Atomsicherheit: Neue Regeln werden abgeschwächt in Kraft gesetzt

Neue Regeln für die Atomsicherheit. Wird das AKW Brokdorf dadurch sicherer? Foto: Dirk Seifert

„Das Bundesumweltministerium und die Länder haben neue Sicherheitsanforderungen für den Betrieb der Kernkraftwerke beschlossen. Dieses kerntechnische Regelwerk beinhaltet grundlegende Regeln und übergeordnete sicherheitstechnische Anforderungen. Das neue kerntechnische Regelwerk wird ab sofort von den zuständigen Aufsichtsbehörden angewendet und im Vollzug der Aufsicht und bei anstehenden Verfahren zugrunde gelegt.“ So heißt es in der Pressemitteilung des BMU zum Beschluss über die Einführung des neuen Regelwerks.

Zuvor hatte es aus den CDU/CSU-Bundesländern Bayern und Niedersachsen versuche gegeben, die neuen Regelungen nicht in Kraft zu setzen.

Auf Telepolis verweist Autor Matthias Brake: Die bisherige „Fassung des Regelwerks ist fast 30 Jahre alt. Und nicht nur die Kernschmelzen in Harrisburg, Fukushima und Tschernobyl, sondern auch viele weitere Zwischenfälle haben gezeigt, dass die laufenden AKWs nicht sicher genug sind.

Eigentlich war das jetzt verabschiedete neue Regelwerk nach sechs Jahren Vorarbeit und Diskussion schon 2009 fertig und sollte in Kraft treten. Doch dann kam der Regierungswechsel zu Schwarzgelb, die AKW-Laufzeiten wurden wieder verlängert und man wollte nicht auch noch begründen müssen, warum AKWs, die nicht den neuesten Sicherheitsanforderungen entsprechen, nun weiter am Netz gelassen werden sollten.“

Aus Schleswig-Holstein ist zu hören: „In dem neuen Regelwerk sind Erkenntnisse aus den Reaktorunfällen in Fukushima durch erhöhte Anforderungen an Maßnahmen und Einrichtungen des Notfallschutzes eingeflossen, sagte der Leiter der Abteilung Reaktorsicherheit und Strahlenschutz im Kieler Energiewendeministerium, Dr. Wolfgang Cloosters, und verwies auf eine entsprechende Presseinformation des Bundesumweltministeriums.“

Weiter heißt es in der PM: Darüber hinaus werden Schwachstellen im bisherigen Regelwerk aufgrund der gewachsenen Struktur und aktuelle Aspekte bei Sicherheitsbetrachtungen berücksichtigt. So wird dem Zusammenwirken von Mensch, Technik und Organisation (MTO-Aspekt) in den Anforderungen Rechnung getragen und ein integriertes Managementsystem gefordert.

Diese grundsätzlichen und übergeordneten sicherheitstechnischen Anforderungen sind in Schleswig-Holstein in erster Linie bei Änderungsverfahren und der so genannten Periodischen Sicherheitsüberprüfung für das Kernkraftwerk Brokdorf von Bedeutung. Für die abgeschalteten Kernkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel sind die Auswirkungen eher von untergeordneter Bedeutung.

Die Atomaufsicht bedauerte, dass die Arbeiten an den neuen Sicherheitsanforderungen viele Jahre gedauert haben. „“Vor dem Hintergrund der Restlaufzeiten der deutschen Kernkraftwerke von noch maximal zehn Jahren, müssen notwendige Ergänzungen und nachfolgende Aktualisierungen der Sicherheitsanforderungen jetzt zeitnah realisiert werden“, sagte Abteilungsleiter Cloosters.“

Welche Aktualisierungen das mit Bezug auf das AKW Brokdorf sein werden, ließ Cloosters offen.

Brake beschreibt in seinem Artikel, wo das neue Regelwerk ansetzt: „Das neue Regelwerk sieht jetzt vor allem höhere Anforderungen auf der sogenannten 3. und 4. Sicherheitsebene vor (1. Ebene: Gebäude, 2. Betrieb, 3. Notkühlsystem, 4. Abdichtung zur Umwelt bei Kernschmelze). Insbesondere sollen die Kühlkreisläufe vierfach redundant vorhanden sein, das heißt, dass Kreisläufe, Pumpen, Dieselaggregate und deren jeweilige Aufstellungsorte technisch und räumlich vollständig getrennt sein müssen. Aus den Erfahrungen von Fukushima floss ein, dass diese Systeme nun nicht mehr nur Stunden, sondern mehrere Tage den Kühlbetrieb aufrechterhalten können müssen.“

Während Closters indirekt darauf aufmerksam macht, dass die neuen Regelungen nur dann zum Einsatz kommen sollen, wenn „Änderungsverfahren“ und die so genannte „Periodische Sicherheitsüberprüfung“ anstehen, sagt Brake klar: „Allerdings wurde der Konsens mit den Ländern auch durch den Einbau von Relativierungen und abgeschwächten Anforderungen erreicht. So heißt es: „Ob und in welchem Umfang Änderungen bzw. Nachrüstungen in den Kernkraftwerken erforderlich sind, ist von den Landesbehörden im Rahmen zukünftiger Verwaltungsverfahren anlagenspezifisch zu entscheiden.““

Weitere Informationen siehe auch hier.

