Atom-Desaster in Jülich: Reaktor-Experimente, radioaktive Gase und Milliardenkosten

AVR in Jülich: 2100 Tonnen verstrahlter Stahl und Beton. Foto: Betreiber
AVR in Jülich: 2.100 Tonnen verstrahlter Stahl und Beton. Foto: Betreiber

Das atomare Erbe bereitet überall Probleme und enorme Kosten. Auch im ehemaligen Atomforschungszentrum Jülich, wo man sich nicht nur mit hochradioaktiven Brennelementen rumschlägt. Auch der Reaktor, das ehemalige Herzstück des Hochtemperatur-AKWs, stellt die Wissenschaft und Technik vor kaum lösbare Aufgaben. Immer neue Probleme führen zu immer höheren Kosten. 2.100 Tonnen ist der Koloss schwer, der nach einem Störfall schwer radioaktiv verseucht ist. Weil der Untergrund durch austretendes Wasser stark verstrahlt ist, wird der Reaktor derzeit umgelagert. Ein riskantes Manöver. Abenteuerlich auch: Die Reise von nur rund 200 Metern von der alten in die neue Lagerhalle wird mehrere Monate dauern. Der Reaktor ist mit C14 verseucht, Halbwertszeit: 5730 Jahre.

Neben vielen Problemen, die zu immer neuen Abänderungen bei der Vorgehensweise und damit zu neuen Genehmigungsanträgen führten, ist nun ein neues bekannt geworden, das die Betreiber am liebsten auch wieder verschwiegen hätten. Die Aachener Nachrichten schrieben: „Ein Spezialist, der in das Genehmigungsverfahren involviert war, seinen Namen in diesem Zusammenhang aber nicht in der Zeitung lesen möchte, erklärte auf Anfrage, dass die Verantwortlichen der AVR zumindest eine Gefahr des Reaktors unterschätzt hatten: die Oxidation des Betons mit dem noch im Reaktor befindlichen hoch radioaktiven Graphitstaub. Durch die Oxidation entstehen radioaktiv belastete Gase. Wie sich herausstellte, muss mehr strahlendes Gas aus dem Reaktor abgepumpt werden als zunächst berechnet, und zwar permanent. Die neue Halle wurde also mit einer mehrere Millionen Euro teuren Entgasungsanlage ausgestattet, die eigens genehmigt werden musste.“

Weiter schreibt das Blatt: „Die Bezirksregierung erklärt immerhin, dass mit Hilfe dieser  Entgasungsanlage die erlaubten Grenzwerte austretender Radioaktivität „deutlich unterschritten werden“. Gefahren für anliegende Bürger entstünden also nicht. Die unzähligen Gasflaschen, die mit dem radioaktiv belasteten Gas während der nächsten Jahrzehnte gefüllt werden, soll das Forschungszentrum Jülich entsorgen. Antworten auf solch naheliegenden und dringenden Fragen geben AVR und Forschungszentrum nur ungern, wenn überhaupt.“

Das Blatt kritisiert auch die Geheimnistuerei von Betreiber und Behörden. Kurios, dieses Statement: „Der Fraktionsvorsitzende der Grünen im nordrhein-westfälischen Landtag, Reiner Priggen, sprach am Mittwoch sogar von „Heimlichtuerei“.“ Dabei regiert seine Fraktion in NRW mit, könnte sich also auf Regierungsebene mal dafür stark machen, dass eine solche Heimlichtuerei nicht stattfindet. Doch das funktioniert offenbar nicht.

Auch in einem weiteren Jülicher Atom-Desaster machen die Grünen derzeit eine sehr schlechte Figur. Der hochradioaktive Atommüll aus dem AVR-Reaktor soll – rechtswidrig – in die USA exportiert werden. Darüber hat umweltFAIRaendern in den letzten Monaten vielfach berichtet. Die Grünen fallen vor allem durch Schweigen auf und zeigen auf die SPD, weil es deren Minister sind, die in dieser Frage zuständig sind. Widerspruch im Regierungslager durch den Grünen Partner gibt es nicht. Umweltminister Remmel meinte jüngst nur, dass derzeit alle Varianten einer weiteren Lagerung geprüft würden – auch die eines rechtswidrigen Exports in die USA.

