AKW Grohnde – Handlungsbedarf bei Sicherheitsfragen
Auf einer Pressekonferenz haben heute – wenige Tage vor den Landtagswahlen in Niedersachen – Anti-Atom-Initiativen einen Forderungskatalog in Sachen Sicherheit und Nachrüstungen für das AKW Grohnde vorgelegt. Damit richten sie sich an die Atomaufsichtbehörde in Niedersachen, die endlich schärfere Sicherheitsanforderungen durchsezten müsse. Die Materialien zur Pressekonferenz gibt es hier als Dokumentation:
„AKW-Grohnde: Akuter Handlungsbedarf für die neue Landesregierung – AKW-GegnerInnen legen Schwachstellenanalyse und ToDo-Liste vor
Eine Schwachstellenanalyse zum niedersächsischen Atomkraftwerk Grohnde, die AKW-GegnerInnen heute in Hannover vorgelegt haben, stellt akuten Handlungsbedarf für die niedersächsische Atomaufsicht fest und legt eine ToDo-Liste vor.
Das Land muss handeln
„Nach der bundespolitischen Festlegung vom Sommer 2011, dass in Deutschland trotz Fukushima 9 Atomkraftwerke weiter betrieben werden dürfen, ist es nun an der Atomaufsicht der Länder, die Sicherheit der einzelnen Anlagen zu überprüfen oder diese stillzulegen“, stellt Peter Dickel (Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD) fest.
„Angesichts der bekannten Gefahren, etwa des schon beim Einbau vor 30 Jahren nicht mehr zulässigen Stahls, sind eine Leistungserhöhung des Reaktors oder der Einsatz von Plutonium-MOX-Brennelementen völlig indiskutabel. Natürlich sind wir der Meinung, dass das AKW-Grohnde sofort stillgelegt werden müßte.
Im Auftrage der AKW-GegnerInnen hat die Physikerin Oda Becker die Schwachstellen des AKW Grohnde untersucht und dazu insbesondere die anlagenbezogenen Ergebnisse der Stress-Tests nach Fukushima angesehen.
Ergebnis: Das AKW Grohnde wäre schon seit 1994 nicht mehr genehmigungsfähig und weist mit 231 die höchste Anzahl der meldepflichtigen Ereignisse aller deutschen AKWs auf. Anforderungen, die der Bund seit 2010 in einer Nachrüstliste zusammengestellt hat, sind nicht erfüllt.
Kann eine Landesregierung, die die Sicherheit der Bevölkerung ernst nehmen muss, angesichts der konkreten Vorwürfe zur Anlage in Grohnde dringend etwas tun?
Wichtiger Schritt: Bewertete Sachstandsanalyse binnen 4 Monaten
„Als erster Schritt“ regt Frau Becker an, „sollte die Aufsichtsbehörde vom Betreiber verlangen, innerhalb von vier Monaten in einer Sachstandsanalyse die geforderten Maßnahmen mit Angaben von Umsetzungsfristen und wirtschaftlicher Betrachtung darzustellen. Die Überprüfung dieses „Sachstandberichts“ unter Hinzuziehung unabhängiger Berater durch die Behörde sollte im gleichen Zeitraum durchgeführt werden. Die Entscheidungen der Behörde hinsichtlich der vom Betreiber vorgeschlagenen Maßnahmen sollte, insbesondere angesichts der vorhandenen Risiken, der Bevölkerung transparent gemacht werden.“
Öffentliche Auseinandersetzung geht weiter
Mit einer Aktions- und Menschenkette zum 2. Fukushima-Jahrestag wollen die AKW-GegnerInnen am 9. März ein angenommenes Evakuierungsgebiet um den Reaktor markieren.
Zur Studie „Die Schwachstellen des AKW Grohnde“ (pdf).
