Monat: Mai 2015
Atommüll und Castoren: Vollklatsche für Atomforschungszentrum Jülich – Gutachter kritisiert Betreiber

Das ehemalige Atomforschungszentrum in Jülich hat sich einen weiteren schweren Rüffel eingefangen. Die vorgelegten Konzepte, wie mit 152 Castor-Behältern voll mit hochradioaktivem Atommüll weiter umgegangen werden soll, hat jetzt der TÜV Nord im Auftrag der NRW-Atomaufsicht bewertet und kritisiert den Betreiber schwer. Natürlich klingt das im Gutachter-Deutsch alles irgendwie netter, aber man kann das getrost als Vollklatsche bezeichnen. Da ist von „nicht weiter belegte(n) Annahme(n)“ die Rede, von „zu optimistischen“ Annahmen und so weiter. Klar ist mit Blick auf die TÜV-Bewertung: Die Wunsch-Option der Jülicher Atomabteilung, den ganzen hochradioaktiven Atommüll am besten in die USA abzuschieben, dürfte es nun deutlich schwerer haben. Denn der TÜV kritisiert, dass der Betreiber hier allzu optimistische Aussagen gemacht hätte. Man könnte als Nicht-Gutachter sagen: Sie haben versucht, sich die Wirklichkeit dorthin zu biegen, wo man sie gern haben will. „Atommüll und Castoren: Vollklatsche für Atomforschungszentrum Jülich – Gutachter kritisiert Betreiber“ weiterlesen
Volksinitiativen gegen geplante Verfassungsänderung unter dem Vorwand von Olympia

Die unter dem Vorwand der Olympia-Bewerbung geplante Verfassungsänderung bekommt mächtigen Gegenwind. Nicht nur, dass inzwischen über 41.000 Menschen die Petition (Rettet den Volksentscheid) bei Change.org unterschrieben haben. Jetzt wird die nächste Runde eingeläutet. „Mehr Demokratie“ bringt zwei Volksinitiativen auf den Weg, um in die im Eiltempo laufende Debatte in der Bürgerschaft einzugreifen. Schon Ende Mai soll in der Bürgerschaft über die Verfassungsänderung für „Volksentscheide von oben“ mit weitreichenden Konsequenzen für die „Mitbestimmungs-Gesetzgebung“ beschlossen werden. Zwischenzeitlich versuchen SPD und Grüne sowie die CDU mit weiteren Änderungen am Entwurf der Verfassungsänderung die Kritik einzudämmen. Gestern fand bereits die Debatte im Verfassungsausschuss statt.
Hamburg1 meldet: „Der Streit um das geplante Olympia-Referendum eskaliert: Der Verein „Mehr Demokratie“ kündigt gegenüber Hamburg 1 die kurzfristige Einreichung von zwei Volksinitiativen an“ und schreibt dazu: „Der Versuch von SPD, CDU und Grünen, mit verschiedenen Kompromissangeboten an den Verein „Mehr Demokratie“ eine Eskalation um die Frage der Einführung von Referenden zu verhindern, darf als endgültig gescheitert angesehen werden. Heute kündigte „Mehr Demokratie“ gegenüber Hamburg 1 die Anmeldung von gleich zwei Volksinitiativen noch vor der Bürgerschaftssitzung am kommenden Donnerstag an. Dort soll in 2. Lesung die Einführung von Referenden in die Verfassung endgültig beschlossen werden. Das Vorhaben steht unter heftiger Kritik“.
