Rund 700 Menschen demonstrierten am vergangenen Samstag in Lingen für den Atomausstieg und die Stilllegung der bundesdeutschen Uranfabriken. Anlass für die Proteste sind auch die Uranlieferungen aus diesen Anlagen, mit denen auch die maroden Atommeiler in Belgien und Frankreich beliefert werden. Zahlreiche Anti-Atom-Gruppen und Umweltverbände hatten zu der Demonstration aufgerufen. Neben Rednerinnen und Rednern aus den Regionen Emsland, Münsterland und Wendland, kamen laut der Presseerklärung der Veranstalter auch „Mitglieder von Anti-Atomkraft-Organisationen aus Belgien und Frankreich zu Wort, die vom Brennelemente-Export aus Lingen besonders stark betroffen sind. Den weitesten Weg hatte ein Kundgebungsredner aus Russland.“ Die internationale Ärzteorganisation IPPNW hat vor kurzem per Rechtsgutachten aufgezeigt, dass die Bundesregierung die Ausfuhr von Uran-Brennstoff untersagen kann. Ein jüngst veröffentlichtes Gutachten im Auftrag der Städteregion Aachen zeigt auf, dass eine Evakuierung der Bevölkerung nach einer Katastrophe im belgischen AKW Tihange nicht möglich wäre. umweltFAIRaendern zeigt Fotos von der Demonstration. „Atomausstieg muss weiter gehen: 700 demonstrieren in Lingen für Stilllegung der Uranfabriken“ weiterlesen
Schlagwort: Tihange
Lingen: 700 demonstrieren gegen Tihange und deutsche Uranfabriken
„Ein starker Protest für die Forderung nach Stilllegung der Uranfabriken. Gemeinsam mit mehr als 700 AtomkraftgegnerInnen und meiner Bundestags-Kollegin Kathrin Vogler demonstrierte ich heute in Lingen.“ Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Bundestagsfraktion DIE LINKE: „Die maroden Atommeiler in Tihange und Doel in Belgien ebenso wie Cattenom und Fessenheim in Frankreich dürfen nicht länger mit Uranbrenstoff aus Deutschland beliefert werden. Die Bundesregierung kann handeln, kann die Ausfuhrgenehmigungen verweigern. Das hat die Ärzteorganisation IPPNW jüngst per Rechtsgutachten klar gemacht und dafür setze ich mich um Bundestag ein. Die Zeit der Ausreden ist nun vorbei, das Bundesumweltministerium ist am Zug!“
- Siehe auch: Taten statt Worte: Ausfuhrgenehmigungen für Uran nach Belgien untersagen!
- Einen niederländischen Bericht zur Demo gibt es hier. Auf der Homepage von DIE LINKE.NRW ist das hier zu lesen.
Am 29. 10. auf die Straße für den Atomausstieg: Uranfabriken Gronau und Lingen abschalten
„Der Atomausstieg muss weiter gehen, in Deutschland und in Europa. Daher werde ich am 29. Oktober bei der Demonstration für die Stilllegung der Uranfabriken in Lingen und Gronau am Start sein und freue mich, dass auch die DIE LINKE aus Gronau, Bonn und Borken sowie die Landesverbände aus Niedersachsen und NRW zu den von zahlreichen Anti-Atom-Initiativen organisierten Aktion aufrufen!“ Mit diesen Worten kündigt der aus Münster stammende Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, seine Teilnahme an der geplanten Demonstration in Lingen an. (Beginn: 29. Oktober 2016, 13 Uhr, Bahnhof Lingen, Abschlusskundgebung vor dem Alten Rathaus.)