Forderungen und Zusammenfassung:
Die Schwachstellen des AKW Grohnde
Aktueller Handlungsbedarf für die Aufsichtsbehörde
Zusammenstellung der erforderlichen Maßnahmen aus BMU-Nachrüstliste und Aktionsplan für das AKW Grohnde (aus EU Stresstest)
- Systematische Überprüfung der den Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren zugrundeliegenden Sicherheitsanalysen für die Auslegungsstörfälle auf Grundlage des neuen kerntechnische Regelwerk „Sicherheitsanforderungen für Kernkraftwerke“, Zusammenstellen dieser Sicherheitsanalysen in einem Nachweishandbuch
- Nachrüstungen, die aus der unter Punkt 1 erfolgten Überprüfung resultieren
- Austausch von Rohrleitungen der Druckführenden Umschließung, um die Zuverlässigkeit des „Bruchausschlusskonzepts“ zu gewährleisten
- Ergreifung von Maßnahmen zur Reduzierung der Strahlendosis des Betriebspersonals
- Einführung eines prozessorientierten Managementsystems inklusive Sicherheitsmanagement, Alterungsmanagement und Qualitätsmanagement
- Qualifikationsmaßnahmen für das Personal auch hinsichtlich des Erlangens neuer Kompetenzen zum Umgang bei auslegungsüberschreitender Unfälle
- Nachrüstungen eines unabhängigen Kühlsystems des Brennelement-Lagerbeckens, dabei wenigstens ein Strang vollständig verbunkert und hochwassergeschützt
- Nachrüstung von Messeinrichtungen und automatischer Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im Nichtleistungsbetrieb
- Erhöhung der anlageninternen Kühlwasservorräte durch Vergrößerung der Flutbehälterinventare und Wasservorräte gegen Einwirkung von außen
- Installation eines geeigneten Probenentnahmesystems im Sicherheitsbehälter
- Installation von geeigneten Füllstandssonden im Reaktordruckbehälter
- Entwicklung von rechnergestützten Diagnose- und Prognosehilfsmittel zur Ermittlung der radiologischen Lage für die Unterstützung des anlageninternen Krisenstabs während eines schweren Unfalls
- Beschaffung einer mobilen Gleichstromversorgung für Station Blackout Situationen
- Errichtung einer bautechnische Barriere gegen die Einwirkungen Dritter (Schutz vor Flugzeugabsturz)
- Verbesserung der Sicherungsmaßnahmen (hinsichtlich eines Innentäterschutzes) und der Detektionseinrichtungen
- Verbesserung der Wirksamkeit und Zuverlässigkeit der Objektsicherung
- Nachrüstung von Einspeisepunkten zum Anschluss mobiler Notstromaggregate, die gegen Einwirkungen von außen (EVA) geschützt sind
- Beschaffung mobiler Pumpen und sonstigen Einspeiseequipments für den Einsatz unter Extrembedingungen
- Systematische Überprüfung und Verbesserung der Funktionsfähigkeit und Durchführbarkeit von Notfallmaßnahmen unter Berücksichtigung von Einwirkungen von außen (EVA)[1]
- Nachrüstung des Systems zur Druckentlastung des Sicherheitsbehälters (filtered venting) unter Berücksichtigung von Station Blackout (Ausfall der kompletten Wechselstromversorgung) und von ungünstigen radiologische Bedingungen
- Schaffung eines von außerhalb des Sicherheitsbehälters zugänglichen fest installierten Einspeisepfades in das Brennelement-Lagerbecken, sodass während eines Unfalls keine Notwendigkeit besteht, gefährdete Räume zu betreten
- Erstellung umfassender Analysen und Entwicklung von Notfallmaßnahmen zum Ausfall der Brennelement-Lagerbeckenkühlung bei auslegungsüberschreitenden Störfallen
- Nachrüstung einer diversitären Wärmesenke in Form eines räumlich getrennten, erdbeben- und überflutungsgesicherten und verbunkerten Brunnen mit Borlagern, mobilen Notstromgeneratoren und Pumpen
- Nachrüstung des Schutz gegen Erdbeben gemäß internationalen Anforderungen und RSK- Stellungnahme
- Nachrüstung des Schutz vor Hochwasser gemäß RSK-Stellungnahme
- Nachrüstung eines Schutzes vor auslegungsüberschreitender Ringraumüberflutung
- Erhöhung der Zuverlässigkeit der Notfallmaßnahme „Sekundärseitige Druckentlastung und Bespeisung der Dampferzeuger“ zur Verhinderung des Hochdruckversagen des Reaktordruckbehälters mit frühen und hohen radioaktiven Freisetzungen in auslegungsüberschreitenden Situationen
- Maßnahmen und Prozeduren zur Verlängerung der Notstromdiesel-Laufzeit unter Nutzung gesicherter Treibstoffvorräte
- Integritätsnachweisen für die Strukturen des Brennelement-Lagerbeckens für höhere Temperaturen
- Entwicklung und Erstellung von Severe Accident Management Guidelines (SAMG), zur Minderung der radioaktiven Freisetzung infolge eines schweren Unfalls sowie Einführung und Schulung dazu in der Anlage
[1] Laut Reaktorsicherheitskommission (RSK) sind die Auswirkungen auch unwahrscheinlicher, aber noch nicht „praktisch ausgeschlossener“ Einwirkungen auf Sicherheits- oder Notstandseinrichtungen systematisch zu analysieren und abzuschätzen. Die RSK fordert zusätzlich eine auslegungsüberschreitende Annahme zu übergreifend unterstelltem Versagen in Sicherheitseinrichtungen aufgrund nicht spezifizierter Ursachen.