Im Abendblatt war zu zuvor zu lesen, dass SPD und Grüne der Kritik „entgegen kommen“: „Gegenpositionen und Gegenvorlagen von Volksinitiativen zu einem Referendum – erster Anwendungsfall wird die Abstimmung über die Olympia-Bewerbung sein – sollen leichter möglich sein. Die Details soll ein Ausführungsgesetz zur Verfassungsänderung regeln, zu dem die drei Fraktionen jetzt einen als Diskussionsgrundlage bezeichneten Entwurf vorgelegt haben.“
Manfred Brandt, Sprecher von „Mehr Demokratie“, stellt jedoch fest: „“Das Ausführungsgesetz kann nicht heilen, was in der Verfassung festgelegt ist“, sagte Brandt. Das schaffe „Missbrauchsmöglichkeiten“. Die Bürgerschaft plane Regelungen für Referenden, „wie wir sie aus Ländern mit anderen Systemen als unserem demokratischen kennen“. Als Beispiel nannte Brandt Ungarn. „Ich bin stinksauer, dass die Bürgerschaft jetzt auch noch im Schweinsgalopp das Ausführungsgesetz beschließen will“, sagte der Sprecher von „Mehr Demokratie“.“
Nun kommen also zwei Volksinitiativen an den Start: Laut HH1 geht es bei der einen Volksinitiative um die „Lex Olympia“, die das Ziel verfolgt , „ein einmaliges Referendum zu Olympia durchzuführen, das in der Verfassung verankert werden soll. Dieses Referendum soll nach dem Willen der Initiatoren dann so lange gelten, wie Hamburg für Olympia im Rennen ist – im Zweifel sogar über das Jahr 2024 hinaus.“ Siehe dazu auch bei Mehr Demokratie e.V. hier.
Weiter ist bei HH1 zu erfahren: „Die zweite Volksinitiative „Rettet den Volksentscheid“ setzt sich für sog. „obligatorische Referenden“ ein. Verfassungsänderungen wären danach nur noch durch Volksentscheide möglich. Mit der Plakatierung und Werbung für die Initiativen soll noch in diesen Tagen begonnen werden. Bei erfolgreichem Verlauf könnte ein Volksentscheid am Tag der Bundestagswahl im Jahr 2017 stattfinden. Das Prekäre: Wären die Volksentscheide erfolgreich, könnten die Hamburger dann ein weiteres Mal über Olympia abstimmen. Damit wäre die von SPD, Grünen und CDU angestrebte Rechts-und Planungssicherheit für eine Olympiabewerbung dahin.“
Gestern Abend fand eine taz-Veranstaltung zu Olympia statt, über die die Welt berichtet: „Kritiker wollen das Referendum verschieben und werfen Sportstaatsrat Christoph Holstein mangelnde Transparenz vor. Die Olympia-Macher wollen den Olympia-Vertrag und erste Kostenschätzungen im Herbst veröffentlichen.“ Außerdem ist dort zu lesen: „Irgendwann platzte es aus Michael Vesper heraus. Den ganzen Abend lang hatten die Olympia-Skeptiker auf der Bühne den Vorstandsvorsitzenden des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) attackiert und endlich konkrete Zahlen zu den Olympia-Kosten gefordert. Auch das Publikum brüllte Vesper immer wieder nieder, einige der Besucher warfen Vesper „Gutsherrenmanier“ vor und buhten seine Statements aus. Doch dann sagte Vesper, stark erkältet mit brüchiger Stimme, endlich mal was Konkretes: „Der Host-City-Vertrag zwischen dem IOC und Hamburg soll vor dem Referendum öffentlich einsehbar sein und wird wohl am 15. September veröffentlicht.“ Immerhin, ein festes Datum.“
Prüfauftrag hauchzart – Veränderungssperre Gorleben soll fallen
Es geht um Millimeter-Arbeit in der sogenannten Atommüll-Kommission, wenn das nicht schon übertrieben ist. Die Bundesregierung hat für August 2015 die Verlängerung der Veränderungssperre für den Salzstock Gorleben beschlossen. Nun muss noch der Bundesrat auf einer seiner nächsten Sitzung entscheiden, ob er dies unterstützt oder nicht. Mit einer überaus knappen Entscheidung nach langen Wochen der Diskussion hat sich die „Endlager-Kommission“ gestern mit 12 dafür, 11 dagegen bei drei Enthaltungen dafür ausgesprochen, Bundesregierung und Bundesrat sollen prüfen, auf die Verlängerung der Veränderungssperre für Gorleben zu verzichten.
„Eigentlich gehört der Salzstock in Gorleben längst nicht mehr auf die Liste der möglichen Standorte für eine dauerhaftes unterirdischen Atommülllager. Mit Gorleben im Suchverfahren ist ein Neustart und ein gesellschaftlicher Konsens nicht erreichbar. Die Verlängerung der Veränderungssperre würde eine einseitige Festlegung auf den Standort Gorleben bedeuten – das Gegenteil von weißer Landkarte. Mit der jetzigen Entscheidung der Kommission und der Aufforderung, der Bundesrat möge auf eine Verlängerung verzichten, würde diese Bevorzugung von Gorleben zumindest weiter reduziert. Deshalb habe ich für die Beschlussvorlage gestimmt. Es ist höchste Zeit, endlich einen großen Schlussstrich unter Gorleben als dauerhaftes Atommülllager zu ziehen“. So kommentiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE und Mitglieder der Kommission die gestrige Entscheidung.
