Atommüll in Not: Hochradioaktiver Abfall in Jülich nun amtlich ein Sicherheitsrisiko und ab sofort illegal

irgendwo-atommuell-umweltfairaendernDie rot-grüne Landesregierung in NRW verweigert die weitere Genehmigung zur Lagerung von 152 Castor-Behältern mit hochradioaktiven Brennelemente-Kugeln am ehemaligen Atomforschungszentrum in Jülich. Darüber berichten u.a. die Westfälischen Nachrichten. Auch nach einer zweimaligen Notverordnung konnte der Betreiber die erheblichen Sicherheitsmängel bis heute nicht beseitigen. Wegen der weiterhin fehlenden Erdbebensicherheit hat jetzt das zuständige Wirtschaftsministerium die weitere Lagerung in Jülich untersagt. Nur: Was mit dem Atommüll jetzt passieren soll, hat sie vergessen zu erwähnen. Den es gibt eigentlich auch sonst keinen wirklich sicheren Ort, wo das atomare Erbe aus dem Versuchsreaktor gelagert werden könnte. Immer mehr steht die atomare Entsorgung vor dem Kollaps.

Denn nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig ist auch die Sicherheit der Castor-Lager an den AKW-Standorten nicht gewährleistet. Im Sommer 2013 hatte das Gericht die Genehmigung für das Castor-Lager am Vattenfall-AKW Brunsbüttel aufgehoben und erklärt, dass Sicherheitsnachweise entweder falsch oder mangelhaft erbracht worden sein.  Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, weil Betreiber und die Genehmigungsbehörde, das Bundesamt für Strahlenschutz auf eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht klagen. Doch allzu groß sind die Hoffnungen nicht, dass diese Klage Erfolg haben wird. Bestätigt das BVerwG das Schleswiger Urteil, dann befindet sich die gesamte Atommülllagerung von hochradioaktiven Abfällen quasi im „rechtsfreien Katastrophenzustand“. Auch für die Castor-Halle in Esenshamm steht noch ein Urteil im Verfahren um Sicherheitsmängel aus, das am OVG in Lüneburg anhängig ist.

Wie umfangreich und gravierend die aktuellen Atommüllprobleme sind, zeigt auch ein interner Bericht aus Baden-Württemberg. Dort wird zusätzlich zu den wachsenden Mängeln bei den hochradioaktiven Abfällen auch das Desaster bei dem leicht- und mittelaktiven Atommüll ausführlich dargestellt (Die Anti-Atom-Initiativen haben eine Atommüllbilanz als Sorgenbericht vorgelegt, siehe dazu unten.).

Atommüllentsorgung am Abgrund: Ein Lagebericht aus dem grünen Umweltministerium Baden-Württemberg.

Auch das Zwischenlager in Ahaus, unweit von Jülich und ebenfalls in NRW gelegen, dürfte diese Sicherheitsmängel haben. Dennoch dürfte die Landesregierung nun die Einlagerung der Jülich-Castoren in Ahaus auf die Tagesordnung setzen . 152 Transporte mit hochradioaktiven Brennelementen müssen dann auf den Autobahnen von Jülich nach Ahaus transportiert werden – von einem unsicheren Zwischenlager zum nächsten unsicheren Zwischenlager.

Vor allem diese Transporte hatte die rot-grüne Landesregierung im Koalitionsvertrag ausgeschlossen. Der Atommüll in Jülich sollte nur noch einmal transportiert werden – nämlich in ein Endlager. Das gibt es bis heute nicht und der Jülich-Betreiber hat die erforderlichen Sicherheits-Nachrüstungen bis heute nicht auf die Reihe bekommen. NRW ist auch die zuständige Atomaufsichtsbehörde und muss sich daher auch fragen lassen, wie das eigentlich passieren konnte.

Weil es für die Entsorgung dieses Atommülls keinerlei Konzepte und schon gar kein Endlager gibt, hatte die rot-grüne Landesregierung in den letzten Jahren verstärkt an einer weiteren Lösung gearbeitet, die die beteiligten Parteien sonst immer ausgeschlossen hatten. Der Atommüll soll möglichweise zur vermeintlichen „Wiederaufarbeitung“ in die USA abgeschoben werden.

Während von Atommüll-Standort zu Atommüll-Standort die offiziell als Zwischenlagerung deklarierte Aufbewahrung hochradioaktiver Abfälle angesichts bestehender Sicherheitsmängel oder falscher Nachweise zusammenbricht, sitzt in Berlin eine Kommission, die sich um ein künftiges Endlager Gedanken machen soll. Ob man sich in dieser Kommission auch über die heutigen Probleme mit den radioaktiven Abfällen Gedanken machen wird, steht noch in den Sternen. Umweltverbände haben das als dringend erforderlich verlangt, konnten sich damit aber gegen einen Parteien-Konsens von Grünen, SPD, CDU/CSU und FDP nicht durchsetzen. Rechtlich soll sich die mit dem Standort-Auswahl-Gesetz eingesetzte Such-Kommission nur um Endlager-Möglichkeiten kümmern, nicht aber um die heute akuten Probleme. Dabei gäbe es wahrlich genug zu tun. Auf der letzten und zweiten Sitzung diskutierte der Kreis erstmal in aller Ausführlichkeit eine Geschäftsordnung.

