Volksentscheid Energienetze: Handelskammer agierte rechtswidrig – und in Sachen Olympia?
Das massive und millionenschwere Engagement der Hamburger Handelskammer gegen den Volksentscheid „Unser Hamburg – unser Netz“ und an der Seite von Vattenfall und E.on war rechtswidrig. Kläger war der Hamburger Unternehmer und Eimsbüttler Grünen-Vorsitzende Dominik Lorenzen. Interessantes Urteil, nicht zuletzt, weil es vor allem die Handelskammer war, die die gerade per Referendum gescheiterte Olympia-Bewerbung an die Startlinie schob und den Senat massiv angetrieben hatte. Vielleicht findet sich ja jemand, der auch dieses Engagement der Kammer beklagt?
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Das Abendblatt berichtet über das Urteil des Verwaltungsgerichts, „dass die Kammer nicht berechtigt gewesen sei, sich so deutlich gegen den Netzerückkauf zu positionieren. So sei es rechtswidrig gewesen, dass die Kammer sich der Initiative „Nein zum Netzkauf“ angeschlossen habe und mit ihrem Logo für die auf Plakaten und in Anzeige veröffentlichten Erklärung „Nicht mit meinem Geld“ geworben habe.“
Außerdem schreibt Meyer-Wellmann: „Als ebenfalls widerrechtlich stufte das Gericht die Äußerungen von Handelskammer-Hauptgeschäftsführer Hans-Jörg Schmidt-Trenz ein, das Anliegen des Volksentscheids sei ein „Schildbürgerstreich“ und führe zum „Verplempern“ von Geld, wie er es bei der Gründung der Nein-Initiative gesagt hatte und wie es im August 2013 auch im Hamburger Abendblatt zu lesen war. Ebenfalls rechtswidrig sei die Mitwirkung der Kammer an einer in Zeitungen erschienenen Anzeigen-Sonderveröffentlichung „Gemeinsam für Hamburg – Power-Bündnis: Vattenfall und die Stadt Hamburg sichern gemeinsam die Energieversorgung der Hansestadt“ gewesen.“
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Das Engagement der Handelskammer sorgte seinerzeit für viel Empörung. Vor allem, weil die Unternehmen, die mit ihren Beiträgen die HK finanzieren, Zwangsmitglieder sind. Nach dem Volksentscheid gründete sich eine Initiative unter dem Namen „Die Kammer sind wir„, die bei den Wahlen zum Plenum der Handelskammer mit einem guten Dutzend VertreterInnen beteiligt war und für zahlreiche heftige Debatten sorgte.
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Handelskammer und auch die Wirtschaftsbehörde halten sich mit ihren Reaktionen auf das Urteil „bedeckt“, heißt es im Abendblatt. Das berichtet auch die taz: „Ungewohnt schweigsam hingegen reagierte Schmidt-Trenz auf ein Gerichtsurteil in eigener Sache. Vergangene Woche nämlich verhängte das Hamburger Verwaltungsgericht der Handelskammer und ihrem meinungsstarken Frontmann einen Maulkorb. Die Handelskammer habe sich mit politischen Statements zurückzuhalten, befand das Gericht.“
Diese Rechtswidrigkeit bringt mich auf eine weitere Frage, die – trotz Zusage des Ortsvereinsvorsitzenden und Bürgerschaftsmitglied…. – in keiner Sitzung nachträglich nach dem positiven Volksentscheid behandelt wurde: nämlich die Frage, wie steuersubventionierte Parteigelder der SPD so einfach für die flache und dünnsinnige Werbung gegen den Rückkauf der Netze eingesetzt werden durften.
Auf der anderen Seite aber der BUND mit der Staatsmacht des Finanzamtes bedrängt wurde, weil dieser Umweltverein so eindeutig FÜR den Rückkauf mobil machte.
Zudem blieb der Vorwurf unbehandelt, warum die zwei Hauptfirmen, die sich gegen den Rückkauf stellten, E-on und vor allem Vattenfall so schamlos Werbeplatz direkt neben den Wahlständen der SPD eingerichtet bekamen!
Peter Windmüller
Ich habe nichts dagegen, dass meine Name mit dieser Frage veröffentlicht wird.
Anders als die SPD-Organisatoren stehe ich zu den Fragen, die ich stelle.