Im Rahmen langer und intensiver Diskussion unter Beteiligung zahlreicher Experten hatte sich in der Kommission gezeigt, dass eine Verlängerung der Veränderungssperre nicht erforderlich ist. Grundlage könnte stattdessen § 48 Abs. 2 BundesBergGesetz sein. Auf diese Weise wäre eine rechtliche Gleichstellung von Gorleben gegenüber anderen potentiellen Standortregionen grundsätzlich möglich.
Zdebel weiter: „Die langen Debatten der letzten Monate und die denkbar knappe Entscheidung in der Kommission machen deutlich, wie tief der Konflikt um Gorleben geht. Wenn es wirklich gelingen soll, einen gesellschaftlichen Konsens zu erreichen, dann bleibt es weiterhin notwendig, dass Gorleben endlich von der Standortliste gestrichen wird und eingestanden wird, dass dort zu viele politische Fehler gemacht und wissenschaftliche Kriterien nicht beachtet wurden. Das alles ist nicht heilbar, Gorleben ist politisch verbrannt. Ein gesellschaftlicher Konsens kann daher nur ohne Gorleben gelingen.“
Atommülllagerung: Forschungszentrum Jülich schlampig – TÜV kritisiert Vorschläge des Betreibers
„Der Betreiber der ehemaligen Atomforschungsanlage Jülich arbeitet offenbar weiterhin desolat und schlampig.“ Mit diesen Worten kommentiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel den Bericht des NRW-Wirtschaftsministers Gerralt Duin gestern in der „Endlager-Kommission“. Duin hatte über eine TÜV-Prüfung der vom Forschungszentrum vorgelegten Konzepte über den weiteren Umgang mit den 152 Castor-Behältern mit hochradioaktivem Atommüll informiert. Der TÜV Nord hat demnach zahlreiche Darlegungen und Behauptungen des Forschungszentrums in Frage gestellt und als unplausibel bezeichnet. Das wird auch in der vom Minsterium jetzt veröffentlichten Kurzfassung der TÜV-Studie deutlich. Hier als PDF-download.
„Die Ausführungen von Minister Duin und auch die vorgelegte Zusammenfassung der TÜV-Studie zeigen, dass der Betreiber des Forschungszentrum Jülich eine „Vollklatsche“ bekommen hat und wieder einmal unzureichende Unterlagen vorgelegt hat. Es drängt sich langsam die Frage auf, ob der Betreiber die atomrechtlich geforderte Kompetenz und Zuverlässigkeit im Umgang mit den hochradioaktiven Materialien hat“, so Zdebel weiter. Dabei verwies er darauf, dass die derzeitigen Unklarheiten über die Erdbebensicherheit des Zwischenlagers in Jülich auch darauf zurückzuführen sind, dass der Betreiber offenbar zu spät und unvollständig die Genehmigungsanforderungen des zuständigen Bundesamt für Strahlenschutz bearbeitet hat.
Zdebel kritisierte aber auch die Landesregierung in NRW: „Der als Option immer noch vorgesehene Export des hochradioaktiven Atommülls aus Jülich in die USA muss endlich vom Tisch. Der TÜV verweist auf zahlreiche praktische Probleme. Vor allem aber: Der Atommüll ist in Deutschland hergestellt worden und es kann nicht sein, dass andere diesen Müll vor die Tür gekarrt bekommen.“ Er verwies auf die Diskussion in der „Endlager-Kommission“, wo ein umfassendes Export-Verbot mit Blick auf die Jülich-Abfälle derzeit beraten wird.
„Eine sichere Lagermöglichkeit muss mit Hochdruck und Priorität jetzt in Jülich vor Ort angestrebt werden. Atommüll-Transporte – egal wohin – sind in jedem Fall zu vermeiden. So steht es im übrigen auch im rot-grünen Koalitionsvertrag für NRW.“
Vom Wirtschaftsminister und zuständigen Atomaufseher forderte der Abgeordnete, dass TÜV-Gutachten in vollem Umfang zu veröffentlichen.
