Wie lange noch leistet die Bundesrepublik mit Uranlieferungen aus Gronau Beihilfe für den riskanten Betrieb belgischer Atomkraftwerke? Mit einer weiteren Anfrage will der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel nun von der Bundesregierung wissen, warum sie nicht von der Möglichkeit gebraucht macht, Ausfuhrgenehmigungen für Uranlieferungen nach Belgien zu untersagen, wie es ein Rechtsgutachten im Auftrag der Ärzteorganisation IPPNW jüngst aufgezeigt hat.
Insgesamt 231 Ausfuhrgenehmigungen für tausende Tonnen angereichertes Uran aus der Uranfabrik in Gronau sind seit 2011 bis Anfang 2016 im Zusammenhang mit Exporten von Spaltmaterial für den Betrieb von Atomkraftwerken vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erteilt worden. Darunter auch Genehmigungen für Lieferungen nach Belgien. Das hatte die Bundesregierung dem Abgeordneten Zdebel jüngst auf eine Kleine Anfrage mitgeteilt (18/8582, PDF).
„Besorgte Worte allein helfen nicht. Es ist höchste Zeit für konkrete Maßnahmen der Bundesregierung, um zumindest die Beihilfe aus Deutschland für den Betrieb maroder Atomkraftwerke in Belgien und Frankreich einzustellen. Die Uranfabrik in Gronau beliefert nach eigenem Bekunden die belgischen Anlagen mit dem erforderlichen Uranbrennstoff. Diese Liefergungen könnte die Bundesregierung stoppen, wenn sie die erforderlichen Ausfuhrgenehmigungen nicht erteilt“, so der aus Münster stammende MdB Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE.
Erst vor wenigen Wochen hat die Ärzteorganisation IPPNW in einem von ihr beauftragten Rechtsgutachten aufgezeigt, dass die Bundesregierung mit Blick auf das Atomgesetz (§ 3 Abs. 3 Nr. 2) Ausfuhrgenehmigungen an Atomanlagen verweigern kann, wenn von ihnen eine Gefährdung für Leib und Leben von BundesbürgerInnen ausgeht. Die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hatte sich in den letzten Monaten wiederholt besorgt über die grenznahen Reaktoren in Belgien geäußert und für die umstrittenen Reaktoren in Doel und Tihange mindestens die vorrübergehende Abschaltung gefordert. Außerdem hatte sie signalisiert, auch den Betrieb der bislang vom Atomausstieg ausgenommenen Uranfabriken in Gronau und Lingen zumindest zu befristen.
Insgesamt 231 Ausfuhrgenehmigungen für tausende Tonnen angereichertes Uran aus der Uranfabrik in Gronau sind seit 2011 bis Anfang 2016 im Zusammenhang mit Exporten von Spaltmaterial für den Betrieb von Atomkraftwerken vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erteilt worden. Darunter als „Zwischenkunde“ oder vermeintlicher „Endkunde“ alle namhaften Unternehmen zur Herstellung von Brennelementen in den USA, Schweden, Frankreich, China, Korea, Großbritannien oder Spanien. Das geht aus einer Übersicht der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des linken Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel hervor (18/8582, PDF). Laut Angaben des Gronau-Betreibers URENCO (hier WDR) beliefert das Unternehmen auch die maroden Reaktoren Doel und Tihange in Belgien.
Erst vor wenigen Wochen hat die Ärzteorganisation IPPNW in einer Rechts-Studie (PDF) aufgezeigt, dass die Bundesregierung mit Blick auf das Atomgesetz Ausfuhrgenehmigungen an Atomanlagen verweigern kann, wenn von ihnen eine Gefährdung für Leib und Leben von Bundesbürgern ausgeht. Mindestens im Fall von Tihange fordert das Bundesumweltministerium eine Stilllegung, bis weitere Prüfungen ergeben, dass die vorgefundenen Risse im Reaktor keine erhöhten Super-GAU-Gefahren bergen.
Eine Liste mit Lieferungen von Uranbrennelementen der zum AREVA-Konzern gehörenden ANF Lingen hatte MdB Zdebel bereits Anfang 2015 auf eine Kleine Anfrage (18/3771, PDF, siehe Antwort auf Frage 5) erhalten. Auf der Kundenliste der Brennelementefabrik Lingen standen mit Datum Ende 2014 unter anderem die AKWs Doels 1 und 2 sowie Fessenheim.
