezeichnete.

Grüne: Eingangslager nicht ungenehmigt betreiben

Sylvia Kotting-Uhl (Bündnis 90/Die Grünen) bezeichnete Atommüll als das „Gefährlichste und Langlebigste, was die Menschheit je produziert hat“. Sie warnte davor, das Eingangslager für Castoren schon in Betrieb zu nehmen, bevor es überhaupt genehmigt worden sei, so wie es das NaPro festlege.

Außerdem stellte sie klar, dass die Endlagerkommission in ihrem Bericht, den sie Mitte 2016 vorlegen soll, die Frage, ob und unter welchen Bedingungen die Abfälle aus der Asse und Gronau im selben Standort gelagert werden können, nicht beantworten können werde. Dies müsse ein Nachfolgegremium tun. (joh/15.10.2015)“

 

Der Atommüll und das Nationale Entsorgungsprogramm – Atomgesetz geändert

Der Bundestag hat – bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE – die 14. Atomgesetz-Novelle beschlossen. Mit ihr wird das von der EU-Kommission in einer Richtlinie geforderte „Nationale Entsorgungsprogramm“ rechtlich festgeschrieben. Die Linken-Abgeordnete Eva Bulling-Schröter übernahm für den erkrankten Hubertus Zdebel in der Parlamentsdebatte die Kritik an der Novelle. Darin hätten aus Sicht der LINKS-Fraktion schärfere Anforderungen an den mit der Novelle verbundenen regelmäßigen Berichten zur Lage und Entwicklung beim Umgang mit radioaktiven Abfällen formuliert werden müssen. Während erst jetzt das Atomgesetz entsprechend geändert würde, sei der Bericht bereits seit August fertiggestellt. Gegen dessen Entwurf hatte es fast 70.000 Einsprüche gegeben.

Während nun das Atomgesetz um das Nationale Entsorgungsprogramm ergänzt ist – und außerdem die Informationsrechte von Landes- und Bundesbehörden gegebenüber den Betreibern erweitert wurden – ist der eigentliche Bericht zum NaPro noch Thema weiterer Beratungen im Deutschen Bundestag. Dafür sorgt ein Antrag von Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE, der kurz vor der Sommerpause in den Bundestag eingebracht worden ist.

Am 16. Dezember wird der Umweltausschuss ein Fachgespräch zu diesem Bericht durchführen. Dann werden die Schwachstellen und Mängel dieses Berichts zum Umgang mit dem Atommüll ausführlich thematisiert. Auch die „Endlager“-Kommission hat noch viel Arbeit mit dem Bericht zum Nationalen Entsorgungsprogramm.

Der Deutsche Bundestag berichtet auf seiner Homepage samt dem Video-Stream aus seiner Homepage folgendermaßen:

„Die Entsorgung von Atommüll in Deutschland soll sicherer werden. Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/ Die Grünen und bei Enthaltung der Linksfraktion nahm der Bundestag am Donnerstag, 15. Oktober 2015, einen von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Atomgesetzes (18/5865) in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (18/6234) an. Damit setzt Deutschland die im Juli 2011 von der Europäischen Union beschlossene Entsorgungsrichtlinie um, die unter anderem die Erstellung eines Nationalen Entsorgungsprogramms (NaPro) vorsieht.

Regierung: Hohes Sicherheitsniveau bei der Entsorgung

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD), betonte, die Novelle solle künftig ein hohes Sicherheitsniveau bei der Entsorgung abgebrannter Brennelemente gewährleisten. Die Bundesregierung habe ihr nationales Entsorgungsprogramm (18/5980) bereits erstellt und an die EU-Kommission übermittelt.

Sie habe dabei zahlreiche Einwendungen berücksichtigt, etwa die Kritik an der Option, das Endlager Schacht Konrad zu erweitern. Im NaPro sei nun festgelegt, dass sich die Endlagerkommission des Bundestages im Rahmen ihrer Arbeit bis Mitte 2016 auch mit der Planung für die rückzuholenden Abfälle aus der Schachtanlage Asse und die Rückstände aus der Urananreicherungsanlage Gronau befassen soll.

CDU/CSU: Herzstück der Entsorgungsstrategie

Steffen Kanitz (CDU/CSU) bezeichnete das Nationale Entsorgungsprogramm als „Herzstück der Entsorgungsstrategie in Deutschland“ und sieht in der Novelle des Atomgesetzes einen Beschluss von „historischer Qualität“. Auch er lobte, dass es keine Erweiterung Konrads „über die Hintertür“ geben werde. Vielmehr solle die Endlagerkommission nun darlegen, wie die Abfälle aus der Asse und Gronau konditioniert werden müssen, um zusammen mit hochradioaktiven Abfällen entsorgt werden zu können.

Kanitz wies jedoch darauf hin, dass die hoch radioaktiven Abfälle, obwohl sie nur zehn Prozent aller Abfälle ausmachten, für 90 Prozent der Radioaktivität verantwortlich seien. Die Suche nach einem Endlager für diese besonders gefährlichen Abfälle sollte daher Priorität haben und nicht durch die Klärung anderer Fragen verzögert werden. Er machte klar, dass hoch radioaktive Abfälle und mittel und schwach radioaktive Abfälle aus der Asse und Gronau aufgrund ihrer unterschiedlichen Anforderungen an das Wirtsgestein nicht ohne Weiteres zusammen gelagert werden können.