Dumm, Dümmer, Vattenfall – nach Panne bei Strompreiserhöhung versucht das Unternehmen sich rauszureden

Vattenfall: Nun wird wieder getrickst, um die Panne zu vertuschen. Foto: Dirk Seifert

„Doch hier macht das Unternehmen verwirrende Angaben“, beschreibt Spiegel-online die Reaktionen von Vattenfall auf die Panne bei der Strompreiserhöhung zum 1. Januar 2013. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte berichtet, dass Vattenfall offenbar viele tausend KundInnen zu spät über die Strompreiserhöhung informiert hat. Um die Panne zu „korrigieren“, hatte das Unternehmen noch in der Nacht Mails verschickt, in der Hoffnung, niemand würde merken, dass man bei Vattenfall die Fristen verpennt hat. Doch selbst damit scheiterte das Unternehmen: Einen Link, der in den Mails enthalten war, konnten KundInnen nicht aufrufen, weil der Server gewartet wurde. So richtig Mega-Dumm gelaufen.

Doch statt nun einfach tapfer einzugestehen, dass man hier einen Bock geschossen hat, versucht Vattenfall sich rauszureden. Ok, so ist Vattenfall. Diese Panne kostet ja vermutlich einige hundertausende Euro, wenn nicht sogar mehr. Aber das kennen wir von Vattenfall: Zur Not werden auch schon mal die Öffentlichkeit oder auch  gleich Journalisten angelogen. Z.B. als 2007 der Transformator am AKW Krümmel in Flammen aufging, der Reaktor per Notabschaltung runter gefahren werden musste und in der Schaltzentrale das Personal mit Gasmasken arbeiten musste. Vattenfall teilte damals öffentlich mit: Der Brand war kein Problem und hatte keine Auswirkungen auf den nuklearen Teil der Anlage. Ok, war nicht ganz die Wahrheit!

Bye Bye Vattenfall: Jan Plewka und Jan Delay singen Rio Reiser

Jährlich richtet der Atomkonzern Vattenfall in Hamburg „Lesetage“ aus, bei denen zahlreiche AutorInnen aus ihren Werken lesen. Seit zwei Jahren haben unterschiedliche Initiativen ein Gegenprogramm gestartet. Ein Höhepunkt der Reihe „Lesen ohne Atomstrom 2012“ war der Auftritt von Jan Delay und Jan Plewka in der Fabrik: Gemeinsam sangen sie einen Song von Rio Reiser und titelten „Bye Bye Vattenfall“. Hier das Video auf Youtube:

Vattenfall: Zu doof zum Preise erhöhen

Vattenfall: Nicht mal eine fristgerechte Strompreiserhöhung bekommt das Unternehmen auf die Reihe. Foto: Dirk Seifert

Vattenfall ist und bleibt unglaublich: Nicht nur, dass der schwedische Staatskonzern als einziges der großen vier Stromunternehmen weiter voll auf die Karte Atomenergie setzt und immer wieder dadurch auffällt, dass elementare Sicherheitsregeln in den AKWs in Schweden und Deutschland verletzt wurden und werden. Oder das Unternehmen von Energiewende spricht und gleichzeitig vor allem Strom mit (Braun)Kohlekraftwerken erzeugt. Jetzt ist es dem Unternehmen nicht mal gelungen, die Strompreise fristgerecht zu erhöhen. Wie doof ist das? Wer jetzt nicht wechselt, und zwar oftmals zu einem billigeren Ökostromanbieter, hat selber Schuld. Nicht nur alternative Strom-Anbieter stehen zur Verfügung, es gibt auch Initiativen und Organisationen, die Unternehmen wie Vattenfall gleich die ganzen Stromnetze abnehmen wollen.