 

Atommüll-Export: „Nicht zulässig“ – Bundesregierung verweigert Angaben zu Proliferationsrisiken

14975427563_2413cd6579_zAngeblich aus Proliferationsgründen plant die Bundesregierung den Export von hochradioaktivem Atommüll aus Jülich in die USA. Doch konkrete Angaben über diese behaupteten Risiken hält sie für „grundsätzlich nicht zulässig“ und für „aus technischer Sicht nicht sachgerecht“. Das antwortet das Bundesforschungsministerium auf eine Kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Linksfraktion. (Drucksache 18/2998) Außerdem sei der Export der Brennelemente in die USA deutlich billiger, als der Neubau eines Atommülllagers in Jülich. Eine weitere Lagerung in Jülich sei „die unwahrscheinlichste Variante“, heißt es mit Bezug auf den Wirtschaftsminister in NRW. Drucksache mit Antworten der Bundesregierung Drs. 18/3230, PDF)

„Der Export von Atommüll aus Jülich in die USA wäre ein Präzedenzfall für den künftigen Umgang mit den radioaktiven Hinterlassenschaften der Atomenergienutzung. Da kann es nicht angehen, wenn die Bundesregierung Risiken behauptet, die sie dann nicht konkret begründet. Bei Lichte betrachtet bleibt der Eindruck, dass dieser Export von Atommüll vor allem aus Kostengründen erfolgen soll, weil das billiger wäre, als die Errichtung einer neuen Lagerhalle in Jülich“, stellt Hubertus Zdebel fest und betont: „Es darf kein Abschieben der Atommüllprobleme ins Ausland geben.“

Nicht zulässig und nicht sachgerecht?

Angesichts des von der Bundesregierung immer wieder behaupteten Proliferationsrisikos, das von den abgebrannten und hochradioaktiven Brennelementen des AVR Jülich ausgehen soll, wollte der Abgeordnete Hubertus Zdebel es genauer wissen und fragte nach, wie es sich den genau mit dem angereicherten Uran verhält. Die Antwort der Bundesregierung: „Eine Mittelung der Anreicherungsgrade zum Beispiel über alle 1900 Brennelemente eines CASTOR-Behälters ist grundsätzlich nicht zulässig sowie aus technischer Sicht nicht sachgerecht.“

US-Option billiger als Neubau einer Lagerhalle

Angeblich werden in Jülich derzeit mehrere Optionen für den Verbleib der hochradioaktiven Brennelemente untersucht. Die Atomaufsicht in NRW hatte im Sommer 2014 die Räumung des bestehenden Atommülllagers angeordnet, weil „nicht absehbar war, ob und wann ein Nachweis zur Erdbebensicherheit geführt werden kann.“ Neben den bereits seit 2012 laufenden Planungen (!) zum Export in die USA wird seit dem auch eine Auslagerung in das Zwischenlager Ahaus und die Neuerrichtung eines Lagers in Jülich untersucht. Doch während in den Haushaltsplanungen für den Export in die USA „vorsorglich“ bereits insgesamt 250 Millionen Euro eingeplant werden, gibt es für die anderen Optionen bislang keine derartigen Haushaltsplanungen. Allerdings verweist die Bundesregierung darauf, dass es sich bei den genannten Kosten für die US-Option noch um eine „vorläufige Kostenabschätzung zwecks vorsorglicher Sicherung der Finanzierung einer möglichen Verbringung der AVR-Brennelemente in die USA“ handelt.

In einem Bericht des Forschungsministeriums vom Mai 2014 an den Haushaltsausschuss wird davor gewarnt, dass für die Errichtung eines neuen Lagers in Jülich Mehrkosten in „dreistelliger Millionenhöhe“ gegenüber dem Export in die USA entstehen würden. Darauf angesprochen teilt die Bundesregierung dem Abgeordneten Zdebel jetzt mit: „Bei dem vom Fragesteller in Bezug genommenen Berichtstext betreffend eventueller Mehrkosten in „dreistelliger Millionenhöhe“ im Falle der Neuerrichtung eines Zwischenlagers am Standort Jülich handelt sich um die vorsorgliche Erläuterung eines Kostenrisikos im Zusammenhang mit der Haushaltsaufstellung und dient nicht – wie vom Fragesteller suggeriert – dem Zweck der Priorisierung einer Option zur aufsichtsbehördlich angeordneten Räumung des AVR-Behälterlagers.“

Die Entscheidung, welche Option am Ende gewählt würde, so heißt es weiter, „ist nicht von Kostengesichtspunkten geleitet“. Die Sicherheit der Bevölkerung und der Umwelt habe „oberste Priorität“.

Allerdings: „Die Errichtung eines neuen Zwischenlagers in Jülich einschließlich jahrzehntelangen Lagerbetriebs bis zur Inbetriebnahme eines Endlagers wäre grundsätzlich stets die teurere Variante, weil es sich um die Errichtung eines dezentralen Zwischenlagers exklusiv für die AVR-Brennelemente handeln würde, das zudem parallel zu dem in Ahaus befindlichen Transportbehälterlager betrieben werden müsste.“