Linke: Inakzeptables Vorgehen (Eingangslager für 500 Castoren, Anmerk HZ)

Eva Bulling-Schröter (Die Linke) urteilte in der Debatte, auch nach 40 Jahren Atomenergie seien „grundsätzliche Fragen einer sicheren und dauerhaftem Atommülllagerung nicht geklärt“. Zwar sei es gut, dass vorerst darauf verzichtet werde, die „enorme Menge Strahlenmüll aus der Asse und Gronau“ in den „ungeeigneten Schacht Konrad zu verfrachten“, doch gebe es weitere „gewaltige Probleme“, die der Bericht nicht darstelle.

Bulling-Schröter kritisierte zudem, dass das Nationale Entsorgungsprogramm bereits im Sommer dieses Jahres fertiggestellt worden sei, aber erst jetzt die gesetzliche Grundlage geschaffen werde, die Details des Programms regeln soll. „Umgekehrt wäre es besser gewesen“, urteilte sie. Außerdem kritisierte die Linke-Abgeordnete, dass im „Kleingedruckten“ des Programms plötzlich von einem „Eingangslager für Castorbehälter mit hochradioaktiven Abfällen“ die Rede sei. Darin sollen 500 Castoren für Jahrzehnte zwischengelagert werden. „Warum verstecken Sie diese Information?“, fragte Bulling-Schröter, die dieses Vorgehen als „vollkommen inakzeptabel“ bezeichnete.

Grüne: Eingangslager nicht ungenehmigt betreiben

Sylvia Kotting-Uhl (Bündnis 90/Die Grünen) bezeichnete Atommüll als das „Gefährlichste und Langlebigste, was die Menschheit je produziert hat“. Sie warnte davor, das Eingangslager für Castoren schon in Betrieb zu nehmen, bevor es überhaupt genehmigt worden sei, so wie es das NaPro festlege.

Außerdem stellte sie klar, dass die Endlagerkommission in ihrem Bericht, den sie Mitte 2016 vorlegen soll, die Frage, ob und unter welchen Bedingungen die Abfälle aus der Asse und Gronau im selben Standort gelagert werden können, nicht beantworten können werde. Dies müsse ein Nachfolgegremium tun. (joh/15.10.2015)“

Atomenergie: Haushaltsanträge – Gorleben und Schacht Konrad beenden

Umfangreich ist hier über die Atommüll-Projekte im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen des Deutschen Bundestages aus Basis des Grünbuchs des Umweltministeriums für das Jahr 2016 berichtet worden. Jetzt liegt der Haushalts-Antrag von Hubertus Zdebel und der Links-Fraktion vor, der zu den Kostenplanungen für die laufenden Atommülllager-Projekte Schacht Konrad und Gorleben Stellung nimmt.

Konkret an vier Stellen und damit nur exemplarisch, beantragen der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE Änderungen an den von der Bundesregierung vorgelegten Haushaltsplanungen in Sachen Atommülllagerung:

Kapitel: 1616, Bundesamt für Strahlenschutz

Antrag: Kürzung der Titel

  • 712 22 -342 Projekt Konrad von 200 auf 60 Millionen Euro,
  • 712 23 -342 Projekt Gorleben von 30 auf 10 Millionen Euro und
  • 686 21 -342 Zuweisungen zum Salzgitterfonds von 700.000 auf null Euro

Aufstockung des Titels

  • 712 27 -342 Standortauswahlverfahren von 2,5 auf 3,5 Millionen Euro

In der Begründung heißt es:

„Die dauerhafte Lagerung aller Arten von Atommüll ist bis heute komplett ungelöst. ASSE und Morsleben zeigen, dass ohne wissenschaftliche Kriterien für die Lagerung und ohne Alternativenvergleich unterschiedlicher Standorte eine sichere Lagerung radioaktiver Abfälle nicht möglich ist.

Dies trifft auch für das geplante Atommüllendlager im Schacht Konrad für die Lagerung leicht- und mittelradioaktiver Abfälle zu. Der Standort ist ungeeignet, weil auch er ohne jeden Alternativenvergleich politisch festgelegt worden ist und obendrein nicht mehr dem Stand von Wissenschaft und Forschung entspricht.

Ebenso ist der Salzstock in Gorleben für die dauerhaft sichere Lagerung hochradioaktiver Abfälle ungeeignet. Statt der jetzigen Offenhaltung sollte Gorleben als Standort aufgegeben und vollständig verfüllt werden.

Die Kommission zur Lagerung hoch radioaktiver Abfälle im Rahmen des Standortauswahl-gesetzes hat bislang gezeigt, dass das Standortauswahlgesetz überarbeitet werden muss. Auch hat sich gezeigt, dass die gesetzlich maximale Frist bis zur Erstellung eines Berichts Ende Juni 2016 bei weitem nicht ausreichen wird, um in angemessener und notwendiger Weise die Probleme bei der Atommülllagerung mit dem Ziel der Entwicklung von wissen-schaftlichen Kriterien umfassend zu erreichen und einen wichtigen Beitrag für die Entwicklung eines gesellschaftlichen Konsens bei der Atommülllagerung zu leisten. Dazu hat die Vorlage des „Nationalen Entsorgungsprogramms“ beigetragen, in dem die Bundesregierung zusätzliche Themenstellungen in die Arbeit der Kommission eingebracht hat. In der Summe ergibt sich die Notwendigkeit, unmittelbar im Anschluss an die Arbeit der jetzigen Kommission Anschlussprojekte zu definieren, die die bisherige Arbeit in geeigneter Weise fortsetzt. Dazu hat die Kommission inzwischen Beratungen aufgenommen.“

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