Weiter sagte Zdebel: „Auch wenn in Deutschland nach und nach und viel zu langsam die AKWs abgeschaltet werden. Die Uranfabriken in Gronau und Lingen sind von diesem Ausstieg bis heute ausgenommen, beliefern auch in Zukunft weiter Atommeiler in aller Welt mit dem erforderlichen Uran-Brennstoff. Deutschland bleibt damit auch in Zukunft ein wichtiger Global-Player im Geschäft mit den atomaren Risiken. Nicht nur durch die Riss-Reaktoren in Tihange und Doel wird uns diese Gefahr täglich neu vor Augen geführt. Auch in den noch in Betrieb befindlichen AKWs Lingen oder Grohnde kann es jederzeit zur einer Katastrophe kommen. Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung endlich einsieht, dass die AKWs sofort vom Netz und die Uranfabriken in Gronau und Lingen dicht gemacht werden müssen. Dafür müssen wir als Anti-Atom-Bewegung gemeinsam Druck machen!“
Siehe auch:
- Fortsetzung der Uran-Steuer für AKWs: SPD muss Flagge zeigen
- Uran-Exporte zum Betrieb von AKWs im Ausland: 333 Ausfuhrgenehmigungen für Lieferungen aus Gronau und Lingen
Stop Tihange: Fußballclub Alemannia Aachen will Atomkraft abschalten!
Sie waren Bundesliga und sie sind Legende: Der Fußball-Club Alemannia Aachen. Jetzt zeigt der Club antiatomare Flagge und fordert: „Stop Tihange“. Auf der Homepage erklärt der Regionalligist, dass er am 12. November für den Ausstieg aus der Atomenergie und die sofortige Abschaltung des AKW Tihange spielen wird: „Nur rund 60 Kilometer entfernt von Aachen liegt das Atomkraftwerk Tihange. Trotz aller Widerstände ist der Reaktor Tihange 2 im Dezember vergangenen Jahres wieder ans Netz gegangen, obwohl es deutliche Risse im Reaktorblock gibt. Seitdem kam es zu diversen Pannen, der Reaktorblock ist immer wieder runter- und danach wieder hochgefahren worden. Tihange macht Angst!“
Weiter heißt es auf der Homepage von AA: „Fußball-Regionalligist Alemannia Aachen ruft deshalb zu „Stop Tihange!“ auf. Das Heimspiel der Alemannia am 12. November 2016 (Anstoß 14 Uhr) gegen die U21 des 1. FC Köln steht ganz unter diesem Motto. Der größte Sportverein der Stadt teilt die Sorgen der Bevölkerung und möchte mit dieser einmaligen Aktion ein deutliches Zeichen senden.
„Unsere Partner Check2win und eGO werden ihre Werbepräsenzen auf dem Trikot zur Verfügung stellen. Wir werden an diesem Tag mit einem Sondertrikot spielen, welches unsere Haltung zum Thema Tihange eindeutig widerspiegelt“, kündigt Alemannia-Geschäftsführer Timo Skrzypski an. „Wir würden uns freuen, wenn alle Stadionbesucher ebenfalls Flagge zeigen.“ Die Alemannia wird für alle Fans zudem ein Sondershirt auflegen, das im Fanshop angeboten wird…“ Mehr unter dem angegebenen Link.
umweltFAIRaendern zum Thema Tihange:
Deutsche Uran-Lieferungen für marode AKWs im Ausland gehen weiter – Bundesregierung sieht keine rechtliche Handhabe

Die Versorgung maroder AKWs mit Uran-Brennstoff aus Deutschland im grenznahen Ausland geht weiter: Die Bundesregierung sieht keine belastbare rechtliche Handhabe, um z.B. über die Verweigerung von Ausfuhrgenehmigungen derartige Lieferungen zu unterbinden. Das teilt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (PDF), Sprecher für Atomausstieg der Bundestagsfraktion DIE LINKE, jetzt mit. Zdebel hatte die Bundesregierung befragt, nachdem ein Rechts-Gutachten im Auftrag der Ärzteorganisation IPPNW zu der Auffassung gelangt war, Ausfuhrgenehmigungen von Uran auf Basis des Atomgesetzes verweigern zu können.
Uran-Brennelemente aus Lingen gehen u.a. an die maroden AKWs im belgischen Doel und im französischen Fessenheim. Angereichertes Uran aus Gronau – so hatte der Geschäftsführer der URENCO gegenüber dem WDR jüngst eingeräumt – würde nach Belgien (Doel und Tihange) geliefert.