Verbleib in Jülich ist „unwahrscheinlichste Variante“

Die Entscheidung, wie es mit dem Atommüll in Jülich weiter ginge, habe die Atomaufsicht in NRW zu treffen. Aber: „Der zuständige nordrhein-westfälische Minister des MWEIMH erläuterte am 22. September 2014 der Endlagerkommission des Deutschen Bundestages, er halte persönlich eine weitere Lagerung vor Ort in Jülich aufgrund von Sicherheitsbedenken als die unwahrscheinlichste Variante. Das MWEIMH hatte die Räumung angeordnet, da nicht absehbar war, ob und wann ein Nachweis zur Erdbebensicherheit geführt werden kann.“

Die Antwort der Bundesregierung: „Geplanter Export abgebrannter Brennelemente aus Jülich in die USA – Mengen von hochangereichertem Uran und Kosten der sogenannten US-Option“, Kleine Anfrage der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter u. a. und der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 18/2998 (PDF)

Castor-Exporte aus Jülich in die USA: Fragen zu Proliferationsrisiken „nicht zulässig“

14975427563_2413cd6579_z„Angeblich aus Proliferationsgründen plant die Bundesregierung den Export von hochradioaktivem Atommüll aus Jülich in die USA. Doch konkrete Angaben über diese behaupteten Risiken hält sie für „grundsätzlich nicht zulässig“ und für „aus technischer Sicht nicht sachgerecht“. Das antwortet das Bundesforschungsministerium auf eine Kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Linksfraktion. (Drucksache 18/2998) Außerdem sei der Export der Brennelemente in die USA deutlich billiger, als der Neubau eines Atommülllagers in Jülich. Eine weitere Lagerung in Jülich sei „die unwahrscheinlichste Variante“, heißt es mit Bezug auf den Wirtschaftsminister in NRW.“  Weiterlesen auf der Seite von Hubertus Zdebel.

Atommüll-Alarm Biblis: Erörterung abgebrochen – RWE legt unzureichende Unterlagen vor

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Mehr Infos zum Atommüll-Alarm: Bild anklicken!

Der Erörterungstermin über die Stilllegung der beiden AKWs in Biblis ist von Umweltverbänden und Initiativen abgebrochen worden. RWE habe unzureichende und unvollständige Unterlagen vorgelegt, auf deren Basis die Risiken und Gefahren beim angestrebten Rückbau der beiden Atomblöcke nicht beurteilt werden können, heißt es in der Presseerklärung, die umweltFAIRaendern hier dokumentiert:

Gemeinsame Erklärung der Einwender zum Erörterungstermin zu Stilllegung und Abbau des AKW Biblis A und B

Die Unterzeichnenden Verbände, Initiativen und Personen erklären:
Wir haben am 12.11. um 11:55 h dem Hessischen Umweltministerium im Erörterungstermin mitgeteilt, dass wir an diesem Termin nicht weiter teilnehmen.
Die von RWE offengelegten Unterlagen haben sich als absolut unzureichend und unvollständig erwiesen, um die vom Abriss ausgehenden gesundheitlichen Risiken und Gefahren zu beurteilen.

Es war nicht möglich, im Sinne einer Erörterung, Argumente abzuwägen oder neue Informationen zu erhalten. RWE hat oft genug nur ihre Unterlagen vorgelesen ohne Details über die Radioaktivität im Reaktor und die geplanten Maßnahmen detailliert mitzuteilen. Der Kernbereich des Rückbaus (Druckbehälter) wurde ausgeklammert.
Ganz zentraler Punkt ist, dass der Öffentlichkeit nicht alle bei der Behörde vorliegenden, erheblichen Informationen vorgelegt wurden. Damit ist die rechtlich gebotene Möglichkeit, dass die Öffentlichkeit die Auswirkung der Freisetzung von Radioaktivität beim Abriss und die Risiken für Störfälle beurteilen kann, NICHT gegeben.

Das Versprechen eines transparenten Verfahrens von Umweltministerin Priska Hinz wurde in keiner Weise eingelöst und konterkariert.

Wir sind enttäuscht. Wir fordern den Abbruch des Genehmigungsverfahrens, vollständige, detaillierte Beschreibung des Vorhabens, Offenlegung aller Unterlagen und Durchführung einer neuen Öffentlichkeitsbeteiligung, die ihren Namen verdient.“

Herwig Winter (Landesvorstand BUND), Dr. Werner Neumann (Experte) BUND Landesverband Hessen
Volker Ahlers, ATOMERBE BIBLIS e.V., Heppenheim
Ingo Hoppe, AK.W.Ende, Bergstraße
Georg Dombrowe, atomkraftENDE.darmstadt
Elisabeth Schweikert, Atomausstieg – Groß-Gerau
Elmar Diez, Initiativgruppe Umweltschutz, Hanau
Henrik Paulitz, Ärztevereinigung IPPNW
Dr. Bruno Schwarz, für die Fraktion DIE LINKE im Hess. Landtag
Erhard Renz, Bürstadt
Biblis, 12.11.2014, 13 Uhr

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