 

Haltet den Dieb – Atomrückstellungen sicherstellen

Was kostet die Stillegung? Foto: Dirk Seifert
Was kostet die Stilllegung? Foto: Dirk Seifert

Die Atomkonzerne wollen ihr atomares Erbe loswerden. Nach jahrelangen hohen Gewinnen, haben E.on, RWE und EnBW der Bundesregierung angeboten, eine Bundes-Stiftung solle das gesamte Atomgeschäft inkl. des Strahlenmülls übernehmen. Dafür würden sie die 36 Mrd. Euro, die sie für den Rückbau der Atommeiler und für die Entsorgung des angefallenen Atommülls steuerfrei zurückgestellt haben, an diese Stiftung übertragen. Außerdem würden sie die Schadensersatzklagen wegen des Atomausstiegs nach Fukushima zurückstellen. Das würde – so die Konzerne – noch einmal 15 Mrd. Euro bedeuten, die die Konzerne bei einem gerichtlichen Erfolg bekämen – und auf die sie dann verzichten würden. Bedingung: Danach hätten sie mit dem Atommüll, den sie gewinnbringend verursacht haben, absolut nichts mehr zu tun.

Der Grund ist naheliegend: Die Unternehmen sind wirtschaftlich schwer angeschlagen. Viel Geld haben sie in der Finanz- und Wirtschaftskrise verloren, in der ihre Expansionsstrategien an der Wirklichkeit zerschellten. Hinzu kam die Kehrtwende der Merkel-Regierung nach Fukushima, die ihnen mit einem Schlag die erwarteten Gewinne aus mindestens acht Jahren nahm, die der weitere Betrieb der Atommeiler bringen sollte (Laufzeitverlängerung). Gewinne, die für eine Neuausrichtung der Konzerne eingeplant waren und die plötzlich nicht mehr zur Verfügung standen. Und dann erst wirkt sich die Entwicklung der Erneuerbaren Energien aus, deren Zuwachs und dessen Auswirkungen am Strommarkt derart furios verlief, dass sie die ohnehin schon gebeutelten Konzerne noch tiefer in die Krise rammten. Der jetzige Vorschlag zur Gründung einer – wie manche es nennen – Bad Bank für die Atommüllentsorgung ist vor diesem Hintergrund der Versuch eines Befreiungsschlags. Denn die enormen Kostenrisiken bei der Atommüllentsorgung stellen eine enorme Zukunftsbelastung im ohnehin schwierigen Wirtschaftsfeld Strommarkt dar.

Grüne und Linke (Drs 18/01959, PDF) im Bundestag haben jetzt mit Anträgen auf diesen Vorschlag reagiert. Zwei Dinge stehen im Focus: Einmal soll am Verursacherprinzip festgehalten werden, also die Atomwirtschaft soll nicht aus der Verantwortung für die Kosten der Atommüllentsorgung entlassen werden. Und: Angesichts des hohen Risikos, dass die Atomkonzerne möglicherweise durch rechtliche Tricks (Vattenfall) und/oder durch tatsächliche wirtschaftliche Katastrophen in die Insolvenz rauschen und damit die gebildeten Rückstellungen für die Entsorgung vollständig verloren gehen könnten, müssen diese durch staatliche Vorgaben und Regelungen jetzt gesichert werden.

Auch einige Landesregierungen gehen jetzt mit dieser Intention vor und haben einen entsprechenden Antrag in den Bundesrat eingebracht. Offenbar auf Initiative der rot-grün-dänischen Landesregierung in Schleswig-Holstein, die vor allem mit den Betreibern Vattenfall und E.on zu tun hat. Vattenfall ist federführend bei Krümmel (Anteil 50 Prozent) und Brunsbüttel (Anteil 66 Prozent) – beide stillgelegt. Und in Brokdorf, noch bis 2021 am Netz, hat E.on das Sagen (80 Prozent) (jeweils den Rest hält das andere Unternehmen).

Hier als Dokumentation die Presseerklärung der Landesregierung in Schleswig-Holstein zur Bundesratsinitiative in Sachen Sicherstellung der Kosten für die Atommüllentsorgung und die dazu gebildeten Rückstellungen.

Schleswig-Holstein will Rückstellungen für Atomendlagerung und Abbau der Kernkraftwerke insolvenzfest machen, 01.07.2014

KIEL. Mit einer Bundesratsinitiative will Schleswig-Holstein gemeinsam mit Hessen und Rheinland-Pfalz die Rückstellungen der Atomkraftwerksbetreiber langfristig sichern lassen. „Es kann nicht sein, dass diejenigen, die Jahrzehnte lang von der Atomkraft profitiert haben, sich eines Tages aus der Verantwortung für Abbau und Endlagerung stehlen. Deshalb muss der Bund für eine entsprechende Sicherung sorgen„, sagte Schleswig-Holsteins Energiewendeminister Robert Habeck. Der Antrag wurde unter Federführung Schleswig-Holsteins erarbeitet und soll zum 11. Juli in den Bundesrat eingebracht werden.

