Uranfabrik Gronau: Rot-Grüne Landesregierung sieht keinen akuten Handlungsbedarf
Die rot-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat heute das Ergebnis einer Sicherheitsüberprüfung der Uranfabrik des URENCO-Konzerns in Gronau bekannt gegeben. Allerdings lediglich in Form einer Pressemitteilung. Darin teilt sie mit, dass sie keinen „akuten Handlungsbedarf“ sehe, allerdings seien „Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung der Sicherheit der Anlage angezeigt“. Was das bedeuten soll, wird nicht näher erläutert. Statt die Gutachten oder wenigstens aussagekräftige Teile davon im Internet zu veröffentlichen, kann eine Zusammenfassung lediglich auf Anfrage angefordert werden. Eine offene Informationspolitik, um BürgerInnen und JournalistInnen zu ermöglichen, sich über die Sicherheitsprüfung für den Betrieb der Urananlage ein eigenes Bild zu machen, wird so zumindest erschwert.
Mit dieser Linie folgt die rot-grüne Landesregierung ihrer Praxis in der Beantwortung schriftlicher Kleiner Anfragen im Landtag. Auch diese sind meist extrem „kurz angebunden“.
Bemerkenswert auch: Mit keiner Silbe erwähnt das Wirtschaftsministerium als Teil der rot-grünen Landesregierung, dass Nordrhein-Westfalen die Stilllegung der Uranfabrik in Gronau anstrebt. So jedenfalls steht es im Koalitionsvertrag (siehe dazu hier: Uranfabrik in NRW: Atomaufsicht im Dornröschenschlaf, PDF). Nicht mal der Satz, dass die Landesregierung in NRW unabhängig von Risiken in Gronau selbst, die Stilllegung dieser Anlage einfordert, weil sie mit der Herstellung von Atombrennstoff für Atomkraftwerke in aller Welt das Risiko für den nächsten Super-Gau unterstützt, wird erwähnt.
Kein Wunder, wenn AtomkraftgegnerInnen nicht nur aus NRW immer öfter kritisieren, dass sie einen Atomausstiegswillen in NRW vermissen. Siehe hier: Rot-Grün NRW: “Landesregierung weigert sich Sicherheitsstandards anzuheben”
Um ein weiteres konkretes Beispiel zu nennen: In der Pressemitteilung wird erwähnt, dass auch die Entsorgung des Atommülls geprüft worden sein soll. Eine Entsorgung findet aber in Gronau weitgehend gar nicht statt, weil die URENCO den in großen Mengen anfallenden Uranmüll kurzerhand zu einem Wertstoff deklariert. Durch diesen „Trick“ braucht die URENCO keinen Entsorgungsnachweis und kann das strahlende Material völlig unbefristet auf dem Gelände lagern. Ein Skandal, den die Atomaufsicht bzw. die rot-grüne Landesregierung in der Pressemitteilung nicht einmal für erwähnenswert hält. Selbst wenn es so wäre, dass das Land NRW daran derzeit nichts ändern könnte, weil es sich um bundesrechtliche Vorgaben handelt, wäre zumindest eine Kritik daran zwingend. Siehe dazu ausführlich hier: Statt Atommüllentsorgung – Oberirdische Lagerung für radioaktives Uran völlig unbefristet!
Die Pressemitteilung beschränkt sich auf eine lediglich formale Beschreibung und die genannte Aussage. Ansonsten werden keinerlei inhaltliche Aussagen über einzelne relevante Aspekte der Überprüfung mitgeteilt. So ist z.B. unklar, inwiefern die Verkettung unterschiedlicher Schadensereignisse betrachtet worden sind. Das aber ist nach den Ereignissen von Fukushima von großer Bedeutung. Ebensowenig wird erkennbar, inwieweit nach der Katastrophe von Fukushima z.B. rechtlich strengere Maßstäbe an bestimmte Sicherheitsanforderungen gestellt wurden.
Der äußerst knappen Pressemitteilung ist nicht zu entnehmen, ob und wenn ja wie die Prüfung dieser Fragen überhaupt erfolgt ist. Zwar sei die „periodische Sicherheitsüberprüfung“ aufgrund des Unfalls vorgezogen worden, ob aber von den in der Genehmigung für den Betrieb der Urananlage spätestens 2005 festgelegten Maßnahmen abgewichen wurde, ist nicht ersichtlich.
Hier die PM im Original: Das Wirtschaftsministerium der rot-Grünen Landesregierung von Nordrhein-Westfalen teilt mit „12.04.2013 : Vorgezogene Sicherheitsüberprüfung der Urananreicherungsanlage Gronau (UAG) ergibt keinen akuten Handlungsbedarf
Düsseldorf. Nach dem Reaktorunglück in Fukushima/Japan im März 2011 hatte die atomrechtliche Aufsichtsbehörde des Landes NRW die periodische Sicherheitsüberprüfung der Urananreicherungsanlage in Gronau (UAG) um zwei Jahre vorgezogen. Der Betreiber Urenco Deutschland hat dazu bis Anfang 2012 etwa 100 Untersuchungsberichte eingereicht.
Das Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung: Es gibt zur Abwehr von Gefahren oder zur Einstellung des Betriebs der Anlage aus Sicht der Atomaufsichtsbehörde keinen Handlungsbedarf. Gleichwohl sind Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung der Sicherheit der Anlage angezeigt. Die atomrechtliche Aufsichtsbehörde prüft deshalb fachlich die von den Gutachtern ausgesprochenen Empfehlungen.
Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung des Sicherheitszustandes der Anlage werden, wenn sie nicht schon vom Betreiber der Anlage selbst berücksichtigt werden, atomaufsichtlich durchgesetzt.
Bei der Überprüfung wurden alle sicherheitstechnisch relevanten Themen untersucht, die den Standort, die Standorteinwirkungen, die Auslegung und den Betrieb der Anlage sowie die Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und zur Abmilderung von Unfallfolgen betreffen. Hierbei wurden die radiologischen und chemischen Auswirkungen, die Betriebssicherheit, die Entsorgung und die Stilllegbarkeit der Anlage sowie mögliche Einwirkungen von Außen wie Erdbeben, Flugzeugabsturz und Hochwasser berücksichtigt.
Von der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde waren als unabhängige Gutachter eingeschaltet: Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit GRS (Köln), Öko-Institut (Darmstadt) und TÜV SÜD (München).
Die Kurzfassungen der Gutachten erhalten Sie von uns auf Anfrage.“