CETA jetzt live und in Farbe erleben: Anhörung Vattenfall contra Bundesrepublik Deutschland vor internationalem Schiedsgericht
Wer sich auf eine kommende Wirklichkeit mit CETA und Konzernklagen einstimmen will, kann das ab kommender Woche (ab 10. Oktober) live und in Farbe tun. Im Rahmen der Energiecharta wird die Paarung Vattenfall contra Bundesrepublik Deutschland als Anhörung live im Internet ausgetragen. Auf der Ersatzbank sitzt auch der E.on-Konzern, der Nutznießer der Vattenfall-Klage werden könnte. Gegenstand der Klage ist die Forderung auf Schadensersatz in Höhe von 4,7 Mrd. Euro für die Stilllegung der maroden Atomreaktoren Brunsbüttel und Krümmel nach Fukushima, die Vattenfall gemeinsam mit E.on betrieben hat. Vattenfall spielt häufiger vor diesem Gericht: Bereits über Genehmigungsauflagen für das Kohlekraftwerk in Hamburg-Moorburg hatte der Konzern ein solches Schiedsgerichtsverfahren auf den Weg gebracht.
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Damit es nicht gleich zuviel Transparenz in diesem ohnehin mehr als fragwürdigen Verfahren gibt: Wo es richtig „sensitiv“ wird, es also richtig zur Sache geht, wird die Übertragung unterbrochen, teilt der Veranstalter schon mal vorab mit. Und auch das Ergebnis gibt es nicht live, sondern wird anschließend von drei Top-Anwälten, die irrtümlich gern als Richter bezeichnet werden, entschieden. Auf der Homepage des ICSID ist das hier über den bisherigen Verfahrensverlauf zu lesen.
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Eingemischt in das Verfahren hat sich inzwischen auch die EU-Kommission, die der Auffassung ist, dass es für EU-Staaten bzw. EU-Unternehmen wie es das schwedische Vattenfall ist, den Weg nach Washington über die Energiecharta nicht geben könne, sondern die Klärung eines solchen Streitfalls innerhalb der EU erfolgen müsse.
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Vattenfall AB and others v. Federal Republic of Germany (ICSID Case No. ARB/12/12) – Public Hearing | Español | Français | |
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