„Die Liste der Ausfuhrgenehmigungen zeigt nur ein unvollständiges Bild, macht aber dennoch deutlich, in welch großem Stil die Uranfabrik in Gronau für den weltweiten Betrieb von Atomkraftwerken weiterhin unbegrenzt im Einsatz ist“, kritisiert Zdebel. „An welche AKWs das zu Brennelementen verarbeitete Uran aus Gronau am Ende konkret ausgeliefert wird, geht aus den Daten nicht hervor. Wenn dort als „Endkunde“ eine Brennelementefabrik genannt wird, ist das irreführend. Endkunde sind die Atomkraftwerke, die diese Brennelemente dann zu Atomrisiken und Atommüll verarbeiten. Rund jedes zehnte AKW in der Welt erhält seinen Uran-Brennstoff aus Gronau.“ Zdebel kündigte an, die Bundesregierung zu diesem Thema weiter zu befragen und dabei auch zu klären, warum von der Möglichkeit, Ausfuhrgenehmigungen zu verweigern, kein Gebrauch gemacht wird.
Hinweis: Zusätzlich zu den genannten Informationen des WDR haben Recherchen des Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE im Bundestag gezeigt, dass der Block 2 von Tihange mit Brennelementen von Westhinghouse aus den USA beliefert wird. Das geht aus einer Information über die „Columbia Plant“ von Westinghouse hervor (siehe hier, PDF) Block 3 in Tihange und Doel 4 werden mit Brennelementen aus Spanien von der „Enusa“ in Kooperation mit Westinghouse beliefert. Tihange 3 wird seit 2009 von dort mit frischem Brennstoff beliefert. Insgesamt 240 Tonnen Uran sollen zwischen 2016 und 2021 an die Reaktoren geliefert werden, teilte das Unternehmen in dieser Meldung mit. Mindestens Teile des dafür nötigen angereicherten Urans dürfte Westinghouse aus Gronau erhalten. Erst vor wenigen Wochen berichtete die Osnabrücker Zeitung, dass die Uranfabrik in Lingen auch den Pannenmeiler im belgischen Doel mit fertigen Brennelementen versorgt. Siehe auch hier:
Herstellung von Uran-Brennelementen in Lingen. Hier ein Foto aus den 1990er Jahren. Heute ist der französische Konzern AREVA Eigentümer der Anlage. Foto: Dirk Seifert
Atomtransporte mit Uran-Brennstäben von der bundesdeutschen Hersteller-Firma in Lingen zu den maroden AKWs wie in Belgien und Frankreich können aus Sicht der internationalen Ärzte-Organisation IPPNW und zahlreicher andere Organisationen und Initiativen von der Bundesregierung gestoppt werden. Das ergibt sich aus einem heute vorgestellten Rechtsgutachten. Bislang behauptet die Bundesregierung, sie könne die Lieferungen mit Uran-Brennstoff aus deutschen Fabriken nicht untersagen. Nicht nur für die Uranfabrik in Lingen dürfte diese Studie Folgen haben. Auch die Uranfabrik in Gronau, die den Brennstoff anreichert, bevor er zu Brennelementen verarbeitet wird, könnte betroffen sein.
Der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel reagiert auf die Initiative und Studie von IPPNW und anderen zum Thema „Exportstopp für Brennelemente aus Lingen“: „Erst kürzlich hat die Umweltministerkonferenz gefordert, die Produktion von Brennelementen in den Atomausstieg einzubeziehen. Wenn es eine Option dafür gibt, die Lieferung von Brennelementen an Atomkraftwerke über das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle zu unterbinden, muss die Bundesregierung diesen Weg ernsthaft prüfen.“ Hinweis zum Statement von Umweltminister Stefan Wenzel zu der Aufforderung der Länderumweltminister an die Bundesregierung, die Urananreicherung in Gronau und die Brennelementefabrik in Lingen zu schließen vom Juni 2016: http://www.umwelt.niedersachsen.de/aktuelles/brennelementefertigung-in-lingen-144881.html “
22.07.2016 – Trotz grundlegender Sicherheitsbedenken gegen die grenznahen, maroden Atomkraftwerke Cattenom, Fessenheim und Doel untersagt die Bundesregierung die Belieferung dieser Standorte mit Brennelementen aus Lingen bislang nicht. Laut einem Gutachten der Rechtsanwältin Dr. Cornelia Ziehm, das die Ärzteorganisation IPPNW in Auftrag gegeben hat, dürfen Ausfuhrgenehmigungen für Brennelemente in diese AKWs gemäß § 3 Atomgesetz nicht mehr erteilt werden. Bereits erteilte Genehmigungen können oder müssen sogar widerrufen werden.