Die Verbraucherzentrale Hamburg teilt heute, am 22. November 2012 mit, dass Vattenfall offenbar bei einem nicht unerheblichen Teil seiner KundInnen die Benachrichtung über eine Strompreiserhöhung zum 1. Januar 2013 nicht fristgerecht bekannt gemacht hat. Offenbar hat das Unternehmen – rechtlich zu spät – bemerkt, dass man

einen riesen Fehler gemacht hat und versucht, noch in der Nacht KundInnen anzumailen, um diese von der Preiserhöhung zu informieren. Das aber ist nach Mitteilung der Verbraucherzentrale nicht zulässig.

Hier die vollständige Pressemiteilung der Verbraucherzentrale Hamburg:

Panne bei Vattenfall – Energieversorger verpasst Frist für Strompreiserhöhung

Der Stromversorger Vattenfall hat offensichtlich bei einer großen Zahl
von Kunden die Frist zur Preiserhöhung per 1. Januar 2013 verpasst.
Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg hin. Dort melden sich
zahlreiche Vattenfall-Kunden, die erst am Mittwoch, 21. November, oder
später ihre Strompreiserhöhung zum 1. Januar 2013 erhalten haben. Die
Frist für eine wirksame Erhöhung beträgt aber sechs Wochen. Das
Erhöhungsschreiben hätte also am 20. November bei den Kunden
eingehen müssen. Sonst wird die Preiserhöhung nicht wirksam.
Die Sechs-Wochen-Frist ist für Grundversorgungskunden in einer
Verordnung (StromGVV), für Sondervertragskunden in den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen geregelt. Zwar hat Vattenfall die für
Grundversorgungskunden vorgeschriebene Öffentliche Bekanntmachung
der Preiserhöhung offenbar rechtzeitig durch Zeitungsanzeigen
vorgenommen. Die Verordnung schreibt aber zusätzlich die briefliche
Mitteilung an den Kunden vor; E-Mail reicht nicht.

Offenbar hat man bei Vattenfall das Versäumnis bemerkt und greift zu
Verzweiflungsaktionen: Ein Kunde berichtet der Verbraucherzentrale per
E-Mail: „Vattenfall hat mich heute Nacht per E-Mail (21.11.2012 01:44)
darüber informiert und zudem ein postalisches Schreiben angekündigt“.

Eine weitere Verbraucherin schreibt: „Am 21.11.2012 um 01:22h bekam
ich eine Information per Mail von Vattenfall, dass sich auch mein
Strompreis zum 01.01.2013 erhöht. Um nähere Angaben zu bekommen,
wurde ich auf einen Link von Vattenfall hingewiesen um die
Vertragsunterlagen einzusehen, nur leider ist der Link nicht zugänglich,
da Wartungsarbeiten am Server durchzuführen sind“.

Betroffenen Verbrauchern, die bei Vattenfall bleiben möchten, rät die
Verbraucherzentrale, Vattenfall auf das Fristversäumnis hinzuweisen
und auf Beibehaltung des alten Preises zu bestehen. Verbraucher, die
den Anbieter wechseln möchten, sollten sich einen neuen Versorger
suchen und diesen die Kündigung gegenüber Vattenfall erledigen
lassen.

Informationen unter www.vzhh.de.

Pressestelle: Tel. (040) 24832- 100
presse@vzhh.de, www.vzhh.de

Atommüll und Ausstieg: Alles hängt an Konrad?

Schacht Konrad – politische Interessen sorgten für die Genehmigung. Foto: Dirk Seifert

Kaum sind die ersten Atomkraftwerke stillgelegt, werden Forderungen nach einem schnellen Rückbau bis hin zur „Grünen Wiese“ laut. Kein Wunder, denn wenn die Segnungen der Gewerbesteuer ausbleiben, will man den radioaktiven Dreck auch nicht mehr vor der Haustür haben.

„Grüne Wiese“ – Problem gelöst?

Ganz so einfach ist das nicht. Denn das Dilemma mit dem radioaktiven Abfall ist, dass wir ihn innerhalb menschlich vorstellbarer Zeiten nicht mehr los werden. Wir können ihn allenfalls von einem Ort zu einem andern Ort schaffen. Ein solcher Ort soll Schacht KONRAD werden, eine stillgelegte Eisenerzgrube in der Stadt Salzgitter. Die ist zwar genehmigt, sicher aber ist der Schacht dennoch nicht. In dieses Bergwerk sollen künftig alle leicht- und mittelradioaktiven Atomabfälle versenkt werden

Im neuen ROBIN WOOD Magazin berichtet Ursula Schönberger von der Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad über die Atommüllprobleme, was beim Ausstieg aus der Atomenergie auf uns zukommt und warum das vermeintliche Atommülllager im Schacht Konrad nicht sicher, dennoch aber aus politischen Gründen genehmigt wurde…. Hier geht es zur Inhaltsübersicht des neuen ROBIN WOOD Magazins. Und hier ist der Artikel als PDF.

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