Die Schwachstellen des AKW Grohnde
Aktueller Handlungsbedarf für die Aufsichtsbehörde
Studie, Januar 2013, Oda Becker
Zusammenfassung
Obwohl das AKW Grohnde schon fast 28 Jahre in Betrieb ist, und schon seit 1994 nicht mehr genehmigungsfähig wäre, wird es zu den neueren deutschen Anlagen gezählt und soll trotz bestehender Auslegungsdefizite noch neun weitere Jahre betrieben werden. Das AKW Grohnde weist mit 231 Ereignissen die höchste Anzahl der meldepflichtigen Ereignisse aller deutschen AKWs auf. Dies ist ein Indikator für ein niedriges Sicherheitsniveau.
Das BMU hat bereits in 2010 (aktualisiert im Juni 2012), Anforderungen und Maßnahmen zur Behebung von Sicherheitsdefiziten der deutschen Atomkraftwerke in der sogenannten Nachrüstliste zusammengestellt. In 25 Punkten werden Maßnahmen für den technischen, personellen und organisatorischen Bereich sowie eine Verbesserung des Schutzes vor Terrorangriffen gefordert.
Die nach Fukushima veranlasste Sicherheitsprüfung der deutschen AKWs durch die Reaktorsicherheitskommission (RSK) und der europäische Stresstest zeigten, dass das AKW Grohnde nicht ausreichend gegen Erdbeben und Hochwasser geschützt ist. Zusätzlich wurde deutlich, dass die anlageninternen Notfallschutzmaßnahmen, mit denen in auslegungsüberschreitenden Situationen gravierende radioaktive Freisetzungen vermieden werden sollen, genau dann nicht durchführbar sind. Gleichzeitig sind laut Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) die externen Katastrophenschutzpläne nicht ausreichend auf einen schweren Unfall vorbereitet. Daher ist das Risiko, das für die Bevölkerung vom AKW Grohnde ausgeht, hoch. Ob unvertretbar hoch, ist von Politik und Bevölkerung zu entscheiden.
Zwar kann auch durch Nachrüstungen ein potenzieller Unfall mit erheblichen radioaktiven Freisetzungen nicht „praktisch ausgeschlossen“ werden, dennoch muss alles getan werden, um im Rahmen der Möglichkeiten bekannte Schwachstellen auszugleichen oder diesen entgegen zu wirken.
Nur eine umfassende Umsetzung aller vorgesehenen Maßnahmen kann überhaupt zu einer nennenswerten Verbesserung des Sicherheitsniveaus des AKW Grohnde führen. Sowohl in der BMU-Nachrüstliste als auch im nationalen Aktionsplan, der im Rahmen des EU Stresstest erstellt wurde, sind meist nur sehr allgemeine Anforderungen formuliert. Eine Reduzierung des vom AKW Grohnde ausgehenden Risikos hängt daher entscheidend davon ab, wie die Aufsichtsbehörde diese konkretisiert und wie zügig sie agiert. Sie hat dabei einen erheblichen Handlungs- und Ermessungsspielraum.
Als erster Schritt sollte die Aufsichtsbehörde vom Betreiber verlangen, innerhalb von vier Monaten in einer Sachstandsanalyse die geforderten Maßnahmen mit Angaben von Umsetzungsfristen und wirtschaftlicher Betrachtung darzustellen. Die Überprüfung dieses „Sachstandberichts“ unter Hinzuziehung unabhängiger Berater durch die Behörde sollte im gleichen Zeitraum durchgeführt werden. Die Entscheidungen der Behörde hinsichtlich der vom Betreiber vorgeschlagenen Maßnahmen sollte, insbesondere angesichts der vorhandenen Risiken, der Bevölkerung transparent gemacht werden.“
Zum Fukushima-Tag am 9. März sind bundesweit Aktionen für den Atomausstieg geplant. Rund um das AKW Grohnde soll eine Aktions- und Menschenkette stattfinden.