Die Brennelemente aus Lingen ermöglichten und ermöglichen den Betrieb u. a. der genannten Atomkraftwerke. Die Bundesregierung und die Bundesländer haben aufgrund von Sicherheitsbedenken gegenüber Belgien und Frankreich bereits die Stilllegung der Anlagen gefordert. “Die weitere Belieferung der Atomkraftwerke in Doel, Fessenheim und Cattenom mit in Deutschland hergestellten Brennelementen ist in hohem Maße widersprüchlich und nicht mit geltendem Recht vereinbar”, erklärt Dr. Angelika Claußen, Vizepräsidentin Europa der IPPNW.
Wie Dr. Ziehm in dem Gutachten ausführt, ist nach § 3 Atomgesetz auch die beabsichtigte Verwendung der zu exportierenden Brennelemente relevant. Zwingende Genehmigungsvoraussetzung sei laut Atomgesetz, dass die Verwendung der Kernbrennstoffe nicht die “innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland” gefährdet. Dabei würden grundsätzlich alle aus der Anwendung von Kernenergie resultierenden Risiken erfasst. Eine Beschränkung auf eine militärische Perspektive gebe es nicht. Erforderlich sei nach dem Atomgsetz zudem ein Handeln bereits aus Vorsorgegründen und nicht erst zur Gefahrenabwehr. Da objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen würden, dass die Anlagen in Doel, Fessenheim und Cattenom nach dem Atomgesetz nicht mehr betrieben werden dürfen, dürften neue Ausfuhrgenehmigungen vom zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nicht mehr erteilt werden. Bereits erteilte Ausfuhrgenehmigungen könnten bzw. müssten widerrufen werden. “Das wiederum bedeutet einen Exportstopp für Brennelemente aus Deutschland in die Atomkraftwerke in Doel, Fessenheim und Cattenom”, schlussfolgert Dr. Ziehm in ihrem Guachten.
2012 hatte die belgische Regierung beschlossen, dass Doel 1 und Doel 2 im April 2015 stillgelegt werden sollen. Dieser Beschluss wurde im Dezember 2014 widerrufen. Die Laufzeiten von Doel 1 und Doel 2 sollen stattdessen um zehn Jahre bis 2025 verlängert werden. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Hinblick auf die Laufzeitverlängerung für Doel 1 und Doel 2 wurde nicht durchgeführt. Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben deswegen Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt. Immer wieder kam es in den Doel-Reaktoren zu Störfällen. Im Oktober 2014 wurde bekannt, dass ein polizeibekannter Dschihadist bis November 2012 für rund drei Jahre im Hochsicherheitsbereich des Atomkraftwerks als Sicherheitstechniker gearbeitet hatte.
Über 5 Jahre nach Fukushima und 30 Jahre nach Tschernobyl ist Deutschland nach wie vor von alternden Atomkraftwerken und einer weiterhin aktiven Nuklearindustrie bedroht. Während die verbleibenden acht deutschen Atomkraftwerke bis Ende 2022 abgeschaltet werden sollen, bleibt die nukleare Infrastruktur unangetastet. Sowohl die Brennelementefabrik in Lingen als auch die Urananreicherungsanlage in Gronau verfügen weiterhin über eine unbefristete Betriebsgenehmigung. Anti-Atomkraft-Initiativen aus Niedersachsen und NRW fordern, dass sowohl die Brennelementefabrik als auch die Urananreicherungsanlage in den Atomausstieg einbezogen werden. Für den 29. Oktober 2016 ist dazu eine überörtliche Demonstration in Lingen geplant, bei der auch grundlegend die sofortige Stilllegung aller Atomkraftwerke und Atomanlagen gefordert wird.
Hat es 1986 eine absichtliche Freisetzung von Radioaktivität im Atomreaktor THTR Hamm gegeben, wie es der ehemalige Mitarbeiter Dr. Hermann Schollmeyer vor wenigen Wochen gegenüber der Presse behauptet hat? Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel hat die Bundesregierung gefragt, ob sie ausschließen kann, dass diese Aussage zutreffend ist und vom Bundesumweltministerium die Antwort erhalten: „Von der Aufsichtsbehörde liegen keine neuen Erkenntnisse vor.“ Auch im Landtag von NRW ist von der Atomaufsicht nichts neues zu erfahren: „THTR: Fragen bleiben wohl unbeantwortet„, berichtet die WA über eine Befassung im dortigen Umweltausschuss.