In ihrer Stellungnahme für die IPPNW legt die Anwältin Cornelia Ziehm dar, dass Ausfuhrgenehmigungen für Uran-Brennstoff laut Atomgesetz verweigert werden könnten, wenn durch den Uran-Brennstoff-Einsatz im Ausland eine Gefährdung für Leib und Leben von BundesbürgerInnen ausgeht. Genau dies wäre mindestens bei den mit tausenden Rissen behafteten (grenznahen) AKWs Tihange 2 und Doel 3 der Fall. Hier hat selbst die Bundesregierung von nicht ausgeräumten Sicherheitsbedenken gesprochen und die Abschaltung gefordert.

In der Antwort des BMUB wird allerdings hingewiesen, dass diese Rechts-Interpretation nicht mit der „Entstehungsgeschichte und Systematik“ des Atomgesetzes in Einklang stünde. Nach Auffassung des BMUB wäre die im Atomgesetz als Bedingung für die Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung genannte „äußere / innere Sicherheit“ nicht auf den Schutz der Bevölkerung bezogen, sondern solle „Gefährdungen durch die missbräuchliche Verwendung von Kernenergie verhindern“. Gemeint ist damit offenbar der militärische Missbrauch.
Genau dieser Rechts-Auffassung hatte die Anwältin Ziehm in ihrer Stellungnahme bereits zuvor ausdrücklich widersprochen: „Eine Beschränkung auf eine militärische Perspektive gibt es nicht. Etwas anderes wäre auch mit den Zwecksetzungen des § 1 Atomgesetz, an denen § 3 Abs. 3 Nr. 2 Atomgesetz ausgerichtet ist, nicht vereinbar. Erforderlich ist nach § 3 Abs. 3 Nr. 2 Atomgesetz zudem ein Handeln bereits aus Vorsorgegründen und nicht erst zur Gefahrenabwehr“, heißt es dort. (Siehe dazu auch die Ausführungen ab Seite 10 der Stellungnahme, die hier bei IPPNW online ist, PDF)
Hubertus Zdebel: „Oberstes Handlungsgebot auch im Atomgesetz muss der Schutz der Menschen sein. Bereits seit Anfang der 2000er Jahre („Atomkonsens“) und vor allem nach Fukushima ist das Atomgesetz von einem Förder- zu einem Ausstiegsgesetz gemacht worden. Der Bundesgesetzgeber hat sich also gegenüber dem früheren Verständnis im Atomgesetz deutlich gewandelt und dies sollte jetzt auch vom BMUB aktiv weiter entwickelt werden. Es ist höchste Zeit, dass das Atomrecht von einem Betreiberrecht zu einem Schutzsystem für die Menschen weiter entwickelt wird.“

In der Antwort auf die Kleine Anfrage teilt die Bundesregierung zu diesem Aspekt mit: „Die Genehmigungen zur Ausfuhr von Kernbrennstoffen gemäß § 3 AtG sind gebundene Genehmigungen, d. h. sie sind bei Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen nach § 3 Absatz 3 Nummer 1 und 2 zu erteilen. Nach Entstehungsgeschichte und Systematik des AtG soll die Genehmigungsvoraussetzung nach § 3 Absatz 3 Nummer 2 AtG („äußere / innere Sicherheit“) Gefährdungen durch die missbräuchliche Verwendung von Kernenergie verhindern.Bei Ausfuhrgenehmigungen gemäß § 3 Absatz 3 Nummer 2 AtG gibt es daher keine rechtlich belastbare Grundlage, die Erteilung einer Genehmigung von Sicherheitsfragen abhängig zu machen, die einen genehmigten Betrieb von Atomkraftwerken in einem Nachbarstaat betreffen, für deren Sicherheit die Behörden des Nachbarstaats verantwortlich sind. Ein Widerruf vorhandener Genehmigungen kann auf dieser Rechtsgrundlage ebenfalls nicht erfolgen.“
Insgesamt 7.300 Brennelemente sind aus Lingen seit 2009 ausgeliefert worden. Das ergibt sich aus den Angaben der Bundesregierung zu zwei Kleinen Anfragen des Abgeordneten Zdebel (siehe nebenstehende Auszüge). Darunter auch die Atommeiler in Fessenheim und Doel.
- Die Daten über die BE-Lieferungen von 2009 – 2014 entstammen der Kleinen Anfrage von Hubertus Zdebel, Drucksache 18/3771