Dokumentation: PM der Atomaufsicht NRW:
18.05.2015: TÜV legt Plausibilitätsprüfung zur Entfernung der AVR-Kernbrennstoffe beim Forschungszentrum Jülich vor (inklusive Zusammenfassung der Studie)
Wirtschaftsminister Duin erläutert Ergebnisse vor der Endlagersuchkommission in Berlin
Berlin. NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin hat der Endlagersuchkommission in Berlin die Ergebnisse der Plausibilitätsprüfung erläutert, in der der TÜV NORD das Konzept des Forschungszentrums Jülich (FZJ) zur Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem Behälterlager des Versuchskernkraftwerks AVR Jülich analysiert. Duin: „Die Atomaufsicht NRW wird nun die Hinweise, die sich aus der Plausibilitätsprüfung ergeben, mit dem Forschungszentrum Jülich besprechen und dessen weitere Planungen aufsichtlich überwachen. Die abschließende Entscheidung über den letztendlich zur Räumung des AVR-Behälterlagers einzuschlagenden Weg muss das Forschungszentrum Jülich unter Beachtung der jeweils notwendigen Aufbewahrungs- und Transportgenehmigungen treffen.“
Das Wirtschaftsministerium als atomrechtliche Aufsichtsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 2. Juli 2014 – in Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium als Bundesatomaufsicht – die Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem AVR-Behälterlager in Jülich angeordnet. Anlass dafür war die unklare Perspektive für die vom Forschungszentrum Jülich beantragte weitere Aufbewahrungsgenehmigung, da die Erdbebensicherheit des Lagers zurzeit nicht im atomrechtlich erforderlichen Umfang nachgewiesen werden konnte. Parallel dazu hatte das Wirtschaftsministerium dem FZJ verbindlich die Vorlage eines Räumungskonzepts aufgegeben. Darin sollte das Forschungszentrum schlüssig darlegen, welcher Weg zur Räumung des AVR-Behälterlagers der schnellstmöglich realisierbare sei und erläutern, wie es die erforderlichen Genehmigungen erwirken wolle, um den Verbleib der Kernbrennstoffe bei einem nach Atomgesetz zum Besitz Berechtigten sicher zu stellen.
Das Forschungszentrum Jülich hat in seinem Detailkonzept drei Optionen zur Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem AVR-Behälterlager angeführt: 1. Verbringung in ein vollständig neu zu errichtendes Zwischenlager am Standort Jülich, 2. Verbringung in das Transportbehälterlager Ahaus, 3. Rückführung in das Herkunftsland USA. Aus Sicht der Atomaufsicht NRW stehen jeder dieser Optionen zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine grundsätzlichen Hindernisse entgegen.
Die Atomaufsicht NRW hat die TÜV NORD EnSys Hannover GmbH & Co. KG als Sachverständige hinzugezogen und beauftragt, die im FZJ-Konzept dargestellten Optionen zur Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem AVR-Behälterlager auf ihre Plausibilität zu prüfen. Im Unterauftrag des TÜV NORD erfolgte auch eine rechtliche Plausibilitätsprüfung durch die Rechtsanwälte Gaßner, Groth, Siederer & Coll. Partnerschaftsgesellschaft.
Die Sachverständigen kommen zu dem Schluss, dass für die zeitliche Planung aller drei Optionen Unsicherheiten bestehen. Daher ist gegenwärtig eine abschließende Aussage, welche der Optionen zur Entfernung der Kernbrennstoffe sich am schnellsten umsetzen lässt, auf Basis der bisher seitens des Forschungszentrum Jülich zur Verfügung gestellten Informationen nicht möglich.
Seit dem Jahr 1993 bewahrt die Forschungszentrum Jülich GmbH die Brennelemente aus dem 1988 stillgelegten AVR-Versuchskernkraftwerk auf. Sie lagern in 152 Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR® THTR/AVR im sogenannten AVR-Behälterlager auf dem Gelände des Forschungszentrum Jülich. Die hierzu seinerzeit vom Bundesamt für Strahlenschutz erteilte und auf 20 Jahre befristete Genehmigung ist zwischenzeitlich erloschen.