Zurzeit ist die Endlagersuchkommission damit befasst, für eine Million Jahre den besten Ort für eine sichere Verwahrung der atomaren Last zu finden. Die Zeiträume sind bei dieser Aufgabe so weit gefasst, dass es dringend erforderlich ist, die Haftung der Kernkraftwerksbetreiber für ihre Altlasten abzusichern. Nach dem Atomrecht gilt zwar eindeutig das Verursacherprinzip. Aber für die Verwendung der Rückstellungen gibt es bislang keine gesetzlichen Anforderungen. Wenn es bei dieser Praxis bleibt müssen wir befürchten, dass die Kernkraftwerksbetreiber nicht für die Folgen ihrer Technologie gerade stehen. Das Geld muss sicher angelegt werden, damit es zur Verfügung steht, wenn es gebraucht wird„, betonte Habeck und fügte hinzu: „Ich freue mich, dass diese Initiative Unterstützung über die Parteigrenzen hinweg findet. Der Konsens zum Atomausstieg muss sich auch hier bewähren.

Zur Sicherung der Rückstellungen für den Abbau der Kernkraftwerke und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle soll der Bund rechtsverbindliche Regelungen schaffen. Die Maßnahmen beziehen sich auf die Mithaftung der Muttergesellschaften der Betreiber und reichen bis hin zu Sicherheitsleistungen oder Einzahlungen der Rückstellungen in einen öffentlich-rechtlichen Fonds. „Es muss gewährleistet sein, dass bei Insolvenz einer Betreibergesellschaft der jeweilige Mutterkonzern voll und zeitlich unbegrenzt für alle Verbindlichkeiten oder Verluste einsteht„, sagte Habeck.

Außerdem sollen die Kernkraftwerksbetreiber zu mehr Transparenz verpflichtet werden. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Höhe der Rückstellungen für jedes einzelne Kernkraftwerk zu überprüfen. Sollten sich die Rückstellungen als unzureichend erweisen, soll der Bund dafür Sorge tragen, dass sie auf das angemessene Maß erhöht werden und gegebenenfalls ergänzende Kriterien zur Bewertung der Kostenrisiken aufstellen.

Hintergrund:

Nach dem geltenden Atomrecht gilt das Verursacherprinzip. Danach haben die Kernkraftwerksbetreiber uneingeschränkt sämtliche Kosten für Stilllegung und Abbau der Kernkraftwerke wie auch der Entsorgung radioaktiver Abfälle zu tragen. Das gilt auch, wenn die nuklearen Endlager vom Bund errichtet werden. Im Hinblick auf diese Verpflichtung haben die Energiekonzerne Rückstellungen in Höhe von derzeit rund 35 Milliarden Euro gebildet, die steuerbefreit sind. Für die Verwendung der Rückstellungen gibt es allerdings keine gesetzlichen Anforderungen. Die Rückstellungen stehen demzufolge nicht kurzfristig bereit, sondern sind in Unternehmen oder Kapitalgeschäften gebunden. Daher ist fraglich, ob die Gelder jeweils zeitgerecht zur Verfügung stehen, sobald sie benötigt werden. Durch den gesetzlich beschlossenen Atomausstieg bis Ende 2022 haben sich die Gewinnerwartungen der Energiekonzerne aus dem Betrieb von Kernkraftwerken deutlich reduziert. Da sich die gesetzlichen Verpflichtungen auf einen nicht absehbaren Zeitraum erstrecken, ist eine langfristige Sicherung der Rückstellungen vor möglichen Insolvenzen der Kernkraftwerksbetreiber unabdingbar.“

Bad Bank-Pläne der Atomkonzerne zurückweisen – Rückstellungen der AKW-Betreiber in einen öffentlich-rechtlichen Fonds überführen

ANTRAG – DER FRAKTION DIE LINKE, 02.07.2014
Bad Bank-Pläne der Atomkonzerne zurückweisen – Rückstellungen der AKW-Betreiber in einen öffentlich-rechtlichen Fonds überführen

Mitte Mai dieses Jahres gaben E.on, RWE und EnBW bekannt, ihr gesamtes deutsches Atomgeschäft samt AKW und 36 Milliarden € Rücklagen für den Umgang mit dem Atommüll an den Bund übertragen zu wollen, und damit ihre Verantwortung abzugeben. Studien zufolge decken diese Rücklagen die Kosten des Atomausstieges nicht. DIE LINKE will diese Rücklagen in einen öffentlich-rechtlichen Fonds übertragen. Dabei müssen die Unternehmen künftig in der Haftung für weitere, darüber hinaus anfallende Kosten bleiben.

Die Drucksache wurde veröffentlicht unter der Nummer 18/1959: ALS PDF HERUNTERLADEN

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