Siehe auch den Beitrag von Rainer Moormann zu den Vorwürfen von Schollmeyer hier auf der Seite Reaktorpleite. Moormann, ehemaliger Mitarbeiter am Atomforschungszentrum Jülich und Fachmann in Sachen THTR schreibt dort: „Eine beabsichtigte Freisetzung wäre, fast unabhängig von der Größe, ein schwerwiegender Vorgang. Der Abschlussbericht der Behörde [4] kommt zu dem Schluss, dass es keine Anhaltspunkte für eine beabsichtigte Emission, die schon damals in der Presse und breit diskutiert worden war und am 04.06.86 im Landtag zur Sprache kam, gibt. Andererseits räumt die Behörde ein, dass die Vorgänge des 04.05.86 rekonstruiert werden mussten, und zwar Wochen nach dem Ereignis. Der Betreiber hatte nämlich die Dokumentation der Vorgänge pflichtwidrig weitestgehend unterlassen. Die Rekonstruktion erfolgte überwiegend aus Personalbefragungen und Angaben des Betreibers.“ (Des gesamte Text unter dem angegeben Link!) Moormann geht weiter auf die Plausibilität der Vorwürfe von Schollmeyer ein und fragt auch: „War die Emission größer als bisher angegeben?“
Zdebel: „Auch wenn dieser Vorgang aus dem Mai 1986 schon lange zurückliegt und der THTR-Reaktor kurz danach endgültig abgeschaltet wurde: Angesichts des Verdachts der absichtlichen Freisetzung von Radioaktivität, und sei sie noch so gering, erwarte ich mehr Engagement bei der Aufklärung von den Behörden und der rot-grünen Landesregierung. Es wäre auch nach den vielen Jahren ein Skandal und ein Licht darauf werfen, was auch in deutschen Atomanlagen möglich war, wenn die Vorwürfe zuträfen.“
Zdebel widerspricht in diesem Zusammenhang auch dem Grünen Landtagsabgeordneten Hans Christian Markert (siehe WA): „Es ist keine „rückwärts gewandte Diskussion“, sich mit den möglicherweise kriminellen Machenschaften in deutschen Atomanlagen auch jetzt noch zu befassen. Erst vor wenigen Wochen berichtete die Süddeutsche Zeitung über den Atomfilz zwischen Behörden und Betreibern rund um die belgischen Atomanlagen in Doel und Tihange und sprach dabei von einem „Misthaufen„.
Schriftliche Frage des MdB Zdebel
Der für Atomausstieg in der Fraktion DIE LINKE im Bundestag zuständige Abgeordnete Hubertus Zdebel hatte per Schriftlicher Frage die Bundesregierung zu den Darstellungen des ehemaligen Mitarbeiters befragt. Zur Antwort teilte die zuständige Staatssekretärin Schwarzelühr-Sütter lediglich mit, dass es keine neue Informationen gäbe und verweist im übrigen auf alte Berichte über den damals als Störfall bezeichneten Vorgang.
In der Antwort vom 7. Juni 2016 schreibt die Staatssekretärin:
Die Aufsicht über das Atomkraftwerk THTR Hamm-Uentrop obliegt der Aufsichtsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW). Das zuständige Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes NRW wird dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landtages von NRW am 15. Juni 2016 über das 30 Jahre zurückliegende Ereignis unter Berücksichtigung der aktuellen medialen Entwicklung berichten. Von der Aufsichtsbehörde liegen keine neuen Erkenntnisse vor.
Auf dem Landespartei am vergangenen Wochenende hat die LINKE.NRW auf Initiative des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel und Marika Jungblut (Städteregion Aachen) die umgehende Stilllegung der maroden belgischen Atomkraftwerke in Tihange und Doel gefordert. Außerdem fordert die Partei, dass kein Brennstoff aus den deutschen Uranfabriken in Gronau und Lingen mehr geliefert werden dürfe. Diese beiden Anlagen müssen endlich abgeschaltet werden. Der Antrag ist hier zu finden.
Der Widerstand nicht nur in der Region rund um die belgischen Reaktoren in Tihange und Doel wächst. Nicht nur die Bundesrepublik und Luxemburg, sondern nun auch die Niederlande fordert von der belgischen Regierung die Abschaltung der mit tausenden Rissen behafteten Reaktoren. Zahlreiche Kommunen klagen inzwischen auf die Abschaltung und Bürgerinitiativen in Belgien, Deutschland, Luxemburg, der Niederlande sind aktiv. Für eine weitere Klage suchen belgische AtomkraftgegnerInnen Unterstützung und haben ein Spendenkonto eingerichtet.