Rückbau AKW Grafenrheinfeld: „Nicht genehmigungsfähig“ – Städte, Gemeinde und BürgerInnen kritisieren E.on-Pläne
Rund 300 Einwendungen liegen gegen die Pläne von E.on zum Rückbau des AKW Grafenrheinfeld bei Schweinfurt vor. Darunter nicht nur der BUND Bayern, sondern auch die Stadt und der Landkreis Schweinfurt sowie sieben umliegende Gemeinden sowie die Grünen im Landtag und zahlreiche Privatpersonen. Als „nicht genehmigungsfähig“ bezeichnet der Landkreis Schweinfurt die E.on-Pläne. Im Herbst werden diese im Rahmen eines Erörterungstermins behandelt, bevor die zuständige Behörde eine Genehmigung erteilen kann.
- Die Stellungnahme des Landkreis Schweinfurt ist hier als PDF online.
- Die Einwendung des BUND ist hier als PDF zum download.
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Die fünf umliegenden Gemeinden Gochsheim, Grettstadt, Röthlein, Schwebheim und die Gemeinde Sennfeld haben in einer gemeinsamen fast 40-seitigen anwaltlichen Stellungnahme von Rechtsanwältin Joy Hensel (Wiesbaden) Einwendungen erhoben. Die Gemeinde Grafenrheinfeld hat sich in dieser Weise mit dem Thema befasst.
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Monatelang hatten in der Region rund um das AKW Grafenrheinfeld Initiativen und der BUND intensive Debatten mit zahlreichen KommunalvertreterInnen über das geplante Vorgehen von E.on beim Rückbau und über die dabei vorhandenen bzw. entstehenden Probleme geführt. In einer dpa-Meldung hieß es Ende Juli: „Insbesondere der Landkreis Schweinfurt hatte die Rückbaupläne für das Atomkraftwerk zuletzt scharf kritisiert. Der Rückbauantrag lasse den Schluss zu, das Eon „sich bei der Rückbaumaßnahme alle Optionen offen lassen will (…) bzw. die genauen Verfahren selbst noch nicht einzuschätzen vermag“. Der BN kritisierte eine unsichere Lagerung des radioaktiven Abfalls im Zwischenlager in Grafenrheinfeld. Zudem lehnten die Umweltschützer ab, dass von Radioaktivität gereinigte Bauteile beim Rückbau wie herkömmlicher Schrott behandelt werden.“ (Quelle: www.wetter.de)
Ähnlich berichtet der Bayerische Rundfunk: „Das Landratsamt Schweinfurt hält die vorgelegten Rückbaupläne des KKW-Betreibers für nicht genehmigungsfähig. Der Landkreis Schweinfurt gibt nun – wie bereits unter anderem das „Schweinfurter Aktionsbündnis gegen Atomkraft“ oder der „Bund Naturschutz“ – eine ablehnende Stellungnahme ab. Bis kommenden Dienstag läuft die Einwendungsfrist. Voraussichtlich im späten Herbst wird mit einem Erörterungstermin der Einwendungen gerechnet. Letztlich entscheiden wird allerdings das Bayerische Umweltministerium als Aufsichtsbehörde über die Rückbaupläne.“
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